Rechtsberatung im Bauwesen: Was dürfen Handwerker & Bauherren rechtlich äußern?
BAU-Forum: Neubau
Rechtsberatung im Bauwesen: Was dürfen Handwerker & Bauherren rechtlich äußern?
Forumsteilnehmer die Hosen voll, dass das keine Rechtsberatung sei was sie schreiben.
Wie kann eigentlich ein Handwerksmeister oder Bauherr verbotene Rechtsberatung machen? Der hat doch gar kein Jura studiert und äußert doch nur seine freie Meinung, ist also ein juristischer Laie.
Und wenn es heißt, "Rechtsanwalt" einschalten, so sollte sich das wohl immer auf einen für Baurecht spezialisierten Anwalt handeln. Der kann eher beurteilen was auf dem Bau üblich und Stand der Praxis ist.
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Die Frage zielt darauf ab, inwieweit Handwerksmeister oder Bauherren im Rahmen ihrer Tätigkeit rechtliche Einschätzungen abgeben dürfen, ohne als unbefugte Rechtsberater zu gelten. Grundsätzlich ist es so, dass jeder seine Meinung äußern darf. Allerdings gibt es Grenzen, wenn diese Meinungsäußerung als Rechtsberatung einzustufen ist.
🔴 Gefahr: Unbefugte Rechtsberatung kann rechtliche Konsequenzen haben. Es ist wichtig, den Unterschied zwischen einer Meinungsäußerung und einer konkreten Rechtsberatung zu kennen.
Ein Handwerksmeister oder Bauherr darf seine Erfahrungen und sein Wissen im Baubereich teilen. Dies beinhaltet die Erläuterung von Bauvorschriften, technischen Normen und üblichen Vorgehensweisen. Er darf jedoch keine individuellen Rechtsfragen beantworten oder konkrete Handlungsanweisungen geben, die über sein Fachwissen hinausgehen und juristische Expertise erfordern.
👉 Handlungsempfehlung: Im Zweifelsfall sollte immer ein qualifizierter Rechtsanwalt oder ein Bausachverständiger hinzugezogen werden, um rechtliche Fragen im Zusammenhang mit Bauvorhaben zu klären.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Rechtsberatung
- Die Rechtsberatung umfasst die Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten. Sie ist in Deutschland grundsätzlich Rechtsanwälten vorbehalten.
Verwandte Begriffe: Rechtsdienstleistung, Prozessvertretung, Gutachten. - Baurecht
- Das Baurecht umfasst alle Rechtsnormen, die das Bauen betreffen. Es wird unterteilt in öffentliches und privates Baurecht.
Verwandte Begriffe: Bauplanungsrecht, Bauordnungsrecht, Architektenrecht. - Laie
- Ein Laie ist eine Person, die über kein oder nur geringes Fachwissen in einem bestimmten Bereich verfügt. Im juristischen Kontext ist ein Laie jemand, der keine juristische Ausbildung hat.
Verwandte Begriffe: Nichtfachmann, Amateur, Dilettant. - Anwalt
- Ein Anwalt ist ein juristischer Experte, der Mandanten in Rechtsfragen berät und vor Gericht vertritt. Er hat ein Jurastudium abgeschlossen und ist zur Rechtsanwaltschaft zugelassen.
Verwandte Begriffe: Rechtsanwalt, Jurist, Prozessbevollmächtigter. - Bausachverständiger
- Ein Bausachverständiger ist ein Experte, der über besondere Kenntnisse im Bauwesen verfügt und Gutachten zu Bauschäden, Baumängeln oder Wertermittlungen erstellt.
Verwandte Begriffe: Gutachter, Sachverständiger, Baugutachter. - Meinungsäußerung
- Die Meinungsäußerung ist das Recht, seine Meinung frei zu äußern und zu verbreiten. Sie ist ein grundlegendes Menschenrecht, das durch die Verfassung geschützt wird.
Verwandte Begriffe: Redefreiheit, freie Meinungsäußerung, Äußerungsrecht. - Handwerksmeister
- Ein Handwerksmeister ist ein Handwerker, der die Meisterprüfung bestanden hat und berechtigt ist, ein Handwerksunternehmen zu führen und Lehrlinge auszubilden.
Verwandte Begriffe: Meister, Handwerker, Geselle.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was gilt als unbefugte Rechtsberatung?
Unbefugte Rechtsberatung liegt vor, wenn jemand ohne entsprechende Qualifikation (z.B. als Rechtsanwalt) Rechtsdienstleistungen erbringt. Dies umfasst die Beratung in konkreten Rechtsfragen, die Auslegung von Gesetzen und die Vertretung vor Gericht. - Dürfen Handwerker rechtliche Hinweise geben?
Handwerker dürfen im Rahmen ihrer Fachkenntnisse allgemeine Hinweise zu baurechtlichen Aspekten geben, die ihr Gewerk betreffen. Sie dürfen jedoch keine individuelle Rechtsberatung anbieten oder konkrete Rechtsfragen beantworten, die über ihr Fachwissen hinausgehen. - Was ist der Unterschied zwischen Meinungsäußerung und Rechtsberatung?
Eine Meinungsäußerung ist eine subjektive Einschätzung oder Bewertung einer Situation. Rechtsberatung hingegen ist die Anwendung von Rechtsnormen auf einen konkreten Sachverhalt mit dem Ziel, eine rechtliche Lösung zu finden oder eine Handlungsempfehlung zu geben. - Wann sollte ein Anwalt hinzugezogen werden?
Ein Anwalt sollte hinzugezogen werden, wenn es um komplexe rechtliche Fragen im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben geht, insbesondere bei Streitigkeiten, Vertragsgestaltungen oder der Durchsetzung von Ansprüchen. - Welche Rolle spielt ein Bausachverständiger?
Ein Bausachverständiger kann technische Sachverhalte beurteilen und Gutachten erstellen, die in rechtlichen Auseinandersetzungen relevant sein können. Er kann jedoch keine Rechtsberatung anbieten. - Was sind die Konsequenzen unbefugter Rechtsberatung?
Unbefugte Rechtsberatung kann zu Abmahnungen, Unterlassungsklagen und Schadensersatzforderungen führen. Zudem kann sie strafrechtliche Konsequenzen haben. - Dürfen Bauherren sich gegenseitig rechtlich beraten?
Auch Bauherren dürfen sich untereinander nicht rechtlich beraten, wenn dies über den Austausch von Erfahrungen hinausgeht und konkrete Rechtsfragen beantwortet werden. - Wo finde ich qualifizierte Rechtsberatung im Baurecht?
Qualifizierte Rechtsberatung im Baurecht finden Sie bei Rechtsanwälten, die sich auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert haben. Die Anwaltskammern bieten Verzeichnisse von Fachanwälten für Baurecht an.
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Meinungsfreiheit: Warum Anonymität im Bauforum?
Wer selber die Hosen voll hat, Horst ...
der braucht sich bei anderen nicht zu beschweren. Warum schreibst du denn nicht mit deinem vollem Namen?MfG
Bop Pao -
Rechtsberatung: Haftung und Erlaubnis für Rechtsauskünfte
das ist ja das Problem
Bei einer Rechtsfrage KANN theoretisch jeder der sich ein wenig auskennt, eine Rechtsauskunft (oder Rechtsberatung) geben. Aber niemand außer einem Rechtsanwalt darf es. Der muss ja auch für die Richtigkeit seiner Antwort haften.
Wenn hier nun jemand eine Antwort zu einer rechtlichen Frage gibt, dann kann das prinzipiell eine "Rechtsberatung" darstellen.
Wenn ich nun als Nicht-Rechtsanwalt so eine Antwort gebe, dann kann ich mich sogar strafbar machen, weil es mir nicht erlaubt ist. Dem Fragesteller ist ja nicht bekannt, dass ich KEIN Rechtsanwalt bin und dass ich das gar nicht darf.
Deshalb - um sicher zu gehen - sollte man bei einer Antwort rechtlicher Art darauf hinweisen, dass es sich nicht um eine Rechtsberatung handelt. -
Disclaimer: Persönliche Meinung vs. Rechtsberatung
übrigens - habe ich vergessen:
Das war keine Rechtsberatung! Nur meine persönliche Meinung 😉 -
Abmahnungen im Bauforum: Risiko durch Rechtsberatung?
Gab es denn schon Abmahnungen?
Es gibt ja wohl einige umtriebige Vereine, die ihre Einkünfte mit Abmahnungen erzielen. Hat es derartige Aktivitäten in diesem Forum auch schon gegeben (mich hat der Hinweis "keine Rechtsberatung" zu Anfang auch irritiert)? -
Rechtsrisiken: Abmahnungen und Wettbewerbsrecht im Bauwesen
Zur Ergänzung ...
Zur Ergänzung leider ist es heute so, dass durch neidische Mitwettbewerber Rechtsanwälte an jeder Ecke und Kante lauern. Teilweise machen wir im Aquisitionsbereich schon keine Akquise mehr, sondern vielmehr muss man ein halbes Jurastudium haben, um nicht irgendeinem Abmahnverein in die Hände zu spielen., sprich: bevor eine Werbung geschaltet wird, wird diese zunächst aug Juristerei untersucht ... -
RBerG: Wann wird eine Rechtsauskunft geschäftsmäßig?
Lieber WAAbk.
RBerG Art1 § 8 Abs1 Nr1:
Ordnungswidrig handelt, wer fremde Rechtsangelegenheiten
geschäftsmäßig besorgt, ohne die erforderliche Erlaubnis zu besitzen ...
Besorge ich oder Du etwas geschäftmäßig? Ist doch nur meine private Meinung zu einem Thema, erhalte doch kein Geld dafür (geschäftsmäßig)
Wieso hafte ich wenn ich keinen Auftrag oder Mandat habe?
Also ich denke das kann man etwas lockerer sehen. Das gibt es auch in keinem anderen Forum.
Und wenn dann ein Advokat, der keine Aufträge mehr hat eine Abmahnung zustellt, dann geht man mal vor Gericht. Es gibt genügend Urteile von OLG dazu -
Forum-Regeln: Meinungsfreiheit vs. Rechtsberatungshaftung
@Horst
Ich denke mal, wir schreiben weiterhin hier so wie wir es für vernünftig und richtig erachten. Sind ja schließlich unsere Hosen, um die Du Dir Deinen Kopf zerbrichst ...! Schreib Du, so wie Du es für richtig hältst und wenn Du dann wegen irgendeiner blöden Geschichte vorm Kadi landest, frag hier erst gar nicht nach, wir dürfen nämlich keine Rechtsberatung machen! -
Urteile zur Rechtsberatung: Aktenzeichen gesucht!
@Horst
na na, sooo lieb bin ich aber nicht 😉
Darüber gibt es so viele Urteile? Könntest Du mal ein paar Aktenzeichen nennen? Würde mich und sicher auch andere hier interessieren ...
Ich find es ja auch eigentlich etwas blödsinnig, immer darauf hinzuweisen, das man keine Rechtsberatung macht. -
Link: Artikel zum Thema Rechtsberatung im Internet
Rechtsberatung
Habe jetzt leider nichtdie Zeit die Jurist. Datenbanken abzusuchen.
Aber unterfindest Du einen Artikel, der das Thema ausführlich behandelt.
-
OLG-Urteile: Bindung und Hinweis 'Keine Rechtsberatung!'
@Horst
Habe den Artikel mal ausführlich studiert, hierzu folgende Anmerkungen:
1. OLG-Entscheidungen sind nicht bindend für andere OLGs
2. Räumt der Autor selbst Ausnahmen von der Regel ein
3. Betraf das Urteil des OLG Brandenburg nur RAs
4. Warum sollten wir uns rechtlichen Unwägbarkeiten aussetzen, wenn wir die mit dem kleinen Hinweis 'Keine Rechtsberatung! ' abwenden können? -
Stichwort: Geschäftsmäßigkeit bei Rechtsratschlägen
geschäftsmäßig (!) besorgt
ich denke das ist das Stichwort. wer vergiebt denn hier geschäftsmäßig Ratschläge?
ich gebe nur meine persönlichen Erfahrungen weiter, wer will mir das verbieten? wo ist denn RA Schotten ... -
Analogie: Steuerliche Fragen und persönliche Erfahrungen
übrigens, Namensvetter
machen das viele bei steuerlichen Fragen genauso 😉 -
Anekdote: Anzeige wegen technischer Vertragserklärung
Ziemlich leichtsinnig
Ich hatte mal so eine Anzeige (ja, Anzeige, nicht Abmahnung). Zwar nicht im Forum, aber auf einer Baustelle, weil ich einem Bauherrn einen Vertrag erklärt habe. Natürlich nicht juristisch, sondern technisch. Prompt Anzeige vom Rechtsanwalt des Bauträgers. Naja, mein Anwalt war besser 🙂
Eins dürfen wir alle nicht vergessen: Auf jeden halbwegs Normalen kommt ein Dummkopf. A ... darf ich ja nicht sagen ...
Und wenn nun einer hier einen Ratschlag, wenn auch nur scheinbarer juristischer Natur befolgt, und das stellt sich als falsch heraus. Was soll ihn hindern, den Ratgeber oder auch den Betreiber des Forums zu verklagen?
Ich sehe das auch als Schutz für den Forumsbetreiber. -
Historie: Ursprung des Rechtsberatungsgesetzes (RBerG)
Historie
Das Rechtsberatungsgesetz wurde Mitte der dreißiger Jahre verabschiedet. Zur damaligen Zeit lebte ein großer Teil des anwaltlichen Berufsstandes am oder unter dem Existenzminimum. Das Gesetz sollte u.a. gewährleisten, dass man vom Anwaltsberuf auch leben kann. Die Zeiten haben sich geändert, aber so manches Gesetz nicht. Vor kurzem regte ein juristischer Arbeitskreis der SPD-Bundestagsfraktion an, das Rechtsberatungsgesetz abzuschaffen, da es nicht mehr zeitgemäß ist. Nicht wenige Stimmen fordern auch, dass der Bürger vor den Landgerichten ohne Anwalt auftreten darf. Im letzten Jahr gab es im Strafrecht eine Änderung dahin, dass Beschuldigte auch ohne Anwalt in Teile der Ermittlungsakte Einblick nehmen dürfen.
Jedes Ding hat natürlich zwei Seiten. Tatsache ist, dass Jura ein anspruchsvolles und langes Studium erfordert. Dazu kommen die vielen ungeschriebenen Sachverhalte aus der juristischen Praxis, die nur der Rechtsanwalt kennt. Und um im juristischen Alltag die Systematik und Ordnung zu gewährleisten, ist wohl eine juristische Ausbildung zwangsläufig notwendig.
Lange Rede, kurzer Sinn - ein natürlich fachlich guter Rechtsanwalt verhindert mit Sicherheit Fehler einer Laienrechtsberatung. Das Rechtsberatungsgesetz allerdings als Damoklesschwert gegen rechtliche Meinungsäußerungen von Nichtjuristen einzusetzen, halte ich ebenfalls für nicht mehr zeitgemäß. -
RBerG §1: Geschäftsmäßige Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten
Streit um des Pudels Kern
Vom 13. Dezember 1935 (RGBl. I S. 1478)
zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung und anderer Gesetze vom 19. Dezember 1998 (BGBl I S. 3836)
Artikel 1
§ 1
(1) Die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten, einschließlich der Rechtsberatung und der Einziehung fremder oder zu Einziehungszwecken abgetretener Forderungen, darf geschäftsmäßig - ohne Unterschied zwischen haupt- und nebenberuflicher (hauptberuflicher, nebenberuflicher) oder entgeltlicher und unentgeltlicher Tätigkeit - nur von Personen betrieben werden, denen dazu von der zuständigen Behörde die Erlaubnis erteilt ist. Die Erlaubnis wird jeweils für einen Sachbereich erteilt:
§ 5
Die Vorschriften dieses Gesetzes stehen dem nicht entgegen,
1. dass kaufmännische oder sonstige gewerbliche Unternehmer für ihre Kunden rechtliche Angelegenheiten erledigen, die mit einem Geschäft ihres Gewerbebetriebs in unmittelbarem Zusammenhang stehen
Gretchenfrage:
Wann werde ich zum Täter?
Durch die Tat, oder durch die Verurteilung?
OLG-Urteile heben geltende Gesetze nicht auf!
Bei seriösen Anwälten können Sie anrufen und werden einen Rat erhalten. Sind Sie mit dieser Beratung zufrieden und es ergibt sich mehr, können Sie selbst netscheiden ob Sie diesen Anwalt kontaktieren -
Formulierung: 'Keine Rechtsberatung' – Ja oder Nein?
@J. Gelhard
Ich denke, der Text ist so eindeutig, dass man sich nicht auf irgendwelche Spielereien einlassen sollte. Aber nun mal 'Butter bei die Fische':
1. Formulierung das keine Rechtsberatung erfolgt ja / nein?
2. Wenn ja, welche Art der Formulierung (z.B. "Keine Rechtsberatung im Sinne des RBerG")? -
Rechtsfrage: Verweis auf Anwalt als Schutz vor Abmahnung
"Pudels Kern"
Hier die typische Antwort eines Juristen
Sicherheitshalber bei Rechtsfragen immer auf einen RA. verweisen.
Wenn sie aber durch Beantwortung einer Rechtsfrage eine Ordnungswidrigkeit - und nur das ist es - begangen haben, ist es gleichgültig ob sie im Nachhinein schreiben "keine Rechtsberatung". Unbefriedigen, ich weiß. Aber nochmal, der beste Schutz vor Abmahnkollegen ist der Verweis auf einen RA. -
< @GP / @ RA Schotten <<<
Stellungnahme dazu? -
RBerG: Subjektive Beurteilung und Geschäftsmäßigkeit
Was lernen wir daraus?
Der Satz dies ist keine Rechtsberatung ist eine subjektive
Beurteilung + besagt nichts darüber, ob es denn nicht doch eine ist.
Ich meine tieferhängen. Wollte an sich nur darauf hiwiesen, dass der Satz überflüssig ist.
Merwürdig erscheint mir allerdings der Passus im RBerG, dass geschäftmäßig entgeltlich oder unentgeltlich sein kann/soll.
Geschäftmäßig ist nach meinem Verständnis immer auf eine
wirtschaftliche Tätigkeit ausgerichtet.
Dies ist ausdrücklich keine Rechtsberatung -
Nutzungsbedingungen mal durchlesen hilft auch weiter
MfG
Bop Pao -
Haftung: Wer ist verantwortlich für Forums-Inhalte?
Wer würde für die Inhalte des Forums zur Verantwortung gezogen?
Der Betreiber oder der Antworter. Fingiert man die Verantwortung beim Betreiber (und so kenne ich den bisherigen Urteilstenor), so wäre durch das Vermieten von Anzeigenplatz, ... durchaus eine Geschäftsmäßigkeit und damit die Anspruchsgrundlage konstruierbar. -
Diskussion: Zusatz 'Keine Rechtsberatung' sinnvoll?
danke TBu für den Hinweis auf die frühere Diskussion
Ich muss bei der Suche nach "Rechtsberatung" was falsch gemacht haben, der Thread wurde mir nicht angezeigt.
°
Mit dem Zusatz "keine Rechtsberatung" kann ich mich nicht recht anfreunden. Es kommt bestimmt nicht darauf an, welches Etikett ich auf meine Antwort klebe, sondern darauf, was ich damit objektiv praktiziere. Wenn ich die beiden Kommentare so lese ("Unter Rechtsbesorgung fällt jede Tätigkeit, die auf die unmittelbare Förderung konkreter fremder Rechtsangelegenheiten gerichtet ist, ohne Rücksicht auf den Schwierigkeitsgrad der zu besorgenden Rechtsangelegenheiten"), kann doch schon die Antwort "ja, siehe LBOAbk. § 6" auf die einfache Frage "Darf ich meine Fertiggarage auf die Grenze setzen? " eine Rechtsberatung sein. Die Freizeichnung über Punkt 3 der Nutzungsbedingungen sehe ich genauso skeptisch. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Rechtsberatung im Bauwesen: Was dürfen Laien äußern?
💡 Kernaussagen: Im Fokus steht die Frage, inwieweit Handwerker und Bauherren im Forum Rechtsauskünfte geben dürfen, ohne gegen das Rechtsberatungsgesetz (RBerG) zu verstoßen. Die Diskussion dreht sich um die Abgrenzung zwischen freier Meinungsäußerung und geschäftsmäßiger Rechtsberatung, die nur Anwälten erlaubt ist. Dabei werden Haftungsfragen, Abmahnrisiken und die Bedeutung des Hinweises 'Keine Rechtsberatung' erörtert.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Der Hinweis 'Keine Rechtsberatung' ist subjektiv und schützt nicht automatisch vor rechtlichen Konsequenzen, wie im Beitrag RBerG: Subjektive Beurteilung und Geschäftsmäßigkeit erläutert wird. Es kommt darauf an, was objektiv praktiziert wird.
✅ Zustimmung/Empfohlen: Es wird empfohlen, bei konkreten Rechtsfragen immer einen Rechtsanwalt zu konsultieren, um rechtliche Risiken zu minimieren. Dies dient als Schutz vor Abmahnungen, wie im Beitrag Rechtsfrage: Verweis auf Anwalt als Schutz vor Abmahnung betont wird.
💰 Kosten: Das Rechtsberatungsgesetz (RBerG) soll sicherstellen, dass Anwälte von ihrem Beruf leben können, wie im Beitrag Historie: Ursprung des Rechtsberatungsgesetzes (RBerG) dargelegt wird. Die Inanspruchnahme eines Anwalts ist zwar mit Kosten verbunden, kann aber teure Abmahnungen verhindern.
👉 Handlungsempfehlung: Nutzer sollten sich bewusst sein, dass ihre Äußerungen als Rechtsberatung ausgelegt werden könnten. Es ist ratsam, sich auf die Weitergabe persönlicher Erfahrungen zu beschränken und bei Bedarf auf einen Anwalt zu verweisen. Siehe auch Stichwort: Geschäftsmäßigkeit bei Rechtsratschlägen.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Rechtsberatung, Bauwesen, Handwerker, Bauherr". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
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- … erzwingen, wenn Mängel vorliegen. Die Abnahme ist eine gemeinsame Erklärung von Bauherr und Bauunternehmer, dass das Werk im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurde. Wenn …
- … Sie als Bauherr Mängel feststellen, haben Sie das Recht, die Abnahme zu verweigern, bis die Mängel beseitigt sind. …
- … Ein Mängelprotokoll ist eine schriftliche Aufzeichnung aller bei der Bauabnahme festgestellten Mängel. Es dient als Beweismittel und Grundlage für die Mängelbeseitigung. Das Protokoll sollte von allen Parteien (Bauherr, Bauunternehmer, Architekt) unterzeichnet werden. …
- … Mängel bei der Bauabnahme: Rechte des Bauherrn …
- … Eine Übersicht über die Rechte des Bauherrn im Falle von …
- … Bauvertrag: Pflichten von Bauherr und Bauunternehmer …
- … Eine Zusammenfassung der wesentlichen Pflichten von Bauherr und Bauunternehmer …
- … Informationen zu den rechtlichen Möglichkeiten, die einem Bauherrn bei Baumängeln zur Verfügung stehen, einschließlich Klageerhebung und Beweissicherungsverfahren. …
- … Das müssen aber die Juristen prüfen, bin nur Laie, keine Rechtsberatung usw ... …
- … einen Zeitplan aufgestellt, keinerelei Details gezeichnet und lässt sich von den Handwerkern erklären und überraschen, wie und ob seine Planung umgesetzt werden kann. …
- … Bauherr kauft den Entwurf des A. (Grund für Beauftragung), weil dieser Entwurf ihm gefällt. Grundlage sind i.d.R. nur Ansichten und Perspektivische Darstellungen - keine Details. Dann stellt sich im Rohbau raus, dass dieser Entwurf an allen Ecken so nicht realisierbar ist (zig Gründe, schlampige/gar keine Recherche, etc.). Vieles addiert am Ende zu einem anderen Ergebnis und zu einere nicht gewünschten Architektur. Ist das alles mit Altbau ist schwierig, bla, bla zu entschuldigen oder muss der A. nicht im Vorfeld untersuchen, ob seine Ideen überhaupt technisch realiserbar sind. Z.T. hat er bei den Brüstungshöhen einfach den Bodenaufbau vergessen. Die Brüstung ist jetzt viel zu niedrig. …
- … Lustig an sich, aber für den betroffenen Bauherrn kann sowas schnell zum Geldgrab werden. …
- … hinterher wenig technisches Wissen und keine Detailplanung (das macht dann der Handwerker ...). Da gibt's hier einige Fragen von uns im Archiv. …
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