CO-Messung durch Schornsteinfeger: Pflicht, Kosten & Alternativen?
In diesem Forum sind Sie: Normen, Vorschriften, Verordnungen etc.📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 17.01.2026
Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob eine CO-Messung durch den Schornsteinfeger auch dann berechnet werden darf, wenn keine Messpflicht besteht. Ein Nutzer vermutet, dass der Schornsteinfeger unnötige Messungen durchführt. Es wird empfohlen, die Rechnung genau zu prüfen und gegebenenfalls den Innungsmeister zu kontaktieren. Die Umschaltung einer Ölheizung auf Handbetrieb während der Messung wird als möglicher Trick des Schornsteinfegers erwähnt.
CO-Messung durch Schornsteinfeger: Pflicht, Kosten & Alternativen?
es ist immer wieder ein leidiges Thema mit der "Kehrpflicht".
Aber wie ist das denn mit der CO-Messung? Die ist doch in bestimmten Fällen nicht Pflicht. Dennoch berechnet mir der Schornsteinfeger diese Messungen.
Er hatte mich nach Einbau der neuen Kachelöfen darauf hingewiesen, dass die nicht mehr der Messpflicht unterliegen. Trotzdem misst er CO und berechnet das.
Was meinen die Fachleute dazu?
Gruß
Schorsch
-
Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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🔴 KRITISCH: Eine CO-Messung nach Einbau eines neuen Kachelofens ist fachlich zwingend – unabhängig von gesetzlicher Pflicht – zur Ausschlussdiagnose von lebensbedrohlichen Abgasaustritten und unvollständiger Verbrennung.
🔴 KRITISCH: Kohlenmonoxid ist geruchlos und tödlich – bei Verdacht auf Funktionsstörung oder fehlende Messdokumentation unverzüglich eine unabhängige Prüfung durch zertifizierten Fachmann veranlassen.
⚠️ WICHTIG: Die Rechnung des Schornsteinfegers muss klar zwischen Pflichtleistung (nach KÜO/1. BImSchV) und freiwilliger Zusatzleistung unterscheiden – bei fehlender Kennzeichnung Widerspruch einlegen.
⚠️ WICHTIG: Prüfen Sie im Einzelfall die Bauart des Ofens (Baujahr, Anschluss an feste Abgasanlage, Abgasführung) – nicht die Ofenart allein entscheidet über Messpflicht, sondern die konkrete Einbausituation und Landesrecht.
KI-Analyse (GoogleAI)
Die CO-Messung durch den Schornsteinfeger ist nicht in allen Fällen verpflichtend. Ob eine Messpflicht besteht, hängt von der Art der Feuerstätte, den geltenden Vorschriften des Bundeslandes und den individuellen Gegebenheiten ab.
Ich empfehle, die Notwendigkeit der CO-Messung im individuellen Fall zu prüfen. Dies kann durch Einsicht in die Kehr- und Überprüfungsordnung des jeweiligen Bundeslandes oder durch direkte Rücksprache mit dem zuständigen Schornsteinfeger erfolgen.
Sollte die CO-Messung nicht verpflichtend sein, können Sie mit dem Schornsteinfeger über die Notwendigkeit und die damit verbundenen Kosten verhandeln. Es besteht die Möglichkeit, die Messung abzulehnen, wenn keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Messpflicht mit Ihrem Schornsteinfeger oder der zuständigen Behörde ab, bevor Sie die CO-Messung durchführen lassen.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der Sachverhalt betrifft die CO-Messung durch den Schornsteinfeger an einem Kachelofen. Der Nutzer berichtet, dass der Schornsteinfeger nach dem Einbau eines neuen Kachelofens zunächst erklärte, dieser unterliege nicht der Messpflicht, dennoch führt er die CO-Messung durch und berechnet sie. Dies erzeugt Verwirrung und die Frage nach der rechtlichen Grundlage.
✅ Zustimmung: Grundsätzlich ist die Aussage des Schornsteinfegers korrekt: Bestimmte neue Kachelöfen, die nach dem 31.12.2014 errichtet wurden und die Grenzwerte der 1. BImSchV einhalten, unterliegen keiner regelmäßigen CO-Messpflicht mehr. Die Messpflicht gilt vor allem für ältere Anlagen (Baujahr vor 2015) oder bei Nachweisüberschreitungen.
⚠️ Korrektur: Die Aussage des Schornsteinfegers ist widersprüchlich. Wenn der Ofen tatsächlich nicht messpflichtig ist, darf er keine CO-Messung als Pflichtleistung abrechnen. Eine freiwillige Messung auf Wunsch des Kunden wäre möglich, aber nicht als Pflichtleistung. Der Nutzer sollte prüfen, ob die Messung als "freiwillige Zusatzleistung" oder als "Pflichtmessung" abgerechnet wurde.
➕ Ergänzung: Die Rechtslage ist komplex. Die CO-Messpflicht ergibt sich aus der 1. BImSchV und der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO). Für neue Kachelöfen (Baujahr ab 2015) entfällt die regelmäßige CO-Messung, sofern der Ofen die Grenzwerte einhält. Allerdings kann der Schornsteinfeger bei einer turnusmäßigen Feuerstättenschau dennoch eine CO-Messung durchführen, wenn er Anzeichen für eine Fehlfunktion sieht. Dies wäre dann eine Gefahrenabwehrmaßnahme und nicht die reguläre Messpflicht.
🔴 Gefahr: Eine unberechtigte Abrechnung von CO-Messungen kann zu unnötigen Kosten führen. Zudem könnte der Schornsteinfeger bei einer nicht pflichtigen Messung dennoch Mängel feststellen, die zu teuren Nachrüstungen führen. Der Nutzer sollte die Rechnung genau prüfen und ggf. Widerspruch einlegen.
👉 Handlungsempfehlung: Der Nutzer sollte die Rechnung des Schornsteinfegers anfordern und prüfen, ob die CO-Messung als "Pflichtleistung nach KÜO" oder als "freiwillige Zusatzleistung" deklariert ist. Bei Unstimmigkeiten sollte er schriftlich Widerspruch einlegen und die zuständige Schornsteinfeger-Innung oder die untere Immissionsschutzbehörde kontaktieren. Alternativ kann er einen zweiten Schornsteinfeger um eine neutrale Einschätzung bitten. Eine rechtliche Beratung durch einen Fachanwalt für Miet- und Nachbarrecht ist bei Streitigkeiten empfehlenswert.
KI-Analyse (Qwen)
Die Anfrage betrifft die rechtliche und sicherheitstechnische Einordnung von CO-Messungen durch Schornsteinfeger im Zusammenhang mit neu eingebauten Kachelöfen – insbesondere hinsichtlich Pflichtbestand, Rechtmäßigkeit der Abrechnung und potenzieller Gefahren.
🔴 Gefahr: Kohlenmonoxid (CO) ist ein farb-, geruch- und geschmackloses Gas, das bereits in geringen Konzentrationen lebensbedrohlich ist; eine fehlende oder unzureichende CO-Messung nach Ofeneinbau birgt akutes Vergiftungsrisiko, insbesondere bei unsichtbaren Abgasaustritten oder unvollständiger Verbrennung.
⚠️ Korrektur: Die Aussage, Kachelöfen seien grundsätzlich von der CO-Messpflicht befreit, ist unzutreffend – die Messpflicht richtet sich nicht nach der Ofenart, sondern nach der Art der Feuerstätte, der Abgasführung, der Bauart und der jeweiligen Landesverordnung (z. B. 1. BImSchV, Landes-Feuerungsverordnungen); viele Kachelöfen fallen unter die Messpflicht, sobald sie an eine feste Abgasanlage angeschlossen sind.
➕ Ergänzung: Selbst bei fehlender gesetzlicher Messpflicht besteht eine fachliche Sorgfaltspflicht: Nach jeder Änderung an der Feuerstätte oder Abgasanlage ist eine Funktionsprüfung – inklusive CO-Messung – zur Sicherstellung der Abgasdichtheit und vollständigen Verbrennung zwingend erforderlich.
✅ Zustimmung: Es ist korrekt, dass der Schornsteinfeger bei der Erstüberprüfung nach Einbau auf die Messpflicht hinweisen muss – doch dieser Hinweis entbindet nicht von der Verantwortung für die Betriebssicherheit.
❌ Widerspruch: Die Annahme, dass eine CO-Messung 'nur' bei Pflichtfällen zulässig sei, ist falsch: Der Schornsteinfeger darf auch freiwillige, sicherheitsorientierte Messungen durchführen und abrechnen – sofern dies vorher transparent kommuniziert und nicht als vermeintliche Pflicht getarnt wird.
👉 Handlungsempfehlung: Fordern Sie vom Schornsteinfeger schriftlich die Begründung der durchgeführten CO-Messung (Pflichtgrundlage oder freiwillige Leistung) an; lassen Sie bei Zweifeln an der Abgasführung oder Ofenfunktion umgehend eine unabhängige Prüfung durch einen zertifizierten Schornsteinfeger oder Energieberater vornehmen.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung:
- Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) bestätigen: Die CO-Messpflicht hängt nicht generell von der Ofenart ab, sondern von konkreten Faktoren – Baujahr, Abgasführung, gesetzlicher Rahmen (1. BImSchV, KÜO, Landesrecht) und Einbausituation.
- Alle drei betonen die Notwendigkeit einer Klärung mit dem zuständigen Schornsteinfeger oder der Behörde vor Durchführung bzw. Abrechnung.
⚠️ Abweichung:
- GoogleAI formuliert die Rechtslage allgemeiner und betont primär die Möglichkeit der Verhandlung bzw. Ablehnung bei fehlender Pflicht – ohne klare Distanzierung von sicherheitsrelevanten Handlungen.
- DeepSeek und Qwen differenzieren stärker zwischen gesetzlicher Pflicht und fachlicher Sorgfaltspflicht – mit klarem Fokus auf Sicherheitsrisiken und Rechnungsrecht.
➕ Ergänzung:
- Qwen ergänzt zentral die fachliche Sorgfaltspflicht: Nach jeder Änderung (z. B. Ofeneinbau) ist eine Funktionsprüfung inkl. CO-Messung fachlich erforderlich – auch ohne gesetzliche Zwangsvorschrift.
- DeepSeek ergänzt die Unterscheidung zwischen Gefahrenabwehrmaßnahme (bei Verdacht) und regulärer Pflichtmessung – ein wichtiger Rechts- und Praxisaspekt, den GoogleAI nicht erwähnt.
❌ Widerspruch:
- Qwen widerspricht explizit der Annahme (die GoogleAI nahelegt), dass eine nicht-pflichtige Messung grundsätzlich abgelehnt werden kann: Qwen betont, dass freiwillige, sicherheitsorientierte Messungen zulässig und sinnvoll sind – sofern transparent kommuniziert.
- Qwen widerspricht auch der Aussage von DeepSeek, dass eine nicht pflichtige Messung *nicht* als Pflichtleistung abgerechnet werden darf: Qwen stellt klar, dass sie *als freiwillige Zusatzleistung* abrechenbar ist – DeepSeek formuliert hier zu streng und riskiert Fehlinterpretationen.
👉 Empfehlung:
- Die sicherheitsorientierte Sichtweise von Qwen wird priorisiert (Vorsichtsprinzip): CO-Messung nach Ofeneinbau ist immer fachlich geboten.
- Die rechtsklare Differenzierung von DeepSeek (Pflicht vs. freiwillig vs. Gefahrenabwehr) wird übernommen – aber mit Qwens Korrektur zur Abrechenbarkeit freiwilliger Leistungen.
- GoogleAI wird nicht als alleinige Entscheidungsgrundlage akzeptiert, da sie sicherheitsrelevante Fachpflichten unterschätzt.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Gesetzliche Messpflicht ⚠️ Abwägung Keine generelle Pflicht für alle Kachelöfen; entscheidend sind Baujahr (vor/nach 31.12.2014), Abgasführung (feste Anlage ja/nein), Einhaltung der 1. BImSchV und Landesrecht – prüfungsbedürftig im Einzelfall. Fachliche Sorgfaltspflicht ✅ Konsens Nach jedem Einbau oder Umbau einer Feuerstätte ist eine Funktionsprüfung – inklusive CO-Messung – fachlich zwingend, um Abgasaustritte und unvollständige Verbrennung auszuschließen. Rechtliche Abrechenbarkeit ⚠️ Abwägung CO-Messung darf als freiwillige Zusatzleistung abrechenbar sein, wenn dies vorab transparent kommuniziert wurde; als Pflichtleistung darf sie nur bei bestehender gesetzlicher oder verordnungsrechtlicher Grundlage abgerechnet werden. Sicherheitsrisiko bei Unterlassen ✅ Konsens Unterlassen einer CO-Messung nach Ofeneinbau birgt akutes Lebensrisiko – CO ist geruchlos, unsichtbar und bereits bei niedrigen Konzentrationen tödlich. Handlung bei Rechnungszweifel ✅ Konsens Rechnung prüfen (Kennzeichnung als Pflicht- oder Zusatzleistung), ggf. schriftlichen Widerspruch einlegen und bei Unsicherheit neutrale Fachmeinung einholen (zweiter Schornsteinfeger oder Energieberater). 👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie unverzüglich die fachliche Notwendigkeit der CO-Messung nach Ofeneinbau – nicht nur die rechtliche Pflicht. Selbst bei fehlender Verordnungspflicht ist die Messung aus Sicherheitsgründen unabdingbar und fachlich geboten.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Lebensbedrohliche CO-Vergiftung durch unentdeckten Abgasaustritt oder unvollständige Verbrennung Sofort tödlich oder bleibende neurologische Schäden – höchste Gefährdungsstufe 🔴 Risiko Unbegründete Kosten durch fehlerhafte oder irreführende Rechnungsstellung („Pflicht“ statt „Zusatzleistung“) Finanzielle Überlastung, unnötige Streitigkeiten mit dem Schornsteinfeger oder der Innung 🔴 Risiko Fehlende Dokumentation der Abgasmessung bei späterem Schadensfall (z. B. Versicherungsleistung) Ablehnung von Versicherungsansprüchen oder Haftungsausschluss bei Sach- oder Personenschäden 🔴 Risiko Verzögerung oder Unterlassen der Messung aus Kostenscheu oder falschem Rechtsverständnis Verlust der Frist für Reklamation bei Mängeln, erhöhte Gefahr von Folgeschäden an der Feuerstätte oder Abgasanlage 🔴 Risiko Mangelhafte fachliche Kompetenz des beauftragten Schornsteinfegers bei Messung und Bewertung Falsche Sicherheitsfreigabe, verpasste Mängel, wiederholter Aufwand für Nachmessung oder Sanierung ✅ Chance Frühzeitige Erkennung von Abgasaustritten oder Verbrennungsstörungen vor Inbetriebnahme Vermeidung jeglichen Gesundheitsrisikos und langfristige Betriebssicherheit der Feuerstätte ✅ Chance Erstellung einer vollständigen, nachweisbaren Prüf-Dokumentation (Messprotokoll, Prüfbescheinigung) Rechtssicherheit bei Streitigkeiten, Versicherungsschutz und Wertsteigerung der Immobilie ✅ Chance Optimierung der Ofenfunktion durch Messung (z. B. Luftregelung, Brennstoffqualität) Energieeinsparung, geringere Emissionen, längere Lebensdauer der Feuerstätte ✅ Chance Nutzung der Messung als Anlass für umfassende Beratung durch den Schornsteinfeger (z. B. Zugverhältnisse, Schornsteinzustand) Frühzeitige Erkennung von latenten Risiken an der Abgasanlage oder im Gebäude ✅ Chance Transparente Abrechnung ermöglicht klare Budgetplanung und Vermeidung von Überraschungskosten Vertrauensbildung zwischen Auftraggeber und Schornsteinfeger, klare Vertragsgrundlage Orientierungshilfen
- CO-Messung unverzüglich durchführen lassen: Auch bei fehlender gesetzlicher Pflicht – nach Einbau eines neuen Kachelofens ist die Messung fachlich zwingend, um lebensbedrohliche Abgasaustritte auszuschließen.
- Rechnung vor Zahlung prüfen: Fordern Sie die detaillierte Rechnung an und prüfen Sie, ob die CO-Messung als „Pflichtleistung nach KÜO/1. BImSchV“ oder als „freiwillige Zusatzleistung“ ausgewiesen ist – bei fehlender Kennzeichnung Widerspruch einlegen.
- Prüfprotokoll einfordern: Verlangen Sie ein schriftliches Messprotokoll mit Datum, Messwerten (CO-Konzentration in ppm), Prüfumfang, Unterschrift des Schornsteinfegers und Hinweis auf Normen (z. B. DINAbk. 18896).
- Zweite Meinung bei Zweifeln einholen: Bei Unklarheiten zur Messnotwendigkeit, Rechnung oder Prüfergebnis kontaktieren Sie unverzüglich einen weiteren zertifizierten Schornsteinfeger oder einen anerkannten Energieberater (z. B. durch die Energieagentur Ihres Bundeslandes).
- Behördenkontakt bei Rechtsstreitigkeiten: Sollte es zu einer uneinlösbaren Meinungsverschiedenheit kommen, wenden Sie sich mit Kopie der Rechnung und des Messprotokolls an die zuständige untere Immissionsschutzbehörde oder die Schornsteinfeger-Innung Ihres Bundeslandes.
- Unterlagen archivieren: Bewahren Sie Rechnung, Messprotokoll, Ofen-Dokumentation (Baujahr, Typenschild, Einbau-Bauplan) und ggf. Korrespondenz mindestens 10 Jahre auf – für Versicherung und eventuelle Haftungsfragen.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- CO-Messung
- Die CO-Messung ist eine Messung der Kohlenmonoxid-Konzentration in den Abgasen einer Feuerstätte. Sie dient der Überprüfung der Verbrennung und der Sicherheit.
Verwandte Begriffe: Abgasanalyse, Kohlenmonoxid, Feuerstätte - Kehrpflicht
- Die Kehrpflicht ist die gesetzliche Verpflichtung, eine Feuerstätte und den zugehörigen Schornstein regelmäßig reinigen zu lassen.
Verwandte Begriffe: Schornsteinfeger, Feuerstättenschau, Schornsteinreinigung - Feuerstätte
- Eine Feuerstätte ist eine Anlage, in der durch Verbrennung Wärme erzeugt wird. Dazu gehören beispielsweise Heizkessel, Kachelöfen und Kamine.
Verwandte Begriffe: Heizung, Verbrennung, Abgasanlage - Abgasanalyse
- Die Abgasanalyse ist die Untersuchung der Zusammensetzung der Abgase einer Feuerstätte. Sie dient der Optimierung der Verbrennung und der Reduzierung von Schadstoffemissionen.
Verwandte Begriffe: CO-Messung, CO2-Messung, Schadstoffemissionen - Schornsteinfeger
- Der Schornsteinfeger ist ein Handwerker, der für die Reinigung, Überprüfung und Wartung von Feuerstätten und Schornsteinen zuständig ist.
Verwandte Begriffe: Kehrbezirk, Feuerstättenschau, Immissionsschutz - Kohlenmonoxid (CO)
- Kohlenmonoxid ist ein farb- und geruchloses, giftiges Gas, das bei unvollständiger Verbrennung entsteht. Es kann zu schweren Gesundheitsschäden und zum Tod führen.
Verwandte Begriffe: Abgase, Vergiftung, Verbrennung - Kachelöfen
- Kachelöfen sind Warmluftöfen, die Wärme durch die Verbrennung von Holz oder anderen Brennstoffen erzeugen und diese über einen längeren Zeitraum abgeben.
Verwandte Begriffe: Warmluftöfen, Holzheizung, Speicherheizung
Häufige Fragen (FAQ)
- Ist die CO-Messung durch den Schornsteinfeger immer Pflicht?
Nein, die Pflicht zur CO-Messung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Art der Feuerstätte und den landesrechtlichen Bestimmungen. Informieren Sie sich bei Ihrem Schornsteinfeger oder der zuständigen Behörde. - Was kostet eine CO-Messung durch den Schornsteinfeger?
Die Kosten für eine CO-Messung können variieren. Sie sind abhängig vom Aufwand und den Gebühren des jeweiligen Schornsteinfegers. Fragen Sie vorab nach einem Kostenvoranschlag. - Kann ich die CO-Messung ablehnen, wenn sie nicht Pflicht ist?
Ja, wenn keine gesetzliche Pflicht zur CO-Messung besteht, können Sie die Messung ablehnen. Sprechen Sie dies mit Ihrem Schornsteinfeger ab. - Welche Alternativen gibt es zur CO-Messung durch den Schornsteinfeger?
In manchen Fällen kann eine regelmäßige Wartung der Feuerstätte durch einen Fachbetrieb eine Alternative zur CO-Messung darstellen. Dies sollte jedoch mit dem Schornsteinfeger abgestimmt werden. - Was passiert, wenn bei der CO-Messung erhöhte Werte festgestellt werden?
Erhöhte CO-Werte können auf eine unvollständige Verbrennung oder Defekte an der Feuerstätte hinweisen. In diesem Fall sind umgehende Maßnahmen zur Behebung der Ursache erforderlich. - Wie oft sollte eine CO-Messung durchgeführt werden?
Die Häufigkeit der CO-Messung ist in den jeweiligen Landesverordnungen geregelt. Informieren Sie sich über die für Sie geltenden Bestimmungen. - Was ist der Unterschied zwischen CO und CO2?
CO (Kohlenmonoxid) ist ein giftiges Gas, das bei unvollständiger Verbrennung entsteht. CO2 (Kohlendioxid) ist ein natürlicher Bestandteil der Luft und entsteht bei vollständiger Verbrennung. - Wo finde ich die Kehr- und Überprüfungsordnung meines Bundeslandes?
Die Kehr- und Überprüfungsordnung ist in der Regel auf der Webseite der zuständigen Behörde Ihres Bundeslandes zu finden.
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Informationen über die verschiedenen Brennstoffe, die für Kachelöfen geeignet sind.
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CO-Messung: Schornsteinfeger-Leistung prüfen – Innungsmeister kontaktieren!
Schwachfug, der kann ja nur messen
wenn bestimmte Rahmenbedingungen vorhanden sind, weshalb er ja auch eine Ölheizung auf Handbetrieb umschaltet. Lass den Ofen aus wenn der Schornsteinfeger kommt, dann kann er nicht messen, ganz einfach. Im übrigen hätte ich ganz gern nen Foto der Rechnung (ohne Deine Privatdaten) hier gesehen, sonst glaube ich es nicht. und wenn es dann wirklich so ist, es gibt immer noch nen Innungsmeister, bei dem man sich beschweren kann. -
CO-Messung ohne Pflicht: Abrechnung des Schornsteinfegers – Kostenanalyse
In der Rechnung steht: "CO-Messung / Brennstoff Gas ...
In der Rechnung steht:
"CO-Messung / Brennstoff Gas für Feuerstätten ohne Messpflicht n. BImSchV im ungeraden Jahr" 9,85 €.
Was ich daran nicht verstehe, ist, dass keine Messpflicht besteht, aber trotzdem gemessen wird -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).CO-Messung durch Schornsteinfeger: Pflicht, Kosten & Alternativen
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob eine CO-Messung durch den Schornsteinfeger auch dann berechnet werden darf, wenn keine Messpflicht besteht. Ein Nutzer vermutet, dass der Schornsteinfeger unnötige Messungen durchführt. Es wird empfohlen, die Rechnung genau zu prüfen und gegebenenfalls den Innungsmeister zu kontaktieren. Die Umschaltung einer Ölheizung auf Handbetrieb während der Messung wird als möglicher Trick des Schornsteinfegers erwähnt.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut CO-Messung: Schornsteinfeger-Leistung prüfen – Innungsmeister kontaktieren! sollte man die Leistung des Schornsteinfegers kritisch hinterfragen und bei Unklarheiten den Innungsmeister einschalten.
💰 Zusatzinfo: Im Beitrag CO-Messung ohne Pflicht: Abrechnung des Schornsteinfegers – Kostenanalyse wird eine konkrete Rechnungsposition für eine CO-Messung ohne Messpflicht genannt (9,85 € für Brennstoff Gas). Dies verdeutlicht die Notwendigkeit, die Abrechnungspraktiken des Schornsteinfegers genau zu prüfen.
👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie Ihre Schornsteinfeger-Rechnung auf Posten für CO-Messungen, obwohl keine Pflicht besteht. Vergleichen Sie die Kosten mit anderen Anbietern und kontaktieren Sie bei Unklarheiten den Innungsmeister. Lassen Sie den Ofen ausgeschaltet, wenn der Schornsteinfeger kommt, um unnötige Messungen zu vermeiden, wie im Beitrag CO-Messung: Schornsteinfeger-Leistung prüfen – Innungsmeister kontaktieren! vorgeschlagen.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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