Dachziegel-Mehrkosten: Röben vs. Braas – Aufpreis gerechtfertigt? Kosten, Rechte, Gewährleistung
In diesem Forum sind Sie: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 18.01.2026
Die Diskussion dreht sich um die Rechtmäßigkeit eines Aufpreises für Röben Dachziegel anstelle von Braas. Entscheidend sind die Vertragsgrundlage (VOB/B oder BGB), die Gültigkeit der VOB/B-Vereinbarung und die korrekte Berechnung der Mehrkosten. Unabhängige Fachberatung wird empfohlen, um die Qualität zu sichern und Nerven zu sparen. Die VOB muss vor Vertragsabschluss nachweislich übergeben worden sein, um gültig zu sein.
⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 💰 Zusatzinfo · 👉 Handlungsempfehlung
Dachziegel-Mehrkosten: Röben vs. Braas – Aufpreis gerechtfertigt? Kosten, Rechte, Gewährleistung
Da wir jetzt statt BMI BRAAS Dachziegel Doppel S andere Dachziegel ausgewählt haben - Röben Flandern Plus - will die Gesellschaft hierfür einen riesigen Aufpreis kassieren. Kaut Info durch den Lieferanten beträgt der Mehrpreis des Materials für 250 m² Dachfläche ca. 300 €. Der Bauplaner wollte aber zunächst 6900 € und jetzt immer noch 4000 € hierfür in Rechnung stellen. Die Dachziegel haben die gleiche Größe; es müssen 10 Stück pro m² verlegt werden. Nach Auskunft des Obermeisters der Dachdeckerinnung ist in der Regel kein höherer Arbeitsaufwand zu berechnen. Es könnten max. 1,50 € pro m² an Zusatzaufwand berechnet werden.
Der Bauplaner hat auch schon angekündigt, dass er auch bei den weiteren Gewerken kräftig zulangen will. Wenn wir z.B. andere, teurere Fliesen aussuchen, müsse er mindestens 25 % des Mehrpreises noch einmal zusätzlich berechnen, da er ja die Gewährleistung trage.
Wer kann uns helfen? Wie ist hier die Rechtslage?
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Sicherheitshinweise
🔴 KRITISCH: Keine Zahlung des geforderten Aufpreises vor Vorlage einer vollständigen, nachvollziehbaren Kostenauflistung mit Nachweis der tatsächlich entstandenen Mehrkosten (Material, Logistik, Planungsanpassung).
🔴 KRITISCH: Sofortige juristische Prüfung des Bauvertrags und aller Planervertragsbestimmungen durch einen auf Baurecht spezialisierten Rechtsanwalt – insbesondere zu Nachtragsregelungen, Gewährleistungsvereinbarungen und Haftungsumfang.
⚠️ WICHTIG: Dokumentation sämtlicher mündlicher und schriftlicher Kommunikation mit dem Bauplaner, inkl. Terminvereinbarungen, Mängelrügen und Forderungsankündigungen.
⚠️ WICHTIG: Keine Genehmigung von weiteren Nachträgen oder Leistungsänderungen, solange die Rechtmäßigkeit des Ziegelaufpreises nicht geklärt ist – Gefahr systematischer Preisexpansion.
KI-Analyse (GoogleAI)
Ich verstehe, dass Sie mit Mehrkosten für die von Ihnen gewählten Röben Flandern Plus Dachziegel konfrontiert sind, obwohl ursprünglich Braas Doppel S Ziegel geplant waren. Um die Rechtmäßigkeit des Aufpreises zu beurteilen, sind mehrere Aspekte zu berücksichtigen:
1. Vertragliche Vereinbarung: Prüfen Sie Ihren Bauvertrag. Enthält er eine Klausel, die Änderungen der Materialauswahl und die damit verbundenen Kosten regelt? Ist die ursprünglich geplante Dacheindeckung mit Braas Ziegeln explizit im Vertrag festgelegt?
2. Leistungsbeschreibung: War die Wahl der Braas Ziegel Bestandteil der Leistungsbeschreibung? Wenn ja, stellt die Änderung einen Nachtrag dar, der gesondert zu vergüten ist.
3. Angemessenheit des Aufpreises: Vergleichen Sie die Preise der beiden Ziegeltypen (Braas vs. Röben). Ist der geforderte Aufpreis im Verhältnis zum tatsächlichen Preisunterschied gerechtfertigt? Holen Sie Vergleichsangebote von anderen Dachdeckern ein.
4. Arbeitsaufwand: Laut Obermeister der Dachdeckerinnung entsteht kein Mehraufwand. Dies sollte berücksichtigt werden. Lassen Sie sich den Aufpreis detailliert aufschlüsseln.
5. Gewährleistung: Klären Sie, ob die Gewährleistung durch die Wahl der Röben Ziegel beeinträchtigt wird. Der Bauplaner muss sicherstellen, dass die Gewährleistung weiterhin besteht.
👉 Handlungsempfehlung: Fordern Sie eine detaillierte Aufschlüsselung des Aufpreises an und vergleichen Sie die Preise der Ziegel. Ziehen Sie einen unabhängigen Bausachverständigen oder einen Anwalt für Baurecht hinzu, um den Vertrag und die Rechtmäßigkeit des Aufpreises prüfen zu lassen.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der vorliegende Sachverhalt beschreibt eine typische Konfliktsituation beim Bau eines Einfamilienhauses, bei der der Bauplaner für eine Materialänderung (Röben Flandern Plus statt Braas Doppel S) einen unverhältnismäßig hohen Aufpreis von 4.000 bis 6.900 Euro verlangt, obwohl der tatsächliche Materialmehrpreis laut Lieferant nur etwa 300 Euro beträgt und der Arbeitsaufwand laut Dachdeckerobermeister maximal 1,50 Euro pro m² betragen darf.
✅ Zustimmung: Die Einschätzung der Bauherren, dass der geforderte Aufpreis von 4.000 bis 6.900 Euro bei einem tatsächlichen Materialmehrpreis von ca. 300 Euro und einem maximalen Zusatzaufwand von 375 Euro (250 m² x 1,50 Euro) völlig überzogen ist, ist fachlich korrekt. Die Differenz von über 3.000 Euro ist nicht durch objektive Kosten begründbar.
⚠️ Korrektur: Die Behauptung des Bauplaners, er müsse bei teureren Materialien pauschal 25 % des Mehrpreises für die Gewährleistung berechnen, ist rechtlich nicht haltbar. Die Gewährleistungspflicht des Bauplaners bezieht sich auf die mangelfreie Ausführung der Leistung, nicht auf den Materialwert. Ein pauschaler prozentualer Aufschlag ist unzulässig, es sei denn, es entstehen tatsächliche Mehrkosten durch erhöhte Haftungsrisiken, die nachgewiesen werden müssen.
➕ Ergänzung: Entscheidend ist der vertragliche Rahmen. Wenn im Bauvertrag ein bestimmter Dachziegel (Braas Doppel S) als Grundlage vereinbart wurde, ist der Bauplaner berechtigt, die tatsächlichen Mehrkosten für die Materialänderung zu berechnen. Dies umfasst den reinen Materialmehrpreis (ca. 300 Euro) sowie nachweisbare Zusatzkosten für Logistik, Planungsanpassung oder erhöhten Arbeitsaufwand. Der geforderte Betrag von 4.000 Euro ist jedoch nicht durch objektive Kalkulation gedeckt.
🔴 Gefahr: Die Ankündigung des Bauplaners, auch bei anderen Gewerken "kräftig zulangen" zu wollen, deutet auf ein systematisches Problem hin. Hier besteht die Gefahr, dass der Bauplaner versucht, durch überhöhte Nachträge den Gewinn zu steigern. Bauherren sollten sämtliche Nachträge schriftlich anfordern und auf eine detaillierte, nachvollziehbare Kostenaufstellung bestehen.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie umgehend einen auf Baurecht spezialisierten Rechtsanwalt oder einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Baukosten. Lassen Sie den Bauvertrag auf die genauen Regelungen zu Sonderwünschen und Nachtragskosten prüfen. Zahlen Sie keine überhöhten Forderungen, sondern bestehen Sie auf einer detaillierten Aufschlüsselung der tatsächlichen Mehrkosten. Dokumentieren Sie sämtliche Kommunikation schriftlich und lassen Sie sich nicht unter Druck setzen.
KI-Analyse (Qwen)
Der Sachverhalt betrifft eine vertragsrechtliche und bautechnische Auseinandersetzung um die Zulässigkeit und Höhe von Mehrkosten für den Austausch von Dachziegeln im Zuge eines Einfamilienhausbaus – konkret zwischen Braas Doppel S und Röben Flandern Plus.
🔴 Gefahr: Der geforderte Aufpreis von bis zu 4000 € ist bei einem materiellen Mehrkostenbetrag von lediglich ca. 300 € und einem nachweislich vernachlässigbaren Zusatzaufwand (max. 1,50 €/m² = 375 € für 250 m²) weder sachlich noch vertragsrechtlich gerechtfertigt – dies birgt das Risiko einer unzulässigen Gewinnmaximierung auf Kosten des Bauherrn.
⚠️ Korrektur: Die Behauptung des Bauplaners, er trage die Gewährleistung für sämtliche Gewerke und müsse daher pauschal 25 % des Material-Mehrpreises zusätzlich berechnen, ist rechtlich falsch: Die Gewährleistung für Bauleistungen obliegt grundsätzlich dem ausführenden Unternehmer (z. B. Dachdecker), nicht dem Planer – es sei denn, dieser hat ausdrücklich eine Gewährleistungsübernahme vertraglich vereinbart.
➕ Ergänzung: Ein Bauplaner darf nur solche Mehrkosten geltend machen, die tatsächlich entstehen – also nachweisbare Mehrkosten für Material, Transport, Lagerung, ggf. geringfügig erhöhten Montageaufwand sowie dokumentierte, vertraglich vereinbarte Planungsleistungen für die Anpassung (z. B. Detailzeichnungen). Pauschale Zuschläge ohne Nachweis sind unzulässig.
✅ Zustimmung: Die Aussage des Obermeisters der Dachdeckerinnung zur fehlenden nennenswerten Mehrbelastung bei der Verlegung ist fachlich plausibel, da beide Ziegelformate identisch dimensioniert sind und sich in der Verlegeart nicht unterscheiden – dies stützt die Unverhältnismäßigkeit der geforderten Summe.
❌ Widerspruch: Die Behauptung, der Planer müsse bei jeder Materialänderung automatisch einen Gewährleistungs-Zuschlag erheben, widerspricht sowohl der VOB/B als auch dem BGBAbk.: Gewährleistung ist kein Kostenfaktor, sondern eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung – sie begründet keine zusätzliche Vergütung.
👉 Handlungsempfehlung: Fordern Sie vom Bauplaner schriftlich detaillierte, nachvollziehbare Nachweise für alle behaupteten Mehrkosten (Kostenvoranschläge, Leistungsbeschreibungen, Vertragsauszüge); prüfen Sie den Planervertrag auf vertragliche Mehrkostenregelungen; kontaktieren Sie unverzüglich einen auf Baurecht spezialisierten Rechtsanwalt oder die zuständige Architektenkammer für eine verbindliche Stellungnahme – insbesondere vor weiteren Zahlungszusagen.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung:
- Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) stimmen überein, dass der geforderte Aufpreis von 4.000–6.900 € bei einem tatsächlichen Materialmehrpreis von ca. 300 € und einem nachweisbaren Zusatzaufwand von max. 375 € objektiv unverhältnismäßig und nicht gerechtfertigt ist.
- Alle drei bestätigen die Aussage des Dachdeckerobermeisters zum fehlenden nennenswerten Mehraufwand bei der Verlegung – aufgrund identischer Format- und Verlegeeigenschaften der Ziegel.
- GoogleAI, DeepSeek und Qwen verlangen eindeutig die Vorlage einer detaillierten, nachvollziehbaren Kostenauflistung vor jeder Zahlung.
⚠️ Abweichung:
- GoogleAI betont noch stärker den Aspekt der vertraglichen Vereinbarung als Ausgangsbasis, während DeepSeek und Qwen sich dezidierter auf die fehlende Rechtsgrundlage für pauschale Gewährleistungs-Zuschläge konzentrieren.
- GoogleAI erwähnt zwar die Gewährleistungsfrage, geht aber nicht so klar auf die fehlende Haftungsgrundlage des Planers ein wie Qwen und DeepSeek.
➕ Ergänzung:
- Qwen klärt präzise, dass die Gewährleistung für ausführende Gewerke grundsätzlich beim jeweiligen Unternehmer (z. B. Dachdecker) liegt – nicht beim Planer – es sei denn, es liegt eine ausdrückliche vertragliche Übernahme vor.
- DeepSeek betont die systematische Risikolage: Die Ankündigung des Bauplaners, „auch bei anderen Gewerken kräftig zuzulangen“, wird von GoogleAI und Qwen nicht explizit aufgegriffen.
❌ Widerspruch:
- Qwen und DeepSeek widersprechen sich nicht, aber beide widersprechen kategorisch der Behauptung des Bauplaners, ein pauschaler Gewährleistungs-Zuschlag von 25 % sei zulässig. GoogleAI erwähnt diesen pauschalen Anspruch nicht explizit und vermeidet somit den direkten Widerspruch – hier priorisieren wir die eindeutige, rechtlich fundierte Position von Qwen und DeepSeek (Vorsichtsprinzip).
👉 Empfehlung: Alle drei KIs verweisen auf juristische und fachliche Experten – die Priorisierung liegt bei Qwen und DeepSeek, da sie die rechtlichen Fehlerquellen (VOBAbk./B, BGB, Haftungsverteilung) genauer benennen und den systemischen Kontext (Risiko systematischer Nachträge) stärker beleuchten.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Rechtmäßigkeit des geforderten Aufpreises (4.000–6.900 €) ❌ Widerspruch Alle drei KIs lehnen den Aufpreis einhellig ab: Er ist weder sachlich (kein Mehrarbeitsaufwand), noch vertragsrechtlich (fehlende Grundlage), noch rechtlich (keine pauschale Gewährleistungsvergütung) gerechtfertigt. Material-Mehrpreis (ca. 300 €) ✅ Konsens GoogleAI, DeepSeek und Qwen bestätigen den vom Lieferanten genannten tatsächlichen Unterschied als einzige sachlich begründete Kostenkomponente. Zusatzarbeitsaufwand (max. 1,50 €/m²) ✅ Konsens Alle Modelle stützen die Aussage des Obermeisters zur fehlenden nennenswerten Mehrbelastung bei der Montage – basierend auf identischem Format und Verlegeverfahren. Gewährleistungs-Zuschlag (25 %) ❌ Widerspruch Qwen und DeepSeek widerlegen diesen Anspruch klar und rechtlich fundiert; GoogleAI erwähnt ihn nicht – Konsens zugunsten der strengeren, rechtlich korrekten Einschätzung. Vertragliche Nachtragsregelung ⚠️ Abwägung Alle KIs betonen die vertragliche Relevanz – GoogleAI legt den Schwerpunkt auf die Leistungsbeschreibung, DeepSeek und Qwen ergänzen um VOB/B- und BGB-Bezug; der Konsens lautet: Nur nachweisbare, vertraglich vorgesehene Mehrkosten sind geltend zu machen. 👉 Handlungsempfehlung: Bauherren dürfen keine Zahlung leisten, solange der Bauplaner keine schriftliche, dokumentierte und nachvollziehbare Aufstellung aller behaupteten Mehrkosten vorlegt – unter expliziter Benennung von Material, Logistik, Planungsanpassung und gegebenenfalls nachweisbarem Mehraufwand. Jeder pauschale Zuschlag ist abzulehnen.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Unrechtmaßige Annahme des Aufpreises ohne Prüfung Finanzieller Schaden bis zu 6.900 €, Verringerung des Eigenkapitals, mögliche Folgeforderungen bei anderen Gewerken 🔴 Risiko Fehlende Dokumentation mündlicher Vereinbarungen Keine Beweislage im Streitfall; Ausschluss von Rechtsansprüchen durch Verjährung oder Darlegungslast 🔴 Risiko Systematische Nachtragspraxis durch den Bauplaner Gesamtkostensteigerung um mehrere zehntausend Euro; Vertrauensverlust; mögliche Bauverzögerungen durch Konflikte 🔴 Risiko Ungeprüfte Gewährleistungsvereinbarungen im Planervertrag Unklare Haftungsverteilung bei späteren Schäden – Bauherr trägt evtl. Risiken, die vertraglich nicht abgedeckt sind 🔴 Risiko Unterlassen einer frühzeitigen Rechtsberatung Verlust von Verhandlungsmacht; Nachträgliche Kostensteigerung durch gerichtliche Schritte; geringere Erfolgschancen bei Rückforderung ✅ Chance Vertragliche Klärung aller Nachtragsregelungen vor Fortsetzung Schaffung rechtssicherer Grundlage für alle weiteren Leistungsänderungen; Vermeidung zukünftiger Konflikte ✅ Chance Nutzung des Konflikts zur Überprüfung aller Gewerke und Nachträge Frühzeitige Identifikation weiterer überhöhter Forderungen; Gesamtkostenoptimierung ✅ Chance Klare Abgrenzung von Planungs- und Ausführungsverantwortung Verbesserte Transparenz im Bauablauf; klare Zuständigkeiten bei Mängeln oder Änderungen ✅ Chance Einbindung einer Bauherrenvertretung oder Sachverständigenstelle Stärkung der Verhandlungsposition; unabhängige Bewertung aller technischen und rechtlichen Aspekte ✅ Chance Erstellung eines schriftlichen Leistungs- und Kostenprotokolls Rechtssichere Dokumentation aller Leistungen; Grundlage für spätere Gewährleistungs- und Mängelansprüche Orientierungshilfen
- Keine Zahlung leisten: Verweigern Sie jede Zahlung für den Ziegelaufpreis, bis der Bauplaner eine vollständige, schriftliche und nachvollziehbare Kostenauflistung mit Einzelnachweisen (Rechnungen, Kostenvoranschläge, Vertragsauszüge) vorlegt.
- Rechtsanwalt für Baurecht beauftragen: Kontaktieren Sie umgehend einen auf Baurecht spezialisierten Rechtsanwalt – geben Sie ihm alle Verträge, Angebote, E-Mails und Protokolle zur Prüfung.
- Vertrag prüfen lassen: Sammeln Sie den Bauvertrag, den Planervertrag, die Leistungsbeschreibung und alle Nachtragsvereinbarungen – der Anwalt muss überprüfen, ob eine vertragliche Grundlage für pauschale Zuschläge besteht.
- Dokumentation sichern: Archivieren Sie alle bisherigen Kommunikationswege (E-Mails, SMS, WhatsApp-Chats, Gesprächsnotizen mit Datum und Teilnehmern) – erstellen Sie ein zentrales Protokoll aller Forderungen.
- Sachverständigenanfrage stellen: Fordern Sie bei der zuständigen Architektenkammer oder beim Dachdecker-Innungsbund einen unabhängigen Sachverständigen für Baukosten und Vertragsauslegung an.
- Alle weiteren Nachträge zurückstellen: Vereinbaren Sie mit dem Bauplaner schriftlich, dass sämtliche weiteren Leistungsänderungen bis zur Klärung des Ziegelfalls ausgesetzt werden.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Leistungsbeschreibung
- Ein detailliertes Dokument, das alle zu erbringenden Bauleistungen beschreibt, inklusive Materialien, Mengen und Qualitätsstandards. Sie ist Bestandteil des Bauvertrags und dient als Grundlage für die Ausführung und Abrechnung.
Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Baubeschreibung, Werkvertrag - Bauvertrag
- Ein rechtlich bindender Vertrag zwischen Bauherr und Bauunternehmen, der die Bauleistungen, den Preis und die Zahlungsbedingungen regelt. Er schützt beide Parteien und legt die Verantwortlichkeiten fest.
Verwandte Begriffe: Werkvertrag, Leistungsbeschreibung, VOB - Gewährleistung
- Die gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung des Auftragnehmers, Mängel an der erbrachten Leistung innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu beheben. Sie sichert den Bauherrn gegen Baumängel ab.
Verwandte Begriffe: Mängelhaftung, Garantie, Schadenersatz - Dachziegel
- Ein Bauelement zur Deckung von Dächern, das aus Ton, Beton oder anderen Materialien hergestellt wird. Sie schützen das Gebäude vor Witterungseinflüssen und tragen zur Wärmedämmung bei.
Verwandte Begriffe: Dachdeckung, Dacheindeckung, Ziegel - Aufpreis
- Ein zusätzlicher Betrag, der über den ursprünglich vereinbarten Preis hinaus für eine bestimmte Leistung oder ein bestimmtes Material berechnet wird. Er entsteht oft durch Änderungen oder Sonderwünsche des Bauherrn.
Verwandte Begriffe: Mehrkosten, Nachtrag, Zusatzkosten - Baurecht
- Die Gesamtheit der Gesetze und Verordnungen, die das Bauen regeln. Es umfasst sowohl öffentliches Baurecht (z.B. Bauordnungsrecht) als auch privates Baurecht (z.B. Werkvertragsrecht).
Verwandte Begriffe: Bauordnung, Baugenehmigung, Nachbarrecht - Materialkosten
- Die Kosten für die im Bau verwendeten Materialien, wie z.B. Ziegel, Beton, Holz oder Dämmstoffe. Sie sind ein wesentlicher Bestandteil der Baukosten.
Verwandte Begriffe: Baukosten, Herstellungskosten, Baustoffe
Häufige Fragen (FAQ)
- Frage: Ist ein Aufpreis für andere Dachziegel rechtens?
Antwort: Das hängt von den vertraglichen Vereinbarungen ab. Wenn die ursprünglichen Ziegel im Vertrag oder der Leistungsbeschreibung festgelegt waren, ist ein Aufpreis für eine Änderung grundsätzlich möglich. Er muss jedoch angemessen und nachvollziehbar sein. - Frage: Was tun, wenn der Aufpreis zu hoch erscheint?
Antwort: Holen Sie Vergleichsangebote ein und lassen Sie sich den Aufpreis detailliert aufschlüsseln. Verhandeln Sie mit der Bauplanungsgesellschaft und ziehen Sie gegebenenfalls einen Bausachverständigen oder Anwalt hinzu. - Frage: Beeinflusst die Wahl anderer Dachziegel die Gewährleistung?
Antwort: Das muss geprüft werden. Die Bauplanungsgesellschaft muss sicherstellen, dass die Gewährleistung durch die Änderung nicht beeinträchtigt wird. Klären Sie dies schriftlich ab. - Frage: Was ist eine Leistungsbeschreibung?
Antwort: Die Leistungsbeschreibung ist ein Dokument, das detailliert beschreibt, welche Leistungen der Auftragnehmer (z.B. die Bauplanungsgesellschaft) zu erbringen hat. Sie enthält Angaben zu Materialien, Ausführungsstandards und Qualitätsanforderungen. - Frage: Welche Rolle spielt der Bauvertrag?
Antwort: Der Bauvertrag ist die rechtliche Grundlage für das Bauvorhaben. Er regelt die Rechte und Pflichten von Bauherr und Auftragnehmer. Änderungen am Vertrag bedürfen in der Regel der Schriftform. - Frage: Was bedeutet "nachträgliche Änderung" im Bauwesen?
Antwort: Eine nachträgliche Änderung bezieht sich auf eine Abweichung von den ursprünglich vereinbarten Leistungen oder Materialien, die nach Vertragsabschluss beschlossen wird. Solche Änderungen können zu Mehrkosten führen. - Frage: Wie kann ich mich vor unberechtigten Aufpreisen schützen?
Antwort: Achten Sie auf eine detaillierte Leistungsbeschreibung und klare vertragliche Vereinbarungen. Holen Sie vorab Angebote ein und vergleichen Sie die Preise. Lassen Sie sich bei Unklarheiten von einem Fachmann beraten. - Frage: Was ist die Rolle eines Obermeisters der Dachdeckerinnung?
Antwort: Ein Obermeister der Dachdeckerinnung ist ein erfahrener Dachdecker, der die Interessen der Innung vertritt und als Ansprechpartner für Fachfragen dient. Seine Einschätzung kann bei der Beurteilung von Arbeitsaufwand und Materialeigenschaften hilfreich sein.
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Welche Sicherheiten Bauherren und Bauunternehmen nutzen können.
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Bauplanung: Unabhängige Objektüberwachung sichert Qualität!
anscheinend an ein "dunkelgraues Schaf" geraten
Hallo,
Sie sollen anscheinend über den Tisch gezogen werden. Allein werden Sie da kaum klar kommen.
Sie sollten sich unabhängigen Fachrat holen (Objektüberwachung durch ein Ingenieur- oder Architekturbüro (Ingenieurbüro, Architekturbüro) vor Ort). Das kostet zwar Geld, hilft aber auch Geld sparen, Qualität sichern und vor allem Nerven sparen. Aber bitte nicht auch hier den billigsten nehmen.
Es handelt sich bei der Objektüberwachung um eine Leistung nach Honorarordnung. Die kostet (theoretisch) bei allen gleich.
Mit freundlichen Grüßen -
Nachträgliche Dachziegel-Wahl: Aufpreis oft unvermeidlich
und am einfachsten fahren Sie
wenn Sie DAS nehmen, was im Preis enthalten ist.
Sie haben das VOR Vertragsabschluss NICHT verhandelt, logisch, dass das nun Mehrpreis kostet.
Kommt öfters vor. Bemusterung heißt das und zwar VOR Vertragsabschluss. Ob der Preis angemessen ist, darum geht es hier gar nicht.
Der Bauunternehmer hat Aufwand und den lässt er sich "vergolden". Dafür war ja dann der eigentliche Bau wohl billiger.
... Verschenke den Leuten die Lampe und verkaufe Ihnen das ÖL ... Gilt wohl heute auch noch ... -
VOB/B vs. BGB: Mehrkosten-Berechnung – So geht's richtig!
@kho - so egal ist es nicht
Hallo,
"Ob der Preis angemessen ist, darum geht es hier gar nicht. "
Genau darum geht es. Der Preis für zusätzliche Maßnahmen ist auf der Grundlage des Hauptangebotes zu kalkulieren. Bei einem VOB-Vertrag, der hier wahrscheinlich nicht vorliegt, klar in § 2 VOB/B geregelt. Der Grundsatz gilt aber, zu mindestens nach Treu und Glauben, auch für einen BGBAbk.-Vertrag.
Schwammig genug ist diese Festlegung allemal. Die geforderten Mehrkosten stehen aber anscheinend in keinem Verhältnis zum Mehraufwand.
Das diese Verhandlungen Erfahrung und Sachverstand erfordern ist klar. Deshalb habe ich ja auch die Einschaltung eines entsprechenden Fachmanns empfohlen.
Mit freundlichen Grüßen -
BGB-Vertrag: Keine einseitigen Änderungen am Bauentwurf möglich
das Problem setzt früher an
Beim VOB-Vertrag kann der AG ausdrücklich einseitig den Bauentwurf ändern, also in das Bausoll eingreifen. Die Firma kann sich nicht verweigern, sondern kann nur preislich reagieren, auf der Basis des ursprünglichen Angebots. Beim BGBAbk.-Vertrag kann der AGAbk. einseitig nichts anordnen was vom Vertrag abweicht. Damit stellt sich die Preisfrage gar nicht mehr. -
VOB/B: Mehrkosten bei Bemusterung – Was ist erlaubt?
Bauplanungs-Gesellschaft Mehrkosten für vom Standard abweichende Materialien Teil 2
Danke für die bisherigen hilfreichen Antworten.
Dem Auftrag liegt die VOBAbk., Teil B zu Grunde!
Ist der Auftragnehmer - Bauplanungs-Gesellschaft - damit auch bei Bemusterung teurerer Artikel (Dachziegel, Fliesen, Tapeten, Parkett etc.) verpflichtet nur die durch den Kauf sowie ggf. die aufwendigere Verarbeitung entstehenden Mehrkosten zu berechnen.
Oder kann der AN für sich noch einen saftigen Zuschlag fordern? -
VOB/B-Vertrag prüfen: § 2 zur Mehrkosten-Berechnung beachten
lesen Sie mal § 2 der VOBAbk./B
Hallo,
ich glaube immer noch nicht, dass ein wirksamer VOB-Vertrag zustande gekommen ist.
Ansonsten lesen Sie halt mal im § 2 nach.
Mit freundlichen Grüßen -
VOB/B gilt: Auftragsbestätigung entscheidend für Vereinbarung
Bauplanungs-Gesellschaft Mehrkosten für vom Standard abweichende Materialien Teil 3
In der Auftragsbestätigung heißt es wörtlich:
Vertragsbestandteile des Auftrages sind:5. Die VOBAbk., Teil B, welche anliegend beigefügt ist.
Dann dürfte doch wohl die VOB gelten - oder?
Lüdemann -
VOB-Übergabe: Gültigkeit prüfen – BGB-Vertrag als Alternative
VOB vereinbart / ja oder nein
IMHO muss die VOB VOR Vertragsabschluss nachweißlich dem Auftraggeber übergeben worden sein (sofern es sich nicht um einen "Baukundigen" handelt). Die Übersendung der VOB im Rahmen einer Auftragsbestätigung (also nach Vertragsschluss) reicht nicht zur Vereinbarung der VOB im Ganzen aus. IMHO handelt es sich daher um einen BGBAbk. Vertrag. Nehmen Sie ein bisschen Geld in die Hand und gönnen sich zur Schaffung von Rechtssicherheit eine Erstberatung bei einem Rechtsanwalt in der Fachrichtung Baurecht: das ist nicht die billgste, aber die wirtschaftlichste Lösung!
Viel Glück -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
BauKI Hinweis:
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KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind.
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Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Dachziegel-Mehrkosten: Röben vs. Braas – Rechte & Gewährleistung
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Rechtmäßigkeit eines Aufpreises für Röben Dachziegel anstelle von Braas. Entscheidend sind die Vertragsgrundlage (VOB/B oder BGBAbk.), die Gültigkeit der VOBAbk./B-Vereinbarung und die korrekte Berechnung der Mehrkosten. Unabhängige Fachberatung wird empfohlen, um die Qualität zu sichern und Nerven zu sparen. Die VOB muss vor Vertragsabschluss nachweislich übergeben worden sein, um gültig zu sein.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut VOB-Übergabe: Gültigkeit prüfen – BGB-Vertrag als Alternative muss die VOB VOR Vertragsabschluss nachweislich dem Auftraggeber übergeben worden sein, andernfalls handelt es sich um einen BGB-Vertrag.
✅ Zusatzinfo: Im Beitrag VOB/B gilt: Auftragsbestätigung entscheidend für Vereinbarung wird darauf hingewiesen, dass die Auftragsbestätigung mit beigefügter VOB, Teil B, ein Indiz für die Geltung der VOB sein kann.
💰 Zusatzinfo: Die Mehrkosten für zusätzliche Maßnahmen sind auf Grundlage des Hauptangebotes zu kalkulieren, wie im Beitrag VOB/B vs. BGB: Mehrkosten-Berechnung – So geht's richtig! erläutert wird. Dies gilt auch für BGB-Verträge nach Treu und Glauben.
👉 Handlungsempfehlung: Bauherren sollten den Vertrag und die VOB-Vereinbarung von einem Anwalt für Baurecht prüfen lassen, um ihre Rechte und Pflichten zu klären. Eine unabhängige Objektüberwachung, wie im Beitrag Bauplanung: Unabhängige Objektüberwachung sichert Qualität! empfohlen, kann helfen, Mehrkosten zu vermeiden und die Bauqualität sicherzustellen.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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