ich Stelle diese Fragen, da ich hier bisher noch keine einheitlichen Antworten gefunden habe.
Hier die Geschichte: Beim Vorgespräch mit dem Kellerbauer auf dem Grundstück kamen wir zum Thema Drainage. Wir haben abgesprochen, dies zu entscheiden, wenn die Grube ausgehoben ist. Als Eigenleistung haben wir uns entschieden, die Perimeterdämmung in Eigenleistung anzubringen. Wir haben mehrfach gefragt, ob es noch etwas zu beachten gäbe, und speziell ob wir hier irgend etwas falsch machen könnten, was die Dichtigkeit des Kellers beeinflussen könnte. Auszug aus dem Protololl:
"1. Für welchen Lastfall soll der Keller abgesichtet werden
a) nach DINAbk. 18195 T4 gegen Bodenfeuchte: Erforderlich, wird vom Kellerbauer durchgeführt
b) nach DIN 18195 T6 gegen aufsteigendes Sicherwasser: nicht erforderlich
c) nach DIN 18195 T6 gegen drückendes Wasser: nicht erforderlich
d) ist eine Drainage erforderlich: Entscheidung nach Aushub.
e) Anbau von Drainplatten nach DIN 4095 inkl. wekseitiger Vliesauflage: nicht erforderlich
f) Anbau von Perimeter-Dämmplatten nach DIN 4095 inkl. werkseitiger Vliesauflage: nicht erforderlich
g) Wie wird das Drainagewasser agbeleitet: Versickerung. "
Vor Baubeginn Keller rief der Kellerbauer an und und meinte eine Drainage sei unbedingt notwendig, also haben wie diese einbringen lassen. Weiter erfolgte kein Hinweis auf weitere Maßnahmen
Dann haben wir die Perimeterdämmung (80 mm) batzenweise mit Bitumenkleber an die Außenwand, die vollflächig mit Bitumenmasse bestrichen war, angebracht.
Anschließend wurde der Arbeitsraum verfüllt und verdichtet, mit Aushub und im vorderen Bereich des Hauses zusätzlich mit 27 Tonnen Reycling-Material /fein.
Direkt nach dem Zuschütten meldeten sich Nachbarn und meinten, es sein unbedingt ein Vlies erforderlich und am Besten noch eine Noppenbahn. Die Aushubfirma sagt, es sei nicht notwendig, und der Kellerbauer hätte auch kein Übergabegespräch geführt. Der Kellerbauer sagt, der die Aushubfirma hätte im Zweifelsfall das Gewerk nicht übernehmen dürfen.
Und wir sitzen zwischen den Stühlen. Ich habe erst einmal das Geld für die Drainage einbehalten, da ich der Meinung bin, die Drainage hat einen erheblich verringerten Nutzen, weil kein Oberflächenwasser ablaufen und zur Drainage gelangen kann, ich befürchte nämlich, dass nach starkem Regen das Wasser auf dem verdichteten Boden stehen bleibt und auf die Kellerwand drückt und diese irgendwann Wasser durchläst. Ich habe mit einem Gutachter telefoniert, der sagt, keine Panik, alles in Ordnung.
Meine Fragen also:
1. Kann trotz einer ordnungsgemäß angebrachten Bitumenschicht der Keller undicht werden, weil der Vlies fehlt?
2. Ist die Wirkung der Drainage ohne den Vlies beeinträchtigt oder darf vielleicht sogar kein Kontakt zwischen Oberflächenwasser und Drainage bestehen?
3. Kann ich die Gefahr von eindringenem Wasser verhindern, wenn ich dem Oberflächenwasser die Möglichkeit gebe, von unserem Grundstück "weg" zu fließen?
4. Soll ich alles wieder ausgraben und den Vlies und eventuell auch die Noppelbahn einbringen (Kosten angeblich ca. 2000 €)?
5. Wer hat schuld. Der Kellerbauer, die Aushubfirma, wir, die Hausbaufirma (denn die Hausbaufirma ist sozusagen der Bauträger für den Keller)?
6. Gibt es irgendwo in Internet Links hierzu?
PS: der Boden ist Lehmig, ein Nachbar hat eine weiße Wanne, andere spezellen Vlies, andere Noppenbahn und Vlies, andere nur Perimeterdämmung, andere nur eine Noppenbahn und jeder ist überzeugt, das Richtige zu haben. Bundesland: BW.
Ich würde mich freuen, wenn ich hierzu zahlreiche und kompetente Antworten bekomme, da ich schon manchmal davon träume!