ich habe in 2001 ein 1 1/2-geschossiges Reihenmittelhaus (Neubau) von einem Bauträger erworben. Dieses liegt am Rande der Einflugschneise des Köln/Bonner Flughafens. Das Haus soll laut Verkaufsprospekt mit 37 dB schallgedämmt sein. In der Baubeschreibung ist hierzu keine Aussage getroffen (nur ein Verweis auf DINAbk. 4109). Der Bebauungsplan gibt die Vorgabe Rges = GesamtSchalldämmmaß der Umfassungsbauteile von 37 dBAbk. vor. Da es nicht unbedingt "super"-schallgedämmt ist, habe ich bei dem Dachflächenfensterhersteller angefragt, welches Schalldämmmaß meine Fenster aufweisen =>Ergebnis Rw = 30 dB.
Nun meine eigentlichen Fragen:
- Wie berechnet sich das Gesamtschalldämmmaß der Umfassungsbauteile (Formel)?
- Ist ein Gesamtschalldämmmaß der Umfassungsbauteile von 37 dB auch mit Fenstern von 30 dB zu erreichen?
- Hätte der Bauträger das Schalldämmmaß einhalten müsse? - es stand ja nicht in der Baubeschreibung.
Für die Beantwortung der Fragen im Voraus besten Dank.
Gruß
Thomas Bundschuh