Hier nochmal zur Verdeutlichung, wer da so alles rumläuft und Pläne verteilt:
- Techniker (Wissenstand etwa ein Mix von 0,5 Semester Architektur und 1,5 Semester Bauingenieurwesen)
- Bauingenieur (Studium Bauingenieurwesen, Abschluss Diplom)
- Diplomingenieur Hochbau (Studium Architektur, Abschhluß Diplom)
- Architekt (Diplomingenieur Hochbau, Studium Architektur, Abschluss Diplom, nach nachgewiesener Praxis der verschiedenen Leistungsphasen (2-3 Jahre, je nach Bundesland) durch Prüfung vor einer Prüfungskommission Eintragung in die Architektenrolle des entsprechenden Bundeslandes)
Eintragung als
a) freischaffend
b) angestellt
c) beamtet
d) baugewerblich
für den Bauherrn liegt nahe, das Variante a) die geeignetste ist, da unabhängig!
So sieht das also im Normalfall aus.
ein freischaffender Architekt ist unabhängig und Treuhänder seines Bauherrn!
Ich bitte um Beachtung bei den Formulierungen! Danke!


