Ich stehe vor dem Kauf einer noch nicht gebauten Doppelhaushälfte und mache mir mit der Baubeschreibung und dem Bodengutachten in der Hand so meine (Laien-) Gedanken.
Laut Beschreibung ist geplant:
- eine 15 cm starke Kiesschicht
- darauf eine 25 cm starke WU-Bodenplatte ("Sohlplatte entsprechend Statik und Vorschriften aus WU-Beton in Ortbeton")
- die Kellerwände "gemäß Statik und EnEVAbk. aus 30 cm starken Stahlbetonwänden aus zweischaligen Filigranhohlsteinen und entsprechender Bewehrung erstellt. 8 cm Dämmung bis Oberkante Sohlplatte - gem EnEV"
- lichte Kellerhöhe ist 2,25 m, vollständig im Boden
Laut dem Bodengutachten gelten folgende Bedingungen
- freier GW-Spiegel 2,5 m .. 3,0 m unter Gelände auf schwer durchlässigen Geschiebemergel, stark schwankend, zum Zeitpunkt der Messung (Januar!) 2,0 m.. 2,9 m unter Gelände
- zwischen 1926 und 1991 wurde ein höchster GW-Spiegel bis zu 0,5 m .. 1,4 m unter Gelände gemessen
So weit ich das verstehe,
(1) steht der Bau schon jetzt mit der Bodenplatte im Wasser, erst recht im Sommer, wenn mit höherem GW zu rechnen ist.
(2) ist laut Baubeschreibung nicht mit WU-Beton für die Kelleraußenwände zu rechnen, sollte aber nötig sein
(3) wurde bisher eine Dränage nur mündl. zugesichert, scheint aber unabdingbar zu sein (hilft die bei hohen GW-Ständen noch?)
(4) habe ich die Befürchtung, dass die Stärke der Bodenplatte zu gering sein könnte, um einer max. GW-Säule von 1,6 m Stand zu halten (Grundbruchsicherheit eher mit 35 cm Stärke gewährleistet?)
Ich würde mich sehr freuen, wenn sich auf eine der Fragen eine Antwort finden lassen würde!
Vielen Dank,
Manfred

