1. Eine Unterschrift des Nachbarn wurde verweigert, was passiert nun? , 2. Wenn dafür ein Genehmigungsverfahren erforderlich würde, könnten dann nochmal bestimmte Dinge (z.B. Einhaltung der GFZAbk., Kellerraum als Schlafzimmer etc.) in Frage gestellt werden, die in der 1. Genehmigung durchgegangen sind? 3. Was und wnn prüft die Bauaufsicht, auf was legt sie bei getrennten Wohneinheiten Wert?
4. Gibt's sonst noch was zu beachten? Ich freue mich riesig, wenn jemand antwortet ... Liebe Grüße Karin