Bezirksschornsteinfeger Stelle unbesetzt: Warum mehrfache Ausschreibung & wann Besetzung?

In diesem Forum sind Sie: Kamin und Kachelofen

📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 23.06.2026

Die wiederholte Ausschreibung einer Bezirksschornsteinfeger-Stelle ohne Besetzung wirft Fragen auf. Mögliche Gründe reichen von Fachkräftemangel über komplexe Vergabeverfahren bis hin zu Unklarheiten bei den rechtlichen Rahmenbedingungen. Die Diskussion beleuchtet die Diskrepanz zwischen behördlichen Vorgaben und praktischer Umsetzung im Handwerk.

⚠️ Wichtiger Hinweis · 🔧 Praktische Umsetzung · 📊 Fakten/Zahlen · 👉 Handlungsempfehlung

Bezirksschornsteinfeger Stelle unbesetzt: Warum mehrfache Ausschreibung & wann Besetzung?

Jetzt wurde innerhalb von 10 Monaten eine Bezirksschornsteinfeger Stelle (Bezirk) 3x ausgeschrieben und obwohl der bisherige Schornsteinfeger weiter zur Verfügung steht nicht besetzt. Warum das? Und wann wird die Stelle besetzt? Die können doch die Stelle nicht zig mal ausschreiben. Da muss doch mal entschieden werden..
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Die unbesetzte Bezirksschornsteinfeger-Stelle führt zu einem faktischen Ausfall der gesetzlichen Feuerstättenschau gemäß § 15 SchfHwG – dies birgt ein unmittelbares Risiko für Brände, Rauchgas- und Kohlenmonoxidvergiftungen.

    🔴 KRITISCH: Eigentümer haften persönlich für Schäden aus fehlender Kehrung und unentdeckten Feuerstättenmängeln – eine stille Fortführung durch den bisherigen Amtsinhaber ist rechtswidrig und schützt nicht vor Haftung.

    ⚠️ WICHTIG: Bis zur Besetzung muss ein zugelassener Schornsteinfeger aus einem Nachbarbezirk beauftragt werden – dies bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der zuständigen Bauaufsichtsbehörde.

    ⚠️ WICHTIG: Die dreimalige Ausschreibung deutet auf schwerwiegende formale oder fachliche Defizite im Verfahren hin – eine Klärung durch die Aufsichtsbehörde ist unverzüglich einzufordern.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Die Situation, dass eine Bezirksschornsteinfeger-Stelle mehrfach ausgeschrieben wird, ohne dass eine Besetzung erfolgt, obwohl der bisherige Amtsinhaber zur Verfügung steht, wirft Fragen auf. Dies kann verschiedene Gründe haben, die über die reine Stellenausschreibung hinausgehen.

    Mögliche Gründe für die Nichtbesetzung könnten sein:

    • Formale Mängel bei den Ausschreibungen: Möglicherweise entsprachen die Ausschreibungsunterlagen nicht den gesetzlichen Vorgaben, was zu einer Anfechtung oder Ungültigkeit führte.
    • Fehlende oder ungeeignete Bewerber: Trotz der Verfügbarkeit des bisherigen Amtsinhabers könnten andere Bewerber vorhanden gewesen sein, die jedoch nicht die erforderlichen Qualifikationen oder Eignungen für die Position aufwiesen.
    • Interne Klärungsbedarfe: Es könnten interne Abstimmungsprozesse oder rechtliche Klärungen zwischen den zuständigen Behörden (z.B. Landratsamt, Regierungspräsidium) notwendig sein, die den Besetzungsprozess verzögern.
    • Verwaltungsinterne Gründe: Manchmal spielen auch organisatorische oder personelle Kapazitäten bei der zuständigen Behörde eine Rolle, die zu Verzögerungen führen können.

    Die wiederholte Ausschreibung deutet darauf hin, dass die formellen Voraussetzungen für eine Besetzung noch nicht erfüllt sind oder es Unstimmigkeiten im Auswahlverfahren gibt.

    🔴 Gefahr: Eine unbesetzte Bezirksschornsteinfeger-Stelle kann zu Engpässen bei der hoheitlichen Überwachung der Brandsicherheit und Energieeffizienz von Feuerungsanlagen führen. Dies birgt ein erhöhtes Risiko für die öffentliche Sicherheit.

    🔳 Einschätzung: Die Situation ist ungewöhnlich und deutet auf komplexe verwaltungsinterne oder rechtliche Hürden hin.

    👉 Handlungsempfehlung: Ich empfehle, sich direkt an die zuständige Aufsichtsbehörde (z.B. das Landratsamt oder die entsprechende Fachabteilung) zu wenden, um Auskunft über die Gründe für die Verzögerung und den Zeitplan für die Besetzung zu erhalten.

    KI-Analyse (ChatGPT)

    Die mehrfache Ausschreibung einer Bezirksschornsteinfeger Stelle innerhalb kurzer Zeit weist auf organisatorische oder rechtliche Herausforderungen hin. Obwohl der bisherige Schornsteinfeger weiterhin zur Verfügung steht, wurde die Stelle nicht besetzt, was auf mögliche interne Entscheidungsprozesse oder formale Vorgaben hindeuten kann. Bezirksschornsteinfeger sind in Deutschland oft hoheitlich tätig und unterliegen speziellen Vergabeverfahren, die eine einfache Besetzung erschweren können.

    🔴 Gefahr: Eine unbesetzte Schornsteinfeger Stelle kann zu Verzögerungen bei sicherheitsrelevanten Kontrollen von Feuerstätten und Schornsteinen führen. Dies erhöht das Risiko von Bränden, Kohlenmonoxidvergiftungen und anderen Gefahren für die Bewohner des Bezirks.

    ➕ Ergänzung: Es ist wichtig zu prüfen, ob die Ausschreibungen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und ob der bisherige Schornsteinfeger weiterhin alle notwendigen Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen kann. Zudem sollte die Ursache für die mehrfachen Ausschreibungen transparent gemacht werden, um Unsicherheiten zu vermeiden.

    👉 Handlungsempfehlung: Es wird dringend empfohlen, dass die zuständigen Behörden die Situation zeitnah klären und die Stelle schnellstmöglich mit einer qualifizierten Fachkraft besetzen. Bis dahin sollten alternative Maßnahmen zur Sicherstellung der Schornsteinfegerarbeiten getroffen werden, um die Sicherheit der Bevölkerung nicht zu gefährden. Eine Beratung durch einen zertifizierten Experten für Schornsteinfegerwesen kann helfen, die rechtlichen und organisatorischen Hürden zu überwinden.

    KI-Analyse (xAI)

    Der Sachverhalt beschreibt eine wiederholt ausgeschriebene, aber unbesetzte Stelle eines Bezirksschornsteinfegers, obwohl der bisherige Amtsinhaber weiterhin zur Verfügung steht.

    🔴 Gefahr: Eine unbesetzte Schornsteinfegerstelle kann dazu führen, dass gesetzlich vorgeschriebene Feuerstättenprüfungen und Emissionsmessungen nicht termingerecht erfolgen, was die Brand- und Kohlenmonoxid-Gefahr deutlich erhöht.

    ✅ Zustimmung: Die dreimalige Ausschreibung innerhalb von zehn Monaten deutet auf strukturelle oder vergaberechtliche Hürden hin, die eine schnelle Nachbesetzung verhindern.

    ➕ Ergänzung: Nach § 14 SchfHwG obliegt die Bestellung dem zuständigen Landesinnungsverband; dieser muss die Gründe für die Verzögerung offenlegen und eine Übergangsregelung sicherstellen.

    👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie unverzüglich den zuständigen Landesinnungsverband sowie die örtliche Bauaufsichtsbehörde und fordern Sie eine schriftliche Stellungnahme sowie die unverzügliche Bestellung eines vertretungsberechtigten Bezirksschornsteinfegers.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt beschreibt eine ungewöhnlich lange Vakanz einer Bezirksschornsteinfegerstelle mit drei Ausschreibungen innerhalb von zehn Monaten, obwohl der bisherige Amtsinhaber weiterhin verfügbar ist. Dies deutet auf ein strukturelles Problem im Besetzungsverfahren hin, das nicht allein auf bürokratische Verzögerungen zurückzuführen ist.

    🔴 Gefahr: Die unbesetzte Stelle birgt ein erhebliches Sicherheitsrisiko für die betroffenen Gebäudeeigentümer. Ohne zuständigen Bezirksschornsteinfeger können gesetzlich vorgeschriebene Feuerstättenbescheide und Kehrungen nicht termingerecht durchgeführt werden, was zu unentdeckten Mängeln an Heizungsanlagen und Kaminen führen kann. Dies erhöht die Gefahr von Brand- und Kohlenmonoxidunfällen erheblich.

    ➕ Ergänzung: Die mehrfache Ausschreibung ist rechtlich zulässig, wenn die vorherigen Verfahren aus formalen Gründen aufgehoben wurden, etwa weil keine geeigneten Bewerber vorlagen oder die Ausschreibungsbedingungen angepasst werden mussten. Allerdings ist eine dreimalige Wiederholung innerhalb von zehn Monaten ungewöhnlich und deutet auf tieferliegende Probleme hin, wie etwa unattraktive Vergütungsbedingungen oder regionale Fachkräfteknappheit.

    ⚠️ Korrektur: Die Annahme, dass die Stelle "nicht besetzt" wird, obwohl der bisherige Schornsteinfeger verfügbar ist, ist rechtlich nicht haltbar. Der bisherige Amtsinhaber hat keinen Anspruch auf automatische Wiederbestellung, da Bezirksschornsteinfeger nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) in einem förmlichen Bestellungsverfahren durch die zuständige Behörde ausgewählt werden müssen. Eine direkte Übertragung ohne Ausschreibung wäre rechtswidrig.

    👉 Handlungsempfehlung: Betroffene Hauseigentümer sollten sich umgehend schriftlich an die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde oder das Ordnungsamt wenden, um eine Zwischenlösung zu fordern. Parallel ist eine Beschwerde bei der zuständigen Handwerkskammer oder dem Schornsteinfegerverband sinnvoll. Bis zur Besetzung der Stelle sollten Eigentümer eigenverantwortlich einen zugelassenen Schornsteinfeger aus einem Nachbarbezirk mit der Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Feuerstättenschau beauftragen, um die Verkehrssicherungspflicht zu erfüllen und Haftungsrisiken zu vermeiden.

    KI-Analyse (Qwen)

    Die dreimalige Ausschreibung einer Bezirksschornsteinfeger-Stelle innerhalb von 10 Monaten ohne Besetzung – trotz Verfügbarkeit des bisherigen Amtsinhabers – ist kein rein organisatorisches Problem, sondern ein strukturell bedingtes Versäumnis der zuständigen Bestellbehörde (Landesinnungsverband oder Landratsamt gemäß § 14 SchfHwG). Die Ausschreibung ist kein Selbstzweck, sondern ein gesetzlich geregeltes Verfahren zur Auswahl einer geeigneten, unabhängigen und hoheitlich befugten Fachkraft. Die Wiederholung deutet auf gravierende Defizite hin: entweder fehlende Bewerber mit erforderlicher Fachkunde und Zuverlässigkeit, formale Fehler in den Ausschreibungen (z. B. unklare Aufgabenbeschreibung, fehlende Angabe der Vergütungsgrundlage), oder ungelöste Rechtsfragen zur Amtsführung (z. B. Konflikte um die Unabhängigkeit des bisherigen Amtsinhabers oder um die Zulässigkeit einer Verlängerung). Die Annahme, der bisherige Amtsinhaber könne einfach weiterarbeiten, ist rechtlich unzulässig: Eine Bestellung erfolgt stets durch förmlichen Bescheid nach Ausschreibung – eine stille Fortführung ist nicht möglich und würde die Rechtmäßigkeit aller durchgeführten hoheitlichen Maßnahmen (z. B. Feuerstättenschau-Bescheide) gefährden.

    🔴 Gefahr: Die unbesetzte Stelle führt zu einer faktischen Aufhebung der gesetzlichen Überwachungspflicht gemäß § 15 SchfHwG. Dadurch entsteht ein unkontrollierbares Risiko: Unentdeckte Kamin- und Feuerstättenmängel, fehlende Emissionsmessungen, versäumte Kehrungen und ungesicherte Verkehrssicherungspflichten der Eigentümer. Dies erhöht die Wahrscheinlichkeit von Bränden, Rauchgasvergiftungen und Kohlenmonoxidunfällen erheblich – insbesondere in älteren Wohngebäuden mit unsanierten Heizanlagen.

    👉 Handlungsempfehlung: Betroffene Eigentümer und Mieter müssen unverzüglich schriftlich bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde (meist Landratsamt) und dem zuständigen Landesinnungsverband Beschwerde einlegen und eine schriftliche Stellungnahme zur Besetzungszeitplanung sowie zur Übergangsregelung fordern. Bis zur Besetzung ist die Beauftragung eines zugelassenen Schornsteinfegers aus einem angrenzenden Bezirk – mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Bauaufsicht – zwingend erforderlich, um die eigene Haftungsverantwortung zu wahren.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung: Alle KI-Systeme (GoogleAI, ChatGPT, xAI, DeepSeek) identifizieren die unbesetzte Stelle als kritisches Sicherheitsrisiko mit erhöhter Brand- und Kohlenmonoxidgefahr.

    ➕ Ergänzung: Qwen betont stärker als alle anderen, dass die Fortführung durch den bisherigen Amtsinhaber rechtlich unmöglich ist – dies wird von DeepSeek zwar korrigiert, aber nicht mit der gleichen fachlichen Schärfe hinsichtlich der Rechtswidrigkeit aller hoheitlichen Handlungen unterbrochen.

    ❌ Widerspruch: GoogleAI und ChatGPT suggerieren implizit, der bisherige Amtsinhaber könne "weiter zur Verfügung stehen" – Qwen und DeepSeek widerlegen dies klar: Eine stille Fortführung ist rechtswidrig und entzieht allen Maßnahmen ihre Rechtsgrundlage.

    ⚠️ Risiko übersehen: Keine der anderen KI-Analysen benennt ausdrücklich die Haftungsfolgen für Eigentümer bei fehlender Feuerstättenschau – Qwen hebt dies als zentrale Verkehrssicherungspflicht hervor.

    👉 Empfehlung: Qwen und DeepSeek stimmen darin überein, dass eine schriftliche Beschwerde bei der Bauaufsicht und die Beauftragung eines Nachbarbezirks-Schornsteinfegers unverzüglich erfolgen muss – Qwen konkretisiert die erforderliche Zustimmung durch die Behörde.

    ❓ Ungeklärt: Keine der KI-Analysen benennt konkret, ob die Ausschreibungen vom Landesinnungsverband oder vom Landratsamt erfolgt sind – dies ist entscheidend für die Zuständigkeit der Beschwerde.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    KI-Konsens zur unbesetzten Bezirksschornsteinfeger-Stelle
    Thema Status KI-Konsens
    Sicherheitsrisiko KRITISCH ✅ Alle KI-Systeme (GoogleAI, ChatGPT, xAI, DeepSeek, Qwen) stimmen überein: Unbesetzte Stelle = erhöhtes Brand- und Kohlenmonoxidrisiko.
    Rechtliche Zulässigkeit einer Fortführung WIDERSPRUCH ❌ GoogleAI & ChatGPT suggerieren Handlungsspielraum; Qwen & DeepSeek korrigieren: Stille Fortführung ist rechtswidrig – Bestellung erfordert förmliches Verfahren.
    Handlungspflicht der Eigentümer KONSISTENT ✅ Qwen, DeepSeek und ChatGPT stimmen überein: Eigenverantwortliche Beauftragung eines Nachbarbezirks-Schornsteinfegers ist zwingend – Qwen ergänzt die Zustimmungspflicht der Behörde.
    Verantwortliche Behörde UNGEKLÄRT ❓ Keine KI benennt eindeutig, ob Landesinnungsverband oder Landratsamt zuständig ist – dies ist entscheidend für die Beschwerde.

    👉 Handlungsempfehlung: Betroffene Eigentümer müssen unverzüglich schriftlich bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde (Landratsamt) und dem Landesinnungsverband Beschwerde einlegen, eine schriftliche Stellungnahme zur Besetzungszeitplanung fordern und – nach vorheriger behördlicher Zustimmung – einen zugelassenen Schornsteinfeger aus einem Nachbarbezirk mit der Feuerstättenschau beauftragen, um ihre Verkehrssicherungspflicht zu erfüllen und Haftungsrisiken abzuwenden.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    Risiko-Chancen-Matrix zur unbesetzten Bezirksschornsteinfeger-Stelle
    Kategorie Risiko / Chance Auswirkung

    🔴 Risiko

    Verzögerte oder ausbleibende Besetzung der Stelle Mögliche Beeinträchtigung der hoheitlichen Aufgaben (Brandschutz, Immissionsschutz), erhöhte Unsicherheit für Bürger und Handwerk.

    🔴 Risiko

    Rechtliche Anfechtungen des Auswahlverfahrens Weitere Verzögerungen, zusätzliche Kosten für die Verwaltung, Vertrauensverlust in die Behörde.

    🔴 Risiko

    Unzufriedenheit des bisherigen Amtsinhabers Möglicher Weggang des erfahrenen Schornsteinfegers, was die Nachbesetzung erschwert.

    🔴 Risiko

    Mangelnde Transparenz im Verfahren Verunsicherung und Misstrauen bei den Betroffenen (Bürger, Handwerker).

    🔴 Risiko

    Überlastung benachbarter Kehrbezirke Wenn der bisherige Amtsinhaber kommissarisch Aufgaben übernimmt, kann dies zu Engpässen in seinem eigenen Bezirk führen.

    ✅ Chance

    Überprüfung und Optimierung des Auswahlverfahrens Langfristige Verbesserung der Prozesse, um zukünftige Verzögerungen zu vermeiden.

    ✅ Chance

    Klärung rechtlicher Rahmenbedingungen Schaffung von Rechtssicherheit für zukünftige Besetzungsverfahren.

    ✅ Chance

    Stärkung der Aufsichtsbehörde durch klare Kommunikation Wiederherstellung von Vertrauen und Transparenz.

    ✅ Chance

    Attraktivitätssteigerung der Stelle durch angepasste Konditionen Bei Bedarf Anpassung der Ausschreibung, um qualifizierte Bewerber zu gewinnen.

    ✅ Chance

    Effizientere Aufgabenteilung bei Nachbarbezirken Möglichkeit zur Kooperation und Entlastung.

    Orientierungshilfen

    1. Kontaktaufnahme mit der zuständigen Behörde: Wenden Sie sich schriftlich oder persönlich an das zuständige Landratsamt oder die entsprechende Fachabteilung, um detaillierte Auskunft über die Gründe der Verzögerung und den Zeitplan für die Besetzung der Stelle zu erhalten.
    2. Anforderung von Informationen zur Ausschreibung: Bitten Sie um Einsicht in die Ausschreibungsunterlagen und die Begründung für die mehrfachen Ausschreibungen, um mögliche formale Mängel oder Unstimmigkeiten zu verstehen.
    3. Informationen über den bisherigen Amtsinhaber: Erkundigen Sie sich nach dem Status des bisherigen Bezirksschornsteinfegers und ob seine Bereitschaft zur Weiterführung der Tätigkeit formal berücksichtigt wurde.
    4. Beobachtung der weiteren Entwicklungen: Verfolgen Sie die Bekanntmachungen der Behörde bezüglich der Stellenausschreibung und der eventuellen Besetzung.
    5. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Bezirksschornsteinfeger
    Der Bezirksschornsteinfeger ist eine hoheitliche Funktion, die für die Überwachung der Brandsicherheit, Energieeffizienz und Immissionsschutz von Feuerungsanlagen in einem festgelegten Kehrbezirk zuständig ist. Er führt hoheitliche Aufgaben im Auftrag des Staates aus. Verwandte Begriffe: Schornsteinfegermeister, Kehrbezirk, hoheitliche Aufgabe.
    Verwandte Begriffe: Schornsteinfegermeister, Kehrbezirk, hoheitliche Aufgabe.
    Kehrbezirk
    Ein räumlich abgegrenzter Bereich, für dessen Feuerungsanlagen und Abgasanlagen ein bestimmter Bezirksschornsteinfeger zuständig ist. Die Zuweisung erfolgt durch die zuständige Behörde. Verwandte Begriffe: Bezirksschornsteinfeger, Zuständigkeitsbereich, hoheitliche Funktion.
    Verwandte Begriffe: Bezirksschornsteinfeger, Zuständigkeitsbereich, hoheitliche Funktion.
    Ausschreibung
    Ein formelles Verfahren, bei dem eine Stelle oder ein Auftrag öffentlich bekannt gemacht wird, um Bewerber oder Anbieter zu finden. Bei öffentlichen Ämtern wie dem des Bezirksschornsteinfegers muss die Ausschreibung bestimmten gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Verwandte Begriffe: Stellenausschreibung, Vergabeverfahren, öffentlicher Dienst.
    Verwandte Begriffe: Stellenausschreibung, Vergabeverfahren, öffentlicher Dienst.
    Hoheitliche Aufgabe
    Eine Aufgabe, die im Rahmen der staatlichen Daseinsvorsorge und Gewaltenausübung wahrgenommen wird und dem Gemeinwohl dient. Der Bezirksschornsteinfeger übt solche Aufgaben aus, z.B. im Bereich Brandschutz und Umweltschutz. Verwandte Begriffe: Staatsaufgabe, öffentliche Sicherheit, Aufsichtsfunktion.
    Verwandte Begriffe: Staatsaufgabe, öffentliche Sicherheit, Aufsichtsfunktion.
    Brandschutz
    Alle Maßnahmen, die dazu dienen, Brände zu verhüten, die Ausbreitung von Bränden zu verhindern und die Rettung von Menschen und Tieren sowie den Schutz von Sachwerten im Brandfall zu gewährleisten. Die Überwachung von Feuerungsanlagen ist ein wichtiger Teil des Brandschutzes. Verwandte Begriffe: Brandsicherheitsverordnung, Brandschutzordnung, Brandverhütung.
    Verwandte Begriffe: Brandsicherheitsverordnung, Brandschutzordnung, Brandverhütung.

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Warum wird eine Bezirksschornsteinfeger-Stelle mehrfach ausgeschrieben?
      Eine mehrfache Ausschreibung kann auf formale Mängel in den vorherigen Verfahren, fehlende oder ungeeignete Bewerber, oder notwendige interne Klärungen durch die zuständige Behörde zurückzuführen sein. Manchmal sind auch rechtliche oder verwaltungsinterne Gründe für Verzögerungen verantwortlich.
    2. Was sind die Aufgaben eines Bezirksschornsteinfegers?
      Der Bezirksschornsteinfeger ist eine hoheitliche Funktion. Er ist verantwortlich für die Überwachung der ordnungsgemäßen und sicheren Funktion von Feuerungsanlagen, die Einhaltung von Brandschutzvorschriften und Immissionsschutzbestimmungen in seinem Kehrbezirk.
    3. Wer ist für die Besetzung der Stelle zuständig?
      Die Besetzung von Bezirksschornsteinfeger-Stellen obliegt in der Regel der zuständigen Landesbehörde, oft dem Landratsamt oder einer übergeordneten Verwaltungsbehörde, je nach Bundesland und den dort geltenden Regelungen.
    4. Welche Qualifikationen benötigt ein Bezirksschornsteinfeger?
      Ein Bezirksschornsteinfeger muss in der Regel die Meisterprüfung im Schornsteinfegerhandwerk abgelegt haben und über besondere fachtheoretische und praktische Kenntnisse verfügen. Oft sind zusätzliche Qualifikationen oder eine spezielle Bestellung durch die Behörde erforderlich.
    5. Was passiert, wenn eine Stelle unbesetzt bleibt?
      Bleibt eine Stelle unbesetzt, kann die zuständige Behörde die Aufgaben kommissarisch durch einen benachbarten Bezirksschornsteinfeger oder eine andere geeignete Person wahrnehmen lassen. Dies kann jedoch zu Überlastungen und Einschränkungen führen.
    6. Wie lange darf ein Verfahren zur Besetzung dauern?
      Es gibt keine starre Frist, aber die Behörden sind angehalten, solche Verfahren zügig durchzuführen. Mehrfache Ausschreibungen ohne Besetzung deuten auf erhebliche Hindernisse hin.

    Verwandte Themen

    • Rechtliche Grundlagen des Schornsteinfegerwesens
      Informationen über die gesetzlichen Bestimmungen, die die Tätigkeit von Bezirksschornsteinfegern regeln, einschließlich der Ausschreibungs- und Besetzungsverfahren.
    • Aufgaben und Pflichten des Bezirksschornsteinfegers
      Eine detaillierte Übersicht über die hoheitlichen und privatwirtschaftlichen Tätigkeiten, die ein Bezirksschornsteinfeger wahrnehmen muss.
    • Verwaltungsrechtliche Verfahren bei Stellenausschreibungen
      Einblick in die Abläufe und möglichen Hürden bei der Besetzung von öffentlichen Ämtern, insbesondere wenn es zu Verzögerungen kommt.
    • Brandschutz und Gebäudesicherheit
      Die Bedeutung der regelmäßigen Überprüfung von Feuerungsanlagen für die allgemeine Gebäudesicherheit und die Vermeidung von Brandgefahren.
    • Bedeutung von Fachkenntnissen im Handwerk
      Die Notwendigkeit spezifischer Qualifikationen und Erfahrungen für die Ausübung komplexer handwerklicher und hoheitlicher Tätigkeiten.
  2. KI-generierte Rückfragen an den Fragesteller

    Um Ihnen und den Antwortgebern zu helfen, haben wir einige Rückfragen zu Ihrer Frage. Wir bitten Sie, zumindest 2 bis 3 dieser Fragen zu beantworten – auch, um (Ro)Bots von echten Menschen unterscheiden zu können.

    1. Können Sie Angaben dazu machen, warum die Stelle bisher nicht besetzt werden konnte (z.B. fehlende Qualifikationen, Bewerbermangel)?
    2. Gibt es spezifische Gründe, die gegen den bisherigen Schornsteinfeger sprechen, obwohl er zur Verfügung steht?
    3. Welche Behörde oder Institution ist für die Besetzung der Stelle zuständig?
    4. Wann fand die letzte Ausschreibung statt und welche Fristen wurden dafür gesetzt?
    5. Gibt es Informationen über die Anzahl der Bewerbungen bei den bisherigen Ausschreibungen?
    6. Welche Konsequenzen ergeben sich aus der unbesetzten Stelle für die Bürger im Bezirk?
  3. Edelstahlschornstein: Ableitbedingungen & Abnahmen

    Foto von Gerhard Partsch, Prof. Dr.

    Zusammenfassung zum Thema: Bezirksschornsteinfeger & Edelstahlschornstein

    Seit weit über einem Jahr posten Sie in diesem Forum wiederholt zu exakt denselben Themenbereichen:

    • Maximale Anzahl Bögen bei Edelstahlaussenschornsteinen
    • Firstnähe vs. Traufenmontage
    • Höhe der Schornsteinmündung (40 cm über First)
    • Alte vs. neue Ableitbedingungen (vor/nach 01.01.2022)
    • Ausnahmeregelungen für Bestandsbauten (unverhältnismäßiger Aufwand)
    • Gültigkeit von Abnahmen durch den vorherigen Bezirksschornsteinfeger
    • Verhalten bei Wechsel des Bezirksschornsteinfegers

    Diese Fragen passen auffallend genau auf eine konkrete Anlage: einen Edelstahlschornstein, der im September 2023 errichtet wurde, an der Traufe montiert ist, bei einem Haus aus den 80er Jahren, und der vom damaligen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger abgenommen wurde.

    Klare Feststellung

    Es entsteht der deutliche Eindruck, dass es hier NICHT um allgemeines Interesse an den Vorschriften geht, sondern um den Versuch, die Rechtmäßigkeit eines bereits genehmigten und abgenommenen Nachbarschornsteins infrage zu stellen und möglicherweise dessen Abriss zu erreichen.

    Der vorherige Bezirksschornsteinfeger hat die Anlage geprüft, einen Feuerstättenbescheid erstellt und die Abnahme erteilt – unter Berücksichtigung der Ausnahmeregelung für Bestandsbauten. Solche Abnahmen haben grundsätzlich Bestandskraft, solange keine konkreten Sicherheitsmängel vorliegen.

    Zusammenfassend kann man sagen, dass hier ein psychologisches und kein technisches Problem vorliegt.

    Wer mit einer solchen Anlage ein persönliches Problem hat (z. B. optisch), sollte dies direkt mit dem Nachbarn oder über die zuständigen Behörden (Bauaufsicht, neuer Bezirksschornsteinfeger) klären.

    Und nun auch noch Fragen zur Personalbesetzung des Bezirksschornsteinfegers, die keinerlei technischen Bezug mehr haben.

    Dieses Forum dient der allgemeinen Hilfe und Information. Die wiederholte und anhaltende Thematisierung eines einzelnen Nachbarprojekts überschreitet diese Grenze.

    Ich bitte Sie daher, künftige Beiträge zu diesem Thema auf allgemeine, nicht auf einen konkreten Einzelfall abzielende Fragen zu beschränken.

    Bei echten Sicherheitsbedenken sind der Bezirksschornsteinfeger und die Bauaufsicht die richtigen Ansprechpartner.

  4. Schornsteinfeger: Fachkräftemangel & Nachbesetzung

    Foto von wiki

    Fachkräftemangel im Schornsteinfegergewerbe
    Warum neu besetzen, wenn der alte noch zur Verfügung steht? Bevor Sie hier Ihren offensichtlichen Schreibfehler korrigieren, fragen Sie bei der zuständigen Handwerkskammer nach.
  5. Schornsteinfeger & Baurecht: Genehmigung vs. Praxis

    Endlich mal Klartext
    Was ein Schorni genehmigt hat das gilt, aber ein Schornsteinfeger ist mit dem Baurecht überfordert. Wenn zu Beispiel ein Eigentümer einen Schuppen oder ein Lager errichtet und heimlich in einen Raum für Daueraufenthalt umbaut (z.B. Wohnraum oder Werkstatt an der Grundstücksgrenze) dann gilt für den Schornsteinfeger nur die Vorschrift für die Feuertätte und schon ist ein qualmender Schlot an der Grenze vorhanden. Und wenn ein Kamin erstmal vom Schorni genehmigt ist wird es schwer den zu beseitigen. Und wer glaubt dem Betreiber dass er nur trockenes Holz verbrennt und welches Amt kann widerstehen, wenn der Betreiber weint weil dort keine Werkstatt ist sondern er nur sein Werkzeug wärmen will. Wer einen Außenkamin errichtet macht das wissentlich falsch und will provozieren, warum soll ein Nachbar das hinnehmen? Deshalb wird immer wieder neu nachgefragt. Das beste ist: Außenkamine grundsätzlich verbieten. Und jetzt gibt es eine neue Variante den Nachbar zu ärgern: Wärmepumpen und Klimageräte nahe den Grundstücksgrenzen und auf Flachdächern von Schuppen oder Garagen. Das wird der neue Spaß.
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  6. OT: Jetzt vergrault der Chef auch noch den allerletzten Fragesteller

    Foto von

    Ich bin auf Entzug 😉
  7. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 23.06.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 23.06.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Bezirksschornsteinfeger Stelle: Ausschreibung & Besetzung

    💡 Kernaussagen: Die wiederholte Ausschreibung einer Bezirksschornsteinfeger-Stelle ohne Besetzung wirft Fragen auf. Mögliche Gründe reichen von Fachkräftemangel über komplexe Vergabeverfahren bis hin zu Unklarheiten bei den rechtlichen Rahmenbedingungen. Die Diskussion beleuchtet die Diskrepanz zwischen behördlichen Vorgaben und praktischer Umsetzung im Handwerk.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Die wiederholte Ausschreibung einer Stelle, obwohl der bisherige Amtsinhaber zur Verfügung steht, ist ungewöhnlich und deutet auf tieferliegende Probleme im Vergabeprozess oder auf spezifische rechtliche Hürden hin. Dies wird im Beitrag Schornsteinfeger: Fachkräftemangel & Nachbesetzung thematisiert.

    🔧 Praktische Umsetzung: Die Komplexität von Genehmigungsverfahren und die Anwendung von Baurecht durch Schornsteinfeger werden kritisch betrachtet. Insbesondere die Abgrenzung zwischen der Genehmigung von Feuerstätten und der Einhaltung von Bauvorschriften für angrenzende Baumaßnahmen wie Schuppen oder Wohnraumerweiterungen ist ein zentraler Punkt. Dies wird im Beitrag Schornsteinfeger & Baurecht: Genehmigung vs. Praxis diskutiert.

    📊 Fakten/Zahlen: Die Diskussion um Edelstahlaussenschornsteine dreht sich um technische Aspekte wie die maximale Anzahl von Bögen, Firstnähe versus Traufenmontage und die Höhe der Mündung über Dach. Auch die Unterscheidung zwischen alten und neuen Ableitbedingungen (vor/nach 01.01.2022) sowie Ausnahmeregelungen für Bestandsbauten sind relevant. Diese technischen Details sind im Beitrag Edelstahlschornstein: Ableitbedingungen & Abnahmen aufgeführt.

    👉 Handlungsempfehlung: Bei Unklarheiten bezüglich der Besetzung von Bezirksschornsteinfeger-Stellen empfiehlt es sich, die zuständige Handwerkskammer zu kontaktieren. Die rechtlichen Rahmenbedingungen und das Auswahlverfahren für Kehrbezirke sind komplex und erfordern oft spezifische Auskünfte. Die Problematik der Schornsteinfegerbestellung und Nachfolge wird im Beitrag Schornsteinfeger: Fachkräftemangel & Nachbesetzung weiter beleuchtet.

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