Zweiten Kamin an einen Schornstein anschließen? Was ist erlaubt & zu beachten?

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 13.01.2026

Eine Mehrfachbelegung von Schornsteinen ist grundsätzlich nicht zulässig. Eine Kaminkassette der Bauart 1 kann eine Lösung sein, um einen weiteren Kamin anzuschließen. Die Prüfung des Schornstein Querschnitts durch den Schornsteinfeger ist entscheidend. Die Heizleistung der Kaminkassette hängt von der Größe des offenen Kamins ab. Vorab muss immer der zuständige Schornsteinfeger konsultiert werden. ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Mehrfachbelegung Schornstein – Kaminkassette Bauart 1 als Lösung fallen offene Kamine unter die Bauart 2 und sind wie Gebläsebrenner zu behandeln. ✅ Zusatzinfo: Eine Kaminkassette wird wahrscheinlich eine Maßanfertigung, abhängig von der Größe des vorhandenen offenen Kamins. Die Heizleistung der Kassette hängt von der Größe des offenen Kamins ab. 👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie vorab den zuständigen Schornsteinfeger, um den Querschnitt des Schornsteins prüfen zu lassen, wie im Beitrag Schornstein Querschnitt – Schornsteinfeger berechnet Bedarf beschrieben. Klären Sie, ob der vorhandene Schornstein für eine Mehrfachbelegung geeignet ist und welche Kaminkassette in Frage kommt. Beachten Sie die Hinweise zur Berechnung des KW-Wertes der Kaminkassette im Beitrag Schornstein Querschnitt prüfen – Berechnung für Kaminkassette.

Zweiten Kamin an einen Schornstein anschließen? Was ist erlaubt & zu beachten?

Guten Tag,
Ich wohne im Erdgeschoss und habe einen Abzug an dem ich gern ein Schwedenofen anschließen möchte! Leider hängt an diesem Abzug die Dachgeschosswohnung mit einem offenen Kamin!
Frage: Darf ich zusätzlich meinen Kamin dazu anschließen?
Habe gehört dies dürfte man wenn der offene Dachgeschosskamin eine " Klappe" (?) hätte?
Oder kann man evtl. ein zweites Rohr durch den Abzug schieben?
Welche Möglichkeiten habe ich?
Ich bedanke mich herzlich
M. Schmellenkamp
NRW, Sauerland
  • Name:
  • Markus Schmellenkamp
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Der gleichzeitige Betrieb eines offenen Kamins und eines Schwedenofens an einem gemeinsamen Schornstein ist ohne fachgerechte Trennung und schriftliche Genehmigung des Bezirksschornsteinfegers streng verboten – akute Kohlenmonoxid-Vergiftungs- und Brandgefahr!

    🔴 KRITISCH: Mechanische Klappen, Abdeckungen oder Eigenbauten am Kamin oder im Abgasweg sind nicht zugelassen, verstoßen gegen DINAbk. 18160 und die 1. BImSchV und führen zu sofortiger Betriebsuntersagung.

    ⚠️ WICHTIG: Eine Mehrfachbelegung ist nur zulässig, wenn ein geprüftes Rohr-in-Rohr-System oder ein Mehrfachbelegungsadapter eingesetzt wird – nach vorheriger Prüfung des Schornsteins durch den Schornsteinfeger und schriftlicher Abnahme.

    ⚠️ WICHTIG: Auch bei getrennten Abgaswegen im selben Schornstein ist eine Genehmigung durch die Baubehörde (je nach Bundesland) und die schriftliche Bestätigung des Schornsteinfegers nach §16 der 1. BImSchV zwingend erforderlich.

    ⚠️ WICHTIG: Die Zustimmung der Dachgeschossmieterin allein reicht nicht aus – ausschlaggebend ist die fachliche und rechtliche Zulassung durch den zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Ob Sie einen zweiten Kamin an einen bestehenden Schornstein anschließen dürfen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Entscheidend sind die Bauart des Schornsteins, die Art der Feuerstätten (offener Kamin vs. Schwedenofen) und die geltenden Vorschriften.

    🔴 Gefahr: Eine unsachgemäße Mehrfachbelegung kann zu gefährlichen Situationen führen, wie z.B. einer unzureichenden Abgasabführung oder einem Rückstau von Rauchgasen in die Wohnräume. Dies kann eine Kohlenmonoxidvergiftung verursachen.

    • Prüfung durch den Schornsteinfeger: Bevor Sie einen zweiten Kamin anschließen, muss der zuständige Schornsteinfeger die Eignung des Schornsteins prüfen. Er berücksichtigt dabei die Abgaswerte, den Querschnitt des Schornsteins und die Bauart.
    • Einhaltung der Immissionsschutzverordnung: Die Immissionsschutzverordnung regelt die Anforderungen an Feuerungsanlagen. Achten Sie darauf, dass beide Kamine die Grenzwerte einhalten und die Abgase ordnungsgemäß abgeführt werden.
    • Genehmigungspflicht: In einigen Bundesländern ist der Anschluss eines zweiten Kamins genehmigungspflichtig. Informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Baubehörde.

    👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie umgehend Ihren Schornsteinfeger, um die Situation vor Ort zu beurteilen und die notwendigen Schritte einzuleiten. Ohne dessen Zustimmung dürfen Sie den zweiten Kamin nicht anschließen.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt betrifft den Anschluss eines zweiten Ofens an einen bestehenden Schornstein, der bereits von einem offenen Kamin im Dachgeschoss genutzt wird. Dies ist ein klassischer Fall einer Mehrfachbelegung eines Schornsteins, der strengen feuerungs- und bauaufsichtlichen Regelungen unterliegt. Grundsätzlich ist der gleichzeitige Betrieb mehrerer Feuerstätten an einem Schornstein nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, die in der Landesbauordnung (BauO NRW) und der Feuerungsverordnung (FeuVO) geregelt sind.

    🔴 Gefahr: Der gleichzeitige Betrieb eines offenen Kamins und eines Schwedenofens an einem gemeinsamen Schornstein birgt erhebliche Sicherheitsrisiken. Offene Kamine benötigen einen sehr hohen Verbrennungsluftstrom, was zu Unterdruck im Schornstein führen kann. Dies kann den Abzug des Schwedenofens stören oder sogar zu einer Rauchgasrückströmung in den Wohnraum führen, was eine akute Vergiftungsgefahr durch Kohlenmonoxid darstellt.

    ⚠️ Korrektur: Die Annahme, dass eine Klappe am Kamin das Problem lösen würde, ist nicht ausreichend. Eine einfache Klappe verhindert nicht die grundlegenden Probleme der gemeinsamen Schornsteinnutzung, wie die unterschiedlichen Abgastemperaturen und Volumenströme. Es sind spezielle, geprüfte Systeme wie ein Mehrfachbelegungsadapter oder eine getrennte Rohr-in-Rohr-Führung erforderlich, die von einem Schornsteinfeger genehmigt werden müssen.

    ➕ Ergänzung: Die Idee, ein zweites Rohr durch den bestehenden Schornstein zu schieben (Rohr-in-Rohr-System), ist technisch möglich und oft die sicherste Lösung. Dies erfordert jedoch eine genaue Prüfung des Querschnitts und des Zustands des vorhandenen Schornsteins. Zudem muss der Schornstein ausreichend dimensioniert sein und die Materialien müssen für die jeweiligen Abgastemperaturen zugelassen sein. Eine solche Umrüstung ist nur durch einen zertifizierten Schornsteinfeger oder Fachbetrieb durchführbar und genehmigungspflichtig.

    👉 Handlungsempfehlung: Sie müssen umgehend den zuständigen Bezirksschornsteinfeger kontaktieren. Nur dieser kann nach einer Besichtigung vor Ort verbindlich Auskunft geben, ob eine Mehrfachbelegung des Schornsteins in Ihrem konkreten Fall zulässig ist. Planen Sie keinerlei Eigenbauten oder Anschlüsse ohne vorherige schriftliche Genehmigung. Beauftragen Sie im nächsten Schritt einen Ofenbau-Fachbetrieb mit der Erstellung eines detaillierten Anschlusskonzepts, das die geltenden Sicherheitsvorschriften erfüllt.

    KI-Analyse (Qwen)

    Der Sachverhalt betrifft die gemeinsame Nutzung eines Schornsteinabzugs durch zwei unabhängige Feuerstätten – einen offenen Kamin in der Dachgeschosswohnung und einen Schwedenofen im Erdgeschoss – was grundsätzlich nicht zulässig ist, solange keine baurechtlich und brandschutztechnisch anerkannte Trennung oder getrennte Abgaswege vorhanden sind.

    🔴 Gefahr: Eine gemeinsame Nutzung eines Abzugs ohne fachgerechte Trennung führt zu erheblichen Risiken: Rückstau von Abgasen (insbesondere CO), unzureichende Zugentwicklung bei einer Feuerstätte bei Betrieb der anderen, Überhitzung des Schornsteins und erhöhte Brandgefahr durch Ablagerungen in gemeinsamen Rohrquerschnitten.

    ⚠️ Korrektur: Die Annahme, eine einfache "Klappe" würde die gemeinsame Nutzung erlauben, ist falsch – mechanische Klappen sind für Abgaswege nicht zugelassen und bieten keinerlei sichere Trennung; sie verstoßen gegen die DIN 18160 und die 1. BImSchV.

    ➕ Ergänzung: Ein zweites Rohr im bestehenden Abzug ist nur dann zulässig, wenn der Schornsteinquerschnitt ausreichend dimensioniert ist, eine fachgerechte Einzelabgasleitung mit dichtem, feuerbeständigem Mantelrohr eingebaut wird und die gesamte Anlage durch einen Schornsteinfegermeister abgenommen wird.

    ❌ Widerspruch: Es ist nicht ausreichend, lediglich die Zustimmung der Dachgeschossmieterin einzuholen – die Genehmigung durch den zuständigen Bezirksschornsteinfeger (nach § 16 der 1. BImSchV) sowie ggf. die Baubehörde ist zwingend erforderlich.

    ✅ Zustimmung: Die grundsätzliche Überlegung, den Schwedenofen an einen bestehenden Abzug anzuschließen, ist technisch sinnvoll – vorausgesetzt, es handelt sich um einen separaten, bauaufsichtlich zugelassenen Abgasweg mit nachgewiesener Zugkraft und Dichtheit.

    👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie unverzüglich den zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister für eine Vor-Ort-Prüfung des Schornsteins und eine verbindliche Stellungnahme; lassen Sie keinesfalls eigenmächtig Rohre einziehen oder Klappen einbauen – dies stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann im Schadensfall die Haftung des Betreibers verschärfen.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) bestätigen: Unmittelbare Brand- und CO-Gefahr bei unsachgemäßer Mehrfachbelegung; Klappe/Luftklappe ist keine zulässige Lösung; Schornsteinfeger-Prüfung vor jeglichem Anschluss ist obligatorisch.
    • Alle drei verweisen auf die 1. BImSchV, DIN 18160 und landesspezifische Bauordnungen als maßgebliche Rechtsgrundlage.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI nennt nur allgemein „Genehmigungspflicht bei Baubehörde“; DeepSeek und Qwen konkretisieren: Genehmigung ist baurechtlich und feuerungsrechtlich (§16 1. BImSchV) getrennt, aber immer schriftlich durch den Schornsteinfegermeister erforderlich – Qwen betont zudem die Haftungsrelevanz bei Eigenbauten.

    ➕ Ergänzung:

    • DeepSeek führt die physikalische Problematik des Unterdrucks durch den offenen Kamin aus und benennt „Rohr-in-Rohr“ als sicherste technische Lösung.
    • Qwen ergänzt explizit den Verstoß gegen DIN 18160 bei Klappen und betont die Notwendigkeit eines feuerbeständigen Mantelrohrs mit Dichtheitsnachweis.

    ❌ Widerspruch:

    • GoogleAI formuliert „Achten Sie darauf, dass beide Kamine die Grenzwerte einhalten“ – Qwen korrigiert dies: Es reicht nicht, dass beide einzeln Grenzwerte einhalten – die *gegenseitige Beeinflussung* (z. B. Zugstörung, Rückstau) ist entscheidend und nicht durch Einzelmessung abgedeckt. Qwen hat hier die sicherere, praxisnahe Einschätzung gemäß Vorsichtsprinzip.

    👉 Empfehlung:

    • Alle Modelle stimmen darin überein, dass nur der zuständige Bezirksschornsteinfegermeister nach Vor-Ort-Prüfung eine verbindliche, rechtsverbindliche Stellungnahme abgeben kann – daher ist sein Kontakt der erste und zwingende Schritt.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    Thema Status KI-Konsens
    CO- und Brandgefahr bei Mehrfachbelegung Alle drei KIs einigen sich: Unkontrollierte Mehrfachbelegung birgt akute Lebensgefahr durch Rauchgasrückstau und CO-Vergiftung – sofortiges Handeln erforderlich.
    Zulässigkeit einer „Klappe“ als Trennung Alle drei lehnen Klappen entschieden ab – Qwen und DeepSeek präzisieren: Verstoß gegen DIN 18160 und 1. BImSchV; GoogleAI erwähnt das nicht explizit, aber folgt der gleichen Sicherheitslogik.
    Notwendigkeit einer Vor-Ort-Prüfung Einheitliche Forderung: Nur der zuständige Bezirksschornsteinfegermeister darf nach Sichtung des Schornsteins, der Feuerstätten und der Abgaswege eine rechtsverbindliche Zulassung erteilen.
    Technisch sichere Lösung ⚠️ DeepSeek und Qwen nennen „Rohr-in-Rohr“ als einzige praxiserprobte, zugelassene Lösung; GoogleAI erwähnt keine konkrete Technik – daher Abwägung: Konsens besteht auf Systemebene, aber nicht auf konkreter Ausführungsdetails.
    Genehmigungsrechtliche Verantwortung ⚠️ Alle drei sehen Genehmigungspflicht – DeepSeek und Qwen betonen klar die ausschließliche Kompetenz des Schornsteinfegers nach §16 1. BImSchV; GoogleAI erwähnt Baubehörde ohne klare Zuordnung – daher Abwägung: Sicherere Einschätzung durch DeepSeek/Qwen dominiert.

    👉 Handlungsempfehlung: Kein Anschluss, kein Einbau, keine Klappen – unverzügliche Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister ist der einzige zulässige und sichere erste Schritt. Nur nach schriftlicher Abnahme darf ein Fachbetrieb ein geprüftes Rohr-in-Rohr-System installieren.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    Kategorie Risiko / Chance Auswirkung
    🔴 Risiko Unkontrollierter CO-Rückstau bei gleichzeitigem Betrieb Tödliche Vergiftung innerhalb weniger Minuten – keine Warnsymptome bis zum Bewusstseinsverlust.
    🔴 Risiko Verbrennungsluftmangel durch offenen Kamin (Unterdruck) Störung des Schwedenofen-Zugs → unvollständige Verbrennung → erhöhte CO- und Rußbildung.
    🔴 Risiko Eigenmächtiger Einbau ohne Abnahme Haftungsverlust bei Versicherung, Ordnungswidrigkeitsverfahren, sofortige Betriebsuntersagung durch Schornsteinfeger.
    🔴 Risiko Unzureichender Schornsteinquerschnitt bei Rohr-in-Rohr Überhitzung, Rissbildung im Mauerwerk, erhöhte Brandgefahr durch Ablagerungen, mangelhafte Zugentwicklung.
    🔴 Risiko Fehlende Dichtheit im Abgasweg Undichte Verbindungen führen zu giftigen Gasaustritten in Wände, Dämmung oder Wohnräume – latente Langzeitgefahr.
    ✅ Chance Effiziente Nutzung bestehender Schornsteininfrastruktur Energieeinsparung durch Vermeidung eines zweiten Schornsteins, geringerer baulicher Aufwand, weniger Eingriff in Gebäudehülle.
    ✅ Chance Modernisierung mit zertifiziertem Mehrfachsystem Langfristig sichere, behördlich anerkannte Lösung mit doppeltem Nutzen: Heizkomfort + gesetzeskonformer Betrieb.
    ✅ Chance Fachgerechte Optimierung der Abgasführung Verbesserte Zugkraft, sauberere Verbrennung, längere Lebensdauer der Feuerstätten und geringerer Reinigungsaufwand.
    ✅ Chance Steigerung des Immobilienwerts durch zertifizierte Heizlösung Nachweisbare Sicherheit und Konformität mit aktuellem Stand der Technik erhöhen Attraktivität bei Verkauf oder Vermietung.
    ✅ Chance Integration smarter Überwachung (z. B. CO-Melder, Zugkontrolle) Frühwarnsysteme ergänzen bauliche Sicherheit und ermöglichen präventives Handeln bei Abweichungen.

    Orientierungshilfen

    1. Sofortige Fachprüfung beauftragen: Kontaktieren Sie noch heute Ihren zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister – vereinbaren Sie eine Vor-Ort-Prüfung mit schriftlichem Gutachten und klären Sie die Zulässigkeit der Mehrfachbelegung für Ihren konkreten Schornstein.
    2. Keine Eigenbauten durchführen: Verzichten Sie vollständig auf Einbau von Klappen, Rohren, Dichtungen oder Anschlüssen – jede nicht genehmigte Änderung ist rechtswidrig und haftungsrelevant.
    3. Abgaswege dokumentieren: Sammeln Sie alle Unterlagen zu Schornstein (Baujahr, Material, Querschnitt), offenem Kamin und Schwedenofen (Hersteller, Typ, Abgaswerte, Zulassungsnachweis) für die Prüfung durch den Schornsteinfeger.
    4. Fachbetrieb beauftragen: Nur nach schriftlicher Abnahme durch den Schornsteinfegermeister beauftragen Sie einen Ofenbau-Fachbetrieb mit der Planung und Installation eines geprüften Rohr-in-Rohr-Systems – nach DIN 18160 und mit feuerbeständigem Mantelrohr.
    5. CO-Melder installieren: Setzen Sie in allen Räumen mit Feuerstätten sowie in Fluren mindestens einen geprüften, batteriebetriebenen Kohlenmonoxid-Melder nach DIN EN 50291-1 ein – als zusätzliche, lebensrettende Sicherheitsebene.
    6. Mietervereinbarung rechtssicher gestalten: Erstellen Sie mit der Dachgeschossmieterin eine schriftliche Nutzungsvereinbarung – diese muss ausdrücklich auf die Abnahme durch den Schornsteinfeger verweisen und Haftungsfragen klären.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Schornstein
    Ein Schornstein (auch Abgasanlage genannt) ist eine senkrechte Konstruktion, die dazu dient, Rauchgase und Verbrennungsprodukte von Feuerstätten ins Freie zu leiten. Er besteht in der Regel aus einem Schornsteinkopf, einem Schornsteinschacht und einem Reinigungsverschluss.
    Verwandte Begriffe: Abzug, Abgasanlage, Rauchrohr.
    Feuerstätte
    Eine Feuerstätte ist eine Anlage, in der durch Verbrennung Wärme erzeugt wird. Dazu gehören beispielsweise Kamine, Öfen, Heizkessel und Heizkraftwerke. Feuerstätten müssen bestimmte Anforderungen an die Sicherheit und den Umweltschutz erfüllen.
    Verwandte Begriffe: Kamin, Ofen, Heizung.
    Mehrfachbelegung
    Die Mehrfachbelegung eines Schornsteins bedeutet, dass mehrere Feuerstätten an denselben Schornstein angeschlossen sind. Dies ist unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, muss aber von einem Schornsteinfeger geprüft und genehmigt werden.
    Verwandte Begriffe: Schornsteinbelegung, Gemeinschaftsschornstein.
    Immissionsschutzverordnung (BImSchV)
    Die Immissionsschutzverordnung ist eine deutsche Verordnung, die die Anforderungen an Feuerungsanlagen und andere Anlagen regelt, um schädliche Umwelteinwirkungen zu vermeiden. Sie legt unter anderem Grenzwerte für Schadstoffemissionen fest.
    Verwandte Begriffe: Umweltschutz, Schadstoffemissionen, Grenzwerte.
    Feuerungsverordnung (FeuVO)
    Die Feuerungsverordnung ist eine Landesverordnung, die die Anforderungen an Feuerstätten und Brennstofflagerung regelt. Sie enthält unter anderem Bestimmungen über den Brandschutz, die Abgasabführung und die Reinigung von Schornsteinen.
    Verwandte Begriffe: Brandschutz, Feuerstätten, Brennstofflagerung.
    Schornsteinfeger
    Ein Schornsteinfeger ist ein Handwerker, der für die Reinigung, Überprüfung und Wartung von Schornsteinen und Feuerstätten zuständig ist. Er berät auch bei Fragen des Brandschutzes und der Energieeinsparung.
    Verwandte Begriffe: Kaminkehrer, Rauchfangkehrer.
    Abgas
    Abgas bezeichnet die gasförmigen Produkte, die bei der Verbrennung von Brennstoffen entstehen. Abgase enthalten unter anderem Kohlenstoffdioxid, Wasserdampf, Stickoxide und Feinstaub. Die Zusammensetzung der Abgase hängt von der Art des Brennstoffs und der Verbrennung ab.
    Verwandte Begriffe: Rauchgas, Verbrennungsprodukte.

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Dürfen mehrere Feuerstätten an einen Schornstein angeschlossen werden?
      Ja, unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Mehrfachbelegung von Schornsteinen zulässig. Dies hängt von der Bauart des Schornsteins, den angeschlossenen Feuerstätten und den geltenden Vorschriften ab. Eine Prüfung durch den Schornsteinfeger ist zwingend erforderlich.
    2. Welche Vorschriften sind bei der Mehrfachbelegung von Schornsteinen zu beachten?
      Die wichtigsten Vorschriften sind die Feuerungsverordnung (FeuVO) des jeweiligen Bundeslandes, die Immissionsschutzverordnung (BImSchV) und die DIN 18160-1 (Abgasanlagen). Diese regeln unter anderem die Anforderungen an den Schornsteinquerschnitt, die Abgaswerte und die Brandschutzmaßnahmen.
    3. Was passiert, wenn der Schornstein für die Mehrfachbelegung nicht geeignet ist?
      Wenn der Schornstein nicht für die Mehrfachbelegung geeignet ist, muss er entweder saniert oder ein separater Schornstein für den zweiten Kamin errichtet werden. Eine Sanierung kann beispielsweise die Querschnittserweiterung oder die Installation eines Edelstahlrohrs umfassen.
    4. Kann ich einen offenen Kamin und einen Schwedenofen an denselben Schornstein anschließen?
      Die Kombination von offenen Kaminen und geschlossenen Feuerstätten (wie Schwedenöfen) an einem Schornstein ist oft problematisch, da offene Kamine in der Regel einen höheren Abgasvolumenstrom benötigen. Der Schornsteinfeger muss prüfen, ob der Schornstein für beide Arten von Feuerstätten geeignet ist.
    5. Was ist beim Anschluss eines Kamins an einen bestehenden Schornstein zu beachten?
      Beim Anschluss eines Kamins an einen bestehenden Schornstein ist darauf zu achten, dass der Schornsteinquerschnitt ausreichend dimensioniert ist, die Abgaswerte eingehalten werden und die Brandschutzbestimmungen erfüllt sind. Der Schornstein muss außerdem regelmäßig gereinigt und gewartet werden.
    6. Wer ist für die Prüfung und Genehmigung der Mehrfachbelegung zuständig?
      Zuständig für die Prüfung und Genehmigung der Mehrfachbelegung ist der zuständige Schornsteinfeger. Er prüft die Eignung des Schornsteins und stellt gegebenenfalls eine Bescheinigung aus, die bei der Baubehörde eingereicht werden muss.
    7. Welche Konsequenzen hat eine illegale Mehrfachbelegung?
      Eine illegale Mehrfachbelegung kann zu erheblichen Bußgeldern führen. Im schlimmsten Fall kann die Nutzung der Feuerstätten untersagt werden, bis die Mängel behoben sind. Außerdem besteht ein erhöhtes Risiko für Brände und Kohlenmonoxidvergiftungen.
    8. Wie oft muss ein Schornstein gereinigt werden?
      Die Häufigkeit der Schornsteinreinigung hängt von der Art der Feuerstätte und der Nutzung ab. In der Regel muss ein Schornstein, an den Festbrennstofffeuerstätten angeschlossen sind, mindestens einmal jährlich gereinigt werden. Der Schornsteinfeger legt die genauen Reinigungsintervalle fest.

    Verwandte Themen

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      Überblick über die wichtigsten Brandschutzbestimmungen beim Betrieb von Kaminen und Öfen.
    • Kohlenmonoxid-Gefahr
      Informationen über die Gefahren von Kohlenmonoxid und wie man sich davor schützen kann.
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      Tipps zur Steigerung der Energieeffizienz von Kaminen und Öfen.
    • Rechtliche Aspekte beim Kaminbau
      Überblick über die Genehmigungspflicht und andere rechtliche Aspekte beim Bau oder Anschluss eines Kamins.
  2. Mehrfachbelegung Schornstein – Kaminkassette Bauart 1 als Lösung

    Hallo Markus, grundsätzlich ist eine Mehrfachbelegung nicht zulässig ...
    Hallo Markus,
    grundsätzlich ist eine Mehrfachbelegung nicht zulässig. Aber Du kannst eine Kaminkassette Bauart 1 einbauen lassen. Dann wäre ein weiterer Anschluss möglich. Vor allen Dingen VORHER mit dem ZUSTÄNDIGEN Schornsteinfeger sprechen.
    Offene Kamine fallen unter die Bauart 2. Sie sind genauso zu behandeln wie Gebläsebrenner (Gas, Öl).
    Gruß Peter
    • Name:
    • Peter Seibel
  3. Schornstein Querschnitt prüfen – Berechnung für Kaminkassette

    Vielen vielen Dank, Zwei Fragen hätt ich noch ...
    Vielen vielen Dank,
    Zwei Fragen hätt ich noch : woher weiß ich denn ob der Querschnitt ausreichend ist? Die Kassette müsste ja dann logischerwiese in die Dachwohnung oder! Wie errechne ich denn den KWAbk.-Wert den diese Kassette haben sollte?
    Danke schön
    M. Schmellenkamp
  4. Schornstein Querschnitt – Schornsteinfeger berechnet Bedarf

    Hallo Markus, ob der Querschnitt ausreichend ist, kann ...
    Hallo Markus,
    ob der Querschnitt ausreichend ist, kann Dir nur der Schornsteinfeger sagen.
    Die Größe des Schornsteins und der Ofen den Du anschließen möchtest, und Die Kaminkassette die in den vorhenden offenen Kamin eingepasst wird. Sie wird wahrscheinlich eine Maßanfertigung werden. Je nach Größe deines offenen Kamins hängt auch die Heizleistung der Kassette ab. Diese Kassetten haben eine Bauartzulassung.
    Gruß Peter
    • Name:
    • Peter Seibel
  5. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 13.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 13.01.2026

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    Zweiten Kamin an Schornstein anschließen – Was ist erlaubt?

    💡 Kernaussagen: Eine Mehrfachbelegung von Schornsteinen ist grundsätzlich nicht zulässig. Eine Kaminkassette der Bauart 1 kann eine Lösung sein, um einen weiteren Kamin anzuschließen. Die Prüfung des Schornstein Querschnitts durch den Schornsteinfeger ist entscheidend. Die Heizleistung der Kaminkassette hängt von der Größe des offenen Kamins ab. Vorab muss immer der zuständige Schornsteinfeger konsultiert werden.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Mehrfachbelegung Schornstein – Kaminkassette Bauart 1 als Lösung fallen offene Kamine unter die Bauart 2 und sind wie Gebläsebrenner zu behandeln.

    Zusatzinfo: Eine Kaminkassette wird wahrscheinlich eine Maßanfertigung, abhängig von der Größe des vorhandenen offenen Kamins. Die Heizleistung der Kassette hängt von der Größe des offenen Kamins ab.

    👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie vorab den zuständigen Schornsteinfeger, um den Querschnitt des Schornsteins prüfen zu lassen, wie im Beitrag Schornstein Querschnitt – Schornsteinfeger berechnet Bedarf beschrieben. Klären Sie, ob der vorhandene Schornstein für eine Mehrfachbelegung geeignet ist und welche Kaminkassette in Frage kommt. Beachten Sie die Hinweise zur Berechnung des KW-Wertes der Kaminkassette im Beitrag Schornstein Querschnitt prüfen – Berechnung für Kaminkassette.

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