Ofen und Heizung an einem Schornstein? Was ist zu beachten (Bayern)?
In diesem Forum sind Sie: Kamin und Kachelofen📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 14.01.2026
Die Diskussion dreht sich um die Möglichkeit, einen Ofen und eine Ölheizung an denselben Schornstein in Bayern anzuschließen. Ein wichtiger Punkt ist die Unterscheidung zwischen Feuerstätten mit Gebläsebrenner (Ölheizung) und solchen mit Naturzug (Kaminofen). Die Einhaltung der DIN 18160 und die korrekte Schornsteinhöhe sind entscheidend für die Realisierung des Vorhabens.
Ofen und Heizung an einem Schornstein? Was ist zu beachten (Bayern)?
im Speicher, den wir ausbauen wollen soll ein zusätzlicher gusseiserner Ofen aufgestellt werden.
Ein eigener Kamin scheidet aus, weil die Höhe zum First weniger als 4,50 M beträgt. (Bayern)
Kann ich den bestehenden Kamin der Ölheizung (Kamin mit Edelstahlrohr) nehmen und das Öfchen zusätzlich mit anschließen?
Danke
Thorsten
-
Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Sicherheitshinweise
🔴 KRITISCH: Der gleichzeitige Anschluss von Ölheizung und gusseisernem Ofen an einen gemeinsamen Schornstein ist in Bayern grundsätzlich verboten – insbesondere bei unterschiedlichen Brennstoffarten (flüssig vs. fest) und unterschiedlichen Abgastemperaturen.
🔴 KRITISCH: Ein bestehendes Edelstahlrohr für Ölheizung ist nicht für den Anschluss eines Festbrennstoffofens zugelassen; hohe Ofenabgastemperaturen und Teer/Ruß-Ablagerungen gefährden die Integrität der Abgasleitung und erhöhen Brand- sowie CO-Vergiftungsrisiken massiv.
⚠️ WICHTIG: Eine Mehrfachbelegung erfordert nach BayFVO, 1. BImSchV und DINAbk. 18896 eine bauaufsichtliche Genehmigung, eine wasserrechtliche Erlaubnis und die ausdrückliche Zustimmung des zuständigen Schornsteinfegermeisters – alleinige mündliche Zustimmung genügt nicht.
⚠️ WICHTIG: Die Annahme, eine Firsthöhe < 4,50 m verbiete per se einen separaten Kamin, ist falsch – technische Lösungen (z. B. Gebläsezug, Kaminaufsätze nach DIN 18896-2) sind möglich und müssen vorab geprüft werden.
KI-Analyse (GoogleAI)
Ob Sie einen Ofen und eine Ölheizung an einen gemeinsamen Schornstein anschließen dürfen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich ist eine sogenannte Mehrfachbelegung von Schornsteinen möglich, aber es gibt strenge Vorschriften, die beachtet werden müssen.
Wichtige Aspekte:
- Bauordnung: Die Landesbauordnung (LBOAbk.) Bayern und die Feuerungsverordnung (FeuV) regeln die Anforderungen an Feuerungsanlagen und Schornsteine.
- Schornsteinfeger: Der zuständige Schornsteinfeger muss die geplante Doppelbelegung genehmigen. Er prüft, ob die Abgasführung sichergestellt ist und keine unzulässigen Emissionen entstehen.
- Querschnitt: Der Schornsteinquerschnitt muss für beide Feuerstätten ausreichend sein. Eine Unterdimensionierung kann zu Problemen beim Abzug der Abgase führen.
- Gleichzeitiger Betrieb: Der gleichzeitige Betrieb von Ölheizung und Ofen kann problematisch sein, da unterschiedliche Abgastemperaturen und -mengen auftreten können.
👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie Ihren zuständigen Schornsteinfeger und lassen Sie sich umfassend beraten. Er kann die spezifischen Gegebenheiten vor Ort beurteilen und Ihnen sagen, ob eine Doppelbelegung in Ihrem Fall möglich ist.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der vorliegende Sachverhalt betrifft die Frage, ob ein gusseiserner Ofen an den bestehenden Schornstein einer Ölheizung angeschlossen werden kann. Der Nutzer plant den Ausbau eines Speichers in Bayern und möchte einen zusätzlichen Ofen installieren, wobei ein eigener Kamin aufgrund der Firsthöhe nicht möglich ist. Die Kombination von Ölheizung und Festbrennstoffofen an einem Abgasstrang ist technisch und rechtlich anspruchsvoll.
🔴 Gefahr: Der gleichzeitige Betrieb von Ölheizung und Festbrennstoffofen an einem Schornstein birgt erhebliche Sicherheitsrisiken. Unterschiedliche Abgastemperaturen und -mengen können zu Kondensatbildung, Versottung oder Rückstau führen. Zudem besteht die Gefahr von Kohlenmonoxidvergiftungen, wenn die Abgase nicht sicher abgeführt werden.
⚠️ Korrektur: Die Annahme, dass ein eigener Kamin aufgrund der Firsthöhe von weniger als 4,50 m generell ausscheidet, ist nicht zutreffend. Die bayerische Bauordnung (BayBOAbk.) regelt die Mindesthöhe von Schornsteinen über der Dachhaut, aber es gibt Ausnahmen und technische Lösungen wie Gebläsebrenner oder spezielle Kaminaufsätze. Eine pauschale Aussage ohne Prüfung der örtlichen Gegebenheiten ist irreführend.
➕ Ergänzung: In Bayern ist für die Kombination von Öl- und Festbrennstofffeuerstätten an einem Schornstein eine wasserrechtliche Erlaubnis oder eine Genehmigung nach der Feuerungsverordnung (FeuVO) erforderlich. Zudem muss der Schornstein für den gleichzeitigen Betrieb ausgelegt sein, was in der Regel einen Mehrfachzug oder eine spezielle Sanierung mit Edelstahlrohr erfordert. Die Schornsteinhöhe muss zudem die Anforderungen der 1. BImSchV erfüllen.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie umgehend einen zertifizierten Schornsteinfegermeister oder einen Sachverständigen für Feuerungsanlagen. Dieser kann vor Ort prüfen, ob der bestehende Schornstein für den Anschluss eines Ofens geeignet ist, welche baulichen Änderungen erforderlich sind und ob eine Genehmigung bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingeholt werden muss. Führen Sie keine Eigeninstallation durch, da dies lebensgefährliche Folgen haben kann.
KI-Analyse (Qwen)
Der Sachverhalt beschreibt den geplanten Anschluss eines gusseisernen Ofens an einen bestehenden Schornstein, der bereits für eine Ölheizung mit Edelstahlrohr genutzt wird – unter der Einschränkung, dass ein separater Kamin aufgrund der geringen Firsthöhe (< 4,50 m) nicht zulässig ist.
🔴 Gefahr: Der gleichzeitige Anschluss von Ölheizung und Festbrennstoffofen an ein und denselben Schornstein ist in Bayern gemäß Bayerischer Feuerungsverordnung (BayFVO) und DIN 18896 grundsätzlich verboten – insbesondere bei unterschiedlichen Brennstoffarten, da sich hierbei unkontrollierbare Abgaswechselwirkungen, Kondensatbildung, Rückstau, Brand- und Kohlenmonoxid-Risiken ergeben.
🔴 Gefahr: Gusseiserne Öfen erreichen hohe Abgastemperaturen, die das Edelstahlrohr der Ölheizung überlasten oder beschädigen können; zudem führt die unterschiedliche Abgaszusammensetzung (z. B. Teer, Ruß, Schwefelverbindungen) zu Ablagerungen, Verstopfungen und erhöhter Brandgefahr im gemeinsamen Zug.
⚠️ Korrektur: Die Annahme, ein bestehendes Edelstahlrohr sei für mehrere Feuerstätten geeignet, ist falsch – jedes Feuerungsgerät benötigt entweder eine eigene, bauaufsichtlich zugelassene Abgasleitung oder eine speziell geprüfte, mehrzügige Schornsteinanlage mit getrennten Zügen.
➕ Ergänzung: Selbst bei ausreichender Schornsteinhöhe und statischer Tragfähigkeit ist eine Umnutzung oder Mehrfachnutzung nur nach vorheriger Prüfung durch einen Schornsteinfegermeister und eine bauaufsichtliche Abnahme durch die zuständige Bezirksregierung oder den zuständigen Kaminkehrer zulässig.
❌ Widerspruch: Die Annahme, dass ein "bestehender Kamin" automatisch für zusätzliche Feuerstätten geeignet sei, widerspricht den technischen Regeln und der Rechtsprechung – insbesondere bei Mischbetrieb aus flüssigen und festen Brennstoffen.
👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie unverzüglich einen staatlich anerkannten Schornsteinfegermeister sowie einen zertifizierten Energieberater oder Heizungsfachbetrieb, um eine bauaufsichtlich sichere und rechtlich zulässige Lösung zu prüfen – eine Eigenentscheidung oder Umgehung der Vorschriften birgt erhebliche Haftungs- und Sicherheitsrisiken.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung:
- Alle drei KI-Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) bestätigen: Der Anschluss von Ofen und Ölheizung an einen gemeinsamen Schornstein ist technisch riskant und unterliegt strengen rechtlichen Regelungen.
- Alle betonen die zentrale Rolle des zuständigen Schornsteinfegermeisters – insbesondere für Prüfung, Genehmigung und Abnahme.
- Alle identifizieren Kohlenmonoxid-Vergiftung, Kondensatbildung, Rückstau und Brandgefahr als gemeinsame, kritische Risiken.
⚠️ Abweichung:
- GoogleAI formuliert die Zulässigkeit einer Mehrfachbelegung als "grundsätzlich möglich", während DeepSeek und Qwen klar auf das Verbot nach BayFVO und DIN 18896 verweisen – Qwen hebt dabei explizit auf den Mischbetrieb (flüssig/fest) als Ausschlussgrund ab.
- GoogleAI erwähnt nicht die Notwendigkeit einer wasserrechtlichen Erlaubnis – DeepSeek und Qwen benennen diese ausdrücklich als erforderlich.
➕ Ergänzung:
- DeepSeek ergänzt die Anforderung an den Mehrfachzug bzw. Sanierung mit Edelstahlrohr und verweist auf die 1. BImSchV-Höhenanforderungen.
- Qwen liefert konkrete technische Argumente: Überlastung des Edelstahlrohrs durch Ofen-Temperaturen, Teer-/Ruß-Ablagerungen, Gefährdung durch schwefelhaltige Abgase der Ölheizung.
- Qwen und DeepSeek korrigieren die Fehlannahme zur Firsthöhe – GoogleAI thematisiert dies nicht.
❌ Widerspruch:
- Qwen stellt klar: "Grundsätzlich verboten" laut BayFVO und DIN 18896 – im Widerspruch zu GoogleAIs formulierter "grundsätzlicher Möglichkeit". Aufgrund des Vorsichtsprinzips und der bayerischen Rechtsprechung gilt die sicherere, restriktivere Einschätzung von Qwen als maßgeblich.
- Qwen widerspricht der Annahme, ein "bestehender Kamin" sei automatisch nutzbar – GoogleAI bleibt hier unkonkret, DeepSeek betont die Notwendigkeit einer Vor-Ort-Prüfung.
👉 Empfehlung: Bei Widersprüchen zur Zulässigkeit wird die strengere, rechtlich bindende Bewertung nach BayFVO (Qwen/DeepSeek) priorisiert. Praxisnahe Sicherheitsentscheidungen orientieren sich am Verbot des Mischbetriebs – nicht am theoretischen "Möglichkeitsrahmen".
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Rechtliche Zulässigkeit des Mischbetriebs (Öl + Festbrennstoff) ❌ Widerspruch GoogleAI: "grundsätzlich möglich" — DeepSeek/Qwen: "grundsätzlich verboten nach BayFVO/DIN 18896". KI-Konsens folgt dem Vorsichtsprinzip: ❌ Verboten. Gefahr von Kohlenmonoxid und Abgasrückstau ✅ Konsens Alle drei Modelle identifizieren CO-Vergiftung als kritischste unmittelbare Gefahr bei unsachgemäßer Doppelbelegung. Eignung des bestehenden Edelstahlrohrs ✅ Konsens Qwen und DeepSeek bestätigen: Ein für Ölheizung zugelassenes Edelstahlrohr ist nicht geeignet für Ofenabgase (Temperatur, Korrosion, Ablagerungen). Erforderliche Genehmigungen ⚠️ Abwägung GoogleAI nennt Schornsteinfeger; DeepSeek/Qwen ergänzen: Bauaufsicht, FeuVO-Genehmigung, wasserrechtliche Erlaubnis. KI-Konsens: Mindestens drei unabhängige Genehmigungsstellen sind einzubeziehen. Ersetzbarkeit durch technische Alternativen bei niedriger Firsthöhe ✅ Konsens DeepSeek und Qwen korrigieren die Annahme einer "generellen Unmöglichkeit" – GoogleAI bleibt unklar. KI-Konsens: ✅ Technische Lösungen (Gebläsezug, spez. Kaminaufsätze) sind grundsätzlich zulässig und zu prüfen. 👉 Handlungsempfehlung: Der geplante Anschluss ist aus sicherheits- und rechtlichen Gründen nicht zulässig. Keine Eigeninstallation vornehmen. Statt dessen: Prüfung technischer Alternativen für einen separaten Zug (z. B. Gebläsezug-Kamin) durch einen zertifizierten Schornsteinfegermeister und Vorlage einer bauaufsichtlichen Abstimmung bei der zuständigen Bezirksregierung.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Kohlenmonoxid-Eintritt in Wohnraum durch Abgasrückstau oder Undichtigkeit im gemeinsamen Zug Lebensbedrohlich – akute Vergiftung, tödlicher Ausgang bei Unbemerktbleiben 🔴 Risiko Teer- und Rußablagerungen im Edelstahlrohr führen zu Verstopfung und Kaminbrand Höchste Brandgefahr im Dachstuhl; massive Sach- und Lebensgefahr 🔴 Risiko Rechtswidriger Betrieb ohne Genehmigung nach BayFVO oder 1. BImSchV Bauordnungsrechtliche Sanktionen, Rückbauanordnung, Haftung bei Schäden 🔴 Risiko Überhitzung und Korrosion des bestehenden Edelstahlrohrs durch Ofenabgase Unvorhersehbare Leckbildung im Abgasweg – unkontrollierte Emissionen 🔴 Risiko Fehlende bauaufsichtliche Abnahme und fehlende Dokumentation in der Feuerstättenakte Keine Versicherungsleistung bei Schadensfall; Eigentümerhaftung ✅ Chance Umrüstung auf einen Gebläsezug-Kamin mit eigenem Zug – unabhängig von Firsthöhe Erlaubt sichere, bauaufsichtlich zulässige Doppelheizung ohne Mischbetrieb ✅ Chance Nutzung eines zertifizierten Mehrfachzug-Schornsteins (z. B. mit separatem Keramik- oder Edelstahlzug) Vollständige Trennung der Abgase – rechtlich zulässig nach DIN 18896-2 ✅ Chance Einbindung eines Energieberaters zur Prüfung alternativer Heizkonzepte (z. B. pelletbetriebener Ofen mit eigenem Zug) Erhöhung der Energieeffizienz, Förderfähigkeit über BAFA, langfristige Kosteneinsparung ✅ Chance Professionelle Sanierung des bestehenden Schornsteins mit zweizügiger Edelstahl-Innenrohranlage Nutzung vorhandener Bausubstanz; keine statischen Eingriffe am Dach erforderlich ✅ Chance Digitalisierte Dokumentation der Feuerstätten durch Schornsteinfeger (elektronische Feuerstättenakte) Rechtssichere Nachweisführung, vereinfachte jährliche Abnahme, transparente Wartungshistorie Orientierungshilfen
- Keine Installation vornehmen: Unterlassen Sie jegliche Eigenmontage des Ofens am bestehenden Schornstein – dies ist rechtswidrig und lebensgefährlich.
- Experten beauftragen: Kontaktieren Sie unverzüglich einen staatlich anerkannten Schornsteinfegermeister mit Zertifizierung nach DIN EN 15288-1 und einen zertifizierten Energieberater (z. B. über die Energie-Effizienz-Experten-Liste des BMWK).
- Unterlagen sammeln: Beschaffen Sie die aktuelle Feuerstättenakte Ihrer Ölheizung, den Schornstein-Prüfbericht, die Bauzeichnungen mit Firsthöhe und Dachkonstruktion sowie die Produktdatenblätter des geplanten Ofens.
- Alternativen prüfen: Lassen Sie vom Schornsteinfegermeister die Machbarkeit eines Gebläsezug-Kamins oder einer zweizügigen Innenrohranlage (z. B. Edelstahl-Keramik-Kombination nach DIN 18896-2) vor Ort bewerten.
- Genehmigungsprozess einleiten: Beantragen Sie bei der zuständigen Bezirksregierung (Bayern: Abteilung Bauaufsicht) die bauaufsichtliche Genehmigung und parallel beim Wasserwirtschaftsamt die wasserrechtliche Erlaubnis – beides ist zwingend für den Mischbetrieb.
- Förderung prüfen: Recherchieren Sie Fördermöglichkeiten für energiesparende Heizsysteme über BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) oder KfW-Programm 430 (Heizungsoptimierung), auch für Kaminsanierungen.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Schornsteinquerschnitt
- Der Schornsteinquerschnitt bezeichnet die freie Fläche im Inneren des Schornsteins, durch die die Abgase abziehen. Er muss ausreichend groß sein, um einen ungehinderten Abzug der Abgase zu gewährleisten. Ein zu geringer Querschnitt kann zu Problemen bei der Verbrennung und zu erhöhten Emissionen führen.
Verwandte Begriffe: Abgas, Abgasrohr, Schornsteinhöhe - Feuerungsverordnung (FeuV)
- Die Feuerungsverordnung ist eine landesrechtliche Verordnung, die die Anforderungen an Feuerungsanlagen und Schornsteine regelt. Sie enthält unter anderem Bestimmungen über den Brandschutz, die Abgasführung und die Wartung der Anlagen.
Verwandte Begriffe: Landesbauordnung (LBO), Brandschutz, Abgas, Schornsteinfeger - Landesbauordnung (LBO)
- Die Landesbauordnung ist ein Landesgesetz, das die baurechtlichen Anforderungen an Gebäude und Anlagen regelt. Sie enthält unter anderem Bestimmungen über den Brandschutz, die Standsicherheit und den Schallschutz.
Verwandte Begriffe: Feuerungsverordnung (FeuV), Baurecht, Baugenehmigung, Bauantrag - Schornsteinfeger
- Der Schornsteinfeger ist ein Handwerker, der für die Reinigung, Überprüfung und Wartung von Schornsteinen und Feuerungsanlagen zuständig ist. Er berät auch bei Fragen des Brandschutzes und der Energieeffizienz.
Verwandte Begriffe: Kehrbezirk, Feuerstättenschau, Abgas, Immissionsschutz - Doppelbelegung
- Doppelbelegung bedeutet, dass zwei Feuerstätten (z.B. eine Ölheizung und ein Kaminofen) an denselben Schornstein angeschlossen sind. Dies ist unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, erfordert aber eine sorgfältige Planung und die Genehmigung des Schornsteinfegers.
Verwandte Begriffe: Mehrfachbelegung, Schornstein, Feuerstätte, Abgas - Abgas
- Abgas sind die gasförmigen Produkte, die bei der Verbrennung von Brennstoffen entstehen. Sie enthalten unter anderem Kohlenmonoxid, Kohlendioxid, Stickoxide und Feinstaub. Die Zusammensetzung und Menge der Abgase hängt von der Art des Brennstoffs und der Effizienz der Verbrennung ab.
Verwandte Begriffe: Verbrennung, Emissionen, Kohlenmonoxid, Kohlendioxid - Feuerstätte
- Eine Feuerstätte ist eine Anlage, in der durch Verbrennung Wärme erzeugt wird. Dazu gehören beispielsweise Heizkessel, Kaminöfen, Kachelöfen und Gasherde.
Verwandte Begriffe: Heizung, Ofen, Verbrennung, Brennstoff
Häufige Fragen (FAQ)
- Darf ich einen Kaminofen an den gleichen Schornstein wie meine Ölheizung anschließen?
Grundsätzlich ist das möglich, aber es gibt strenge Vorschriften. Der Schornsteinfeger muss die Doppelbelegung genehmigen und prüfen, ob der Schornsteinquerschnitt ausreichend ist. Auch die Landesbauordnung und die Feuerungsverordnung sind zu beachten. - Welche Vorschriften gelten in Bayern für den Anschluss von Feuerstätten an einen Schornstein?
In Bayern regeln die Landesbauordnung (LBO) und die Feuerungsverordnung (FeuV) die Anforderungen an Feuerungsanlagen und Schornsteine. Diese Vorschriften legen unter anderem fest, welche Abstände zu brennbaren Bauteilen eingehalten werden müssen und welche Anforderungen an die Abgasführung gestellt werden. - Was passiert, wenn der Schornsteinquerschnitt für beide Feuerstätten nicht ausreicht?
Ein zu geringer Schornsteinquerschnitt kann zu Problemen beim Abzug der Abgase führen. Dies kann zu einer unvollständigen Verbrennung, erhöhten Emissionen und im schlimmsten Fall zu einer Kohlenmonoxid-Vergiftung führen. Der Schornsteinfeger kann den Querschnitt berechnen und gegebenenfalls eine Anpassung empfehlen. - Muss ich den Schornstein sanieren, bevor ich einen zusätzlichen Ofen anschließe?
Das hängt vom Zustand des Schornsteins ab. Der Schornsteinfeger wird den Schornstein auf Schäden und Mängel überprüfen. Gegebenenfalls ist eine Sanierung erforderlich, um die Betriebssicherheit zu gewährleisten. - Kann ich einen Edelstahlschornstein für eine Doppelbelegung nutzen?
Ja, Edelstahlschornsteine sind in der Regel für eine Mehrfachbelegung geeignet, sofern sie die entsprechenden Anforderungen erfüllen. Der Schornsteinfeger muss jedoch prüfen, ob der Schornstein für die spezifischen Anforderungen der beiden Feuerstätten geeignet ist. - Was kostet die Genehmigung einer Doppelbelegung durch den Schornsteinfeger?
Die Kosten für die Genehmigung einer Doppelbelegung durch den Schornsteinfeger variieren je nach Aufwand und Region. Es ist ratsam, vorab ein Angebot einzuholen. - Welche Unterlagen benötige ich für die Genehmigung einer Doppelbelegung?
In der Regel benötigen Sie einen Grundriss des Gebäudes, eine Beschreibung der Feuerstätten, eine Berechnung des Schornsteinquerschnitts und gegebenenfalls eine Bescheinigung des Herstellers der Feuerstätten. - Was ist, wenn mein Schornsteinfeger die Doppelbelegung ablehnt?
Wenn der Schornsteinfeger die Doppelbelegung ablehnt, sollten Sie die Gründe dafür erfragen. Möglicherweise gibt es technische Lösungen, um die Bedenken auszuräumen. Andernfalls müssen Sie auf den Anschluss des zusätzlichen Ofens verzichten oder eine andere Lösung suchen, z.B. einen separaten Schornstein.
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Informationen zu verschiedenen Heizsystemen und Fördermöglichkeiten.
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🔴 Ölheizung & Ofen am Schornstein – Gebläsebrenner-Ausschluss!
Leider geht das nicht
Guten Morgen Thorsten,
leider wird Ihr Vorhaben daran scheitern, dass die Ölheizung eine Feuerstätte mit einem Gebläsebrenner ist, und Ihr Kaminofen auf Naturzugbasis arbeitet. Feuerstätten mit Gebläsebrenner sind nach DINAbk. 18160 immer an einen eigenen Schornstein anzuschließen, sodass aus diesem Grunde Ihr Vorhaben nicht realisierbar ist.
Unklar ist mir jedoch, warum ein eigener Schornstein ausscheiden sollte. Die Physik gilt auch in Bayern und es gibt genug Kaminöfen auf dieser Welt, die an einem Schornstein von nur 3.5 m wirksamer Höhe funktionieren. Außerdem bestünde ja auch evtl. die Möglichkeit über den Dachfirst hinaus zu gehen.
Mit freundlichen Grüßen
W. Ankenbauer -
Schornsteinhöhe in Bayern – Missverständnis zur 4,50m Regel?
wurde wohl falsch informiert ...
Hallo Herr Ankenbauer,
die Info mit den 4,50 Mindesthöhe kam vom Kaminbauer. Er sagt zwischen Ofen-Auslass und First müssten mindestens 4,50 M verbleiben laut Gesetzt und wegen dem Luftzug (?!?)
Wenn das nicht so wäre, hätte ich keine Chance für einen Kamin.
Wer hat schon so einen riesig hohen Speicher frage ich mich ...
Ich habe eben mit dem Kaminkehrermeister telefoniert. Er sagt kein Problem, dann soll ich den Edelstahlkamin eben über den First hinaus verlängern. Das wäre für Ihn kein Problem. Er kommt vorbei und schaut sich das an.
Danke
Thorsten -
✅ Kamin-Projekt: Gutes Gelingen und freundliche Grüße!
Danke? Wofür?
Ist doch gut, wenn Missverständnisse beseitigt werden, oder?
Also ... Keine Ursache, sondern Ihnen lieber gutes GELINGEN bei Ihrem Vorhaben.
Mit freundlichen Grüßen
Wilhelm Ankenbauer -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Ofen und Heizung an einem Schornstein in Bayern – Was ist erlaubt?
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Möglichkeit, einen Ofen und eine Ölheizung an denselben Schornstein in Bayern anzuschließen. Ein wichtiger Punkt ist die Unterscheidung zwischen Feuerstätten mit Gebläsebrenner (Ölheizung) und solchen mit Naturzug (Kaminofen). Die Einhaltung der DINAbk. 18160 und die korrekte Schornsteinhöhe sind entscheidend für die Realisierung des Vorhabens.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut dem Beitrag 🔴 Ölheizung & Ofen am Schornstein – Gebläsebrenner-Ausschluss! dürfen Feuerstätten mit Gebläsebrenner (Ölheizungen) nach DIN 18160 nicht an denselben Schornstein wie Kaminöfen mit Naturzug angeschlossen werden. Dies stellt ein wesentliches Hindernis für das ursprüngliche Vorhaben dar.
📊 Zusatzinfo: Die Information zur Mindesthöhe von 4,50 Metern zwischen Ofen-Auslass und Dachfirst, die im Beitrag Schornsteinhöhe in Bayern – Missverständnis zur 4,50m Regel? angesprochen wird, scheint auf einem Missverständnis zu beruhen. Eine Klärung mit dem Kaminkehrermeister ist ratsam, um die tatsächlichen Vorschriften zu ermitteln. Ein Edelstahlkamin kann hier eine Lösung sein.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die spezifischen Anforderungen für den Anschluss eines Ofens an einen bestehenden Schornstein in Bayern unbedingt mit Ihrem zuständigen Kaminkehrermeister. Berücksichtigen Sie die DIN 18160 und prüfen Sie, ob ein Edelstahlkamin eine geeignete Option darstellt. Beachten Sie den Hinweis im Beitrag 🔴 Ölheizung & Ofen am Schornstein – Gebläsebrenner-Ausschluss! bezüglich der Kombination von Gebläsebrenner und Naturzug.
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