Befreiung vom Bebauungsplan: Zustimmung Gemeinde – Kann das Landratsamt noch ablehnen?

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 18.01.2026

Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob das Landratsamt einen von der Gemeinde genehmigten Befreiungsantrag vom Bebauungsplan noch ablehnen kann. Dabei werden verschiedene Verfahrensweisen, insbesondere das Kenntnisgabeverfahren, und die damit verbundenen Gebühren diskutiert. Ein wichtiger Aspekt ist die mögliche Vorabklärung mit den zuständigen Stellen, um das Genehmigungsverfahren zu beschleunigen.

⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 💰 Zusatzinfo · 👉 Handlungsempfehlung · 👉 Handlungsempfehlung

Befreiung vom Bebauungsplan: Zustimmung Gemeinde – Kann das Landratsamt noch ablehnen?

Unsere Gemeinde hat unseren Antrag auf Befreiung vom Bebauungsplan zugestimmt (Flachbau mit 25 °C Dachneigung, sonst nur ab 35 °C).
Jetzt muss noch das Landeskreisbauamt zustimmen. Können die uns jetzt noch einen Strich durch die Rechnung machen? Oder kann man jetzt ein vereinfachten Bauantrag stellen?
  • Name:
  • HH
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Ein Baubeginn ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Landratsamts ist rechtswidrig und kann zu Baustopp, Abbruchanordnung oder Geldbußen führen.

    🔴 KRITISCH: Die Zustimmung der Gemeinde ersetzt nicht die fachliche Prüfung und Entscheidung der unteren Bauaufsichtsbehörde – sie ist rechtlich nicht bindend für das Landratsamt.

    ⚠️ WICHTIG: Eine Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGBAbk. setzt zwingend nachweisbare, städtebaulich oder technisch zwingende Gründe voraus – bloße Baukosteneinsparung oder Gestaltungswunsch reichen nicht aus.

    ⚠️ WICHTIG: Ein "vereinfachter Bauantrag" ist bei einer Befreiung vom Bebauungsplan ausgeschlossen – es handelt sich stets um ein förmliches Bauantragsverfahren mit Stellungnahmen aller Fachbehörden.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Ich verstehe, dass Ihre Gemeinde Ihrem Antrag auf Befreiung vom Bebauungsplan zugestimmt hat, aber noch die Zustimmung des Landratsamtes aussteht. Ob das Landratsamt Ihren Antrag ablehnen kann, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

    Das Landratsamt prüft, ob die Befreiung mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften vereinbar ist. Dies umfasst beispielsweise:

    • Einhaltung des Baugesetzbuches (BauGB) und der Landesbauordnung (LBOAbk.)
    • Berücksichtigung nachbarschaftlicher Interessen
    • Übereinstimmung mit anderen relevanten Gesetzen und Verordnungen

    Ein vereinfachter Bauantrag ist möglich, wenn die Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplans geringfügig ist und keine wesentlichen Auswirkungen auf die Umgebung hat. Ob dies in Ihrem Fall zutrifft, kann ich aus der Ferne nicht beurteilen.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie mit Ihrem Architekten oder einem Baurechtsexperten, welche Unterlagen für das Landratsamt erforderlich sind und ob ein vereinfachter Bauantrag in Frage kommt. Fragen Sie beim Landratsamt nach, welche Kriterien für die Genehmigung relevant sind.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt betrifft ein baurechtliches Verfahren, bei dem die Gemeinde einem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans zugestimmt hat. Die geplante Dachneigung von 25 Grad weicht von der im Bebauungsplan geforderten Mindestneigung von 35 Grad ab. Die Zustimmung der Gemeinde ist ein wichtiger, aber nicht der abschließende Schritt im Verfahren.

    🔴 Gefahr: Die Annahme, dass die Zustimmung der Gemeinde eine automatische Genehmigung durch das Landratsamt nach sich zieht, ist rechtlich unzutreffend. Das Landratsamt als untere Bauaufsichtsbehörde prüft den Antrag eigenständig und kann die Befreiung ablehnen, wenn überwiegende öffentliche Belange entgegenstehen. Dies ist ein häufiger Irrglaube, der zu erheblichen Verzögerungen und Kosten führen kann.

    ➕ Ergänzung: Eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB setzt voraus, dass die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und die Nachbarrechte gewahrt bleiben. Die bloße Zustimmung der Gemeinde garantiert nicht, dass das Landratsamt diese Voraussetzungen als erfüllt ansieht. Ein vereinfachter Bauantrag ist in diesem Stadium nicht möglich, da die Befreiung selbst Gegenstand des Verfahrens ist.

    👉 Handlungsempfehlung: Sie sollten umgehend das Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter im Landratsamt suchen, um die Erfolgsaussichten des Antrags zu klären. Lassen Sie sich die Entscheidungskriterien schriftlich darlegen und prüfen Sie, ob eine ergänzende Begründung oder ein geändertes Vorhaben die Zustimmung des Landratsamts erleichtern könnte. Beauftragen Sie zudem einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht oder einen erfahrenen Bauplaner, um das Verfahren rechtssicher zu begleiten und mögliche Rechtsmittel vorzubereiten.

    KI-Analyse (Qwen)

    Die Zustimmung der Gemeinde zur Befreiung vom Bebauungsplan ist lediglich ein notwendiger, aber nicht ausreichender Schritt im Genehmigungsverfahren – das Landratsamt (bzw. die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde) behält ihre volle Prüf- und Entscheidungskompetenz gemäß § 71 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und den jeweiligen Landesbauordnungen.

    🔴 Gefahr: Eine fehlende Zustimmung des Landratsamts macht die Befreiung rechtsunwirksam – ein Baubeginn ohne diese Zustimmung stellt einen strafbewehrten Verstoß gegen das Baurecht dar und kann zu Baustopp, Abbruchanordnung oder Geldbußen führen.

    ⚠️ Korrektur: Es gibt keinen "vereinfachten Bauantrag" nach erfolgter Gemeindezustimmung – vielmehr ist die Befreiung selbst Gegenstand des förmlichen Bauantragsverfahrens, das zwingend die Stellungnahme aller zuständigen Behörden (u. a. Denkmalschutz, Naturschutz, Wasserbehörde) umfasst.

    ➕ Ergänzung: Die Befreiung ist nur zulässig, wenn zwingende Gründe vorliegen (z. B. besondere städtebauliche, umweltbezogene oder technische Erfordernisse) und die Abweichung nicht gegen übergeordnete Rechtsvorschriften oder erhebliche Belange Dritter verstößt – die Prüfung hierzu obliegt ausschließlich der Bauaufsichtsbehörde.

    ✅ Zustimmung: Die Gemeindezustimmung ist ein wichtiges positives Signal, da sie die städtebauliche Angemessenheit vor Ort bestätigt – sie ersetzt jedoch keine fachliche Einzelfallprüfung durch die Aufsichtsbehörde.

    ❌ Widerspruch: Die Annahme, dass die Gemeindezustimmung die Entscheidung des Landratsamts faktisch bindet oder ausschließt, ist rechtlich grundfalsch – die Bauaufsichtsbehörde entscheidet unabhängig und nach eigenem Ermessen.

    👉 Handlungsempfehlung: Stellen Sie den vollständigen Bauantrag mit allen erforderlichen Unterlagen (u. a. Begründung der Befreiung, statische Nachweise, ggf. Schall- oder Brandschutznachweise) unverzüglich bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde und beauftragen Sie einen zertifizierten Bauvorlagenprüfer oder Architekten zur fachlichen Begleitung des Verfahrens.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) stimmen darin überein, dass die Gemeindezustimmung allein nicht ausreicht und das Landratsamt unabhängig prüft und ablehnen kann.
    • Alle bestätigen, dass die Bauaufsichtsbehörde gemäß § 71 Abs. 2 BauGB bzw. § 31 Abs. 2 BauGB die endgültige Entscheidungskompetenz hat.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI erwähnt "vereinfachten Bauantrag" als theoretisch möglich, falls die Abweichung geringfügig sei – DeepSeek und Qwen widersprechen dies ausdrücklich und erklären ihn als rechtlich ausgeschlossen bei Befreiungsanträgen.

    ➕ Ergänzung:

    • DeepSeek betont die Notwendigkeit, den Sachbearbeiter im Landratsamt frühzeitig einzubeziehen und eine fachanwaltliche Begleitung zu prüfen.
    • Qwen ergänzt die explizite Nennung der zwingenden Prüfbehörden (Denkmalschutz, Naturschutz, Wasserbehörde) und konkretisiert die Rechtsgrundlage (§ 71 Abs. 2 BauGB).

    ❌ Widerspruch:

    • GoogleAI suggeriert indirekt, dass ein vereinfachter Antrag "in Frage kommen könnte" – Qwen widerspricht dies klar mit "es gibt keinen vereinfachten Bauantrag" und DeepSeek bestätigt: "ist in diesem Stadium nicht möglich". Die sicherere, rechtlich eindeutige Einschätzung (Qwen/DeepSeek) gilt gemäß Vorsichtsprinzip.

    👉 Empfehlung:

    • Alle Modelle empfehlen fachliche Begleitung (Architekt, Bauplaner, Rechtsanwalt); Qwen konkretisiert "zertifizierten Bauvorlagenprüfer", DeepSeek "Fachanwalt für Verwaltungsrecht", GoogleAI "Baurechtsexperten". Die umfassendste Empfehlung (Qwen + DeepSeek kombiniert) ist maßgeblich.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    Thema Status KI-Konsens
    Entscheidungskompetenz Landratsamt ✅ Konsens Das Landratsamt entscheidet unabhängig und endgültig – Gemeindezustimmung ist nicht bindend.
    Rechtswirksamkeit ohne Landratsamt-Zustimmung ✅ Konsens Ein Baubeginn ohne schriftliche Zustimmung des Landratsamts ist rechtswidrig und strafbewehrt.
    Vereinfachter Bauantrag bei Befreiung ❌ Widerspruch GoogleAI erwägt ihn bei geringfügiger Abweichung; DeepSeek und Qwen lehnen ihn kategorisch ab – KI-Konsens folgt der rechtlich eindeutigen Auffassung: kein vereinfachter Antrag möglich.
    Voraussetzungen für Befreiung ✅ Konsens Erfordern zwingende städtebauliche, technische oder umweltbezogene Gründe – nicht bloße Gestaltungsfreiheit.
    Fachliche Begleitung ⚠️ Abwägung Alle Modelle empfehlen Begleitung – GoogleAI nennt "Architekten oder Baurechtsexperten", DeepSeek "Fachanwalt für Verwaltungsrecht", Qwen "zertifizierten Bauvorlagenprüfer". KI-Konsens: interdisziplinäre Begleitung (Planung + Recht) ist erforderlich.

    👉 Handlungsempfehlung: Stellen Sie den vollständigen förmlichen Bauantrag mit Befreiungsbegründung, statischen und fachlichen Nachweisen unverzüglich beim Landratsamt und beauftragen Sie zeitgleich einen Architekten mit Baurechtsbegleitung sowie ggf. einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht – ein vereinfachtes Verfahren ist ausgeschlossen.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    Kategorie Risiko / Chance Auswirkung
    🔴 Risiko Ablehnung durch Landratsamt ohne Vorwarnung Projektstillstand, hohe Planungskostenverluste, Vertragsstrafen gegenüber Bauunternehmen
    🔴 Risiko Baubeginn vor Zustimmung des Landratsamts Rechtswidriger Bau → Baustopp, Zwangsabriss, Geldbußen bis zu 50.000 € (§ 81 BauGB)
    🔴 Risiko Fehlende Begründung der Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB Ablehnung als "nicht städtebaulich vertretbar" – Nachbesserung nicht mehr möglich ohne Neuantrag
    🔴 Risiko Unterlassen der Stellungnahmen durch Fachbehörden (z. B. Naturschutz) Verfahrensverzögerung um Monate, Nachforderung von Gutachten, zusätzliche Kosten
    🔴 Risiko Missachtung nachbarschaftlicher Belange (z. B. Licht- oder Blickbeeinträchtigung) Widerspruch durch Nachbarn → Einleitung eines Widerspruchsverfahrens, ggf. Klage
    ✅ Chance Gemeindezustimmung als positives städtebauliches Signal Stärkt die Begründung der Befreiung und kann die Prüfung durch das Landratsamt beschleunigen
    ✅ Chance Möglichkeit der Anpassung des Vorhabens vor Entscheidung Gezielte Modifikation (z. B. Dachform, Material, Höhe) kann Ablehnungsgründe beseitigen
    ✅ Chance Frühzeitiges Gespräch mit Sachbearbeiter im Landratsamt Erlaubt Klärung offener Fragen, Vorab-Abstimmung von Unterlagen und realistische Erfolgsprognose
    ✅ Chance Fachlich abgesicherte Begründung mit statischen, schall- oder brandschutztechnischen Nachweisen Erhöht die Aussicht auf Genehmigung erheblich – wird von allen KI-Modellen als entscheidend genannt
    ✅ Chance Interdisziplinäre Begleitung durch Architekt + Baurechtsanwalt Vermeidet formale Fehler, sichert Rechtsschutz und optimiert Verfahrensstrategie

    Orientierungshilfen

    1. Unverzügliche Zustimmung einholen: Stellen Sie den vollständigen förmlichen Bauantrag mit Befreiungsbegründung, statischen Nachweisen und allen fachlichen Stellungnahmen (z. B. Naturschutz, Denkmalschutz) beim Landratsamt – kein Baubeginn vor schriftlicher Zustimmung.
    2. Experten beauftragen: Beauftragen Sie zeitgleich einen Architekten mit Baurechtsbegleitung und ggf. einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht – nicht nur für die Antragsstellung, sondern auch für die vorbehaltliche Abstimmung mit dem Landratsamt.
    3. Gespräch mit dem Landratsamt führen: Vereinbaren Sie ein frühzeitiges Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter, um Kritikpunkte, fehlende Unterlagen oder Anpassungsoptionen vorab zu klären.
    4. Begründung überprüfen: Prüfen Sie mit Ihrem Planer, ob die Dachneigung von 25 Grad durch überzeugende städtebauliche, technische oder umweltbezogene Gründe (z. B. energetische Optimierung, historische Dachkonstruktion, Lärmminderung) nachweisbar ist – bloßes Gestaltungsinteresse reicht nicht aus.
    5. Fachbehörden vorausschauend einbinden: Fordern Sie rechtzeitig Stellungnahmen von allen zuständigen Fachbehörden an – insbesondere bei möglichen Belangen des Denkmal- oder Naturschutzes.
    6. Planungsoptionen vorbereiten: Erarbeiten Sie mit Ihrem Architekten mindestens eine alternative Dachkonstruktion oder -gestaltung, die näher an der vorgeschriebenen 35-Grad-Neigung liegt – für den Fall einer Vorbehaltsentscheidung oder Auflage.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Bebauungsplan
    Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindlicher Plan, der die Art und Weise der baulichen Nutzung von Grundstücken in einer Gemeinde festlegt. Er enthält Festsetzungen über die Art der Bebauung, die Bauweise, die überbaubare Grundstücksfläche und andere bauliche Details.
    Verwandte Begriffe: Flächennutzungsplan, Baunutzungsverordnung, Baugesetzbuch
    Befreiung
    Eine Befreiung ist eine Ausnahme von den Festsetzungen des Bebauungsplans, die unter bestimmten Voraussetzungen gewährt werden kann. Sie ermöglicht es, von den im Bebauungsplan festgelegten Regeln abzuweichen, beispielsweise hinsichtlich der Dachneigung oder der Bauweise.
    Verwandte Begriffe: Ausnahme, Abweichung, Sondergenehmigung
    Landratsamt
    Das Landratsamt ist eine Behörde auf Kreisebene, die unter anderem für die Baugenehmigung zuständig ist. Es prüft, ob Bauvorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen und erteilt die Baugenehmigung.
    Verwandte Begriffe: Bauamt, Baubehörde, Genehmigungsbehörde
    Bauantrag
    Ein Bauantrag ist ein Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung, der bei der zuständigen Baubehörde eingereicht werden muss. Er enthält alle erforderlichen Unterlagen, die zur Beurteilung des Bauvorhabens erforderlich sind.
    Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Bauvoranfrage, Bauanzeige
    Vereinfachter Bauantrag
    Ein vereinfachter Bauantrag ist ein verkürztes Verfahren für Bauvorhaben, die geringfügige Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans aufweisen. Er ist in der Regel schneller und unkomplizierter als ein regulärer Bauantrag.
    Verwandte Begriffe: Beschleunigtes Verfahren, Genehmigungsfreistellung, Anzeigeverfahren
    Dachneigung
    Die Dachneigung ist der Winkel, in dem ein Dach geneigt ist. Sie wird in Grad angegeben und kann im Bebauungsplan festgelegt sein.
    Verwandte Begriffe: Dachform, Dachgestaltung, Neigungswinkel
    Baugesetzbuch (BauGB)
    Das Baugesetzbuch ist das zentrale Gesetz des deutschen Städtebaurechts. Es regelt die Zulässigkeit von Bauvorhaben und die Aufstellung von Bebauungsplänen.
    Verwandte Begriffe: Baunutzungsverordnung, Landesbauordnung, Planungsrecht

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist eine Befreiung vom Bebauungsplan?
      Eine Befreiung vom Bebauungsplan erlaubt es, von den Festsetzungen des Bebauungsplans abzuweichen, beispielsweise hinsichtlich der Dachneigung oder der Bauweise. Dies ist jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich und bedarf der Zustimmung der Gemeinde und gegebenenfalls des Landratsamtes.
    2. Welche Rolle spielt das Landratsamt bei einer Befreiung?
      Das Landratsamt prüft, ob die Befreiung mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften vereinbar ist und keine öffentlichen oder nachbarschaftlichen Interessen beeinträchtigt. Es kann die Befreiung ablehnen, wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind.
    3. Was ist ein vereinfachter Bauantrag?
      Ein vereinfachter Bauantrag ist ein verkürztes Verfahren für Bauvorhaben, die geringfügige Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans aufweisen. Er ist in der Regel schneller und unkomplizierter als ein regulärer Bauantrag.
    4. Kann die Gemeinde eine Befreiung erteilen, die das Landratsamt ablehnt?
      Ja, das ist möglich. Die Gemeinde hat zwar ein Mitspracherecht, aber das Landratsamt hat die übergeordnete Aufsicht und kann die Befreiung ablehnen, wenn es rechtliche Bedenken hat.
    5. Welche Unterlagen sind für einen Antrag auf Befreiung erforderlich?
      Die erforderlichen Unterlagen können je nach Bundesland und Gemeinde variieren. In der Regel sind ein Bauantrag, ein Lageplan, Bauzeichnungen und eine Begründung für die Befreiung erforderlich.
    6. Was passiert, wenn das Landratsamt die Befreiung ablehnt?
      Wenn das Landratsamt die Befreiung ablehnt, können Sie Widerspruch einlegen oder Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben. Es ist ratsam, sich in diesem Fall von einem Anwalt für Baurecht beraten zu lassen.
    7. Wie lange dauert es, bis das Landratsamt über die Befreiung entscheidet?
      Die Bearbeitungsdauer kann je nach Landratsamt und Komplexität des Falles variieren. In der Regel dauert es mehrere Wochen bis Monate, bis eine Entscheidung getroffen wird.
    8. Welche Kriterien werden bei der Prüfung einer Befreiung berücksichtigt?
      Bei der Prüfung einer Befreiung werden insbesondere die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die Berücksichtigung nachbarschaftlicher Interessen und die Übereinstimmung mit anderen relevanten Gesetzen und Verordnungen berücksichtigt.

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    • Abstandsflächen einhalten
      Die Bedeutung und Berechnung von Abstandsflächen im Baurecht.
    • Schwarzbau vermeiden
      Risiken und Konsequenzen von Bauen ohne Genehmigung.
  2. Vereinfachtes Verfahren: Bei Gemeinde nachfragen!

    Foto von Lieselotte Tussing

    Einfach nachfragen
    guten Morgen! Fragen Sie bei der Gemeinde nach, ob unter diesen Voraussetzungen das vereinfachte Genehmigungsverfahren angesetzt werden kann.
  3. Befreiungsantrag & Bauantrag: Verfahrensweise in BW

    Foto von Uwe Cerny, Dipl.-Ing.(FH)

    Nachfrage -Verständnisfrage
    Sie schreiben, dass die Gemeinde einem Befreiungsantrag zugestimmt hat. Haben sie somit schon einen Bauantrag gestellt? Wieso dann nochmals ein vereinfachtes Verfahren?
    Von BW kenne ich es so, dass das Kenntnisgabeverfahren nur dann angewendet wird, wenn keine Befreiungen vom Bebauungsplan vorgesehen sind. Hier wird die Gemeinde ja nur vom Bauvorhaben in Kenntnis gesetzt, und prüft i.d.R. die Bauunterlagen nur auf Vollständigkeit. Das Einhalten der baurechtlichen Vorschriften ist dann Sache des Planfertigers.
  4. Befreiungsantrag: Vorab-Antragstellung möglich?

    Foto von Lieselotte Tussing

    Gibt es auch andersrum
    Hallo UC, bei uns ist Befreiungsantrag vorab und Einreichen der Antragsunterlagen dann ebenfalls möglich.
  5. Kenntnisgabeverfahren: Gebühren für Befreiung?

    Foto von Uwe Cerny, Dipl.-Ing.(FH)

    dann würde ich auch im Kenntnisgabeverfahren einreichen ...
    das spart Zeit und Geld? Wie sieht es mit den Bearbeitungsgebühren aus? In der GebVO steht: Befreiung, Ausnahme oder Abweichung vom Bebauungsplan, je Befreiung 60-6000 DM. Baugenehmigung 4 vom Tausend der Baukosten, Beim Genehmigungsverfahren gibt es dann keine Bearbeitungsgebühren für Befreiungen.
    Dem gegenüber stehen Gebühren in Höhen von? im Kenntnisgabeverfahren gegenüber. (habe' keine Angaben gefunden). Welche Gebühren entstehen hier?
  6. Bauantrag: Verfahren intern verhandelt

    Foto von

    Vielleicht weiter ausholen.
    Die Art des Verfahrens war mit den maßgeblichen Stellen 'intern' verhandelt worden  -  Einzelheiten kann ich hier nicht einstellen. Die Gebühren wurden berechnet, als ob's normal gelaufen wäre, also keine Ersparnis für uns.
  7. Bauvoranfrage in BW: Abweichungen vom Bebauungsplan

    Vorgehensweise in BW ...
    Vorgehensweise in BW war bei uns so: Zuerst Bauvoranfrage mit Angaben der Abweichungen vom Bebauungsplan. Die ging durch (= Gemeinde hat es akzeptiert). Danach Bauantrag im Kenntnisgabeverfahren (wieder unter Angaben der Abweichungen (dieselben wie in der Voranfrage) ). Gemeinde hat es genehmigt und zum Landratsamt weitergeleitet. Die wollten noch einige Striche zusätzlich in den Ansichtszeichnungen (derzeitige und geplante Geländeform, sowie einige zusätzliche Höhen- und Grenzangaben (Höhenangaben, Grenzangaben)) und 2500,-DEM. Fertig.
    Abweichungen: Traufhöhe, Dachneigung, Baufenster für Garage.
  8. Befreiungsantrag: Bedenken beim Landesbauamt?

    Vielen Dank
    Vielen Dank für die zahlreichen Antworten.
    Es ist so bei Uns das die Gemeinde in der Gemeindesitzung über den Befreiungsantrag positiv entschieden hat. Den Bauantrag selber müssen wir aber noch beim Landesbauamt (Kreisbauamt) einreichen. Und da haben wir so unsere bedenken, dass dort noch jemand gegen den positiven Befreiungsantrag der Gemeinde etwas haben könnte. Wir wissen nur das die ja mit der Gemeinde Rücksprache halten. Aber man weiß ja nie.
    • Name:
    • HH
  9. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026

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    Befreiung vom Bebauungsplan: Landratsamt-Ablehnung möglich?

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob das Landratsamt einen von der Gemeinde genehmigten Befreiungsantrag vom Bebauungsplan noch ablehnen kann. Dabei werden verschiedene Verfahrensweisen, insbesondere das Kenntnisgabeverfahren, und die damit verbundenen Gebühren diskutiert. Ein wichtiger Aspekt ist die mögliche Vorabklärung mit den zuständigen Stellen, um das Genehmigungsverfahren zu beschleunigen.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Befreiungsantrag & Bauantrag: Verfahrensweise in BW wird darauf hingewiesen, dass das Kenntnisgabeverfahren in Baden-Württemberg in der Regel nicht angewendet wird, wenn Befreiungen vom Bebauungsplan erforderlich sind. Dies sollte bei der Planung des Bauantrags berücksichtigt werden.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Bauvoranfrage in BW: Abweichungen vom Bebauungsplan beschreibt eine Vorgehensweise in Baden-Württemberg, bei der zuerst eine Bauvoranfrage mit den Abweichungen vom Bebauungsplan eingereicht wird. Nach positiver Rückmeldung der Gemeinde erfolgt dann der Bauantrag im Kenntnisgabeverfahren.

    💰 Zusatzinfo: Die Gebühren für Befreiungen vom Bebauungsplan können erheblich sein, wie im Beitrag Kenntnisgabeverfahren: Gebühren für Befreiung? diskutiert wird. Es ist ratsam, sich vorab über die anfallenden Kosten zu informieren und diese in die Planung einzubeziehen.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie mit der Gemeinde, ob unter den gegebenen Voraussetzungen ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren möglich ist, wie im Beitrag Vereinfachtes Verfahren: Bei Gemeinde nachfragen! empfohlen wird. Dies kann Zeit und Kosten sparen. Beachten Sie dabei die Hinweise zur Verfahrensweise in Baden-Württemberg.

    👉 Handlungsempfehlung: Um Bedenken des Landesbauamts auszuräumen, empfiehlt es sich, frühzeitig Rücksprache mit der Gemeinde zu halten, wie im Beitrag Befreiungsantrag: Bedenken beim Landesbauamt? angedeutet wird. Eine offene Kommunikation kann helfen, mögliche Probleme im Vorfeld zu erkennen und zu lösen.

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