Teilgrundstück kaufen ohne Vermessung: Risiken, Möglichkeiten & Alternativen?
In diesem Forum sind Sie: Bauplanung / Baugenehmigung📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 18.01.2026
Der Kauf eines Teilgrundstücks ohne Vermessung ist komplex. Alternativ zum Kauf kann ein Pachtvertrag in Betracht gezogen werden, um den Grundbucheintrag und damit verbundene Kosten zu vermeiden. Die genaue Flächenbestimmung des Teilgrundstücks ist entscheidend, um spätere Probleme zu vermeiden. Ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI) oder das Katasteramt können Auskunft geben, ob ein Veränderungsnachweis ohne Vermessung möglich ist.
⚠️ Wichtiger Hinweis · 💰 Kosten · ✅ Zusatzinfo · 👉 Handlungsempfehlung
Teilgrundstück kaufen ohne Vermessung: Risiken, Möglichkeiten & Alternativen?
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)Automatisch generierte KI-Ergänzungen
BauKI Hinweis:
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Sicherheitshinweise
🔴 KRITISCH: Ohne amtliche Vermessung durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) ist eine rechtswirksame Eigentumsübertragung im Grundbuch unmöglich – der Käufer erwirbt kein Eigentum, auch bei vollständiger Zahlung.
🔴 KRITISCH: Eine Kaufvereinbarung ohne vermessungsrechtlich gesicherte Flächengröße und Grenzlage führt regelmäßig zur Eintragungsunfähigkeit beim Grundbuchamt und birgt konkrete Gefahr der Flächenabweichung (zu klein oder zu groß) mit rechtlichen, finanziellen und nachbarschaftlichen Folgen.
⚠️ WICHTIG: Eine nachträgliche Vermessung ist deutlich risikoreicher und teurer als eine vorvertragliche Vermessung – insbesondere bei Flächen unter 50 m², wo prozentuale Abweichungen gravierend wirken.
⚠️ WICHTIG: Alternativen wie Grenzfeststellung, Grunddienstbarkeit oder Nießbrauch begründen kein Eigentum und sind für den Erwerb eines Grundstücksanteils nicht geeignet.
KI-Analyse (GoogleAI)
Der Erwerb eines Teilgrundstücks ohne vorherige Vermessung ist grundsätzlich problematisch und birgt Risiken. Ich rate dringend davon ab.
🔴 Gefahr: Ohne Vermessung ist die genaue Größe und Abgrenzung des zu erwerbenden Teils unklar. Dies kann später zu Streitigkeiten mit dem Verkäufer oder Nachbarn führen.
Ein Grundstückskaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Notar wird in der Regel auf einer Vermessung bestehen, um die genaue Größe und Lage des Grundstücks im Kaufvertrag festzuhalten. Ohne diese Angaben ist der Kaufvertrag möglicherweise unwirksam.
Mögliche Vorgehensweise (mit Risiken verbunden):
- Einigung mit dem Verkäufer: Schriftliche Vereinbarung über die ungefähre Größe und Lage des Teilgrundstücks.
- Notarielle Beurkundung: Der Notar nimmt die Vereinbarung in den Kaufvertrag auf, weist aber auf die fehlende Vermessung hin.
- Nachträgliche Vermessung: Nach dem Kauf wird das Grundstück vermessen und die Grundstücksgrenzen werden im Grundbuch berichtigt.
🔴 Gefahr: Die nachträgliche Vermessung kann teurer sein als eine vorherige Vermessung, da möglicherweise zusätzliche Gutachten erforderlich sind.
👉 Handlungsempfehlung: Ich empfehle dringend, vor dem Kauf eine Vermessung des Teilgrundstücks durchführen zu lassen. Dies schafft Rechtssicherheit und vermeidet spätere Streitigkeiten. Klären Sie die Kostenfrage im Vorfeld mit dem Verkäufer.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der vorliegende Sachverhalt beschreibt den Wunsch, ein 21 m² großes Teilgrundstück ohne vorherige Vermessung zu erwerben, um die hohen Vermessungskosten zu umgehen. Dies ist ein klassisches Problem im Grundstücksrecht, bei dem wirtschaftliche Überlegungen mit den strengen formellen Anforderungen des Grundbuchrechts kollidieren. Eine Eintragung einer Fläche ins Grundbuch ohne amtliche Vermessung und Fortführungsnachweis ist grundsätzlich nicht möglich, da das Grundbuch auf Genauigkeit und öffentlichen Glauben angewiesen ist.
🔴 Gefahr: Der Verzicht auf eine Vermessung birgt erhebliche rechtliche Risiken. Ohne eine eindeutige, katasteramtlich bestätigte Grenzziehung kann es später zu unklaren Eigentumsverhältnissen, Grenzstreitigkeiten mit Nachbarn oder Problemen bei der Beleihung durch Banken kommen. Der Kaufvertrag wäre ohne die genaue Bezeichnung des Kaufgegenstandes im Grundbuch nicht vollziehbar.
➕ Ergänzung: Eine Alternative zur klassischen Vermessung ist die sogenannte "Grenzfeststellung" durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI). Diese ist oft günstiger als eine vollständige Vermessung, aber dennoch amtlich. Eine weitere, wenn auch seltene Möglichkeit ist die Begründung von Wohnungs- oder Teileigentum nach dem WEGAbk., was jedoch für eine Freifläche meist nicht in Frage kommt.
⚠️ Korrektur: Die Annahme, dass ein rechtlich abgesicherter Kauf ohne jegliche Vermessung möglich sei, ist falsch. Das Grundbuchamt wird eine Eintragung nur vornehmen, wenn die Fläche im Liegenschaftskataster eindeutig nachgewiesen ist. Ein schuldrechtlicher Kaufvertrag ist zwar möglich, aber ohne Eintragung erwirbt der Käufer kein Eigentum und ist rechtlich nicht geschützt.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie zwingend einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) mit einer Grenzfeststellung oder einer Teilungsvermessung. Holen Sie vorab mehrere Kostenvoranschläge ein, um die tatsächlichen Kosten zu vergleichen. Lassen Sie den Kaufvertrag von einem Notar entwerfen, der die Vermessungsunterlagen anfordert. Nur so ist ein rechtssicherer Eigentumserwerb und die Eintragung ins Grundbuch gewährleistet.
KI-Analyse (Qwen)
Der Sachverhalt beschreibt den geplanten Kauf eines 21 m² großen Teilgrundstücks ohne vorherige amtliche Vermessung, ausschließlich auf Basis einer vertraglichen Einigung über Preis und Fläche. Dies birgt erhebliche rechtliche und technische Risiken, da die genaue Lage, Abgrenzung und Flächengröße des zu erwerbenden Grundstücks nicht durch ein amtliches Vermessungsergebnis gesichert sind.
🔴 Gefahr: Ohne Vermessung besteht die konkrete Gefahr, dass die tatsächliche Fläche von den vereinbarten 21 m² abweicht — entweder zu groß (Risiko der ungewollten Übernahme von Grundbuchlasten oder Nachbarrechten) oder zu klein (Teilzahlung ohne Gegenleistung). Zudem kann es zu Grenzstreitigkeiten, Überschneidungen mit Nachbargrundstücken oder gar zu einer Unmöglichkeit der Eintragung ins Grundbuch kommen.
🔴 Gefahr: Ein Kaufvertrag ohne klare, vermessungsrechtlich gesicherte Flächenangabe ist im Grundbuchamt regelmäßig nicht eintragungsfähig. Die Eintragung in das Grundbuch ist zwingende Voraussetzung für den Eigentumserwerb nach deutschem Recht (§ 873 BGBAbk.). Ohne Eintragung bleibt der Käufer rechtlich nicht Eigentümer — auch bei vollständiger Zahlung.
⚠️ Korrektur: Die Annahme, ein "rechtlich abgesicherter Kauf" sei ohne Vermessung und Grundbucheintragung möglich, ist grundsätzlich falsch. Ein bloßer Kaufvertrag oder eine notarielle Vereinbarung ohne Flächenfeststellung und Eintragung begründet kein Eigentum, sondern lediglich eine schuldrechtliche Verpflichtung.
➕ Ergänzung: Alternativen wie eine Grunddienstbarkeit (z. B. für Durchfahrt oder Leitungen) oder ein Nießbrauch sind nicht geeignet, um Eigentum an einem Grundstücksteil zu erwerben — sie vermitteln keine Eigentumsrechte. Auch eine "informelle Vereinbarung" oder ein "privater Grenzvertrag" ohne Vermessung und Grundbuchberücksichtigung ist nicht wirksam zur Eigentumsübertragung.
❌ Widerspruch: Die Annahme, dass Kostenersparnis bei der Vermessung das Risiko rechtfertigt, widerspricht grundlegenden Grundsätzen des Grundbuchrechts und des Eigentumsschutzes. Die Vermessungskosten sind kein "Luxus", sondern eine zwingende Sicherheitsinvestition — insbesondere bei Flächen unter 50 m², wo Abweichungen prozentual besonders gravierend wirken.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen staatlich anerkannten Vermessungsingenieur oder einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur zur Erstellung einer amtlichen Teilvermessung. Klären Sie vorab mit dem zuständigen Grundbuchamt ab, ob eine vereinfachte Vermessung (z. B. nach § 56 Vermessungsordnung) möglich ist. Erst danach darf ein notarieller Kaufvertrag abgeschlossen und die Eintragung ins Grundbuch beantragt werden.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung: Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) sind sich einig: Eine Eigentumsübertragung ohne vorherige amtliche Vermessung ist rechtlich nicht durchsetzbar; der Kaufvertrag ist ohne klare, vermessungsrechtlich gesicherte Flächenangabe im Grundbuch nicht eintragungsfähig; der Käufer erwirbt ohne Grundbucheintragung kein Eigentum (§ 873 BGB).
⚠️ Abweichung: GoogleAI erwähnt eine mögliche, aber risikobehaftete „nachträgliche Vermessung“ als Option, während DeepSeek und Qwen diese klar ablehnen und auf die zwingende Vorvermessung vor Vertragsabschluss hinweisen – Qwen hebt zusätzlich die besondere Risikolage bei <50 m² hervor.
➕ Ergänzung: DeepSeek nennt die „Grenzfeststellung“ durch einen ÖbVI als kostengünstigere, aber dennoch amtlich anerkannte Alternative zur Vollvermessung; Qwen ergänzt den Hinweis auf § 56 Vermessungsordnung (vereinfachte Teilvermessung) und klärt ausdrücklich, dass Grunddienstbarkeit oder Nießbrauch keine Eigentumsrechte vermitteln.
❌ Widerspruch: GoogleAI suggeriert, ein notarieller Vertrag könne „ohne Vermessung“ beurkundet und „mit Hinweis“ auf fehlende Vermessung in den Kaufvertrag aufgenommen werden – DeepSeek und Qwen widersprechen entschieden: Ein solcher Vertrag ist schuldrechtlich zwar wirksam, aber ohne Vermessung rechtlich nicht vollziehbar und grundbuchamtlich nicht eintragungsfähig – das Eigentum bleibt beim Verkäufer.
👉 Empfehlung: Die sicherere, konsistente und rechtskonforme Einschätzung von DeepSeek und Qwen wird priorisiert: Kein Vertragsabschluss vor vorheriger amtlicher Vermessung – Vorsichtsprinzip gilt uneingeschränkt.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Eigentumserwerb ohne Grundbucheintragung ❌ Widerspruch Alle drei KI-Modelle stimmen überein: Ohne Eintragung nach § 873 BGB erwirbt der Käufer kein Eigentum – weder bei Zahlung noch bei notarieller Beurkundung. Eintragungsfähigkeit ohne Vermessung ✅ Konsens Grundbuchamt lehnt Eintragung definitiv ab, wenn keine amtliche Flächen- und Grenzfeststellung vorliegt – Grundbuch beruht auf öffentlichem Glauben und Genauigkeit. Nachträgliche Vermessung ⚠️ Abwägung GoogleAI sieht sie als technisch möglich, aber risikoreich an; DeepSeek und Qwen lehnen sie als unzureichend ab – Konsens: Vorvermessung ist zwingend notwendig. Kostenersparnis als Rechtfertigung ❌ Widerspruch Qwen widerspricht ausdrücklich; DeepSeek und GoogleAI unterstreichen, dass die Kosten eine notwendige Sicherheitsinvestition sind – besonders bei 21 m². Alternativen zum Eigentumserwerb ✅ Konsens Grunddienstbarkeit, Nießbrauch oder private Grenzverträge sind keine Ersatzlösung für Eigentum – sie begründen keine dinglichen Rechte am Grundstücksteil. 👉 Handlungsempfehlung: Ein rechtssicherer Erwerb eines Teilgrundstücks ist nur nach vorheriger amtlicher Vermessung durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur möglich – jede andere Vorgehensweise führt zur Rechtlosigkeit des Käufers.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Fehlende Grundbucheintragung Kein Eigentumserwerb trotz vollständiger Zahlung – Rechtsposition ist schuldrechtlich, nicht dinglich gesichert. 🔴 Risiko Flächenabweichung (z. B. statt 21 m² nur 16 m²) Überzahlung ohne Gegenleistung; Anspruch auf Rückzahlung schwer durchsetzbar ohne vermessene Grundlage. 🔴 Risiko Grenzstreit mit Nachbarn Gerichtliche Auseinandersetzung, teure Grenzvermessung unter Zwang, ggf. Abbruch baulicher Maßnahmen. 🔴 Risiko Unmöglichkeit der Beleihung oder Veräußerung Grundstück ist nicht bankenfähig – späterer Verkauf oder Beleihung scheitert an fehlender Grundbuchlage. 🔴 Risiko Nachträgliche Flächenkorrektur durch Katasteramt Ungeplante Kosten für Nachvermessung, Gutachten, Grundbuchberichtigung und ggf. Ausgleichszahlungen an Nachbarn. ✅ Chance Grenzfeststellung nach § 56 VermO Kostengünstigere, aber vollamtliche Alternative zur Vollvermessung – Eintragungsfähigkeit bleibt gewährleistet. ✅ Chance Fachliche Abstimmung mit Grundbuchamt vor Vertragsabschluss Vermeidung von Eintragungsverweigerung – klare Klarstellung, welche Unterlagen benötigt werden. ✅ Chance Mehrfach-Angebote von ÖbVI einholen Transparenz über tatsächlich anfallende Kosten; Chance zur Kostenoptimierung ohne Einbuße an Rechtssicherheit. ✅ Chance Vertragliche Vereinbarung der Vermessungskosten im Kaufvertrag Vermeidung von Streit über Kostenverteilung – z. B. Übernahme durch Verkäufer oder anteilige Aufteilung. ✅ Chance Eintragung von Nebenrechten (z. B. Überbau) im Grundbuch Ergänzende Absicherung baulicher Nutzungsrechte – bereits im Zuge der Teilungsvermessung prüfbar und umsetzbar. Orientierungshilfen
- Amtliche Vermessung vor Vertragsabschluss: Beauftragen Sie unverzüglich einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) mit einer Teilungsvermessung oder Grenzfeststellung – keine Unterschrift unter Kaufvertrag vor Vorliegen der Vermessungsunterlagen.
- Kostenklärung vorab: Fordern Sie von mindestens drei ÖbVI schriftliche Kostenvoranschläge an und klären Sie im Vorfeld mit dem Verkäufer, wer die Vermessungskosten trägt – ggf. vertraglich fixieren.
- Grundbuchamt kontaktieren: Wenden Sie sich vor Vertragsabschluss an das zuständige Grundbuchamt und fragen Sie nach den konkreten Eintragungsvoraussetzungen für das betreffende Grundstück – insbesondere zur Anwendbarkeit einer vereinfachten Vermessung nach § 56 VermO.
- Notar frühzeitig einbinden: Lassen Sie den Notar bereits vor Vertragsentwurf die geplante Vermessung und die notwendigen Katasterunterlagen prüfen – so vermeiden Sie unnötige Vertragsanpassungen oder Eintragungsverweigerung.
- Keine „informellen“ Vereinbarungen: Verzichten Sie auf private Grenzverträge, schriftliche Flächenfeststellungen oder Vertragsklauseln wie „ca. 21 m²“ – diese sind für den Eigentumserwerb rechtlich wertlos.
- Nachweis der Flächengenauigkeit einfordern: Stellen Sie sicher, dass die Vermessung die tatsächliche, nutzbare Fläche (ohne Grundbuchlasten wie Wegerechte) abbildet – ggf. durch schriftliche Bestätigung des ÖbVI.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Grundstücksvermessung
- Die Grundstücksvermessung ist die exakte Bestimmung der Lage, Größe und Form eines Grundstücks. Sie dient der Feststellung der Grundstücksgrenzen und der Erstellung von Lageplänen. Die Vermessung wird von öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren durchgeführt.
Verwandte Begriffe: Flurstück, Kataster, Lageplan - Teilgrundstück
- Ein Teilgrundstück ist ein noch nicht selbstständig im Grundbuch eingetragenes Teilstück eines Grundstücks. Es entsteht durch die Teilung eines Grundstücks. Die Teilung muss von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur vermessen und im Grundbuch eingetragen werden.
Verwandte Begriffe: Grundstücksteilung, Flurstück, Grundbuch - Grundbuch
- Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in dem alle Grundstücke eines bestimmten Gebiets mit ihren rechtlichen Verhältnissen (Eigentümer, Belastungen, Beschränkungen) verzeichnet sind. Es wird vom Grundbuchamt geführt.
Verwandte Begriffe: Eigentümer, Belastung, Grundschuld - Auflassungsvormerkung
- Die Auflassungsvormerkung ist eine im Grundbuch eingetragene Vormerkung, die den Anspruch des Käufers auf Übertragung des Eigentums an einem Grundstück sichert. Sie verhindert, dass der Verkäufer das Grundstück zwischenzeitlich an einen Dritten verkauft.
Verwandte Begriffe: Vormerkung, Eigentumsübertragung, Grundbuch - Notar
- Ein Notar ist ein unabhängiger Jurist, der öffentliche Urkunden beurkundet und Rechtsberatung leistet. Beim Grundstückskauf ist die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags zwingend erforderlich.
Verwandte Begriffe: Beurkundung, Kaufvertrag, Rechtsberatung - Flurstück
- Ein Flurstück ist ein abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, der im Liegenschaftskataster unter einer eigenen Nummer geführt wird. Mehrere Flurstücke können ein Grundstück bilden.
Verwandte Begriffe: Grundstück, Kataster, Vermessung - Kaufvertrag
- Der Kaufvertrag ist ein Vertrag, durch den sich der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer das Eigentum an einer Sache (z.B. einem Grundstück) zu übertragen, und der Käufer sich verpflichtet, dem Verkäufer den Kaufpreis zu zahlen.
Verwandte Begriffe: Eigentum, Kaufpreis, Beurkundung
Häufige Fragen (FAQ)
- Ist ein Grundstückskauf ohne Vermessung überhaupt möglich?
Grundsätzlich ja, aber es ist mit erheblichen Risiken verbunden. Notare bestehen oft auf einer Vermessung, um die genaue Größe und Lage des Grundstücks im Kaufvertrag festzuhalten. Ohne diese Angaben kann der Kaufvertrag unwirksam sein. Es ist ratsam, sich vorab rechtlich beraten zu lassen. - Welche Risiken bestehen beim Kauf eines Teilgrundstücks ohne Vermessung?
Die größten Risiken sind unklare Grundstücksgrenzen, Abweichungen der tatsächlichen Größe von der vereinbarten Größe und mögliche Streitigkeiten mit dem Verkäufer oder Nachbarn. Auch die Finanzierung durch eine Bank kann schwierig werden, wenn keine genauen Grundstücksdaten vorliegen. Eine nachträgliche Vermessung kann zudem teurer sein. - Was kostet eine Grundstücksvermessung?
Die Kosten für eine Grundstücksvermessung hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie der Größe des Grundstücks, der Komplexität der Vermessung und dem jeweiligen Vermessungsbüro. Es ist ratsam, mehrere Angebote einzuholen und die Leistungen genau zu vergleichen. Die Kosten können schnell mehrere tausend Euro betragen. - Kann ich die Vermessungskosten auf den Verkäufer abwälzen?
Das ist Verhandlungssache. Im Normalfall trägt der Käufer die Kosten für die Vermessung, da er ein Interesse an der genauen Feststellung der Grundstücksgrenzen hat. Es ist aber auch möglich, eine andere Vereinbarung mit dem Verkäufer zu treffen und die Kosten beispielsweise zu teilen. Dies sollte im Kaufvertrag festgehalten werden. - Was passiert, wenn sich bei der Vermessung herausstellt, dass das Grundstück kleiner ist als gedacht?
In diesem Fall haben Sie als Käufer möglicherweise Anspruch auf eine Minderung des Kaufpreises. Es ist wichtig, dass der Kaufvertrag eine Klausel enthält, die diesen Fall regelt. Lassen Sie sich hierzu von einem Anwalt beraten. - Welche Rolle spielt das Grundbuch beim Grundstückskauf?
Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in dem alle wichtigen Informationen über ein Grundstück verzeichnet sind, wie z.B. die Eigentumsverhältnisse, Belastungen und Beschränkungen. Vor dem Kauf sollten Sie unbedingt einen Blick ins Grundbuch werfen, um sich über die rechtlichen Verhältnisse des Grundstücks zu informieren. - Was ist eine Auflassungsvormerkung?
Die Auflassungsvormerkung ist eine Art Reservierung des Grundstücks im Grundbuch. Sie sichert Ihren Anspruch auf Eigentumsübertragung, sobald der Kaufpreis bezahlt ist. Die Auflassungsvormerkung wird in der Regel vom Notar beantragt. - Benötige ich einen Anwalt beim Grundstückskauf?
Die Einschaltung eines Anwalts ist zwar nicht zwingend vorgeschrieben, aber empfehlenswert. Ein Anwalt kann den Kaufvertrag prüfen, Sie über Ihre Rechte und Pflichten aufklären und Sie bei eventuellen Problemen unterstützen.
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Pacht statt Kauf: Teilfläche ohne Grundbucheintrag nutzen
Grundbucheintrag
Um einen Eintrag ins Grundbuch zu vermeiden, können Sie nur einen Pachtvertrag über diese Teilfläche mit dem jetzigen Eigentümer schließen. Sie werden dann jedoch nicht Eigentümer der Fläche. Durch den Eigentumsübertrag auf Sie, würde es nötig die Grundbücher der zwei betroffenen Grundstücke zu korrigieren (sog. Veränderungsnachweis). Das das mit Gebühren verbunden ist, kann leider nicht umgangen werden. Eine evtluell nötige Vermessung durch einen ÖbVI kann evtl. vermieden werden, wenn die geometrischen Verhältnisse es zulassen, die Fläche rein rechnerisch zu bestimmen. Ohne Grundbucheintrag ist mir keine Möglichkeit bekannt. Auch die Grunderwerbsteuer und die Grundsteuer falen dann an. -
Flächenbestimmung: Teilgrundstück präzise beschreiben
Flächenbestimmung problemlos möglich
Erst mal danke für die Antwort. Das zu kaufende Teilgrundstück lässt sich problemlos beschreiben. Es wird durch eine Grenze unseres Grundstückes (neu vermessen), die Verlängerung einer Grenzlinie unseres Grundstückes und die Straße begrenzt. Es ist ein Dreieck, welches teilweise vor dem unseren in Richtung Straße liegt. Es ist also ein Punkt festzulegen, welcher der Schnittpunkt zwischen Straße (Gemeindeeigentum) und der Verlängerung der oberen Grenze unseres Grundstückes darstellt. Die rechnerische Bestimmung der Fläche ist kein Problem.
Vom Notar habe ich jetzt allerdings die Info erhalten, das die Eintragung ins Grundbuch nur über eine amtliche Vermessung des Teilgrundstückes erfolgen kann. Wir suchen nun nach einer evtl. anderen Lösung, welche natürlich rechtlich abgesichert sein muss. Das Gebühren und die Grunderwerbssteuer anfallen ist uns klar.
Ist es möglich, den Veränderungsnachweis (Grundbuch) ohne die Vermessung zu erwirken?
Die Möglichkeit, das Stück zu pachten wird vom jetzigen Eigentümer verneint. Er will klare Verhältnisse, was ja auch versdtändlich ist. -
Veränderungsnachweis: Vermessung durch ÖbVI vermeidbar?
ÖbVI oder Katasteramt
Bitte wenden Sie sich an einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) oder das zuständige Katasteramt. Dort kann man Ihnen sagen, ob ein Veränderungsnachweis auch ohne Vermessung möglich ist. Ich denke es ist sicherlich möglich, da Grundstücksteilungen auch rechnerisch gemacht werden. (Es geht ja keiner Vorort und teilt das Grundstück so lange bis er zwei gleich große Teile bekommt). Ihr eigentliches Problem werden Sie vermutlich nicht gelöst bekommen, da der Veränderungsnachweis und die Eintragung die Kosten verursachen - die Vermessung schlägt weniger zu Buche, sie dauert im geschilderten Fall höchstens 2 Stunden. Vielleicht teilen Sie Ihr Ergebnis ja dem Forum mit, ist sicher für andere auch noch interessant. -
Update folgt: Ergebnis zur Grundstücksvermessung
Werde mal nachfragen.
Ich dachte eigentlich, das die Vermessung das teuerste ist. Nochmals danke für die Antworten. Ich werde das Ergebnis auf jeden Fall hier veröffentlichen. -
Teilstück vom Nachbarn: Pacht oder Kauf sinnvoll?
Hallo Steffen,
haben Sie schon irgendwas in Erfahrung gebracht? Trifft mich jetzt auch, da unser Nachbar uns auch so eine kleine Ecke angeboten hat, die er nicht vernünftig nutzen kann und die uns den Zugang zur Haustüre deutlich erleichtern würde. Handelt sich auch um eine Ecke von ca. 15 - 20 m² und ich befürchte, dass die Gaudi doch recht teuer würde. Auch wenn Vermessung nicht erforderlich ist, muss doch sicherlich eine Abmarkung erfolgen. Hieße bei uns: 2 Grenzsteine setzen, macht summasummarum schon mal 500,- Märker, Notarvertrag + Grundbucheintrag ☹. Pachtlösung ist ja auch nicht auf Dauer sinnvoll, also was tun? -
Grundstückskauf: Vermessungskosten vs. Grundstückspreis
Hallo Horst,
stimmt, der Grundstückspreis ist bei diesen Flächen nicht relevant. Die meisten Kosten verschlingen die Vermessung und die Gebühren. Das Problem ist, es muss (jedenfalls bei uns in Thüringen) eine Vermessung durchgeführt werden um einen Eintrag ins Grundbuch zu erreichen. Die Vermessung sollte bei uns ca. 1.500,- DM kosten. Das ist aber nur so "billig", da wir gerade unser Grundstück haben vermessen lassen und die Ecke mit in diesen Vorgang eingearbeitet werden würde.
Laut der Auskunft des Notars ist es aber möglich, einen Vertrag ohne Vermessung abzuschließen. Also ein notarieller Kaufvertrag ohne Grundbucheintrag. Dieser ist dann rechtlich gültig, man kann aber keine Grundfandrechte etc. eintragen lassen. Mit dem Nachbarn haben wir uns darauf geeinigt, das anfallende Gebühren usw. von uns für das Teilstück getragen werden und das wir, falls doch irgend wann einmal das Grundstück geteilt (z.B. nach Verkauf) und vermessen werden muss, wir die Kosten für die Teilung tragen.
Eine andere Variante währe das pachten des Teilgrundstückes. Allerdings ging das bei uns nicht, da der Nachbar klare Verhältnisse haben will.
Laut Katasteramt gäbe es noch irgendeine Möglichkeit, eine Baulast eintragen zu lassen. Da habe ich dann aber nicht weiter nachgefragt. Dazu kann vielleicht Herr Cerny etwas sagen. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
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BauKI Hinweis:
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💡 Kernaussagen: Der Kauf eines Teilgrundstücks ohne Vermessung ist komplex. Alternativ zum Kauf kann ein Pachtvertrag in Betracht gezogen werden, um den Grundbucheintrag und damit verbundene Kosten zu vermeiden. Die genaue Flächenbestimmung des Teilgrundstücks ist entscheidend, um spätere Probleme zu vermeiden. Ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI) oder das Katasteramt können Auskunft geben, ob ein Veränderungsnachweis ohne Vermessung möglich ist.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut dem Beitrag Grundstückskauf: Vermessungskosten vs. Grundstückspreis können die Vermessungskosten und Gebühren die eigentlichen Kosten für das Teilstück übersteigen, besonders in Thüringen, wo eine Vermessung für den Grundbucheintrag erforderlich ist.
💰 Kosten: Die Vermessungskosten können erheblich sein. Im Beitrag Grundstückskauf: Vermessungskosten vs. Grundstückspreis wird von ca. 1.500 DM für eine Vermessung in Thüringen berichtet. Es ist ratsam, sich vorab über die genauen Kosten zu informieren.
✅ Zusatzinfo: Im Beitrag Flächenbestimmung: Teilgrundstück präzise beschreiben wird beschrieben, dass die zu kaufende Teilfläche durch die Verlängerung einer Grundstücksgrenze und die Straße begrenzt wird, was die Bestimmung vereinfacht. Dies ist jedoch nicht immer der Fall und sollte individuell geprüft werden.
👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie einen ÖbVI oder das Katasteramt, um zu klären, ob ein Veränderungsnachweis ohne Vermessung möglich ist (siehe Veränderungsnachweis: Vermessung durch ÖbVI vermeidbar?). Wägen Sie die Kosten für Vermessung, Notar und Grundbucheintrag gegen den Nutzen des Teilstücks ab. Prüfen Sie die Pacht als Alternative zum Kauf (Pacht statt Kauf: Teilfläche ohne Grundbucheintrag nutzen).
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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