Kaminofen an bestehenden Schornstein anschließen: Was ist bei unterschiedlichen Bauarten zu beachten?
In diesem Forum sind Sie: Kamin und Kachelofen📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 13.01.2026
Der Anschluss eines Kaminofens an einen bestehenden Schornstein in einem Mehrfamilienhaus (MFH) erfordert die Beachtung verschiedener Bauarten und Brandschutzbestimmungen. Eine wichtige Rolle spielt der zuständige Bezirksschornsteinfegermeister (BSFM), der Auskunft über die Genehmigungsfähigkeit geben kann. Die Einhaltung der Fachregeln für Ofen- und Luftheizungsbauer ist essentiell, um Risiken zu vermeiden. Unterschiedliche Ofenbauarten, wie z.B. dänische Gussofen mit Schiebetüren, können die Situation zusätzlich komplizieren.
Kaminofen an bestehenden Schornstein anschließen: Was ist bei unterschiedlichen Bauarten zu beachten?
wir haben ein Mehrfamilienhaus (MFH) gekauft und möchten in unsrerer Wohnung einen Kaminofen an einen bereits bestehenden Schornstein anschließen.
Haus Baujahr 1972, Schornstein 20 cm, Ba-Wü.
Dummerweise haben die Mieter unter uns an diesem Schornstein seit 20 Jahren einen dänischen Gussofen mit Schiebetüren, die nach rechts und links aufgehen.
Also nicht selbstschließend. Diese Kombination ist ja so nicht möglich, jetzt hat uns in einem Ofenstudio der Verkäufer in Aussicht gestellt, dass diese Konstellation trotzdem möglich sei, wenn unser Mieter dem Schornsteinfeger schriftlich bestätigt, seinen Ofen nur mit geschlossenem Brennraum zu befeuern.
Stimmt das oder ist das Verkäufer-Rhetorik?
Hat einer von euch schon von dieser Möglichkeit gehört oder sie evtl. nutzen können?
Gruß Natze
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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🔴 Kritisch: Ungeprüfter Anschluss eines Kaminofens an einen bestehenden Schornstein kann zu gefährlichen Situationen wie Kohlenmonoxidvergiftung oder Schornsteinbrand führen.
🔴 Kritisch: Bei Unsicherheiten bezüglich der Eignung des Schornsteins für zwei Öfen unbedingt einen Fachmann (Schornsteinfeger) konsultieren.
KI-Analyse (GoogleAI)
Ich verstehe, dass Sie in Ihrem Mehrfamilienhaus einen Kaminofen an einen bestehenden Schornstein anschließen möchten. Da bereits ein Ofen angeschlossen ist, sind einige Punkte zu beachten.
🔴 Gefahr: Unterschiedliche Bauarten der Öfen (z.B. Feststoff vs. Gas) können zu Problemen führen, da die Abgaswerte und die benötigten Querschnitte des Schornsteins variieren können. Dies kann im schlimmsten Fall zu einer Kohlenmonoxidvergiftung oder einem Schornsteinbrand führen.
- Prüfung durch den Schornsteinfeger: Bevor Sie einen Kaminofen anschließen, muss der zuständige Schornsteinfeger die Konstellation prüfen und genehmigen. Er beurteilt, ob der Schornstein für den zusätzlichen Ofen geeignet ist und ob die Abgasführung sichergestellt ist.
- Bauart des Ofens: Klären Sie mit dem Ofenstudio und dem Schornsteinfeger ab, welche Bauart für Ihren Schornstein geeignet ist.
- Gleichzeitiger Betrieb: Der Schornsteinfeger muss beurteilen, ob der gleichzeitige Betrieb beider Öfen möglich ist, ohne dass es zu Problemen kommt.
👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie umgehend Ihren Schornsteinfeger und lassen Sie die Situation vor Ort begutachten. Ohne dessen Zustimmung sollten Sie keinen Kaminofen anschließen.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der vorliegende Sachverhalt betrifft den Anschluss eines Kaminofens an einen bestehenden Schornstein in einem Mehrfamilienhaus (Baujahr 1972) in Baden-Württemberg. Die zentrale Problematik liegt in der gleichzeitigen Nutzung des Schornsteins durch einen nicht selbstschließenden Gussofen der Mieter, was gegen die geltenden Brandschutzbestimmungen verstößt.
🔴 Gefahr: Die Kombination eines nicht selbstschließenden Ofens (Gussofen mit Schiebetüren) mit einem neuen Kaminofen stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Bei einem Brand im Schornstein oder einer Verpuffung können Rauchgase ungehindert in die Wohnung der Mieter austreten, da die Türen nicht automatisch schließen. Dies ist nach der Feuerungsverordnung (FeuVO) und der DINAbk. 18160 nicht zulässig.
❌ Widerspruch: Die Aussage des Ofenstudio-Verkäufers, eine schriftliche Bestätigung des Mieters zur Nutzung mit geschlossenem Brennraum sei ausreichend, ist fachlich falsch und rechtlich unzureichend. Eine solche private Erklärung ersetzt nicht die erforderliche technische Zulassung und die Abnahme durch den zuständigen Bezirksschornsteinfeger. Der Schornsteinfeger wird eine solche Konstellation in der Regel nicht genehmigen, da sie gegen die geltenden Sicherheitsvorschriften verstößt.
➕ Ergänzung: Bei einem Schornstein mit 20 cm Durchmesser aus dem Jahr 1972 ist zudem zu prüfen, ob dieser für den Betrieb eines modernen Kaminofens geeignet ist. Es könnte eine Sanierung (z.B. Edelstahlrohr) oder eine separate Abgasführung erforderlich sein. Auch die Einhaltung der Abgaswerte nach der 1. BImSchV muss gewährleistet sein.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie umgehend einen zertifizierten Bezirksschornsteinfeger mit einer Vor-Ort-Besichtigung. Nur dieser kann verbindlich klären, ob und unter welchen Auflagen (z.B. Austausch des Mieterofens gegen ein selbstschließendes Modell, Schornsteinsanierung) ein Anschluss Ihres Kaminofens möglich ist. Verlassen Sie sich nicht auf Aussagen von Verkäufern, sondern holen Sie ausschließlich die schriftliche Genehmigung des Schornsteinfegers ein.
KI-Analyse (Qwen)
Der Sachverhalt betrifft den Anschluss eines Kaminofens an einen bestehenden Schornstein in einem Mehrfamilienhaus aus 1972 mit einer Schornsteininnendurchmesser von 20 cm und Bauart 'Ba-Wü' (Bauart Wärmedämmung, vermutlich gemauert mit Wärmedämmung). Ein weiterer Ofen – ein dänischer Gussofen mit nicht selbstschließenden Schiebetüren – ist bereits seit 20 Jahren am selben Schornstein betrieben worden.
🔴 Gefahr: Die vorgeschlagene 'schriftliche Bestätigung' des Mieters, den alten Ofen 'nur mit geschlossenem Brennraum zu befeuern', ist keine zulässige technische oder rechtliche Lösung. Sie umgeht die grundlegenden Anforderungen der 1. BImSchV, der DIN 18891 und der Schornsteinfeger-Prüfverordnung – insbesondere die Vorgabe, dass bei gemeinsamer Nutzung eines Schornsteins alle angeschlossenen Feuerstätten selbstschließend sein müssen, um Brand- und Kohlenmonoxid-Risiken zu vermeiden.
⚠️ Korrektur: Der Verkäufer irrt: Eine schriftliche Absichtserklärung eines Mieters hat keinerlei rechtliche oder sicherheitstechnische Gültigkeit. Der Schornsteinfeger ist gesetzlich verpflichtet, die Einhaltung der technischen Regeln zu prüfen – nicht die Glaubwürdigkeit einer mündlichen oder schriftlichen Zusicherung.
➕ Ergänzung: Ein 20-cm-Schornstein aus 1972 ist in der Regel nicht für den gleichzeitigen Betrieb zweier Feuerstätten zugelassen, insbesondere nicht bei unterschiedlichen Brennverhalten (z. B. Guss- vs. Kaminofen mit höherem Abgasvolumen und Temperatur). Zudem fehlt jeglicher Hinweis auf eine aktuelle Schornsteinabnahme, Dichtheitsprüfung oder Feuchtemessung – entscheidende Voraussetzungen vor Inbetriebnahme.
🔴 Gefahr: Die Kombination aus nicht selbstschließendem Ofen und zusätzlichem Kaminofen erhöht massiv das Risiko von Abgasrückstau, unvollständiger Verbrennung und CO-Entwicklung – besonders in einem MFH mit mehreren Wohneinheiten und potenziell unzureichender Lüftung.
❌ Widerspruch: Die Annahme, dass 'es seit 20 Jahren funktioniert' beweise die Sicherheit, ist gefährlich irreführend: Langzeitfunktion ist kein Indikator für Recht- oder Sicherheitskonformität – viele Schadensfälle treten erst nach Jahren oder unter besonderen Witterungsbedingungen auf.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen staatlich anerkannten Schornsteinfegermeister oder einen zertifizierten Energieberater mit einer vollständigen Schornsteinbegutachtung – inkl. Dichtheitsprüfung, Querschnittsanalyse, Abgasstromberechnung und Prüfung der Feuerstättenkompatibilität. Eine Genehmigung für den neuen Kaminofen darf erst nach schriftlichem Prüfbericht und Abnahme erteilt werden.
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Schornstein
- Ein Schornstein ist ein senkrechter Kanal, der dazu dient, Rauchgase und Abgase von Feuerstätten ins Freie zu leiten. Er muss bestimmte Anforderungen an Brandschutz und Abgasführung erfüllen.
Verwandte Begriffe: Abgasrohr, Rauchrohr, Schornsteinquerschnitt - Kaminofen
- Ein Kaminofen ist eine Feuerstätte, die mit Holz oder anderen Festbrennstoffen betrieben wird und zur Beheizung von Räumen dient. Er benötigt einen Schornsteinanschluss.
Verwandte Begriffe: Heizkamin, Pelletofen, Feuerstätte - Schornsteinfeger
- Ein Schornsteinfeger ist ein Handwerker, der für die Reinigung, Überprüfung und Wartung von Schornsteinen und Feuerstätten zuständig ist. Er berät auch in Fragen des Brandschutzes und der Energieeffizienz.
Verwandte Begriffe: Feuerstättenschau, Abgasuntersuchung, Kehrbezirk - Abgaswerte
- Abgaswerte sind Messwerte, die die Zusammensetzung und Menge der Abgase einer Feuerstätte beschreiben. Sie müssen bestimmte Grenzwerte einhalten, um die Umwelt zu schonen und die Gesundheit der Menschen nicht zu gefährden.
Verwandte Begriffe: Kohlenmonoxid, Feinstaub, Immissionsschutz - Schornsteinquerschnitt
- Der Schornsteinquerschnitt ist die Fläche des Schornsteinkanals. Er muss ausreichend groß sein, um die Abgase der Feuerstätte sicher abzuführen. Die Berechnung des Schornsteinquerschnitts erfolgt nach bestimmten Normen und Richtlinien.
Verwandte Begriffe: Abgasvolumenstrom, Förderdruck, Strömungswiderstand - Brandschutz
- Brandschutz umfasst alle Maßnahmen, die dazu dienen, die Entstehung und Ausbreitung von Bränden zu verhindern und die Auswirkungen von Bränden zu minimieren. Er ist ein wichtiger Aspekt beim Betrieb von Feuerstätten.
Verwandte Begriffe: Feuerwiderstand, Rauchmelder, Löschmittel - Mehrfamilienhaus
- Ein Mehrfamilienhaus ist ein Wohngebäude, das mehrere separate Wohneinheiten enthält, die von verschiedenen Mietern oder Eigentümern bewohnt werden. Beim Betrieb von Feuerstätten in Mehrfamilienhäusern sind besondere Regeln und Vorschriften zu beachten.
Verwandte Begriffe: Wohnungseigentum, Mietshaus, Gemeinschaftseigentum
Häufige Fragen (FAQ)
- Dürfen zwei Öfen an einen Schornstein angeschlossen werden?
Grundsätzlich ist es möglich, zwei Öfen an einen Schornstein anzuschließen, sofern der Schornsteinquerschnitt und die Abgasführung dafür ausgelegt sind. Der Schornsteinfeger muss die Konstellation prüfen und genehmigen. - Was passiert, wenn die Bauarten der Öfen unterschiedlich sind?
Unterschiedliche Bauarten (z.B. Feststoff vs. Gas) können problematisch sein, da die Abgaswerte und die benötigten Querschnitte des Schornsteins variieren können. Der Schornsteinfeger muss prüfen, ob der Schornstein für beide Ofenarten geeignet ist. - Welche Rolle spielt der Schornsteinfeger beim Anschluss eines Kaminofens?
Der Schornsteinfeger ist für die Prüfung und Genehmigung des Anschlusses zuständig. Er beurteilt, ob der Schornstein für den Ofen geeignet ist, ob die Abgasführung sichergestellt ist und ob die Brandschutzbestimmungen eingehalten werden. - Was ist zu tun, wenn der Schornsteinfeger Bedenken äußert?
Wenn der Schornsteinfeger Bedenken äußert, sollten Sie diese ernst nehmen und die Situation nicht auf eigene Faust ändern. Besprechen Sie mit dem Schornsteinfeger mögliche Lösungen oder ziehen Sie einen weiteren Fachmann hinzu. - Welche Unterlagen benötigt der Schornsteinfeger für die Prüfung?
Der Schornsteinfeger benötigt in der Regel die technischen Datenblätter der Öfen, den Grundriss des Hauses und gegebenenfalls eine Berechnung des Schornsteinquerschnitts. - Was kostet die Prüfung durch den Schornsteinfeger?
Die Kosten für die Prüfung durch den Schornsteinfeger variieren je nach Aufwand und Region. Fragen Sie am besten vorab nach einem Kostenvoranschlag. - Muss der Schornstein saniert werden, wenn ein neuer Ofen angeschlossen wird?
Es kann sein, dass der Schornstein saniert werden muss, wenn er nicht für den neuen Ofen geeignet ist. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Schornsteinquerschnitt zu klein ist oder wenn er undicht ist. - Welche Brandschutzbestimmungen sind beim Anschluss eines Kaminofens zu beachten?
Beim Anschluss eines Kaminofens sind verschiedene Brandschutzbestimmungen zu beachten, wie z.B. der Abstand zu brennbaren Materialien, die Beschaffenheit des Aufstellortes und die Installation eines Rauchmelders.
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Tipps zur effizienten und umweltschonenden Verbrennung von Holz. - Gesetzliche Bestimmungen für Feuerstätten
Überblick über die wichtigsten Normen und Verordnungen im Bereich Feuerungsanlagen. - Förderprogramme für Heizungsmodernisierung
Informationen zu staatlichen Zuschüssen und Krediten für den Austausch alter Heizungen.
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Kaminofen Anschluss: BSFM-Genehmigung – Fachregeln beachten!
kann nur der BSFM sagen!
Hallo Natze,
nach den Fachregeln der Ofen- und Luftheizungsbauer (Ofenbauer, Luftheizungsbauer) ist eine solche Belegung schlichtweg verboten. Die einzige Möglichkeit ist das der für Euch zuständige Bezirksschornsteinfegermeister eine sogenannte Ausnahmegenehmigung erteilt. Also kann auch nur er die Frage letztlich beantworten. Er hat eine kostenlose Beratungspflicht. Anrufen, rauskommenlassen und er beantwortet Eure Fragen.
Viel Erfolg
Andreas -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 13.01.2026
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💡 Kernaussagen: Der Anschluss eines Kaminofens an einen bestehenden Schornstein in einem Mehrfamilienhaus (MFH) erfordert die Beachtung verschiedener Bauarten und Brandschutzbestimmungen. Eine wichtige Rolle spielt der zuständige Bezirksschornsteinfegermeister (BSFM), der Auskunft über die Genehmigungsfähigkeit geben kann. Die Einhaltung der Fachregeln für Ofen- und Luftheizungsbauer ist essentiell, um Risiken zu vermeiden. Unterschiedliche Ofenbauarten, wie z.B. dänische Gussofen mit Schiebetüren, können die Situation zusätzlich komplizieren.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Beitrag von Kaminofen Anschluss: BSFM-Genehmigung – Fachregeln beachten! ist eine Mehrfachbelegung des Schornsteins unter Umständen nicht zulässig. Eine Ausnahmegenehmigung des BSFM ist erforderlich.
✅ Zusatzinfo: Der Schornsteinfeger hat eine kostenlose Beratungspflicht und kann die spezifischen Gegebenheiten vor Ort beurteilen. Es ist ratsam, diesen frühzeitig in die Planung einzubeziehen, um mögliche Probleme zu vermeiden.
👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie umgehend den zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister (BSFM) für eine Beratung und Klärung der Genehmigungsfähigkeit des Kaminofen-Anschlusses. Beachten Sie die Fachregeln der Ofen- und Luftheizungsbauer und holen Sie gegebenenfalls eine Ausnahmegenehmigung ein.
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