Nach der Bekanntgabe der Insolvenz haben wir den Bauvertrag gekündigt unter Hinweis auf VOBAbk. (Kündigungsrecht bei Insolvenzanmeldung). Gleichzeitig haben wir ein Mangelprotokoll (ziemlich erhebliche Mängel - z.B. falsche Fenster, Schaden ca. 30 T€, fehlerhaft gedämmte Wand im Kniestock - fiel bei Thermografie auf, Feuchtigkeit - Salpeter - an Kellerwand bzw. im Revisionsschacht der im Keller liegt) mitgeschickt und eine Frist von 4 Wochen gesetzt.
Wir haben auch gebeten, sich innerhalb von 2 Wochen bzgl. der Mängelbehebung zu äußern (der Generalunternehmer und vorläufiger Insolvenzverwalter hat sich nicht gemeldet).
Darüber hinaus haben wir um Termin gebeten um die Mängel gemeinsam durchzugehen. Diesbezüglich habe ich auch angerufen - sowohl beim Generalunternehmer wie auch beim vorläufigen Insolvenzverwalter. Der Geschäftsführer des Generalunternehmer's will keinen Termin wahrnehmen. Der vorläufige Insolvenzverwalter sagt, er könne nichts tun, weil das Verfahren noch nicht eröffnet ist.
Inzwischen hat uns der Geschäftsführer des Generalunternehmer's die Mängelbeseitigungsansprüche abgetreten.
Die offenen Zahlungen laut Generalunternehmer-Vertrag wären noch ca. 80 T€ gewesen (bei vollständiger Erfüllung des Vertrags). Schätzungen zufolge kostet uns die Fertigstellung (inkl. der Mängelbeseitigungen) nun ca. 180 T€ - uns hat es also leider ziemlich getroffen ...
Fragen nun hierzu:
- Was ist der Unterschied zwischen Mängelbeseitigungsansprüchen und Gewährleistungsansprüchen?
- Können wir jetzt nach verstreichen der Frist in die Ersatzvornahme gehen (ohne, dass Ungemach vom Insolvenzverwalter droht)?
- Können wir die Mängel jetzt nochmal bei den einzelnen Handwerkern rügen (4 Wochen Frist) und bei fruchtlosem verstreichen danach in die Ersatzvornahme gehen und die Schadenbeseitigungskosten direkt bei den Handwerkern eintreiben? Gibt es da Erfahrungen mit den Erfolgsaussichten?
- Was müssen wir da jetzt alles beachten?
Danke schon mal vorab für die Info.