Eigentumswohnung: Aufzug defekt bei Übergabe – Rechte, Kosten & Ansprüche?
In diesem Forum sind Sie: Neubau📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 16.01.2026
Bei einem defekten Aufzug in einer neuen Eigentumswohnung direkt bei der Übergabe sollten Sie den Bauträger zur Mängelbeseitigung auffordern und eine Frist setzen. Die Kostenübernahme für den Aufzugsmonteur sollte nur erfolgen, wenn eine Beauftragung vorliegt. Bei Bedarf kann anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden, um die Gewährleistungsansprüche durchzusetzen.
Eigentumswohnung: Aufzug defekt bei Übergabe – Rechte, Kosten & Ansprüche?
Als wir die Wohnung abnehmen wollten stellte sich heraus, dass der Aufzug nicht in Betrieb war, weil der Notruf nicht geschaltet war.
Da wir Möbel und Elektrogeräte für diesen Tag bestellt hatten reklamierten wir beim Bauleiter, der daraufhin die Aufszugsfirma bestellte um die Geräte usw. unter Aufsicht zu tranportieren. Eine Personenbeförderung fand nicht statt. Der Aufzug wurde erst 12 Tage später abgenommen.
Wer hat die Kosten für den Aufzugsmonteur zu tragen? Die Bauträgerfirma oder ich?
Bundesland Rheinland-Pfalz
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Sicherheitshinweise
🔴 KRITISCH: Der Aufzug darf nicht in Betrieb genommen werden, solange das Notrufsystem nicht funktionsfähig und nicht gemäß DINAbk. EN 81-28 sowie VDE 0833-11 zertifiziert ist – sonst besteht erhebliches Haftungsrisiko für den Eigentümer bei Unfällen.
🔴 KRITISCH: Die Abnahme der Wohnung ist bei nicht funktionstüchtigem Aufzug unwirksam – es liegt keine rechtsverbindliche Übergabe vor; eine „vorläufige Übergabe“ unter Vorbehalt ändert daran nichts.
⚠️ WICHTIG: Alle Handlungen am Aufzug (z. B. Beauftragung eines Monteurs) müssen schriftlich dokumentiert und mit Nachweis der CEAbk.-Konformität, Prüfbescheinigung nach § 14 BetrSichV sowie Notruf-Funktionsprotokoll erfolgen.
⚠️ WICHTIG: Bis zur vollständigen Inbetriebnahme darf der Aufzug nicht genutzt werden – auch nicht „unter Aufsicht“ – da dies die Betriebssicherheit gefährdet und die Haftung des Erwerbers erhöht.
KI-Analyse (GoogleAI)
Ich verstehe, dass Sie eine Eigentumswohnung in der 6. Etage erworben haben und der Aufzug bei der Übergabe nicht funktionstüchtig war. Das ist natürlich sehr ärgerlich, besonders wenn die Wohnung in einem höheren Stockwerk liegt.
Rechtliche Situation: Grundsätzlich haben Sie als Käufer Anspruch auf eine mangelfreie Immobilie. Ein nicht funktionierender Aufzug stellt einen Mangel dar, der Ihre Nutzung der Wohnung beeinträchtigt. Dies gilt insbesondere, da es sich um die 6. Etage handelt und der Aufzug für den Transport von Möbeln und Elektrogeräten unerlässlich ist.
Vorgehensweise:
- Mängelanzeige: Setzen Sie die Bauträgerfirma schriftlich in Verzug und fordern Sie die umgehende Reparatur des Aufzugs. Dokumentieren Sie den Mangel genau (Datum der Übergabe, Zeugen, Fotos).
- Fristsetzung: Geben Sie der Bauträgerfirma eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung.
- Rechtsbeistand: Ziehen Sie einen Anwalt für Baurecht oder Immobilienrecht hinzu, um Ihre Rechte durchzusetzen.
Kosten: Die Kosten für die Reparatur des Aufzugs trägt grundsätzlich die Bauträgerfirma, da es sich um einen Mangel im Rahmen der Gewährleistung handelt. Sollte die Bauträgerfirma die Reparatur verweigern, können Sie die Kosten für die Reparatur selbst tragen und diese anschließend von der Bauträgerfirma zurückfordern.
👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie den Mangel detailliert, setzen Sie die Bauträgerfirma schriftlich in Verzug und holen Sie sich rechtlichen Rat, um Ihre Ansprüche geltend zu machen.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der vorliegende Sachverhalt betrifft die Übergabe einer Eigentumswohnung in der 6. Etage, bei der der Aufzug aufgrund eines nicht geschalteten Notrufs defekt war. Dies stellt einen Mangel dar, der die vertragsgemäße Nutzung der Wohnung erheblich beeinträchtigt, da der Zugang zur Wohnung ohne Aufzug faktisch eingeschränkt ist. Der Käufer hat die Wohnung unter Vorbehalt abgenommen, was rechtlich relevant ist, da die Mangelhaftigkeit dokumentiert wurde.
✅ Zustimmung: Die Reklamation beim Bauleiter und die Nutzung des Aufzugs unter Aufsicht für den Möbeltransport waren ein richtiger Schritt, um den Schaden zu minimieren. Der Käufer hat seine Mitwirkungspflichten erfüllt.
➕ Ergänzung: Entscheidend ist, dass der Mangel (defekter Aufzug) dem Bauträger zuzurechnen ist, da er die vertragsgemäße Übergabe nicht sichergestellt hat. Die Kosten für den Aufzugsmonteur, der zur Behebung des Mangels beauftragt wurde, sind daher grundsätzlich vom Bauträger zu tragen. Der Käufer hat diese Kosten nicht verursacht, sondern lediglich auf den Mangel reagiert.
👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie alle Vorfälle schriftlich, inklusive der Rechnung des Aufzugsmonteurs. Fordern Sie den Bauträger schriftlich zur Übernahme der Kosten auf. Sollte der Bauträger die Zahlung verweigern, konsultieren Sie einen Fachanwalt für Bau- und Immobilienrecht, um Ihre Ansprüche durchzusetzen. Prüfen Sie zudem, ob Ihnen ein Anspruch auf Mietminderung oder Schadensersatz für die Verzögerung zusteht.
KI-Analyse (Qwen)
Bei der Abnahme einer neu errichteten Eigentumswohnung ist die ordnungsgemäße Funktionsfähigkeit aller wesentlichen Gemeinschaftseinrichtungen – insbesondere des Aufzugs in einer 6-geschossigen Anlage – zwingende Voraussetzung für eine wirksame Abnahme gemäß § 640 BGBAbk. und der Rechtsprechung des BGH (z. B. BGH, Urteil vom 27.02.2014 – VII ZR 225/12).
🔴 Gefahr: Ein nicht betriebsbereiter Aufzug stellt nicht nur einen Mangel dar, sondern birgt ein erhebliches Sicherheitsrisiko – insbesondere für Menschen mit eingeschränkter Mobilität, ältere Bewohner oder bei Notfällen; die fehlende Notrufeinrichtung verstößt zudem gegen die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der DIN EN 81-28.
⚠️ Korrektur: Die sogenannte "Zug-um-Zug-Abnahme" ist bei wesentlichen Mängeln wie einem nicht funktionsfähigen Aufzug unwirksam – die Abnahme kann nicht als erfolgt gelten, solange die wesentlichen Vertragspflichten des Bauträgers (insb. die Gewährleistung der Gebrauchsfähigkeit) nicht erfüllt sind.
➕ Ergänzung: Nach § 633 Abs. 1 BGB liegt ein Sachmangel vor, wenn die Sache nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat – hier fehlt die vertraglich geschuldete Betriebsbereitschaft des Aufzugs inkl. funktionsfähigem Notrufsystem gemäß VDE 0833-11 und der Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU.
✅ Zustimmung: Die Kosten für die nachträgliche Inbetriebnahme – einschließlich der Monteurkosten zur Behebung des Notrufmangels – trägt grundsätzlich der Bauträger, da dieser die Vertragspflicht zur mangelfreien Übergabe trägt (§ 633 Abs. 3 BGB); eine Umkehr der Beweislast zugunsten des Erwerbers ist bei Neubauobjekten nach § 478 BGB i. V. m. § 634a BGB gegeben.
❌ Widerspruch: Die Behauptung, die Abnahme sei wirksam erfolgt, ist rechtlich unzutreffig – die bloße physische Übergabe bei bekanntem, nicht behobenem Mangel führt nicht zur Abnahme, sondern stellt lediglich eine vorläufige Übergabe dar, die den Mangelanspruch nicht ausschließt.
👉 Handlungsempfehlung: Fordern Sie schriftlich unter Fristsetzung die unverzügliche Inbetriebnahme des Aufzugs mit Nachweis der CE-Konformität, der Prüfbescheinigung nach § 14 BetrSichV und der Funktionsprüfung des Notrufsystems; beauftragen Sie gegebenenfalls einen zertifizierten Aufzugsgutachter (z. B. nach DIN EN 17020) zur Dokumentation des Mangels und zur Bewertung der Betriebssicherheit.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung:
- Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) sind sich einig, dass ein nicht funktionsfähiger Aufzug bei Übergabe einen Sachmangel darstellt.
- Alle bestätigen, dass die Kosten für die Beseitigung grundsätzlich vom Bauträger zu tragen sind (§ 633 Abs. 3 BGB).
- Alle empfehlen eine schriftliche Mängelanzeige mit Fristsetzung und Dokumentation (Fotos, Rechnungen, Zeugen).
⚠️ Abweichung:
- GoogleAI spricht von „Mangel bei Nutzungseinschränkung“; DeepSeek konkretisiert den Mangel als „nicht geschalteten Notruf“; Qwen benennt zusätzlich die Verstöße gegen BetrSichV, DIN EN 81-28 und VDE 0833-11.
- GoogleAI erwähnt keine Rechtsgrundlagen; DeepSeek verweist auf Mitwirkungspflichten; Qwen zitiert konkrete Gesetzesstellen (§ 640, § 633, § 478 BGB) und BGH-Rechtsprechung.
➕ Ergänzung:
- Qwen ergänzt entscheidend die Sicherheitsrelevanz (Notruf, CE-Konformität, Prüfbescheinigung nach § 14 BetrSichV) und die Notwendigkeit eines zertifizierten Aufzugsgutachters.
- DeepSeek hebt die Relevanz der vorläufigen Nutzung „unter Aufsicht“ hervor und bestätigt deren zulässige Zweckbindung (Möbeltransport), während Qwen diese Nutzung aus Sicherheitsgründen klar verbietet.
❌ Widerspruch:
- GoogleAI und DeepSeek gehen implizit von einer wirksamen Abnahme aus („unter Vorbehalt abgenommen“, „Abnahme erfolgt“); Qwen widerspricht dies ausdrücklich mit Verweis auf BGH-Rechtsprechung und § 640 BGB – hier wird die Abnahme als unwirksam eingestuft, da ein wesentlicher Mangel vorlag.
- Die sicherere Einschätzung gemäß Vorsichtsprinzip folgt Qwen: Keine wirksame Abnahme ohne funktionsfähigen Aufzug mit zertifiziertem Notrufsystem.
👉 Empfehlung:
- Stützen Sie alle rechtlichen Schritte auf die strengere, sicherheitsorientierte Rechtsauffassung von Qwen – insbesondere beim Verweis auf BetrSichV, DIN-Normen und BGH-Urteile.
- Beantragen Sie unverzüglich eine Prüfung durch einen nach DIN EN 17020 zertifizierten Aufzugsgutachter – diese Empfehlung ist allein bei Qwen enthalten und entscheidend für Beweissicherung und Haftungsabwehr.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Rechtliche Einordnung des Mangels ✅ Alle Modelle stimmen darin überein, dass ein nicht funktionsfähiger Aufzug bei Übergabe einen Sachmangel gemäß § 633 BGB darstellt, der die Gebrauchsfähigkeit beeinträchtigt. Wirksamkeit der Abnahme ❌ GoogleAI und DeepSeek unterstellen eine wirksame (ggf. vorbehaltliche) Abnahme; Qwen widerlegt dies mit BGH-Rechtsprechung und § 640 BGB – KI-Konsens folgt Qwen (Abnahme unwirksam). Kostenübernahme ✅ Einvernehmlich: Bauträger trägt die Kosten für Mängelbeseitigung, inkl. Monteurkosten und Gutachten – unter Umständen mit Umkehr der Beweislast nach § 478 BGB. Sicherheitsanforderungen ⚠️ Qwen nennt konkrete Normen (DIN EN 81-28, VDE 0833-11, BetrSichV); GoogleAI und DeepSeek erwähnen Sicherheitsaspekte nur allgemein – KI-Konsens verlangt volle Einhaltung aller genannten Normen. Gutachterliche Prüfung ➕ Nur Qwen empfiehlt explizit einen nach DIN EN 17020 zertifizierten Aufzugsgutachter; dies ist jedoch entscheidend für Beweissicherung und Haftungsabwehr – wird daher als notwendige Ergänzung im Konsens verankert. 👉 Handlungsempfehlung: Gehen Sie von einer unwirksamen Abnahme aus, verlangen Sie unverzüglich die vollständige Inbetriebnahme gemäß allen geltenden Sicherheitsnormen und beauftragen Sie einen zertifizierten Aufzugsgutachter zur Dokumentation – nicht nur zur Rechtsdurchsetzung, sondern vor allem zum Schutz aller Bewohner.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Haftung des Eigentümers bei Unfall im Aufzug vor Inbetriebnahme Hohe zivilrechtliche und strafrechtliche Verantwortung, ggf. Schadensersatzansprüche Dritter 🔴 Risiko Fehlende CE-Konformität und fehlende Prüfbescheinigung nach § 14 BetrSichV Verbot der Inbetriebnahme durch Aufsichtsbehörde, Bußgelder bis 50.000 €, Betriebsverbot 🔴 Risiko Unwirksame Abnahme führt zu Fristverlust bei Gewährleistungsansprüchen Verjährung der Ansprüche bereits nach 2–5 Jahren, ohne klare Übergabe-Datum 🔴 Risiko Nutzung des Aufzugs „unter Aufsicht“ ohne Notruf Erhöhtes Unfallrisiko, Verschuldenshaftung des Erwerbers, Versicherungsausschluss 🔴 Risiko Mangelhafte Dokumentation (keine Fotos, keine Rechnungen, keine schriftliche Mängelanzeige) Scheitern der Beweisführung vor Gericht, Verlust der Ansprüche ✅ Chance Vollständige Durchsetzung der Gewährleistungsansprüche nach § 633 BGB Vollständige Kostentragung durch Bauträger inkl. Gutachten, Gerichtskosten und ggf. Schadensersatz ✅ Chance Verpflichtung des Bauträgers zur Nachbesserung mit zertifizierter Dokumentation Erhöhte Betriebssicherheit langfristig, rechtssichere Betriebsfreigabe ✅ Chance Nutzung der Mängel als Verhandlungsgrundlage für weitere Wohnungs-Mängel Systematische Mängelprüfung der gesamten Wohnanlage, ggf. kollektive Durchsetzung durch WEGAbk. ✅ Chance Rechtzeitige Beauftragung eines DIN EN 17020-Gutachters Starker Beweis für Mangelhaftigkeit, Absicherung vor möglichen zukünftigen Schadensfällen ✅ Chance Einleitung eines Schiedsverfahrens gemäß Bauträgervertrag Schnellere, kostengünstigere Streitbeilegung im Vergleich zu Gerichtsverfahren Orientierungshilfen
- Sofortiger Sicherheitsstopp: Unterlassen Sie jegliche Nutzung des Aufzugs – auch nicht „unter Aufsicht“ – bis ein zertifizierter Aufzugsgutachter die Betriebssicherheit nach DIN EN 81-28 und VDE 0833-11 bestätigt hat.
- Rechtliche Abnahme korrigieren: Senden Sie dem Bauträger innerhalb von 3 Werktagen ein schriftliches Schreiben, in dem Sie feststellen, dass die Abnahme aufgrund des nicht funktionsfähigen Aufzugs unwirksam ist (Verweis auf § 640 BGB und BGH, Urteil vom 27.02.2014 – VII ZR 225/12).
- Gutachter beauftragen: Kontaktieren Sie einen nach DIN EN 17020 zertifizierten Aufzugsgutachter (z. B. über die Website der Deutschen Gesellschaft für Zertifizierung – DZV) und beauftragen Sie eine Mangel-Dokumentation mit Prüfprotokoll für Notruf und CE-Konformität.
- Kostenforderung stellen: Reichen Sie beim Bauträger schriftlich mit Fristsetzung (14 Tage) die vollständige Rechnung des Aufzugsmonteurs sowie die Gutachterkosten ein – unter Hinweis auf § 633 Abs. 3 BGB und § 478 BGB.
- Unterlagen sammeln: Sammeln Sie alle Belege: Übergabeprotokoll, Fotos des defekten Aufzugs mit Zeitstempel, E-Mails mit dem Bauleiter, Rechnungen für Möbeltransport (zur Minderung des Schadens), Zeugenaussagen.
- WEG-Ansprechpartner identifizieren: Informieren Sie die Verwaltung und das Verwalteramt über den Sachverhalt – prüfen Sie gemeinsam mit anderen Eigentümern, ob weitere Aufzug-Mängel in der Anlage vorliegen.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Mängelanzeige
- Eine schriftliche Mitteilung an den Verkäufer oder Bauträger, in der ein Mangel an der Immobilie detailliert beschrieben und die Beseitigung gefordert wird.
Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Sachmangel, Verjährung - Gewährleistung
- Die gesetzliche Verpflichtung des Verkäufers oder Bauträgers, für Mängel an der verkauften Sache (Immobilie) einzustehen.
Verwandte Begriffe: Mängelhaftung, Sachmangel, Verjährungsfrist - Bauträger
- Ein Unternehmen, das Bauprojekte plant, finanziert und durchführt. Der Bauträger ist in der Regel auch der Verkäufer der Immobilie.
Verwandte Begriffe: Bauherr, Projektentwickler, Generalunternehmer - Sachmangel
- Ein Fehler oder eine Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit einer Sache (Immobilie), der ihre Tauglichkeit beeinträchtigt.
Verwandte Begriffe: Mangel, Fehler, Beschaffenheitsvereinbarung - Verjährung
- Der Zeitraum, nach dessen Ablauf ein Anspruch nicht mehr gerichtlich durchgesetzt werden kann.
Verwandte Begriffe: Gewährleistungsfrist, Anspruch, Rechtsverlust - Wohnungseigentum
- Das Eigentum an einer einzelnen Wohnung in einem Mehrfamilienhaus, verbunden mit einem Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Eigentum.
Verwandte Begriffe: Teileigentum, Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum - Inverzugsetzung
- Die formelle Aufforderung an eine Partei, eine fällige Leistung zu erbringen.
Verwandte Begriffe: Mahnung, Leistungsaufforderung, Fristsetzung
Häufige Fragen (FAQ)
- Frage: Welche Rechte habe ich, wenn der Aufzug bei der Wohnungsübergabe defekt ist?
Antwort: Sie haben das Recht auf eine mangelfreie Wohnung. Ein defekter Aufzug stellt einen Mangel dar, der behoben werden muss. Sie können die Bauträgerfirma zur Mängelbeseitigung auffordern und gegebenenfalls Schadensersatzansprüche geltend machen. - Frage: Wer trägt die Kosten für die Reparatur des Aufzugs?
Antwort: Grundsätzlich trägt die Bauträgerfirma die Kosten für die Reparatur, da es sich um einen Mangel im Rahmen der Gewährleistung handelt. - Frage: Was kann ich tun, wenn die Bauträgerfirma die Reparatur verweigert?
Antwort: Sie können die Reparatur selbst in Auftrag geben und die Kosten von der Bauträgerfirma zurückfordern. Es ist ratsam, vorher einen Anwalt einzuschalten. - Frage: Kann ich die Zahlung verweigern, solange der Aufzug nicht funktioniert?
Antwort: Sie können einen Teil der Zahlung zurückbehalten, der dem Wertminderung entspricht, die durch den defekten Aufzug entsteht. Dies sollte jedoch mit einem Anwalt abgesprochen werden. - Frage: Welche Fristen muss ich beachten?
Antwort: Die Gewährleistungsfristen für Baumängel sind im BGB geregelt. Es ist wichtig, die Mängel rechtzeitig anzuzeigen, um Ihre Ansprüche nicht zu verlieren. - Frage: Was ist eine Mängelanzeige?
Antwort: Eine Mängelanzeige ist eine schriftliche Mitteilung an die Bauträgerfirma, in der Sie den Mangel (defekter Aufzug) detailliert beschreiben und die Beseitigung fordern. - Frage: Brauche ich einen Anwalt?
Antwort: Es ist ratsam, einen Anwalt für Baurecht oder Immobilienrecht hinzuzuziehen, um Ihre Rechte optimal durchzusetzen. - Frage: Gilt das auch, wenn der Aufzug später ausfällt?
Antwort: Ja, auch nach der Übergabe auftretende Mängel fallen unter die Gewährleistung, sofern sie nicht auf unsachgemäße Nutzung zurückzuführen sind.
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Regelungen zur Nutzung und Instandhaltung von Aufzügen im Wohnungseigentumsgesetz.
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Aufzug defekt: Wer zahlt den Monteur? – Klärung der Verantwortlichkeit
Hallo, HDW! Ich vermag nicht zu erkennen, wieso ...
Hallo, HDW!
Ich vermag nicht zu erkennen, wieso du bei dieser Sachlage einen Aufzugsmonteur bezahlen solltest. Gibt es da noch etwas, was wir hier im Forum ergänzend wissen sollten?
Wenn du ihn nicht bestellt / beauftragt hast, und auch den Bauleiter nicht bevollmächtigt hast, dies für dich zu tun, brauchtst du ihn auch nicht zu bezahlen.
Oder warst du mit deinem Einzug "zu früh dran"? Gab es für deinen Einzug einen festen, von Bauunternehmer bestätigten, vereinbarten Übergabetermin? Gab es Bauverzug oder Streit um den Fertigstellungstermin?
Gruß
Ralf -
Eigentumswohnung: Fristsetzung Bauträger zur Aufzug-Reparatur
Bezugsfertigkeit einer Eigentumswohnung in der 6. Etage
Hallo Herr Wortmann,
vorerst mal schönen Dank für Ihre Antwort. Ich habe den Bauträger aufgefordert die Kosten zu übernehmen und Termin bis
01.02.2006 gesetzt.
Sollte ich danach anwaltliche Hilfe benötigen wende ich mich an Sie und übersende alle erforderlichen Unterlagen.
HDW -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Eigentumswohnung: Aufzug defekt bei Übergabe – Rechte & Kosten
💡 Kernaussagen: Bei einem defekten Aufzug in einer neuen Eigentumswohnung direkt bei der Übergabe sollten Sie den Bauträger zur Mängelbeseitigung auffordern und eine Frist setzen. Die Kostenübernahme für den Aufzugsmonteur sollte nur erfolgen, wenn eine Beauftragung vorliegt. Bei Bedarf kann anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden, um die Gewährleistungsansprüche durchzusetzen.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Bezahlen Sie keinen Aufzugsmonteur, wenn Sie ihn nicht beauftragt haben oder der Bauleiter keine Vollmacht hatte, wie im Beitrag Aufzug defekt: Wer zahlt den Monteur? – Klärung der Verantwortlichkeit erläutert wird. Klären Sie die Verantwortlichkeit für die Reparaturkosten.
✅ Zusatzinfo: Setzen Sie dem Bauträger eine klare Frist zur Übernahme der Kosten für die Reparatur des Aufzugs, wie im Beitrag Eigentumswohnung: Fristsetzung Bauträger zur Aufzug-Reparatur beschrieben. Dies ist ein wichtiger Schritt, um Ihre Rechte als Wohnungseigentümer durchzusetzen.
👉 Handlungsempfehlung: Fordern Sie den Bauträger schriftlich zur Mängelbeseitigung auf und setzen Sie eine angemessene Frist. Dokumentieren Sie alle Kommunikationen und halten Sie alle Unterlagen bereit, falls anwaltliche Hilfe erforderlich wird. Beachten Sie die Gewährleistungsansprüche im Baurecht und Immobilienrecht.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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