In einer Vorabversion unserer Baubeschreibung steht
unter "Putz- und Stuckarbeiten (Putzarbeiten, Stuckarbeiten)" folgendes:
Wandflächen: Erdgeschoss und Dachgeschoss:
"Alle Mauermerksflächen im Wohn- und Schlafbereich (Wohnbereich, Schlafbereich) werden verputzt,
außer Gipsvollsteine. "
Deckenflächen: Erdgeschoss:
"Alle Stahlbetondecken über den Wohngeschossen werden verputzt.
Bei unterseitigen Sichtbetonflächen ist die Decke nach Verspachteln
der Stoßfugen unterseitig glatt und muss nicht mehr verputzt werden.
Die Decke ist tapezierfähig. "
Nach dem ersten Gespräch haben wir (da wir überall auf Putz streichen
wollen) diesen Passus bemängelt. Daraufhin haben wir eine neue Bau-Beschreibung erhalte, welche wir auch beim Notar hatten. Diese ist also
gültig. In dieser neuen Fassung steht nur noch folgendes:
Erdgeschoss:
Einlagiger Gipsputz
Dachgeschoss:
Einlagiger Gipsputz
Damit hatten wir gedacht es wäre Alles geklärt. Nun ist es soweit, dass der
Innenputz an die Wände kommen soll und es heißt trotzdem, dass nur die
tragenden Wände verputzt werden. Die nicht tragenden Innenwände und
die Betondecke bleiben nach Aussage des Chefs der Baufirma so im
Rohzustand.
Was haltet Ihr davon. Kann man jetzt nicht mal mehr der Baubeschreibung
trauen? Angeblich, so will man uns weismachen, ist es eine Goldene Regle,
dass die alleinige Aussage "Einlagiger Gipsputz" die nicht tragenden Innenwände ausschließt. In meinen Augen ist diese Aussage blanker Hohn.
Eure Meinungen und Ratschläge (wie ich doch noch an verputzte Innenwände)
komme würden mich sehr interessieren.