WDVS Zulassung früher vs. heute: Unterschiede, Systemzulassung & Gewährleistung?

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 17.01.2026

Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob ein Materialmix beim WDVS zulässig ist, welche Rolle die Systemzulassung spielt und wie sich die Anforderungen an die Zulassung in den letzten Jahren verändert haben. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Gewährleistung und den Risiken, die mit der Verwendung von nicht kompatiblen Materialien verbunden sind. Die Expertenmeinungen gehen teilweise auseinander, insbesondere bei der Frage, ob bestimmte STO-Gewebe für mineralische Spachtelmassen geeignet sind.

⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 🔴 Kritisch/Risiko · 👉 Handlungsempfehlung

WDVS Zulassung früher vs. heute: Unterschiede, Systemzulassung & Gewährleistung?

Mein Bauträger hat einen Material-Mix beim WDVSAbk. eingebaut. Dies habe ich bemängelt, der Mangel wird nun endlich anerkannt. Der Bauträger sagt vor 2-3 Jahren brauchten nur die einzelnen Bauteile eine Zulassung mittlerweile muss es das ganze System sein. Stimmt das?
Da ich an einem kompletten Systemabriss kein Interesse habe (ich würde billigere Komponenten bekommen, statt der guten Obermaterialien von STO) werden wir wohl eine entsprechend lange Gewährleistung und Bankbürgschaft vereinbaren.
Bedenken?
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  • Sniper
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Ein WDVSAbk. mit Materialmix ohne nachweisliche Systemzulassung (abZ/aBGAbk. oder bA) ist baurechtlich nicht zulässig und stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar – insbesondere für Feuchteschutz, Brandschutz und Haftungssicherheit.

    🔴 KRITISCH: Die bloße Vereinbarung einer langen Gewährleistung oder Bankbürgschaft ersetzt keinesfalls die baurechtliche Zulassung – bei Schäden droht Haftung des Bauherrn und Ablehnung durch Versicherungen.

    ⚠️ WICHTIG: Auch Komponenten renommierter Hersteller (z. B. STO) sind nur dann systemkompatibel, wenn sie explizit in einer gemeinsamen Systemzulassung genannt sind – Einzelzulassungen reichen nicht aus.

    ⚠️ WICHTIG: Verdeckte Langzeitschäden (z. B. Durchfeuchtung, Schimmel hinter der Dämmung) treten oft erst nach Jahren auf und werden durch Gewährleistung nicht abgedeckt – eine fachliche Systemprüfung ist bereits jetzt zwingend erforderlich.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Ich verstehe Ihre Frage bezüglich der WDVS-Zulassung. Tatsächlich hat sich die Gesetzgebung in den letzten Jahren geändert. Früher reichte es oft aus, wenn die einzelnen Komponenten eines Wärmedämmverbundsystems (WDVS) eine Zulassung hatten.

    Heute ist es in der Regel erforderlich, dass das gesamte System als solches zugelassen ist. Dies bedeutet, dass alle Komponenten aufeinander abgestimmt sein und als System geprüft sein müssen. Diese Änderung dient der Erhöhung der Sicherheit und der Qualität der WDVS-Systeme.

    Ein Materialmix, bei dem nicht alle Komponenten vom selben Hersteller stammen und als System geprüft wurden, kann problematisch sein. Hierbei können Inkompatibilitäten auftreten, die die Funktionstüchtigkeit und die Lebensdauer des WDVS beeinträchtigen.

    👉 Handlungsempfehlung: Bestehen Sie auf eine Systemzulassung und lassen Sie sich diese vom Bauträger nachweisen. Klären Sie auch die Gewährleistungsansprüche bei einem Materialmix ab.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt beschreibt einen Mangel an einem WDVS (Wärmedämmverbundsystem), bei dem ein Material-Mix verbaut wurde, der nicht der ursprünglichen Systemzulassung entspricht. Der Bauträger argumentiert, dass früher nur Einzelkomponenten zugelassen werden mussten, während heute eine Systemzulassung erforderlich sei. Diese Aussage ist fachlich unpräzise und rechtlich problematisch.

    ❌ Widerspruch: Die Behauptung des Bauträgers ist irreführend. Bereits vor 2-3 Jahren waren WDVS als Gesamtsysteme nach europäischen (ETAG 004) oder nationalen Zulassungen (abZAbk./aBG) geregelt. Ein Material-Mix ohne Systemzulassung war auch damals ein Mangel, da die Herstellerangaben und die bauaufsichtliche Zulassung zwingend einzuhalten sind. Die Aussage des Bauträgers dient offenbar der Mangelverharmlosung.

    🔴 Gefahr: Ein nicht systemgeprüfter Material-Mix birgt erhebliche Risiken: Haftungsverlust für die Herstellergarantie, unzureichende Schlagregendichtigkeit, Rissbildung, thermische Spannungen und potenzielle Durchfeuchtung der Dämmebene. Dies kann zu Bauschäden und Schimmelbildung führen, deren Sanierung extrem kostenintensiv ist.

    ➕ Ergänzung: Die geplante Lösung mit langer Gewährleistung und Bankbürgschaft ist ein handelsüblicher, aber unzureichender Kompromiss. Eine Gewährleistung deckt nur offene Mängel ab, nicht jedoch verdeckte Langzeitschäden, die erst nach Jahren sichtbar werden. Zudem erlischt die Gewährleistung nach 5 Jahren (BGBAbk.), eine Verlängerung auf 10 Jahre ist möglich, aber selten durchsetzbar. Eine Bankbürgschaft sichert nur die Zahlung, nicht die fachgerechte Sanierung.

    👉 Handlungsempfehlung: Bestehen Sie auf einer vollständigen Mängelbeseitigung durch Einbau eines systemgeprüften WDVS (z.B. STO-System) gemäß Herstellervorgabe. Lassen Sie die Mängelbeseitigung durch einen unabhängigen Bausachverständigen überwachen und dokumentieren. Verhandeln Sie keine Kompromisse, die auf Dauer zu höheren Kosten führen. Beauftragen Sie einen Fachanwalt für Baurecht, um Ihre Ansprüche durchzusetzen und eine fachgerechte Sanierung zu gewährleisten.

    KI-Analyse (Qwen)

    Die Aussage des Bauträgers, dass früher nur Einzelkomponenten und heute das gesamte WDVS-System zugelassen sein müssen, ist grundsätzlich korrekt und entspricht der Entwicklung der Bauproduktenverordnung (BauPVOAbk.) sowie der nationalen Zulassungspraxis durch das DIBtAbk. oder die Zulassungsstellen nach DINAbk. EN 15824 und DIN 4108-10.

    🔴 Gefahr: Ein Material-Mix aus nicht zulassungskonformen Komponenten stellt ein erhebliches Risiko für die Funktionssicherheit des WDVS dar – insbesondere hinsichtlich Wärme-, Feuchte- und Brandschutz sowie langfristiger Haftung und Rissbildung.

    ⚠️ Korrektur: Eine bloße Vereinbarung einer "langen Gewährleistung" oder Bankbürgschaft ersetzt keinesfalls die baurechtliche Zulassung – diese ist zwingende Voraussetzung für die rechtmäßige Verwendung im Sinne der Musterbauordnung (MBOAbk.) und der Landesbauordnungen.

    ➕ Ergänzung: Selbst bei Verwendung von Komponenten renommierter Hersteller wie STO ist die Systemkompatibilität nicht automatisch gegeben – die Hersteller liefern jeweils nur Systemzulassungen für ihre eigenen, abgestimmten Komponentenkombinationen.

    ❌ Widerspruch: Die Annahme, dass ein nicht zugelassenes System durch finanzielle Absicherung "ausgeglichen" werden kann, ist rechtlich und technisch falsch: Bei Schäden haftet der Bauherr unmittelbar, und Versicherungen lehnen Schadensregulierungen bei Zulassungsverstößen regelmäßig ab.

    🔴 Gefahr: Unzulässige Systemkombinationen können zu schwerwiegenden Bauschäden führen – darunter Putzabplatzungen, Feuchteeintrag, Schimmelbildung hinter der Dämmung oder erhöhte Brandausbreitung bei Fassadenbränden.

    ✅ Zustimmung: Ihr Interesse am Erhalt der hochwertigen Obermaterialien ist verständlich und technisch sinnvoll – jedoch nur dann tragfähig, wenn die gesamte Systemkonfiguration nachweislich zulassungskonform ist oder durch eine bauaufsichtliche Zulassung (bA) oder allgemeine bauaufsichtliche Prüfbescheinigung (abP) abgesichert wird.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen unabhängigen, zertifizierten Sachverständigen für Wärmedämm-Verbundsysteme (z. B. nach DIN 18008 oder mit DIBt-Anerkennung), um die Systemkonformität zu prüfen und ggf. eine Nachzulassung oder bauaufsichtliche Genehmigung einzuleiten – eine rein vertragliche Absicherung ist rechtlich und sicherheitstechnisch unzureichend.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) bestätigen: Heute ist die Systemzulassung (nicht nur Einzelkomponenten) zwingend erforderlich – mit Verweis auf ETAG 004, abZ/aBG, DIN EN 15824 und BauPVO.
    • Alle drei sehen einen Materialmix ohne Systemzulassung als baurechtlichen Mangel mit erheblichen Risiken (Feuchteschäden, Rissbildung, Brandschutzverstoß).
    • Alle drei lehnen die rechtliche und technische Tauglichkeit von „Gewährleistung + Bankbürgschaft“ als Ersatz für die Zulassung ab.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI formuliert die Entwicklungsänderung als sachliche Evolution („früher reichte Einzelzulassung, heute Systemzulassung“), während DeepSeek und Qwen präzisieren, dass Systemzulassung bereits seit Jahren – auch früher – grundsätzlich verbindlich war („bereits vor 2–3 Jahren nach ETAG 004 / abZ“). Qwen betont zusätzlich die Rolle der BauPVO und DIN 4108-10.

    ➕ Ergänzung:

    • DeepSeek ergänzt die Haftungsfolgen: Gewährleistung erlischt nach 5 Jahren (BGB), Verlängerungen sind schwierig durchsetzbar; Bankbürgschaft sichert nur Zahlung, nicht fachgerechte Ausführung.
    • Qwen ergänzt die konkreten Zertifizierungsgrundlagen (DIN 18008, DIBt-Anerkennung) und betont, dass selbst hochwertige Obermaterialien nur dann tragfähig sind, wenn die gesamte Systemkonfiguration zulassungskonform ist oder durch bA/abP nachgeprüft wird.

    ❌ Widerspruch:

    • DeepSeek widerspricht der Aussage des Bauträgers als „irreführend und rechtlich problematisch“, während GoogleAI diese Aussage als sachlich nachvollziehbar einordnet – Qwen nimmt eine mittlere Position ein: „grundsätzlich korrekt“, aber mit der Präzisierung, dass Systemzulassung bereits lang etabliert war. Aufgrund des Vorsichtsprinzips wird hier die sicherere Einschätzung von DeepSeek und Qwen priorisiert: Der Bauträger irrt – Systemkonformität war stets zwingend.

    👉 Empfehlung:

    • Alle Modelle stimmen in der Empfehlung überein: Mängelbeseitigung durch fachgerechten Einbau eines systemgeprüften WDVS ist notwendig – keine Kompromisse mit rein finanzieller Absicherung.
    • DeepSeek und Qwen betonen zusätzlich die Notwendigkeit einer unabhängigen, zertifizierten Sachverständigenprüfung – GoogleAI erwähnt dies nur allgemein („Bausachverständiger“).
    • Aufgrund der höchsten Risikodarstellung und präzisesten juristisch-technischen Einordnung wird DeepSeek als maßgeblich für Sicherheits- und Haftungsfragen gewertet.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    Zulassungsgrundlage heuteSystemzulassung (abZ/aBG, ETAG 004, bA oder abP) ist zwingend – Einzelkomponentenzulassungen reichen nicht aus.
    Zulassungsgrundlage früher⚠️Systemzulassung war bereits vor Jahren die Regel; die Aussage „früher reichte Einzelzulassung“ ist irreführend – systemkonforme Verwendung war stets verbindlich.
    Risiko eines MaterialmixErhebliches technisches Risiko: Haftungsverlust, Schlagregendichtigkeit, Rissbildung, Durchfeuchtung, Schimmel, Brandschutzverstoß.
    Gewährleistung & BankbürgschaftKein Ersatz für baurechtliche Zulassung; keine Absicherung gegen verdeckte Langzeitschäden; keine Haftungsübernahme durch Versicherungen bei Zulassungsverstößen.
    Fachliche PrüfungUnabhängige, zertifizierte Sachverständigenprüfung (z. B. nach DIN 18008 oder DIBt-Anerkennung) ist unverzüglich erforderlich – nicht nur für Dokumentation, sondern zur Klärung der Systemkonformität oder Nachzulassungsmöglichkeit.

    👉 Handlungsempfehlung: Fordern Sie sofort die vollständige Mängelbeseitigung durch Einbau eines systemgeprüften WDVS – nicht als Kompromiss, sondern als baurechtlich zwingende Maßnahme. Unterstützen Sie diesen Anspruch durch ein unabhängiges, zertifiziertes Sachverständigengutachten und gegebenenfalls fachanwaltliche Begleitung.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoHaftungsverlust der Herstellergarantie bei MaterialmixKeine kostenfreie Nachbesserung oder Ersatz durch Hersteller bei Schäden
    🔴 RisikoUnzureichender Schlagregenschutz und Durchfeuchtung der DämmschichtLangfristige Dämmwertverschlechterung, Schimmelbildung hinter der Dämmung, Bauschäden
    🔴 RisikoThermische Spannungen und Putzrisse durch Inkompatibilität der KomponentenVerlust der ästhetischen Integrität, erhöhte Wartungskosten, Eindringen von Feuchtigkeit
    🔴 RisikoBaurechtlicher Verstoß bei fehlender SystemzulassungAbnahmeverweigerung, Bußgelder, Rückbauanordnung durch Bauaufsicht, Versicherungsweigerung bei Schäden
    🔴 RisikoVersäumte Prüfung führt zu verdeckten Schäden erst nach JahrenFehlende Gewährleistungsansprüche (BGB § 438), hohe Sanierungskosten im Nachhinein, Wertminderung der Immobilie
    ✅ ChanceNachweislich systemkonformes WDVS mit hochwertigen ObermaterialienLangfristig hohe Energieeffizienz, Werterhalt und Wertsteigerung der Immobilie
    ✅ ChanceFrühzeitige fachliche Klärung mit SachverständigemVermeidung von Streitigkeiten, klare Dokumentation für spätere Ansprüche und Versicherungsfälle
    ✅ ChanceVertragliche Vereinbarung einer bauaufsichtlichen Zulassung (bA) für bestehenden MixRechtssichere Nutzung bei nachträglicher Prüfung und Genehmigung durch DIBt oder Zulassungsstelle
    ✅ ChanceEinbindung eines Fachanwalts für Baurecht bereits im VorfeldSchnelle, wirksame Durchsetzung der Mängelbeseitigung – Vermeidung kostspieliger Rechtsstreitigkeiten später
    ✅ ChanceSystemkonforme Sanierung mit zertifizierten Komponenten und DokumentationVollständige Absicherung in der Bauherrenhaftpflicht- und Wohngebäudeversicherung

    Orientierungshilfen

    1. Unverzügliche Sachverständigen-Prüfung beauftragen: Beauftragen Sie einen unabhängigen, zertifizierten Sachverständigen für WDVS (nach DIN 18008 oder mit DIBt-Anerkennung), um die Systemkonformität des verbauten Materialmix zu prüfen und eine rechtssichere Bewertung zu erhalten.
    2. Systemzulassung vom Bauträger einfordern: Verlangen Sie schriftlich die vollständige Systemzulassung (abZ/aBG oder bA) für das tatsächlich eingebaute WDVS – nicht nur Einzelzulassungen oder Herstellerangaben.
    3. Mängelbeseitigung als baurechtliche Pflicht durchsetzen: Fordern Sie die vollständige Beseitigung des Mangels durch Einbau eines systemgeprüften WDVS gemäß Herstellervorgabe – keine Kompromisse mit „Gewährleistung + Bürgschaft“.
    4. Fachanwalt für Baurecht hinzuziehen: Kontaktieren Sie einen Fachanwalt für Baurecht, um Ihre Ansprüche auf Mängelbeseitigung juristisch zu untermauern und bei Verweigerung rechtliche Schritte einzuleiten.
    5. Dokumentation aller Unterlagen sammeln: Sammeln Sie alle Vertragsunterlagen, Leistungsbeschreibungen, Zulassungsunterlagen (auch Einzelzulassungen), Mängelprotokolle und Korrespondenz mit dem Bauträger – als Grundlage für Sachverständigen- und Rechtsberatung.
    6. Prüfen Sie eine bauaufsichtliche Nachzulassung (bA): Lassen Sie gemeinsam mit dem Sachverständigen prüfen, ob eine nachträgliche bauaufsichtliche Zulassung (bA) für das bestehende System möglich ist – als Option, falls ein kompletter Austausch technisch oder wirtschaftlich nicht umsetzbar ist.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Wärmedämmverbundsystem (WDVS)
    Ein System zur Fassadendämmung, bestehend aus mehreren Schichten, die miteinander verbunden sind. Es dient der Reduzierung von Wärmeverlusten und der Verbesserung der Energieeffizienz eines Gebäudes.
    Verwandte Begriffe: Fassadendämmung, Dämmstoff, Energieeffizienz.
    Systemzulassung
    Eine Zulassung, die für ein komplettes System, wie z.B. ein WDVS, erteilt wird. Sie bescheinigt, dass alle Komponenten des Systems aufeinander abgestimmt sind und die geforderten Eigenschaften erfüllen.
    Verwandte Begriffe: Bauzulassung, Produktzulassung, Konformität.
    Gewährleistung
    Die Verpflichtung des Auftragnehmers, für Mängel an der erbrachten Leistung einzustehen. Im Falle von Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nachbesserung oder Schadensersatz.
    Verwandte Begriffe: Mängelhaftung, Garantie, Schadensersatz.
    Materialmix
    Die Verwendung von Komponenten unterschiedlicher Hersteller innerhalb eines Systems. Dies kann zu Inkompatibilitäten und Problemen mit der Funktionstüchtigkeit führen.
    Verwandte Begriffe: Inkompatibilität, Systemkomponenten, Herstellergarantie.
    Bankbürgschaft
    Eine Sicherheit, die eine Bank im Auftrag eines Kunden (z.B. eines Bauträgers) gegenüber einem Dritten (z.B. einem Bauherrn) übernimmt. Sie dient der Absicherung von Forderungen.
    Verwandte Begriffe: Sicherheit, Bürgschaft, Baufinanzierung.
    Dämmwirkung
    Die Fähigkeit eines Materials oder Systems, den Wärmeverlust zu reduzieren. Eine gute Dämmwirkung trägt zur Energieeffizienz eines Gebäudes bei.
    Verwandte Begriffe: Wärmedämmung, Wärmeleitfähigkeit, U-Wert.
    Komponenten
    Einzelteile oder Bestandteile eines Systems, z.B. Dämmplatten, Kleber, Armierungsgewebe und Oberputz bei einem WDVS.
    Verwandte Begriffe: Bauteile, Systembestandteile, Einzelkomponenten.

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was bedeutet WDVS?
      WDVS steht für Wärmedämmverbundsystem. Es handelt sich um ein System zur Fassadendämmung, das aus mehreren Schichten besteht, die miteinander verklebt oder verdübelt werden.
    2. Was ist eine Systemzulassung bei WDVS?
      Eine Systemzulassung bedeutet, dass das gesamte WDVS, bestehend aus allen Komponenten, als Einheit geprüft und für den Einsatz zugelassen wurde. Dies gewährleistet die Kompatibilität und Funktionstüchtigkeit des Systems.
    3. Was passiert, wenn ein WDVS ohne Systemzulassung verbaut wird?
      Der Verbau eines WDVS ohne Systemzulassung kann zu Problemen führen, wie z.B. mangelnde Dämmwirkung, Rissbildung oder Ablösung der Dämmplatten. Zudem kann es zu Problemen mit der Gewährleistung kommen.
    4. Welche Vorteile bietet eine Systemzulassung?
      Eine Systemzulassung bietet Sicherheit hinsichtlich der Qualität und Funktionstüchtigkeit des WDVS. Sie gewährleistet, dass alle Komponenten aufeinander abgestimmt sind und die geforderten Eigenschaften erfüllen.
    5. Was ist bei einem Materialmix im WDVS zu beachten?
      Bei einem Materialmix ist besonders darauf zu achten, dass alle Komponenten miteinander kompatibel sind und eine Systemzulassung vorliegt. Andernfalls können Inkompatibilitäten auftreten, die die Funktionstüchtigkeit des WDVS beeinträchtigen.
    6. Welche Rolle spielt die Gewährleistung bei einem WDVS?
      Die Gewährleistung sichert den Bauherrn gegen Mängel am WDVS ab. Bei einem Materialmix sollte geklärt werden, wer für welche Komponenten die Gewährleistung übernimmt.
    7. Was ist eine Bankbürgschaft im Zusammenhang mit Bauleistungen?
      Eine Bankbürgschaft ist eine Sicherheit, die der Bauträger dem Bauherrn stellt, um die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen zu gewährleisten. Im Falle von Mängeln kann der Bauherr die Bankbürgschaft in Anspruch nehmen.
    8. Wie lange ist die Gewährleistungsfrist für ein WDVS?
      Die Gewährleistungsfrist für Bauleistungen, einschließlich WDVS, beträgt in Deutschland in der Regel fünf Jahre.

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  2. Forum-Antwort: Relevanz von Ultraboard-Antworten

    Foto von Lieselotte Tussing

    @Sniper
    Wie? Haben die Antworten im Ultrabord nicht gereicht?
    ;-))
  3. WDVS-Gewährleistung: 5 Jahre ausreichend? Expertenmeinungen

    vielleicht ist die ...
    vielleicht ist die Situation noch die gleiche wie unter Neubau/2459.
    Da gab es ja auch schon etliche Meinungen.
    Ansonsten müssen Sie bzw. Ihr Bauträger damit leben.
    Wenn er Ihnen eine Gewährleistung über 5 Jahre (ist das viel?) gibt und Ihnen reicht das.
    Was sollen wir dazu sagen bzw. was hilft Ihnen eine "Freisprechung" hier im Forum.
    Meinungen zum Sachverhalt gab es hier oder im Ultraboard doch genug, Sie müssen die für Sie gängige finden.
    Zulassung ist fürs WDVSAbk. notwendig, da sich ansonsten auch die Hersteller schnell aus irgend welchen Gewährleistungen ziehen können.
    Im Gewährleistungsfall ist dann der Bauträger bzw. AN der Dumme bzw. Sie wenn es keinen Bauträger / AN mehr gibt.
  4. 🔴 WDVS-Risiko: Falsches Gewebe in mineralischer Spachtelmasse!

    Ich bin immer noch der Meinung ...
    dass wenn Sie ein STO-Gewebe, das nicht für mineralische Spachtelmassen ausgelegt ist, mit einer solchen verspachteln, hier ein erhebliches Schadensrisiko besteht!
    Vergessen Sie die Gewährleistung, das Gewebe wird sich wahrscheinlich nicht in 2 Jahren auflösen, und die Risse werden sich evtl. erst in 7 bis 10 Jahren bilden. Und selbst wenn die Gewährleistung auf 20 Jahre ausgedehnt wird, werden Sie dann trotzdem den Ärger damit haben, auch wenn es jemand bezahlt ...
    Außerdem verstehe ich Ihre Aussage nicht, dass Sie dann billigeres Material bekommen würden. Bestehen Sie doch darauf, dass bis zur Oberkante Styropor rückgebaut wird, das Styropor plangeschliffen wird, und dann so wie Sie es eigentlich verlangt haben mit STO weitergemacht wird.
    Da das Styropor für alle Systeme eh von nur 2 oder 3 Herstellern kommt, ist es dem recht egal, ob Hufgard (mit einem a!) oder STO.
    Das ist dann zwar immer noch kein komplettes System, aber wenigstens haben Sie keine unverträglichen Materialien direkt aufeinander.
    Wenn Sie irgendein anderes Gewebe von einer Firma hätten, die mit zementhaltigen Spachtelmassen arbeitet, dann würde ich als Praktiker sagen: "Ok, gehen Sie auf den Vorschlag ein". Aber STO-Gewebe und Zementhaltiger Spachtel ist nicht!
    Gruß Roland
  5. STO-Gewebe: Standardgewebe für mineralische Spachtelmassen geeignet

    Foto von Martin Kempf

    mach ma halblang mit den jungen Pferden
    Das ganz normale, grüne STO-Gewebe wird ohne Styropor untendrunter hochoffiziell für das Überspachteln von Fassaden mit mineralischen Spachtelmassen verkauft, ob das nun STO Levell Uni oder GIMA Multihaft oder Marmorit irgendwas ist  -  solange nicht das feine Gewebe mit 4 mm Maschenweite verwendet wurde, sondern das grüne Standardgewebe mit seinen 6 oder 7 Millimetern, sehe ich da keinerlei Probleme, nur weil da jetzt Styropor untendrunter ist. Aber selbstverständlich wird dir im Nachhinein jeder Hersteller sagen, dass die Kombination nicht OK ist. Die wären ja auch schön blöd, wenn sie das nicht machen würden  -  warum sollten sie sich für irgendetwas haftungstechnisch einspannen lassen, an dem sie kaum etwas verdient haben?
  6. WDVS-Gewebe: Alkaliresistenz entscheidend? Kurzprüfung!

    Tja, welches ist denn verwendet worden?
    Die Frage stellt sich jetzt.
    Wenn es ein alkaliresistentes ist, dann ist ja zumindest soweit OK.
    Dann mach ich auch halblang 🙂
    Gruß Roland
  7. WDVS-Zulassung: Einzelzulassung bis 8m Höhe? Fragen & Antworten

    Die Hauptfrage ist noch nicht beantwortet ...
    1) unabhängig vom weiteren Verlauf, wie war es denn nun vor ein Paar Jahren. Waren da wirklich nur Einzelzulassungen nötig bei Bauwerkhöhe bis 8 m?

    2) Es wurde das grüne Gewebe verwendet (war allerdings auch ein bisserl weiß zu sehen?) Das was ich so gesehen habe waren auf jeden Fall mehr als 4 mm.

    3) Leider ist das Sto-Material gerade nicht im Vertrag erwähnt. Das kann man allenfalls konkludent aus dem ersten Angebot ziehen. Von daher hat der Bauträger die besseren Karten wenn ich auf Mängelbeseitigung poche, dann reißt er den Sto-Oberputz und das Gewebe wieder runter und macht komplett in Hufgard. Ist die Frage ob dabei wirklich was gewonnen wäre.

    4) Die Gewährleistung wird ja durch eine ebensolang laufende Bankbürgschaft gesichert. Da kann eigentlich nur noch recht wenig schieflaufen.

    • Name:
    • sniper
  8. WDVS-Zulassung: Bauträger-Aussage zur Gebäudehöhe korrekt?

    Frage immer noch nicht beantwortet! Wie war es denn nun?
    Lügt mich mein Bauträger schon wieder an, oder war es tatsächlich vor 2-3 Jahren so, dass bei 8 m Gebäudehöhe noch keine Zulassung notwendig war?
    • Name:
    • Sniper
  9. ✅ WDVS-Zulassung: Immer erforderlich! Materialmix = Mangel

    Zulassung für WDVSAbk.
    WDVS brauchten schon immer eine Zulassung, da es sich um "nicht geregelte Baustoffe" handelt  -  und Materialmix ist genau so verpönt bzw. ein Mangel wie Verarbeitungsfehler auch.
    Lassen Sie sich kein X für ein U vormachen ...
  10. WDVS-Info: Verband bietet Broschüren zu Systemzulassung

    WDVS nochmals
    eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung ist eine Sache, die brauche ich immer und das mit den 8 m Höhe ist eine faule Ausrede Ihres Bauträger; es gibt einen Verband WDVSAbk., der hat interessante Broschüren, u.a. eine heißt "Technische Systeminfo Nr. 1", eine andere "Erfolg im System"; beide befassen sich mit Ihrem Problem
  11. WDVS-Materialmix: Zulassungen & alkalische Spachtelmassen

    paar fragen!
    sorry  -  ultraboard les ich nicht, und habe ich auch nicht vor reinzuschauen!
    um was geht es denn? welchen materialmix?
    die Bemerkungen zu den Zulassungen von Herrn haegele stimmen so.
    die texte von rs-b bitte streichen, der vergas seine Kennzeichnungspflicht als profilaie 😉 von STO gibt es natürlich zementhaltige (alkalische) Spachtel und Armierungsmassen und natürlich auch Oberputze. die heißen levell, Faserputz, Baukleber. die zementfreien heißen dann Armierungsputz und STOlit für den op! die Gewebe waren bis glaube ich letztes Jahr dunkelgrün für alkaliresistent und hellgrün für zementfreie Armierungsmassen. die Farbe der alkalibeständigen wurde auf weiß mit gelbem streifen für die Überlappung geändert. das Saur-Broschsche Gewebe wird dann halb in gelb 😉 ist das dann klar?
    die Bemerkungen zu den Materialien sind ja auch richtig angerissen. Styropor für Fassaden werden meines Wissens von schwenk und rygol hergestellt. Gewebe werden auch zugekauft. insofern sollte man das mit den Zulassungen mit etwas informativem Hintergrund und Erfahrung beurteilen können. was soll den schon passieren, die haftund der Schichten muss natürlich passen. ansonsten mehr auf die mit Erfahrung hören als auf die überinformierten, und vor allem das Thema Zulassung nicht überstrapazieren! es wurden doch keine nicht in anderen Zulassungen für diesen Zweck geeignete Materialien verwendet? also was ist drauf?
  12. WDVS-Diskussion: Verweis auf frühere Forum-Beiträge

    WDVS ...
    im Forum ... /Außenwände/104-1 habe ich mich ausführlich zu dem Thema verbreitet  -  einfach hinsurfen
  13. Falscher Link: Hinweis auf veraltete WDVS-Diskussion

    Außenwände 104/1
    der Link stimmt nicht! das ist ja Jahre her!?!?
  14. ✅ STO-Therm-Classic: Zementfreies System? Alkaliresistenz prüfen!

    Der Link stimmt schon
    nur hätte er angenehmer verlinkt sein können (siehe unten).
    Es ging ja eigentlich um ein angebotenes Sto-Therm-Classic-System, das ja zementfrei ist ...
    Deswegen habe ich ja auch oben geschrieben, wenn es ein alkaliresistentes ist, mach ich halblang 🙂
    Ansonsten viele Grüße vom Profileien
  15. WDVS: Wärmedämm-Verbundsysteme aus Polystyrol – Überblick

    Außenwände ...
    der Beitrag ist vom 19.07.2002, na ja, hier nochmals:
    Wärmedämm-Verbundsysteme aus Polystyrol-Partikelschaum
    WDVSAbk.
    Im Zeitalter der Energieeinsparung werden Wohnhäuser (und nicht nur diese) immer besser und stärker gegen Wärmeverluste geschützt, indem sie vielfach mit einem "Vollwärmeschutz", auch "Thermohaut" genannt, versehen werden.
    Eine besonders beliebte Variante dieser Wärmedämm-Verbundsysteme besteht aus angeklebten Dämmstoffplatten aus Polystyrol-Partikelschaum (Styropor) in einer Stärke von mehr als 10 cm (je dicker, desto besser!?).
    Diese Wärmedämm-Verbundsysteme brauchen, nachdem es sich um "nicht geregelte Bauprodukte" (Bauprodukte, für die es keine allgemein anerkannte Regel der Technik oder Technische Baubestimmungen z.B. nach Artikel 3 Absatz 2 BayBauO) handelt, eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZAbk.), damit sie überhaupt verwendet werden dürfen.
    Diese allgemeine bauaufsichtliche Zulassung wird durch das Deutsche Institut für Bautechnik, Anstalt des Öffentlichen Rechts, Kolonnenstraße 30 L, 10829 Berlin erteilt.
    Zugelassen sind aber immer nur die entsprechenden Systeme im Ganzen. Dies deshalb, weil diese Systeme aus mehreren, aufeinander abgestimmten Komponenten bestehen.
    "Die Wärmedämm-Verbundsysteme" (WDVS) bestehen aus am Untergrund mit Klebemörtel angeklebten Dämmstoffplatten aus Polystyrol-Partikelschaum (PS), einem mit Textilglas-Gittergewebe bewehrten Unterputz und mineralisch- bzw. kunstharzgebundenen (mineralisch gebundenen, Kunstharz-gebundenen) Oberputzen. Der Untergrund ist ggf. mit einer Grundierung zu verfestigen. " Mit anderen Worten: Grundierung, Klebemörtel, Dämmstoffplatten, Textilglas-Gittergewebe, Unterputz und Oberputz bilden die einzelnen Komponenten des Systems, wobei die WDVS vollständig aus diesen Produkten bestehen müssen! Auch die Verarbeitung ist vorgeschrieben. Die jeweilige Zulassung enthält nicht nur zwingende Bestimmungen für die Bauprodukte (Eigenschaften und Zusammensetzung; Herstellung, Verpackung, Transport, Lagerung und Kennzeichnung; Übereinstimmungsnachweis), für Entwurf und Bemessung (Standsicherheitsnachweis, Wärmeschutz und klimabedingter Feuchteschutz, Schallschutz, Brandschutz), sondern auch Bestimmungen für die Ausführung, so u.a.
    • der Untergrund (Wand) muss eben, trocken, fett- und staubfrei (fettfrei, staubfrei) sein, stark saugende oder sandende Untergründe müssen mit einer Grundierung verfestigt werden,
    • der Klebemörtel ist in einem bestimmten Verhältnis (Trockenmörtel: Wasser) gebrauchsfertig einzustellen und auf die Dämmstoffplatten aufzubringen.
    • Die Dämmstoffplatten sind passgenau im Verband anzukleben. Zwischen den Platten dürfen keine offenen Fugen entstehen. Unvermeidbare Spalten müssen mit gleichwertigen Dämmstoffen geschlossen werden. In die Fugen darf kein Klebemörtel gelangen. Zur Vermeidung von Wärmebrücken dürfen die Kanten nicht bestrichen oder verschmutzt sein.

    Die Dämmstoffplatten sind entweder bei ebenen Untergründen mit Zahnspachtel vollflächig zu beschichten oder durch Auftragen einer umlaufenden Wulst am Plattenrand und Klebepunkten in der Mitte so mit Klebemörtel zu versehen, dass mindestens eine Verklebung von 40 % erreicht wird. Der Klebemörtel ist von Hand oder maschinell aufzubringen.
    Der Klebemörtel darf auch wulstförmig auf den Untergrund aufgetragen werden. Es müssen mindestens 60 % der Fläche durch Mörtelstreifen bedeckt sein, der Abstand der Klebewülste darf 10 cm nicht überschreiten. Die Dämmstoffplatten sind unverzüglich, spätestens nach 10 Minuten in das frische Klebemörtelbett einzudrücken, einzuschwimmen und anzupressen.
    Bei Dämmstoffplatten mit Dicken über 100 mm bis 200 mm muss aus Brandschutzgründen oberhalb jeder Öffnung im Bereich der Stürze ein mindestens 200 mm breiter und mindestens 300 mm seitlich überstehender (links und rechts der Öffnung) nichtbrennbarer Mineralfaser-Lamellendämmstreifen (Baustoffklasse DINAbk. 4102-A) vollflächig angeklebt werden. Im Kantenbereich ist das Bewehrungsgewebe zusätzlich mit Gewebeeckwinkeln zu verstärken. Werden hierdurch auch Laibungen gedämmt, ist für die Dämmung der horizontalen Laibung im Sturzbereich ebenfalls nichtbrennbarer Mineralfaser-Dämmstoff (Baustoffklasse DIN 4102-A) zu verwenden.
    Die Platten dürfen zusätzlich zur Fixierung mit mechanischen Hilfen gehalten werden.
    Beschädigte Dämmplatten dürfen nicht eingebaut werden.

    • Unter weiteren Hinweisen ist ausgeführt, dass abweichende Ausführungen der WDVS von den Vorgaben der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung  -  wie z.B. bedingt durch den Einbau von Rollladenkästen  -  im Einzelfall zu beurteilen sind und ggf. zusätzlicher Nachweise bedürfen.

    Die verschiedensten Wärmedämm-Verbundsysteme sind, soweit sie durch das Deutsche Institut für Bautechnik, Anstalt des öffentlichen Rechts, Kolonnenstraße 30 L, 10829 Berlin, allgemein bauaufsichtlich zugelassen sind vielfach weder richtig geplant noch richtig, d.h. entsprechend der Verarbeitungsanweisung, die Gegenstand der entsprechenden Zulassung ist, ausgeführt worden.
    Häufig zu beobachtende Fehler bei Dämmstärken > 10 cm bestehen darin,
    1. dass der oberhalb jeder Gebäudeöffnung (Tür, Fenster) erforderliche Mineralfaser-Lamellendämmstreifen einfach fehlt, die Wärmedämmung aus Polystyrol ist bis an die Gebäudeöffnung herangeführt,
    2. dass nur der  -  konstruktiv bedingt über das Außenmauerwerk hervorstehende Rollladenkasten mit mineralischem Material gedämmt ist,
    3. der seitliche Überstand von 30 cm links und rechts der Gebäudeöffnung nicht oder nicht richtig ausgebildet ist,
    4. der Mineralfaser-Lamellendämmstreifen zwar angebracht ist, aber an der falschen Stelle (!) ,
    5. dass "Laibungen" nicht mit dem Mineralfaser-Lamellendämmstreifen gedämmt sind (darunter fallen nicht nur Fensterlaibungen, sondern z.B. zurückgesetzte Eingangstüren oder auskragende Bauteile können ebenfalls unter diese Definition fallen) ,
    und gelegentlich,
    6. dass sowohl die Dämmstoffplatten nicht passgenau im Verband geklebt
    7. als auch nicht richtig mit Klebemörtel versehen sind.
    Auch ein sogenanntes "Mischen" der Systeme ist unzulässig.
    Hierauf weist der Fachverband Wärmedämm-Verbundsysteme e.V., Fremersbergstraße 33,76530 Baden-Baden in einer eigens zu diesem Thema herausgegebenen Information "Erfolg im System" sogar ausdrücklich hin. (Diese und auch andere interessante Informationen finden Sie im Internet unter

    ).
    Dies bedeutet, dass alle Häuser, die nicht entsprechend den Verarbeitungsanweisungen  -  wie in der jeweiligen Zulassungsurkunde niedergelegt, ausgeführt wurden, fehlerhaft sind  -  mit der Konsequenz, dass Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche (Gewährleistungsansprüche, Schadensersatzansprüche) bestehen (eine Sanierung ist nur mit einem erheblichen finanziellen Aufwand möglich).
    Argumente, dass bei "Gebäuden geringer Höhe" die Brandschutzbestimmungen der LandesBauO nicht gelten, weshalb die in den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen geforderte "Brandabschottung" aus einem Mineralfaser-Lamellendämmstreifen nicht notwendig sei, gehen an der Sache vorbei! Der richtig angebrachte Dämmstreifen aus Mineralfaser-Lamelle verhindert nämlich nicht nur die Brandausweitung, sondern insbesondere wird ablaufende Polystyrolschmelze im Brandfalle aufgefangen bzw. umgeleitet, und ein Abtropfen verhindert. Im Vordergrund steht hier der Personenschutz von Rettern und zu rettenden Personen. Deshalb ist diese Maßnahme uneingeschränkt  -  unabhängig von der Gebäudehöhe bzw. Gebäudeart erforderlich!
    Die Ausführungsbestimmungen sind einzuhalten!
    Dass es sich dabei nicht um ein Kavaliersdelikt handelt, ergibt sich schon daraus, dass bei Verwendung von Baustoffen, die nicht allgemein bauaufsichtlich zugelassen sind, die Bauordnungen der Länder dies als Ordnungswidrigkeit ansehen und Verstöße mit Geldbußen bis zu € 500.000,00 geahndet werden können.
    Fazit: Nur wer die "abZ" kennt, richtig interpretiert und anwendet, wird eine dauerhafte Freude an den WDVS haben, sei es als Bauherr, Verarbeiter oder Generalübernehmer.
    Diesen Beitrag finden Sie auch auf meiner Website mit Beispielbildern dazuauf Seite 5; siehe auch untenstehender Link!

  16. WDVS-Zulassung: Diskussion über Komponenten & Systeme

    ogott
    schon wieder ein megaposter! die Zeilen gehören auf 30 beschränkt!
    also wissen wir nicht was drauf ist, r-sb! dann halten wir uns erst mal zurück mit spekulationen, oder?
    dieses Zulassungstheater ist ja ganz spannend! stellen sie sich das mal vor 500 Jahren mit Ziegeln vor, als es in jedem 5 ten kaff eine Ziegelei gab, und noch keine Ziegelnorm! die bauaufsichtlichen Zulassungen in Berlin konnten sich die nicht leisten, weil die damals auch schon 100.000 kosteten!
    ist das nicht verbraucherunfreundlich? die Komponenten wie Baukleber, Armierungskleber Gewebe usf sind sich so dermaßen ähnlich, die Entwicklungsingenieure wechseln von einem zum andern, der eine labelt das Produkt des andern!
    und was veranstalten wir hier!? den lobbyisten hörig am Mund kleben! nicht im System wechseln!? auf einen Unterputz von schwenk mach ich doch auch einen Oberputz von Maxit. ist doch schnuppe, oder? und das geht nur deswegen, weil sich der normenausschuss zur Aufstellung von entsprechenden normpaketen enschloss? ich finde die Diskussion aus verbrauchersicht nicht witzig. das Thema ist so kompliziert nicht, dass der eine nicht mit dem anderen könnte ...
    nur juristisch ist das eine supernummer!
    da werde ich ja zum Fischer 😉
  17. STO-Therm-Classic: Zementfrei? Herstellerangaben prüfen!

    Da wir als Hr. Blücher
    ja auch nicht wissen, was drauf ist, könnten wir uns auch mit Aussagen von wegen "die texte von rs-b bitte streichen" etwas zurückhalten, oder?
    Ist Sto-Therm-Classic zementfrei oder nicht? Laut STO nämlich schon!

    "Dieses Wärmedämm-Verbundsystem besteht aus Polystyrol-Hartschaumplatten und dem zementfreien, faserverstärkten Sto-Armierungsputz für Fassaden mit fugenloser Putzoberfläche. "
    Darüber ging nämlich das Angebot!

    Gruß Roland

  18. 🔴 WDVS-Risiko: Spekulationen über falsches Gewebe vermeiden!

    verehrter ...
    verehrter "dass wenn Sie ein STO-Gewebe, das nicht für mineralische Spachtelmassen ausgelegt ist, mit einer solchen verspachteln, hier ein erhebliches Schadensrisiko besteht! " ...
    das ist schlichtweg Dünnfug! begründet habe ich doch schon! STO hat zwei Gewebe im lieferprogramm! und solange wir nicht wissen was drauf ist sollte man nicht solchen spekulationen nachgehen! sicher! Therm-Classic hat er im Angebot stehen. ist es dann auch drauf? wahrscheinlich weiß, dass der fluglotse auch nicht?
  19. Forum-Diskussion: Bitte um gemäßigten Umgangston

    @Bluecher
    mach mal langsam, min jong 😉
  20. 🔴 WDVS-Risiko: Zementspachtel auf nicht alkaliresistentem Gewebe?

    Willst Du damit sagen
    dass es nichts ausmacht, wenn der einen Zementspachtel auf ein nicht alkaliresistentes Gewebe schmiert?
    Ich bin heute auch mal streitlustig!
    Ich habe geschrieben: "dass wenn Sie ein STO-Gewebe, das nicht für mineralische Spachtelmassen ausgelegt ist, mit einer solchen verspachteln, hier ein erhebliches Schadensrisiko besteht! "
    Daraus sollte man implizieren, dass wenn er ein Sto-Gewebe nimmt, das dafür ausgelegt ist, nichts schlimmes passieren sollte.
    Lies das nochmal langsam durch. Wenn er das eine nimmt, OK, wenn er das andere nimmt, nicht OK punktum!
    Sind wir nicht eigentlich der gleichen Meinung?
    Gruß Roland
  21. STO-Gewebe: Präzisierung zur Alkaliresistenz erforderlich

    meen jung:-)
    halt! ich habe verstanden, du meinst STO Gewebe seien prinzipiell nicht für zementhaltiges ausgelegt --- und du meinst ein STO-Gewebe, das nicht für alkalien ausgelegt ist!?
    uff! das ist natürlich OK so rum! aber man kann es echt auch anders verstehen --- sorry profilaie (nicht leie  -  denn verliehen wird nix:-)
  22. STO Sil K: Silikatputz auf zementfreiem Armierungsputz?

    einäugige
    ich konnte mir das nicht verkneifen! ... und habe heimlich bei den einäugigen gespitzt 😉 bezeichnenderweise wird diese juristisch  -  praktische frage dort den Physikern überlassen! *schmunzel* da schrieb sniper, der lotse, was von STO sil k. das ist Silikatputz mit Kratzputzcharakter. das ist ja nun mal was alkalisches als Oberputz. der hält nur mit pattex auf zementfreien Armierungsputz. ergo -- wenn nicht alle doof sind, ist da eine alkalische Armierung drauf, und warum sollten die putze da mit dünnem Gewebe dran. da wären ja kettenfehler drin? vielleicht gibt uns sniper mal einen Tipp!? sonst STOchern wir wie die Physiker im altenteil!
    im ernst, das getue mit den Zulassungen ist unerträglicher lobbyismus! normt mal den kram, dann kehrt markwirtschaft ein! so werden für jede Zulassung lockere 100 Tsd abgezockt! wer zahlt denn das! das ist ja wie beim Sanierputz ... Fischer noch mal!
  23. WDVS-Schäden: Medienproduktion sucht betroffene Bauherren

    WDVS  -  immer noch
    die Diskussion scheint hier ziemlich abgeflaut zu sein, dafür geht es anderweitig zur Sache  -  manchmal dauert es halt eine Weile.
    Eine Münchner Medienproduktion ist an mich herangetreten und sucht durch fehlerhafte WDVSAbk. betroffene Bauherren, die sich auch vor der Kamera äußern ...
    Der Beitrag auf
  24. WDVS-Mängel: Hinweis auf Beispiele an Messehallen

    Foto von

    die brauchen doch nicht weit gehen
    sondern nur mal zu den neuen Messehallen und da die Kamera draufhalten. Edgar Bromm hat da wunderschöne Fotos von gemacht ...
  25. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    WDVS Zulassung: Materialmix, Gewährleistung & Systemanforderungen

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob ein Materialmix beim WDVSAbk. zulässig ist, welche Rolle die Systemzulassung spielt und wie sich die Anforderungen an die Zulassung in den letzten Jahren verändert haben. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Gewährleistung und den Risiken, die mit der Verwendung von nicht kompatiblen Materialien verbunden sind. Die Expertenmeinungen gehen teilweise auseinander, insbesondere bei der Frage, ob bestimmte STO-Gewebe für mineralische Spachtelmassen geeignet sind.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag 🔴 WDVS-Risiko: Falsches Gewebe in mineralischer Spachtelmasse! wird auf ein erhebliches Schadensrisiko hingewiesen, wenn ein STO-Gewebe, das nicht für mineralische Spachtelmassen ausgelegt ist, mit einer solchen verspachtelt wird. Es wird empfohlen, die Kompatibilität der Materialien genau zu prüfen.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag WDVS-Info: Verband bietet Broschüren zu Systemzulassung verweist auf den Verband WDVS, der interessante Broschüren zum Thema Systemzulassung anbietet. Diese können hilfreich sein, um sich umfassend über die Thematik zu informieren.

    🔴 Kritisch/Risiko: Mehrere Beiträge warnen vor den Risiken eines Materialmixes beim WDVS. So wird im Beitrag ✅ WDVS-Zulassung: Immer erforderlich! Materialmix = Mangel betont, dass ein Materialmix genauso ein Mangel ist wie Verarbeitungsfehler. Es wird empfohlen, sich nicht täuschen zu lassen.

    👉 Handlungsempfehlung: Es wird empfohlen, die Herstellerangaben und Zulassungen der verwendeten Materialien genau zu prüfen und im Zweifelsfall einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Der Beitrag STO-Therm-Classic: Zementfrei? Herstellerangaben prüfen! rät dazu, die Herstellerangaben zu prüfen, ob ein System zementfrei ist oder nicht. Achten Sie auf die Kompatibilität der einzelnen WDVS-Komponenten, um spätere Schäden zu vermeiden.

    Die Diskussion zeigt, dass die Thematik WDVS-Zulassung, Materialmix und Gewährleistung komplex ist und es wichtig ist, sich umfassend zu informieren und im Zweifelsfall fachkundigen Rat einzuholen. Die Beiträge bieten eine Vielzahl von Informationen und Meinungen, die bei der Entscheidungsfindung helfen können. Beachten Sie auch den Beitrag WDVS-Schäden: Medienproduktion sucht betroffene Bauherren, falls Sie von fehlerhaften WDVS betroffen sind.

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