Garage ohne Tor: Definition, Baurecht & Konsequenzen für Neubau?
BAU-Forum: Neubau

Garage ohne Tor: Definition, Baurecht & Konsequenzen für Neubau?

Bei meinem Neubau wurde die Garage ohne Tor errichtet.
Die Leistungsbeschreibung enthält keinerlei Hinweise auf ein Garagentor.
Beinhaltet der Begriff Garage nicht implizit ein Tor auch ohne Nennung in der Leistungsbeschreibung?
  • Name:
  • A. Becker
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    GoogleAI-Analyse

    Ob eine Garage ohne Tor noch als Garage gilt, hängt von der Definition im jeweiligen Landesbaurecht ab. Eine allgemeingültige bundesweite Definition existiert nicht.

    Leistungsbeschreibung: Wenn die Leistungsbeschreibung kein Tor vorsieht, kann dies bedeuten, dass kein Tor geschuldet ist. Allerdings könnte man argumentieren, dass der Begriff "Garage" implizit ein Tor beinhaltet, sofern dies dem üblichen Verständnis entspricht. Dies ist jedoch Auslegungssache und im Streitfall gerichtlich zu klären.

    Baugenehmigung: Entscheidend ist, was in der Baugenehmigung steht. Weicht die tatsächliche Ausführung von der Baugenehmigung ab, kann dies zu Problemen führen.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Situation mit einem Anwalt für Baurecht, um Ihre Rechte und Pflichten zu ermitteln. Prüfen Sie die Baugenehmigung und die Landesbauordnung.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Garage
    Eine Garage ist ein überdachter oder geschlossener Raum zum Abstellen von Kraftfahrzeugen. Sie dient dem Schutz des Fahrzeugs vor Witterungseinflüssen und Diebstahl. Garagen können freistehend oder an ein Gebäude angebaut sein.
    Verwandte Begriffe: Carport, Stellplatz, Tiefgarage
    Leistungsbeschreibung
    Die Leistungsbeschreibung ist ein Bestandteil eines Bauvertrags, in dem die zu erbringenden Bauleistungen detailliert beschrieben werden. Sie dient als Grundlage für die Ausführung der Arbeiten und die Abrechnung.
    Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Bauplanung, Werkvertrag
    Baugenehmigung
    Die Baugenehmigung ist eine behördliche Genehmigung, die für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen erforderlich ist. Sie dient der Sicherstellung, dass die Bauvorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen.
    Verwandte Begriffe: Bauantrag, Bauordnung, Baurecht
    Landesbauordnung
    Die Landesbauordnung (LBOAbk.) ist ein Gesetz, das die baurechtlichen Vorschriften eines Bundeslandes regelt. Sie enthält Bestimmungen über die Gestaltung, Nutzung und Sicherheit von baulichen Anlagen.
    Verwandte Begriffe: Baurecht, Bauordnung, Bauvorschriften
    Stellplatz
    Ein Stellplatz ist eine Fläche, die zum Abstellen von Kraftfahrzeugen bestimmt ist. Stellplätze können sich im Freien, in Garagen oder in Parkhäusern befinden.
    Verwandte Begriffe: Garage, Parkplatz, Carport
    Baurecht
    Das Baurecht umfasst alle Rechtsnormen, die das Bauen betreffen. Es gliedert sich in öffentliches Baurecht (z.B. Bauordnungsrecht, Bauplanungsrecht) und privates Baurecht (z.B. Werkvertragsrecht).
    Verwandte Begriffe: Bauordnung, Bauplanungsrecht, Werkvertragsrecht
    Grenzbebauung
    Grenzbebauung bezeichnet die Errichtung eines Gebäudes oder einer baulichen Anlage direkt an der Grundstücksgrenze. Hierbei sind bestimmte Abstandsflächen und Brandschutzbestimmungen zu beachten.
    Verwandte Begriffe: Abstandsfläche, Nachbarrecht, Baulinie

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist der Unterschied zwischen einer Garage und einem Carport?
      Eine Garage ist ein geschlossener Raum für Fahrzeuge, während ein Carport eine offene Konstruktion ist, die lediglich ein Dach bietet. Garagen bieten in der Regel besseren Schutz vor Witterungseinflüssen und Diebstahl.
    2. Welche Vorschriften gelten für Garagen in Bezug auf Brandschutz?
      Garagen müssen in der Regel bestimmte Brandschutzanforderungen erfüllen, insbesondere wenn sie direkt an ein Wohngebäude angebaut sind. Dazu gehören beispielsweise feuerhemmende Wände und Decken sowie selbstschließende Türen. Die genauen Anforderungen sind im jeweiligen Landesbaurecht festgelegt.
    3. Darf eine Garage als Lagerraum genutzt werden?
      In vielen Landesbauordnungen ist die Nutzung einer Garage primär für das Abstellen von Fahrzeugen vorgesehen. Eine Nutzung als Lagerraum ist oft nur eingeschränkt zulässig und kann genehmigungspflichtig sein, insbesondere wenn dadurch Stellplätze verloren gehen.
    4. Was ist bei der Belüftung einer Garage zu beachten?
      Garagen sollten ausreichend belüftet sein, um die Ansammlung von Schadstoffen wie Abgasen zu vermeiden. Dies kann durch natürliche Belüftung (z.B. durch Lüftungsöffnungen) oder durch eine mechanische Belüftungsanlage erfolgen.
    5. Benötige ich eine Baugenehmigung für den Bau einer Garage?
      In den meisten Fällen ist für den Bau einer Garage eine Baugenehmigung erforderlich. Die genauen Voraussetzungen und das Verfahren sind im jeweiligen Landesbaurecht geregelt. Es empfiehlt sich, vor Baubeginn eine Baugenehmigung einzuholen.
    6. Was bedeutet "Grenzbebauung" im Zusammenhang mit Garagen?
      Grenzbebauung bedeutet, dass eine Garage direkt an der Grundstücksgrenze errichtet wird. Hierbei sind bestimmte Abstandsflächen und Brandschutzbestimmungen zu beachten, die im jeweiligen Landesbaurecht festgelegt sind.
    7. Welche Pflichten habe ich als Garagenbesitzer?
      Als Garagenbesitzer sind Sie verpflichtet, die Garage in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten und die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Dazu gehört beispielsweise die regelmäßige Wartung des Tores und die Beseitigung von Schäden.
    8. Was ist der Unterschied zwischen einer Einzelgarage und einer Sammelgarage?
      Eine Einzelgarage ist eine separate Garage für ein einzelnes Fahrzeug, während eine Sammelgarage mehrere Stellplätze unter einem Dach oder in einem Gebäude vereint. Sammelgaragen unterliegen oft strengeren Brandschutzbestimmungen.

    🔗 Verwandte Themen

    • Garagenverordnung der Länder
      Regelungen zu Größe, Bauweise und Nutzung von Garagen in den einzelnen Bundesländern.
    • Baugenehmigungspflicht für Garagen
      Wann eine Baugenehmigung für den Bau einer Garage erforderlich ist und welche Unterlagen benötigt werden.
    • Abstandsflächen bei Garagen
      Welche Abstände zu Nachbargrundstücken bei der Errichtung einer Garage eingehalten werden müssen.
    • Nutzungsänderung einer Garage
      Was bei einer Nutzungsänderung einer Garage (z.B. zu einem Hobbyraum) zu beachten ist.
    • Garagentorarten und -antriebe
      Übersicht über verschiedene Garagentorarten und die Vor- und Nachteile der jeweiligen Antriebe.
  2. Garage ohne Tor? Unverständliche Frage!

    HÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄ?
    HÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄ?
    • Name:
    • Martin Beisse
  3. Leistungsbeschreibung prüfen: Garagentor vergessen?

    Foto von Helmuth Plecker

    Herr Becker, mal eine dumme Frage!
    Haben Sie das nicht vorher bemerkt, dass in der Leistungsbeschreibung keine Beschreibung eines garagentores vorhanden ist? Verstehen Sie mich bitte nicht falsch, aber es geht hier um eine generelle "Forschung" wie genau sich Bauherren mit dem Kauf eines Hauses beschäftigen.
  4. Garage: Definition – Gehört ein Tor dazu?

    Ich würde erwarten, dass das drin ist
    Wenn ich Garage lese, so hat eine Garage ein Tor zu haben. Genauso hat ein Auto 4 Räder zu haben, außer es ist explizit erwähnt, dass es mehr oder weniger sind. Es gibt keine Baubeschreibung wo jedes Detail aufgelistet ist. Aber was ist überhaupt das Problem? Wird ihnen jetzt ihr Haus übergeben ohne Tor? cu Carsten
  5. Baubeschreibung: Garagentor explizit aufführen!

    Foto von

    Hey, Hey, Carsten ...
    Hey, Hey, Carsten da liegen Sie aber ganz falsch. Die Beschreibung eines Tores gehört in die Beschreibung  -  Punkt aus. Und Sie können nicht einfach nur erwarten. Wenn Sie ein Auto kaufen, wollen Sie doch bestimmt auch wissen, welche Bereifung dabei ist und welche Felgen, oder? Das da Reifen dabei sind, ist klar. Steht aber auch in jedem Prospekt! Wenn Sie beim Hausbau hinterfragen, welches Tor im Preis enthalten ist, und Sie suchen das in der Beschreibung, setzt voraus, dass Sie sich mit der Beschreibung beschäftigen, und Sie finden gar nichts, würde ich stutzig werden und mal nachfragen  -  vor Vertragsabschluss. Ihre Haltung, alles erwarten zu können ist schlichtweg falsch. Sie müssen sich schon mit der Kaufsache auseinandersetzen. Das tun Sie beim Autokauf bestimmt wohl auch, oder?
  6. Bauvertrag: Was steht wirklich in der Baubeschreibung?

    Kann nur zitieren ...
    was ich gerad eben unter Neubau/1498.htm#995532747 geschrieben habe:
    Ein Baulaie kann sich gar nicht vorstellen, was alles gebaut oder nicht gebaut oder irgendwann mal gebaut werden kann, je nachdem was im Vertrag und der Baubeschreibung steht : -O>. Na so Misstrauisch will ja erst mal keiner sein  -  von wegen das Gute im Menschen und so ...
    Steht in Ihrem Vertrag vielleicht irgendwo das Wörtchen *schlüsselfertig*? Ulf
  7. Garage schlüsselfertig? Dann muss ein Tor dabei sein!

    Mal etwas schlitzohrig angemerkt:
    Steht denn bei der Beschreibung der Garage das Wort "schlüsselfertig"? Wenn ja, muss ja wohl auch ein Tor dabei sein, denn ohne Tor auch kein Schlüssel und somit nicht schlüsselfertig 😉
    Ansonsten hat HP wohl recht.
    • Name:
    • Werner
  8. Garage ohne Tor: Definitionssache oder Mangel?

    Auslegungssache?!?!
    Meine Meinung: Eine Garage ist definiert als geschlossener Fahrzeugeinstellplatz. (siehe Links) Insofern wäre sie ohne Verschlussmöglichkeit (allgemein Garagentor benannt) nicht zum bestimmungsgemäßen Gebrauch geeignet (vergleichbar Auto: Ach, sie wollten das Modell mit Räder? Das hätten Sie aber sagen müssen!). Was allerdings damit nicht geregelt ist, ist die Art des Garagentors. falls nicht näher defniniert (habe zumindest nichts gefunden) ist hier vermutlich auszulegen, gegenüber was (unberechtigter Zugang, Witterung) der Einstellplatz abgeschlossen sein muss. Eventuell könnte demzufolge die Bandbreite schon bei einem einhängbaren, abschließbaren Gitter beginnen.
  9. Garage ohne Tor: Richterspruch notwendig?

    Foto von

    Am Thema vorbei ...
    Am Thema vorbei ob schlüsselfertig oder nicht wäre doch nur spekulativ! Tatsache ist, dass diese Frage wohl nur wieder per Richterspruch geregelt werden kann. Das sind halt die Schlupflöcher in unserer sonst allzu durchgestylten Rechtsprechung und Organisation. Aber nochmal darauf zurück zu kommen: Hier sehen wir ein weiteres Beispiel, wie wenig sich die Bauherren mit den Kaufgegenständen beschäfftigen. Es geht ja auch nicht darum, zu erkennen, was es alles Tolles auf dem Baumarkt an Produkten geht, aber wenn ein grundsätzliches Bauteil nicht beschrieben ist, dann sollte das schon auffallen, wenn man sich ein wenig damit beschäfftigt. Und schieben Sie bitte nicht die Verantwortung auf die Hausanbieter alleine. Wer mich kennt, der weis, dass ich versuche alles sehr neutral zu bewerten und die Interessen der Bauherren gleich setzte mit den Interessen der Unternehmer (der ich selber einer bin!).
    Frage: Wie steht es denn nun in der Beschreibung und wie ist es zeichnerisch im Vertrag nebst Anlagen dargestellt?
  10. Garage bestellt: Anspruch auf geschlossenen Raum!

    Unfair, ...
    Unfair,, ich finde es einfach unfair wie hier mit dem Bauherren umgegangen wird. Mal ganz abgesehen von allen Baubeschreibungen, Aktivitäten der Bauherren vor Baubeginn usw. usf. : Wer eine Garage bestellt, erwartet einen geschlossenen Raum. Natürlich hätte man eine detaillierte Beschreibung verlangen und die Tür nachschlagen können / müssen. Aber wir wollen hier doch mal nicht Täter und Opfer verwechseln.
    Mal ganz ehrlich Herr Plecker: Wenn Sie eine Garage anbieten, haben Sie da jemals von sich aus daran gedacht das Tor wegzulassen? Der Unterschied zwischen Unterstand und Garage ist doch gerade die Abgeschlossenheit! Insofern finde ich Ihre Bewertung alles andere als neutral. Vielmehr wird dem Bauträger ein großes Maß an Entgegenkommen gezeigt, während die ganze Verantwortung dem Bauherren aufgebürdet wird.
    Sie schreiben, dass dies ein Beispiel sei, wie wenig sich Bauherren mit dem Kaufgegenstand beschäftigen. Ich finde, es ist ein Beispiel dafür, wie viel Mühe sich manche Bauträger geben ihre Kunden übers Ohr zu hauen.
  11. Zeichnerische Darstellung: Grundlage für den Vertrag?

    kalr Hr. Plecker die zweite
    jetzt ist es mir auch mal passiert, blöde return-Taste.
    Spekulativ ist nur ob's nun drin steht oder nicht. Wenn es drin steht brauchen wir gar nicht weiterdiskutieren. Wenn nicht, ist die zeichnerische Darstellung als Grundlage für den Vertrag ja sehr interessant. Gruß Ulf Eberhard
  12. Autokauf vs. Hausbau: Vergleich Garagentor/Reifen

    Nachfrage HP
    würden Sie sich Unvorsichtigkeit vorwerfen lassen, falls Sie ohne Hinzuziehung eines Auto-Sachverständigen bei der Prüfung des KFZ-Verkausfunterlagen einen Kaufvertrag abgeschlossen und dann ein Fahrzeug zwar mit wunderschönen Felgen, jedoch ohne Reifen erhalten hätten. Zugegebenermaßen leicht überspitzt, aber wenn die Autoverkäufer auf vergleichbare Ideen kämen, na dann gute Nacht!
    Nach wie vor bin ich der Meinung, dass "ein Stück Garage" so lange auch das Garagentor o.ä. beinhaltet, wie es nicht explizit herausgenommen ist. Aber wie gesagt, bin nur naiver Laie.
    • Name:
  13. Bauherren-Mündigkeit: Pflicht zur Werkprüfung?

    Foto von Lieselotte Tussing

    Muss jetzt auch mal (damit HP in Ruhe rumsuchen kann!)
    Mir ist aufgefallen, dass sich eigentlich nur Bauherrn gegen HP's Ansinnen der eingehenden Prüfung des zu kaufenden Werkes wehren! Wie war das mit der Mündigkeit der Bauherrschaft? Sollten das hier in BAU.DE nur Lippenbekenntnisse sein? Und die Verpflichtung zur Klarlegung betrifft nur die 'Verkäufer'-Seite?
    Ich gebe zu, dass ich nie auf die Idee käme, eine Garage ohne Tor zu verkaufen, andererseits  -  wenn nichts beschrieben ist, käme ich schon mal auf die Idee nachzufragen, ob's ein Schwingtor, Drehflügeltor oder was-weiß- ich ist.
    Also warum die Verpflichtung des Käufers ausklammern?
  14. Garage: Tor gehört zum bestimmungsgemäßen Gebrauch!

    Also wurden Sie auch schon mal Opfer ...
    Also wurden Sie auch schon mal Opfer eines skrupellosen Autoverkäufers und erhielten ein Fahrzeug ohne Reifen, nur weil sie nicht nachgehakt hatten, ob das Fahrzeug mit Sommer- oder Winterbereifung ausgeliefert wurde. Ich bleib dabei: Zum bestimmungsgemäßen Gebrauch einer Garage gehört ein Tor oder ähnliches!
    • Name:
  15. Garagentor: Standardausstattung oder Sonderwunsch?

    Foto von Lieselotte Tussing

    brummmbrummmbrummm, es fährt und taucht nich
    Nein, Quatsch beiseite, HR  -  der Knackpunkt ist doch, dass Autokäufer immer (!) fragen, welche Reifen serienmäßig drauf sind. Und zwar direkt nach der Frage, wieviel Mehrpreis die Alufelgen bedeuten!
    • Name:
  16. Garage mit Tor: Erwartung vs. Leistungsbeschreibung

    Foto von

    Herr Alde, es stimmt ja ...
    Herr Alde, es stimmt ja auch meiner Meinung gehört zu einer Garage ein Tor und ich würde auch nie auf die Idee kommen, eine Garage ohne Tor anzubieten. Aber darum geht es doch gar nicht. Jeder Bauherr kann und wird erwarten, dass seine gekaufte Garage ein Tor erhält, genau so, wie ich erwarte, dass mein neues Auto eine Bereifung hat. Wenn ich mir ein Hochglanzprospekt anschaue, und dort das Auto mit Reifen abgebildet ist, dann gehe ich davon aus, dass das Auto auch Reifen hat. Jetzt liegt es doch auch an mir, zu fragen, welches Fabrikat das Gummi hat und ob es Sommer oder Winterreifen hat. Würde ich nach Kaufvertragsabschluss ein Auto ohne Reifen bekommen, würde ich auf die Prospekthaftung zurückgreifen. Ich beschäftige mich also mehr oder weniger mit dem Kaufgegenstand. Auch beim Auto sehe ich in der Zubehörliste, dass es noch andere Möglichkeiten der Bereifung gibt, z.B. Alufelgen gegen Mehrpreis. Der Standard ist auch meist beschrieben. So, und nun wieder zurück zum Haus und zur Garage: Der Standard sollte beschrieben sein und ggf. als Option das Sektionaltor oder was weiß ich. So, und wenn selbst der Standard nicht beschrieben ist, dann mag das auf der einen Seite sicherlich ein Täuschungsversuch des Anbieters sein, auf der anderen Seite ein Fehler des Bauherren, der es nicht bemerkt hat und sich  -  wenn ich es mal ein wenig provokativ ausdrücke  -  nach hinten gelehnt hat und alles nur vorausgesetzt hat. Und das ist nun mal falsch und das predigen wir hier im BAU.DE schon viel zu lange. Wenn es der Bauherr nicht versteht, was in der BBS steht, dann kann er immer noch jemandem Fragen, genauso wie ich es beim Autokauf mache und mir von Bekannten oder andern Fachleuten einiges erklären lasse oder ich beim ADAC nachfrage, ob es irgendwelche Testergebnisse gibt.
  17. Unfallreparatur: Werkstatt-Unterlagen VOR Unterschrift prüfen!

    Foto von

    Danke Frau Tussing
    (.. ich kann's nicht finden, Frau Tussing!). Herr Stoll, Sie werden lachen, aber mir wäre sowas schon mal passiert: Ich habe mit meinem Auto einen Unfall gebaut. Das Auto würde in die Fachwerkstatt gebracht und dort war man ganz nett zu mir. Ich brauche nur hier und da unterschreiben und ich bräuchte mich um nichts mehr kümmern. Toll dachte ich, denn von den ganzen Vorgängen Versicherung, Sachverständiger, Werkstatt etc. habe ich eh keine Ahnung und auch keine Zeit. Habe mir die Unterlagen VOR Unterschrift angeschaut und festgestellt, dass ich ohne ausdrücklichen Hinweis beinahe einen Anwalt beauftragt habe, der wohl mit dem Autohaus unter einer Decke steckt. Die freie Wahl eines Anwalts wäre hiermit geschickt umgangen worden  -  das es unlauterer Wettbewerb gewesen ist und gegen das Standesrecht verstoßen hätte vermag ich hier nun nicht zu beurteilen. Ich habe das Ding nicht unterschrieben und meinen "Hausanwalt" mit der Sache beauftragt. Ich habe also kritisch geprüft. Nachdem nun der Sachverständige da war und das Auto repariert wurde, habe ich die Rechnung und das Gutachten verglichen. Es fehlten einige Teile, die im Gutachten standen und auch berechnet wurden. Auch hier habe ich kritisch geprüft. Es kommt also auch in dieser Branche vor. Ich kann nicht erwarten, mich zurückzulehnen, und vorauszusetzten, dass alles schon richtig sei und man das schon mache.
  18. Garage ohne Tor: Chance auf nachträglichen Einbau?

    Nun mal zurück zur Fragestellung
    Das Kind ist ja nun mal in den Brunnen gefallen.
    Hat er denn eine Chance auf ein Tor oder nicht?
    • Name:
    • Werner
  19. Bauvertrag: Kann man jedes Detail festlegen?

    WIE im einzelnen soll man denn alles vertraglich ...
    WIE im einzelnen soll man denn alles vertraglich festlegen?
    Bspw Verkabelung: Kann in Stegleitung oder NYM ausgeführt werden.
    Mit Verklemmung im Klemmkästen/Dosen oder in tiefen Schalterdosen
    E-Verteilung kann passend gewählt werden oder noch Reserve haben,
    ... kann beliebig fortgesetzt werden.
    ALLES kann halt nicht definiert werden.
    Da Problem ist ja auch, das Teile die in der Leistungsbeschreibung gar nicht genannt sind, weniger auffallen als Beschreibungen die einem nicht passen. Das allgemeine Bild einer Garage hat halt ein Tor.
    Ich such gerade auch eine Generalübernehmer der die Musterbaubeschreibung der Verbraucherzentrale benutzt, bzw. sich die Mühe macht auszufüllen.
  20. Fachgerechte Leistung: Was schuldet der Anbieter?

    Foto von

    Hier bin ich!
    Keine Werbung, aber ich bin ein Generalübernehmer der dieses Ding von der AgV benutzt. Man muss ja auch nicht alles beschreiben. Obs nun Matel oder Stegleitungen sind ist doch zunächst egal. Der Anbieter schuldet Ihnen eine fachgerechte Leistung. Und die Anzahl der Sicherungsfelder steht sehr wohl in einer BBS. Und wenn Sie freie Plätze wünschen, dann stehen die auch darin. Die BBS der AgV ist schon sehr umfangreich. Ich habe die schon komplett früher durchgeackert und auch festgestellt, dass dort noch einige kleine Lücken drin sind. Habe das auch schon mit der Verbraucherzentrale NRW persönlich durchgesprochen. Es ist nur vom Anbieter mit Vorsicht zu genießen, das die MusterBBS nicht vervielfältigt werden darf bzw. für Werbezwecke. Aber einen Sinn macht das Ding schon!
  21. Tiefgarage ohne Tor: Schlüsselfertig als Hoffnung?

    Weitere Infos zum Thema
    Erst einmal Vielen Dank für die anregende Diskussion und Tipps
    Hier noch ein Paar ergänzende Details:
    Es handelt sich um eine Tiefgarage in einem Mehrfamilienhaus.
    Offensichtlich haben alle Eigentümer das fehlende Garagentor in der BBS übersehen bzw. es einfach vorausgesetzt.
    Im Bauplan ist kein Tor eingezeichnet.
    Der Hinweis auf das 'Zauberwort' schlüsselfertig gefällt mir gut, da es im Kaufvertrag heißt:
    Der Kaufpreis enthält die Kosten für die schlüsselfertige Herstellung des Kaufobjekts
    einschließlich des mitverkauften KFZ-Stellplatzes in der Tiefgarage.
    Besteht also Hoffnung?
    PS: Gibt es die Garagenverordnung irgendwo im Netz?
    Vielen Dank  -  Interessantes Forum!
    • Name:
    • A. Becker
  22. Tiefgarage: Schlüsselfertig – Alles für Gebrauch inklusive?

    Jetzt wird es klar ...
    Jetzt wird es klar warum der Bauträger das Tor nicht installieren will. Tiefgarage kostet ja gleich ein paar Mark mehr  -  autom. Öffnung etc. Wir sind, denke ich mal, alle von so einem Betonteil oberirdisch für 1 x Auto ausgegangen.
    Schlüsselfertig ist allerdings *der* Hinweis, da muss halt nun mal alles drin sein, für den bestimmungsmäßigen Gebrauch der Immobilie. Habe auf die schnelle nur Malerarbeiten gefunden  -  die rechtl. Grundlagen und vor allem die Begriffsbestimmung ist nicht unbedingt anders (lesen Sie, Sie werden staunen). Frage ist halt ob das Tor zum bestimmungsmäßigen Gebrauch gehört?
    Stellen Sie die Frage doch mal im direkten Zusammenhang zu *schlüsselfertig* im Forum für Baurecht (2. Link). Noch besser wäre natürlich, Sie finden irgendwo in einer Urteilsdatenbank was, das können Sie und Ihre Mitstreiter dann dem Bauträger unterschieben. Gruß und viel Erfolg. Ulf
  23. Garage ohne Tor: Antwort nur durch Rechtsprechung!

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    Sag ich doch!
    Antwort nur durch Rechtsprechung! Sag ich doch. Jetzt bleibt nur übrig selber zu suchen oder sich bei einem RA zu erkundigen. Das Wort "schlüsselfertig" ist in diesem Zusammenhang jedoch ganz wichtig! Wir bekommen hier nicht die richtige Antwort, es ein denn, jemand ist Jurist (wo ist eigentlich Herr Schotten?) oder jemand kennt zufällig ein ähnliches oder gleichlautendes Urteil.
  24. Tiefgarage: Gehört ein Tor normalerweise dazu?

    Ach eine Tiefgarage! / Nachtrag zu HP
    Eine Tiefgarage mit Einstellplätzen also. Tja, da habe ich in der Tat auch schon "offene" gesehen. Aber ob ein Tor normalerweise dazugehört? Eigentlich schon, oder?
    Zu HP:
    Ich habe gestern Abend mal über die Sache nachgedacht am Beispiel Garage. Also, ein Bauherr sollte natürlich kritisch prüfen, was alles enthalten ist. Aber das Problem ist: Wie weit muss er denn gehen? Er prüft, ob ein Tor enthalten ist (obwohl normalerweise eine Garage erst durch ein Tor zu einer Garage wird). Tor ist dabei, alles klar. Nun weiter: Es könnte ja ein Tor ohne Schloss sein. Muss er das auch prüfen? Noch weiter: Der Bauträger könnte ja auch ein Schloss ohne Schlüssel liefern. Muss er das auch prüfen? Der Bauträger könnte auch ein Tor liefern ohne diese "Zugfedern", die einem das Aufmachen erst ermöglichen, sonst bräuchte man evtl. zwei Leute um es öffnen zu können. Muss er das auch prüfen? etc. etc.
    Klar: Normalerweise hat ein Tor ein Schloss und Schlüssel und ist ohne großen Kraftaufwand zu öffnen. Aber das ist doch genauso logisch wie die Tatsache, dass ein Tor zur Garage gehört, oder? Andererseits können Baufirmen in der Tat auf Ideen kommen, etwas NICHT liefern zu müssen, das kann sich ein normal denkender Mensch überhaupt nicht ausdenken (wie auch dieses Beispiel zeigt)!
    Will man aber 100 %ig sicher gehen, dann führt das ins Uferlose und irgendwann ist man bei der kleinsten Schraube angelangt ...
    Sicher, man kann nur einen Mittelweg gehen. Aber zu prüfen, ob bei einer Garage überhaupt ein Tor enthalten ist, darauf würden 9 von 10 normal denkender Menschen überhaupt nicht kommen, da sie's voraussetzen ...
    • Name:
    • Werner
  25. Garagentor-Details: Vollverzinkt, Farbe, Schloss, Schlüssel

    Foto von

    Nein, nee, Herr Aselmeyer!
    Ich möchte mich nun nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, aber das alles kann unter einen Hut gebracht werden (so mache ich das nun mal auch) Wenn sinngemäß in der BBS steht: "Vollverzinktes Stahlschwingtor mit senkrechten Sicken, serienmäßig mit mattschwarzen Kunststoff-Griff mit Langschild. Farbe: Verkehrsweiß RAL 9016. Einbau hinter der Leibung. Bestellgröße 2500 x 2250 + 40 mm (lichtes Durchfahrtsmaß: 2370 x 2120 mm)
    Hersteller: Normstahl GmbH (Internet

    )
    Fabrikat: Prominent mit Zylinderschloss und zwei Originalschlüsseln. " So und nun geht nämlich hervor, dass die Tore von z.B. Normstahl alle mechanischen Teile mit liefert und das Schloss auch enthalten ist und sogar die Anzahl der Schlüssel. Sehen Sie, es geht.

  26. Hauskauf: Bauherr muss kritisch prüfen!

    Foto von

    ja ...
    ja und noch eins: Der Bauherr kann das prüfen und er muss das auch. Es geht hier nicht darum, den Bauherren in die unbedingte Pflicht zu nehmen, aber muss das doch schon in eigenem Interesse tun, allein schon deswegen, weil doch allen bekannt sein müsste, dass eine Menge schwarze Schafe unterwegs sind. Keiner will doch ein Opfer dieser Anbieter werden, oder? Also sollte man auch entsprechend kritisch an die Sache ran gehen  -  es handelt sich ja beim Hauskauf oder -bau nicht um eine kleine Investition. Alles immer vorauszudsetzen öffnet leider nun mal den schwarzen Schafen die Türe zum Beschiss *ups, sorry*. Wenn Sie nun diese Tatsache mit dem Extrem Ihrer Argumentation erwiedern, der Bauherr solle jede Schraube in der BBS prüfen, ist das sicherlich nicht der richtige Ansatz. Aber es kann doch wohl möglich sein zu prüfen, wenn er schon ein Tor voraussetzt, zu fragen und zu prüfen, welches Tor er bekommt, oder? Und wenn da nichts geschrieben steht, fragt man nach!
  27. Tiefgarage: Stellplatz statt Garage – Kein Anspruch auf Tor?

    Stellplatz mit Tor?
    In der GVO steht nur was zu Toren, falls denn welche da sind, aber nicht, das welche da sein müssen.
    Stellplätze haben auch kein Tor. Guter Trick vom Anbieter, da einfach nurnhinzuschreiben "Stellplatz in Tiefgarage". Ich sehe da keine Chancen
    • Name:
    • Martin Beisse
  28. Schlüsselfertig: Pflicht zur Angebotsprüfung?

    Werner und HP *schlüsselfertig*! ...
    Werner und HP *schlüsselfertig*! lest doch mal den Link zu schlüsselfertig. Da steht es doch drin. Bei der Definition würde ich den Bauherren mal nicht überbeanspruchen, mit der Pflicht der Angebots/Vertrags/BBS-Prüfung. Allerdings ist das bezogen auf den Stellplatz in der Tiefgarage ein heißes Eisen, das hier niemand so einfach beantworten kann. Ulf
  29. Baubeschreibung: Wenn alles Notwendige drinsteht!

    Tja HP, schön wär's
    Wenn alle Baubeschreibungen so wären wie die genannte, dann wär die Bauwelt ja auch in Ordnung. Da steht ja wirklich alles Notwendige drin (zwar nicht bis zur letzten Schraube, aber das war ja auch bewusst von mir etwas übertrieben ...). Toll!
    • Name:
    • Werner
  30. Bauherr: Angebote vergleichen und richtig prüfen!

    Foto von

    Ulf
    Natürlich erwarte ich eine Prüfung durch den Bauherren. Wenn er sich schon anmutet, zwei oder mehrere Angebote zu vergleichen, dann sollte er das schon richtig machen und nicht nachher sagen, er habe so manches vorausgesetzt. Ich möchte natürlich nicht den Bauherren in die Pflicht nehmen, sondern plädiere doch auch dafür, dass gerade bei Hausangeboten ein einheitlicher Standard Pflicht wird und ganz klar geregelt wird, wie eine BBS auszusehen hat. Ob der Bauherr das immer versteht, was in der BBS steht ist doch eine ganz andere Sache, aber er hat die Möglichkeit, bei Dritten nachzufragen, wenn er was nicht versteht. Ich setzte als Unternehmer ja auch nicht alles voraus und weiß wo die Schwächen bei vielen Kunden liegen und erklären denen so manches von mir aus oder baue es sogar in meine Werbung ein, damit der Kunde "schlau" wird und mit dieser Schlauigkeit auch den Mitbewerber anspricht und somit die Angebote aus einem anderen Blickwinkel betrachtet und prüft. Leider darf ich mit der MusterBBS der Verbraucherverbände nicht werben, aber ich weise darauf hin, dass die Ausführungen meiner BBS das gute Recht eines jeden Kunden ist. Und wenn er einen solchen Umfang mein Mitbewerber nicht findet, sollte er sich schon so manches hinterfragen und für sich selbst entscheiden, ob er nicht Gefahr läuft an ein schwarzes Schaf zu geraten. Ein Blind-Date kann es beim Hausbau oder Kauf nicht sein, oder? Dafür haben doch in der Vergangenheit zu viele Bauherren zu viel Lehrgeld bezahlt.
  31. Umdenken bei Bauherren: Wie gelingt der Prozess?

    Foto von

    Werner!
    Danke für den Zuspruch! Was meinst Du denn, wie man das in die Köppe der Bauherren hineinbekommt? Wir sind uns doch einig und ich bemühe mich neben vielen anderen hier im Forum, was zu bewegen im Sinne unserer Branche, dem Bauherren zu Gute und auch meinem Laden. Wie kann man einen allgemeinen Umdenkensprozess in Gang bringen? Was meinst Du?
  32. Banken/Bausparkassen: Ansprechpartner für Bauherren-Aufklärung

    Moin HP
    Hatten wir doch schon mal besprochen, wie das geht. Banker und Bausparkassen ansprechen. Manche sollen ja einen IQ höher als Zimmertemperatur haben. Und natürlich BAU.DE
    Langsam werden es ja immer mehr, die VOR dem Bauen hier anfragen. Und das ist auch gut so.
    • Name:
    • Martin Beisse
  33. Bauherren-Ideen: Weitere Wege zur Aufklärung gesucht!

    Foto von

    Moin MB
    Ja, ja, das habe ich doch schon alles hinter mir, dass mit den Bänkern und den Bausparkassen. Auch BAU.DE ist bei mir in meiner Marketingmühle eingebaut. Aber ich interessiere mich nun mal für weitere Wege, die auch ruhig mal von der Bauherrenseite ausgedacht werden sollten, denn die sind nun mal unsere Zielgruppe. Ich Ruhe mich doch jetzt nicht auf zwei Ideen aus, Martin. Je schneller die Bauherren das kappieren, umso besser ist das doch für uns. Und deswegen sollte man nichts unversucht lassen, die Ideologie in die Köppe der Bauherren zu bekommen.
  34. BAU.DE: Adresse für Bauherren VOR dem Bauen!

    Da rennste bei mir offene Türen ein
    Mir fält auch nicht viel mehr ein, als die Adresse von BAU.DE auf die Visitenkarte zu drucken und auf jeder Homepage darauf hinzuweisen.
    Grundproblem ist tatsächlich Bauherren, VOR dem Bauen zu erreichen und klar zu machen, dass hier keine Werbung betrieben wird. Leider gibt es noch zu viele getarnte Werbezeitschriften..
    Übrigens, mein Banker hat es nicht eingesehen. Für den besteht das Internet aber sowieso nur aus schmutzigen Seiten und Foren sind für Kinderschänder. Bei soviel Borniertheit machst du nichts mehr.
    • Name:
    • Martin Beisse
  35. Baumängel: Bewusstsein für Kosten schärfen!

    Vielleicht liegt's daran
    dass den meisten Bauherrn es nicht bewusst ist, wieviel Geld ein Baumangel kosten kann, und ich meine damit nicht unbedingt gleich einen sanierungsbedürftigen nicht korrekt abgedichteten Keller.
    Und es ist den meisten nicht bewusst, dass es dabei um Erhaltung ihres eigenen 6-stelligen Vermögens geht, das in dem Haus steckt.
    Wenn man dann noch empfiehlt, sie sollen sich einen Baubegutachter engagieren, der öfter mal alles unter die Lupe nimmt und das alles vielleicht eine vierstellige Summe kostet, dann heißt es "Nein, dafür ist kein Geld mehr da". Aber für die Super-Luxus-Dusche für 4000 DM, die muss sein!
    Ich nehme mich da nicht aus, habe auch vorher so gedacht, leider. Man muss vielleicht den Bauherren vor Augen führen, was sie für ein Risiko eingehen, dass nicht erkannte Mängel nicht immer "irgendwie" noch hingebogen werden können, sondern zum finanziellen Alptraum werden können und dass das Haus dann evtl. unverkäuflich sein kann.
    Für viele ist der Begriff "Qualität" und "Qualitätskontrolle" nicht richtig greifbar. Daher sollte man ihnen konkret ein Masnahmenpaket zur Qualitätssicherung aufzeigen:
    Konkret: WAS sind die wichtigsten Qualitätspunkte beim Haus, welche Risiken müssen minimiert werden, WEN muss ich dafür beauftragen, wieviel kostet es, WAS beinhaltet das alles im einzelnen? Vielleicht so eine Art "Baukastensystem" ... je einfacher für einen Laien verstehbar umso besser.
    Und das auf dem Markt offensiv anbieten, Werbung Werbung Werbung. Ich denke, das wird schon einiges bringen.
    Zusätzlich müssten auch die Finanzierer solche Maßnahmen nachfragen und die Bauherren drauf hinweisen, dass das alles nicht nur dazu dient, ein Haus irgendwie mängelfrei zu bekommen, sondern dass es eine unerlässliche Maßnahme zum ERHALT ihres eigenen VERMÖGENS ist.
    • Name:
    • Werner
  36. Gegenwerte prüfen: Nicht die Katze im Sack kaufen!

    Foto von

    Gute Idee
    Aber noch eins: Es geht hier ja nicht nur um Mängel, sondern auch um Gegenwerte. Was nützt es, wenn ein Bauherr für eine Leistung eine Summe X bezahlt, der Gegenwert der Materialien nur entsprechend minderwertiger ist  -  die aber ordnungsgemäß eingebaut sind. Auch das muss jedem Bauherren klar sein, dass er nicht die Katze im Sack kaufen sollte.
    Das mit dem Baukasten finde ich gut. Es macht ja auch Sinn: Fremdüberwachung. Der Kunde ist aber tatsächlich nicht bereit das zu bezahlen, weil er immer voraussetzt, dass die Auftragnehmer doch sowieso zu einer vernünftigen Leistung verpflichtet sind. Warum soll man doppeltes Geld bezahlen. Im Grunde ja auch richtig, aber die Praxis sieht leider anders aus. Ich finde es nun auch nicht richtig, dem Bauherren die ganzen Fremdüberwachungskosten auf's Auge zu drücken. So, und genau da fängt das Problem doch erst an. Ich verstehe, dass der Bauherr diesen Service sowieso bezahlen muss, wenn es dem Anbieter auf's Auge gedrückt wird. Aber in dieser Form kann es nicht weitergehen. Wie bekommt man es ohne Mehrkosten und Mehraufwand hin, die Anbieter dahinzubewegen, freiwillig wieder auf Qualität und Quantität zu achten? Andere Branchen bekommen es doch auch hin, oder?
  37. Bauen: Einzelstücke vs. Serienmängel – Druck aufbauen!

    Der Unterschied zu anderen Branchen
    ist, dass es sich beim Bauen meist um "Einzelstücke" handelt. Jeder Bauherr steht mit seinen Mängeln erst mal allein da. In der Autobranche z.B. treten Konstruktions- oder Ausführungsmängel natürlich gleich tausendfach auf, tausende Kunden machen Druck, und da gibt's meist auch den Druck der Öffentlichkeit (Zeitungen, ADAC etc.). Das kann sich kein Hersteller auf Dauer leisten und so wird von Vornherein auf Qualität geachtet.
    Beim Bauen sind's meist Einzel- / Spezialfälle, und die meisten Bauherren halten's nicht aus bis zum Letzten zu gehen und vor Gericht zu klagen und so Druck zu erzeugen. Und Veröffentlichungen? Wer entnervt ist, hat dazu auch keinen Bock mehr. Fazit: Der Druck auf die Firmen, Qualität zu liefern, fehlt. Wie aber diesen Druck aufbauen?
    Vielleicht waren MB's Gedanken zum Pranger doch gar nicht so schlecht ...
    Im Ernst: Der Druck muss vom Kunden kommen. Die Firmen wollen sich oft gar nicht ändern. Wenn ich höre, was mein Fensterbauer zu der fehlenden inneren Fensterrahmenabdichtung gesagt hat: "Nachträgliche Abdichtung mit Silikon reicht aus, haben wir immer so gemacht, die neumodischen Abdichtbänder müssen sich erst mal bewähren, und morgen ist wieder was anderes Mode, ist halt mal wieder so'n neumodisches Zeug. Und die 100 %ige Luftdichtigkeit ist sowieso Blödsinn, morgen gilt wieder was anderes. " So ein Anbieter muss entweder dazulernen oder er sollte seinen Laden dicht machen, da er bewusst den Stand der Technik völlig ignoriert!
    Wenn dieser mit derartigen (gerechtfertigten) Reklamationen überhäuft würde, dann würde er in Zukunft genau das tun: Qualität liefern oder pleite gehen. Und genau so muss es sein.
    • Name:
    • Werner
  38. Fremdüberwachung: Anbieter in die Pflicht nehmen!

    Foto von

    Verstehe ich..
    ... aber um diesen Druck aufbauen zu können  -  Mängel zu rügen, immer und immer wieder  -  müssen diese doch erstmal erkannt werden, vom Bauherren, der oft Laie ist? Oder eingekauften Fremdüberwacher! Ne, der wird erst gar nicht eingeschaltet  -  weil er Geld kostet. Wir kommen wohl langfristig nicht daran vorbei, dem Anbieter die Fremdüberwachung auf's Auge zu drücken und damit meine ich nun nicht die TÜV-Geschichten. Die Kosten sind dann nun mal da. Auch in der Autoindustrie wird Fremdüberwacht und das Kostet Geld und jeder bezahlt es freiwillig  -  ohne es zu bemerken oder zu wissen. Es ist doch dann auch egal, ob Serienmodell oder Einzelstück. Auf der anderen Seite sollte eine gleichzeitige Entlastung des Bauherren eingeführt werden. Wäre es nicht denkbar, die Förderung des Eigenheimes nach oben zu schrauben seitens der Staates bei gleichzeitiger Einführung der Pflichtfremdüberwachung bei den Anbietern. Die Gegenfinanzierung würde noch über die höheren Mehrwertsteuereinnahmen und der Aufschwung der Bauwirtschaft erreicht. Außerdem würden ggf. die Insolvenzen in der Bauwirtschaft durch durchweg saubere Arbeit bei allen Anbietern minimiert. Keiner kann den anderen durch Qualitätsunterbietung und Mängelproduktion unterbieten und zum Konkurs bringen. Das bauen wird teurer, die Förderungen gleichen das aus und refinanziert wird das durch den Aufschwung und die Sortierung des Wettbewerbs.
  39. Fremdüberwachung: Link zu fesselnder Bauherren-Seite

    Foto von

    Hier ein Link ...
    Hier ein Link zum Thema Fremdüberwachung. Der Inhalt hat zwar nicht's mit Fremdüberwachung zu tun, die HP ist aber super gestaltet und fesselt in der Form garantiert jeden Bauherren vor seinem Compi. SO spielend kann man einem Bauherren bestimmt beibringen, wieviel Sinn (vorübergehend) eine von ihm beauftragte Fremdüberwachung machen kann.
  40. Gesetzliche Regelung: Lobby für Bauherren fehlt!

    Da haben wir es wieder
    Es sollte gesetzlich geregelt werden. Dafür wiederum fehlt uns die Lobby. Aber da die Presse auch langsam merkt, was los ist, besteht Hoffnung.
    Zu dem Link: nach 2 Minuten keine Information, weggeklickt ...
    • Name:
    • Martin Beisse
  41. Verbraucherverbände: Chance für Bauherren-Lobby?

    Foto von

    Wieso keine Lobby?
    Die Verbraucherverbände, der Bauherrenschutzbund e.V. sind doch schon ganz schön stark, oder. Wenn man die dahin bewegen würde, sich mal hier ins Forum zu bewegen und die Resonanz sehen, dann könnte es doch vielleicht was werden.
  42. Stiftung Warentest: Kostenlose Infos für Bauherren?

    Ja genau!
    HP hat mal wieder die besten Ideen. Nicht zu verwechseln mit Hewlett Packard 🙂
    Sollte man mal die ein oder andere E-Mail hinschreiben. Wie wäre es mit Stiftung Warentest? Schließlich ist hier alles kostenlos, also keine Werbung für wirtschaftliche Vorteile.
    • Name:
    • Martin Beisse
  43. Link-Tipp: Intro auf 'Enter' klicken!

    Foto von

    Ach Martin!
    Nochmal zurück zum Link: Du musst im Intro auf "Enter" klicken und anschließend die Notruftaste anklicken.
  44. Werbung: Sofort Info statt Spielereien!

    Eyh Plecker!
    Meinst du ich wär doof? Soweit war ich auch schon, und froh, die Musik abstellen zu können. Ich hasse es, wenn nicht sofort Info da ist. Die albernen Spielereien mag ich nicht. Stell Dir mal vor, BAU.DE würde so beginnen ...
    • Name:
    • Martin Beisse
  45. Werbung: Locker-flockig für trockene Infos!

    Foto von

    Wär doch geil ...
    Wär doch geil also ich find es gut. Es geht hier ja auch nicht um BAU.DE , sondern eine Info, Die sowieso sehr trocken ist (Fremdüberwachung) also dann auch locker-flockig rübergebracht werden. Die Art von Präsentation ist schon OK, denn man neigt dazu, alles auszuprobieren und sich Die Infos dahinter zu suchen ("Was kommt denn jetzt noch? "). Doof biste nicht aber vom Werbung keene Ahnung, wa 😉
  46. Werbung: Zielgruppe entscheidet über Stil!

    Na na, HP
    das kommt doch wohl auf den Kunden bzw. auf die Zielgruppe an. Der eine mag es, kurz und prägnant ohne Firlefanz informiert zu werden (auch in der Werbung). Dem gehen dann solche Internetseiten schlicht nur auf den Senkel bzw. ihn wird die Info NIE erreichen, da er dann (wie MB) wegclickt. Geht mir auch so bei mancher Werbung, da weiß ich genau: Das Produkt werde ich nie kaufen, weil Werbung nervig. Anderen wiederum gefällt's und die erreicht dann die Werbung auch. So ist's nun mal.
    Der angegebene Link ist sehr effektvoll und hübsch anzusehen, aber ich würd dort nie nach Infos suchen, weil mich sowas dabei einfach nervt. Wenn BAU.DE derart gestaltet wäre  -  die Infos hätten mich wohl kaum jemals erreicht (obwohl ich sie bitter nötig hatte) und Ihr hättet mich als "Kunden" wohl nie kennengelernt ... 😉
    Ist das nun also wirklich gute Werbung? Bei dieser Art habe ich immer so ein Gefühl "bunt und schrill = nicht seriös und fachlich nicht fundiert". Geht aber sicher nicht nur mir so ...
    • Name:
    • Werner
  47. Infos im Netz: Umschalten bei Werbung!

    WA wird auch zum Werbespezialisten 🙂
    Genau so sehe ich es. Ich bin eben einer, der nach Infos im Netz sucht (und während der Werbeunterbrechungen im TV umschaltet oder gekachelte Nebenräume aufsucht).
    Am Anfang weiß man der Seite ja nun gar nicht, worum es geht, deswegen ist da auch nichts, was mich neugierig macht.
    Da finde ich MoRüBe's Seite schon viel interessanter.
    • Name:
    • Martin Beisse
  48. WA in die Expertenliste!

    WA in die Expertenliste!
  49. Ist doch mein Reden seit 54 v. Chr.

    Los, WAAbk., Foto an GP!
    • Name:
    • Martin Beisse
  50. Offene Garagen: Verordnung für NRW gefunden!

    Foto von Andrea Leidenbach

    Bin per Zufall
    in einem anderem Forum darüber gestolpert, wenn ich es richtig deute gibt es offene Garagen.
    Es handelt sich um die Verordnung für das Land NRW
  51. Fremdgehen verboten: Nur BAU.DE ist erlaubt!

    Andrea geht fremd!
    Wohl die erste Regel vergessen: Du sollst keine anderen Foren haben außer BAU.DE! 🙂
    • Name:
    • Martin Beisse
  52. Andrea wildert nicht nur in Bauforen

    Foto von

    MB. 🙂
  53. Offene Garagen: Definition laut Garagenverordnung NRW

    Tz Tz, ...
    War es das hier :
    § 2 Begriffe
    (1) Es sind Garagen mit einer Nutzfläche
    bis 100 m² Kleingaragen
    über 100 m² bis 1000 m² Mittelgaragen
    über 1000 m² Großgaragen
    (2) Offene Kleingaragen sind Kleingaragen, die unmittelbar ins Freie
    führende Öffnungen in einer Größe von mindestens einem
    Drittel der Gesamtfläche der Umfassungswände haben.
    (3) Offene Mittel- und Großgaragen (Mittelgaragen, Großgaragen) sind Garagen, die unmittelbar ins
    Freie führende, unverschließbare Öffnungen in einer Größe von insgesamt mindestens einem Drittel der Gesamtfläche
    der Umfassungswände haben, bei denen mindestens zwei sich
    gegenüberliegende Umfassungswände mit den ins Freie führenden
    Öffnungen nicht mehr als 70 m voneinander entfernt sind und bei denen
    eine ständige Querlüftung vorhanden ist. Offene Garagen sind auch
    Stellplätze mit Schutzdächern.
    • Name:
    • Martin Beisse
  54. Beamtendeutsch: Fremdsprache für Baubeschreibungen?

    Foto von

    Beamtendeutsch
    sollte als Fremdsprache eingeführt werden.
    Da sind manche Gebrauchsanweisungen aus Japan per Computer ins Deutsche übersetzt verständlicher.
    Da hier keine Unterscheidung in Tiefgarage oder ebenerdiger Garage gemacht wird, sondern nur der umbaute Raum als solcher deffiniert ist, würde ich daraus folgern, das es sich um eine offene Garage handelt.
    Inwieweit im Vertrag dann von einer geschlossenen oder offenen Garage gesprochen wurde, sollte man prüfen.
    Wenn gar keine Aussagen dazu gemacht werden, ist es wohl Auslegungssache und sollte von einem Anwalt wie schon oft erwähnt geprüft werden, da dies hier keine Rechtberatung darstellt.
    (Soviel kann doch kein normal denkender Menschen in eine Baubeschreibung hineinlesen)
    Vielleicht kann man sich ja mal die Auflagen aus der Brandschutzverordnung zu Gemüte führen um diese mit den Auflagen zu vergleichen und so festzustellen was ursprünglich geplant war.
    Anderer Fall bei uns, keine Garage zulässig, aber ein Carport.
    Hier ist eine Garage ohne Tor genehmigt worden, aber auch ein Carport mit Tor, das auf einer Seite nur Rankgitter hat.
    Alles eindeutig, oder?
  55. Garagen: Unterscheidung unterirdisch/außerirdisch – Tor bleibt Frage!

    Ich übe noch 🙂
    Doch, es wird zwischen unterirdischen und außerirdischen *g* Garagen unterschieden. Allerdings nicht bezüglich des Tores. Tja, die Baubeschreibung ist es eben.
    • Name:
    • Martin Beisse
  56. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Garage ohne Tor: Baurechtliche Definition und Konsequenzen für den Neubau

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob eine Garage ohne explizit erwähntes Garagentor in der Leistungsbeschreibung als Mangel gilt. Dabei spielen die Definition von "Garage" im Baurecht, die Bedeutung des Begriffs "schlüsselfertig" und die Eigenverantwortung des Bauherrn bei der Prüfung der Unterlagen eine zentrale Rolle. Die Garagenverordnung NRW unterscheidet zwischen offenen und geschlossenen Garagen basierend auf der Größe der Öffnungen.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut dem Beitrag Baubeschreibung: Garagentor explizit aufführen! gehört die Beschreibung eines Tores in die Baubeschreibung. Es reicht nicht aus, es einfach zu erwarten.

    ✅ Zusatzinfo: Der Begriff "schlüsselfertig" könnte dem Bauherrn helfen, da er impliziert, dass alles für den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Immobilie enthalten sein muss, wie im Beitrag Tiefgarage: Schlüsselfertig – Alles für Gebrauch inklusive? erwähnt wird.

    👉 Handlungsempfehlung: Bauherren sollten vor Baubeginn die Leistungsbeschreibung genau prüfen und Unklarheiten mit dem Bauträger klären. Der Beitrag Bauherr: Angebote vergleichen und richtig prüfen! rät dazu, Angebote zu vergleichen und nicht einfach etwas vorauszusetzen. Im Zweifelsfall sollte rechtlicher Rat eingeholt werden.

    Die Diskussionsteilnehmer sind geteilter Meinung, ob ein Garagentor automatisch zu einer Garage gehört. Einige argumentieren, dass es zum bestimmungsgemäßen Gebrauch dazugehört (siehe Garage: Tor gehört zum bestimmungsgemäßen Gebrauch!), während andere betonen, dass der Bauherr die Pflicht hat, die Leistungsbeschreibung sorgfältig zu prüfen (siehe Hauskauf: Bauherr muss kritisch prüfen!). Der Vergleich mit dem Autokauf, bei dem auch die Bereifung explizit angegeben wird, wird mehrfach herangezogen (siehe Autokauf vs. Hausbau: Vergleich Garagentor/Reifen).

    Die Frage, ob es sich um eine Tiefgarage oder eine oberirdische Garage handelt, spielt ebenfalls eine Rolle. In Tiefgaragen sind offene Stellplätze üblicher als in Einzelgaragen. Der Beitrag Offene Garagen: Definition laut Garagenverordnung NRW verweist auf die Garagenverordnung NRW, die offene Garagen definiert. Letztendlich wird die Klärung der Frage, ob ein Anspruch auf ein Garagentor besteht, wohl nur durch einen Richterspruch möglich sein, wie im Beitrag Garage ohne Tor: Richterspruch notwendig? angedeutet wird.

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