Freistellungsverfahren in SH: Kontrolle durch Gemeinde? Auflagen, Rechte & Pflichten
In diesem Forum sind Sie: Bauplanung / Baugenehmigung📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 18.01.2026
Im Freistellungsverfahren in Schleswig-Holstein (SH) nach § 74 LBO kann die Gemeinde die Bauausführung untersagen, wenn öffentlich-rechtliche Vorschriften missachtet werden. Bauherren sollten sich bei Problemen direkt an die Bauaufsichtsbehörde wenden. Die Einhaltung des Bebauungsplans ist entscheidend, da Abweichungen zu Beanstandungen führen können. Bei Meinungsverschiedenheiten mit Nachbarn empfiehlt sich ein klärendes Gespräch.
Freistellungsverfahren in SH: Kontrolle durch Gemeinde? Auflagen, Rechte & Pflichten
wir haben in Schleswig-Holstein in einem Gebiet mit gültigem Bebauungsplan "Neubaugebiet" im Freistellungsverfahren § 74 LBOAbk. gebaut. Die Auflagen des Bebaunugsplanes sind sehr rigoros z.B. Firsthöhe 7,50 m Traufhöhe 3,50 m, nur eine Gaube von 2,50 m Breite und senkrechten Seiten, Dachneigung 36-40 Grad, Fensteröffnungen nur stehend, gelber Klinker, rotes Dach etc. Wir haben uns trotz mancher Bauchschmerzen an alle Auflagen gehalten.
Nun baut ein Nachbar nicht nur ein Doppelhaus, sondern es ist schon absehbar, dass sein Haus zu hoch wird - die Einfamilienhaus liegt schon ca. 0,7 m über Straßenniveau was Bemessungsgrundlage ist - und er hat sich offenbar nach dem Schütten des Fundamentes noch überlegt das Haus größer zu machen und einen nicht geraden kleinen "Anbau" gehnehmigt.
Ein Anruf bei der Baubehörde ergab folgende Aussage:
Uns sind die Hände gebunden. Eine Kontrolle durch das Bauamt ist nicht Aufgrund des Genehmigungsverfahrens nicht möglich und politisch auch nicht gewollt. Uns wird es bald sowieso nicht mehr geben. Ein Vorgehen gegen den Bau kann nur durch eine privatrechtliche Klage erfolgen.
Ist dies so oder ist dies nur eine Aussage eines frustierten Bauamtsleiters? WAs kann man noch machen, da uns ein zu hoher BAu, doch einige Zeit der Abenssonne kostet.
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Sicherheitshinweise
🔴 KRITISCH: Überschreitung der Firsthöhe oder anderer bindender Bebauungsplan-Festsetzungen führt zu Rückbauanordnung – unabhängig vom Freistellungsverfahren.
🔴 KRITISCH: Die Bauaufsichtsbehörde ist auch im Freistellungsverfahren gemäß § 74 Abs. 3 und 4 LBOAbk. SH verpflichtet, bei Kenntnis offensichtlicher Rechtsverstöße tätig zu werden – Passivität der Behörde entbindet nicht von der Pflicht zur Meldung.
⚠️ WICHTIG: Höhenmaße beziehen sich nicht auf Straßenniveau, sondern auf die im Bebauungsplan festgelegte Bezugshöhe (meist Geländehöhe am Grundstück) – eine Abweichung von 0,7 m kann bereits rechtswidrig sein.
⚠️ WICHTIG: Dokumentation aller Bauphasen (Fotos, Messprotokolle, schriftliche Absprachen mit Behörden) ist zwingend erforderlich – dient als Beweisgrundlage bei Klagen oder Rückbauanordnungen.
KI-Analyse (GoogleAI)
Im Freistellungsverfahren nach § 74 LBO in Schleswig-Holstein sind Sie als Bauherr grundsätzlich selbst für die Einhaltung der Auflagen des Bebauungsplans verantwortlich. Das bedeutet, dass Sie sich genau an die Vorgaben zu Firsthöhe, Traufhöhe, Dachneigung, Gaubengröße usw. halten müssen.
🔴 Gefahr: Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans können zu Baustopp, Rückbau oder Bußgeldern führen.
Die Gemeinde bzw. das Bauamt kann auch im Freistellungsverfahren Kontrollen durchführen, um die Einhaltung der Vorschriften zu überprüfen. Dies geschieht in der Regel stichprobenartig oder aufgrund von Beschwerden von Nachbarn.
Ich empfehle Ihnen, bei Unsicherheiten bezüglich der Auslegung des Bebauungsplans oder der Einhaltung der Auflagen frühzeitig das Gespräch mit dem Bauamt zu suchen. Dokumentieren Sie alle Absprachen schriftlich.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie sich von einem Architekten oder Baujuristen beraten, um sicherzustellen, dass Ihr Bauvorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der vorliegende Sachverhalt beschreibt ein typisches Problem im Freistellungsverfahren nach § 74 LBO Schleswig-Holstein, bei dem die Bauaufsicht keine präventive Kontrolle durchführt. Die Aussage des Bauamtsleiters, dass eine Kontrolle nicht möglich und politisch nicht gewollt sei, ist fachlich nachvollziehbar, da das Freistellungsverfahren gerade auf Eigenverantwortung des Bauherrn setzt. Allerdings ist die Behauptung, dass die Hände völlig gebunden seien, rechtlich nicht korrekt.
❌ Widerspruch: Die Aussage des Bauamtsleiters, dass ein Vorgehen nur durch eine privatrechtliche Klage möglich sei, ist unvollständig. Die Bauaufsichtsbehörde hat auch im Freistellungsverfahren die Pflicht, bei Verstößen gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften wie den Bebauungsplan einzuschreiten. Nach § 74 Abs. 3 LBO SH kann die Bauaufsichtsbehörde die Einstellung der Bauarbeiten anordnen, wenn das Vorhaben nicht den genehmigungsfreien Vorschriften entspricht.
➕ Ergänzung: Der Nachbar hat offenbar gegen den Bebauungsplan verstoßen, indem er die zulässige Firsthöhe überschreitet. Da der Bebauungsplan als Satzung öffentlich-rechtliche Vorschriften enthält, liegt hier ein formeller Verstoß vor. Die Bauaufsichtsbehörde ist verpflichtet, bei Kenntnis eines solchen Verstoßes tätig zu werden, auch wenn das Verfahren freigestellt ist. Ein schriftlicher Hinweis an die Behörde mit konkreten Messdaten und Fotos könnte die Behörde zum Handeln zwingen.
🔴 Gefahr: Die Aussage des Bauamtsleiters, dass es die Behörde bald nicht mehr geben werde, deutet auf eine mögliche personelle oder organisatorische Unterbesetzung hin. Dies könnte bedeuten, dass die Behörde tatsächlich nicht in der Lage ist, Kontrollen durchzuführen. In diesem Fall ist eine privatrechtliche Klage nach § 1004 BGBAbk. (Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch) tatsächlich der einzige Weg, um die Einhaltung der Abstandsflächen und Höhen zu erzwingen.
👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie den Baufortschritt mit Fotos und Messungen, insbesondere die Höhenabweichung. Reichen Sie eine schriftliche Beschwerde bei der Bauaufsichtsbehörde ein, in der Sie auf den konkreten Verstoß gegen den Bebauungsplan hinweisen. Sollte die Behörde nicht tätig werden, konsultieren Sie einen Fachanwalt für Bau- und Nachbarrecht, um die Erfolgsaussichten einer privatrechtlichen Klage zu prüfen. Parallel dazu können Sie die Gemeinde als Trägerin der Bauleitplanung informieren, da diese ein Interesse an der Einhaltung ihres Bebauungsplans haben sollte.
KI-Analyse (Qwen)
Das Freistellungsverfahren nach § 74 LBO SH entbindet die Bauaufsicht nicht von ihrer Rechtsaufsichtspflicht – es verlagert lediglich die Verantwortung auf den Bauherrn und den Entwurfsverfasser, bleibt aber grundsätzlich prüfbar und nachvollziehbar durch die Gemeinde.
🔴 Gefahr: Eine fehlende oder unzureichende Bauaufsicht bei offensichtlichen Abweichungen (z. B. Überschreitung der Firsthöhe, unzulässiger Anbau ohne Änderungsantrag) birgt erhebliche Risiken: Beeinträchtigung der Nachbarschaft (Licht-, Sonnen-, Blickschutz), Verstoß gegen den Bebauungsplan als öffentlich-rechtliche Bindung und mögliche Rückbauanordnung mit hohen Kosten für den Verursacher.
⚠️ Korrektur: Die Aussage der Baubehörde, sie sei 'rechtlich gebunden' und 'politisch nicht gewollt' zu kontrollieren, ist rechtlich unzutreffend: Gemäß § 74 Abs. 4 LBO SH bleibt die Gemeinde zur stichprobenartigen Kontrolle befugt und verpflichtet, sobald konkrete Anhaltspunkte für Rechtsverstöße vorliegen – insbesondere bei offensichtlichen Abweichungen von bindenden Festsetzungen.
➕ Ergänzung: Die Bemessung der Höhenmaße erfolgt nicht 'auf Straßenniveau', sondern auf der im Bebauungsplan festgelegten Bezugshöhe – häufig der Geländehöhe am Grundstück, nicht der Straße; eine Abweichung von 0,7 m kann daher bereits eine unzulässige Höhenverschiebung darstellen.
❌ Widerspruch: Die Behauptung, 'ein Vorgehen sei nur privatrechtlich möglich', ist unvollständig: Neben der zivilrechtlichen Klage auf Unterlassung oder Beseitigung besteht ein öffentlich-rechtlicher Anspruch auf Einleitung von Baurechtsaufsichtsmaßnahmen – z. B. durch schriftliche Beschwerde an die Aufsichtsbehörde (Kreis oder Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume – LLUR).
✅ Zustimmung: Die Einhaltung aller Auflagen durch Sie ist vorbildlich und stärkt Ihre Position – insbesondere bei einer späteren Klage oder Beschwerde, da Sie als regelkonformer Bauherr im Sinne des § 35 Abs. 3 BauGBAbk. privilegiert sind.
👉 Handlungsempfehlung: Reichen Sie umgehend eine formlose, aber detaillierte schriftliche Beschwerde bei der zuständigen Gemeinde und parallel beim LLUR ein, unter Bezugnahme auf konkrete Abweichungen (Höhenmessung, Anbau, Dachform), mit Fotobelegen und Bezug auf den Bebauungsplan; fordern Sie die Einleitung einer Baurechtsaufsichtsmaßnahme gemäß § 74 Abs. 4 LBO SH und beantragen Sie die Überprüfung der Bauausführung durch einen unabhängigen Sachverständigen.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung: Alle drei KI-Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) stimmen darin überein, dass der Bauherr im Freistellungsverfahren nach § 74 LBO SH selbst für die Einhaltung des Bebauungsplans verantwortlich ist und dass Abweichungen rechtsfolgenreich sind (Rückbau, Bußgeld, Baustopp).
⚠️ Abweichung: GoogleAI betont primär die Eigenverantwortung und Empfehlung zur vorbeugenden Beratung; DeepSeek und Qwen heben stärker die bestehende öffentlich-rechtliche Kontrollpflicht der Behörde hervor – insbesondere bei konkreten Verstößen.
➕ Ergänzung: Qwen ergänzt entscheidend die korrekte Bemessungsgrundlage für Höhenmaße (Bezugshöhe statt Straßenniveau); DeepSeek ergänzt konkrete Handlungsoptionen (Beschwerde mit Messdaten, Hinweis an LLUR); Qwen benennt ausdrücklich die Möglichkeit der Einleitung einer Baurechtsaufsichtsmaßnahme durch die Gemeinde.
❌ Widerspruch: DeepSeek und Qwen widersprechen eindeutig der Aussage des Bauamtsleiters ("keine Kontrolle möglich", "nur privatrechtlich möglich"); GoogleAI thematisiert diesen Widerspruch nicht explizit, bleibt aber im Tenor vorsichtiger und nicht konfrontativ – die sicherere Einschätzung (DeepSeek/Qwen) wird zur Basis genommen.
👉 Empfehlung: Da DeepSeek und Qwen die stärker rechtlich fundierte, behördenrechtlich präzise und praktisch handlungsorientierte Einschätzung liefern – insbesondere mit Verweis auf § 74 Abs. 3+4 LBO SH – wird deren Bewertung zur Leitlinie für alle weiteren Auswertungen gewählt.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Eigenverantwortung im Freistellungsverfahren ✅ Alle KI-Modelle stimmen überein: Der Bauherr trägt die volle Verantwortung für die Einhaltung aller Bebauungsplan-Festsetzungen – auch ohne vorherige Baugenehmigung. Rechtliche Kontrollbefugnis der Gemeinde ✅ DeepSeek und Qwen bestätigen klar die öffentlich-rechtliche Kontrollpflicht gemäß § 74 Abs. 4 LBO SH bei konkreten Verstößen; GoogleAI erwähnt Kontrollen nur stichprobenartig – Konsens: Kontrolle ist rechtlich zulässig und bei offensichtlichem Verstoß auch geboten. Zulässigkeit privatrechtlicher Klage ✅ Alle drei Modelle bestätigen § 1004 BGB als ergänzende Option; DeepSeek und Qwen betonen aber ausdrücklich, dass dies kein Ersatz für die öffentlich-rechtliche Aufsicht ist. Bemessung von Höhenmaßen (First/Traufe) ⚠️ Qwen liefert die entscheidende Ergänzung zur korrekten Bezugshöhe (Geländehöhe am Grundstück); GoogleAI und DeepSeek erwähnen dies nicht – Abwägung erforderlich, da dies häufig zu Fehleinschätzungen führt. Handlungsmöglichkeit bei Nachbarverstoß ❌ DeepSeek und Qwen sehen eine klare Beschwerdemöglichkeit bei der Gemeinde/LLUR; GoogleAI bleibt bei der Empfehlung zur eigenen Beratung – Widerspruch besteht in der Bewertung der praktischen Durchsetzbarkeit, nicht in der Rechtsgrundlage. 👉 Handlungsempfehlung: Nutzen Sie die öffentlich-rechtliche Beschwerdemöglichkeit gemäß § 74 Abs. 4 LBO SH als primäre Handlungsoption – dokumentieren Sie Verstöße konkret (Höhe, Lage, Bezug zum Bebauungsplan), reichen Sie die Beschwerde bei Gemeinde und LLUR ein und fordern Sie die Einleitung einer Baurechtsaufsichtsmaßnahme.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Überschreitung der Firsthöhe um 0,7 m ohne Nachweis der zulässigen Bezugshöhe Konkrete Rückbauanordnung durch Bauaufsicht – Kosten für Abriss und Neubau vollständig zu Lasten des Verursachers. 🔴 Risiko Fehlende Dokumentation von Bauabläufen und Messungen Unmöglichkeit, eigene Rechtmäßigkeit oder Nachbarverstoß vor Gericht oder Behörde zu beweisen – Verlust der Klage oder Beschwerde. 🔴 Risiko Unterlassene Beschwerde bei offensichtlichem Bebauungsplan-Verstoß Verwirkung von Rechtsbehelfen; Versäumung der Chance, rechtzeitig einzugreifen – spätere Klage wird dann als "verzögert" gewertet. 🔴 Risiko Annahme der Aussage "keine Kontrolle möglich" als rechtskräftig Falsche Rechtsauffassung führt zu Untätigkeit – rechtliche Schutzmöglichkeiten bleiben ungenutzt, obwohl sie gesetzlich verankert sind. 🔴 Risiko Verwechslung von Straßenniveau und Bezugshöhe bei Höhenmessung Fehleinschätzung der Rechtmäßigkeit des Nachbarbaus – eventuelle Klage scheitert bereits an fehlerhaften Messgrundlagen. ✅ Chance Stichprobenartige Kontrolle durch Gemeinde bei konkreter Beschwerde Effiziente, kostenfreie Durchsetzung ohne Klage – Behörde muss prüfen und ggf. Maßnahmen einleiten. ✅ Chance Regelkonformer Bau als Bauherr (§ 35 Abs. 3 BauGB) Stärkere Rechtsposition bei Klage oder Beschwerde – privilegierter Status bei der Abwägung von Interessen. ✅ Chance Parallelbeschwerde bei Gemeinde und LLUR Erhöhte Dringlichkeit und institutionelle Aufmerksamkeit – schnelleres Handeln durch zweigleisige Ansprache. ✅ Chance Verwendung von Fotobelegen und Messprotokollen als Beweismittel Schaffung einer lückenlosen, nachvollziehbaren Beweiskette – entscheidend für Erfolg vor Behörde oder Gericht. ✅ Chance Einbindung der Gemeinde als Trägerin der Bauleitplanung Gemeinde hat eigenes Interesse an der Einhaltung ihres Bebauungsplans – erhöht Motivation für konsequente Prüfung. Orientierungshilfen
- Sofortige Beschwerde einreichen: Reichen Sie eine detaillierte, schriftliche Beschwerde bei der zuständigen Gemeinde und beim LLUR ein – mit konkreten Angaben zur Firsthöhen-Überschreitung, Fotobelegen und Bezug auf den Bebauungsplan.
- Höhenmessung auf korrekter Bezugshöhe wiederholen: Lassen Sie die Höhe des Nachbarbaus durch einen unabhängigen Sachverständigen oder Vermessungsingenieur auf der im Bebauungsplan festgelegten Bezugshöhe (meist Geländehöhe am Grundstück) messen – nicht auf Straßenniveau.
- Alle Bauphasen dokumentieren: Fotografieren Sie den Baufortschritt Ihres Nachbarn regelmäßig (Datum, Uhrzeit, Blickrichtung) und führen Sie ein Messprotokoll mit nachvollziehbaren Referenzpunkten.
- Rechtliche Beratung einholen: Kontaktieren Sie einen Fachanwalt für Bau- und Nachbarrecht, um die Erfolgsaussichten einer öffentlich-rechtlichen Beschwerde und ggf. einer zivilrechtlichen Klage zu prüfen – vor Einreichung der Beschwerde.
- Gemeinde als Bauleitplan-Trägerin informieren: Schreiben Sie zusätzlich an den Bürgermeister bzw. die Bauleitplanungsabteilung der Gemeinde – weisen Sie auf den Verstoß hin und unterstreichen Sie das öffentliche Interesse an der Einhaltung des Bebauungsplans.
- Verbindliche Absprachen schriftlich festhalten: Falls Sie mit dem Bauamt telefonisch oder persönlich sprechen, fordern Sie umgehend eine schriftliche Zusammenfassung der Aussagen – oder dokumentieren Sie das Gespräch selbst per E-Mail-Vermerk.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Freistellungsverfahren
- Ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren, bei dem bestimmte Bauvorhaben keiner Baugenehmigung bedürfen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Es ist in der Landesbauordnung (LBO) des jeweiligen Bundeslandes geregelt.
Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Bauanzeige, Genehmigungsfreistellung - Bebauungsplan
- Ein verbindlicher Bauleitplan, der die Art und Weise der baulichen Nutzung von Grundstücken regelt. Er enthält Festsetzungen über die überbaubare Grundstücksfläche, die Gebäudehöhe, die Dachform und andere bauliche Details.
Verwandte Begriffe: Bauleitplanung, Flächennutzungsplan, Satzung - Landesbauordnung (LBO)
- Das Baugesetz des jeweiligen Bundeslandes. Sie enthält die grundlegenden Vorschriften für das Bauen, wie z.B. die Anforderungen an die Standsicherheit, den Brandschutz und den Schallschutz.
Verwandte Begriffe: Baurecht, Bauordnung, Baugesetzbuch (BauGB) - Firsthöhe
- Der höchste Punkt des Daches über dem Straßenniveau. Sie wird im Bebauungsplan festgelegt, um die Gebäudehöhe zu begrenzen.
Verwandte Begriffe: Traufhöhe, Gebäudehöhe, Bauhöhe - Traufhöhe
- Die Höhe, an der die Dachfläche auf die Außenwand trifft. Sie wird im Bebauungsplan festgelegt, um die Gebäudehöhe zu begrenzen.
Verwandte Begriffe: Firsthöhe, Gebäudehöhe, Bauhöhe - Auflagen
- Bedingungen oder Beschränkungen, die im Rahmen einer Baugenehmigung oder eines Freistellungsverfahrens erteilt werden, um sicherzustellen, dass das Bauvorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht.
Verwandte Begriffe: Bedingungen, Beschränkungen, Festsetzungen - Bauamt
- Die Behörde, die für die Überwachung der Einhaltung der Bauvorschriften zuständig ist. Sie erteilt Baugenehmigungen, führt Kontrollen durch und kann bei Verstößen gegen die Bauvorschriften Maßnahmen ergreifen.
Verwandte Begriffe: Baubehörde, Gemeinde, Stadt
Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist ein Freistellungsverfahren?
Das Freistellungsverfahren ist ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren, bei dem bestimmte Bauvorhaben keiner Baugenehmigung bedürfen. In Schleswig-Holstein ist dies in § 74 der Landesbauordnung (LBO) geregelt. Allerdings müssen auch im Freistellungsverfahren die öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere der Bebauungsplan, eingehalten werden. - Darf die Gemeinde im Freistellungsverfahren kontrollieren?
Ja, auch im Freistellungsverfahren kann die Gemeinde bzw. das Bauamt Kontrollen durchführen, um die Einhaltung der Vorschriften zu überprüfen. Dies geschieht in der Regel stichprobenartig oder aufgrund von Beschwerden von Nachbarn. - Was passiert, wenn ich gegen die Auflagen des Bebauungsplans verstoße?
Verstöße gegen die Auflagen des Bebauungsplans können zu Baustopp, Rückbau oder Bußgeldern führen. Im schlimmsten Fall kann die Gemeinde die Nutzung des Gebäudes untersagen. - Was kann ich tun, wenn ich mir unsicher bin, ob mein Bauvorhaben den Vorschriften entspricht?
Ich empfehle Ihnen, sich frühzeitig von einem Architekten oder Baujuristen beraten zu lassen. Diese können Ihnen helfen, die Vorschriften zu verstehen und sicherzustellen, dass Ihr Bauvorhaben den öffentlich-rechtlichen Anforderungen entspricht. - Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein verbindlicher Bauleitplan, der die Art und Weise der baulichen Nutzung von Grundstücken regelt. Er enthält Festsetzungen über die überbaubare Grundstücksfläche, die Gebäudehöhe, die Dachform und andere bauliche Details. - Was bedeutet Firsthöhe?
Die Firsthöhe ist der höchste Punkt des Daches über dem Straßenniveau. Sie wird im Bebauungsplan festgelegt, um die Gebäudehöhe zu begrenzen. - Was bedeutet Traufhöhe?
Die Traufhöhe ist die Höhe, an der die Dachfläche auf die Außenwand trifft. Sie wird im Bebauungsplan festgelegt, um die Gebäudehöhe zu begrenzen. - Was ist die Landesbauordnung (LBO)?
Die Landesbauordnung (LBO) ist das Baugesetz des jeweiligen Bundeslandes. Sie enthält die grundlegenden Vorschriften für das Bauen, wie z.B. die Anforderungen an die Standsicherheit, den Brandschutz und den Schallschutz.
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LBO SH §74: Gemeinde untersagt Bau – Vorgehen bei Widerspruch!
Hallo N.
Auszug aus LBOAbk. S-H, § 74: ... der Baubeginn und die Bauausführung können untersagt werden (durch die Baugenhemigungsbehörde, d. Red.) ... bla bla.. das Vorhaben oder die Bauausführung öffentlich-rechtlichen Vorschriften widerspricht. Dies wäre in diesem Fall dann ja gegeben. Scheuchen Sie den guten Mann oder die gute Frau doch mal auf die Baustelle! Mit wem hatten Sie es denn zu tun? (Man kennt ja mittlerweile seine Pappenheimer..)
Es ist schon eine Krux mit unserer LBO.. der Innenminister denkt, alles ist einfacher, die Behörde schlanker, Kosten sind runter. Pustekuchen! Bauherren nerven die Beamten, Zeitverluste, Baukultur im Keller.
Des weiteren sollten Sie beim Bauamt nachfragen, ob der gute Nachbar vielleicht einen Befreiungsantrag gestellt hat, wobei hier dann eigentlich davon ausgegangen werden müsste, das eine nachbarschaftliche Einwilligung eingeholt wurde.
Auf jeden Fall sollten Sie schnell handeln! Wenn erst mal Fakten da sind ... -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
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💡 Kernaussagen: Im Freistellungsverfahren in Schleswig-Holstein (SH) nach § 74 LBOAbk. kann die Gemeinde die Bauausführung untersagen, wenn öffentlich-rechtliche Vorschriften missachtet werden. Bauherren sollten sich bei Problemen direkt an die Bauaufsichtsbehörde wenden. Die Einhaltung des Bebauungsplans ist entscheidend, da Abweichungen zu Beanstandungen führen können. Bei Meinungsverschiedenheiten mit Nachbarn empfiehlt sich ein klärendes Gespräch.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Gemäß LBO SH §74: Gemeinde untersagt Bau – Vorgehen bei Widerspruch! kann die Gemeinde den Baubeginn untersagen, wenn das Bauvorhaben gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften verstößt. Dies sollte unbedingt beachtet werden, um Zeitverluste und zusätzliche Kosten zu vermeiden.
✅ Zusatzinfo: Die Einhaltung des Bebauungsplans ist im Freistellungsverfahren von großer Bedeutung. Abweichungen von den Festsetzungen, wie z.B. Firsthöhe, Traufhöhe oder Dachneigung, können zu Problemen mit dem Bauamt führen. Es ist ratsam, sich vor Baubeginn umfassend über die geltenden Bestimmungen zu informieren.
👉 Handlungsempfehlung: Bei Unsicherheiten oder Problemen im Freistellungsverfahren sollte man frühzeitig das Gespräch mit dem Bauamt suchen. Eine offene Kommunikation kann helfen, Missverständnisse auszuräumen und Lösungen zu finden. Zudem ist es ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen, um die eigenen Rechte und Pflichten als Bauherr zu kennen.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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