1) Der Raum zwischen zwei Bindern soll durch eine KS 24 Wand geschlossen werden. Es handelt sich um 6 m lange und 1,35 m hohe Wand, die nur oben (vermörtelt) und unten gehalten ist. Dreiseitig gehalten wäre laut Mauerwerkskalender ja 12 m Länge zulässig, stimmt es, dass man halbieren kann, wenn eine Halterung wegfällt?
2) Das ganze steht auf einer 12 m Wand, die im Moment nur zweiseitig gehalten ist (unten und rechts), diese wäre durch den Deckenanschluss dann dreiseitig gehalten, 4,35 m hoch, aber eben durch 1,35 m Schlitze von oben unterbrochen. Wäre das in Ordnung?
Besten Dank im Voraus