Notarkosten beim Immobilienkauf: Wer trägt die Kosten? Anfechtung möglich?
BAU-Forum: Neubau
Notarkosten beim Immobilienkauf: Wer trägt die Kosten? Anfechtung möglich?
wir haben folgendes Problem: im Rahmen eines geplanten Immobilienerwerbs interessierten wir uns für eine noch zu erstellende Doppelhaushälfte. Der Makler, auf den wir hierbei trafen, nötigte uns ("sonst könne man überhaupt nicht verhandeln geschweige denn das Haus reservieren") noch in der frühen Informationsphase ein Schriftstück zu unterzeichnen, wonach wir einen Notar beauftragten, uns einen Kaufvertragsentwurf zuzusenden. Auch auf mehrmaliges Nachfragen versicherte uns der Makler, dass diese Unterschrift für uns völlig unverbindlich und vor allem kostenfrei sein würde (wohl wissend, dass wir in dieser Phase niemals eine Unterschrift geleistet hätten, die uns letztlich 422 € kosten sollte). Auf dem Schriftstück fehlten zudem jegliche Hinweise auf mögliche Folgekosten oder Gebühren.
Nach intensiven Verhandlungen kam schließlich ein notarieller Beurkundungstermin zustande, wobei wir keinen Einfluss auf die Auswahl des Notars hatten. Diese Beurkundung wurde dann aber von dem Bauträger abgebrochen, weil er sich nunmehr nicht mehr an die mit uns getroffenen Vereinbarungen halten wollte, welche wir schriftlich festhalten lassen wollten. Z.Z. laufen Nachverhandlungen, die sich aber in die Länge ziehen, weil wir jetzt natürlich bezüglich eines reibungslosen Gelingens des Bauvorhabens sehr misstrauisch geworden sind. Nun schickt uns der Notar die o.a. Rechnung über 422 €, wir vermuten "um den Druck zu erhöhen". Unsere Fragen:
1.) Müssen wir zahlen?
2.) Liegt hier ein Betrug, arglistige Täuschung o.ä. vor?
3.) Wie können wir uns am besten wehren?
Wir sind dankbar für jede Hilfe (keine Rechtsberatung - ist schon klar) und verbleiben mit freundlichen Grüßen
Michael
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Ich verstehe, dass Sie Bedenken bezüglich der Notarkosten im Zusammenhang mit Ihrem geplanten Immobilienerwerb haben. Es ist wichtig zu wissen, dass beim Kauf einer Immobilie Notarkosten anfallen, die sich aus den Gebühren für die Beurkundung des Kaufvertrags und gegebenenfalls weiterer notwendiger Tätigkeiten des Notars zusammensetzen.
🔴 Gefahr: Wenn Sie sich unter Druck gesetzt fühlen, einen bestimmten Notar zu wählen, könnte dies ein Hinweis auf unlautere Geschäftspraktiken sein. Sie haben grundsätzlich das Recht, den Notar Ihres Vertrauens selbst auszuwählen.
Die Notarkosten sind gesetzlich geregelt und richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Die Höhe der Kosten hängt vom Kaufpreis der Immobilie ab. Es ist ratsam, sich vorab einen Kostenvoranschlag vom Notar einzuholen.
Sollten Sie den Verdacht haben, dass Ihnen durch das Verhalten des Maklers oder des Bauträgers ein Schaden entstanden ist, empfehle ich Ihnen, sich rechtlich beraten zu lassen. Ein Anwalt kann prüfen, ob eine Täuschung vorliegt und welche Ansprüche Sie geltend machen können.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie den Kaufvertragsentwurf und die Umstände der Notarwahl von einem Anwalt für Immobilienrecht prüfen.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Beurkundung
- Die Beurkundung ist die notarielle Form der Rechtsgeschäfts. Sie dient der Rechtssicherheit und dem Schutz der Beteiligten. Bei der Beurkundung liest der Notar den Vertrag vor, erläutert ihn und lässt ihn von den Parteien unterschreiben.
Verwandte Begriffe: Notar, Kaufvertrag, Beglaubigung - Grundbuch
- Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in dem Grundstücke und die damit verbundenen Rechte (z.B. Eigentum, Hypotheken) verzeichnet sind. Es dient der Rechtssicherheit im Grundstücksverkehr.
Verwandte Begriffe: Eigentum, Hypothek, Grundschuld - Kaufvertrag
- Der Kaufvertrag ist ein zweiseitiger Vertrag, durch den sich der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer eine Sache (z.B. eine Immobilie) zu übergeben und das Eigentum daran zu verschaffen, während der Käufer sich verpflichtet, den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen.
Verwandte Begriffe: Angebot, Annahme, Eigentumsübertragung - Makler
- Ein Makler ist ein Vermittler, der im Auftrag eines Kunden (z.B. Verkäufer oder Käufer einer Immobilie) tätig wird, um einen Vertrag (z.B. Kaufvertrag) zu vermitteln. Er erhält für seine Tätigkeit eine Provision.
Verwandte Begriffe: Provision, Vermittlung, Immobilienmakler - Notar
- Ein Notar ist ein unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes, der Rechtsgeschäfte beurkundet und andere notarielle Tätigkeiten ausübt. Er ist zur Unparteilichkeit verpflichtet und berät die Beteiligten.
Verwandte Begriffe: Beurkundung, Beglaubigung, Rechtsberatung - Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)
- Das GNotKG regelt die Gebühren für Gerichte und Notare in Deutschland. Es legt fest, welche Gebühren für bestimmte Amtshandlungen erhoben werden dürfen.
Verwandte Begriffe: Gebühren, Kosten, Honorar - Eigentumsübertragung
- Die Eigentumsübertragung ist der rechtliche Vorgang, durch den das Eigentum an einer Sache (z.B. einer Immobilie) von einer Person auf eine andere übergeht. Bei Immobilien erfolgt die Eigentumsübertragung durch Eintragung im Grundbuch.
Verwandte Begriffe: Auflassung, Grundbuch, Besitz
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Wer trägt die Notarkosten beim Immobilienkauf?
Grundsätzlich trägt der Käufer die Notarkosten, da er von der Eigentumsübertragung profitiert. Im Kaufvertrag kann jedoch eine abweichende Vereinbarung getroffen werden. Die Kosten umfassen die Beurkundung des Kaufvertrags, die Eintragung ins Grundbuch und gegebenenfalls weitere Dienstleistungen des Notars. - Wie setzen sich die Notarkosten zusammen?
Die Notarkosten sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt. Sie richten sich nach dem Wert des Kaufgegenstandes, also dem Kaufpreis der Immobilie. Hinzu kommen Gebühren für weitere Tätigkeiten wie die Einholung von Genehmigungen oder die Bestellung von Grundschulden. - Kann man die Notarkosten beeinflussen?
Die Höhe der Notarkosten ist gesetzlich festgelegt und nicht verhandelbar. Allerdings können Sie durch eine sorgfältige Vorbereitung des Kaufvertrags und die Vermeidung unnötiger Änderungen Kosten sparen. Es ist ratsam, sich vorab einen Kostenvoranschlag vom Notar einzuholen. - Was passiert, wenn man die Notarkosten nicht bezahlen kann?
Wenn Sie die Notarkosten nicht bezahlen können, kann der Notar die Beurkundung ablehnen. In diesem Fall kommt der Kaufvertrag nicht zustande. Es ist daher wichtig, die Finanzierung vor der Beurkundung sicherzustellen. Unter Umständen kann man eine Zahlungsvereinbarung mit dem Notar treffen. - Kann man Notarkosten von der Steuer absetzen?
Notarkosten können unter Umständen als Werbungskosten oder Betriebsausgaben von der Steuer abgesetzt werden, wenn die Immobilie vermietet oder gewerblich genutzt wird. Bei einer selbstgenutzten Immobilie sind die Notarkosten in der Regel nicht absetzbar. - Was ist ein Kaufvertragsentwurf und warum ist er wichtig?
Ein Kaufvertragsentwurf ist ein Dokument, das die wesentlichen Bedingungen des Immobilienkaufs enthält, bevor der eigentliche Kaufvertrag beim Notar beurkundet wird. Er ermöglicht es Käufer und Verkäufer, den Vertrag vorab zu prüfen und gegebenenfalls Änderungen vorzunehmen. Ein sorgfältig erstellter Entwurf kann spätere Streitigkeiten vermeiden. - Welche Rolle spielt der Makler beim Immobilienkauf?
Der Makler vermittelt zwischen Käufer und Verkäufer einer Immobilie. Er präsentiert die Immobilie, führt Besichtigungen durch und unterstützt bei den Verhandlungen. Der Makler hat jedoch keine rechtliche Befugnis, den Käufer zur Wahl eines bestimmten Notars zu zwingen. - Was bedeutet Beurkundung beim Notar?
Die Beurkundung ist ein formeller Akt, bei dem der Notar den Kaufvertrag vorliest und von Käufer und Verkäufer unterschreiben lässt. Durch die Beurkundung wird der Kaufvertrag rechtskräftig und die Eigentumsübertragung kann erfolgen. Der Notar sorgt dafür, dass alle Beteiligten die rechtlichen Konsequenzen des Vertrags verstehen.
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Notarkosten: Auftrag, Kosten und Ihre Rechte als Käufer
Wir müssen mal ein wenig vermuten ...
... denn sonst wäre es ja Rechtsberatung. Also: die Höhe der Notargebühren ist abhängig vom Kaufpreis. Wenn man jetzt mal einen Standardwert nimmt, sag ich mal 1 % für die Durchführung des Kaufvertrages. Der Punkt ist aber ein völlig anderer: was haben Sie unterschrieben? Ich geh mal davon aus, dass das ein Auftrag für den Notar war, zwecks Übersendung eines Vertragsentwurfes. Der Makler ist insofern fein raus, weil er nicht Vertragspartei ist. Den Notar interessiert es auch hezlich wenig, wer den Vertrag jetzt platzen lässt, von Ihnen hat er den Auftrag. Und: Notargebühren haben öffentlich-rechtlichen Charakter, sprich: er muss Sie nicht erst verklagen, sondern kann seine Forderungen direkt gegen Sie durchsetzen, sprich: Er kann sich selbst einen Titel ausstellen. Es hört sich unter dem Strich doof an, ist aber so: Unterschreiben Sie nie wieder etwas, was Sie nicht genau vorher geprüft habe. Sie werden wahrscheinlich Lehrgeld zahlen müssen. Inwieweit Sie einen Anspruch gegen den Makler haben, möchte ich jetzt hier nicht beantworten, denn das ist wirklich zu gefährlich ... Noch einmal zur Auswahl des Notars: Es ist manchmal wirklich besser, einen Notar mit der Beurkundung zu beauftrage, der in der ganzen Sache drin ist (z.B. bei WEGAbk.) als einen Fremden Notar. Grundsätzlich aber gilt: Wer die Musik bezahlt, bestellt sie auch. Und zum Abschluss folgender Rat: wer solche Methoden anwendet, der soll zur Hölle gehen (sagt ein altes schwedisches Sprichwort) ... -
Hinweis: Zusammenfassung der Notarkosten-Diskussion
-
Beiträge aus Sonstiges
Beiträge aus Sonstiges -
Notarkosten: Wer zahlt bei Terminabsage? – Ihre Rechte
ganz einfache Kiste,
sollte man denken, ist aber nicht ganz so.
1. wenn überhaupt kosten entstehen, hat die derjenige zu tragen,
welcher den Termin platzen lässt und sich an die absprachen nicht
binden will.
2. würde ich mit so einem "unternehmen" überhaupt nicht mehr verhandeln/bauen wollen. wenn der Makler dermaßen Druck auf sie aus-übt, sollten sie diesem Druck nicht nachgeben - merke, sie können ein Haus kaufen, er muss ein Haus verkaufen - wer sitzt wohl am längeren Hebel?
3. wenn auf dem Schriftstück nichts von entstehenden kosten erwähnt ist, so ist aber auch nicht erwähnt das keine kosten entstehen. normalerweise zahlt immer der Auftraggeber. haben sie für die aussagen des maklers zeugen? eventuell andere Kunden dieses "maklers"?
4. wenn sie eine Vertrags-rv haben, begeben sie sich sofort zu einem ra ihrer Wahl.
5. sollten sie keine rv haben, dann trotzdem zu ra und beraten lassen. denn wenn der Notar die Summe einklagt muss er nur einen Vertrag vorweisen der ihn beauftragt etwas zu tuen, dieser liegt
offensichtlich vor (äußerst trickreich vom Makler gedeichselt, da er im Schriftstück im Zweifel nicht als Auftraggeber genannt wird) und ein Gericht guckt nur ob die Forderung berechtigt ist, sonst nichts. MfG Holzauge §:-) -
Notarkosten: Gesamtschuldnerhaftung und unterschriebener Auftrag
Keine einfache Kiste ...
... denn zunächst haften die Parteien eines Grundstückskaufvertrages als Gesamtschuldner. Weiterhin besteht ein unterschriebener Auftrag. Aus Sicht des Notars: Der hat doch seine Arbeit gemacht, mithin steht ihm ein Anspruch auf Kohle zu. In dem Auftragsschreiben dürften explizit keine Bedingungen genannt sein. Und damit ist die Sache aus Sicht des Notars zunächst eindeutig. Und, ich wiederhole: Er muss sie noch nicht einmal verklagen ... -
Notarkosten: Widerspruch gegen Forderung – So geht's!
sorry,
habe mich eventuell falsch ausgedrückt. natürlich braucht er beim amtsgericht nur einen Titel beantragen, die Forderung weist er mit dem unterschriebenen Schriftstück nach. dann wird man vom amtsgericht angeschrieben und kann Widerspruch einlegen, dann kommt die Verhandlung. in der Verhandlung könnte man dann die umstände der unterschriften (zeugen bzgl. "das kostet sie nix") erörtern, ob nicht allein der Makler in Wirklichkeit der Auftraggeber war. wird schwierig ist schon klar, s.o.
MfG Holzauge:-) -
Notarkosten: Notar stellt Titel selbst aus – Besonderheit!
Nein nein, eben nicht ...
... der Notar kann sich selbst einen Titel ausstellen. Notarkosten haben einen öffentlich-rechtlichen Charakter. Er braucht keinen Mahnbescheid usw. Das ist der entscheidende Unterschied. -
Zusatzinfo: Wer zahlt Notar bei geplatztem Termin?
unterstreicht MoRüBe
Hallo,
der untenstehende Link soll nur nochmal zur Illustration von MoRüBe's Aussage gelten. Dies ist Teil einer wahren Bauherrengeschichte, die allerdings im Namen verfremdet ist und wozu dann jeweils ein Fachmann Antworten auf Fragen des Bauherren gibt. Damals war auch die Frage: wer zahlt den Notar, wenn eine Partei den Termin platzen lässt. -
Dank für die Antworten zum Thema Notarkosten!
Guten Abend hier nochmals vielen Dank für die ...
Guten Abend,
hier nochmals vielen Dank für die Antworten!
Michael Ruck -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Notarkosten beim Immobilienkauf: Rechte und Pflichten
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Frage, wer die Notarkosten beim Immobilienkauf trägt, insbesondere wenn ein Termin platzt oder ein Kaufvertrag nicht zustande kommt. Es wird beleuchtet, welche Rechte und Pflichten Käufer und Verkäufer haben und wie man sich gegen unberechtigte Forderungen wehren kann. Ein wichtiger Punkt ist die Gesamtschuldnerhaftung und die Bedeutung eines unterschriebenen Auftrags an den Notar. Die Möglichkeit des Widerspruchs gegen eine Forderung wird ebenfalls thematisiert.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Wie im Beitrag Notarkosten: Gesamtschuldnerhaftung und unterschriebener Auftrag erläutert, haften die Parteien eines Grundstückskaufvertrages grundsätzlich als Gesamtschuldner. Ein unterschriebener Auftrag an den Notar kann die Situation zusätzlich verkomplizieren.
💰 Zusatzinfo: Die Höhe der Notarkosten ist abhängig vom Kaufpreis der Immobilie. Im Beitrag Notarkosten: Auftrag, Kosten und Ihre Rechte als Käufer wird ein Richtwert von ca. 1% des Kaufpreises für die Durchführung des Kaufvertrages genannt. Es ist ratsam, sich vorab über die zu erwartenden Kosten zu informieren.
👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie genau, welche Dokumente Sie unterschreiben, bevor Sie einen Notar beauftragen. Im Zweifelsfall sollten Sie sich rechtlich beraten lassen, um Ihre Rechte und Pflichten zu kennen. Beachten Sie auch den Beitrag Notarkosten: Widerspruch gegen Forderung – So geht's!, falls Sie eine unberechtigte Forderung erhalten.
Die Diskussion zeigt, dass das Thema Notarkosten beim Immobilienkauf komplex ist und viele Fallstricke birgt. Eine sorgfältige Vorbereitung und die Kenntnis der eigenen Rechte sind entscheidend, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Die Beiträge bieten wertvolle Einblicke und praktische Tipps für Käufer und Verkäufer.
Die Informationen in diesem Thread dienen der Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen sollten Sie sich an einen Anwalt oder Notar wenden. Die Keywords Notarkosten, Immobilienkauf, Kaufvertrag, Beurkundung, Makler, Rechtsberatung und Anfechtung sind in diesem Zusammenhang relevant.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Notarkosten, Immobilienkauf". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
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