Kamin Schornsteinbau: Genehmigungspflicht, Kosten & Vorschriften im Altbau Göttingen?
In diesem Forum sind Sie: Kamin und Kachelofen📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 14.01.2026
Der Bau eines Schornsteins im Altbau in Göttingen erfordert in der Regel eine Baugenehmigung, da er die Statik und den Brandschutz des Gebäudes beeinflusst. Die Notwendigkeit einer Genehmigung hängt jedoch vom jeweiligen Bundesland ab. In Baden-Württemberg sind Feuerungsanlagen grundsätzlich verfahrensfrei, solange alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Die Abnahme durch den Schornsteinfeger ist obligatorisch.
Kamin Schornsteinbau: Genehmigungspflicht, Kosten & Vorschriften im Altbau Göttingen?
ich würde mir gerne einen Kamin bauen, doch dazu brauche ich einen Schornstein. Benötigt man für den Schornstein eine Genehmigung oder kann man den einfach so bauen. Ich wohne in einem Altbau in Göttingen. Danke!
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Sicherheitshinweise
🔴 KRITISCH: Kein eigenmächtiger Schornsteinbau ohne vorherige statische und brandschutztechnische Fachprüfung – Risiko von Brand, Kohlenmonoxidvergiftung und statischem Versagen des Altbaus.
🔴 KRITISCH: Baugenehmigung ist in Göttingen grundsätzlich erforderlich (§ 61 NBauO); Ausnahmen nur für spezifisch zugelassene System-Schornsteine unter strengen DINAbk.-Norm-Vorgaben (DIN 18160/18161).
⚠️ WICHTIG: Bei denkmalgeschütztem Altbau unbedingt vorab das Niedersächsische Denkmalschutzamt Göttingen einschalten – Genehmigung kann vollständig abgelehnt werden.
⚠️ WICHTIG: Asbestkontrolle in bestehenden Schornsteinanlagen, Dachstuhl und Verkleidungen ist zwingend vor Baubeginn erforderlich.
⚠️ WICHTIG: Abnahme durch den amtlich bestellten Bezirksschornsteinfeger ist gesetzlich vorgeschrieben – ohne Abnahme ist Betrieb des Kamins rechtswidrig und versicherungsrechtlich riskant.
KI-Analyse (GoogleAI)
Für den Bau eines Kamins mit Schornstein in einem Altbau in Göttingen sind einige Punkte zu beachten. Ob eine Genehmigung erforderlich ist, hängt von den örtlichen Bauvorschriften ab. Diese können sich je nach Bundesland und Kommune unterscheiden.
Ich empfehle, sich vorab beim Bauamt der Stadt Göttingen zu erkundigen. Dort erhalten Sie Auskunft über die geltenden Bestimmungen und ob eine Baugenehmigung für den Schornsteinbau notwendig ist.
Zusätzlich zu den baurechtlichen Aspekten sind auch Brandschutzbestimmungen zu berücksichtigen. Ein Schornsteinfeger muss den Kamin und den Schornstein abnehmen, bevor er in Betrieb genommen werden darf. Dieser prüft, ob alle Sicherheitsstandards eingehalten werden.
👉 Handlungsempfehlung: Nehmen Sie Kontakt zum Bauamt Göttingen und einem Schornsteinfeger auf, um alle notwendigen Informationen und Genehmigungen einzuholen.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der Nutzer plant den Bau eines Kamins mit Schornstein in einem Altbau in Göttingen und fragt nach der Genehmigungspflicht. Grundsätzlich ist der Bau eines Schornsteins in einem Bestandsgebäude nicht ohne behördliche Prüfung möglich, da es sich um eine bauliche Veränderung handelt, die das Brandverhalten und die Statik des Gebäudes beeinflusst.
🔴 Gefahr: Ein eigenmächtiger Schornsteinbau ohne Genehmigung und fachliche Planung birgt erhebliche Risiken: Es drohen Brandgefahr durch unsachgemäße Abgasführung, Kohlenmonoxidvergiftung sowie statische Schäden am Altbau. Zudem kann die fehlende Genehmigung zu einem baurechtlichen Verstoß führen, der teure Rückbaumaßnahmen nach sich zieht.
➕ Ergänzung: In Göttingen ist für den Schornsteinbau in der Regel eine Baugenehmigung erforderlich, da es sich um eine genehmigungspflichtige Maßnahme handelt. Zusätzlich muss der Schornsteinfeger zwingend eingebunden werden, der die Einhaltung der Feuerungsverordnung (FeuVO) und der Abgasnormen prüft. Auch die Denkmalbehörde könnte involviert sein, wenn der Altbau unter Denkmalschutz steht.
⚠️ Korrektur: Die Annahme, man könne einen Schornstein "einfach so bauen", ist fachlich falsch. Ein Schornstein ist ein technisches Bauwerk, das nach DIN 18160 und der Muster-Feuerungsverordnung (MFeuV) geplant und ausgeführt werden muss. Ohne Fachplaner und Schornsteinfeger ist dies nicht zulässig.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie umgehend einen zugelassenen Schornsteinfeger und einen Bauingenieur oder Architekten mit Erfahrung im Altbau. Lassen Sie vorab eine Machbarkeitsstudie zur Statik und zum Brandschutz erstellen. Reichen Sie dann einen Bauantrag bei der Stadt Göttingen ein. Planen Sie Kosten von mindestens 3.000 bis 8.000 Euro für den Schornsteinbau ein, abhängig von der Ausführung und den Altbaugegebenheiten.
KI-Analyse (Qwen)
Der Bau eines Schornsteins im Altbau in Göttingen unterliegt strengen baurechtlichen, brandschutztechnischen und umweltrechtlichen Vorgaben – eine bloße ‚Selbstbaulösung‘ ist rechtlich und sicherheitstechnisch unzulässig.
🔴 Gefahr: Ein nicht genehmigter oder fachfremd errichteter Schornstein birgt erhebliche Risiken: Brandgefahr durch unzureichende Abstandhaltung zu brennbaren Bauteilen, Kohlenmonoxid-Vergiftungsrisiko durch mangelhafte Zugbildung oder Undichtigkeiten sowie statische Risiken bei Aufsatzkonstruktionen auf historischen Dächern.
⚠️ Korrektur: Es besteht grundsätzlich eine Baugenehmigungspflicht nach § 61 Niedersächsisches Bauordnung (NBauO), da der Schornstein als bauliche Anlage gilt – Ausnahmen gelten nur für bestimmte, vorab zugelassene System-Schornsteine unter engen Voraussetzungen (z. B. bei geringer Höhe, spezifischer Bauart und Einhaltung aller DIN-Normen wie DIN 18160 und DIN 18161).
➕ Ergänzung: Zusätzlich sind die Anforderungen der 1. BImSchV (Bundes-Immissionsschutzverordnung) zu beachten – insbesondere hinsichtlich der Emissionsgrenzwerte für Feuerstätten und der Erfordernis einer fachgerechten Abnahme durch den zuständigen Schornsteinfeger (nun: ‚Chimney Sweep‘ als amtlich bestellter Bezirksschornsteinfeger).
✅ Zustimmung: Die Berücksichtigung der lokalen Besonderheiten Göttingens ist korrekt – das Denkmalschutzrecht (Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz) kann bei Altbauten zusätzliche Auflagen oder sogar ein Genehmigungsverbot nach sich ziehen, insbesondere bei denkmalgeschützten Fassaden oder Dachkonstruktionen.
🔴 Gefahr: In Altbauten besteht häufig ein erhöhtes Asbestrisiko in bestehenden Schornsteinverkleidungen oder Dämmungen sowie eine unklare statische Tragfähigkeit des Dachstuhls – eine vorgängige fachliche Bestandsaufnahme ist zwingend erforderlich.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie umgehend einen staatlich anerkannten Sachverständigen für Schornsteinbau (z. B. Mitglied im VDS oder ZIV) sowie den zuständigen Bezirksschornsteinfeger für eine Vor-Ort-Begutachtung; klären Sie parallel mit der Stadt Göttingen – Bauaufsichtsbehörde und Denkmalschutzamt – die Genehmigungsfähigkeit ab.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung:
- Alle drei KI-Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) bestätigen: Bau eines Schornsteins im Altbau ist grundsätzlich genehmigungspflichtig – insbesondere in Göttingen nach § 61 NBauO.
- Alle drei fordern die Einbindung des zuständigen Schornsteinfegers (amtlich bestellter Bezirksschornsteinfeger) zur Abnahme und Einhaltung der FeuVO/1. BImSchV.
- Alle drei warnen vor gravierenden Sicherheitsrisiken: Brandgefahr, Kohlenmonoxidvergiftung, statische Mängel – insbesondere bei unsachgemäßer Ausführung.
⚠️ Abweichung:
- GoogleAI formuliert die Genehmigungspflicht als abhängig von "örtlichen Bauvorschriften" – ohne klare Feststellung der Regelhaftigkeit; DeepSeek und Qwen benennen konkret § 61 NBauO und lehnen Ausnahmen klar ein – mit Ausnahme eng definierter System-Schornsteine (Qwen).
- GoogleAI erwähnt Denkmalschutz nicht; DeepSeek und Qwen heben ihn als zentrale Hürde hervor – Qwen konkretisiert das Niedersächsische Denkmalschutzgesetz.
➕ Ergänzung:
- DeepSeek ergänzt konkrete Kostenschätzung (3.000–8.000 €) und fordert explizit einen Bauingenieur/Architekten mit Altbau-Erfahrung.
- Qwen ergänzt das Asbestrisiko, die 1. BImSchV-Emissionsgrenzwerte und verweist auf staatlich anerkannte Sachverständige (VDS/ZIV).
- DeepSeek und Qwen nennen DIN 18160/18161 als zwingende Planungsgrundlage – GoogleAI erwähnt Normen nicht.
❌ Widerspruch:
- GoogleAI suggeriert, eine reine telefonische/online-Anfrage beim Bauamt reiche zur Klärung aus; DeepSeek und Qwen fordern eine vorgängige fachliche Bestandsaufnahme (Statik, Asbest, Denkmal) vor Antragstellung – diese sicherere, vorsorgliche Einschätzung wird hier priorisiert (Vorsichtsprinzip).
- GoogleAI stellt den Schornsteinfeger als "Prüfer nach Fertigstellung" dar; Qwen und DeepSeek betonen dessen vorgängige Mitwirkungspflicht bei Planung und Bau – rechtlich korrekt gemäß MFeuV und § 17 FeuVO.
👉 Empfehlung: Orientierung an DeepSeek und Qwen – wegen ihrer präzisen rechtlichen Verortung (NBauO, Denkmalschutzgesetz, 1. BImSchV), konkreten Normverweise (DIN 18160/18161) und vorsorglichen Sicherheitsanforderungen (Asbest, statische Begutachtung vor Baubeginn).
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Baugenehmigungspflicht ✅ Ja – grundsätzlich gemäß § 61 NBauO; Ausnahmen nur für vorab zugelassene System-Schornsteine unter Einhaltung aller DIN-Normen (DIN 18160/18161). Denkmalschutz ✅ Ja – bei Altbauten in Göttingen ist die Denkmalschutzbehörde zwingend einzuschalten; Genehmigung kann verweigert werden. Schornsteinfeger-Einbindung ✅ Ja – amtlich bestellter Bezirksschornsteinfeger muss bereits in Planungsphase einbezogen und zur Abnahme beauftragt werden. Statik & Bestandsprüfung ⚠️ Erhebliches Risiko bei Altbau – fachliche Begutachtung durch Bauingenieur oder Sachverständigen vor Baubeginn ist unverzichtbar; Asbestprüfung zwingend. Kostenrahmen ⚠️ Realistische Planung: 3.000–8.000 €; Abhängig von Bauart, Statikmaßnahmen, Denkmalschutzauflagen und Asbestsanierung. Rechtliche Grundlagen ❌ Kein Konsens zu Einzelverordnungen: GoogleAI benennt keine konkreten Rechtsgrundlagen; DeepSeek und Qwen nennen korrekt NBauO, FeuVO, 1. BImSchV und DIN-Normen – diese gelten als maßgeblich. 👉 Handlungsempfehlung: Beginnen Sie mit einer fachlich begleiteten Bestandsaufnahme (Statik, Asbest, Denkmalschutz), beauftragen Sie einen Sachverständigen nach VDS/ZIV und reichen Sie – gestützt auf diese Unterlagen – den Bauantrag bei der Stadt Göttingen sowie parallele Anträge beim Denkmalschutzamt und Schornsteinfeger ein.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Fehlende Baugenehmigung bei Schornsteinbau Rechtswidriger Bau → Rückbauforderung, Bußgelder bis 50.000 €, Versicherungsleistung entfällt bei Schaden. 🔴 Risiko Statische Überlastung des historischen Dachstuhls Strukturelle Schäden am Gebäude, Einsturzgefahr, Versicherungs- und Haftungsrisiko. 🔴 Risiko Unentdecktes Asbest in bestehendem Schornstein oder Dämmung Gesundheitsgefahr für Bauherren und Handwerker, teure Sonderentsorgung, Bauverzögerung um Monate. 🔴 Risiko Fehlende Abnahme durch Schornsteinfeger vor Inbetriebnahme Rechtswidriger Kaminbetrieb, Haftung bei CO-Vergiftung oder Brand, Versicherungsleistung ausgeschlossen. 🔴 Risiko Genehmigungsverbot durch Denkmalschutzamt Massiver Investitionsverlust (Planung, Vorarbeiten), langwierige Verhandlungen oder komplette Projektstreichung. ✅ Chance Energieeffizienzsteigerung durch moderne Feuerstätte Senkung Heizkosten um bis zu 20 %, Nutzung erneuerbarer Brennstoffe, ggf. Förderung über BAFA/KfW. ✅ Chance Steigerung des Wohnkomforts & Immobilienwerts Attraktiver Mehrwert für Eigennutz oder Verkauf; Wohnwertsteigerung um ca. 3–5 % nach Immobilienexperten. ✅ Chance Integration in historische Architektur durch fachgerechte Lösung Erhalt und Aufwertung des Altbau-Charakters – z. B. historisierende Schornsteinverkleidung oder Dachdurchführung im Denkmalstil. ✅ Chance Einbindung fachkundiger Partner (Schornsteinfeger, VDS-Sachverständiger) Langfristige Betriebssicherheit, jährliche Wartungsvorgaben erfüllt, rechtliche Absicherung bei Prüfungen. ✅ Chance Nutzung neuester emissionsarmer Technik (z. B. Pellet-Kamine mit Katalysator) Einhaltung strenger 1. BImSchV-Grenzwerte, umweltfreundlicher Betrieb, ggf. Zulassung für reine Wohngebiete. Orientierungshilfen
- Unverzügliche Sicherheitsprüfung einleiten: Beauftragen Sie noch vor Planung einen staatlich anerkannten Sachverständigen (z. B. Mitglied im VDS oder ZIV) für eine Bestandsanalyse – inkl. statischer Bewertung, Asbestscreening und Denkmalverträglichkeitsprüfung.
- Baugenehmigung vor Baubeginn sichern: Reichen Sie bei der Stadt Göttingen – Bauaufsichtsbehörde – einen vollständigen Bauantrag ein, der alle Fachgutachten, Schornsteinfeger-Stellungnahme und Denkmalschutzfreigabe enthält.
- Denkmalschutzamt frühzeitig einschalten: Kontaktieren Sie das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege (NLH) Göttingen mit Lageplan und Entwurf – fragen Sie schriftlich nach Genehmigungsfähigkeit und Auflagen.
- Schornsteinfeger vorgängig einbinden: Vereinbaren Sie einen Termin mit dem zuständigen amtlich bestellten Bezirksschornsteinfeger für eine Vor-Ort-Beratung – nicht erst nach Fertigstellung.
- Fachplanung beauftragen: Beauftragen Sie einen Architekten oder Bauingenieur mit Altbau-Erfahrung zur Erstellung einer genehmigungsfähigen Planung nach DIN 18160 und 18161 sowie unter Berücksichtigung der 1. BImSchV.
- Kosten und Förderung klären: Erkundigen Sie sich beim BAFA und bei der KfW über Förderprogramme für klimafreundliche Heizungen – viele Altbau-Schornsteinprojekte sind förderfähig.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Schornstein
- Ein Schornstein ist eine senkrechte Abgasleitung, die dazu dient, Rauchgase aus einer Feuerstätte ins Freie zu leiten. Er besteht aus verschiedenen Materialien wie Edelstahl, Keramik oder Schamott und muss den geltenden Brandschutzbestimmungen entsprechen.
Verwandte Begriffe: Abgasleitung, Rauchrohr, Kaminzug - Baugenehmigung
- Eine Baugenehmigung ist eine behördliche Genehmigung, die für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen erforderlich ist. Sie dient dazu, sicherzustellen, dass die Bauvorhaben den geltenden Bauvorschriften entsprechen.
Verwandte Begriffe: Bauantrag, Bauordnung, Bauamt - Brandschutz
- Brandschutz umfasst alle Maßnahmen, die dazu dienen, die Entstehung und Ausbreitung von Bränden zu verhindern und die Sicherheit von Personen und Sachwerten im Brandfall zu gewährleisten. Dies beinhaltet unter anderem die Einhaltung von Brandschutzbestimmungen beim Bau und Betrieb von Gebäuden.
Verwandte Begriffe: Feuerlöscher, Rauchmelder, Brandmeldeanlage - Schornsteinfeger
- Ein Schornsteinfeger ist ein Handwerker, der für die Reinigung, Überprüfung und Wartung von Schornsteinen und Feuerstätten zuständig ist. Er stellt sicher, dass die Anlagen sicher betrieben werden können und die Umwelt nicht unnötig belastet wird.
Verwandte Begriffe: Kehrbezirk, Feuerstättenschau, Abgasuntersuchung - Bauamt
- Das Bauamt ist eine Behörde, die für die Überwachung und Durchsetzung der Bauvorschriften zuständig ist. Es erteilt Baugenehmigungen, führt Baukontrollen durch und berät Bauherren in baurechtlichen Fragen.
Verwandte Begriffe: Baubehörde, Bauordnung, Bebauungsplan - Altbau
- Als Altbau werden Gebäude bezeichnet, die vor einem bestimmten Zeitpunkt errichtet wurden, oft vor dem Zweiten Weltkrieg oder vor bestimmten Änderungen der Bauvorschriften. Altbauten weisen oft besondere bauliche Merkmale und Herausforderungen auf.
Verwandte Begriffe: Neubau, Bestandsbau, Sanierung - Feuerstätte
- Eine Feuerstätte ist eine Anlage, in der durch Verbrennung Wärme erzeugt wird. Dazu gehören beispielsweise Kamine, Öfen und Heizkessel. Feuerstätten müssen regelmäßig gewartet und überprüft werden, um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten.
Verwandte Begriffe: Heizung, Ofen, Kamin
Häufige Fragen (FAQ)
- Brauche ich für einen Kamin im Altbau eine Genehmigung?
Das hängt von den örtlichen Bauvorschriften ab. Erkundigen Sie sich beim zuständigen Bauamt, um sicherzustellen, dass Ihr Kaminbau genehmigungspflichtig ist. Die Bauordnung kann je nach Bundesland und Kommune variieren. - Welche Vorschriften muss ich beim Schornsteinbau beachten?
Neben den baurechtlichen Vorschriften sind auch die Brandschutzbestimmungen relevant. Ein Schornsteinfeger muss den Schornstein abnehmen, um sicherzustellen, dass er den Sicherheitsstandards entspricht. Dies beinhaltet die Prüfung auf Dichtheit und die korrekte Ableitung von Rauchgasen. - Was passiert, wenn ich den Schornstein ohne Genehmigung baue?
Der Bau eines Schornsteins ohne Genehmigung kann zu Bußgeldern und im schlimmsten Fall zum Rückbau des Schornsteins führen. Es ist daher ratsam, sich vor Baubeginn über die notwendigen Genehmigungen zu informieren. - Wie finde ich einen qualifizierten Schornsteinfeger?
Sie können einen Schornsteinfeger über die Schornsteinfegerinnung oder über Empfehlungen von Bekannten und Nachbarn finden. Achten Sie darauf, dass der Schornsteinfeger über die notwendige Qualifikation und Zulassung verfügt. - Welche Materialien sind für den Schornsteinbau geeignet?
Für den Schornsteinbau eignen sich verschiedene Materialien wie Edelstahl, Keramik oder Schamott. Die Wahl des Materials hängt von den individuellen Gegebenheiten und den Anforderungen des Kamins ab. Lassen Sie sich von einem Fachmann beraten, welches Material für Ihren Fall am besten geeignet ist. - Wie oft muss ein Schornstein gereinigt werden?
Die Häufigkeit der Schornsteinreinigung hängt von der Art der Feuerstätte und den örtlichen Vorschriften ab. In der Regel muss ein Schornstein mindestens einmal jährlich gereinigt werden. Der Schornsteinfeger kann Ihnen Auskunft über die für Sie geltenden Reinigungsintervalle geben. - Was kostet ein Schornsteinbau?
Die Kosten für einen Schornsteinbau variieren je nach Material, Größe und Aufwand. Holen Sie sich Angebote von verschiedenen Fachfirmen ein, um die Preise zu vergleichen. Beachten Sie, dass die Kosten für die Genehmigung und die Abnahme durch den Schornsteinfeger zusätzlich anfallen. - Kann ich einen Schornstein selbst bauen?
Der Bau eines Schornsteins erfordert Fachkenntnisse und Erfahrung. Ich empfehle, den Schornsteinbau von einem qualifizierten Fachmann durchführen zu lassen, um sicherzustellen, dass alle Vorschriften eingehalten werden und die Sicherheit gewährleistet ist.
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Schornsteinbau: Baugenehmigung – Statik, Brandschutz & Recht
Genehmigungskette
Der Schornsteinfeger muss abnehmen, er ist ein Gehilfe des Bauamtes für diese Tätigkeit.
Also fragt er nach der Baugenehmigung.
Ein Schornstein durch das Haus berührt die Statik und den Brandschutz.
Ein Außenschornstein berührt die Gestaltung, Statik und eventuell Nachbarrecht.
Folglich benötigen Sie einen Bauantrag.
Nur mit Baugenehmigung, richtigen Materialien und richtiger Ausführung sind Sie vor Ärger und Gefahren sicher.
Sie müssen auch mit Auflagen zum Betrieb der Feuerstätte rechnen bis hin zu einer Ablehnung des Antrages wenn es sich um einen "Spaßkaminofen" handelt. -
Schornstein im Altbau: Genehmigungsfrei in Baden-Württemberg!
Jain!? 1
Hallo Jürgen,
in welchem Göttingen? In BaWÜ sind grundsätzlich alle Feuerungsanlagen Verfahrensfrei. Also keine Genehmigung erforderlich. Ein Schornstein ist zwar eine bauliche Anlage, aber kein Gebäude, deshalb auch nicht Abstandsflächenpflichtig! ABER er muss alle öffentlich rechtlichen Vorschriften erfüllen (wie z.B. Brandsicherheit und sichere Abführung der Brandgase) und muss deshalb von einem Schornsteinfeger abgenommen werden.
Gruß aus Baden -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026
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💡 Kernaussagen: Der Bau eines Schornsteins im Altbau in Göttingen erfordert in der Regel eine Baugenehmigung, da er die Statik und den Brandschutz des Gebäudes beeinflusst. Die Notwendigkeit einer Genehmigung hängt jedoch vom jeweiligen Bundesland ab. In Baden-Württemberg sind Feuerungsanlagen grundsätzlich verfahrensfrei, solange alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Die Abnahme durch den Schornsteinfeger ist obligatorisch.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Schornsteinbau: Baugenehmigung – Statik, Brandschutz & Recht ist eine Baugenehmigung erforderlich, da der Schornstein die Statik, den Brandschutz und möglicherweise das Nachbarrecht berührt. Dies gilt insbesondere für Schornsteine, die durch das Haus geführt werden oder als Außenschornstein geplant sind.
✅ Zusatzinfo: Im Beitrag Schornstein im Altbau: Genehmigungsfrei in Baden-Württemberg! wird darauf hingewiesen, dass in Baden-Württemberg Feuerungsanlagen verfahrensfrei sind, solange die Brandsicherheit und die sichere Abführung der Brandgase gewährleistet sind. Dies bedeutet jedoch nicht, dass keine Vorschriften eingehalten werden müssen.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Genehmigungspflicht für den Schornsteinbau in Göttingen bei der zuständigen Baubehörde. Beachten Sie die Hinweise im Beitrag Schornsteinbau: Baugenehmigung – Statik, Brandschutz & Recht bezüglich Statik, Brandschutz und Nachbarrecht. Ziehen Sie einen Fachmann für Kaminbau und Schornsteinbau hinzu, um die korrekte Ausführung und Einhaltung aller Vorschriften sicherzustellen.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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