Wir bauen seit April ein Einfamilienhaus und haben einen Generalübernehmer-Vertrag zum schlüsselfertigen Umbau und Sanierung des Einfamilienhauses einschließlich der Außenanlagen und der technischen Gebäudeausrüstung abgeschlossen. Es wurde ein Pauschalpreis vereinbart. Dieser setzt sich zusammen aus dem ursprünglichen Gesamtangebot des Generalübernehmer zuzüglich einer Reihe von Mehrpreisen für zuvor ausgehandelte Ausführungsdetails, die alle in einer zum Vertrag gehörenden Liste festgehalten sind.
Vergangene Woche hat uns der Generalübernehmer ein überarbeitetes Angebot vorgelegt und dazu erklärt, es sei ihm bei Vertragsabschluss ein Rechenfehler unterlaufen: der Mehrpreis für die Luftwärmepumpe sei zwar im Angebot aufgelistet, aber nicht verrechnet worden.
Es ergibt sich dadurch eine Differenz von etwa 2 % des ursprünglichen Pauschalpreises (mehrere Tausend €).
Wie ist hier die Rechtslage? Wie verbindlich ist der vereinbarte Preis im Vertrag, und wer haftet für Rechenfehler?
Für fachkundigen Rat sind wir sehr dankbar.