Das Thema: ein Doppelhaushälfte mit Bodenplatte das andere mit Keller ist hier schon öfter erörtert worden. Ich habe jetzt noch folgende Frage: Wir bauen in Bayern und planen beide ein Doppelhaushälfte E+1+D in Holzständerbauweise. Der Nachbar und ich haben jeweils unser Grundstück mit einer vom Landratsamt genehmigten Baugenehmigung gekauft. Dort ist für beide Häuser ein Keller vorgesehen. Jetzt möchte unser Nachbar um Geld zu sparen ohne Keller mit Bodenplatte bauen. Dazu habe ich folgende Frage:
1. Kann er die Baugenehmigung für seine Hälfte so umplanen lassen, dass er ohne Keller bauen kann (ohne unsere Zustimmung)?
2. Falls er dazu unsere Zustimmung braucht, können wir das so in seine Baugenehmigung aufnehmen lassen: - dass er für seine Gründung der Bodenplatte selbst sorgen muss, die unseren Keller lastfrei stellt, - dass er entstehende Mehrkosten die bei uns entstehen übernehmen muss.
- dass er warten muss, bis wir unseren Keller gebaut haben (ich denke so sollte die richtige Reihenfolge sein).
3. Oder sollen wir unsere Zustimmung verweigern, da die Kombination Bodenplatte und Keller zu vielen Problemen führen kann und daher im gesamten kaum billiger ist als Keller/Keller.
4. Wir wollten unseren Keller Wärmedämmen. Die Dämmung wäre dann auf der Nachbarseite unter seiner Bodenplatte. Kann er uns das verbieten? Bzw wäre die Lösung dann, das man die Kellerwand um die Breite der Isolierung verschiebt?
Für die hilfreiche Antworten und Kommentare möchte ich mich schon mal herzlich bedanken.