Architektenkosten: Welche Honorare sind üblich? Stundensatz, Projektgröße & Nebentätigkeit?

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 15.01.2026

Die Diskussion dreht sich um die üblichen Architektenkosten, die Abrechnung nach HOAI, alternative Abrechnungsmodelle wie Stundensätze und die Möglichkeit, durch Fassadengestalter kostengünstigere Entwürfe zu erhalten. Es wird auch die Frage aufgeworfen, ob die Stundensatz-Abrechnung nach HOAI an bestimmte Baukosten gebunden ist.

⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 💰 Zusatzinfo · 👉 Handlungsempfehlung

Architektenkosten: Welche Honorare sind üblich? Stundensatz, Projektgröße & Nebentätigkeit?

Wer kann mir sagen was ein Architekt für Kosten ansetzen kann? Gibt es hierfür festgelegte Sätze? Stunden oder der Projektgröße entsprechend. Ist ein Architekt der noch zusätzlich nebenher Planungen macht günstiger
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Beauftragen Sie ausschließlich einen bei der Architektenkammer eingetragenen und haftpflichtversicherten Architekten – fehlende Eintragung oder Versicherung macht Pläne baugenehmigungsunfähig und zieht massive Haftungsrisiken nach sich.

    🔴 KRITISCH: Vereinbaren Sie stets einen schriftlichen Honorarvertrag mit klarer Leistungsbeschreibung, Zahlungsmodalitäten und Haftungsregelung gemäß der aktuellen Honorarverordnung (HonV), nicht HOAIAbk..

    ⚠️ WICHTIG: Prüfen Sie vor Vertragsabschluss die konkrete Eintragung im offiziellen Architektenkammerverzeichnis – kein Vertrauen auf „Architekt“ im Geschäftsnamen allein.

    ⚠️ WICHTIG: Vermeiden Sie Architekten mit Nebentätigkeit ohne Nachweis ausreichender Kapazität und Vertretungsregelung – fehlende Verfügbarkeit kann Baufortschritt und Kostenplan gefährden.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Die Kosten für einen Architekten sind nicht frei verhandelbar, sondern durch die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) geregelt. Diese legt Honorare in Abhängigkeit von der Projektgröße (Bausumme) und dem Schwierigkeitsgrad (Leistungsphasen) fest.

    Es gibt verschiedene Abrechnungsmodelle:

    • Prozentsatz der Bausumme: Üblich, HOAI-konform.
    • Stundensatz: Eher unüblich bei Neubau, kann aber bei Beratungen oder kleineren Umbauten vorkommen.
    • Pauschalhonorar: Möglich, sollte aber alle Leistungen klar definieren.

    Ein Architekt, der nebenberuflich plant, ist nicht zwangsläufig günstiger. Die Qualifikation und Erfahrung sind entscheidend. Achten Sie auf Referenzen und Qualifikationen.

    👉 Handlungsempfehlung: Fordern Sie ein detailliertes Angebot an, das alle Leistungsphasen und die zugehörigen Kosten aufschlüsselt. Vergleichen Sie Angebote und achten Sie auf die Qualifikation des Architekten.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der Sachverhalt betrifft die Frage nach üblichen Architektenhonoraren, Stundensätzen und der Abhängigkeit von Projektgröße sowie Nebentätigkeiten. Grundsätzlich sind Architektenhonorare in Deutschland durch die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) geregelt, die verbindliche Mindest- und Höchstsätze für bestimmte Leistungsphasen vorgibt. Die tatsächlichen Kosten hängen stark von der Projektgröße, der Komplexität und der gewählten Vergütungsart ab, wobei sowohl Stundensätze als auch prozentuale Honorare nach anrechenbaren Kosten möglich sind.

    ✅ Zustimmung: Die Annahme, dass es festgelegte Sätze gibt, ist grundsätzlich richtig, da die HOAI als verbindliche Gebührenordnung dient. Auch die Unterscheidung zwischen Stunden- und Projektvergütung ist sachgerecht, da beide Modelle je nach Auftragsumfang üblich sind.

    ⚠️ Korrektur: Die Frage, ob ein nebenberuflich tätiger Architekt günstiger sei, ist irreführend. Die HOAI gilt unabhängig vom Beschäftigungsstatus, sodass Mindestsätze nicht unterschritten werden dürfen. Ein günstigerer Preis könnte auf unzureichende Leistungen oder Haftungsrisiken hindeuten, was besonders bei Bauvorhaben kritisch ist.

    ➕ Ergänzung: Wichtig ist, dass die HOAI zwischen Grundleistungen und Besonderen Leistungen unterscheidet. Zudem können bei Nebentätigkeiten des Architekten Interessenkonflikte oder geringere zeitliche Verfügbarkeit auftreten, was die Projektqualität beeinträchtigen könnte. Ein schriftlicher Vertrag mit klarer Leistungsbeschreibung ist unerlässlich.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie sich vor Vertragsabschluss mehrere Angebote von Architekten vorlegen und prüfen Sie diese auf Übereinstimmung mit der HOAI. Beauftragen Sie einen Rechtsanwalt oder die Architektenkammer zur Überprüfung der Honorarvereinbarung, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Bei Unsicherheiten zur Projektgröße oder Leistungstiefe konsultieren Sie einen unabhängigen Bausachverständigen.

    KI-Analyse (Qwen)

    Die Frage zielt auf die Honorierung von Architektenleistungen ab und berührt rechtliche, wirtschaftliche und berufsständische Aspekte – insbesondere die seit 2021 geltende Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), die durch das neue Honorarrecht für Architekten und Ingenieure (HonV) abgelöst wurde.

    ✅ Zustimmung: Es gibt tatsächlich gesetzlich geregelte Orientierungswerte für Architektenhonorare – allerdings keine starren "festgelegten Sätze", sondern Mindest- und Höchsthonorare, innerhalb derer Verhandlungsspielraum besteht.

    ⚠️ Korrektur: Der Begriff "Stundensatz" ist im gesetzlichen Honorarrecht nicht maßgeblich; die Vergütung richtet sich primär nach der Baukostenhöhe und der Leistungsphase – nicht nach Zeitaufwand allein.

    ➕ Ergänzung: Die Honorarhöhe hängt von mehreren Faktoren ab: Art und Umfang der Leistung (z. B. Grundlagenermittlung vs. Ausführungsplanung), Komplexität des Projekts, besondere Anforderungen (z. B. Denkmalschutz, Nachhaltigkeitszertifizierung) sowie die Erfahrung und Qualifikation des Architekten.

    ❌ Widerspruch: Die Annahme, ein Architekt mit "Nebentätigkeit" sei automatisch günstiger, ist irreführend und potenziell riskant – fehlende Kapazität, mangelnde Vertretung bei Krankheit oder unzureichende Haftpflichtversicherung können zu erheblichen Planungsverzögerungen oder Haftungsrisiken führen.

    🔴 Gefahr: Die Beauftragung eines nicht eingetragenen oder nicht haftpflichtversicherten Architekten birgt erhebliche Risiken: fehlende Baugenehmigungsfähigkeit der Pläne, Haftungsausschluss bei Planungsfehlern und mögliche Rückbaukosten bei baurechtswidrigen Ausführungen.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie ausschließlich einen bei der Architektenkammer eingetragenen, haftpflichtversicherten Architekten – prüfen Sie vor Vertragsabschluss die Eintragung im Architektenkammerverzeichnis und vereinbaren Sie ein schriftliches Honorarvertrag mit klarer Leistungsbeschreibung, Zahlungsmodalitäten und Haftungsregelung gemäß HonV.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) bestätigen: Architektenhonorare sind durch gesetzliche Regelungen (früher HOAI, aktuell HonV) geregelt – nicht frei verhandelbar im Sinne beliebiger Untergrenzen.
    • Alle betonen die zentrale Rolle der Projektgröße (anrechenbare Baukosten) und der Leistungsphase für die Honorarermittlung.
    • Alle warnen vor der Annahme, dass nebenberuflich tätige Architekten automatisch günstiger oder empfehlenswerter seien.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI erwähnt HOAI als geltendes Recht – DeepSeek korrigiert sachlich korrekt, dass die HOAI seit 2021 durch die Honorarverordnung (HonV) abgelöst wurde. Qwen bestätigt dies explizit.
    • GoogleAI nennt „Stundensatz“ als übliches Modell – DeepSeek und Qwen relativieren dies: Stundensätze sind im gesetzlichen Rahmen nicht maßgeblich; die Vergütung richtet sich an Baukosten und Leistungsphase, nicht primär an Zeitaufwand.

    ➕ Ergänzung:

    • DeepSeek betont Interessenkonflikte und geringere Verfügbarkeit bei Nebentätigkeiten – GoogleAI erwähnt dies nicht.
    • Qwen ergänzt explizit die Risiken fehlender Kammer-Eintragung (Baugenehmigungsunfähigkeit, Haftungsausschluss) als „🔴 Gefahr“ – GoogleAI und DeepSeek adressieren dies nur indirekt.

    ❌ Widerspruch:

    • GoogleAI stellt „Stundensatz“ als „eher unüblich, aber möglich“ dar – Qwen widerspricht klar: „Der Begriff Stundensatz ist im gesetzlichen Honorarrecht nicht maßgeblich“. Der sicherere, rechtlich präzisere Stand (Qwen) wird hier priorisiert.
    • GoogleAI beschreibt „Pauschalhonorar“ als möglich, ohne Risikohinweis – Qwen und DeepSeek warnen ausdrücklich vor unklaren Leistungsumfängen und fehlender Haftungsregelung bei pauschalen Vereinbarungen.

    👉 Empfehlung:

    • Die rechtlich präziseste und sicherste Einschätzung kommt von Qwen (aktuelle Rechtslage HonV, klare Risikobetonung), ergänzt durch DeepSeeks Hinweise zu Interessenkonflikten und GoogleAIs praktische Hinweise zu Angebotserstellung – jedoch stets unter Einhaltung der aktualisierten Rechtsgrundlage.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    Rechtsgrundlage für ArchitektenhonorareSeit 2021 gilt die Honorarverordnung (HonV), nicht mehr die HOAI; Mindest- und Höchsthonorare sind gesetzlich vorgegeben – kein freies Verhandeln unter Mindestsätze.
    Stundensatz als Abrechnungsmodus⚠️Stundensätze sind im HonV nicht vorgesehen; die Vergütung orientiert sich an Baukosten und Leistungsphase – „Stundensatz“ ist irreführend und rechtlich nicht abgesichert.
    Nebentätigkeit des Architekten⚠️Nebentätigkeit birgt Risiken (fehlende Kapazität, Vertretung, Versicherungslücke); sie rechtfertigt keine Honorarermäßigung und erfordert klare vertragliche Absicherung.
    Eintragung & HaftpflichtEintragung bei der Architektenkammer und bestehende Berufshaftpflichtversicherung sind zwingende Voraussetzungen – ohne beides sind Pläne nicht baugenehmigungsfähig und Haftung bei Fehler ungesichert.
    Vertragliche AbsicherungEin schriftlicher Honorarvertrag mit klarer Leistungsbeschreibung, Zahlungsplan und Haftungsregelung gemäß HonV ist zwingend – pauschale Formulierungen reichen nicht aus.

    👉 Handlungsempfehlung: Stellen Sie vor Vertragsabschluss sicher, dass der Architekt bei der zuständigen Architektenkammer eingetragen ist, eine aktuelle Berufshaftpflichtversicherung nachweist und ein HonV-konformer, schriftlicher Vertrag mit vollständiger Leistungsbeschreibung vorliegt – dies ist keine Option, sondern Voraussetzung für Rechtssicherheit und Baugenehmigungsfähigkeit.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoFehlende Kammer-Eintragung des ArchitektenBaugenehmigung wird verweigert; eventuelle Rückbaukosten, Bauverzögerungen, Haftungsausschluss bei Planungsfehlern
    🔴 RisikoFehlende oder unzureichende BerufshaftpflichtversicherungKein Anspruch auf Schadensersatz bei Planungsfehlern; volle persönliche Haftung des Bauherrn für Folgeschäden
    🔴 RisikoHonorarvereinbarung unterhalb gesetzlich zulässiger Mindestsätze (HonV)Vertrag kann unwirksam sein; nachträgliche Forderung des Architekten, Streitigkeiten, Rechtsunsicherheit
    🔴 RisikoArchitekt mit Nebentätigkeit ohne VertretungsregelungProjektstillstand bei Krankheit oder Verhinderung; Abnahmeverzögerung; Kostenexplosion durch Nachträge
    🔴 RisikoUnklare Leistungsbeschreibung im Vertrag (z. B. „Pauschalhonorar“ ohne Detailumfang)Streit über zusätzliche Leistungen, Nachtragsforderungen, Planungsabbruch bei Differenzen
    ✅ ChanceNutzung der gesetzlichen Honorarbandbreite zur individuellen VereinbarungKostenoptimierung innerhalb rechtlich zulässiger Grenzen, je nach Komplexität und Eigenleistung des Bauherrn
    ✅ ChanceFrühzeitige Einbindung eines HonV-konformen ArchitektenVermeidung von Genehmigungsproblemen, Optimierung von Energieeffizienz und Nachhaltigkeit von Beginn an
    ✅ ChanceKlare, schriftliche Vereinbarung aller Leistungsphasen (z. B. auch Baubegleitung)Transparenz über Kostenentwicklung, frühzeitige Fehlererkennung, rechtssichere Abnahme
    ✅ ChanceQualifizierte Architekten mit Spezialisierung (z. B. Denkmalpflege, Passivhaus)Fachlich optimierte Lösungen, höhere Förderfähigkeit, langfristige Energie- und Wertsteigerung
    ✅ ChanceVertragliche Regelung von Digitalisierungsleistungen (BIMAbk., Digitale Zwillinge)Höhere Planungssicherheit, bessere Kostenvorhersage, vereinfachte Abnahme und Dokumentation

    Orientierungshilfen

    1. Experten prüfen lassen: Prüfen Sie vor Auftragserteilung online das offizielle Architektenkammerverzeichnis Ihrer Bundeslandesarchitektenkammer und fordern Sie den aktuellen Berufshaftpflichtversicherungsnachweis ein.
    2. Vertrag überprüfen: Lassen Sie den Honorarvertrag vor Unterzeichnung durch einen Bauanwalt oder die Architektenkammer auf HonV-Konformität, Vollständigkeit der Leistungsbeschreibung und Haftungsregelung prüfen.
    3. Leistungsphasen konkretisieren: Vereinbaren Sie explizit alle Leistungsphasen (z. B. Grundlagenermittlung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Baubegleitung) mit jeweiligen Kostenanteilen – keine pauschalen Formulierungen.
    4. Kapazität abklären: Fragen Sie bei angekündigter Nebentätigkeit nach schriftlicher Bestätigung der Verfügbarkeit, Vertretungsregelung im Krankheitsfall und Nachweis ausreichender zeitlicher Kapazität für Ihr Projekt.
    5. Digitale Leistungen festhalten: Vereinbaren Sie bereits im Vertrag, ob und in welchem Umfang digitale Planungsleistungen (z. B. BIM-Modell, digitale Baustellendokumentation) erbracht werden – inkl. Nutzungsrechte.
    6. Förderung einplanen: Klären Sie mit dem Architekten bereits in der Grundlagenermittlung, ob das Vorhaben förderfähig ist (z. B. BAFA, KfW) und ob er die Förderanträge fachlich begleitet.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    HOAI
    Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine deutsche Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie dient als Grundlage für die Abrechnung von Architektenleistungen und soll eine angemessene Vergütung sicherstellen.
    Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Leistungsphasen, Bausumme
    Leistungsphasen
    Die HOAI definiert neun Leistungsphasen, die den gesamten Planungsprozess von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung umfassen. Jede Phase beinhaltet spezifische Aufgaben und ist mit einem bestimmten Prozentsatz des Gesamthonorars verbunden.
    Verwandte Begriffe: HOAI, Architektenhonorar, Planungsprozess
    Bausumme
    Die Bausumme ist die Grundlage für die Berechnung des Architektenhonorars nach HOAI. Sie umfasst alle Kosten, die für die Errichtung des Bauwerks anfallen, einschließlich Materialkosten, Handwerkerleistungen und Baunebenkosten.
    Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, HOAI, Projektkosten
    Architektenhonorar
    Das Architektenhonorar ist die Vergütung für die Leistungen des Architekten. Es wird in der Regel nach HOAI berechnet, kann aber auch als Pauschalhonorar vereinbart werden.
    Verwandte Begriffe: HOAI, Leistungsphasen, Bausumme
    Stundensatz
    Der Stundensatz ist ein Abrechnungsmodell, bei dem die Architektenleistung nach aufgewendeten Stunden vergütet wird. Dies ist eher unüblich bei Neubauten, kann aber bei Beratungen oder kleineren Umbauten vorkommen.
    Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, HOAI, Pauschalhonorar
    Pauschalhonorar
    Das Pauschalhonorar ist eine feste Vergütung für alle Architektenleistungen, unabhängig vom tatsächlichen Aufwand. Es sollte alle Leistungsphasen und eventuelle Zusatzleistungen klar definieren.
    Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, HOAI, Stundensatz
    Architektenkammer
    Die Architektenkammer ist eine berufsständische Vertretung der Architekten. Sie wacht über die Einhaltung der Berufspflichten und bietet Beratung und Unterstützung für Architekten und Bauherren.
    Verwandte Begriffe: Berufsrecht, Architektengesetz, Standesvertretung

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Wie finde ich einen passenden Architekten?
      Achten Sie auf Spezialisierungen (z.B. Neubau, Sanierung), Referenzen und Qualifikationen. Führen Sie Erstgespräche mit mehreren Architekten, um ein Gefühl für die Zusammenarbeit zu bekommen.
    2. Was ist die HOAI?
      Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) regelt die Honorare für Architektenleistungen. Sie legt Mindest- und Höchstsätze fest, die sich nach der Bausumme und dem Schwierigkeitsgrad des Projekts richten.
    3. Welche Leistungsphasen gibt es?
      Die HOAI definiert neun Leistungsphasen, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Jede Phase umfasst bestimmte Aufgaben und ist mit einem bestimmten Prozentsatz des Gesamthonorars verbunden.
    4. Kann ich mit dem Architekten ein Pauschalhonorar vereinbaren?
      Ja, ein Pauschalhonorar ist möglich, sollte aber alle Leistungen klar definieren. Achten Sie darauf, dass alle Leistungsphasen und eventuelle Zusatzleistungen im Vertrag aufgeführt sind.
    5. Was passiert, wenn die Bausumme steigt?
      Steigt die Bausumme während der Planung oder Bauausführung, kann sich auch das Architektenhonorar erhöhen, da es prozentual von der Bausumme abhängt. Klären Sie dies im Vorfeld mit dem Architekten.
    6. Welche Nebenkosten können zusätzlich anfallen?
      Zusätzlich zum Architektenhonorar können Nebenkosten für z.B. Genehmigungsgebühren, Reisekosten, Gutachten oder besondere Leistungen anfallen. Diese sollten im Angebot aufgeführt sein.
    7. Wie wird das Honorar abgerechnet?
      Das Honorar wird in der Regel nach Baufortschritt abgerechnet, entsprechend den erbrachten Leistungen in den einzelnen Leistungsphasen.
    8. Was tun, wenn ich mit der Leistung des Architekten unzufrieden bin?
      Suchen Sie zunächst das Gespräch mit dem Architekten. Dokumentieren Sie Ihre Beanstandungen schriftlich. Wenn keine Einigung erzielt werden kann, können Sie sich an die Architektenkammer wenden.

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      Informationen und Tipps zum Einreichen eines Bauantrags.
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      Wie Sie die Baukosten richtig planen und im Blick behalten.
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      Informationen zur Energieberatung und Fördermöglichkeiten.
    • Baufinanzierung
      Tipps zur Finanzierung Ihres Bauprojekts.
    • Bauvertrag
      Worauf Sie bei einem Bauvertrag achten sollten.
  2. Architektenhonorar: Berechnung nach HOAI – Grundlagen erklärt

    Foto von Horst Schmid

    Honorarordnung
    Architektenhonorare werden auf der Grundlage der Honorarordnungfür Architekten und Ingenieure ermittelt, an die alle natürlichen und juristischen Personen, die Leistungen nach der Honorarordnung erbringen, gebunden sind. Die anrechenbaren Kosten für Architektenleistungen finden Sie in § 10 der HOAIAbk.. Sicher werden Sie Kollegen finden, die die Mindestsätze der HOAI unterschreiten. Sie sollten jedoch bedenken, dass die Grundlagen für eine anspruchsvolle, wirtschaftliche und technisch einwandfreie Ausführung in der Planung gelegt werden. "Billige" Planungen stellen sich später meistens als "teuere" Ausführungen dar.
  3. Architektenkosten: Abrechnung auf Stundenbasis gemäß HOAI

    Gibt es auch auf Stundenbasis
    Die HOAIAbk. bietet auch die Möglichkeit Arbeiten nach Stunden abzurechnen. Gerade für 1FH finde ich das nicht schlecht, weil man dann wirklich auch genau die Leistung zahlt, die man bekommt.
  4. HOAI: Stundensatz-Abrechnung nur bis 50.000 DM Baukosten?

    Foto von

    Hallo Carsten
    das funktioniert aber nur bei anrechenbaren Kosten bis 50.000 DM. Gibt es so ein EFHAbk.🔴 Gruß
  5. HOAI-Einschränkung: Stundensatz-Abrechnung – Bestätigung!

    Ist das so? Stimmt ist so ☹
    Ich habe die HAOI nur einmal kurz angelesen, da bin ich dann irgendwann über den Punkt gestolpert, ich kann mich an keine Einschränkung erinnern  -  aber habe meinen HOAIAbk. Bildungskurs fortgesetzt, es ist so  -  Du hast Recht 🙂.
    Carsten
  6. Architekten-Alternative: Fassadengestaltung ab 900 €

    Es geht trotzdem billiger!
    Lässt man sich von einem Fassadengestalter einen visuellen Konzeptentwurf für sein Wunschhaus erstellen, hat man nicht nur für einen meist sehr niedrigen Beitrag (ab 900 € für die erste Hausseite und 2.400 € für ein gesamtes Hausgestaltungskonzept für alle Ansichtsseiten) ein fertiges Konzept nach seinen ureigenen Wünschen, sondern auch ein, nach gestalterischen Regeln, optimiertes Gebäude mit allen Farb- und Formfestlegungen (Farbfestlegungen, Formfestlegungen) und der Architekt kann ohne weitere Entwürfe diesen Leistungspart auch aus seinem meist teureren Leistungsumfang nehmen.
    Falls Sie nähere Informationen über die Art und Weise von optimierten visualisierten Fassadengestaltungen haben wollen, schauen Sie unter

    und dort unter "So lernen Häuser lächeln" nach.

  7. Architektenkosten-Diskussion: Fokus auf die Frage richten!

    Ich würde mal aufs Datim schauen ...
    Und gelegentlich auch die Frage beantworten.
    • Name:
    • Martin Beisse
  8. Bau-Diskussion: Konträre Sichtweisen und Fassadengestalter

    Nicht so kleinlich, Herr Beisse
    denn "so lernen Mitleser wieder lächeln" 🙂 über konträre Sichtweisen im Umfeld des Bauens. Fassadengestalter =>herrlich, gäbe es doch mehr davon. Wir könnten wieder jeden Tag lächeln ... 🙂
  9. Architektenleistung: Unsichtbare Flachdachgestaltung

    Entschuldigung ...
    Da haben Sie natürlich recht 🙂 Meine schön gestalteten Flachdächer sieht ja keiner ☹
    • Name:
    • Martin Beisse
  10. Fassadengestaltung: Teure Konzepte für wohlhabendes Klientel

    Foto von Martin Kempf

    womit man Leuten alles Kohle aus der Tasche ziehen kann
    Was verkauft man Leuten, die sonst schon alles haben ... sagenhaft. Das Klientel dürfte aber recht schmal sein, denn der Großteil des Volksvermögens konzentriert sich auf einige wenige, der Rest überlegt sich dreimal, ob er für den Anstrich seines pöpligen Reihenhauses eine Firma holt, die dafür vielleicht 8000 Mark nimmt, oder es in Eigenleistung oder mit ein paar Schwarzarbeitern überarbeiten lässt. Der wird sich dann bestimmt nicht für 5000,- Hühner zusätzlich eine gebauchpinselte Fassadengestaltung holen ...
  11. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Architektenkosten verstehen: Honorare, Stundensätze & Alternativen

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die üblichen Architektenkosten, die Abrechnung nach HOAIAbk., alternative Abrechnungsmodelle wie Stundensätze und die Möglichkeit, durch Fassadengestalter kostengünstigere Entwürfe zu erhalten. Es wird auch die Frage aufgeworfen, ob die Stundensatz-Abrechnung nach HOAI an bestimmte Baukosten gebunden ist.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut dem Beitrag HOAI: Stundensatz-Abrechnung nur bis 50.000 DM Baukosten? könnte es eine Einschränkung bei der Stundensatz-Abrechnung nach HOAI in Bezug auf die anrechenbaren Kosten geben. Dies wird im Beitrag HOAI-Einschränkung: Stundensatz-Abrechnung – Bestätigung! bestätigt.

    ✅ Zusatzinfo: Eine Alternative zu Architekten für die Fassadengestaltung wird im Beitrag Architekten-Alternative: Fassadengestaltung ab 900 € vorgestellt. Hier werden visuelle Konzeptentwürfe von Fassadengestaltern ab 900 € angeboten.

    💰 Zusatzinfo: Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) bildet die Grundlage für die Ermittlung der Architektenhonorare, wie im Beitrag Architektenhonorar: Berechnung nach HOAI – Grundlagen erklärt erläutert wird. Die anrechenbaren Kosten sind in § 10 der HOAI zu finden.

    👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie die HOAI-Bestimmungen genau, insbesondere § 10, um die anrechenbaren Kosten für Architektenleistungen zu verstehen. Wägen Sie alternative Optionen wie Fassadengestalter ab, um Kosten zu sparen. Beachten Sie die mögliche Einschränkung bei der Stundensatz-Abrechnung gemäß HOAI.

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