Energieeinsparverordnung (EnEV) 2002: Was ändert sich für Hausbesitzer & Bauherren?

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 17.01.2026

Die Diskussion dreht sich um die Auswirkungen der EnEV 2002 auf Hausbesitzer und Bauherren, wobei sowohl Befürworter als auch Kritiker zu Wort kommen. Ein zentraler Punkt ist die Wirtschaftlichkeit von Dämmmaßnahmen und die Frage, ob die Verordnung tatsächlich zu einer Reduktion des CO2-Ausstoßes führt. Es wird auch die Rolle der Dämmstoffindustrie und die Notwendigkeit von Seminaren zum Grundwissen der EnEV thematisiert. Des Weiteren wird die Besteuerung von Flugbenzin im Vergleich zur Mineralölsteuer diskutiert.

⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 💰 Kosten · 👉 Handlungsempfehlung

Energieeinsparverordnung (EnEV) 2002: Was ändert sich für Hausbesitzer & Bauherren?

Das Bundeskabinett hat diese Woche den
Aenderungswünschen des Bundesrates zur
EnEVAbk. zugestimmt. Damit damit kann die
Energieeinsparverordnung nunmehr im
Bundesgesetzblatt verkündet werden -
voraussichtlich im Oktober 2001  -  und damit
zum 1. Januar 2002 in Kraft treten. "
Das EnEV-online wird Sie über die
weiteren Schritte und die Umsetzung der EnEV in
der Praxis aktuell informieren.
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Die EnEVAbk. 2002 ist seit dem 1. November 2020 vollständig außer Kraft – für alle aktuellen Bau- und Sanierungsvorhaben gilt ausschließlich das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in der jeweils aktuellsten Fassung (2023/2024).

    🔴 KRITISCH: Bereits kleinste bauliche Veränderungen (z. B. Fensteraustausch, Dachdämmung) können bei Bestandsgebäuden den gesamten energetischen Nachweis nach GEG auslösen – ein fachkundiger Energieberater nach §21 EnEG muss vor Baubeginn beauftragt werden.

    ⚠️ WICHTIG: Bei denkmalgeschützten Gebäuden oder Objekten vor 1960 besteht ein erhebliches Konfliktpotenzial zwischen Denkmalschutz und GEG-Anforderungen – eine vorherige Einzelfallprüfung durch zuständige Denkmalbehörde und Energieberater ist zwingend erforderlich.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Die Energieeinsparverordnung (EnEV) 2002 trat am 1. Januar 2002 in Kraft und brachte wesentliche Änderungen für Hausbesitzer und Bauherren mit sich. Ziel war es, den Energieverbrauch von Gebäuden zu senken und den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern.

    Ich empfehle, sich mit den konkreten Anforderungen der EnEV 2002 auseinanderzusetzen, insbesondere wenn Sie ein Haus bauen oder sanieren. Wichtige Aspekte sind beispielsweise die Wärmedämmung, die Heizungsanlage und die Lüftung.

    Beachten Sie, dass die EnEV im Laufe der Jahre mehrfach überarbeitet wurde und durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde. Dennoch ist es hilfreich, die Grundlagen der EnEV 2002 zu kennen, um die Entwicklung der Energieeffizienzstandards zu verstehen.

    👉 Handlungsempfehlung: Informieren Sie sich über die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen (GEG) und lassen Sie sich von einem Energieberater beraten, um die Energieeffizienz Ihres Gebäudes zu optimieren.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Text beschreibt den damaligen politischen Prozess zur Verabschiedung der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2002. Es handelt sich um eine historische Information aus dem Jahr 2001, die für aktuelle Bau- oder Sanierungsvorhaben nicht mehr direkt anwendbar ist. Die EnEV 2002 wurde inzwischen mehrfach novelliert und durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst. Eine direkte Anwendung der genannten Verordnung wäre heute rechtlich nicht mehr zulässig.

    ⚠️ Korrektur: Die Aussage, die EnEV 2002 trete zum 1. Januar 2002 in Kraft, ist historisch korrekt, aber für die heutige Praxis irrelevant. Hausbesitzer und Bauherren müssen das aktuell gültige Gebäudeenergiegesetz (GEG) in der Fassung von 2023/2024 beachten. Die EnEV 2002 ist seit dem 1. November 2020 außer Kraft.

    ➕ Ergänzung: Für aktuelle Bauvorhaben sind die Anforderungen des GEG maßgeblich, insbesondere der zulässige Primärenergiebedarf, die Dämmstandards und die Vorgaben zur Heizungstechnik. Zudem sind seit 2024 verschärfte Regeln für den Einbau neuer Heizungen zu beachten.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie einen Energieberater oder Fachplaner, der die aktuellen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) kennt. Lassen Sie sich vor Baubeginn oder Sanierung schriftlich bestätigen, dass Ihr Vorhaben den geltenden gesetzlichen Vorschriften entspricht. Planen Sie ausreichend Zeit für die Prüfung der Fördermöglichkeiten durch die KfW oder das BAFA ein.

    KI-Analyse (Qwen)

    Die Energieeinsparverordnung (EnEV) 2002 markiert einen entscheidenden Schritt in der energetischen Sanierungspolitik Deutschlands und verpflichtet Bauherren und Hausbesitzer erstmals umfassend zur Einhaltung von Wärmedämmstandards, Fenster-U-Werten und Nachweisverfahren für den gesamten Energiebedarf von Gebäuden.

    🔴 Gefahr: Die EnEV 2002 enthält keine Übergangsregelungen für Bestandsgebäude bei Sanierungen – bereits kleinste bauliche Veränderungen (z. B. Fensteraustausch oder Dachdämmung) können den gesamten Gebäudeenergieausweis und die Einhaltung der Anforderungen an die gesamte Hülle auslösen, was bei unvorbereiteten Eigentümern zu unerwarteten Kosten und rechtlichen Risiken führen kann.

    ⚠️ Korrektur: Der Text suggeriert eine reine Formalie mit Verkündung im Oktober 2001 und Inkrafttreten am 1. Januar 2002 – tatsächlich ist die EnEV 2002 jedoch eine Rechtsverordnung mit unmittelbarer, zwingender Geltung; Verstöße können zu Baustopp, Rückbauanordnungen oder Ablehnung von Fördermitteln führen.

    ➕ Ergänzung: Die Verordnung verlangt erstmals den Nachweis des Jahres-Primärenergiebedarfs (QP) und des spezifischen Transmissionswärmeverlusts (HT), wobei die Berechnung nach DINAbk. V 4108-6 erfolgen muss – eine fachkundige Planung durch einen Energieberater nach §21 Energieeinsparungsgesetz ist daher zwingend.

    ✅ Zustimmung: Die Verknüpfung mit der Förderlandschaft (z. B. KfW-Programme) war korrekt: Nur nachweislich EnEV-konforme Maßnahmen waren förderfähig – dies stärkte die Qualitätssicherung im Sanierungsbereich.

    🔴 Gefahr: Die EnEV 2002 enthält keine klaren Regelungen zum Umgang mit historischen Bausubstanzen oder Denkmälern – hier bestand und besteht weiterhin erhebliches Konfliktpotenzial zwischen Denkmalschutz und energetischer Sanierung, das nur im Einzelfall durch Ausnahmegenehmigungen gelöst werden kann.

    ❌ Widerspruch: Die Aussage "Das EnEV-online wird Sie über die weiteren Schritte ... aktuell informieren" ist irreführend: Die damalige Website war kein offizielles Rechtsinformationsmedium – verbindliche Auslegung erfolgte ausschließlich durch die Verordnungstexte, die Technischen Regeln und die Bauministerkonferenz (ARGEBAU).

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie vor jeder Sanierungsmaßnahme einen zertifizierten Energieberater nach §21 EnEG oder einen staatlich anerkannten Sachverständigen für energetische Gebäudesanierung – insbesondere bei Bestandsgebäuden vor 1960 oder denkmalgeschützten Objekten ist eine vorgängige fachliche Risikoanalyse unverzichtbar.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei KI-Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) bestätigen: Die EnEV 2002 ist durch das GEG abgelöst und für aktuelle Projekte nicht mehr anwendbar.
    • Alle drei betonen die zentrale Rolle des Energieberaters – insbesondere vor Sanierungsmaßnahmen an Bestandsgebäuden.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI spricht allgemein von „Information über die EnEV 2002 zur Verständnisförderung“, während DeepSeek und Qwen betonen, dass der historische Bezug praktisch irrelevant ist und bei falscher Anwendung rechtliche Risiken entstehen können.
    • GoogleAI erwähnt keine konkreten Sanktionen bei Verstößen, DeepSeek und Qwen benennen explizit Baustopp, Rückbauanordnungen und Förderablehnung als Folgen.

    ➕ Ergänzung:

    • Qwen liefert entscheidende technische Details: Einhaltung der DIN V 4108-6, zwingender Nachweis von QP und HT, fehlende Übergangsregelungen für Bestand.
    • DeepSeek ergänzt konkrete zeitliche Aktualität (GEG Fassung 2023/2024) und verweist auf KfW/BAFA-Förderplanung als integrativen Bestandteil der Vorabprüfung.

    ❌ Widerspruch:

    • GoogleAI suggeriert, dass historische Kenntnis der EnEV 2002 „hilfreich“ sei – Qwen und DeepSeek widersprechen klar: Diese Kenntnis birgt bei falscher Anwendung erhebliches Risiko und ist für die rechtskonforme Umsetzung nicht hilfreich, sondern potenziell gefährlich.
    • Qwen weist einen Widerspruch im Originaltext nach („EnEV-online als Informationsquelle“), den GoogleAI und DeepSeek nicht erwähnen – die sicherere Einschätzung (Qwen) wird priorisiert: Nur Verordnungstexte, Technische Regeln und ARGEBAU sind verbindlich.

    👉 Empfehlung:

    • Bei allen energetischen Maßnahmen an Gebäuden ist die Einbindung eines zertifizierten Energieberaters nach §21 EnEG vor Baubeginn Pflicht – diese Position wird von allen drei Modellen getragen, aber am stärksten von Qwen und DeepSeek untermauert.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    Gültigkeit der EnEV 2002❌ WiderspruchEnEV 2002 ist nicht nur veraltet, sondern seit 1.11.2020 vollständig außer Kraft – GEG ist ausschließlich maßgeblich (Qwen & DeepSeek eindeutig; GoogleAI unpräzise)
    Handlungsbedarf vor Sanierung✅ KonsensVor jeder baulichen Veränderung (auch Teilmaßnahmen) ist ein Energieberater nach §21 EnEG zu beauftragen (alle drei Modelle einig)
    Rechtliche Konsequenzen bei Verstößen⚠️ AbwägungQwen und DeepSeek nennen konkrete Sanktionen (Baustopp, Rückbau, Förderablehnung); GoogleAI erwähnt diese nicht – sicherere Einschätzung gilt als maßgeblich
    Technische Nachweisverfahren➕ ErgänzungNachweis von QP und HT nach DIN V 4108-6 ist erforderlich – nur Qwen benennt dies konkret
    Denkmalschutz & Bestand⚠️ AbwägungQwen weist auf besonderes Risiko hin; DeepSeek erwähnt historische Besonderheiten; GoogleAI bleibt stumm – KI-Konsens: Einzelfallanalyse verpflichtend

    👉 Handlungsempfehlung: Für jedes aktuelle Bau- oder Sanierungsvorhaben ist die GEG-Fassung 2023/2024 maßgeblich – eine Planung nach EnEV 2002 führt rechtlich zu Unwirksamkeit, Förderverlust und Sanktionen. Ein Energieberater nach §21 EnEG muss vor Baubeginn beauftragt und ein schriftlicher GEG-Konformitätsnachweis erbracht werden.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoFehlplanung nach EnEV 2002 anstelle des aktuell gültigen GEGRechtswidriger Bau, Baustopp, Rückbauanordnung, Ablehnung aller Fördermittel
    🔴 RisikoUnvollständiger energetischer Nachweis (z. B. ohne QP/HT oder DIN V 4108-6)Keine Bauabnahme, fehlende Eintragung ins Energieausweisregister, Versagung von KfW-Darlehen
    🔴 RisikoSanierung ohne vorherige Abstimmung mit DenkmalschutzbehördeUntersagung der Maßnahme, Zwangsrückbau, Bußgeld bis 50.000 € (Denkmalschutzgesetz)
    🔴 RisikoNichtbeauftragung eines §21-EnEG-Beraters vor Teilmaßnahmen (z. B. Fenstertausch)Auslösung des gesamten GEG-Nachweises für das gesamte Gebäude – hohe, unvorhergesehene Kosten
    🔴 RisikoVerlassen auf veraltete/inkorrekte Online-Quellen (z. B. „EnEV-online“)Fehlinterpretation gesetzlicher Anforderungen, fehlerhafte Planung, haftungsrechtliche Konsequenzen
    ✅ ChanceNutzung aktueller KfW- und BAFA-Förderprogramme im Rahmen des GEGBis zu 40 % Zuschuss für Heizungstausch, bis zu 30 % Rückzahlungszuschuss für Dämmmaßnahmen
    ✅ ChanceGeplante Verknüpfung von Sanierung mit Photovoltaik & Wärmepumpe im GEG-KonzeptLangfristige Energiekostensenkung um bis zu 70 %, unabhängige Energieversorgung
    ✅ ChanceNutzung der GEG-Vorgaben als Qualitätsrahmen für zukunftsfähige SanierungErhöhter Immobilienwert, bessere Vermietbarkeit, zukunftssichere Immobilie
    ✅ ChanceGEG-konforme Planung mit zertifiziertem Energieberater als rechtssicherer NachweisRechtssicherheit vor Behörden, Versicherungen und bei späteren Kaufverträgen
    ✅ ChanceDurchführung einer energetischen Sanierung mit begleitendem Energieausweis nach GEGLegitimer Nachweis der Energieeffizienz für Mieter, Käufer und Fördermittelgeber

    Orientierungshilfen

    1. Unverzüglich GEG-konformen Energieberater beauftragen: Kontaktieren Sie einen zertifizierten Energieberater nach §21 EnEG (z. B. über die Energieeffizienz-Expertenliste des BMWK) – vor allem bei Bestandsimmobilien oder denkmalgeschützten Objekten.
    2. GEG-Fassung 2023/2024 prüfen: Laden Sie die aktuellste Version des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) inkl. Anlagen und Technischen Regeln (z. B. DIN V 4108-6, DIN V 18599) vom Bundesanzeiger-Verlag herunter und vergleichen Sie Ihre Planung damit.
    3. Denkmalschutzbehörde vorab einbeziehen: Wenn Ihr Gebäude unter Denkmalschutz steht oder vor 1960 errichtet wurde, fordern Sie schriftlich eine Stellungnahme zur energetischen Sanierung an – nicht erst nach Baubeginn.
    4. KfW- und BAFA-Fördermöglichkeiten prüfen: Nutzen Sie die Online-Förderdatenbank des BMWK oder besprechen Sie im ersten Beratungsgespräch mit dem Energieberater, welche Programme (z. B. KfW 261, BAFA Wärmepumpe) für Ihr Vorhaben infrage kommen.
    5. Schriftlichen GEG-Konformitätsnachweis einfordern: Stellen Sie sicher, dass Ihr Energieberater vor Baubeginn einen schriftlichen Nachweis erstellt, dass alle geplanten Maßnahmen den aktuellen GEG-Anforderungen entsprechen – inkl. Berechnungsnachweis für QP und HT.
    6. Keine Teilmaßnahme ohne Vorabprüfung: Selbst bei reinem Fensteraustausch oder Dachdämmung muss vorher geklärt werden, ob der gesamte Gebäudeenergieausweis nach GEG erforderlich wird – lassen Sie sich dies schriftlich bestätigen.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Energieeinsparverordnung (EnEV)
    Die Energieeinsparverordnung (EnEV) war eine deutsche Verordnung, die Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden stellte. Sie wurde durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst.
    Verwandte Begriffe: Gebäudeenergiegesetz (GEG), Energieausweis, Wärmedämmung
    Gebäudeenergiegesetz (GEG)
    Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein deutsches Gesetz, das die Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden regelt. Es löste die Energieeinsparverordnung (EnEV) ab und fasst verschiedene Gesetze und Verordnungen im Bereich der Energieeffizienz zusammen.
    Verwandte Begriffe: Energieeinsparverordnung (EnEV), Energieausweis, Erneuerbare Energien
    Energieausweis
    Der Energieausweis ist ein Dokument, das den energetischen Zustand eines Gebäudes bewertet. Er gibt Auskunft über den Energieverbrauch und die Energieeffizienz des Gebäudes.
    Verwandte Begriffe: Energieeinsparverordnung (EnEV), Gebäudeenergiegesetz (GEG), Energieeffizienzklasse
    Wärmedämmung
    Die Wärmedämmung ist eine Maßnahme, um den Wärmeverlust eines Gebäudes zu reduzieren. Sie trägt dazu bei, den Energieverbrauch zu senken und den Wohnkomfort zu erhöhen.
    Verwandte Begriffe: Dämmstoff, Wärmeleitfähigkeit, EnEV, GEG
    Erneuerbare Energien
    Erneuerbare Energien sind Energiequellen, die sich auf natürliche Weise erneuern oder unerschöpflich sind. Dazu gehören beispielsweise Sonnenenergie, Windenergie, Wasserkraft und Biomasse.
    Verwandte Begriffe: Solarenergie, Windkraft, Biomasse, EnEV, GEG
    Energieeffizienz
    Energieeffizienz bezeichnet das Verhältnis zwischen dem Nutzen und dem Energieaufwand. Ein energieeffizientes Gebäude verbraucht weniger Energie für Heizung, Kühlung und Warmwasserbereitung.
    Verwandte Begriffe: Energieeinsparung, Wärmedämmung, EnEV, GEG
    Sanierung
    Sanierung bezeichnet die Instandsetzung und Modernisierung eines Gebäudes. Im Rahmen einer Sanierung können auch Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz durchgeführt werden.
    Verwandte Begriffe: Modernisierung, Renovierung, Wärmedämmung, EnEV, GEG

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was war das Hauptziel der EnEV 2002?
      Das Hauptziel der EnEV 2002 war die Reduzierung des Energieverbrauchs von Gebäuden und die Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energien. Dies sollte durch strengere Anforderungen an die Wärmedämmung, die Heizungsanlage und die Lüftung erreicht werden.
    2. Welche Gebäude waren von der EnEV 2002 betroffen?
      Die EnEV 2002 betraf grundsätzlich alle Neubauten und Sanierungen an bestehenden Gebäuden. Es gab jedoch bestimmte Ausnahmen, beispielsweise für denkmalgeschützte Gebäude oder kleine Gebäude.
    3. Was passierte nach der EnEV 2002?
      Die EnEV wurde mehrfach überarbeitet und verschärft. Sie wurde schließlich durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst, welches die Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden weiter erhöht hat.
    4. Wo finde ich die aktuellen Bestimmungen zur Energieeffizienz von Gebäuden?
      Die aktuellen Bestimmungen zur Energieeffizienz von Gebäuden finden Sie im Gebäudeenergiegesetz (GEG). Dieses Gesetz regelt die Anforderungen an Neubauten und Sanierungen.
    5. Benötige ich einen Energieausweis für mein Haus?
      Ja, in den meisten Fällen benötigen Sie einen Energieausweis, wenn Sie Ihr Haus verkaufen oder vermieten möchten. Der Energieausweis gibt Auskunft über den energetischen Zustand des Gebäudes.
    6. Was ist der Unterschied zwischen EnEV und GEG?
      Die EnEV war die Energieeinsparverordnung, während das GEG das Gebäudeenergiegesetz ist. Das GEG löste die EnEV ab und fasst verschiedene Gesetze und Verordnungen im Bereich der Energieeffizienz von Gebäuden zusammen.
    7. Wie kann ich die Energieeffizienz meines Hauses verbessern?
      Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Energieeffizienz Ihres Hauses zu verbessern, beispielsweise durch eine bessere Wärmedämmung, den Austausch der Heizungsanlage oder die Installation einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung.
    8. Wer kann mich zur Energieeffizienz meines Hauses beraten?
      Sie können sich von einem Energieberater beraten lassen. Energieberater sind Experten auf dem Gebiet der Energieeffizienz und können Ihnen individuelle Empfehlungen für Ihr Gebäude geben.

    Verwandte Themen

    • Gebäudeenergiegesetz (GEG)
      Das GEG löste die EnEV ab und regelt die aktuellen Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden.
    • Energieausweis
      Der Energieausweis bewertet den energetischen Zustand eines Gebäudes und ist beim Verkauf oder der Vermietung erforderlich.
    • Wärmedämmung
      Eine gute Wärmedämmung reduziert den Wärmeverlust und senkt den Energieverbrauch.
    • Erneuerbare Energien
      Der Einsatz erneuerbarer Energien trägt zur Reduzierung der CO2-Emissionen bei.
    • Energieberatung
      Ein Energieberater kann Ihnen individuelle Empfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz Ihres Gebäudes geben.
  2. EnEV 2002: Bauwirtschaft – Arbeitsbeschaffung vs. Dämmstoff-Industrie

    Foto von Jürgen Weber, Dipl.-Ing.

    Traurig
    diese Entwicklung, wenn man von den zu erwartenden Ergebnis in der Bauwirtschaft ausgeht. Für meine Branche ist der nachweisliche undsinn dieser Verordnung eine Arbeitsbeschaffundgsmaßnahme. Wir Bauleute lassen uns besseren Wissens einen solchen Quatsch von der Dämmstoff- Industrie und ihren Jüngeren überstülpen. Der K-Wert ist eben nicht von stationären Charakter, wie uns die Verordnung weismachen will - es ist und bleibt ein interstationärer Vorgang (Speicherung, Aufnahme, Abgabe von Wärme). Aber wie gesagt - meine Branche freut sich der nun noch stabilieren Auftragslage, zum Leeidwesen von Bauherren und Baufirmen.
  3. EnEV: CO2-Minimierung – Wärmedämmung im Altbau als Schlüsselmaßnahme

    Energieeinsparen im Altbaubestand durch zusätzliche Wärmedämmung ist z.Z. die einzige wirksame Maßnahme zur Minimierung des CO2- Ausstoßes!
    Hier mal die Meinung vom BUND :
    BUND fordert Verabschiedung der Energiesparverordnung
    Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) begrüsst den heute in einer Verbändeanhörung in Bonn vorgelegten Entwurf der längst überfälligen Energieeinsparverordnung. Diese für den Klimaschutz bedeutende Verordnung soll den Energieverbrauch für Heizung und Warmwasserbereitung bei Neubauten dem modernen Stand der Technik entsprechend um rund 30 Prozent im Vergleich zu seit 1995 geltenden Standards senken.
    Schon die alte Bundesregierung hatte dieses Ziel verkündet. Ein erster Entwurf der neuen Verordnung lag bereits 1998 vor. Prof. Klaus Traube, energiepolitischer Sprecher des BUND: "Die lange Verzögerung ist der Elektrizitätslobby zuzuschreiben, die zunächst erreicht hatte, dass die mit der Stromerzeugung verbundenen hohen Energieverluste im Entwurf der Verordnung kaum berücksichtigt wurden. Grund für dieses Verhalten war, dass die Stromwirtschaft im umkämpften Strommarkt Absatzeinbußen von rund 10 Prozent befürchtete. Die Berücksichtigung dieser Interessen hätte zu einer anhaltenden Verschwendung von Primärenergie und entsprechend hohen Emissionen von Klimagasen geführt. "
    Dagegen hatten der BUND und wichtige Industrie- und Handwerksverbände protestiert. Tortz des massiven Drucks der großen Stromversorger hat dieser Protest jetzt Erfolg.
    Der vorliegende Verordnungsentwurf regelt den Einsatz elektrischer Heizung und Warmwasserbereitung unter angemessener Berücksichtigung der hohen Verluste bei der Stromerzeugung.
    Der Bund unterstützt den Entwurf trotz gewisser Vorbehalte wegen der undzureichenden Einbeziehung der Altbauten und fordert seine zügige Verabschiedung durch Bundesregierung und Bundesrat. Dabei dürfe es keine erneute Verzögerung durch die Bundesländer geben. Traube: "Die Bundesländer dürfen sich nicht vor den Karren der Stromwirtschaft spannen lassen. " Als nächsten Schritt fordert der Bund eine Novellierung des Energiesparundgsgesetzes von 1976 als Voraussetzung dafür, die enormen Möglichkeiten zur Energieeinsparung durch die energetische Sanierung von Altbauten zu realisieren. Die Vertretbarkeit solcher Sanierungen sollte im Gesetz nicht nur unter dem Aspekt der wirtschaftlichen Zumutbarkeit, sondern auch des Umwelt- und Ressourcenschutzes geregelt werden Traube: "Die WärmeSanierung der Gebäude gehört zu den besten Strategien für den Klimaschutz. Dafür muss jetzt endlich ein wirksamer gesetzlicher Rahmen geschaffen werden. "
  4. EnEV: Entscheidung für Klima und Bauwirtschaft – Überblick

    Energieeinsparverordnung: "Eine gute Entscheidung für Klima und Bauwirtschaft"
    Energieeinsparverordnung: "Eine gute Entscheidung für Klima und Bauwirtschaft"
    (7.3.2001) Die Bundesregierung hat heute den Entwurf einer Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung  -  EnEVAbk.) beschlossen.
    "Der heutige Beschluss ist ein zentrales Element der Energie- und Klimaschutzpolitik der Bundesregierung", sagten der Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (Bauwesen, Wohnungswesen) Kurt Bodewig und Bundeswirtschaftsminister Dr. Werner Müller anlässlich der Verabschiedung der EnEV im Bundeskabinett. Mit der EnEV würden bis 2005 etwa zehn Millionen Tonnen CO2 weniger ausgestoßen.
    Der Verordnungsentwurf sieht vor, die energetische Qualität von Neubauten um etwa 30 Prozent gegenüber dem heute erreichten Standard zu verbessern und die Energiesparpotenziale im Gebäudebestand stärker als bisher auszuschöpfen. Das Einsparen von Energie bei der Gebäudenutzung diene nicht nur der Versorgungssicherheit, sondern mindere zugleich den CO2-Ausstoß, strich Kurt Bodewig heraus. Bundeswirtschaftsminister Dr. Müller ergänzte: "Durch die neue Energieeinsparverordnung angestoßene Modernisierungsaktivitäten ersparen dem Bürger Energiekosten, sichern Arbeitsplätze am Bau und in der Wirtschaft und nutzen dem Klimaschutz. "
    Für Neubauten sieht die EnEV vor, den Heizenergiebedarf künftig um etwa 30 Prozent unter die heutigen Anforderungen zu senken. "Damit wird der Niedrigenergiehaus-Standard zur Regel", erläuterte Bodewig. Häuser, die nach den neuen Vorschriften gebaut würden, verbrauchten rechnerisch nur noch durchschnittlich sieben Liter Heizöl oder Kubikmeter Gas pro Quadratmeter und Jahr. Bislang seien noch etwa zehn Liter Heizöl oder Kubikmeter Gas pro Quadratmeter und Jahr üblich. Besonderer Wert wird auf die "intelligente Erschließung" von Energieeinsparpotenzialen gelegt. Die verbesserte Planung und Ausführung, z.B. die Vermeidung von Wärmebrücken, wird belohnt.
    Die vorgeschriebene Energieeinsparung im Gebäudebereich ist wirtschaftlich vertretbar. Die zusätzlichen Kosten amortisieren sich durch Energiekosteneinsparung generell deutlich im Rahmen der Nutzungsdauer der Gebäude.
    Für Neubauten wird künftig ein Energiebedarfsausweis vorgeschrieben, der wichtige Informationen zu den energetischen Eigenschaften des Gebäudes enthält. Ähnlich wie beim Auto soll der Energiebedarfswert für mehr Transparenz hinsichtlich der energetischen Qualität von Immobilien sorgen.
    Besondere Energiesparpotenziale liegen im Gebäudebestand. Deshalb wird die Verordnung diese Reserven durch Nachrüstverpflichtungen und bedingte Anforderungen bei ohnehin anstehenden Modernisierungsmaßnahmen mobilisieren. Insbesondere geht es um den Ersatz von über zwei Millionen vor dem 1. Oktober 1978 eingebauten ineffizienten Heizkesseln, die nachträgliche Dämmung ungedämmter Rohrleitungen und die Dämmung der obersten Geschossdecken unter nicht ausbaufähigen Dachräumen. Bei anstehenden Modernisierungsarbeiten müssen die Möglichkeiten einer energetischen Verbesserung ausgeschöpft werden. Insbesondere bei Putzerneuerung und dem Austausch von Fenstern oder Verglasungen ist es in aller Regel wirtschaftlich, gleichzeitig die energetischen Qualität deutlich zu verbessern.
    Besonders die Maßnahmen im Gebäudebestand brauchen eine politische und finanzielle Flankierung. Deshalb wird die Bundesregierung die Öffentlichkeitsarbeit zum energiesparenden Bauen verstärken; so wird beispielsweise schon in den nächsten Monaten die Deutsche Energie-Agentur (Dena) eine Veranstaltungsreihe zur Energieeinsparverordnung für Architekten und Ingenieuren durchführen. Daneben ist zusätzlich zu den bestehenden KfW-Programmen ein neues CO2-Minderungsprogramm für den Altbaubereich aufgelegt worden. Hier werden aus Mitteln der Bundesregierung durch KfW Kredite mit deutlicher Zinsverbilligung gewährt, die vor allem komplette Modernisierungspakete fördern.
    siehe auch:
    BMVBW  -  Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (Bauwesen, Wohnungswesen)
    Volltext (Verordnungsentwurf) EnEV Stand 7.3.2001  -  pdf Format (77 KB) br> Begründung EnEV Stand 7.3.2001  -  pdf Format (121 KB)
    BMWi  -  Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
    Deutsche Energie-Agentur (Dena) (im Aufbau)
  5. EnEV: Kritik an fehlenden Zahlen – Arbeitsplätze vs. Dämmstoffindustrie

    Der entscheidenden Satz (auch entlarvend)
    Zitat: "Durch die neue Energieeinsparverordnung angestoßene Modernisierungsaktivitäten ersparen dem Bürger Energiekosten, sichern Arbeitsplätze am Bau und in der Wirtschaft und nutzen dem Klimaschutz"  -  Zitat Ende -
    Alles wohlgemerkt ohne Zahlen. Ein Schelm, wer Arges dabei denkt.
    Im Einzelenen: Arbeitsplätze am Bau werden nicht gesichert, da es den Lohkosten egal ist, ob der Mann 12 oder 23 cm Dämmung an die Wand klatscht.
    Sichern Arbeitsplätze in der Industrie: in welcher? Doch wohl nur in der Dämmstoffindustrie.
    Die Energieeinsparung für den Bauherren ist längst ad absurdum geführt (nebenbei bemerkt die CO2 Reduktion auch).
    Ansonsten wie Kollege Weber
    • Name:
    • Martin Beisse
  6. EnEV: Politisch-profitorientiert? – Physik vs. Profitdenken

    Foto von

    Ich sagte schon -
    traurig! Diese politisch - profitorientierten Menschen sollten viele Kinder haben. Warum? Damit in ein paar Jahrzehnten in ihrer eigenen Familie der intellegente Nachwuchs ihnen bei Familienfeiern die Grundzüge der Physik und deren Auswirkungen nahelegen kann. Aber vielleicht kann Herr Jahn und Herr Schories schon jetzt u.a. die Literatur von Herrn Claus Meier lesen und versuchen, simple naturwissenschaftliche Erkenntnisse zu verstehen. Sie würden sich die Blamage ersparen, wenn ihre Enkel den von ihnen verbreiteten " ... " berechtigt verurteilen. Ich bin ein Nörgler? Kann sein! Aber erst beweisen Sie mir, das die Grundlage der Verordnung auf den anerkannten Prinzipien der Naturwissenschaften beruht und nicht durch Profitdenken gesteuert ist, indem sie folgende leichte Fragen beantworten: Ist der interstationäre Wärmeverlauf Grundlage aller ihrer "überzeugenden" Berechnungen? Ist es wirklich wahr, dass die bauphysikalisch am besten funktionierenden Gebäude um 1900 gebaut wurden? Ist in ihren Berechnungen der Energieeinsparung auch der Energieaufwand für die Erstellung der Wärmedämmung und vor allem deren Beseitigung ausreichend berücksichtigt? Haben sie die wirtschaftlichen Berechnungen ausreichend umfangreich veröffentlicht, ab wann ein Wärmedämmverbundsysstem sich auf der zeitlichen Basis rechnet? Fragen über Fragen- welche die Befürworter dieser unsinnigen Verordnung lieber aus dem Wege gehen. Aber wie gesagt - meine Branche liebt Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und deren "geistige " Führer- des Profites wegen. Schade um den Nachwuchs- der die Wärmedämmverbundsysteme wieder entsorgen muss! Schade das man die Verantwortlichen und Befürworter dieser Verordnung dann nicht verantwortlich machen kann - der Biologie geschuldet.
  7. EnEV: Temperaturdaten – Kritik an Berechnungszeiträumen

    Foto von

    Übrigen CO2- Ausstoß?!
    Wissen sie, Herr Ullrich Jahn, wirklich nicht, warum die Veröffentlichungen der Temperaturverläufe im Weltmaßstab nur ab ca. 1870 bei den Berechnungen der Befürworter der Verordnung berücksichtigt werden? Dann sage ich es Ihnen! Weil die sonstigen früheren Daten ihre vertretende Theorie einfach lächerlich machen. Beweise?! Anruf genügt für ausreichende Literaturhinweise.
  8. EnEV: Verantwortung vs. Profit – Kritische Fragen zur Verordnung

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    Frage?
    Wo bleiben eigentlich Ihre konträren, überzeugenden Informationen für die Notwendigkeit dieser geistig unterhöhlten Verordnung? Ist Ihnen der zu erwartende Profit wirklich lieber als die Frage nach der Verantwortung von unserer Generation gegenüber unseren Kindern und Enkeln?! Ich schäme mich für Sie!
  9. EnEV: Bauingenieur-Ethos – Verantwortung für zukünftige Generationen

    Traurig Herr Weber ist soetwas von einem Bauingenieur. wie Ihnen zu hören,
    und dann auch noch die Verantwortung für die Kinder und Enkel mit ins Feld zu führen! Gerade deswegen ja. Falls ich mal Zeit und Lust habe werde ich mal auf Ihre Einwürfe Antworten, ich bin aber kein Energiespar-Missionar. Geben Sie sich mit Konrad Fischer die Hand und bauen Sie weiter Ihre Bruchsteinburgen!
  10. EnEV: Heizlast-Vergleich – 3kW vs. Unbekannt

    Nur kurz ein Argument welches bisher jeder jeder verstanden hat:
    Mein Haus mit 110 m² WF hat eine max. Heizlast von 3 kW ,
    wieviel hat wohl Ihres Herr Weber?
  11. EnEV: Link zu lowenergie.de – Funktioniert nicht

    HuHu Herr Jahn, Link zu lowenergie.de funzt nicht! o.T.
    HuHu Herr Jahn, Link zu lowenergie.de funzt nicht! o.T.
  12. EnEV: Direkter Link – Solardirekt.htm

  13. EnEV: Seminare – Grundwissen für Bauherren gesucht

    Foto von Helmuth Plecker

    Seminare oder Beitrage zum Grundwissen
    Wird es sicherlich bald geben, damit man einem neuen Bauherren die Grundlegendene Anforderungen dieser Vorschrift vermitteln kann. Wenn sowas kommt, bitte ich um Bekanntgabe hier im Forum. Danke!
  14. EnEV: Seminare – Informationen von Sachverständigentagen

    Seminare gibt es
    Zumindest auf den Sachverständigentagen. Da steht mir noch so einiges bevor. Ich versuche mal, möglichst viele Unterlagen zu bekommen. Natürlich auch die Information, wo es diese Seminare für die "Öffentlichkeit" gibt.
    • Name:
    • Martin Beisse
  15. EnEV: Anfrage nach Seminar-Informationen

    Foto von

    Hallo MB
    Würde mich freuen, wenn Du mir die Infos geben würdest!
  16. EnEV: Mayener Sachverständigentage – Schulungstermine

    Mach ich doch HP
    Die nächste Veranstaltung ist *Blätter* 10,- 12. Oktober. Die Mayener Sachverständigentage. Kurz danach VBN. Ich frage auch mal meine beiden Lieblingsarchitekten, die haben demnächst auch Schulung.
    • Name:
    • Martin Beisse
  17. EnEV: Seminare – Veranstaltungen auf EnEV-online.de

    Seminare laufen schon!
    Siehe

    unter Veranstaltungen.

  18. EnEV: K-Wert Berechnung – Kritik an Rechenmodellen

    Foto von

    Vielleicht Herr Jahn
    habe ich mich für Sie zu undeutlich ausgedrückt. Die Rechenmodelle und Bewertungen entsprechen bereits nicht den wirklichen natürlichen Gegebenheiten (siehe K-Wert Berechnung). Das weiß eben ein Bauingenieur.! Um die wirklichen Fragen wird von Ihren Kreisen aber immer nur ausweichende oder gar keine Antworten gegeben. Insofern passt ihre "Antwort" wieder ins Bild. Übrigens hat nicht Herr Fischer, sondern Herr Meier die entsprechenden bauphysikalischen Aufsätze (contra K-Wert Hörigkeit) veröffentlicht. Somit kann ich mit einiger Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass Sie diesen Bauphysiker und somit auch seine Veröffentlichungen gar nicht kennen?! Eine ernsthafte technische Auseinandersetzung ist da sicher nicht zwischen uns möglich. Auf der anderen Seite halte ich nichts von Werbetexten.
  19. EnEV: Neue Standards – Energieverbrauch im Gebäudebestand

    Die Energiespar-Verordnung: Neue Standards beim Energieverbrauch
    Ein wesentliches Element der Energieeinspar- und damit auch CO2-Minderungspolitik der Bundesregierung ist die künftige "Energieeinspar-Verordnung" (EnEVAbk.), die im Jahr 2001 in Kraft treten soll. An der Gestaltung des Verordnungsentwurf waren neben den zuständigen Landesministerien auch über 100 Fachverbände der Wirtschaft sowie zahlreiche wissenschaftliche Institute beteiligt. Die EnEV fasst die bisherigen Regelungsbereiche der Wärmeschutz-Verordnung und der Heizungsanlagen-Verordnung zusammen und erhöht die Anforderungen gegenüber dem bisherigen Standard im Durchschnitt um etwa 30 Prozent.
    Schätzungen gehen davon aus, dass sich im Gebäudebestand zirka 40 Prozent des gegenwärtigen Energieverbrauchs durch energetische Verbesserungen einsparen lassen: Zur Ausschöpfung dieses immensen Potenzials wird die künftige EnEV einen deutlichen Beitrag leisten. Zudem soll sie Anreize zum verstärkten Einsatz von effizienten und umweltschonenden Techniken im Wärmemarkt geben. Hierzu zählen beispielsweise die Kraft-Wärme-Kopplung, aber auch die Nutzung erneuerbarer Energien im Rahmen der Photovoltaik und Solarthermie.
    Mehr Wahlfreiheit für Investoren
    Basis für die Anforderungen der EnEV wird der Energiebedarf  -  also der rechnerische Energieverbrauch für Heizung, Lüftung Warmwasser  -  sein. Dadurch gewährt die künftige Verordnung dem Investor mehr Wahlfreiheit zwischen bautechnischen und anlagentechnischen Maßnahmen.
    Energiesparendes Bauen
    Ein Neubau muss zukünftig so errichtet werden, wie es dem aktuellen Stand des energiesparenden Bauens entspricht. Sieben Liter lautet dabei die Zielsetzung: So viel (beziehungsweise wenig) flüssigen, gasförmigen, festen oder erneuerbaren Brennstoff' sollte demnach ein Haus pro Quadratmeter und Jahr benötigen.
    Transparenz von energierelevanten Daten
    Ein weiterer Vorteil der EnEV: Der bereits bisher für Neubauten vorgeschriebene Wärmebedarfsausweis wird deutlich ausgeweitet. Durch Abbildung des Energiebedarfs werden die energierelevanten Daten in einem Energieausweis dokumentiert, um die Transparenz nicht nur für Gebäudeeigentümer und Mieter, sondern auch bei Kauf- oder Mietentscheidungen (Kaufentscheidungen, Mietentscheidungen) am Immobilienmarkt deutlich zu verbessern. Die Dokumentation der Energiekennzahlen wird zudem für den Gebäudebestand ausgeweitet: So sollen auch bei wesentlichen Änderungen bestehender Gebäude derartige Ausweise erstellt werden. Im Mietwohnbereich, wo die konkreten Verbrauchswerte durch die regelmäßige verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung (nach Heizkosten V) ohnehin vorliegen, wollen BMWi und das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (Bauwesen, Wohnungswesen) standardisierte Vergleichswerte veröffentlichen. Die Zielsetzung: Transparenz erhöhen, eine gewisse Selbstkontrolle ermöglichen und damit Anreize für energetische Verbesserungen schaffen.
    Nur wirtschaftlich vertretbare Maßnahmen
    Grundsätzlich fordert die Energieeinspar-Verordnung nur Maßnahmen, die wirtschaftlich vertretbar sind  -  sich also durch eingesparte Energiekosten amortisieren. Dies gilt auch für energetische Verbesserungen an bereits bestehenden Gebäuden, die bei ohnehin anstehenden Modernisierungsmaßnahmen meist wirtschaftlich durchgeführt werden können
  20. EnEV: 7-Liter-Haus – Wirtschaftlichkeit und ökologische Vertretbarkeit

    Welche Maßnahmen sind wirtschaftlich und ökologisch vertretbar,
    um ein 7 Liter Haus zu bauen? Wie wird z.B. der Aufwand zur Herstellung von Dämmstoffen wirtschaftlich berechnet? Unter Berücksichtigung von Fördermitteln oder nicht? In welcher Zeit soll sich alles wirtschaftlich rechnen? Auf ca. 12 Jahre? oder auf den Bestand des Gebäudes? (30,50, 100 Jahre?) Was passiert, wenn man ein 7 Liter Haus ausrechnet, aber feststellt, dass man doch 10 Liter oder gar mehr benötigt? Falsches Nutzungsverhalten? (Bekommen meine Kinder auch eine Gebrauchsanweisung? 🙂 Rein wirtschaftlich betrachtet hätte ich mich dann verkalkuliert. Aber was wird aus der ökologischen Rechnung? Umsomst die Dämmstoffe und Belüftungsmaschinen, Wärmetauscher usw. hergestellt? Ist eigentlich der Energieaufwand zu deren Herstellung und deren Entsorgung in der ökologischen Rechnung enthalten? Was ist, wenn ich ein Haus haben möchte mit lichter Raumhöhe von 3-4 Metern? Bekomme ich dann das Prädikat: Umweltsünder? Über das steuerfreie Flugbenzin hingegen redet kein Mensch. Aus Spaß an der Freud' um die Welt fliegen darf ich doch noch? Lebensmittel, welche mir für Pfennigsgeld aus der ganzen Welt angeboten werden, bekomme ich auch weiterhin billig zu kaufen. Wo bleibt da die Verhältnismäßigkeit?  -  Nein  -  Ich mag nicht in einer Thermoskanne leben, mit angeklebtem Kunststoff, lippendichten Fenstern und einer Luftschleuse als Eingangstüre. Ich werde so bauen, wie vor hundert Jahren, als noch schöne und gute Häuser gebaut worden sind, welche man heute immer wieder gern in der Werbung zeigt. Das ganze versehe ich dann mit einer Wandheizung (Strahlungswärme) und wenn ich eine Heizperiode hinter mir habe, berichte ich gerne mal über meine Heizkosten. Gruß
  21. EnEV: Steuerfreies Flugbenzin – Mineralölsteuer vs. Straßenerhalt

    Oh Mann
    nur mal was zum Thema Steuerfreies Flugbenzin. Das k ... mich echt immer wieder an. Also:
    KfZ bezahlen Mineralölsteuer weil von diesem Geld die Straßen (eigentlich) finanziert werden sollen. Sie zahlen definitiv keine Steuer weil sie die Umwelt verschmutzen! . Lediglich die Autos die die Umwelt weniger verschmutzen bekommen eine Steuergutschrift bzw. zahlen weniger Steuern damit ein Anreiz geschaffen wird die Umwelt in Zukunft weniger zu verschmutzen. Die Mineralöl- und KfZ-Steuer dient also einzig und allein dem Straßenerhalt.
    Luftfahrzeuge (LFZ) zahlen keine Treibstoffsteuer weil der Bund ganz einfach keine "Luftstraßen" in Stand setzen muss. Die Instandsetzung der Flughäfen/Flugplätze ist Sache der Betreiber. Diese finanzieren dies durch Lande/Startgebühren.
    Die Benutzung der "Luftstraßen" wird über An/Abflug/Streckengebühren von der Deutschen Flugsicherung berechnet. Die DFS arbeitet kostenneutral. D.h. sinken die Einnahmen werden die Gebühren erhöht. Die DFS ist zwar 100 %ge Tochter des Bundes aber sie arbeitet eben kostenneutral und wird NICHT! mit Steuergeldern finanziert.
    Also, warum sollten Flugzeuge Steuern bezahlen? Sie benutzen keine Straßen die instandgehalten werden müssen. Wenn Sie Lärm machen (über der Norm) dann zahlen Sie horrende Strafen.
    So, jetzt habe ich mich ausge ...
    Viel Spaß beim Weiterdiskutieren
  22. EnEV: Ökosteuer – Umweltbewusstsein vs. Landegebühren

    Und warum zahlen wir dann die Ökosteuer?
    Welcher Baum wird damit gepflanzt? Nein! Die Steuern sollen uns doch nur zu umweltbewusstem Verhalten erziehen. Aber durch einem ordentlichem Zuschlag (Ökosteuer) bei den Lande- und Startgebühren (Landegebühren, Startgebühren) könnte vermutlich mehr Rohstoff (Erdöl) eingespart werden, als durch die EnEVAbk.. Dann würde sich halt der Bürger überlegen, ob der Wein unbedingt aus Südafrika, und ob die Ferienreise unbedingt nach Bali gehen muss.
  23. EnEV: Bücher & Software – Publikationen zur Energieeinsparverordnung

    Links Büchern und Software zur neuen EnEVAbk.

    1. PUBLIKATIONEN: Neue Bücher und Beiträge zur EnEV

    + Bücher, Ergänzungswerke

    • Rathert, Hegner: Energieeinsparverordnung EnEV (Nov. 2001)

    Bundesanzeiger-Verlag, Köln:

    Energieeinsparung in Gebäuden, Kommentar zu DINAbk. V 4108-6,
    (Aug. 2001), Beuth-Verlag, Berlin:

    Der Energie-Berater, Fachverlag Deutscher Wirtschaftdienst;
    Köln (Sept. 2001):

    • http://www.dwd-verlag.de
    • Fisch, Krüger: Energetische Gebäudeplanung. Energieeinspar-Verordnung in der Praxis (Nov. 2001) Rudolf-Müller-Verlag,

    Köln:

    + Online-Medien zur EnEV

    2. Praxis: EDV-Hilfsmedien zur Energieeinsparung

    + Software für Berechnungen gemäß EnEV:

    • Bautherm, BMZ-Software, Tübingen
    • Dämmwerk, Kern-Ingenieurkonzepte, Berlin
    • Wärme & Dampf, ROWA-Soft GmbH / Lignadata, Willich-Neinrsen

    EnEV-Praxis: Beratungs- und Berechnungs-Software

    + EDV-unterstützte Energieeinsparung in der Bauplanung
    Sie finden hier Informationen zu EDV-basierten Medien für
    Architekten zur Energieeinsparung in der Bauplanung: Beratungs- und Berechnungs-Software, Datenbanken und Informationssysteme.
    Die Rechenhilfen / Software zur EnEV werden zukünftig ergänzt.

    + Internet-Anwendungen für Bauherren, Architekten, Ingenieure
    Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg  -  Referat Bautechnik,
    Bauökologie bauliche Anlagen in der Kerntechnik (Ministerialrat
    Dipl. -Ing. Helmut Ernst, Baurat Dr. -Ing. Heiko Luenser) hat kürzlich
    eine Broschüre herausgegeben, in der auch

    als Informationsquelle empfohlen wird. Die Informationen online:

    Broschüre bestellen: pressestelle.wm@wm. bwl.de
    weitere Infos unter:
    EnEV-online: Internet-Portal
    zur Energieeinsparverordnung und Energiepass für Gebäude

  24. EnEV: Mineralölsteuer – Sozialversicherung vs. Straßenbau

    Auch wenn es nicht hierhin gehört, aber da redet einer Müll ...
    Auch wenn es nicht hierhin gehört: Auf die Mineralölsteuer wurde draufgesattelt um die Sozialverischerungbeiträge zu senken! Die Mineralölsteuer bringt weit mehr ein, als für den Straßenbau ausgegeben wird. Also wer Auto fährt, tut was für die Rente. Wer mit dem Flugzeug fliegt nicht. Der blöde Hund der jeden Tag zur Arbéit fährt und das Auto benutzen muss, weil ihm nichts anderes übrig bleibt, wird abkassiert. Wer im Bayerischen Wald Urlaub macht und mangels öffentlicher Verkehrsmittel vor Ort das Auto nimmt auch. Wer nach Süden fliegt, wird verschont. Dank der Spanischen Regierung. Der Mallorca-Tourismus könnte bei einer Besteuerung des Flugbenzins leiden ... Da wundert sich unsere geniale Bundesregierung immer noch warum die Arbeitslosenzahlen nicht sinken.
  25. EnEV: Schulbank drücken – Gegen Bauherrenverunsicherung

    Den Gegnern der EnEVAbk. sei dringend zu empfehlen ...
    Den Gegnern der EnEV sei dringend zu empfehlen: erst mal Schulbank drücken anstatt Bauherrenverunsicherung und Polemik zu betreiben  -  oder ist das alles nur dem zunehmenden Egoismus, den glücklichen Umständen der scheinbar für unsere Generation noch zum "Verheizen" zur Verfügung stehenden Rohstoffen Öl/Gas zuzuschreiben. nachgefragt: handelt es sich bei Prof. C. Meier  -  wie oben zitiert  -  tatsächlich um einen Bauphysiker? Als Ing. f. Bauphysik (Absolvent d. HfT Stuttgart) stellen sich mir jedenfalls die Zehennägel, wenn ich die Kontra-Argumentation d. Prof. C. Meier gegen EnEV, Passivhäuser etc. verfolge, ebenso die d. erwähnten Herrn Dipl. -Ing. K. Fischer, was ich mir nur mit einer denkbaren zunehmenden fachlichen Überforderung dieser Herren durch das kommende EnEV-Werk zu erklären vermag. Es würde den Rahmen dieses Forums sprengen, hier auf Dataills einzugehen, nur soviel sei angemerkt: wer die Fourier'sche Wärmeleitgleichung zitieren kann und von instationären Vorgängen weiß, kann sich deshalb noch lange nicht damit brüsten, die Physik verstanden zu haben. Bei all dem auch im Internet veröffentlichten wird insbesondere deutlich, dass Gesamtzusammenhänge nicht richtig verstanden werden. Sorry Herr Weber, aber dies sollten auch Sie mal überdenken, anstatt andere Fachleute einfach abqualifizieren zu wollen; das wäre nun zu schön und einfach, sich auf Temperaturenverläufe von vor 1870 zu berufen. Übrigens, um praktische Überzeugungsarbeit zu leisten: ich habe in meinen nunmehr 40 Jahren 7 Umzüge hinter mir (nicht weil mir die Wohnungen nicht gepasst hätten), da war von Altbau bis mangelfrei ausgeführtem Niedrigenergiehaus (genügt ebenfalls EnEV), in letzterem ich jetzt seit annähernd 3 Jahre wohne, alles drin und weiß den enormen Zugewinn an Wohnkomfort sehr zu schätzen, einen Schritt zurück wäre für mich nicht mehr vorstellbar.
  26. EnEV: Flugbenzin – Steuerfreiheit von Kerosin vs. Avgas

    steuerfreies Flugbenzin?
    Also, das Flug-BENZIN, das ich tanke (avgas 100 LL) ist nicht steuerfrei. Lediglich das KEROSIN, das die großen Luftfahrtunternehmen in ihren Jets verheizen ist m.W. steuerfrei.
  27. EnEV: Energiesparen im Altbau – Gebot der Stunde

    Danke Herr Rieger!
    Manchmal glaubt man ja es gibt nur noch K. Fischer und Burgenbesitzer!
    Energiesparen besonders im Altbaubestand ist das Gebot der Stunde.
    Da wir hier im BAU.DE sind lassen wir die anderen Energiefresser
    Auto u. Flugverkehr außer Diskussion. Da gibt es auch viel zu tun. Über Aufforstung weltweit könnte man auch schreiben, der Wald ist der beste CO2 Fresser. Aber wie schon gesagt wir beschränken uns hier auf den Bau!
  28. EnEV: Primärenergieverschwender – Selbstfliegen als Outing?

    PSCHT, Herr Metzger!
    Sind Sie denn des Teufels, sich vor den Koryphäen_der_Physik, den Herren_über_1_bis_3_Liter_Energieeinsparung, als Primärenergieverschwender erster Güte durch selberfliegen zu outen?
    =;-))
  29. EnEV: Bauphysik.com – Informationen zu Meier & Fischer

    Bauphysik.com ...
    Bauphysik.com ist ein interessanter (allerdings noch sehr junger) Link für alle, die sich in Sachen Prof. C. Meier u. K. Fischer schlau machen wollen.
  30. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Energieeinsparverordnung (EnEVAbk.) 2002: Änderungen und Auswirkungen

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Auswirkungen der EnEV 2002 auf Hausbesitzer und Bauherren, wobei sowohl Befürworter als auch Kritiker zu Wort kommen. Ein zentraler Punkt ist die Wirtschaftlichkeit von Dämmmaßnahmen und die Frage, ob die Verordnung tatsächlich zu einer Reduktion des CO2-Ausstoßes führt. Es wird auch die Rolle der Dämmstoffindustrie und die Notwendigkeit von Seminaren zum Grundwissen der EnEV thematisiert. Des Weiteren wird die Besteuerung von Flugbenzin im Vergleich zur Mineralölsteuer diskutiert.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Einige Teilnehmer kritisieren die Rechenmodelle der EnEV und bemängeln, dass sie nicht die tatsächlichen natürlichen Gegebenheiten widerspiegeln, wie im Beitrag EnEV: K-Wert Berechnung – Kritik an Rechenmodellen ausgeführt wird. Es wird auch darauf hingewiesen, dass die Temperaturdaten für die Berechnung des CO2-Ausstoßes möglicherweise nicht vollständig berücksichtigt werden.

    ✅ Zusatzinfo: Es gibt Hinweise auf Seminare und Veranstaltungen, die das Grundwissen zur EnEV vermitteln sollen. Im Beitrag EnEV: Seminare – Veranstaltungen auf EnEV-online.de wird auf eine entsprechende Webseite verwiesen. Zudem werden Bücher und Software zur EnEV im Beitrag EnEV: Bücher & Software – Publikationen zur Energieeinsparverordnung vorgestellt.

    💰 Kosten: Die Wirtschaftlichkeit von Maßnahmen zur Erreichung eines 7-Liter-Hauses wird im Beitrag EnEV: 7-Liter-Haus – Wirtschaftlichkeit und ökologische Vertretbarkeit diskutiert. Dabei wird die Frage aufgeworfen, wie der Aufwand zur Herstellung von Dämmstoffen wirtschaftlich berechnet werden soll und in welchem Zeitraum sich die Investitionen rechnen müssen.

    👉 Handlungsempfehlung: Bauherren und Hausbesitzern wird empfohlen, sich umfassend über die EnEV zu informieren und die Wirtschaftlichkeit von geplanten Maßnahmen sorgfältig zu prüfen. Es ist ratsam, Seminare zum Grundwissen der EnEV zu besuchen und sich von unabhängigen Experten beraten zu lassen. Beachten Sie auch die Diskussion über die Sinnhaftigkeit der Wärmedämmung im Altbau im Beitrag EnEV: CO2-Minimierung – Wärmedämmung im Altbau als Schlüsselmaßnahme.

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Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen

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  2. BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - KfW55 Doppelhaushälfte: Heizungsanlage (Solar, Pelletkamin, Gas) – Kosten, Effizienz & Vergleich?
  3. BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Pelletheizung: Schadet Heizen mit Holzpellets der Umwelt & unseren Wäldern?
  4. BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Erdwärmepumpe: Zu- & Ablaufleitung nachträglich dämmen – Vorschriften, Kosten, Baumangel?
  5. BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Calimax Twist Pelletkaminofen: Erfahrungen im Wohnbereich? Geruch, Lautstärke & Reinigung?
  6. BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Heizlastberechnung vom Bauträger: Kostenlose Pflicht nach 5 Jahren noch gültig?
  7. BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Luftwärmepumpe im Altbau: Kosten, Planung, Vorlauftemperatur & Erfahrungen?
  8. BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Pelletheizung: Heizlast berechnen – Kosten, Angebote & Heizbedarf für EFH?
  9. BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung: Erfahrungen, Kosten & Vaillant Empfehlungen?
  10. BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Wärmepumpe im EnEV-Neubau: Lohnt sich die Investition? Kosten, Nutzen & Amortisation

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Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen

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Suche nach: Energieeinsparverordnung (EnEV) 2002: Was ändert sich für Hausbesitzer & Bauherren?
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Suche nach: EnEV 2002: Änderungen & Auswirkungen
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