Bauen im Außenbereich ohne Bebauungsplan: Welche Genehmigungen sind möglich?

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 18.01.2026

Das Bauen im Außenbereich in Remscheid ist gemäß § 35 BauGB stark reglementiert. Privilegierte Vorhaben (Landwirtschaft, Post, Bahn) haben Vorrang. Die Gemeinde spielt eine Rolle, insbesondere bei der Aufstellung einer Außenbereichssatzung. Eine Bauvoranfrage ist ratsam, um die Chancen im Landschaftsschutzgebiet abzuklären.

⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 👉 Handlungsempfehlung

Bauen im Außenbereich ohne Bebauungsplan: Welche Genehmigungen sind möglich?

ich habe ein 2000 m² großes eigenes Grundstück. Leider ist es kein Bauland. Und dann ist natürlich auch kein Bp vorhanden. Bei einer Bauvoranfrage in 96'' wurde abgelent, da sich das Grundstück im Außenbereich der Stadt Remscheid liegt. Dort ist außerdem Landschaftsschutzgebiet. (am Rande). Aber das Grundstück liegt direkt vor einer Ortschaft, also meinerseits kann das niemanden stören, wenn dort ein weiteres Haus steht. Nun meine Frage: Gibt es docj eine Möglichkeit, dort ein Haus zu Bauen und eine Genehmigung zu bekommen? Wer kann helfen? Fragen über Fragen. Ich hoffe auf Antworten. MfG Christian Werner, Remscheid, NRW
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Bauvorhaben im Außenbereich ohne Bauland und Bebauungsplan sowie am Rande eines Landschaftsschutzgebiets sind grundsätzlich bauplanungs- und naturschutzrechtlich unzulässig – ein Bau ohne vorherige Genehmigung führt zwangsläufig zum Abriss und hohen Bußgeldern.

    🔴 KRITISCH: Eine Bauvoranfrage ist keine Genehmigung – die Ablehnung aus dem Jahr 1996 bleibt rechtlich bindend, solange sich die Sach- und Rechtslage nicht nachweisbar geändert hat.

    ⚠️ WICHTIG: Eine Einzelgenehmigung nach § 35 Abs. 3 BauGBAbk. oder eine Ausnahmegenehmigung nach § 28 BNatSchG ist nur bei überwiegender öffentlicher Interessenlage möglich – reine private Wohnzwecke reichen hierfür nicht aus.

    ⚠️ WICHTIG: Die räumliche Nähe zur Ortschaft begründet keinerlei baurechtliche Zulässigkeit – ausschlaggebend ist die planungsrechtliche Einstufung als Außenbereich, nicht die subjektive Störungsfreiheit.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Ich verstehe, dass Sie auf Ihrem 2000 m² großen Grundstück im Außenbereich von Remscheid bauen möchten, obwohl es kein Bauland ist und kein Bebauungsplan vorliegt. Zudem liegt das Grundstück am Rande eines Landschaftsschutzgebietes.

    🔴 Gefahr: Das Bauen im Außenbereich ist grundsätzlich stark eingeschränkt. Ohne Bauland und Bebauungsplan ist eine Baugenehmigung sehr unwahrscheinlich.

    Ich empfehle Ihnen folgende Schritte:

    • Prüfen Sie die Ablehnung der Bauvoranfrage von 1996 genau. Welche Gründe wurden genannt?
    • Klären Sie, ob es sich tatsächlich um ein ausgewiesenes Landschaftsschutzgebiet handelt und welche Einschränkungen dadurch entstehen.
    • Prüfen Sie, ob es Ausnahmen für Ihr Grundstück gibt, z.B. wenn es sich um ein privilegiertes Vorhaben handelt (Landwirtschaft).

    👉 Handlungsempfehlung: Ich rate Ihnen dringend, sich von einem Fachanwalt für Baurecht oder einem erfahrenen Architekten in Remscheid beraten zu lassen. Dieser kann die Situation vor Ort beurteilen und Ihnen realistische Einschätzungen zu den Genehmigungschancen geben.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt beschreibt ein Grundstück im Außenbereich der Stadt Remscheid, das zudem im Landschaftsschutzgebiet liegt. Eine Bauvoranfrage aus dem Jahr 1996 wurde bereits abgelehnt. Die subjektive Einschätzung des Eigentümers, dass ein Bauvorhaben "niemanden stören" würde, ist rechtlich irrelevant, da das Bauplanungsrecht hier strenge Vorgaben macht.

    🔴 Gefahr: Die größte Hürde ist die Lage im Außenbereich nach § 35 BauGB. Hier ist eine Bebauung nur in sehr engen Ausnahmefällen zulässig, etwa für privilegierte Vorhaben wie land- oder forstwirtschaftliche Betriebe. Ein reines Wohnhaus ist in der Regel nicht privilegiert und wird daher voraussichtlich nicht genehmigungsfähig sein.

    ➕ Ergänzung: Die zusätzliche Lage im Landschaftsschutzgebiet (LSG) verschärft die Situation erheblich. Selbst wenn das Bauplanungsrecht eine Ausnahme zuließe, müsste das Vorhaben auch mit den Zielen des Naturschutzes vereinbar sein. In LSG sind Bauvorhaben in der Regel verboten, es sei denn, eine Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde liegt vor. Diese wird nur in seltenen Fällen erteilt.

    ⚠️ Korrektur: Die Annahme, dass ein Bauvorhaben allein deshalb möglich sei, weil es "direkt vor einer Ortschaft" liegt, ist rechtlich nicht haltbar. Der Außenbereich beginnt dort, wo der Bebauungszusammenhang einer Ortschaft endet. Die räumliche Nähe zur Ortschaft ändert nichts an der bauplanungsrechtlichen Einstufung als Außenbereich.

    👉 Handlungsempfehlung: Ich empfehle dringend, einen Fachanwalt für Bau- und Planungsrecht oder einen erfahrenen Architekten mit Standortkenntnissen in Remscheid zu konsultieren. Dieser kann prüfen, ob ausnahmsweise eine "Außenbereichssatzung" nach § 35 Abs. 6 BauGB für die Ortschaft existiert, die eine Bebauung in bestimmten Fällen ermöglicht. Alternativ könnte eine Änderung des Flächennutzungsplans oder die Aufstellung eines Bebauungsplans durch die Stadt beantragt werden, was jedoch ein langwieriger und politischer Prozess ist. Ohne eine solche Planungsänderung ist eine Baugenehmigung für ein Wohnhaus in dieser Lage als nahezu aussichtslos zu betrachten.

    KI-Analyse (Qwen)

    Der Sachverhalt beschreibt ein 2000 m² großes Grundstück im Außenbereich der Stadt Remscheid, das weder als Bauland ausgewiesen ist noch durch einen Bebauungsplan gesichert wird. Zudem liegt es am Rande eines Landschaftsschutzgebiets – eine zusätzliche, hochgradig einschränkende Schutzkategorie nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und der Landesnaturschutzverordnung NRW.

    🔴 Gefahr: Der Bau eines Wohnhauses im Außenbereich ist grundsätzlich nach § 35 Abs. 1 BauGB ausgeschlossen, es sei denn, eine der eng begrenzten Ausnahmen liegt vor – etwa zur Sicherung der land- oder forstwirtschaftlichen Bewirtschaftung, zur Erhaltung der Kulturlandschaft oder zur Versorgung mit Wohnraum in strukturschwachen Gebieten. Ein bloßes 'niemanden stören' rechtfertigt keinerlei Bauvorhaben und stellt keine gesetzliche Ausnahme dar.

    🔴 Gefahr: Die Zugehörigkeit zum Landschaftsschutzgebiet verschärft die Rechtslage erheblich: Nach § 28 BNatSchG bedarf jede bauliche Maßnahme dort einer gesonderten naturschutzrechtlichen Prüfung – selbst bei Vorliegen einer bauplanungsrechtlichen Genehmigung. Eingriffe in geschützte Biotope oder Landschaftselemente können zudem Ersatzmaßnahmen oder Ausgleichspflichten auslösen.

    ⚠️ Korrektur: Die Annahme, dass die räumliche Nähe zu einer Ortschaft oder die private Einschätzung der Störungsfreiheit baurechtliche Zulässigkeit begründen, ist rechtlich vollkommen unzutreffend. Die Bauleitplanung und Naturschutzrechtlichkeit entscheiden – nicht subjektive Einschätzungen.

    ➕ Ergänzung: Eine Bauvoranfrage ist kein Ersatz für ein Genehmigungsverfahren, sondern dient lediglich der vorläufigen Klärung der Zulässigkeit. Die Ablehnung durch die Stadt Remscheid ist daher sachlich nachvollziehbar und rechtlich fundiert – sie spiegelt die fehlende bauplanungsrechtlichen Grundlage wider.

    ➕ Ergänzung: Mögliche Wege wären – bei ausreichender Begründung – eine Änderung des Flächennutzungsplans (FNPAbk.) oder die Aufstellung eines Bebauungsplans, was jedoch umfangreiche Verfahren, Beteiligungen und politische Willensbildung erfordert. Eine Einzelgenehmigung nach § 35 Abs. 3 BauGB ist nur bei überwiegender öffentlicher Interessenlage und nach umfassender Abwägung möglich – nicht bei rein privaten Wohnbedürfnissen.

    👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie unverzüglich einen zertifizierten Baugutachter mit Schwerpunkt im öffentlichen Baurecht und Naturschutzrecht sowie einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht in NRW, um eine realistische Einschätzung der Chancen für eine FNP-Änderung oder eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten – eine Eigeninitiative ohne fachliche Begleitung birgt erhebliche Risiken für Zeit, Kosten und Rechtsunsicherheit.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei KI-Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) stimmen darin überein, dass ein Wohnbau im Außenbereich ohne Bauland und Bebauungsplan grundsätzlich unzulässig ist (§ 35 BauGB).
    • Alle betonen die entscheidende Bedeutung der Ablehnung der Bauvoranfrage aus 1996 als Hinweis auf fehlende Rechtsgrundlage.
    • Alle identifizieren die Lage am Rande eines Landschaftsschutzgebiets als zusätzliche, schwerwiegende Hürde (§ 28 BNatSchG).

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI erwähnt noch die Möglichkeit privilegierter Vorhaben (z. B. Landwirtschaft), ohne diese ausdrücklich als unrealistisch für ein Wohnhaus einzustufen; DeepSeek und Qwen klären hier präziser auf, dass ein reines Wohnhaus nicht privilegiert ist.
    • Qwen betont stärker als die anderen die Notwendigkeit eines zertifizierten Baugutachters mit Schwerpunkt öffentliches Baurecht – GoogleAI und DeepSeek setzen stärker auf Fachanwalt/Architekt.

    ➕ Ergänzung:

    • DeepSeek nennt konkret die Möglichkeit einer "Außenbereichssatzung" nach § 35 Abs. 6 BauGB – diese wird von GoogleAI und Qwen nicht erwähnt.
    • Qwen ergänzt die klare Einordnung einer Bauvoranfrage als reine Vorabklärung – keine Genehmigung – und erklärt die damit verbundene Rechtsbindung genauer als die anderen.

    ❌ Widerspruch:

    • Kein vollständiger Widerspruch – aber eine deutliche Abwägung: GoogleAI formuliert die Chancen eher vorsichtig ("sehr unwahrscheinlich"), während DeepSeek und Qwen eindeutig von "nahezu aussichtslos" (DeepSeek) bzw. "rechtlich vollkommen unzutreffend" (Qwen) sprechen. Da das Vorsichtsprinzip im Baurecht gilt, wird die sicherere Einschätzung (DeepSeek/Qwen) priorisiert.

    👉 Empfehlung: Bei allen Modellen steht die fachliche Einzelprüfung durch einen Fachanwalt für Bau- und Verwaltungsrecht im Vordergrund – aber Qwen unterstreicht zusätzlich die Notwendigkeit einer naturschutzrechtlichen Begutachtung, und DeepSeek nennt ein konkretes planungsrechtliches Verfahren (Außenbereichssatzung), das in der Prüfung nicht übersehen werden darf.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    Thema Status KI-Konsens
    Baurechtliche Zulässigkeit im Außenbereich ohne Bauland ❌ Widerspruch Alle Modelle stimmen darin überein, dass ein Wohnbau ohne Bauland und Bebauungsplan grundsätzlich unzulässig ist – keine nennenswerte Abweichung, daher Konsens trotz der Wortwahl-Variationen.
    Relevanz der Landschaftsschutzgebietslage ✅ Konsens Alle drei KI-Modelle bestätigen, dass die Lage am Rande eines LSG die Bauchancen entscheidend verschlechtert und eine zusätzliche naturschutzrechtliche Genehmigung erfordert – Qwen geht hier am detailliertesten auf die Ersatz- und Ausgleichspflichten ein.
    Auswirkung der abgelehnten Bauvoranfrage (1996) ✅ Konsens Alle betonen, dass die Ablehnung einen stichhaltigen Hinweis auf fehlende Rechtsgrundlage darstellt und als Entscheidungshilfe für aktuelle Verfahren dient.
    Rechtliche Bedeutung subjektiver Einschätzungen ("niemanden stören") ✅ Konsens Alle Modelle widersprechen ausdrücklich der Annahme, dass eine private Einschätzung der Störungsfreiheit oder die Nähe zur Ortschaft baurechtlich relevant ist – Qwen formuliert dies am schärfsten als "rechtlich vollkommen unzutreffend".
    Praktikabilität einer Genehmigung für Wohnnutzung ⚠️ Abwägung GoogleAI spricht von "sehr unwahrscheinlich", DeepSeek von "nahezu aussichtslos", Qwen von "nicht möglich" ohne öffentliche Interessenlage – Konsens: Keine realistische Chance bei rein privater Nutzung.

    👉 Handlungsempfehlung: Ein Bauvorhaben für Wohnzwecke auf diesem Grundstück ist unter den gegebenen rechtlichen, planungsrechtlichen und naturschutzrechtlichen Rahmenbedingungen nicht realistisch. Jede Eigeninitiative birgt erhebliche rechtliche und finanzielle Risiken. Eine prüfende Begleitung durch einen Fachanwalt für Bau- und Verwaltungsrecht sowie eine naturschutzrechtliche Gutachterin ist zwingend notwendig – allein zur Klärung, ob eine Flächennutzungsplan-Änderung oder Außenbereichssatzung rechtlich und politisch durchsetzbar wäre.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    Kategorie Risiko / Chance Auswirkung
    🔴 Risiko Bau ohne Genehmigung → Abrissanordnung Finanzieller Totalverlust, Zwangsräumung, Schadensersatzansprüche
    🔴 Risiko Bauvoranfrage als Rechtsgrundlage missverstanden Fehlentscheidung mit langfristiger Rechtsunsicherheit und Prozessrisiko
    🔴 Risiko Versäumte naturschutzrechtliche Prüfung vor Bau Beanstandung durch Naturschutzbehörde, Auflagen zur Renaturierung, hohe Ersatz- und Ausgleichskosten
    🔴 Risiko Unzureichende Beratung durch nicht spezialisierte Fachkräfte Irreführende Aussagen, versäumte Fristen, fehlerhafte Anträge, gescheiterte Verfahren
    🔴 Risiko Vertrauen auf räumliche Nähe zur Ortschaft statt auf Rechtslage Fehlende Planungssicherheit, vergebene Zeit und Kosten bei Antragstellung
    ✅ Chance Aufstellung eines Bebauungsplans durch die Stadt Remscheid Möglichkeit der langfristigen Rechtsklarheit und Wertsteigerung des Grundstücks
    ✅ Chance Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) Ermöglicht zukünftige Bebauung – insbesondere bei strukturschwachen Randlagen
    ✅ Chance Einrichtung eines landwirtschaftlichen Betriebs mit Wohnnutzung (privilegiertes Vorhaben) Möglichkeit rechtskonformer Bebauung bei tatsächlicher landwirtschaftlicher Nutzung
    ✅ Chance Nutzung der Außenbereichssatzung nach § 35 Abs. 6 BauGB Bei Vorliegen einer solchen Satzung: vereinfachte Genehmigung für bestimmte Vorhaben innerhalb klarer Grenzen
    ✅ Chance Teilfläche als Erholungsfläche oder für ökologische Aufwertung nutzen Beitrag zur örtlichen Biotopvernetzung, mögliche Fördermöglichkeiten, steigende Akzeptanz bei Behörden

    Orientierungshilfen

    1. Rechtliche Klärung vor jeglichem Handeln: Kontaktieren Sie unverzüglich einen Fachanwalt für Bau- und Verwaltungsrecht mit Schwerpunkt auf Planungsrecht in NRW – nicht einen allgemeinen Rechtsanwalt oder Laienberater.
    2. Unterlagen sammeln: Beschaffen Sie die vollständigen Akten zur abgelehnten Bauvoranfrage aus 1996, den aktuellen Flächennutzungsplan der Stadt Remscheid sowie die Rechtsverordnung zum Landschaftsschutzgebiet.
    3. Naturschutzrechtliche Prüfung einholen: Beauftragen Sie einen zertifizierten Naturschutzgutachter mit Sichtung des Grundstücks zur Klärung der Biotop-Kartierung und möglicher Eingriffsregelung.
    4. Stadt Remscheid aktiv einbeziehen: Fordern Sie bei der Bauaufsichtsbehörde schriftlich Auskunft über Vorliegen einer Außenbereichssatzung (§ 35 Abs. 6 BauGB) und die grundsätzliche Bereitschaft zur FNP-Änderung.
    5. Wohnnutzung prüfen lassen – aber realistisch: Lassen Sie vom Fachanwalt prüfen, ob eine Kombination aus landwirtschaftlicher Hauptnutzung (z. B. Kleinhaltung, Streuobstwiese) und begleitender Wohnnutzung ("Wohngebäude im Zusammenhang mit landwirtschaftlichem Betrieb") möglich wäre.
    6. Keine Bauvoranfrage wiederholen, ohne Vorabklärung: Eine erneute Bauvoranfrage ohne vorherige Rechts- und Naturschutzprüfung birgt das Risiko einer erneuten Ablehnung mit verstärkter Rechtsbindung.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Bebauungsplan
    Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindlicher Plan, der die Art und Weise der Bebauung von Grundstücken in einem bestimmten Gebiet regelt. Er legt beispielsweise fest, welche Gebäude errichtet werden dürfen, wie hoch sie sein dürfen und welche Abstände zu den Nachbargrundstücken eingehalten werden müssen. Verwandte Begriffe: Bauland, Baurecht, Flächennutzungsplan.
    Außenbereich
    Der Außenbereich umfasst alle Flächen, die nicht zum Innenbereich einer Gemeinde gehören und nicht durch einen Bebauungsplan als Bauland ausgewiesen sind. Hier gelten besonders strenge Regeln für das Bauen, um die Natur und das Landschaftsbild zu schützen. Verwandte Begriffe: Bauland, Innenbereich, Landschaftsschutzgebiet.
    Landschaftsschutzgebiet
    Ein Landschaftsschutzgebiet ist ein Gebiet, das aufgrund seiner besonderen natürlichen oder kulturellen Werte geschützt wird. Hier gelten besondere Auflagen, die Bauvorhaben stark einschränken oder ganz verhindern können. Verwandte Begriffe: Naturschutzgebiet, Biotop, Umweltschutz.
    Bauvoranfrage
    Eine Bauvoranfrage ist ein formloser Antrag, mit dem vorab geklärt werden kann, ob ein bestimmtes Bauvorhaben an einem bestimmten Ort grundsätzlich genehmigungsfähig ist. Sie dient dazu, Planungssicherheit zu gewinnen, bevor umfangreiche Planungsarbeiten in Auftrag gegeben werden. Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Bauantrag, Vorbescheid.
    Baugenehmigung
    Eine Baugenehmigung ist die behördliche Genehmigung, ein Bauvorhaben zu errichten, zu ändern oder abzubrechen. Sie ist erforderlich, um sicherzustellen, dass das Bauvorhaben den geltenden Bauvorschriften entspricht. Verwandte Begriffe: Bauantrag, Bauordnung, Baurecht.
    Privilegiertes Vorhaben
    Privilegierte Vorhaben sind bestimmte Arten von Bauvorhaben, die im Außenbereich unter erleichterten Bedingungen genehmigt werden können. Dazu gehören in der Regel landwirtschaftliche Betriebe, die auf den Außenbereich angewiesen sind. Verwandte Begriffe: Landwirtschaft, Außenbereich, Baugenehmigung.
    Flächennutzungsplan
    Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die Art der Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet darstellt. Er gibt einen Überblick über die geplanten Entwicklungen und dient als Grundlage für die Bebauungspläne. Verwandte Begriffe: Bebauungsplan, Bauland, Baurecht.

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Frage: Was bedeutet "Bauen im Außenbereich"?
      Antwort: Bauen im Außenbereich bezieht sich auf Grundstücke, die außerhalb der im Bebauungsplan festgelegten Baugebiete liegen. Hier gelten besonders strenge Regeln, um die Natur und das Landschaftsbild zu schützen.
    2. Frage: Was ist ein Bebauungsplan?
      Antwort: Ein Bebauungsplan ist ein verbindlicher Bauleitplan, der festlegt, wie ein bestimmtes Gebiet bebaut werden darf. Er regelt unter anderem die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubare Grundstücksfläche und die Gestaltung der Gebäude.
    3. Frage: Welche Möglichkeiten gibt es, im Außenbereich zu bauen?
      Antwort: Im Außenbereich zu bauen ist nur in Ausnahmefällen möglich, beispielsweise für privilegierte Vorhaben wie landwirtschaftliche Betriebe oder wenn öffentliche Interessen dem Bauvorhaben nicht entgegenstehen. Eine Einzelfallprüfung ist immer erforderlich.
    4. Frage: Was ist eine Bauvoranfrage?
      Antwort: Eine Bauvoranfrage ist ein formloser Antrag, mit dem vorab geklärt werden kann, ob ein bestimmtes Bauvorhaben an einem bestimmten Ort grundsätzlich genehmigungsfähig ist. Sie gibt dem Bauherrn Planungssicherheit.
    5. Frage: Was bedeutet Landschaftsschutzgebiet?
      Antwort: Ein Landschaftsschutzgebiet ist ein Gebiet, das aufgrund seiner besonderen Eigenart und Schönheit geschützt wird. Hier gelten besondere Auflagen, die Bauvorhaben stark einschränken oder ganz verhindern können.
    6. Frage: Welche Rolle spielt die Gemeinde bei der Baugenehmigung im Außenbereich?
      Antwort: Die Gemeinde hat ein Mitspracherecht bei der Baugenehmigung im Außenbereich. Sie prüft, ob das Bauvorhaben den Zielen der Raumordnung und Landesplanung entspricht und ob öffentliche Belange beeinträchtigt werden.
    7. Frage: Kann ich gegen eine Ablehnung der Baugenehmigung vorgehen?
      Antwort: Ja, gegen eine Ablehnung der Baugenehmigung können Sie Widerspruch einlegen und gegebenenfalls Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben. Es ist ratsam, sich dabei von einem Anwalt für Baurecht vertreten zu lassen.
    8. Frage: Welche Kosten entstehen bei einer Bauvoranfrage und Baugenehmigung?
      Antwort: Die Kosten für eine Bauvoranfrage und Baugenehmigung variieren je nach Gemeinde und Umfang des Bauvorhabens. Sie setzen sich aus Gebühren für die Bearbeitung der Anträge und eventuellen Gutachten zusammen.

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  2. Bauen im Außenbereich: §35 BauGB & privilegierte Vorhaben

    Foto von Horst Schmid

    Bauen im Außenbereich
    Die Bebaubarkeit von Grundstücken wird in § 35 BauGBAbk. geregelt. Hier finden Sie auch eine Anzahl von Bauvorhaben (privilegierte Vorhaben), die im Außenbereich realisiert werden können. Wenn Sie nicht Landwirt, Post, Bahn, o.ä. sind wird es kaum möglich sein, im Außenbereich ein Wohnhaus zu errichten. Maßgeblich ist jedoch auch, dass Sie das Einvernehmen mit der Gemeinde herstellen. Nur die kann "sonstige Vorhaben" im Außenbereich genehmigen.
  3. Außenbereichssatzung: Gemeinde nicht immer zuständig!

    Bauen im Außenbereich
    Mein Vorredner hat fast in allen Punkten Recht. Die Gemeinde ist jedoch in diesem Falle überhaupt nicht zuständig, außer sie stellt eine Außenbereichsatzung auf. Weiteres siehe auch Punkt 358.
  4. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026

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    Bauen im Außenbereich ohne Bebauungsplan: Genehmigungen & Hürden

    💡 Kernaussagen: Das Bauen im Außenbereich in Remscheid ist gemäß § 35 BauGBAbk. stark reglementiert. Privilegierte Vorhaben (Landwirtschaft, Post, Bahn) haben Vorrang. Die Gemeinde spielt eine Rolle, insbesondere bei der Aufstellung einer Außenbereichssatzung. Eine Bauvoranfrage ist ratsam, um die Chancen im Landschaftsschutzgebiet abzuklären.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Bauen im Außenbereich: §35 BauGB & privilegierte Vorhaben ist die Bebaubarkeit von Grundstücken im Außenbereich stark eingeschränkt, sofern man nicht zu den privilegierten Bauvorhaben gehört.

    ✅ Zusatzinfo: Auch wenn das Grundstück am Rande eines Landschaftsschutzgebietes liegt, ist eine Genehmigung nicht ausgeschlossen. Es kommt auf die konkrete Lage und die Auswirkungen auf den Landschaftsschutz an.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Zuständigkeit der Gemeinde und die Möglichkeit einer Außenbereichssatzung ab (siehe Außenbereichssatzung: Gemeinde nicht immer zuständig!). Eine erneute Bauvoranfrage unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage und der örtlichen Gegebenheiten in Remscheid ist empfehlenswert.

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