wir überlegen den Kauf einer Immobilie (in Mülheim an der Ruhr, NRW), in der wir beabsichtigen den Keller als Büroräume für die Fa. meines Mannes (5 Mitarbeiter) umzubauen.
Die 100 m² Keller liegen fast auf Straßenniveau, eine weitere Tür als separater Zugang wäre nach Aussage der Baubehörde unserer Stadt nicht genehmigungspflichtig.
Die Räume verfügen über 2 Toiletten (W/M) und auch Fenster sind vorhanden.
Zwei Fragen habe ich nun:
1) Gibt es weitere Auflagen, die wir bedenken müssen?
2) die Raumhöhe ist nicht überall über 2,50 m aber an den meisten Stellen - wie eng muss ich diese Verordnung sehen?
Vielen Dank und liebe Grüße an das Team
Susanne