- Größe des Carports 6 X 7 Meter inkl. Geräteschuppen
- Flachdach, Höhe ca. 2,40 Meter
Aufgrund der Hanglage beträgt der Höhenunterschied zu den angrenzenden Nachbargrundstücken ca. 0,80 Meter, die ich mit einer Stützmauer (Höhe 0,8 m) auf einen Streifenfundament abfangen will. Länge des Fundaments 7 Meter zu der einen Grenze bzw. 6 Meter zur anderen Grenze. Der Carport wird sonst als Holzkonstruktion ausgeführt.
Frage 1: Ist der Bau eines Carport in dieser Größe mit beschriebener Stützmauer genehmigungspflichtig beim Bauamt?
(Region: Schleswig Holstein)
Frage 2: Kann man richtig auf Grenze bauen oder muss einen Abstand halten?
Danke vorab schon mal!
Gruß
Dieter L.
