wir kaufen gerade eine Doppelhaushälfte aus dem Jahr 1957. Diese ist sanierungsbedürftig, u.a. müssen die Elektrik, die Wasserleitungen, die Heizung, das Bad, die Dämmung etc. neu gemacht werden.
Wir wollen die Arbeiten selbst koordinieren, d.h. wir haben keinen Architekten oder Bauberater beauftragt, sind aber völlige Laien.
Nach Vorgesprächen mit verschiedenen Handwerkern möchten wir u.a. einen Meisterbetrieb beauftragen, der uns für Elektrik, Heizung, Wasser und Bad Angebote gemacht hat. Die Angebote sind preislich in Ordnung und der Meister, mit dem wir die Vorgespräche hatten, hat einen guten Eindruck auf uns gemacht.
An den Angeboten werden sich inhaltlich, soweit wir das übersehen können, noch kleinere Änderungen ergeben, aber nichts Grundlegendes.
Jetzt stellt sich nur die Frage, wie wir ihn am besten beauftragen:
- Auch wenn man dem Handwerker vertraut, ist sicher schriftlich besser?
- Und sollten wir dann alle Änderungen detailliert aufführen oder kann man auch einen Verweis 'blabla ist noch konkret abzusprechen' anwenden?
- Sollte man in der Beauftragung auf irgendwelche Verordnungen (' ... gemäß Verordnung 0815 ... ') verweisen und auf welche?
- Und sollte man auch auf die gesetzliche Gewährleistung (wie ist die in diesem Fall?) verweisen oder versteht sich die von selbst?
- Sollten wir sonst noch etwas beachten?
Schon mal vielen Dank für jede Hilfe,
Christina
