hier frag ich mal für einen Arbeitskollegen der gerade Ärger mit seinem Haus hat und gerade alles andere als Zeit hat, fragen im Internet zu stellen. Der Bauträger hat ihm ein Haus gebaut dessen Qualität ich als Laie gelinde gesagt als mangelhaft beschreiben würde. Nun aber zum Hauptproblem:
vermutlich Lastfall II oder schlimmer,
Kellerwände d=16 cm (!) in B25, WU-Beton
darauf ein Bitumendickanstrich (wahrscheinlich nur 1-lagig)
darauf wurden Dämmplatten geklebt die aber wieder abgefallen sind. Daraufhin wurden die Dämmplatten per Bohrung in die Betonwand festgedübelt (Klasse, nicht?)
Nun meine ich dazu:
Das ist totale Sch ...! Weder die 16 cm WU-Beton (weil 16 cm= nicht WU gem. DINAbk.) noch der Bitumendickanstrich bringen was bei Lastfall II oder mehr. Und erst recht nicht, wenn man den Anstrich und den Beton anbohrt um Dämmplatten darauf zu dübeln. Nichts von alledem ist nach den anerkannten Regeln der Technik ausgeführt, oder sehe ich das falsch? Selbst bei Lastfall I wäre ein solche Ausführung Kokolores. Was sagen die Experten zu dieser Form der "Kellerdichtung"?
Der Bauträger hat auf die Mängelrüge geantwortet, dass ja WU-Beton verwendet worden sei. Dies allein würde schon ausreichen. Zusätzlich sei noch ein Bitumendickanstrich verwendet, außerdem die Stoßfugen mit Bitumenbahnen verschweißt. Dies wäre ein zusätzlicher Leistungsaufwand der ohne Mehrpreis erbracht wurde und eigentlich nicht notwendig gewesen wäre (wieso hat er es dann gemacht?) Außerdem sei explizit nicht mit drückendem Wasser zu rechnen.
Unabhängig davon, dass ich meinem Kollegen geraten habe schleunigst zu seiner Anwältin zu gehen und Ihr das ganze in die Hand zu geben, möchte ich hier für meinen Kollegen Material sammeln um es Ihm als Entscheidungshilfe anzubieten. Er ist mehr der Typ "ich lass alles mit mir machen". Ich denke nur, dass er bei so einer Kellerabdichtung irgendwann mal richtig Sch ... schreien wird. Daher noch folgende Fragen:
- kann er vom Bauträger verlangen, dass der seine Aussage es sei nicht mit drückendem Wasser/zeitw. aufstauendes Sickerwasser zu rechnen beweist? Wenn ja wie?
- kann mir jemand eine nette Formulierung nennen mit der Mann die bauliche Ausführung im Bezug zu den anerkannten Regeln der Technik beschreibt. So im richtig netten Gutachterdeutsch? (Also 16 cm WU = nicht DIN-gemäß blabla und KMB-Anstrich auch nicht erst recht nicht wenn angebohrt gem. DIN ... blabla)
Danke