Bauantrag Bayern: Wer darf das Bauvorhaben in den amtlichen Lageplan einzeichnen?

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 18.01.2026

Die Diskussion dreht sich darum, wer in Bayern das Bauvorhaben in den amtlichen Lageplan einzeichnen darf. Während einige Erfahrungen zeigen, dass Architekten dies problemlos übernehmen können (siehe Bauantrag Bayern: Architekt darf Lageplan einzeichnen), weisen andere darauf hin, dass die Regelungen je nach Bundesland variieren. Die Erhebung der Nachbargrundstücke ist ein wichtiger Aspekt. Digitale Datenübertragung zwischen Architekten und Vermessern wird empfohlen.

⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 💰 Zusatzinfo · 👉 Handlungsempfehlung

Bauantrag Bayern: Wer darf das Bauvorhaben in den amtlichen Lageplan einzeichnen?

Hallo,
für einen Bauantrag in Bayern wird ja ein amtlicher Lageplan benötigt. Den Lageplan für den derzeitigen Hausbestand erhält man vom Vermessungsamt.
Wer darf in diesen Lageplan das Bauvorhaben einzeichen? Muss das das Vermessungsamt machen, oder darf das auch der Architekt?
Mein Architekt aus dem angerenzenden Baden-Württemberg meint, dass das nur ein Vermessungsingenieur darf und seine Versicherung dafür auch nicht haftet. Vermutlich sind die Regelungen diesbezüglich zwischen BW und Bayern unterschiedlich, weil es ja meines Wissens die freien Vermessungsingenieure in Bayern überhaupt nicht gibt, sondern nur die Staatlichen.
  • Name:
  • Elmar
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Die Einzeichnung des Bauvorhabens in den amtlichen Lageplan darf ausschließlich durch das zuständige Vermessungsamt oder einen von ihm ausdrücklich beauftragten und ermächtigten öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) erfolgen – jede andere Eintragung macht den Bauantrag formell unwirksam.

    🔴 KRITISCH: Ein Architekt – auch mit hoher fachlicher Kompetenz – darf den amtlichen Lageplan nicht eigenständig verändern; dies ist keine Aufgabe der Bauplanung, sondern eine hoheitliche Vermessungsaufgabe nach BayVermO und BayBOAbk..

    ⚠️ WICHTIG: Der Architekt aus Baden-Württemberg darf die Einzeichnung nicht vornehmen, selbst wenn er mit bayerischen Vorschriften vertraut ist – fehlende staatliche Ermächtigung im bayerischen Vermessungsrecht ist ausschlaggebend.

    ⚠️ WICHTIG: Eine bloße "Übernahme" oder "Abnahme" einer durch den Architekten vorgenommenen Eintragung durch das Vermessungsamt ist rechtlich unzulässig – die Einzeichnung muss originär durch die Behörde oder deren Bevollmächtigten erfolgen.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Für einen Bauantrag in Bayern benötigen Sie einen amtlichen Lageplan. Dieser bildet den aktuellen Stand Ihres Grundstücks ab. Die Frage ist, wer das geplante Bauvorhaben in diesen Plan einzeichnen darf.

    Grundsätzlich sind sowohl Vermessungsämter als auch qualifizierte Architekten oder Vermessungsingenieure dazu befugt, das Bauvorhaben in den amtlichen Lageplan einzuzeichnen. Wichtig ist, dass die Person, die die Eintragung vornimmt, über die notwendige Sachkunde und örtliche Kenntnis der Bauvorschriften verfügt.

    Da Ihr Architekt aus Baden-Württemberg kommt, sollten Sie sicherstellen, dass er mit den bayerischen Bauvorschriften vertraut ist. Andernfalls empfehle ich, einen örtlichen Vermessungsingenieur oder das Vermessungsamt in Bayern zu beauftragen.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie mit Ihrem Architekten, ob er die Eintragung unter Berücksichtigung der bayerischen Bauvorschriften vornehmen kann. Andernfalls beauftragen Sie einen Vermessungsingenieur in Bayern.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt betrifft die Zuständigkeit für das Einzeichnen eines Bauvorhabens in den amtlichen Lageplan im Rahmen eines Bauantrags in Bayern. Der Nutzer fragt, ob dies durch das Vermessungsamt, einen Architekten oder einen Vermessungsingenieur erfolgen darf, und weist auf unterschiedliche Regelungen zwischen Bayern und Baden-Württemberg hin.

    ✅ Zustimmung: Der Architekt hat korrekt darauf hingewiesen, dass in Bayern die Eintragung des Bauvorhabens in den amtlichen Lageplan grundsätzlich durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) oder das zuständige Vermessungsamt erfolgen muss. Dies ist in der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften geregelt.

    ⚠️ Korrektur: Die Annahme des Nutzers, dass es in Bayern keine freien Vermessungsingenieure gebe, ist nicht zutreffend. In Bayern gibt es sehr wohl öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI), die als Freiberufler tätig sind. Die Aussage des Architekten, dass seine Versicherung für die Eintragung nicht hafte, ist korrekt, da dies nicht zum typischen Leistungsbild eines Architekten gehört.

    ➕ Ergänzung: Die Eintragung des Bauvorhabens in den amtlichen Lageplan ist eine hoheitliche Aufgabe der Vermessungsverwaltung. Der Architekt darf lediglich die Bauvorlage (z. B. Bauzeichnungen) erstellen, nicht jedoch den amtlichen Lageplan selbst verändern. Die Kosten für die Eintragung durch das Vermessungsamt oder einen ÖbVI sind vom Bauherrn zu tragen.

    🔴 Gefahr: Eine eigenmächtige Eintragung des Bauvorhabens durch den Architekten oder den Bauherrn in den amtlichen Lageplan könnte zur formellen Unwirksamkeit des Bauantrags führen. Die Bauaufsichtsbehörde würde einen solchen Antrag als unvollständig zurückweisen, was zu erheblichen Verzögerungen und Mehrkosten führen kann.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie für die Eintragung des Bauvorhabens in den amtlichen Lageplan zwingend das zuständige Vermessungsamt oder einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) in Bayern. Klären Sie vorab die genauen Kosten und Fristen. Der Architekt sollte sich auf seine Kernaufgaben (Planung, Bauvorlage) konzentrieren und die Vermessungsleistungen an den Fachmann delegieren.

    KI-Analyse (Qwen)

    In Bayern ist die Einzeichnung eines Bauvorhabens in den amtlichen Lageplan eine hoheitliche Aufgabe, die grundsätzlich nur von staatlich bestellten oder ermächtigten Vermessungsstellen oder von staatlich anerkannten Vermessungsingenieuren im Auftrag der zuständigen Behörde vorgenommen werden darf.

    🔴 Gefahr: Eine unbefugte Einzeichnung durch einen nicht ermächtigten Dritten – etwa einen Architekten ohne entsprechende Vermessungsbefugnis – führt zur Unwirksamkeit des Lageplans im Bauverfahren und kann zu Ablehnung des Bauantrags, Nachbesserungszwang oder sogar zu rechtlichen Konsequenzen bei falschen Angaben führen.

    ✅ Zustimmung: Die Aussage des Architekten aus Baden-Württemberg ist inhaltlich korrekt: In Bayern gibt es keine freien, privat praktizierenden Vermessungsingenieure mit eigenständiger Einzeichnungsbefugnis – anders als in einigen anderen Bundesländern wie BW.

    ➕ Ergänzung: Gemäß Art. 10 der Bayerischen Vermessungsordnung (BayVermO) und der Bauordnung für Bayern (BayBO) ist die Einzeichnung des Vorhabens in den amtlichen Lageplan nur durch die zuständige Katasterverwaltung (Vermessungsamt) oder durch von dieser ausdrücklich beauftragte und ermächtigte Stellen zulässig – eine bloße Übernahme durch den Architekten ist rechtlich unzulässig.

    ⚠️ Korrektur: Es ist nicht ausreichend, dass der Architekt den Entwurf einzeichnet und dieser dann vom Vermessungsamt 'abgenommen' wird – die Einzeichnung selbst muss originär durch die Behörde oder deren Bevollmächtigte erfolgen, da sie eine amtliche Feststellung darstellt.

    ❌ Widerspruch: Die Annahme, ein Architekt könne aus technischer Kompetenz heraus die Einzeichnung vornehmen, widerspricht der Rechtslage: Die Befugnis beruht nicht auf fachlicher Qualifikation allein, sondern auf einer gesetzlichen Ermächtigung im Vermessungsrecht.

    👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie das zuständige Vermessungsamt (Katasteramt) des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, um die Einzeichnung des Bauvorhabens offiziell zu beauftragen – eine private Einzeichnung durch Dritte ist rechtlich unzulässig und gefährdet den gesamten Bauantrag.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei KI-Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) sind sich einig, dass die Einzeichnung des Bauvorhabens in den amtlichen Lageplan eine hoheitliche Aufgabe ist und nicht vom Architekten eigenständig vorgenommen werden darf.
    • Alle bestätigen, dass das zuständige Vermessungsamt oder ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI) die einzigen befugten Stellen sind.
    • Alle warnen vor rechtlichen Folgen (Ablehnung des Bauantrags, Unwirksamkeit des Lageplans, Verzögerungen) bei unbefugter Eintragung.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI suggeriert, ein Architekt könne die Einzeichnung vornehmen, "sofern er mit bayerischen Bauvorschriften vertraut ist" – DeepSeek und Qwen widersprechen dies klar: Es geht nicht um Fachkenntnis, sondern um gesetzliche Ermächtigung.
    • GoogleAI erwähnt Vermessungsämter und qualifizierte Architekten als "befugt", während DeepSeek und Qwen dies ausdrücklich als unzulässig klassifizieren.

    ➕ Ergänzung:

    • DeepSeek fügt den Aspekt der Kosten- und Fristenklärung vor Beauftragung hinzu.
    • Qwen zitiert konkret Art. 10 BayVermO und betont die Unzulässigkeit einer "Abnahme" nachträglicher Eintragungen – ein Detail, das bei GoogleAI und DeepSeek fehlt.

    ❌ Widerspruch:

    • GoogleAI vs. DeepSeek & Qwen: GoogleAI behauptet, Architekten könnten "grundsätzlich" einzeichnen – DeepSeek und Qwen widersprechen dies entschieden mit Verweis auf BayBO und BayVermO. Die sicherere, rechtskonforme Einschätzung ist die von DeepSeek und Qwen (Vorsichtsprinzip).
    • Qwen vs. DeepSeek: Qwen behauptet, "in Bayern gibt es keine freien, privat praktizierenden Vermessungsingenieure mit eigenständiger Einzeichnungsbefugnis", während DeepSeek klar darauf hinweist, dass öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) in Bayern freiberuflich tätig sind und ausdrücklich befugt sind. Qwen irrt hier – DeepSeek ist korrekt.

    👉 Empfehlung:

    • Beauftragen Sie ausschließlich das zuständige Vermessungsamt ODER einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) – nicht den Architekten.
    • Ignorieren Sie die GoogleAI-Einschätzung zur Architektenbefugnis als rechtlich unzulässige Fehleinschätzung; vertrauen Sie stattdessen der rechtskonformen, eindeutigen Aussage von DeepSeek und Qwen (mit Korrektur zur ÖbVI-Zulassung nach DeepSeek).

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    Thema Status KI-Konsens
    Rechtliche Befugnis zur Einzeichnung ✅ Konsens Nur das zuständige Vermessungsamt oder ein von ihm beauftragter öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI) ist befugt – Architekten sind ausdrücklich ausgeschlossen.
    Rechtliche Grundlage ✅ Konsens Art. 10 BayVermO und BayBO regeln die hoheitliche Natur der Einzeichnung – nicht fachliche Qualifikation, sondern gesetzliche Ermächtigung ist entscheidend.
    Folgen unbefugter Eintragung ✅ Konsens Formelle Unwirksamkeit des Lageplans, Ablehnung des Bauantrags durch die Bauaufsichtsbehörde, Verzögerungen, Nachbesserungszwang.
    ÖbVI in Bayern – freiberuflich tätig? ⚠️ Abwägung DeepSeek bestätigt dies korrekt; Qwen irrt mit der Aussage "keine freien Vermessungsingenieure". GoogleAI erwähnt dies nicht. Konsens: ÖbVI sind in Bayern zugelassen und freiberuflich tätig.
    Rolle des Architekten ❌ Widerspruch GoogleAI sieht potenzielle Befugnis ("sofern sachkundig"); DeepSeek und Qwen lehnen dies entschieden ab – Vorsichtsprinzip: ❌ Widerspruch zugunsten der strengeren, rechtskonformen Auffassung.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie die Einzeichnung ausschließlich über das zuständige Vermessungsamt oder einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) in Bayern – verzichten Sie in jedem Fall auf eine Eintragung durch den Architekten, unabhängig von dessen Fachkenntnis oder Herkunft.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    Kategorie Risiko / Chance Auswirkung
    🔴 Risiko Unbefugte Eintragung durch Architekten oder Bauherr Formelle Unwirksamkeit des Bauantrags, Ablehnung durch die Bauaufsichtsbehörde, erneute Antragsstellung mit mehrwöchigen Verzögerungen.
    🔴 Risiko Fehlende Kenntnis der bayerischen Vermessungsordnung (BayVermO) Unbeabsichtigte Rechtsverletzung, mögliche Aufforderung zur Unterlassung, Vertragsstrafen bei beauftragten Dritten.
    🔴 Risiko Verwendung eines veralteten oder nicht amtlichen Lageplans Zusätzliche Kosten für neue amtliche Vermessung, Verzögerung der Baugenehmigung um bis zu 8 Wochen.
    🔴 Risiko Fehlende Abstimmung mit Nachbarn bei Grenzbezug Nachbarliche Einwendungen, gerichtliche Klage gegen die Baugenehmigung, mögliche Aufhebung der Genehmigung nachträglich.
    🔴 Risiko Fehlende Versicherungssicherung bei unbefugter Eintragung Private Haftung des Bauherrn bei falschen Angaben (z. B. Abstandsflächen), keine Deckung durch Architektenhaftpflichtversicherung.
    ✅ Chance Delegation an ÖbVI mit lokaler Erfahrung Kurzfristige Terminvergabe, fachgerechte Berücksichtigung aller bayerischen Besonderheiten (z. B. Kulturdenkmalschutz, FFH-Gebiete).
    ✅ Chance Nutzung des digitalen Lageplans (ALKIS) Zeitersparnis bei Einzeichnung, automatisierte Prüfung von Abstandsflächen und Baugrenzen durch die Behörde.
    ✅ Chance Frühzeitige Abstimmung mit dem Vermessungsamt Präventive Klärung offener Fragen (z. B. Bodenrichtwert, Flurstücksnummer), Vermeidung nachträglicher Nachbesserungen.
    ✅ Chance Einsatz eines ÖbVI mit Bauantrags-Check-Service Integration der Lageplan-Einzeichnung mit Baugenehmigungsprüfung – einheitliche Ansprechstelle, weniger Schnittstellen.
    ✅ Chance Professionelle Dokumentation der Einzeichnung Rechtssichere Nachweisführung für alle Behörden (Bauamt, Umweltamt, Denkmalschutz), vollständiger Prüfnachweis im Genehmigungsverfahren.

    Orientierungshilfen

    1. Vermessungsamt oder ÖbVI beauftragen: Kontaktieren Sie unverzüglich das zuständige Vermessungsamt Ihres Landkreises oder einer kreisfreien Stadt – oder suchen Sie über die Webseite der Bayerischen Architektenkammer nach einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) mit Baugenehmigungs-Expertise.
    2. Keine Eigenzeichnung durch Architekten: Geben Sie Ihrem Architekten aus Baden-Württemberg ausdrücklich zu verstehen, dass er weder den amtlichen Lageplan verändern noch Eintragungen vornehmen darf – seine Aufgabe beschränkt sich auf Bauzeichnungen und die Bauvorlage.
    3. Amtlichen Lageplan prüfen: Stellen Sie sicher, dass der verwendete Lageplan nicht älter als 6 Monate ist und die aktuelle ALKIS-Datenbank (Amtliche Liegenschaftskarte) als Grundlage nutzt – fordern Sie dies schriftlich vom Vermessungsamt an.
    4. Kosten und Fristen vorab klären: Erkundigen Sie sich beim Vermessungsamt oder ÖbVI nach der Auftragsbestätigung über die genauen Kosten (meist 250–600 €) und die Bearbeitungsdauer (meist 5–12 Werktage).
    5. Grenzverlauf mit Nachbarn abstimmen: Vor der Einzeichnung lassen Sie – idealerweise durch den beauftragten ÖbVI – den Grenzverlauf mit den unmittelbaren Nachbarn besprechen und ggf. in einer Grenzvereinbarung festhalten.
    6. Alle Unterlagen zentral sammeln: Halten Sie die ALKIS-Nummer, Flurstücksnr., Gemarkung, Gemeinde sowie die Bauvorlage (ausführliche Baubeschreibung + Zeichnungen) bereit – dies beschleunigt die Einzeichnung erheblich.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Amtlicher Lageplan
    Ein amtlicher Lageplan ist eine von einer staatlichen Behörde oder einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur erstellte, maßstabsgetreue Darstellung eines Grundstücks. Er dient als Grundlage für Bauanträge und andere planungsrechtliche Verfahren. Verwandte Begriffe: Katasterplan, Bauantrag, Vermessung.
    Bauantrag
    Ein Bauantrag ist ein formeller Antrag auf Genehmigung eines Bauvorhabens bei der zuständigen Baubehörde. Er umfasst alle notwendigen Unterlagen, wie Bauzeichnungen, Lageplan und Baubeschreibung. Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Bauordnung, Bauvorhaben.
    Vermessungsingenieur
    Ein Vermessungsingenieur ist ein Experte für die Erfassung, Verarbeitung und Darstellung von Geodaten. Er erstellt unter anderem Lagepläne, führt Vermessungen durch und berät Bauherren in vermessungstechnischen Fragen. Verwandte Begriffe: Geodät, Kataster, Vermessung.
    Bauordnung
    Die Bauordnung ist ein Landesgesetz, das die baulichen Anforderungen an Gebäude und Grundstücke regelt. Sie enthält Bestimmungen über Abstände, Höhen, Brandschutz und andere baurechtliche Aspekte. Verwandte Begriffe: Baurecht, Baugenehmigung, Landesbauordnung.
    Baugenehmigung
    Die Baugenehmigung ist die behördliche Genehmigung für ein Bauvorhaben. Sie wird erteilt, wenn das Bauvorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht. Verwandte Begriffe: Bauantrag, Bauordnung, Baurecht.
    Kataster
    Das Kataster ist ein öffentliches Verzeichnis aller Grundstücke und Gebäude in einem bestimmten Gebiet. Es dient der Sicherung des Eigentums und der Besteuerung von Grundbesitz. Verwandte Begriffe: Grundbuch, Flurkarte, Liegenschaft.
    Flurkarte
    Die Flurkarte (auch Liegenschaftskarte genannt) ist eine maßstabsgetreue Darstellung der Flurstücke eines bestimmten Gebiets. Sie ist Bestandteil des Katasters und dient der Information über die Lage und Größe der Grundstücke. Verwandte Begriffe: Kataster, Liegenschaft, Grundstück.

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist ein amtlicher Lageplan?
      Ein amtlicher Lageplan ist eine maßstabsgetreue Darstellung eines Grundstücks, die von einer staatlich anerkannten Stelle (z.B. Vermessungsamt) erstellt wird. Er dient als Grundlage für die Planung und Genehmigung von Bauvorhaben.
    2. Wer darf einen amtlichen Lageplan erstellen?
      In der Regel dürfen Vermessungsingenieure und öffentlich bestellte Vermesser einen amtlichen Lageplan erstellen. Auch Architekten können unter bestimmten Voraussetzungen dazu befugt sein.
    3. Welche Informationen muss ein amtlicher Lageplan enthalten?
      Ein amtlicher Lageplan enthält unter anderem die Grundstücksgrenzen, die Lage der Gebäude, die Höhenverhältnisse, die vorhandenen Baulasten und die planungsrechtlichen Festsetzungen.
    4. Was kostet ein amtlicher Lageplan?
      Die Kosten für einen amtlichen Lageplan sind abhängig vom Umfang der Vermessungsarbeiten und den Gebühren der jeweiligen Landesvermessungsämter. Es empfiehlt sich, mehrere Angebote einzuholen.
    5. Wie lange ist ein amtlicher Lageplan gültig?
      Ein amtlicher Lageplan ist in der Regel nicht unbegrenzt gültig. Bei wesentlichen Veränderungen auf dem Grundstück (z.B. Neubauten, Veränderungen der Grundstücksgrenzen) muss ein neuer Lageplan erstellt werden.
    6. Kann ich einen alten Lageplan für meinen Bauantrag verwenden?
      Ob ein alter Lageplan für einen Bauantrag verwendet werden kann, hängt von den jeweiligen Bauordnungen der Bundesländer ab. In der Regel darf der Lageplan nicht älter als ein bestimmter Zeitraum sein und muss den aktuellen Zustand des Grundstücks widerspiegeln.
    7. Was passiert, wenn der Lageplan fehlerhaft ist?
      Wenn der Lageplan fehlerhaft ist, kann dies zu Problemen bei der Baugenehmigung und der Bauausführung führen. Es ist daher wichtig, den Lageplan sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls korrigieren zu lassen.
    8. Benötige ich für jede Baumaßnahme einen neuen Lageplan?
      Nicht für jede Baumaßnahme ist ein neuer Lageplan erforderlich. Ob ein neuer Lageplan benötigt wird, hängt von der Art und dem Umfang der Baumaßnahme sowie den jeweiligen Bauordnungen der Bundesländer ab.

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  2. Bauantrag Bayern: Architekt darf Lageplan einzeichnen

    Bei uns hat das der Architekt gemacht
    und keiner hat gemeckert. Also geh' ich davon aus, dass das erlaubt ist.
    Warum soll da ein Vermessungsingenieur damit beauftragt werden? Die Lagepläne sind ja eh alle 1:1000. Da ist ja eine Strichstärke schon fast ein Meter.
  3. Lageplan: Unterschiede Vermessung Bayern vs. Baden-Württemberg

    Vermessung in Bayern und Baden-Württemberg ...
    ist unterschiedlich geregelt. In BW muss dies der Vermessungstechniker machen (z.B. Höhenfestlegung), in Bayern darf dies auch die Baufirma machen. Musste unsere Baufirma aus Bayern auch "lernen", dass gewisse Dinge in Bayern anders sind als in BW (hier z.B. Vermessung). Weitere Details habe ich leider nicht.
  4. Lageplan Bauantrag: Erhebung Nachbargrundstücke erforderlich

    Foto von Uwe Cerny, Dipl.-Ing.(FH)

    Erklärung
    In der Tat sind die Regelungen in BW und in Bayern anders (siehe Link) Es ist jedoch nicht damit getan, das neue Bauvorhaben in den Lageplan einzutragen, da gehören schon noch einige Dinge mehr dazu. Hier sei nur exemplarisch das Erheben der Nachbargrundstücke und der Grenzen auf dem Vermessungsamt erwähnt.
    Da sie vermutlich ohnehin einen Vermessungsingenieur für die Absteckung und das Einschneiden des Schnurgerüstes brauchen, können sie ihn auch für die Erstellung des amtlichen Lageplans beauftragen (der Architekt bekommt dafür doch auch ein Honorar?)
  5. Lageplan: Architekt Honorar & digitale Datenübertragung

    Foto von Stefan Lappe, Dipl.-Ing.

    Architekt
    kriegt dafür kein zusätzliches Honorar.
    In NRW kann ich den Lageplan u.U. auch selbst machen, wenn aber sowieso Einmessungen / Absteckungen notwendig sind, sollten Sie gleich den Vermesser damit beauftragen.
    Ich tausche mit unseren die Daten auch mittlerweile Digital aus, das geht schnell und ist präzise.
  6. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Bauantrag Bayern: Lageplan – Architekt vs. Vermessungsamt

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich darum, wer in Bayern das Bauvorhaben in den amtlichen Lageplan einzeichnen darf. Während einige Erfahrungen zeigen, dass Architekten dies problemlos übernehmen können (siehe Bauantrag Bayern: Architekt darf Lageplan einzeichnen), weisen andere darauf hin, dass die Regelungen je nach Bundesland variieren. Die Erhebung der Nachbargrundstücke ist ein wichtiger Aspekt. Digitale Datenübertragung zwischen Architekten und Vermessern wird empfohlen.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Die Vermessungspraxis unterscheidet sich zwischen Bayern und Baden-Württemberg. In BW ist die Vermessung durch einen Vermessungstechniker vorgeschrieben, während in Bayern auch Baufirmen diese Aufgabe übernehmen dürfen. Dies wird im Beitrag Lageplan: Unterschiede Vermessung Bayern vs. Baden-Württemberg erläutert.

    ✅ Zusatzinfo: Es ist nicht ausreichend, nur das neue Bauvorhaben in den Lageplan einzutragen. Die Erhebung der Nachbargrundstücke und Grenzen beim Vermessungsamt ist ebenfalls erforderlich, wie im Beitrag Lageplan Bauantrag: Erhebung Nachbargrundstücke erforderlich betont wird.

    💰 Zusatzinfo: Architekten erhalten in der Regel kein zusätzliches Honorar für die Einzeichnung des Bauvorhabens in den Lageplan. Dies sollte bei der Beauftragung berücksichtigt werden. Siehe Lageplan: Architekt Honorar & digitale Datenübertragung.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Zuständigkeit für die Einzeichnung des Bauvorhabens in den Lageplan frühzeitig mit Ihrem Architekten und dem zuständigen Bauamt in Bayern. Bei notwendigen Einmessungen oder Absteckungen empfiehlt es sich, direkt einen Vermesser zu beauftragen. Nutzen Sie den digitalen Datenaustausch für eine schnelle und präzise Bearbeitung.

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