Holztreppe auspacken: Beschädigungen erkennen & Vorgehen mit Treppenbauer?
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Holztreppe auspacken: Beschädigungen erkennen & Vorgehen mit Treppenbauer?

Grüß Gott zusammen. Nach Abschluss der meisten Arbeiten möchte ich in den nächsten Tagen unsere Holztreppen (Buche) "auspacken". Ist es sinnvoll (ist es üblich?) das ein Vertreter des Treppenbauers dabei ist, um evtl. Beschädigungen unter der Verpackung gleich richtig zu bewerten? Mein Treppenbauer hält es für unnötig. Er meint, dass er bei einer evtl. Reklamation auch im nachhinein noch bewerten könne, ob eine Beschädigung des Holzes vor (also durch den Hersteller) bzw. nach (also durch mich) dem Einbau erfolgte. Aus dem Kaufvertrag geht keine Vorgehensweise hervor. Was haltet Ihr davon? Grüße, Stefan.
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

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    Ich empfehle Ihnen, beim Auspacken der Holztreppe (Buche) sehr sorgfältig vorzugehen. Es ist absolut sinnvoll, dass ein Vertreter des Treppenbauers anwesend ist, um eventuelle Beschädigungen direkt zu begutachten und zu dokumentieren.

    Dies hat mehrere Vorteile:

    • Direkte Beweissicherung: Schäden können sofort festgestellt und dem Hersteller gemeldet werden.
    • Vermeidung von Streitigkeiten: Die gemeinsame Begutachtung verhindert spätere Meinungsverschiedenheiten über die Ursache der Schäden.
    • Klare Vorgehensweise: Der Treppenbauer kann direkt Vorschläge zur Behebung der Schäden machen (Reparatur, Austausch etc.).

    Achten Sie darauf, dass alle festgestellten Mängel im Protokoll festgehalten und von beiden Seiten (Ihnen und dem Treppenbauer) unterschrieben werden. Dies dient als Grundlage für die Reklamation beim Hersteller.

    👉 Handlungsempfehlung: Vereinbaren Sie einen Termin mit dem Treppenbauer zum gemeinsamen Auspacken der Treppe und bestehen Sie auf einer detaillierten Schadensdokumentation.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Gewährleistung
    Die Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Verkäufers, für Mängel an der Kaufsache einzustehen, die bereits zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs (z.B. Übergabe der Ware) bestanden haben. Die Gewährleistungsfrist beträgt in Deutschland in der Regel zwei Jahre.
    Verwandte Begriffe: Garantie, Sachmangel, Mängelrüge
    Reklamation
    Eine Reklamation ist die formelle Beanstandung eines Mangels oder einer Leistung, die nicht den vertraglichen Vereinbarungen entspricht. Sie dient dazu, den Verkäufer oder Dienstleister auf den Mangel aufmerksam zu machen und ihn zur Beseitigung aufzufordern.
    Verwandte Begriffe: Mängelrüge, Gewährleistung, Beschwerde
    Sachmangel
    Ein Sachmangel liegt vor, wenn die Kaufsache (z.B. die Holztreppe) nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet. Ein Sachmangel kann beispielsweise eine Beschädigung, eine fehlerhafte Funktion oder eine Abweichung von der Produktbeschreibung sein.
    Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Mängelrüge, Fehler
    Kaufvertrag
    Ein Kaufvertrag ist ein zweiseitiger Vertrag, durch den sich der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer eine Sache zu übergeben und das Eigentum daran zu verschaffen, während der Käufer sich verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen.
    Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Widerrufsrecht, AGB
    Buche
    Buche ist eine Laubholzart, die aufgrund ihrer Härte und Festigkeit häufig im Möbelbau und für Treppen verwendet wird. Buchenholz ist relativ anfällig für Feuchtigkeit und sollte daher entsprechend behandelt werden.
    Verwandte Begriffe: Holzarten, Hartholz, Treppenbau
    Treppenbauer
    Ein Treppenbauer ist ein Handwerker, der sich auf die Planung, Herstellung und Montage von Treppen spezialisiert hat. Treppenbauer arbeiten oft mit verschiedenen Materialien wie Holz, Stahl oder Stein.
    Verwandte Begriffe: Handwerker, Holzverarbeitung, Montage
    Hersteller
    Der Hersteller ist das Unternehmen, das ein Produkt (z.B. eine Holztreppe) produziert oder fertigen lässt. Der Hersteller ist in der Regel für die Qualität und Sicherheit des Produkts verantwortlich.
    Verwandte Begriffe: Produzent, Lieferant, Treppenbau

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was tun, wenn die Holztreppe beim Auspacken beschädigt ist?
      Dokumentieren Sie die Schäden detailliert (Fotos, Protokoll) und melden Sie diese umgehend dem Treppenbauer bzw. Hersteller. Halten Sie sich an die im Kaufvertrag vereinbarte Vorgehensweise für Reklamationen.
    2. Wer haftet für Transportschäden an der Holztreppe?
      In der Regel trägt der Verkäufer (Treppenbauer/Hersteller) das Transportrisiko, bis die Ware bei Ihnen angeliefert wurde. Die genauen Regelungen sollten jedoch im Kaufvertrag festgelegt sein.
    3. Kann ich die Annahme der Holztreppe verweigern, wenn sie beschädigt ist?
      Ja, wenn die Schäden erheblich sind, können Sie die Annahme verweigern. Dokumentieren Sie die Schäden und informieren Sie den Treppenbauer/Hersteller unverzüglich.
    4. Welche Fristen gelten für die Reklamation von Schäden an der Holztreppe?
      Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt in Deutschland in der Regel zwei Jahre. Innerhalb dieser Frist müssen Sie Mängel reklamieren. Es ist ratsam, Schäden so schnell wie möglich nach Entdeckung zu melden.
    5. Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie bei einer Holztreppe?
      Die Gewährleistung ist eine gesetzliche Verpflichtung des Verkäufers, für Mängel an der Ware einzustehen, die bereits zum Zeitpunkt des Kaufs bestanden haben. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgeht.
    6. Wie kann ich Transportschäden an der Holztreppe vorbeugen?
      Achten Sie bei der Anlieferung auf eine sorgfältige Verpackung und eine schonende Behandlung der Ware. Kontrollieren Sie die Verpackung auf äußere Beschädigungen, bevor Sie die Treppe annehmen.
    7. Was passiert, wenn der Treppenbauer die Schäden an der Holztreppe nicht anerkennt?
      Lassen Sie die Schäden von einem unabhängigen Sachverständigen begutachten. Dessen Gutachten kann als Grundlage für weitere Verhandlungen oder rechtliche Schritte dienen.
    8. Kann ich den Kaufvertrag für die Holztreppe widerrufen, wenn sie beschädigt ist?
      Ein Widerruf des Kaufvertrags ist in der Regel nur möglich, wenn die Schäden so erheblich sind, dass die Treppe nicht mehr bestimmungsgemäß verwendet werden kann.

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  2. Treppenabnahme: Unternehmer zur Teilnahme auffordern!

    Foto von Lieselotte Tussing

    Keine Rechtsberatug 🙂
    Ist die Abnahme schon erfolgt? Wenn nicht, fordern Sie die Abnahme schriftlich und bitten Sie in diesem Schreiben um Teilnahme eines Vertreters des Unternehmers.
    Wenn Sie ein eher freundschaftliches Verhältnis mit Ihrem Treppenbauer haben, sagen Sie ihm einfach, er möchte zu seiner und Ihrer Sicherheit einfach mal dabei sein. Wenn nichts dran ist an der Treppe, hat er auch gleich seine Abnahme.
  3. Teilabnahme Holztreppe: Schäden unter Verpackung reklamierbar

    Teilabnahme ist erfolgt
    Treppe ist "unter dem Vorbehalt, dass sich unter der Schutzverpackung noch Schäden befinden könnten" abgenommen, d.h. Mängel nach dem Auspacken können reklamiert werden (ich weiß jetzt den genauen Wortlaut des Abnahmeprotokolls leider nicht, ist aber so) und auch schon vollständig bezahlt. Mit dem Treppenbauer verbindet mich eigentlich kein freundschaftliches Verhältnis. Schade eigentlich 😉 Habe ihn aber trotzdem gebeten einen Vertreter zu schicken. Aber wie gesagt: er hält es für unnötig. Bei einer evtl. Reklamation würde er jemanden vorbeischicken, der zweifelsfrei feststellen könne, wann (also auch durch wen) die Beschädigung entstanden ist. Das ist der jumping point. Ich glaube das nämlich nicht. Gruß Stefan
  4. Holztreppe: Kratzer-Entstehung – Zeitpunkt schwer feststellbar

    Holztreppe
    Hallo Stefan, bin zwar keine Fachfrau, aber wie soll man den feststellen können, wann genau ein Kratzer auf einer Treppenstufe entstanden ist. Sicher sieht ein uralter Kratzer anders aus, als ein frischer, aber ob ein Kratzer o.ä. zwei oder drei Wochen alt ist, na ich weiß nicht. Außerdem ist der Ärger doch vorprogrammiert. Wenn Du unsicher bist, würde ich darauf bestehen. Viele Grüße.
    • Name:
    • Ralf Kern
  5. Holztreppe: Problem der Beweisführung erkannt

    Problem erkannt
    Hallo Ralf, das Du keine Fachfrau bist schließe ich bereits aus Deinem Namen. Aber Du hast das Problem exakt erkannt. Genau darum geht es mir ja. Gruß Stefan
  6. Holztreppe: Leistungsabnahme – Weigerung des Treppenbauers?

    Problem: Bauleistung erfüllt und bezahlt
    Das Problem ist doch, dass der Treppenbauer seine Leistung erfüllt hat und die auch bezahlt worden ist. Er könnte doch jetzt sich einfach weigern, extra nochmal zu kommen, wieso auch? (aus seiner Sicht). Sicher, eigentlich ist die Treppe nur mit Vorbehalt abgenommen worden, aber was kann man da noch tun? Wenn man jetzt doch selber auspackt sagt er 100 %ig: "Den Kratzer haben Sie verursacht. " Also bleibt sie eingepackt bis zum St. -Nimmerleinstag wenn der Treppenbauer sich weiter querstellt oder wie? Man muss ihn doch dazu zwingen können, oder?
    Was lernt man daraus? IMMER eine entsprechende Geldsumme einbehalten, bis die Mängelfreiheit eines Produktes zu 100 % feststeht (ich weiß, das nutzt Ihnen jetzt auch nichts mehr ...).
    • Name:
    • Werner
  7. Treppenschutz entfernen: Vorabklärung mit Treppenfirma nötig!

    Bauschutz entfernen  -  muss vorher geklärt werden!
    Hallo, ich hätte ein ähnliches Problem fast gehabt. Beim schlüsselfertigen Bauen sah ich es als Frechheit an, als mir die Treppenfirma das entfernen des Bauschutzes pro Etage mit DM 370 in Rechnung stellen wollte. Ein Anruf genügte aber zum Glück und somit wurde dieses wieder gestrichen. Beim schlüsselfertigen Bauen kann es ja unmöglich so sein, dass noch irgendwo Papier/Plastik/Holz um *irgendwas* herumgewickelt ist. Falls jemand einen Hinweis hat, was eigentl. schlüsselfertig beinhaltet, dem sei im Voraus Dank ausgesprochen. Also ich würde den Treppenschutz nicht selber abfummeln, das MUSS die Fa. machen, weil man ja ein feriges Produkt kauft. Und der Treppenschutz stellt ja keine einfache Sache dar, da kann viel unschickliches passieren.
    • Name:
    • Thieking
  8. Treppenauspacken: Zeugen & Dokumentation zur Absicherung!

    Foto von Lieselotte Tussing

    Muss ich mich jetzt noch dafür entschuldigen,
    dass ich weiblich bin  -  hä? 😉 )
    Ein Ausweg, wenn der Treppenhansel nicht kommen will: Zeugen mitnehmen  -  am besten der Bauleiter, so denn es einen gab  -  oder einen sonstigen, von Ihnen möglichst unabhängigen! Zustand genau festhalten, evtl. fotografieren und dem Treppenbauer im Anschluss daran das Ergebnis mitteilen. Dazu gehört natürlich auch, wenn es so ist, dass er auch Bescheid kriegt, wenn alles super ist. Aber nochmal: Der Treppenbauer dabei ist am besten, denn wenn andere Gewerke Schäden verursacht haben und es ist feststellbar, wer es war, kann sich der Unternehmer an diesem schadlos halten.
    Hallo, Herr Thieking, nicht nur beim schlüsselfertigen Bauen haben Sie ein Anrecht darauf, dass alle Aufkleber, Schutzhüllen und ähnliches bei  -  oder vor  -  Abnahme entfernt werden! Und zwar rückstandsfrei!
    So Ihr Recken, war das auch nicht zu fraulich für Euch?
    • Name:
  9. Entschuldigung akzeptiert

    *pling* 5 Mark in die Chauvi-Kasse
    Entschuldigung angenommen 🙂
    • Name:
    • Martin Beisse
  10. Unverschämtheit

    Foto von

    Unverschämtheit,
    das! Jetzt verteilt man schon keine (und schon gar nicht kostenlos) und jetzt nehmense sich selbst  -  tsts
    • Name:
  11. Ja, so sind wir chauvis 🙂

    Immer berechenbar 🙂
    • Name:
    • Martin Beisse
  12. Holztreppe auspacken: Dokumentation & Zeuge empfohlen

    Ähh, vielleicht noch mal kurz zum Thema
    Hallo Chauvis, Feministinnen und sonstige Fehlgeleitete. Vielen Dank mal für Eure Antworten. Der Treppenfritze kommt definitiv nicht, hat er mir soeben per E-Mail bestätigt. Werde den Ratschlag von Tu aufnehmen und fleißig dokumentieren mit Fotos etc. Evtl. werde ich auch irgendeinen Bekannten auf ein oder zwei Bier einladen, somit habe ich gleich einen neutralen Zeugen. Ich werde Euch berichten, wie die Sache ausging. Ich gehe jedoch davon aus, dass die Treppe i.O. ist, denn alles andere was die gemacht haben ist im wahrsten Sinne des Wortes astrein. Schöne Grüße, Stefan (ie?)
  13. Bier nach Treppeninspektion: Klare Sicht bewahren!

    Foto von

    Hallo Stefa (nie?)?
    Die Biere aber erst nach dem Gucken rausrücken, sonst sieht man ja alles doppelt, gelle? Aber bitte nicht eventuell, sondern auf jeden Fall dann jemand mitnehmen!
    Die nicht-Fehlgeleitete feministische Chauvinistin (wasen Quatsch)
    • Name:
  14. Dokumentation und Fotografieren

    Ich dachte, das war klar?
    Das mit dem dokumentieren und forografieren ...
    • Name:
    • Martin Beisse
  15. Beweissicherung: Bierkasten verdeckt Treppenstufe!

    Foto von

    Ei sicher doch,
    aber der Bierkasten (die Bildzeitung mit Datum) verdeckt doch die Hälfte der Stufe, MB. Gerade Sie müssten doch wissen, wie das ist mit der Beweissicherung  -  und wenn wir jede 2. Stufe ausbauen  -  gesichert wird!
    • Name:
  16. Bierkasten hinter der Kamera

    Tz Tz
    Der Bierkasten steht doch hinter der Kamera! Muss man nur aufpassen, dass man nicht drüber stolpert 🙂
    • Name:
    • Martin Beisse
  17. Treppenbeschädigung: Unterscheidung Werk vs. Baustelle möglich?

    Nö, nicht klar
    Wenn der Treppenfritze dabei wäre, und es wäre alles i.O. BRÄUCHTE ich ja nichts fotografieren, oder? Wenn er nicht dabei ist wird natürlich dokumentiert, fotografiert, usw. Schon klar. Er hat mir übrigens nochmals versichert, er könne schon feststellen, ob eine Beschädigung am Holz vor dem Einpacken (also schon im Werk) oder nach dem Einpacken (also bei mir) entstanden ist. Wie das funktionieren soll ist mir ein Rätsel, ebenso könnten ja Beschädigungen während des Transports entstanden sein, denn da sind die Stufen ja schon eingepackt. Ich werde Euch berichten, wie's ausgegangen ist, ok? Gruß Stefan
  18. ✅ Buche Holztreppe: Erfolgreiches Auspacken ohne Mängel!

    Feed back
    Hallo liebe Leute. Treppe ausgepackt. Wunderschön! Kein aber auch noch so kleines Mängelchen. Ich habe die schönste Buche Treppe im gesamten wilden Süden. Grüße Stefan
  19. Ratschläge zurückgeben

    Foto von

    Hurraaaaaa!
    Na denn geben Sie aber mal schön die ganzen Ratschläge wegen Nicht-Gebrauchs zurück 😉 ) ) )
    • Name:
  20. Fotos & Bier: Ratschläge zur freien Verfügung!


    Wieso denn? Ich habe doch trotzdem ein paar Fotos gemacht. Und trotzdem ein oder zwei oder ... Bierchen dazu getrunken 😉 Und alle anderen Ratschläge die ich nicht gebraucht habe Stelle ich hiermit der Öffentlichkeit zur freien Verfügung. Grüße Stefan.
  21. Kasten Bier umsonst

    Hu, hu MB ...
    5 Mark können Sie wieder rausnehmen, und was ist mit dem Kasten Bier? Alles umsonst *mecker*
    • Name:
    • C. Küppers
  22. HOBF: Honorarordnung für BAU.DE-Forum Tipps!

    So ist das nun mal:
    Die Tipps hier sind eben nur dann kostenlos, wenn sie auch wirklich benutzt werden! Ansonsten kostet jeder nicht benötigte Tipp eine Gebühr gemäß HOBF (Honorar-Ordnung BAU.DE-Forum). Zahlbar sofort ohne Abzug. Währung: Genussmittel wie Bier (Einbecker oder andere der hier bevorzugten Marken), einen gepflegten Rotwein, oder ähnlichem. Haben Sie etwa das Kleingedruckte nicht gelesen? 😉
    • Name:
    • Werner
  23. Ehrenfrauenwürde

    Foto von

    Begeisterung!
    Werner Aselmeyer verleihe ich hiermit die Ehrenfrauenwürde! Scharfe Antwort!
    • Name:
  24. HOBF gilt: Was mit der Link-Liste?

    Klasse Antwort 🙂 ) ) Werner
    Nix € usw. HOBF gilt ab sofort *kaputtlach*
    Was machen wir denn nun mit unserer Link-Liste?
    mc38
  25. HOBF: Blödeltips extra berechnen!

    HOBF
    Dann müssen Blödeltips aber extra berechnet werden. Habe grade eine Flasche Rotwein in den Diskettenschlitz gegossen und auf "Abschicken" geklickt. Schon was angekommen, Werner?
    • Name:
    • C. Küppers
  26. Rotwein aus Monitorlautsprechern

    Ja danke ...
    aber das suppte alles aus meinen Monitorlautsprechern raus. Konnte nicht mehr schnell genug meine Tasse runterstellen. Jetzt kann ich erst mal den Schreibtisch säubern. *hicks*
    • Name:
    • Werner
  27. Rotweinglas untergestellt

    Foto von

    Habe Rotsponglas untergestellt
    und harre der Dinge, die von CK kommen (nein, nicht Calvin Klein!). Alternativ kann WAAbk. mir natürlich auch was schicken, aber bitte nicht die Auswringmasse vom Schreibtisch!
    • Name:
  28. Flächen Kanal Nr. 13 ist unterwegs

    Ok, Ok, tu
    Sie auch Frau Tussing, anders bekomme ich vom Prof. eine in den Nacken. Flächen "Kanal Nr. 13" von DIOR ist unterwegs.
    • Name:
    • CK
  29. Anfrage artet aus

    Jetzt artet es aber aus
    Na, da habe ich ja was schönes angerichtet mit meiner Anfrage. Der Werner leckt besoffen den Fusel vom Schreibtisch und Tu muffelt nach Kanal Nr. 13. Tut mir leid, dass es so enden musste. Grüße, Stefan
  30. Schutzfolien: Anspruch auf Entfernung fraglich!

    Foto von Martin Kempf

    nochmal zum Entfernen der Schutzfolien
    mit der Aussage "Anspruch auf das Entfernen der Folien" würde ich mal keine Hunde scheu machen. Denn meistens ist es ein Entgegenkommen der Treppenbauer, dass sie diese Schutzhüllen um die Stufen lassen, obwohl Sie Ihre Arbeit abgeschlossen haben und den Kram nun runterreißen könnten. Es kann ja wohl, wenn es nicht extra vereinbart ist, niemand drauf bestehen, dass die Treppenbauer nach einer beliebigen Zeit irgendwann auf Zuruf antanzen und erst dann die Folien entfernen. Und auch die Maler hinterher sind dafür nicht zuständig, denn wären die Hüllen nicht um die Stufen, so wäre das Abkleben der Treppe eine besondere Leistung und zu vergüten. Wenn also der Bauherr damit einverstanden ist, dass die Treppenbauer nach Abschluss der Arbeiten die Schutzhüllen drauf lassen, um Folgegewerken das Abkleben und sich damit Kosten zu ersparen, so bleibt das Entfernen der Schutzhüllen solange die Sache des Bauherren, bis er sie explizit an jemand beauftragt und bezahlt.
  31. Schönes Pfingstwochenende

    Also gut
    Ich mach Schluss, muss sowieso zu meinem Bau. Jedem ein schönes Pfingstwochenende gewünscht, auch wenn's Wetter nicht so richtig mitmachen will. In diesem Sinne
    • Name:
    • C. Küppers
  32. Bauschutz: Fachmännisches Entfernen nach Bauende nötig!

    zu: entfernen der Schutzfolien
    Hallo Herr Kaempf, Ihre Aussage kann aber nicht generell zutreffen, denn der bauschutz (= treppenschutz) ist ja grad für die Zeit während des Bauens da. also muss *nach* dem Bauen es jemand fachmännisch entfernen, denke ich. Also ist es auf gar keinen Fall eine Sonderleistung. Und bei einem Neubau ist es klar, dass die Maler die teile abkleben/abdecken müssen, die evtl. Farbe abbekommen können. Das gehört ja zum Beruf/Gewerk. Und es handelt sich ja um einen Neubau, oder? Denjenigen möchte ich kennenlernen, der so blöd ist und den Rechnungsposten "Treppe abkleben" X-tra zahlt. ich selber bau schlüsselfertig, da interessiert mich sowas überhaupt nicht. aber selbst wenn ich die Gewerke einzeln hätte, würde ich da sowas nicht einsehen und sowas getrennt zahlen. Gruß aus Stuttgart. Michael
    • Name:
    • Thieking
  33. Treppenhaus Abkleben: Besondere Leistung nach VOB!

    Foto von

    sie irren sich
    ein loses Abdecken (mal eben hinschmeissen von einem Stück Folie) ist eine Nebenleistung, die nach VOBAbk. nicht gesondert vergütet werden muss. Das Abkleben eines Treppenhauses ist eine besondere Leistung, die zu vergüten ist. Je nach Aufwand habe ich da in eieinem Zwei oder Dreifamilienhaus für diesen Posten schon eine Summe von 400 Mark im Angebot stehen. Nicht für eine simple Raufaser, aber wenn zum Beispiel ein Rauputz reinkommt, ist es nicht mit dem dünnen Abdeckpapier getan, da ist dann schon Milchtütenpapier angesagt und da gehen dann schon mal zehn Rollen Klebeband drauf, bis die ganzen Sockelfliesen, Türzargen, Fenster , Haustür abgeklebt sind. Dass Sie das als Schlüsselfertiger nicht interessiert, weil Sie ein Stück Haus gekauft haben, ist ein Punkt  -  bezahlt werden muss das trotzdem und mein Stammbauträger hat da auch nie Fragen gestellt  -  im Gegenteil, der ließ den Granitboden von uns kurz nach dem Verlegen mit Milchtütenpapier zukleben, damit der nicht versaut wird.
  34. Treppenfolie: Zusatzkosten für Entfernung kalkulieren!

    Meine Güte,
    bauen denn die Handwerker eine Treppe im Neubau zum ersten Mal in ihrem Leben ein? Die wissen doch, dass man oft die Folie noch länger drauflassen muss, bis der Bau fertig ist, also dass sie noch mal kommen müssen, um sie abzunehmen. Folglich müssen sie das eben von vornherein im Angebot hineinkalkulieren oder auf diese Zusatzkosten hinweisen! Wenn sowas nicht berücksichtigt wurde und hinterher "nachgekartet" werden soll, ist doch der Bauherr zu Recht sauer.
    Im Übrigen will mir nicht in den Kopf, warum das alles ach so viel extra kosten soll nur weil sie einmal extra kommen müssen. Die eigentliche Arbeit des Abnehmens ist doch sowieso drin, Zusatzkosten können doch dann ausschließlich aus der reinen Fahrzeit für eine An- / Abfahrt (Anfahrt, Abfahrt) resultieren, oder?
    • Name:
    • Werner
  35. Treppenabnahme: Schutzhüllen-Abbau als Extraleistung!

    Foto von

    Nein nein, der Maler Kempf hat Recht!
    Ich lass die Treppen (stufen) auch schon nochmal einpacken, wenn der Treppenbauer die Abnahme vorher verlangt. Und bezahlt werden muss das extra, das ist Fakt!
    Stafan ging's aber nicht darum, dass der Treppenbauer 'extra nochmal antanzt' zum Schutzhüllen-Abbauen. Er wollte lediglich zwecks Absicherung von evtl. Schäden/Gewährleistung ein Dabei-Sein des Treppenbauers. Und der Wunsch ist durchaus legitim.
    Herr Thieking aus dem sonnigen Stuttgart hat mit per EMail angeschrieben und nochmal wegen der sonstigen Aufkleber auf Fenster, Rollläden etc. gefragt: Meines Erachtens  -  und meine Subunternehmer haben das auch zu tun  -  müssen diese Aufkleber, Werbefolien etc. vom Unternehmer entfernt werden! Erst dann ist das gekaufte Werk einwandfrei abnehmbar!
    • Name:
  36. Regen in Stuttgart

    Genau so ist es Frau Tussing ...
    und im übrigen ist es in Stuttgart nicht sonnig, sondern es regnet! Ciao, Stefan
  37. Bauschutzverpackung: Beweislast bei Kratzern schwierig!

    Foto von

    so schaut es ja wohl aus
    der Treppenbauer hat wohl ein Recht auf eine zeitnahe Abnahme nach dem Einbau  -  und dazu gehört wohl auch, die sogenannte "Bauschutzverpackung" zu entfernen. Nun ist in diesem Fall hier alles prima gegangen  -  nur wie will hinterher einer beweisen, ob das Sandkorn, da vor dem Auspacken während der Bauzeit in der Folie die Oberfläche verkratzt hat, vielleicht von den Malern da reingeschmuggelt wurde oder ob dieses Korn vielleicht schon direkt ab Werk mit drin war? Mit den Aufklebern sehe ich das genauso wie Frau Tussing  -  um eine mangelfreie Ausführung überhaupt erst Beurteilung zu können, gehört der Kram rückstandsfrei runter.
  38. Maler: Treppe abkleben bei ausgepackter Abnahme!

    Ich weiß, ich sehe das aus Bauherrensicht, aber ...
    in dem Fall, wenn die Treppe schon ausgepackt und abgenommen ist und ich dann anschließend den Maler beauftrage, dann muss dieser eben dafür sorgen, dass er Arbeitet ohne irgendwas zu beschädigen. Also wenn's nicht anders geht (und das kann nur er selbst VORHER beurteilen) muss er eben die Treppe abkleben, und das muss im Angebot mit berücksichtigt sein. Wenn er erst ankommt, will mit der Arbeit beginnen und dann erst sagt: "Oh, da muss ich ja alles abkleben, das kostet jetzt extra", da kann ich nur sagen: Setzen, 6! Das muss der Maler wissen und ggf. vorher darauf hinweisen bzw. im Angebot mit drin haben, dafür ist er der Profi! (es sei denn, der Bauherr hatte vorher ausdrücklich gesagt, dass noch die Bautreppe drin sei, dann liegt natürlich der Fall anders)
    • Name:
    • Werner
  39. Wetter in Stuttgart: Feuersee sonnig!

    zum Wetter in Stuttgart
    ... kann ich sagen, dass es hier wo ich bin (Feuersee) definitiv NICHT geregnet hat. Die Sonne hat sich mittlerweile aber auch bedeckt 🙂 Soviel und frohe Pfingsten, sagt Michael
    • Name:
    • Thieking
  40. VOB/C: Schutzmaßnahmen als Besondere Leistung!

    Foto von

    Ich widerspreche höchst ungern einem Trinkkollegen ...
    aber in VOBAbk./C Allgemeine Technische Vertragsbedingungen ... ist unter 4.2.17 'Besondere Maßnahmen zum Schutz und zur Sicherung gefährdeter baulicher Anlagen ... ' eine Besondere Leistung und damit kostenmäßig anzusetzen. Bei den Maler bzw. Tapezierarbeiten in Teil C heißt es: 'Besondere Maßnahmen zum Schutz von Bauteilen und Einrichtungsgegenständen ..., staubdichte Abdeckung von empfindlichen Einrichtungen ... einschl. Liefern der hierzu erforderlichen Stoffe. ' sind ebenfalls eine Besondere Leistung.
    Wenn Ihr Maler also mit Nachforderungen kommt, da zum Besichtigungszeitpunkt die Treppe noch eingepackt war, ist er im Recht (es sei denn, Sie haben einen Pauschalvertrag ohne Einheitspreise vereinbart)!
    • Name:
  41. Weiter Trinken

    Foto von Stefan Lappe, Dipl.-Ing.

    Jou ...
    der Hinweis lag mir auch schon die ganze Zeit auf der Zunge ... ähh Tastatur.
    Na dann können wir ja jetzt weitertrinken  -  Glucks  -  🙂
  42. Malerarbeiten: Hinweis auf unverpackte Treppe nötig!

    da haben wir uns etwas missverstanden, glaube ich:
    Natürlich muss dem Maler bei Erstellung des Angebotes der Umstand bekannt sein, dass die Treppe zum Zeitpunkt der Malerarbeiten (möglicherweise) nicht mehr eingepackt ist, das ist klar. Wenn der Bauherr definitiv gesagt hat, dass die Treppe noch verpackt ist zum Zeitpunkt der Malerarbeiten, dann ist er natürlich selber schuld. Aber generell sollte der Maler bei einem Neubau darauf hinweisen, dass wenn die Treppe schon ausgepackt ist, es eben Mehrkosten geben wird. Denn (wie schon gesagt): ER ist der Profi und ER hat die Erfahrung und weiß wie es in einem Neubau zugeht!
    • Name:
    • Werner
  43. Treppe noch eingepackt

    Foto von

    Deswegen geht er ja davon aus, dass die Treppe noch
    eingepackt ist  -  so von wegen auskennen am Bau ...
    Zum Wohlsein!
    • Name:
  44. Treppenabnahme: Unverzüglich nach Einbau!


    ich denke, der Treppenbauer hat wie jeder Handwerker Anrecht auf unverzügliche 100 %ige Abnahme, das hatten wir doch oben schon. Also muss er eben darum sehr wohl damit rechnen, dass die Treppe evtl. schon ausgepackt ist ...
    • muss halt immer das letzte Wort haben* 😉
    • Name:
    • Werner
  45. Einpackleistung

    Foto von

    Doch!
    (nee, ich!). Darum geht es doch gar nicht WAAbk., die Einpackleistung hätten Sie doch auch zahlen müssen, wenn er es vorher ebenfalls mit angeboten hätte! Jetzt dürfen Sie nochmal und dann nochmal ich und dann vielleicht doch ein Fachmann?
    Erwähnte ich bereits, dass ich keine Rechtsberatungstätigkeit ausübe? Nein? Tu ich nich!
    • Name:
  46. Sichere Kalkulation: Eventualpositionen im Angebot!

    Jetzt ich zum letzten Mal, so!
    Klar hätte ich die zahlen müssen, aber ich wüsste sowas als Bauherr gern vorher. Um sicher kalkulieren zu können. Und dafür verlange ich einfach auch sichere Kalkulationen der Anbieter! Außerdem: In der Angebotsphase kann ich die Preise vergleichen, hinterher nicht mehr. Das verführt doch gerade dazu, seitens des Handwerkers dann noch mal ordentlich hinzulangen ... Er weiß genau, der Bauherr ist dann meist in Zeitdruck und ist froh, wenn's irgendwie fertig wird. Also druff, eben mal den doppelten Satz genommen. Der Bauherr knirscht mit den Zähnen und zahlt und ärgert sich ...
    Auweia, jetzt springen mir einige sicher gleich wieder ins Gesicht *sichschonmalduckt*, aber solche Gefühle beschleicht nun mal dabei den durchschnittlichen Bauherrn. Bestimmt zu Unrecht, aber Ihr Handwerker könnt doch dem vorbeugen! Nehmt es doch mit ins Angebot (als Eventualposition), denn so selten ist dieser Fall bestimmt nicht. Und schon ist VORHER alles klar definiert und der Bauherr zufrieden.
    • Name:
    • Werner
  47. Nachträge: Unternehmer verdienen das Geld

    Foto von

    darf ich mich noch ganz klein hinter's letzte Mal zwirbeln?
    Stimmt ja, WAAbk., die Unternehmer verdienen das Geld mit den Nachträgen! Aber Sie können Ihre Treppe ja auch selbst einpacken, dann kostet es Sie nur den entgangenen Lustgewinn im Biergarten 😉
    Dies war mein letztes Mal  -  äh- im Forum für heute! vielleicht
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  48. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Holztreppe auspacken: Beschädigungen erkennen & Vorgehen

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob ein Treppenbauer beim Auspacken einer neuen Holztreppe (Buche) anwesend sein muss, um eventuelle Beschädigungen direkt zu begutachten. Es wird erörtert, wie man sich absichert, wenn der Treppenbauer nicht teilnehmen möchte, und welche Rechte und Pflichten Bauherr und Handwerker in Bezug auf die Abnahme und den Bauschutz haben. Die korrekte Vorgehensweise bei der Reklamation von Mängeln und die Berücksichtigung von Zusatzkosten für Schutzmaßnahmen werden ebenfalls thematisiert.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Holztreppe: Leistungsabnahme – Weigerung des Treppenbauers? wird darauf hingewiesen, dass der Treppenbauer sich weigern könnte, erneut zu erscheinen, da die Leistung bereits erbracht und bezahlt wurde. Daher ist eine klare Vereinbarung vorab entscheidend.

    ✅ Empfehlung: Es wird empfohlen, das Auspacken der Treppe sorgfältig zu dokumentieren, idealerweise mit Zeugen, wie im Beitrag Treppenauspacken: Zeugen & Dokumentation zur Absicherung! beschrieben. Fotos und ein Protokoll können im Streitfall als Beweismittel dienen.

    🔧 Praktische Umsetzung: Der Thread beleuchtet die Notwendigkeit, die Verantwortlichkeiten für den Bauschutz und dessen Entfernung klar zu definieren. Im Beitrag Bauschutz: Fachmännisches Entfernen nach Bauende nötig! wird betont, dass das fachmännische Entfernen des Bauschutzes nach Bauende keine Sonderleistung darstellt.

    📊 Fakten/Zahlen: Es wird auf die VOB/C verwiesen, insbesondere auf die Regelungen zu besonderen Leistungen für Schutzmaßnahmen, wie im Beitrag VOB/C: Schutzmaßnahmen als Besondere Leistung! erläutert. Diese können zusätzliche Kosten verursachen, die im Angebot berücksichtigt werden sollten.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie im Vorfeld mit dem Treppenbauer, wer für das Entfernen der Schutzfolien zuständig ist und wie mit eventuellen Beschädigungen umgegangen wird. Beachten Sie die Hinweise zur Dokumentation und ziehen Sie gegebenenfalls einen unabhängigen Gutachter hinzu, um Ihre Rechte zu wahren. Weitere Informationen zur korrekten Abnahme finden Sie im Beitrag Treppenabnahme: Unternehmer zur Teilnahme auffordern!.

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Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen

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Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen

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