Abschlagszahlung Rohbau: Kellerdecke als Fertigstellung? Mängel & Rechte
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Abschlagszahlung Rohbau: Kellerdecke als Fertigstellung? Mängel & Rechte

Hallo ans Forum,
wir bauen ein Einfamilienhaus in KS. Der Keller ist nun fertig und wir haben einige (unserer Meinung als Laien nach) Mängel festgestellt. So sind z.B. die Fugen im Mauerwerk noch nicht verputzt. Dann haben sich einige Steine der oberen Reihe beim Gießen der Kellerdecke nach außen gedrückt und stehen jetzt ein paar cm über. Außerdem wurden teilweise die Maße der Innenwände nicht eingehalten, hier speziell am Treppenhaus, was sich in der Mitte des Hauses befindet und mit teilweise schrägen Wänden gemauert werden musste. Ich gebe zu, es ist sicherlich schwierig, da alle Maße und Winkel (insgesamt fünf Wände und vier Winkel) hinzubekommen, aber die Meinung des Rohbauers, dass es letztendlich nur darauf ankäme, dass der Innenraum für die Treppe maßstabsgerecht ausgeführt ist und die Maße der einzelnen Treppenhauswände nicht so entscheidend wäre, hat mich schon etwas aufgeregt. Nochzudem sich diese Maße bis ins Dachgeschoss fortsetzen. Nun meine Frage: Wir haben mit VOBAbk. Vertrag mehrere Abschlagszahlungen für den Rohbau vereinbart. Eine u.a. nach Fertigstellung der Kellerdecke. Ist es nun rechtens, hiervon 10 % einzubehalten? Oder können wir das erst mit der Schlussrechnung (die allerdings nur 9 % des Gesamtbetrages ausmacht)?
Bea
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Sicherheitshinweise

    🔴 Kritisch: Mängel am Mauerwerk (unverputzte Fugen, verschobene Steine) können die Statik und die Dichtigkeit des Kellers beeinträchtigen.

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    Als Laie ist es verständlich, dass Sie unsicher sind, ob die Kellerdecke als Fertigstellung des Rohbaus gilt und somit eine Abschlagszahlung fällig wird.

    Grundsätzlich gilt: Ob eine Abschlagszahlung fällig ist, hängt von Ihrem Bauvertrag ab. Dieser sollte detailliert regeln, welche Bauleistungen zu welchen Zeitpunkten abgerechnet werden. Die Fertigstellung der Kellerdecke kann, muss aber nicht, eine solche vereinbarte Leistung sein.

    🔴 Gefahr: Unverputzte Fugen im Mauerwerk und verschobene Steine sind Mängel, die Sie unbedingt schriftlich beim Bauunternehmen rügen sollten. Dokumentieren Sie die Mängel mit Fotos und setzen Sie eine Frist zur Beseitigung.

    Ich empfehle: Prüfen Sie Ihren Bauvertrag genau auf die Definition von "Fertigstellung Rohbau" und die Bedingungen für Abschlagszahlungen. Lassen Sie sich ggf. von einem Anwalt für Baurecht oder einem unabhängigen Bausachverständigen beraten, um Ihre Rechte zu wahren.

    👉 Handlungsempfehlung: Zahlen Sie die Abschlagszahlung nur unter Vorbehalt und nach Rücksprache mit einem Fachmann, bis die Mängel beseitigt sind und die Leistung vertragsgemäß erbracht wurde.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Abschlagszahlung
    Eine Abschlagszahlung ist eine Teilzahlung für bereits erbrachte Bauleistungen. Sie wird in der Regel nach Baufortschritt und gemäß den Vereinbarungen im Bauvertrag fällig. Die Höhe und die Fälligkeitstermine sind im Vertrag festgelegt.
    Verwandte Begriffe: Teilzahlung, Vorauszahlung, Schlussrechnung
    Rohbau
    Der Rohbau umfasst die wesentlichen tragenden Elemente eines Gebäudes, wie Fundament, Keller, Wände, Decken und Dachstuhl. Er stellt die Basis für den weiteren Ausbau dar.
    Verwandte Begriffe: Tragwerk, Bausubstanz, Gebäudehülle
    Mängelanzeige
    Die Mängelanzeige ist die schriftliche Mitteilung des Bauherrn an das Bauunternehmen über festgestellte Mängel an der Bauleistung. Sie ist Voraussetzung für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen.
    Verwandte Begriffe: Rüge, Beanstandung, Gewährleistung
    Bauvertrag
    Ein Bauvertrag ist ein Vertrag zwischen Bauherr und Bauunternehmen, der die zu erbringenden Bauleistungen, den Preis, die Zahlungsbedingungen, die Bauzeit und die Gewährleistungsfristen regelt. Er sollte alle wesentlichen Punkte detailliert und eindeutig regeln.
    Verwandte Begriffe: Werkvertrag, Architektenvertrag, Generalunternehmervertrag
    Bausachverständiger
    Ein Bausachverständiger ist ein Experte, der den Bauzustand beurteilen, Mängel feststellen und deren Ursachen analysieren kann. Er kann Ihnen helfen, Ihre Rechte durchzusetzen und Streitigkeiten mit dem Bauunternehmen zu vermeiden.
    Verwandte Begriffe: Gutachter, Sachverständiger, Bauingenieur
    Gewährleistung
    Die Gewährleistung ist die gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung des Bauunternehmers, Mängel an der Bauleistung zu beseitigen. Die Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel fünf Jahre.
    Verwandte Begriffe: Haftung, Mängelhaftung, Garantie
    Schlussrechnung
    Die Schlussrechnung ist die abschließende Abrechnung aller erbrachten Bauleistungen. Sie wird nach Fertigstellung des Bauvorhabens erstellt und enthält alle bereits geleisteten Abschlagszahlungen.
    Verwandte Begriffe: Endabrechnung, Gesamtabrechnung, Rechnungslegung

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist eine Abschlagszahlung im Bauwesen?
      Eine Abschlagszahlung ist eine Teilzahlung für bereits erbrachte Bauleistungen. Sie wird in der Regel nach Baufortschritt und gemäß den Vereinbarungen im Bauvertrag fällig. Die Höhe und die Fälligkeitstermine sind im Vertrag festgelegt.
    2. Wann ist eine Abschlagszahlung für den Rohbau fällig?
      Das hängt vom Bauvertrag ab. Oft ist die Fertigstellung bestimmter Bauabschnitte (z.B. Keller, Rohbau) oder das Erreichen bestimmter Meilensteine (z.B. Errichtung des Dachstuhls) als Grundlage für eine Abschlagszahlung vereinbart. Prüfen Sie Ihren Vertrag.
    3. Was tun bei Mängeln vor der Abschlagszahlung?
      Bei festgestellten Mängeln sollten Sie diese umgehend schriftlich beim Bauunternehmen rügen und eine Frist zur Mängelbeseitigung setzen. Die Abschlagszahlung kann bis zur Beseitigung der Mängel zurückbehalten oder reduziert werden. Lassen Sie sich rechtlich beraten.
    4. Was bedeutet "Fertigstellung Rohbau" genau?
      Die genaue Definition von "Fertigstellung Rohbau" sollte im Bauvertrag festgelegt sein. Üblicherweise umfasst dies die Errichtung der tragenden Wände, der Decken und des Dachstuhls. Die Kellerdecke kann, muss aber nicht, Teil davon sein.
    5. Welche Rechte habe ich als Bauherr bei Mängeln?
      Als Bauherr haben Sie das Recht auf Mängelbeseitigung, gegebenenfalls auf Schadensersatz oder Minderung des Werklohns. Dokumentieren Sie die Mängel sorgfältig und lassen Sie sich von einem Anwalt für Baurecht beraten.
    6. Was ist ein Bausachverständiger und wozu brauche ich ihn?
      Ein Bausachverständiger ist ein Experte, der den Bauzustand beurteilen, Mängel feststellen und deren Ursachen analysieren kann. Er kann Ihnen helfen, Ihre Rechte durchzusetzen und Streitigkeiten mit dem Bauunternehmen zu vermeiden.
    7. Wie dokumentiere ich Baumängel richtig?
      Dokumentieren Sie Baumängel schriftlich mit Datum, Uhrzeit, genauer Beschreibung des Mangels und Fotos. Senden Sie die Mängelanzeige per Einschreiben mit Rückschein an das Bauunternehmen, um den Zugang nachweisen zu können.
    8. Was ist ein Bauvertrag und was sollte er beinhalten?
      Ein Bauvertrag ist ein Vertrag zwischen Bauherr und Bauunternehmen, der die zu erbringenden Bauleistungen, den Preis, die Zahlungsbedingungen, die Bauzeit und die Gewährleistungsfristen regelt. Er sollte alle wesentlichen Punkte detailliert und eindeutig regeln.

    🔗 Verwandte Themen

    • Bauvertrag prüfen lassen
      Vor Baubeginn den Bauvertrag von einem Anwalt oder Bausachverständigen prüfen lassen, um Risiken zu minimieren.
    • Mängel richtig dokumentieren
      Eine detaillierte Dokumentation von Mängeln ist wichtig, um Ansprüche geltend zu machen.
    • Rechte bei Baumängeln
      Informationen über die Rechte des Bauherrn bei Baumängeln und wie man diese durchsetzt.
    • Bausachverständigen beauftragen
      Die Beauftragung eines Bausachverständigen kann helfen, Mängel frühzeitig zu erkennen und Streitigkeiten zu vermeiden.
    • Abschlagszahlungen verweigern
      Unter welchen Umständen eine Abschlagszahlung verweigert werden kann und welche Konsequenzen dies hat.
  2. Abschlagszahlung: 10% Einbehalt bei VOB? – Mängel richtig geltend machen

    Abschlagszahlungen  -  Einbehalte
    Wenn Sie VOBAbk. vereinbart haben, werden Abschläge können Sie 10 % Sicherheitseinbehalt abziehen, es sei den, es ist etwas anderes vereinbart.
    Für Mängel können Sie nach landläufiger Auffassung bis zum 3-fachen des Wertes einbehalten.
    Wenn sich beim Betonieren der Decke die Steine der Abmauerung nach außen drücken, sollte das zu Denken geben ...
    Teilleistungen die nicht erbracht sind können (sollten) abgezogen werden.
    Maße auf Plänen sind dafür da, das sie eingehalten werden, siehe auch DINAbk. 18202 Maßtoleranzen im Bau.
    Wenn Ihre Argumente vom Rohbauer so weggebügelt werden, haben Sie wahrscheinlich ein "Problem".
  3. VOB-Vertrag: Sicherheitseinbehalt – Vereinbarung erforderlich!

    Foto von Bruno Stubenrauch, Dipl.-Ing. univ.

    kein automatsicher Einbehalt bei VOBAbk.-Vertrag
    Dass beim VOB-Vertrag automatisch 10 % von den Abschlagsrechnungen als Sicherheit einbehalten werden dürfen ist nicht richtig. Sicherheitsleistungen müssen vereinbart werden.
  4. Einbehalte bei Abschlagszahlungen: Vereinbarungspflicht nach VOB

    Einbehalte
    Korrekt, Einbehalte müssen vereinbart werden.
    Aber wer macht das nicht?
    Ansonsten ist das in der VOBAbk. m.E. ein Manko.
    Wenn der Bauherr keine fachliche Beratung hat wird er von seinem Unternehmer leider nicht immer darauf hingeiesen.
  5. VOB/B: Aushändigungspflicht – Liquiditätsprobleme durch Einbehalte?

    Foto von Stefan Ibold

    na dann ...
    Moin,
    es ist m.E. KEIN Manko der VOBAbk./B.
    Damit diese wirksam vereinbart ist, muss der AN dem AGAbk., so dieser Laie ist, die VOB aushändigen und theoretisch dieses bestätigen lassen. Damit hat der AG Kenntnis über deren Inhalte.
    Haben Sie einmal überlegt, dass der Einbehalt enorme Liquiditätsprobleme beim AG ergeben kann? Überschüsse vor Steuern liegen in etwa in dieser Höhe. Was nach Steuern dabei rundkommt, selbst wenn es glücklich gelaufen ist, brauche ich Ihnen wohl nicht erklären.
    Im Übrigen sind je nach Rechnungshöhe 5 % durchaus angemessen.
    Grüße
    Stefan Ibold
  6. VOB/B-Kenntnis: Bauherren-Aufklärung – Einbehalte durchsetzen

    Gut das ist der springende Punkt der kaum ...
    Gut, das ist der springende Punkt, der kaum bekannt ist.
    Wer hat von seinem Unternehmer die VOBAbk./B überreicht und am Besten kurz erläutert bekommen?
    Wahrscheinlich sehr wenige.
    Womit wir dann wieder sehr schnell beim BGBAbk.-Vertrag wären ...
    Sicher sind die Einbehalte immer eine zweischneidige Sache.
    Aber welche Möglichkeiten hat denn ein privater Bauherr seine Interessen durchzusetzen?
    Geld zieht immer.
    Bei zuverlässigen Firmen müssen die 10 % Einbehalt auch nicht sein, es geht auch ohne.
  7. VOB-Vereinbarung: Wirksame Einbeziehung – Wissenslücke vs. Täuschung?

    Foto von Helmuth Plecker

    Ohne hier nun eine Rechtsberatung über's Knie zu brechen ...
    Ohne hier nun eine Rechtsberatung über's Knie zu brechen hier meine Meinung: Die VOBAbk. wird nur wirksam vereinbart, wenn der AN dem AGAbk. (sofern der AG nicht sachkundig ist) die VOB in angemessener Weise zur Verfügung stellt. Das machen erfahrungsgemäß in der Tat die wenigsten AN  -  hier entweder eine Wissenslücke oder bewusste Täuschung? Aber auch den Bauherren kann man diese Frage nahelegen: Wissenslücke oder bewusste Täuschung. Ich will hier auch mal unterstellen, dass es Bauherren gibt, die zwar von den Dingen wissen jedoch die mögliche Unwissenheit des AN erkennen und dann nicht die VOB in Empfang nehmen wollen. Dann gilt im Vertrag erstmal VOB und wenn es dann zu Ungunsten der Bauherren geht, dass heißt es plötzlich: Die VOB sei nicht vereinbart, weil nicht ausgehändigt. Aber dies hilft dem Fragesteller nicht wirklich weiter.
  8. Mängel Rohbau: Keller – Toleranzen und Normen prüfen lassen!

    VOB
    ... wurde uns ordnungsgemäß ausgehändigt. Könnte jemand noch etwas dazu sagen, ob diese Mängel "in der Norm" liegen? Wir sind momentan sehr verunsichert, da uns sowohl der Rohbauer als auch der Bauleiter dies weismachen wollte.
    Gruß Bea
  9. Kellerbau: Mängel oder Norm? – Rohbauer & Bauleiter widersprechen

    nochmal VOBAbk.
    ... irgendwie hat es meinen Beitrag nicht eingestellt ...
    Also, die VOB/B haben wir ausgehändigt bekommen, lief alles ganz ordnungsgemäß. Könnte mir vielleicht nochmal jemand etwas zum Thema Mängel sagen? Sind dies nun Mängel oder etspricht es tatsächlich noch der Norm? Momentan sind wir etwas verunsichert, da Rohbauer und Bauleiter hier der gleichen Meinung waren und die "Mängel" nicht als diese einstuften.
    Gruß Bea
  10. Kellerdecke: Abweichungen & Mängel – Ursachen und Folgen prüfen

    Foto von Lieselotte Tussing

    @Bea
    doch, die Beiträge sind schon da! Bitte erst zurück zum Forum und dann erst aktualisieren. Dann klappt es auch mit dem Anzeigen der Beiträge 😉 )
    Ob die nicht maßhaltigen Wände Mängel sind, kommt darauf an. Um wieviel Abweichung geht es denn?
    Wenn die Kellerdecke die oberste Steinreihe wegdrückt, ist das m.E. ein Mangel. Aber auch hier kommt es wohl auf die Begebenheiten vor Ort an, d.h., von welchem Maß reden wir denn? Wurden Abweichungen in der Ausführung gegenüber der Planung gemacht?
    Die nicht verputzten Fugen (?) können ein Mangel sein  -  es kommt darauf an, was noch drauf kommt auf die Wände.
    • Name:
  11. Treppenhaus: Wandmaße weichen ab – Auswirkungen auf Treppenausführung?

    wie schon gesagt ...
    besteht das Treppenhaus aus fünf Wänden in verschiedenen Winkeln. Eine davon ist z.B. 93 cm lang (nach Werksplanung). Diese wurde nur mit 86 cm ausgeführt. Eine andere ist 78 cm (nach Planung) und wurde 76 cm ausgeführt, usw. Letzenendes stimmt zwar der Innenraum für die Treppe (190x200), aber die Treppenausführung wird demzufolge etwas anders sein. Inwieweit sich das dann beim Treppenbauer bemerkbar macht, kann ich nicht einschätzen. Bei der Abmauerung geht es um je 2 Steine an zwei Wänden. Die hat es ca. 5 cm nach außen gedrückt. Darauf kommt dann Dämmung. Ziemlich dick, so eine Art schwarz getränkte Dachpappe (zig-lagig). Der Bauleiter meint, die werden abgeschliffen. Leider haben wir keine Ahnung, ob dies nun wieder irgendwelche Auswirkungen hat.
    Hier mal noch eine andere Frage: Gibt es tatsächlich gesetzlich vorgeschriebene Zeiten für Bauruhe?
    Gruß Bea
  12. Rohbau: Lärmschutz – Ruhezeiten beachten! Mängel durch Architekten prüfen

    Foto von

    ja
    gibt es. Das sind die allgemeinen Vorschriften für Lärmschutz (keine Ahnung, wie die richtig heißen  -  Lärmverordnungen oder so). Die sehen im allgemeinen die Ruhezeiten von 20.00 bis 7.00 Uhr vor sowie an Sonn- und Feiertagen (Sonntagen, Feiertagen). Genaueres kann Ihnen hier Ihre Gemeindeverwaltung sagen.
    Zu den Mängeln: Sie sprechen von Bauleiter und Rohbauer. Bauen Sie mit Bauträger oder mit eigenem Architekten?
    Haben Sie die Fehler bereits schriftlich gerügt?
    • Name:
  13. Bauvertrag: Baubüro mit Festpreis – Einfluss auf Firmenwahl?

    Es gab
    eine Begehung, aber kein Protokoll dazu. Wir haben allerdings jede Menge Fotos gemacht.
    Wir haben ein Baubüro engagiert mit einem vorlageberechtigten Bauingenieur. Die haben uns einen Festpreis geboten mit der Einschränkung, dass wir keinen Einfluss auf die Firmen haben, mit denen gebaut wird. Die haben für uns sozusagen die Auswahl übernommen und wir die einzelnen VOBAbk.-Verträge mit den Firmen unterschrieben. Dafür haben wir eine Festpreisgarantie. Klang alles ganz solide. Der Bauleiter stammt auch von dort. Hierfür gibt es gesonderte Verträge. Ähnlich sicherlich wie für Architektenleistungen.
    Das Baubüro wurde uns von anderen Bauherren empfohlen.
    Da wir eine Fertigstellungsgarantie haben, wurde uns jetzt vom Baubüro ein Schreiben zugestellt, dass sich die Fertigstellung " ... wegen der gesetzlich festgelegten Bauruhe vom 20.12.03-04.01.04 (?) um zwei Wochen verschiebt ... " Steht sowas in der Bauordnung?
    Bea
  14. Bauüberwachung: Architekt/Bauingenieur – Mängel & Vertrag prüfen lassen!

    Foto von

    Also
    merkwürdige Konstellation ...
    Sie haben mit jedem einzelnen Unternehmer einen Vertrag und außerdem einen mit einer Art Generalunternehmer? Wieso beauftragt dieser nicht, wenn Sie an ihn einen Festpreis zahlen?
    Sie brauchen einen Fachmann vor Ort würde ich mal sagen. Holen Sie sich einen unabhängigen Architekten/Bauingenieur an Ihre Seite und lassen Sie ihn den Bau überwachen.
    Für die bereits von Ihnen gefundenen Mängel würde ich so vorgehen, dass ich sie schrifltich aufführe und mit Terminsetzung zur Beseitigung auffordere. Ich habe nur Probleme damit, wem Sie diese Aufforderung schicken, denn nach Ihrer Schilderung haben Sie sowohl Verträge mit dem Generalunternehmer als auch mit den Unternehmern.
    Vielleicht doch mal Erstberatung beim Rechtsanwalt  -  es sei denn, jemand hier aus dem Forum weiß, um welche Form der Beauftragung es sich hier handelt.
    Die Aufforderung zur Mängelbeseitigung kann der Empfänger übrigens nicht damit abschmettern, dass er sie abstreitet. Er muss Ihnen beweisen, dass es kein Mangel ist!
    • Name:
  15. Bauvertrag: Baubüro vs. Architekt – Mitspracherecht bei Firmenwahl?

    Vielen Dank
    für die reichhaltigen Infos. Allerdings haben Sie sicher etwas falsch verstanden. Wir haben einen Vertrag mit dem Baubüro über Leistungen wie Bauüberwachung, Zeichnungen, Eingabeplanung, Statik usw. Und außerdem die normalen VOBAbk.-Verträge mit den einzelnen Gewerken. Mehr nicht. Anders würde das ein Architekt sicher auch nicht machen. Nur dass wir in dem Falle ein Mitspracherecht beim Aussuchen der Firmen hätten.
  16. Bauvertrag: Architekt gespart? – Risiken & Regress beim Baubetreuer

    Foto von

    Nun,
    ich konnte mir nicht vorstellen, dass man sich auf so einen Vertrag einlassen kann, wie Sie ihn geschlossen haben.
    Kann es sein, dass Sie die vordergründig billigste Art zu bauen gewählt haben und den Architekten einsparen wollten? Aus meiner Sicht haben Sie sich damit ganz schön in die Nesseln gesetzt.
    Sie haben einen Baubetreuer, der freie Hand hat und tun und lassen kann was er will. Sie authorisieren ihn sogar in Bezug auf die Unternehmer, demjenigen den Auftrag zu geben, der das größte Weihnachtsgeschenk rausrückt ... Zum Bleistift!
    Sie haben  -  da Sie ja selbst beauftragen  -  nicht mal ein Regressrecht gegenüber dem Baubetreuer!
    Der Architekt hätte zwischen Ihnen und dem Unternehmer gestanden und Ihr Recht durchgeboxt. So ist es dem Baubetreuer höchstwahrscheinlich völlig schnuppe, ob da ein Zentimeter mehr oder weniger  -  oder sogar Sachmängel  -  gebaut wurden.
    Ach ja, Festpreis: Ich nehme an, Sie wissen nicht mal genau, was in Ihrem Festpreis enthalten ist. Oder wissen Sie, wieviel Bausumme tatsächlich veranschlagt ist? Der Architekt macht Ihnen natürlich keinen Festpreis, der macht eine Kostenschätzung. Die kann natürlich variieren, aber in jede Richtung. Und bei einer guten Kostenschätzung / einem guten Architekt ist einer Kostenschätzung schon ein sehr genaues Kennenlernen und Abklopfen der Wünsche voraus gegangen.
    Entschuldigung, wenn ich jethzt im Überschwang der Gefühle ein bisschen abgeglitten bin.
    Vom rechtlichen Standpunkt aus wurde Ihre Frage bereits im Bauexpertenforum beantwortet, habe ich gesehen.
    Baumäßig sollten Sie sich wirklich einen unabhängigen Architekten leisten, damit wenigstens der Rest Ihres Baues im Qualitätsrahmen bleibt. Hoffen wir, dass der Kostenrahmen wirklich stabil ist.
    Sorry, wenn es hart rüber gekommen ist.
    • Name:
  17. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026

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    💡 Kernaussagen: Bei Vereinbarung der VOBAbk./B ist die Aushändigung an den Bauherrn notwendig. Ein Sicherheitseinbehalt von 10% muss explizit vereinbart werden. Mängel an der Kellerdecke sollten dokumentiert und von einem Fachmann geprüft werden. Abweichungen von Wandmaßen im Treppenhaus können Auswirkungen auf die Treppenausführung haben. Lärmschutzbestimmungen sind während der Rohbauphase zu beachten.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Details zu Einbehalten und Mängelbeseitigung finden Sie im Beitrag Abschlagszahlung: 10% Einbehalt bei VOB? – Mängel richtig geltend machen. Es ist entscheidend, die VOB-Vereinbarung wirksam zu gestalten, wie im Beitrag VOB-Vereinbarung: Wirksame Einbeziehung – Wissenslücke vs. Täuschung? erläutert wird.

    ✅ Zusatzinfo: Die Einhaltung der Lärmschutzbestimmungen ist wichtig, wie im Beitrag Rohbau: Lärmschutz – Ruhezeiten beachten! Mängel durch Architekten prüfen erwähnt. Die korrekte Ausführung der Kellerdecke und die Maßhaltigkeit der Wände sind entscheidend für den weiteren Baufortschritt.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie die Mängel an der Kellerdecke und die Abweichungen der Wandmaße von einem unabhängigen Architekten oder Bauingenieur prüfen. Klären Sie die Vertragsverhältnisse mit dem Baubüro und den einzelnen Gewerken, um Ihre Rechte als Bauherr zu sichern. Beachten Sie die Hinweise zur Bauüberwachung im Beitrag Bauüberwachung: Architekt/Bauingenieur – Mängel & Vertrag prüfen lassen!.

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  1. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt erzwingt Bauabnahme: Rechte, Pflichten & Vorgehen bei Mängeln?
  2. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Baumängel Rohbau: Sachverständiger, Nachträge, Abnahme – Was tun bei Streit mit Bauunternehmer?
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  4. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Bauunternehmer verrechnet zu wenig Mauerwerk: Meldepflicht, Rechte & Pflichten für Bauherren?
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  10. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Bauunternehmen Schließung: Rohbau gefährdet? Gewährleistung, Sicherheitsleistung & Alternativen

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