Straßenbau Kosten: Was kostet eine neue Straße? Preise pro Meter & Erschließungskosten
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Straßenbau Kosten: Was kostet eine neue Straße? Preise pro Meter & Erschließungskosten

Hallo!
Vielleicht kann mir ja einer weiterhelfen ...
Die Stadt möchte aus unserer Sandpiste vor dem Haus eine "normenkonforme" Straße machen.
Deshalb würde mich interessieren, was sowas in etwa kosten wird!
Zu den Fakten:
Die Straße ist eine Sackgasse, 130 Meter lang.
Am Ende ist ein Wendehammer mit ca. 500 Quadratmeter Fläche geplant.
Die Straße soll mit Betonsteinen gepflastert werden und 5 Meter breit sein.
Kein Gehweg, aber 7 Laternen sollen aufgestellt werden.
Was würdet ihr schätzen, könnte so eine Erschließung kosten?
Ich schätze auf etwa 200.000 € -liege ich da etwa noch zu niedrig?
Gruß Martin
  • Name:
  • Martin
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

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    Die Kosten für den Bau einer Straße hängen von verschiedenen Faktoren ab. Ich kann Ihnen folgende Aspekte nennen, die die Kosten beeinflussen:

    • Länge und Breite der Straße: Längere und breitere Straßen verursachen höhere Material- und Arbeitskosten. Im vorliegenden Fall sind es 130 Meter Länge.
    • Art des Straßenbelags: Betonsteine sind eine gängige, aber nicht die einzige Option. Asphalt oder Pflaster können Alternativen sein.
    • Vorhandensein eines Gehwegs: Das Fehlen eines Gehwegs reduziert die Kosten.
    • Anzahl der Laternen: 7 Laternen beeinflussen die Gesamtkosten.
    • Erschließungskosten: Diese Kosten sind oft ein großer Faktor und sollten genau geprüft werden.
    • Fläche des Wendehammers: Die 500 Quadratmeter des Wendehammers müssen ebenfalls berücksichtigt werden.

    👉 Handlungsempfehlung: Holen Sie mehrere Angebote von Tiefbauunternehmen ein und vergleichen Sie diese detailliert. Achten Sie auf eine transparente Aufschlüsselung der Kosten.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Erschließungskosten
    Kosten, die für die erstmalige Herstellung von Straßen, Wegen, Plätzen und anderen öffentlichen Einrichtungen entstehen. Sie werden in der Regel auf die Eigentümer der erschlossenen Grundstücke umgelegt. Verwandte Begriffe: Anliegerbeiträge, Ausbaubeiträge, Infrastrukturkosten.
    Sackgasse
    Eine Straße, die keine direkte Verbindung zu anderen Straßen hat und an deren Ende sich ein Wendehammer befindet. Sie dient hauptsächlich der Erschließung von Wohngrundstücken. Verwandte Begriffe: Stichstraße, Anliegerstraße, Wendeplatz.
    Wendehammer
    Eine befestigte Fläche am Ende einer Sackgasse, die es Fahrzeugen ermöglicht, zu wenden. Er ist notwendig, um ein sicheres Ausfahren aus der Sackgasse zu gewährleisten. Verwandte Begriffe: Wendeplatz, Wendeschleife, Wendekreis.
    Betonsteine
    Künstlich hergestellte Steine aus Beton, die für die Pflasterung von Straßen, Wegen und Plätzen verwendet werden. Sie sind robust, langlebig und in verschiedenen Formen und Farben erhältlich. Verwandte Begriffe: Pflastersteine, Verbundsteine, Betonpflaster.
    Normenkonform
    Entspricht den geltenden technischen Normen und Richtlinien. Im Straßenbau bedeutet dies, dass die Straße den Anforderungen an Tragfähigkeit, Entwässerung und Verkehrssicherheit entspricht. Verwandte Begriffe: Richtlinien, Vorschriften, Standards.
    Tiefbau
    Ein Bereich des Bauwesens, der sich mit der Planung und Ausführung von Bauwerken unterhalb der Erdoberfläche befasst. Dazu gehören unter anderem der Straßenbau, der Kanalbau und der Tunnelbau. Verwandte Begriffe: Straßenbau, Kanalbau, Erdbau.
    Laternen
    Beleuchtungskörper, die entlang von Straßen und Wegen aufgestellt werden, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu erhöhen. Sie werden meist elektrisch betrieben. Verwandte Begriffe: Straßenbeleuchtung, Beleuchtung, Leuchten.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Welche Genehmigungen sind für den Straßenbau erforderlich?
      Für den Bau einer Straße sind in der Regel Baugenehmigungen und gegebenenfalls Umweltgenehmigungen erforderlich. Die genauen Anforderungen variieren je nach Kommune und Bundesland. Es ist ratsam, sich frühzeitig bei der zuständigen Baubehörde zu informieren.
    2. Wie werden Erschließungskosten berechnet?
      Erschließungskosten werden in der Regel auf die Anlieger umgelegt. Die Berechnungsgrundlage ist meist die Grundstücksgröße oder die Länge der Grundstücksgrenze zur Straße. Die genauen Modalitäten sind in den jeweiligen kommunalen Satzungen festgelegt.
    3. Welche Materialien eignen sich für den Straßenbau?
      Gängige Materialien für den Straßenbau sind Asphalt, Beton, Pflastersteine und Schotter. Die Wahl des Materials hängt von der Belastung der Straße, den klimatischen Bedingungen und den ästhetischen Vorlieben ab. Betonsteine sind eine robuste und langlebige Option.
    4. Wie lange dauert der Bau einer Straße?
      Die Bauzeit einer Straße hängt von der Länge, Breite, dem Untergrund und den Witterungsbedingungen ab. Kleinere Straßen können innerhalb weniger Wochen fertiggestellt werden, während größere Projekte mehrere Monate dauern können. Die Erschließung kann zusätzliche Zeit in Anspruch nehmen.
    5. Welche Faktoren beeinflussen die Lebensdauer einer Straße?
      Die Lebensdauer einer Straße wird durch die Qualität der Bauausführung, die Belastung durch den Verkehr, die Witterungsbedingungen und die regelmäßige Wartung beeinflusst. Eine gut gebaute und gepflegte Straße kann mehrere Jahrzehnte halten.
    6. Was ist bei der Entwässerung einer Straße zu beachten?
      Eine effektive Entwässerung ist entscheidend für die Lebensdauer einer Straße. Oberflächenwasser muss schnell abgeleitet werden, um Schäden durch Frost und Erosion zu vermeiden. Dies kann durch eine entsprechende Neigung der Straße und den Einbau von Entwässerungsrinnen erreicht werden.
    7. Welche Rolle spielen Laternen bei der Straßengestaltung?
      Laternen tragen zur Sicherheit und Attraktivität einer Straße bei. Sie sorgen für eine gute Ausleuchtung und erhöhen das Sicherheitsgefühl der Anwohner. Die Wahl der Laternen sollte sich nach dem Stil der Umgebung richten.
    8. Wie kann man die Kosten für den Straßenbau senken?
      Kosten können durch eine sorgfältige Planung, die Wahl kostengünstiger Materialien und die Optimierung der Bauausführung gesenkt werden. Auch die Eigenleistung der Anlieger kann in bestimmten Fällen zur Kostenreduktion beitragen.

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  2. Erschließungskosten: 25-35 €/m² Grundstück – Schätzung

    200000 €?
    Die Erschließungskosten werden auf alle Anwohner der Straße umgewälzt. Und zwar nach m² des Grundstücks. Ich schätze mal so zwischen 25 und 35 € pro m². Oder hat Ihr Grundstück über 6000 m²? Aber dann wird das eh anders gerechnet.
  3. Straßenbau Kosten: 200.000 € für 130m + Wendehammer

    Nein die 200 000 € waren natürlich für ...
    Nein, die 200.000 € waren natürlich für das Gesamtprojekt gemeint, also die gesamte Straße mit ihren 130 Metern plus Wendehammer!
    Wie die Verteilung der Kosten auf die 7 Anlieger der Straße ausfällt, wollte die Stadt noch nicht sagen  -  also ob pro Quadratmeter oder pro Straßenfrontmeter!
    Also, wenn ich von den 25 bis 25 € pro Quadratmeter Grundstück ausgehe, wären die 200.000 für die Straße zu wenig, oder?
    Oder meinten Sie "25 bis 35 € pro Quadratmeter Straßenfläche"?
    Gruß Martin
  4. Straßenbau: 180.000 € für 160m Fahrbahn mit Grünstreifen

    Bei uns steht ein ähnliches Projekt an
    hier ca. 160 m und ca. 180.000 €, auch nur Fahrbahn gepflastert, Beleuchtung und Grünstreifen mit Baumanpflanzung, der Wendehammer auch am Ende, keine Sackgasse, Weg führt dann unbefestigt bzw. geschottert in den Wald
  5. Kostenverteilung Straßenbau: QM-Zahl vs. Straßenfrontmeter?

    Ja ist bei uns eigentlich auch so der ...
    Ja, ist bei uns eigentlich auch so ... der Weg geht dann als Feldweg weiter, wird da aber nicht mehr ausgebaut.
    In welchem Bundesland liegt Euer Grundstück, Bernd?
    ach so: wie werden denn überhaupt normalerweise die Kosten auf die Anwohner umgelegt?
    a) pro Straßenmeterfront
    b) pro Quadratmeter Grundstück insgesamt
    c) pro Quadratmeter "Bauland"
    Und haben Wohnungszahl, Etagenzahl etc. auch einen Einfluss drauf?
    Habe nämlich ein bisschen Panik vor einer Berechnung nach Grundstücks-QM-Zahl ... habe mit 2500 m² dummerweise das größte der sieben Grundstücke in unserer Straße, von diesen 2500 m² sind aber nur 1200 m² Bauland.
    Gruß Martin
  6. Und immer dran denken

    Foto von Norbert Basqué

    bei der Umlage-Berechnung darf nur eine maximale Grundstückstiefe von 50 m angenommen werden.
    Überprüfen Sie auch, ob die für ihr Grundstück zugrundeliegende GRZAbk. im Baufenster realisiert werden kann.
  7. Straßenausbausatzung: Berechnungsgrundlage der Erschließungskosten

    Foto von Jochen Ebel, Dipl.-Physiker

    Straßenausbausatzung
    Was zur Kostenberechnung nicht herangezogen werden darf, ist die Grundstücksfront. Aber was genau herangezogen werden darf, steht in der Straßenausbausatzung Ihres Ortes. Und wenn die Satzung nicht existiert, dürfen Sie gar nicht mit Kosten herangezogen werden. Bei Länge der Grundstücksfront wäre die Satzung nicht gesetzeskonform. Alles andere ist mehr oder weniger gesetzeskonform: ganzes Grundstück, Fläche des Baufensters oder Fläche bis 50 m Tiefe.

    Aber ganz gleich, wie welche Fläche zugrunde gelegt wird, die Kosten sind fast die selben. Grund: alle umzulegenden Kosten und alle betroffene Flächen werden festgestellt und die Kosten durch diese Fläche geteilt  -  das gibt dann die Kosten je m². Wenn eben bloß das Baufenster berücksichtigt wird, sind eben die Kosten/m² eben höher. Es gibt nur Kostenverschiebungen je nach Berechnungsmethode in Abhängigkeit von dem zu berücksichtigendem Flächenanteil. Wenn z.B. alle Grundstücke gleich groß sind, würden bei Berechnung auf Basis der Grundstücksfläche alle das Gleiche bezahlen. Wenn darauf alle die gleiche Baufläche haben bezahlen auch alle das Gleiche und genau so viel wie bei der Berechnung nach der Grundstücksfläche. Wenn sich aber die Bauflächen auf den einzelnen Grundstücken unterscheiden (in der Regel) dann wird der mit der größeren Baufläche mehr bezahlen.
    Wieviel und welche Kosten umzulegen sind, hängt auch von der Satzung ab. Bei Anliegerstraßen gehört in der Regel alles dazu und auf die Anlieger werden in der Regel 90 % umgelegt, 10 % trägt die Gemeinde.

    Allerdings erscheint mir für eine Anliegerstraße 5 m etwas breit. 4,75 m oder sogar 3 m dürften reichen. Da können Sie meiner Ansicht noch darauf Einfluss nehmen.

  8. Straßenbau Kosten: Unterschiede durch Berechnungsverfahren!

    3 Meter wären ein Segen aber die Stadt ...
    3 Meter wären ein Segen ... aber die Stadt wollte ursprünglich sogar 6 Meter mit beidseitigen Gehwegen (für 7 Häuser!) bauen!
    Die Unterschiede je nach Berechnungsverfahren sind leider deutlich gravierender, als von Ihnen angenommen;
    die Grundstücke sind nämlich in puncto Straßenfront, Tiefe und Gesamtfläche stark verschieden.
    Meines hat die kleinste Straßenfront, aber die größte Fläche und auch Tiefe.
    Bei einer Straßenfrontberechnung wäre ich (bei 200.000 € gesamt) mit 8.000 € dabei, bei einer Umlage auf die Gesamt-Grundstücks-Quadratmeter wären das über 40.000 €!
    Ein gigantischer Unterschied.
    Die zuständige Behörde wollte mir nicht mitteilen, nach welchem Verfahren auf die Anwohner umgelegt wird; man meinte, das würde man dann entschieden, wenn das Projekt abgeschlossen sei.
    Warum aber sollte eine Straßenfrontberechnung nicht möglich sein?
    Der Abwasserkanal (der bei diesen Baumaßnahmen auch gebaut werden soll) wird auch nach Straßenfront berechnet; 4000 € Grundgebühr + 400 € pro Meter Grundstücksfront.
    Gruß Martin
  9. Straßenausbausatzung: Recht auf Einsicht und Prüfung!

    Foto von

    Satzung
    Was heißt hier hinterher überlegen? Ich fasse es nicht! Entweder existiert eine Straßenbausatzung oder nicht. Wenn sie existiert, dann haben Sie natürlich ein Recht, eine Kopie bzw. ein Exemplar (gegen Entgelt?) davon zu bekommen, aber zumindest Einsicht zu nehmen. Das nachher die Interpretation vielleicht nicht ganz einfach ist (Behörden-chinesisch) steht auf einem anderen Blatt. Und wenn keine existiert, müssen Sie auch nicht zahlen. Allerdings sind nach Abschluss der Baumaßnahme noch 4 Jahre Zeit eine Satzung zu beschließen und auf Basis der neuen Satzung Ihnen die Bescheide zu zustellen.

    Wenn mich nicht alles täuscht, dürfte Ihre Abwasserberechnung nicht gesetzeskonform sein. Wenn Sie aber von dieser Regelung profitieren, dann würde ich nicht daran rühren. Der Rechtsgrundsatz geht davon aus, das die Kosten nach dem wirtschaftlichen Nutzen verteilt werden müssen. Ein erschlossenes Grundstück ist zu einem höhern m²-Preis zu verkaufen als ein unerschlossenes. Und deswegen hat ein Anwohner mit einer großen Grundstücksfläche von der Maßnahme einen größeren wirtschaftlichen Vorteil als jemand mit einer kleineren Fläche.  -  Allerdings halte ich diesen Grundsatz für widersinnig, denn in der Regel will der Angeschlossene ja nicht verkaufen und da hat er höchstens einen Vorteil von der Anzahl der Personen (ob eine oder 10 jetzt bequem auf Toilette gehen können).

    Aber wie immer  -  keine Rechtsberatung nur Tipps.

  10. Straßenbau: Richtlinien für Anliegerstraßen & Breite

    Foto von

    Breite
    Gegen die Gehwege hätte ich nichts (hört sich vielleicht etwas leicht an, ich muss ja nicht zahlen), ich wäre sogar für einen kombinierten Geh-Radweg. Aus Gründen der Verkehrssicherheit. Zwar geht es auch bei 130 m auch ohne, aber es gibt leider doch Autofahrer, die ...

    Um sich auf festeren Boden bezüglich der Breite zu stellen: es gibt Richtlinien für den Straßenbau, worin auch geschrieben ist, welcher Ausbaustandard für Straßen je nach Klassifikation (Anliegerstraßen, Durchgangsstraßen usw.) empfohlen wird. Bei Abweichung von den Empfehlungen muss die Verwaltung begründen können, warum welche Abweichung. Diese Richtlinien sind teilweise für die Bundesländer unterschiedlich. Und welche Richtlinien bei Ihnen verbindlich sind, müsste Ihnen auch die Verwaltung sagen können bzw. Sie an den Planer verweisen, der diese Richtlinien kennen muss. Wenn nicht dann ... haben Sie möglicherweise gute Karten, wenn Sie gegen den Bescheid Widerspruch einlegen. Ich würde den möglichen Widerspruch jetzt schon ankündigen (schriftlich!).

    Text etwa: Ich lege ggf. Widerspruch gegen den Kostenbescheid zum Straßenausbau ein, wenn 1. keine Straßenausbausatzung existiert bzw. der Ausbaustandard unserer Straße nicht den Richtlinien entsprechend ihrer Klassifikation entspricht. Aber vielleicht Fragen Sie auch einen RA für Verwaltungsrecht.

    Dann kann sich die Verwaltung nicht hinterher rausreden, sie hätte von nichts gewusst. Zwar sollte Unwissenheit nicht davor schützen, das dem Widerspruch stattgegeben wird  -  aber Sie wissen vielleicht: auf hoher See und vor Gericht ...

  11. Erschließungskosten: Wer zahlt für den Straßenausbau?

    Karte zur Straße (drei Fremdanlieger)
    Habe eben nochmal auf der Homepage des Abwasserzweckverbandes nachgesehen, das stimmt definitiv. Ok, darüber bin ich auch ganz froh ... 🙂
    Aber nochmal zu den Erschließungskosten:
    Habe eine Skizze angehängt (Link siehe unten), ich bin immer davon ausgegangen, dass NUR die 7 Anlieger unserer Straße ("Seeweg") dafür bezahlen müssen, da diese von der Anschrift zu dieser Straße gehören.
    Aber  -  da gibt es noch die Häuser A, B und C.
    Wie sieht es mit denen aus, müssen die auch was für den Ausbau des Seewegs zahlen? Alle drei gehören postalisch zu der großen Landstraße links und haben (B und C durch den See hindurch) Grundstücksfronten zu ihr.
    zur Zeichnung:
    • Haus A hat eine Front (ca. 25 Meter) zum Seeweg, hat seine Zufahrt aber von der Landstraße.
    • Haus B hat ca. 100 Meter Front zum Seeweg, kann aber (wegen des Sees) nur über den Seeweg sein Grundstück erreichen.
    • Haus C hat KEINE Front zum Seeweg, kann aber sein Grundstück wegen des Sees auch nur über unseren Seeweg erreichen.

    Nun die Frage: welche dieser drei Anlieger A, B, C müssen auch einen Teil der Erschließungskosten des Seewegs bezahlen?
    Gruß Martin
    Skizze:

  12. Straßenausbausatzung: Durchgangsstraße vs. Anliegerstraße

    Foto von

    Grundlagen
    Ich kenne Ihre Satzung nicht, aber möglicherweise ist A auch heranzuziehen, aber B, C und 7 nicht. Aber evtl. kann der größte Teil der Seestr. als Durchgangsstraße klassifiziert werden, evtl. muss dann die Breite 4,75 m sein, aber dafür bezahlen Sie nur 60 % der Kosten. Also erst die Satzung besorgen.
  13. Straßenbau: Klarstellung zur Anliegersituation im Seeweg

    Klar ...
    Alles klar ... ich werde mir morgen die Straßenbausatzung besorgen.
    Danach weitere Infos.
    Habe übrigens gerade gesehen, dass ich in der Karte etwas recht undeutlich dargestellt habe:
    C und 7 sind nicht Anlieger einer dritten Straße, sondern haben nur eine relativ lange, gemeinsame Privatzufahrt vom Seeweg aus.
    Und bei B ist mir ein Fehler unterlaufen; dieses Haus hat seine Zufahrt nicht durch die eben erwähnte private Stichstraße, sondern direkt vom Seeweg aus  -  sieht also äußerlich von der Anlage genauso aus wie die Anlieger der Häuser 1-6, hat aber eine andere Anschrift.
    Martin
  14. Sachsen-Anhalt

    RP Dessau
  15. Erschließungskosten: 70.000 € – Verhältnismäßigkeit prüfen!

    70.000 € Anliegerkosten legal?
    Habe nochmal bei der Behörde angerufen.
    Straßenbausatzung existiert natürlich, Umlage pro Quadratmeter.
    Bei veranschlagten 250.000 € Baukosten sind das sage und schreibe 70.000 € Erschließungskosten für mich ... kann das allen Ernstes sein?!?!?!? Woher soll man das bezahlen? Ich denke da so an die Geschichte mit dem Bauern, der letzten Kuh und der Anzahlung für die Melkmaschine. Solche Beiträge sind doch nicht zumutbar für einen Anlieger; muss ich das wirklich so hinnehmen?
    Der Feldweg soll nunmehr 6 Meter Breite haben, fast 900 Quadratmeter Wendehammer am Ende. Um diesen Platz zu erreichen, müssen 70 Bäume gefällt werden und der See (siehe Karte) am Ufer teilweise zugeschüttet werden!
    Gibt es nicht irgend einen Passus im Sinne von "Verhältnismäßigkeit der Mittel" oder "ortsübliche Erschließung"?
    KEINE, nicht EINE Straße in der Umgebung ist derart breit ausgebaut. Wir wohnen in einem "Außengebiet" ein "nicht im Zusammenhang bebauter Ortsteil".
    • Kann man sich nicht auf sowas berufen?

    Martin

  16. Straßenausbau: Richtlinien beachten, Kosten prüfen lassen!

    Foto von

    Standard
    Verlassen Sie sich nicht auf die Auskunft, besorgen Sie sich die Satzung. Und informieren Sie sich über die Richtlinien zum Ausbaustandard. Wenn größer als nach den Richtlinien gebaut wird, vorher aufmerksam machen und ggf. nur entsprechend dem Ausbaustandard entsprechend Richtlinien bezahlen  -  aber wie gesagt, das ist ein Fall für einen RA.

    Ich habe ja auch kein Verständnis dafür, dass eine sinnvolle Maßnahme existenzbedrohend werden kann. Infrastruktur ist nach meiner Ansicht Aufgabe des Staates, die aus Steuern zu finanzieren ist. Andererseits gehört auch dazu, dass Boden nicht frei handelbar ist, denn es kann andererseits nicht sein, dass ein Spekulant Boden billig aufkauft und, nachdem mit Steuergeldern eine gute Infrastruktur geschaffen wurde, teuer verkauft. Sozusagen die Steuergelder in seine privaten Taschen umgeleitet hat.

    Evtl. stehen in der Satzung auch Hinweise zur Stundung usw.. Wenn nicht gibt es trotzdem bestimmt Regeln für diese Fälle. Ist aber im Allgemeinen auch Abzocke, weil dann Stundungszinsen berechnet werden.

  17. Anliegerstraße: Mindestbreite 5,50 Meter laut Satzung

    Habe inzwischen noch so einiges in Erfahrung bringen ...
    Habe inzwischen noch so einiges in Erfahrung bringen können:
    Laut Satzung sind für Anliegerstraßen dieser Art mindestens 5,50 Meter Fahrbahnbreite vorzusehen. Man hat mir versichert, auch nur nach dieser Vorgabe zu bauen, in so billiger Ausführung wie möglich (die Stadt hat kein Geld, anderweitig ihre 10 % Anteil zu bezahlen ...).
    Ein Gehweg soll gar nicht gebaut werden. Die 5,50 breite Straße wird voraussichtlich mit ganz normalen 10x20 cm Betonsteinen gepflastert.
    Das Ganze wird dann "Spielstraße".
    Nun frage ich mich: Ist Betonpflaster denn wirklich billiger als Asphalt? Und können 150 Meter Pflasterstraße mit (normalen) Straßenleuchten wirklich 250.000 € kosten? Ich kann mir das irgendwie nicht so recht vorstellen ...
    Gruß Martin
  18. Erschließungssatzung: Bebaubarkeit des Grundstücks relevant

    Foto von

    Die reine Fläche
    ihres Grundstückes ist nicht entscheidend. Insbesondere wäre sehr tiefe Grundstücke sonst benachteiligt.
    Üblicherweise geht bei derartigen Umlagen auch die Bebaubarkeit der Grundstücke in die Erschließungssatzung mit ein.
    Daneben gibt es vielfältige höchstrichterliche Entscheidungen in diesem Umfeld. Da zu wenig Informationen vorliegen, kann man keine generelle Empfehlung geben.
    Vielleicht ist es besser, sich von einem Anwalt (Verwaltungsrecht mit Schwerpunkt öffentl. Baurecht) beraten zu lassen.
  19. Grundstückstiefe: Einfluss auf Erschließungskosten Berechnung

    Genau so ist es bei mir Das Grundstück ...
    Genau so ist es bei mir.
    Das Grundstück ist 130 Meter lang, aber nur etwa 25 Meter breit  -  und da diese Front bis auf die Abstände zu den Nachbarhäusern fast vollkommen durch das Haus in Anspruch genommen wird, kann ich mein Grundstück auch nicht teilen (für eine hintere Bebauung). Eine Erschließung von der Rückseite her ist auch nicht möglich.
    Insofern hätte ich rein vom Nutzen her gerechnet gegenüber dem Grundstück, das vielleicht nur 1000 Quadratmeter groß ist, keinen Vorteil durch die übergroße Fläche.
    Also wenn wirklich das Grundstück nur bis z.B. einer Tiefe von 50 Metern zur Berechnung herangezogen werden würde, wäre das schon eine große Erleichterung ...
    @Basque: Was für Angaben wären denn noch relevant, ich kann diese gern noch geben!
    Martin
  20. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Straßenbau Kosten: Erschließungskosten, Preise pro Meter & Umlage

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Kosten für den Ausbau einer Sandpiste zu einer normenkonformen Straße, inklusive Wendehammer. Anwohner diskutieren über die Verteilung der Erschließungskosten, mögliche Berechnungsgrundlagen (Grundstücksfläche vs. Straßenfront) und die Relevanz der Straßenausbausatzung. Es wird betont, die Satzung genau zu prüfen und sich über die Richtlinien zum Ausbaustandard zu informieren. Die Höhe der Kostenbeteiligung der Anlieger wird kritisch hinterfragt.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut dem Beitrag Straßenausbausatzung: Berechnungsgrundlage der Erschließungskosten ist die Straßenausbausatzung der Gemeinde entscheidend für die Berechnung der Erschließungskosten. Wenn keine Satzung existiert, dürfen Anwohner nicht zur Kasse gebeten werden.

    💰 Kosten: Im Raum stehen Gesamtkosten von ca. 200.000 € für den Straßenbau (130m + Wendehammer), wie im Beitrag Straßenbau Kosten: 200.000 € für 130m + Wendehammer erwähnt. Die individuellen Erschließungskosten für die Anlieger können, je nach Berechnungsgrundlage, erheblich variieren. Ein Anwohner befürchtet Kosten von bis zu 70.000 € (siehe Erschließungskosten: 70.000 € – Verhältnismäßigkeit prüfen!).

    📊 Fakten/Zahlen: Ein Vergleichswert wird im Beitrag Straßenbau: 180.000 € für 160m Fahrbahn mit Grünstreifen genannt. Dort kostete ein ähnliches Projekt (allerdings mit Grünstreifen und Baumbepflanzung) ca. 180.000 € für 160 Meter. Die Grundstückstiefe kann bei der Umlage eine Rolle spielen, wie in Straßenbau Umlage: Maximale Grundstückstiefe beachten! diskutiert wird.

    ✅ Zusatzinfo: Die Fahrbahnbreite für Anliegerstraßen sollte laut Satzung mindestens 5,50 Meter betragen (siehe Anliegerstraße: Mindestbreite 5,50 Meter laut Satzung). Es wird empfohlen, sich über die Richtlinien zum Ausbaustandard zu informieren und gegebenenfalls einen Rechtsanwalt zu konsultieren (Straßenausbau: Richtlinien beachten, Kosten prüfen lassen!).

    👉 Handlungsempfehlung: Holen Sie die Straßenausbausatzung Ihrer Gemeinde ein und prüfen Sie diese sorgfältig. Klären Sie die Berechnungsgrundlage für die Erschließungskosten und lassen Sie diese gegebenenfalls von einem Experten überprüfen. Beachten Sie die Hinweise zur maximalen Grundstückstiefe und Bebaubarkeit (Erschließungssatzung: Bebaubarkeit des Grundstücks relevant).

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