Bezirksschornsteinfeger Stelle unbesetzt: Warum mehrfache Ausschreibung & wann Besetzung?

In diesem Forum sind Sie: Kamin und Kachelofen

Bezirksschornsteinfeger Stelle unbesetzt: Warum mehrfache Ausschreibung & wann Besetzung?

Jetzt wurde innerhalb von 10 Monaten eine Bezirksschornsteinfeger Stelle (Bezirk) 3x ausgeschrieben und obwohl der bisherige Schornsteinfeger weiter zur Verfügung steht nicht besetzt. Warum das? Und wann wird die Stelle besetzt? Die können doch die Stelle nicht zig mal ausschreiben. Da muss doch mal entschieden werden..
  1. KI-generierte Rückfragen an den Fragesteller

    Um Ihnen und den Antwortgebern zu helfen, haben wir einige Rückfragen zu Ihrer Frage. Wir bitten Sie, zumindest 2 bis 3 dieser Fragen zu beantworten – auch, um (Ro)Bots von echten Menschen unterscheiden zu können.

    1. Können Sie Angaben dazu machen, warum die Stelle bisher nicht besetzt werden konnte (z.B. fehlende Qualifikationen, Bewerbermangel)?
    2. Gibt es spezifische Gründe, die gegen den bisherigen Schornsteinfeger sprechen, obwohl er zur Verfügung steht?
    3. Welche Behörde oder Institution ist für die Besetzung der Stelle zuständig?
    4. Wann fand die letzte Ausschreibung statt und welche Fristen wurden dafür gesetzt?
    5. Gibt es Informationen über die Anzahl der Bewerbungen bei den bisherigen Ausschreibungen?
    6. Welche Konsequenzen ergeben sich aus der unbesetzten Stelle für die Bürger im Bezirk?
  2. Zusammenfassung zum Thema: Bezirksschornsteinfeger & Edelstahlschornstein

    Foto von Gerhard Partsch, Prof. Dr.

    Seit weit über einem Jahr posten Sie in diesem Forum wiederholt zu exakt denselben Themenbereichen:

    • Maximale Anzahl Bögen bei Edelstahlaussenschornsteinen
    • Firstnähe vs. Traufenmontage
    • Höhe der Schornsteinmündung (40 cm über First)
    • Alte vs. neue Ableitbedingungen (vor/nach 01.01.2022)
    • Ausnahmeregelungen für Bestandsbauten (unverhältnismäßiger Aufwand)
    • Gültigkeit von Abnahmen durch den vorherigen Bezirksschornsteinfeger
    • Verhalten bei Wechsel des Bezirksschornsteinfegers

    Diese Fragen passen auffallend genau auf eine konkrete Anlage: einen Edelstahlschornstein, der im September 2023 errichtet wurde, an der Traufe montiert ist, bei einem Haus aus den 80er Jahren, und der vom damaligen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger abgenommen wurde.

    Klare Feststellung

    Es entsteht der deutliche Eindruck, dass es hier NICHT um allgemeines Interesse an den Vorschriften geht, sondern um den Versuch, die Rechtmäßigkeit eines bereits genehmigten und abgenommenen Nachbarschornsteins infrage zu stellen und möglicherweise dessen Abriss zu erreichen.

    Der vorherige Bezirksschornsteinfeger hat die Anlage geprüft, einen Feuerstättenbescheid erstellt und die Abnahme erteilt – unter Berücksichtigung der Ausnahmeregelung für Bestandsbauten. Solche Abnahmen haben grundsätzlich Bestandskraft, solange keine konkreten Sicherheitsmängel vorliegen.

    Zusammenfassend kann man sagen, dass hier ein psychologisches und kein technisches Problem vorliegt.

    Wer mit einer solchen Anlage ein persönliches Problem hat (z. B. optisch), sollte dies direkt mit dem Nachbarn oder über die zuständigen Behörden (Bauaufsicht, neuer Bezirksschornsteinfeger) klären.

    Und nun auch noch Fragen zur Personalbesetzung des Bezirksschornsteinfegers, die keinerlei technischen Bezug mehr haben.

    Dieses Forum dient der allgemeinen Hilfe und Information. Die wiederholte und anhaltende Thematisierung eines einzelnen Nachbarprojekts überschreitet diese Grenze.

    Ich bitte Sie daher, künftige Beiträge zu diesem Thema auf allgemeine, nicht auf einen konkreten Einzelfall abzielende Fragen zu beschränken.

    Bei echten Sicherheitsbedenken sind der Bezirksschornsteinfeger und die Bauaufsicht die richtigen Ansprechpartner.

  3. Fachkräftemangel im Schornsteinfegergewerbe

    Foto von wiki

    Warum neu besetzen, wenn der alte noch zur Verfügung steht? Bevor Sie hier Ihren offensichtlichen Schreibfehler korrigieren, fragen Sie bei der zuständigen Handwerkskammer nach.
  4. Endlich mal Klartext Diesen Beitrag noch 7 Stunden bearbeiten

    Was ein Schorni genehmigt hat das gilt, aber ein Schornsteinfeger ist mit dem Baurecht überfordert. Wenn zu Beispiel ein Eigentümer einen Schuppen oder ein Lager errichtet und heimlich in einen Raum für Daueraufenthalt umbaut (z.B. Wohnraum oder Werkstatt an der Grundstücksgrenze) dann gilt für den Schornsteinfeger nur die Vorschrift für die Feuertätte und schon ist ein qualmender Schlot an der Grenze vorhanden. Und wenn ein Kamin erstmal vom Schorni genehmigt ist wird es schwer den zu beseitigen. Und wer glaubt dem Betreiber dass er nur trockenes Holz verbrennt und welches Amt kann widerstehen, wenn der Betreiber weint weil dort keine Werkstatt ist sondern er nur sein Werkzeug wärmen will. Wer einen Außenkamin errichtet macht das wissentlich falsch und will provozieren, warum soll ein Nachbar das hinnehmen? Deshalb wird immer wieder neu nachgefragt. Das beste ist: Außenkamine grundsätzlich verbieten. Und jetzt gibt es eine neue Variante den Nachbar zu ärgern: Wärmepumpen und Klimageräte nahe den Grundstücksgrenzen und auf Flachdächern von Schuppen oder Garagen. Das wird der neue Spaß.
    • Name:
    • Klaus Kirschner
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