Statiker Rechnung ohne Leistung: Was tun? Kosten Baubegleitung & Honorar prüfen
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen
Statiker Rechnung ohne Leistung: Was tun? Kosten Baubegleitung & Honorar prüfen
Ich war Ende 05 bei einem Statiker und wollte eine Statische Berechnung. Diese habe ich nie bekommen. Da der Statiker meinen Schwiegervater kennt, ist er drei mal auf die Baustelle gekommen und hat mit ihm über alles mögliche private gesprochen.
Jetzt bekomme ich von ihm eine Rechnung über 1392,- € mit Begründung: konstruktive Baubegleitung für ihr Bauvorhaben.
Ich habe nie etwas in Auftrag gegeben bzw. schriftlich bekommen.
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Ich verstehe, dass Sie eine Rechnung von einem Statiker erhalten haben, obwohl keine statische Berechnung erstellt wurde. Da der Statiker Ihr Schwiegervater kennt und lediglich Baubegleitung durchgeführt hat, sollten Sie folgende Punkte prüfen:
- Auftrag prüfen: Gab es einen schriftlichen Auftrag für die statische Berechnung?
- Leistungsumfang: Was genau wurde vereinbart (statische Berechnung, Baubegleitung)?
- Honorarvereinbarung: Wurde ein Honorar für die statische Berechnung oder die Baubegleitung vereinbart?
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie zunächst das Gespräch mit dem Statiker, um die Rechnung zu besprechen. Falls keine Einigung erzielt werden kann, empfehle ich Ihnen, sich rechtlich beraten zu lassen.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Statische Berechnung
- Eine statische Berechnung ist der rechnerische Nachweis der Standsicherheit eines Bauwerks. Sie berücksichtigt alle relevanten Lasten und Einwirkungen, um die Tragfähigkeit und Stabilität des Gebäudes zu gewährleisten.
Verwandte Begriffe: Tragwerksplanung, Standsicherheitsnachweis, Lastannahmen - Baubegleitung
- Die Baubegleitung umfasst die Überwachung der Bauausführung hinsichtlich der Einhaltung der statischen Vorgaben und Bauvorschriften. Der Statiker prüft, ob die Bauarbeiten gemäß den statischen Berechnungen und Plänen ausgeführt werden.
Verwandte Begriffe: Bauüberwachung, Bauleitung, Qualitätskontrolle - Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.)
- Die HOAI ist eine Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie legt fest, welche Leistungen zu erbringen sind und wie diese zu vergüten sind.
Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Ingenieurhonorar, Leistungsphasen - Auftrag
- Ein Auftrag ist die Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer über die zu erbringende Leistung. Der Auftrag sollte schriftlich festgehalten werden, um Missverständnisse zu vermeiden.
Verwandte Begriffe: Werkvertrag, Dienstvertrag, Leistungsbeschreibung - Bauvorhaben
- Ein Bauvorhaben umfasst alle Maßnahmen, die zur Errichtung, Änderung oder Beseitigung eines Bauwerks erforderlich sind. Es beinhaltet die Planung, Genehmigung und Ausführung der Bauarbeiten.
Verwandte Begriffe: Bauprojekt, Baumaßnahme, Neubau - Schadensersatz
- Schadensersatz ist die finanzielle Entschädigung für einen entstandenen Schaden. Im Baurecht kann Schadensersatz gefordert werden, wenn ein Vertragspartner seine Pflichten verletzt hat.
Verwandte Begriffe: Mängelansprüche, Gewährleistung, Haftung - Verjährung
- Verjährung ist der Zeitraum, nach dem ein Anspruch nicht mehr durchgesetzt werden kann. Die Verjährungsfrist für Honorarforderungen von Statikern beträgt in der Regel drei Jahre.
Verwandte Begriffe: Anspruch, Frist, Rechtsverwirkung
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist eine statische Berechnung?
Eine statische Berechnung ist ein rechnerischer Nachweis der Standsicherheit eines Bauwerks. Sie dient dazu, die Tragfähigkeit und Stabilität des Gebäudes zu gewährleisten und die Einhaltung der Bauvorschriften sicherzustellen. - Was beinhaltet Baubegleitung durch einen Statiker?
Die Baubegleitung durch einen Statiker umfasst die Überwachung der Bauausführung hinsichtlich der Einhaltung der statischen Vorgaben. Der Statiker prüft, ob die Bauarbeiten gemäß den statischen Berechnungen und Plänen ausgeführt werden und ob die verwendeten Materialien den Anforderungen entsprechen. - Welche Gesetze regeln das Honorar von Statikern?
Das Honorar von Statikern wird in Deutschland hauptsächlich durch die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) geregelt. Die HOAI legt fest, welche Leistungen zu erbringen sind und wie diese zu vergüten sind. - Was tun, wenn der Statiker keine Leistung erbracht hat?
Wenn der Statiker keine Leistung erbracht hat, obwohl ein Auftrag vorliegt, sollten Sie ihn schriftlich auffordern, die Leistung innerhalb einer angemessenen Frist zu erbringen. Wenn der Statiker die Leistung nicht erbringt, können Sie vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz fordern. - Kann ich die Rechnung kürzen, wenn die Leistung mangelhaft ist?
Ja, wenn die Leistung des Statikers mangelhaft ist, können Sie die Rechnung kürzen. Die Kürzung muss jedoch angemessen sein und dem Wert der mangelhaften Leistung entsprechen. Es ist ratsam, die Mängel schriftlich zu dokumentieren und dem Statiker mitzuteilen. - Was ist der Unterschied zwischen einem Auftrag und einer Honorarvereinbarung?
Ein Auftrag ist die Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Statiker über die zu erbringende Leistung. Eine Honorarvereinbarung regelt die Höhe der Vergütung für diese Leistung. Beide Vereinbarungen sollten schriftlich festgehalten werden, um Missverständnisse zu vermeiden. - Wie lange habe ich Zeit, eine Rechnung anzufechten?
Die Verjährungsfrist für Honorarforderungen von Statikern beträgt in der Regel drei Jahre. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt haben oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätten erlangen müssen. - Was bedeutet Baurecht?
Baurecht umfasst alle Gesetze und Verordnungen, die das Bauen regeln. Es beinhaltet sowohl das öffentliche Baurecht (z.B. Bauplanungsrecht, Bauordnungsrecht) als auch das private Baurecht (z.B. Werkvertragsrecht).
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Informationen zu den üblichen Kosten für Statikerleistungen. - Rechnung Anfechten
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Worauf man bei einem Vertrag zur Baubegleitung achten sollte. - Honorarordnung HOAI
Details zur Berechnung von Honoraren nach der HOAI. - Statische Berechnung Notwendigkeit
Wann eine statische Berechnung zwingend erforderlich ist.
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Rechnung ohne Auftrag – Anspruch auf Honorar?
Meine Fresse: Selbstbetrug, Verdrängung, oder was ist das?
"Da der Statiker meinen Schwiegervater kennt, ist er drei mal auf die Baustelle gekommen und hat mit ihm über alles mögliche private gesprochen. "
Echt goldig! So ein origeneller Treffpunkt!
Ich sag Dir auf, was Du Anspruch hast: Eine schriftliche Ausführung und Verdoppelung des Honorars! -
Zusatzfrage:
Hast Du ohne Statik gebaut? -
Statik ohne Auftrag – Bauausführung korrekt?
Natürlich habe ich mit Statik gebaut, aber nicht ...
Natürlich habe ich mit Statik gebaut, aber nicht von diesem Statiker. -
Auftrag zur Statik – Klare Formulierung wichtig!
Das ist dann aber unglücklich fomuliert!
Du hattest die Statik beauftragt und nicht bekommen? -
Kostenanfrage Statik – Unbegründete Rechnung?
So ist es. Ich hatte lediglich eine Anfrage ...
So ist es. Ich hatte lediglich eine Anfrage über die Kosten einer Statik gemacht und dabei hat er erfahren, dass mein Schwiegervater bei mir auf den Bau arbeitet. Und daher (nicht weil ich ihn beauftragt hatte) ist er auf die Baustelle gekommen. Und stellt jetzt in meinen Augen eine unbegündete Rechnung. -
Rechnung ohne Auftrag – Sarkasmus zurückgenommen
sorry.
Das ist dann natürlich nicht OK. Hiermit nehme ich meine sarkastischen Bemerkungen zurück. -
Mündlicher Auftrag Statik – Schwiegervater als Zeuge?
Schwiegervater?
Da klingelt doch leise was. Mal den Schwiegervater ganz eindringlich fragen, ob er vielleicht doch zufällig einige bautechnische Fragen mit dem Mann erläutert hat. Als nächstes die liebe Frau auf Familienkrach vorbereiten ☹. Der Statiker könnte sich auf mündlichen Auftrag (.. war Ende 05 bei einem Statiker und wollte eine Statische Berechnung..), sowie Detailbesprechungen mit dem Schwiegervater herausreden. Etwas 'Papier' sollte es aber auch dann geben. Dann wird's lustig, sowohl rechtlich (befugt zur Vertretung des BH?) als auch familienintern. Der Statiker sollte seine 'Leistungen' übrigens auch aufschlüsseln, 'Baubegleitung' ist etwas dünn, es sind wohl ca. 15 Stunden und die hat er nicht nur auf der Baustelle gestanden.
Gruß
Volker -
Ungerechtfertigte Bereicherung – Rechnung zurückweisen!
Habe ich keinen Auftrag, nehme ich mir einen Auftrag.
Baufachleute haben zu wenig Aufträge und ergo zu wenig Geld. Also wird versucht mit billigen Tricks an das Geld der Bauherren zu kommen. In diesem Forum schon der zweite Fall von ungerechtfertigter Bereicherung. Sie können die Rechnung zurück schicken und Baustellenverbot erteilen. Ihr Schwiegervater wird Ihnen bestimmt den Sachverhalt erzählen. Sie können auf die Klage des Statikers warten und einen im Baurecht erfahrenen Anwalt beauftragen. Auch eine Anzeige wegen Betrug bei der Staatsanwaltschaft und eine Anzeige bei der Ingenieurkammer ist möglich. -
Branche Betrug? – Keine globalen Unterstellungen!
keine globalen Unterstellungen
Sehr geehrter Herr Rog-2149-Kann,
Sie unterstellen einer ganzen Branche die Absicht, wegen Geldmangel Bauherren betrügen zu wollen. Gemäß unseren Nutzungsbedingungen, die Sie akzeptiert haben, widerspricht es dem Geist dieses Forums, Attacken und Unterstellungen zu verbreiten.
Dies ist zunächst ein Hinweis. Beiträge ähnlicher Art werden künftig gelöscht, außerdem kann Forenausschluss erfolgen. _Nutzungsbedingungen_ -
Rechnungen Baufachleute – Auftragsmangel als Ursache?
Unterstellungen
Sehr geehrter Moderator,
schon zwei mal ist in diesem Forum der Sachverhalt von anscheinend ungerechtfertigten Rechnungen von Baufachleuten vorgestellt worden. Das bei den Baufachleuten Auftragsmangel herrscht, ist auch keine neue Erkenntnis. Sollte der Generalverdacht aus meinem Beitrag ersichtlich sein, so erkläre ich, dass die Vielzahl von Baufachleuten eine solide und korrekte Arbeit leistet und bestimmt wie ich, die Praktiken der hier genannten Kollegen auf das schärfste verurteilt. -
Arbeitslosigkeit Architekten – Betrugs-Motiv fraglich?
ja da klingt der Generalverdacht heraus
und den haben Sie mit Ihrer scheinbaren Entschuldigung auch nicht im Geringsten rausgenommen.
Nach Angaben der Bundesarchitektenkammer liegt die Arbeitslosigkeit unter Architekten bei 10 % und damit im Bundesdurchschnitt aller Branchen. Damit scheidet wohl die Arbeitslosigkeit als speziell bauspezifische Motivlage für Betrug aus. Kann es sein, dass Sie Architekten und Ingenieure anderweitig im Verdacht haben, besondere kriminelle Energie an den Tag zu legen? -
HOAI & Baufachleute – Bessere Position gegenüber Bauherren?
Kein Generalverdacht.
Sehr geehrter Herr Stubenrauch,
Ihre Frage ist berechtigt. "Kann es sein, dass Sie Architekten und Ingenieure anderweitig im Verdacht haben, besondere kriminelle Energie an den Tag zu legen? " Gern antworte ich Ihnen. Nein, habe ich nicht. Allerdings wissen Sie genau so gut, wie ich, dass die HOAIAbk. und weitere Gesetze die Baufachleute gegenüber dem Auftraggeber sehr viel besser stellen. Viele Bauherren kennen die Rechte und Pflichten der Baufachleute nicht. Im Gegenzug kennen die Baufachleute ihre Rechte sehr genau. Ich bemühe mich um einen Interessenausgleich und würde es sehr begrüßen, wenn Baufachleute klar Position beziehen. Das hilft uns allen und macht den Baufachmann wieder zum geachteten Partner des Bauherrn. Es ist für jeden Kläger oder Beklagten klar einen Anwalt zu beauftragen. Warum, sehr geehrter Herr Stubenrauch, ist es nicht für jeden Bauherrn klar einen Baufachmann zu beauftragen? -
Berufsbild Schutz – Architekten vs. Phantasieberufe
dafür gibt es nur einen einzigen Grund
Das Berufsbild der Juristen ist geschützt, zum Klagen kann ich per Gesetz nur einen Anwalt einschalten. Das Berufsbild der Architekten und Ingenieure ist dagegen nicht geschützt. Hier dürfen sich noch - und tun es auch - allerlei Phantasieberufe ohne geregelte Ausbildung tummeln (vom "Planer" über den "Baucoach" und "Baubetreuer" bis zum "Baumeister"). Klar, dass dadurch das Baugeschehen intransparent und der potenzielle Bauherr verwirrt wird. Gut, dass einige Bundesländer wenigstens inzwischen an den Bereich Bauleitung die selben berufsqualitativen Anforderungen stellen wie an die Bauvorlageberechtigung und dass sich der Trend fortsetzt. -
Baubetreuer – Kein Phantasieberuf!
@Bruno
Baubetreuer gehören nicht zu den Phantasieberufen.
Siehe dazu:- http://bundesrecht.juris.de/gewoAbk./__34c.html
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Baubetreuer – Kein Ausbildungsberuf!
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Arbeitslosigkeit Architekten – Statistik vs. Realität
Spannend.
Herr Stubenrauch, ein paar Ihrer Argumente mag ich gern kommentieren. Wenn Sie die Arbeitslosigkeit von 10 % nennen, unterschlagen Sie Architekturbüros ohne Aufträge. Diese tauchen in dieser Statistik nicht auf. Der Beruf des Juristen ist auch nur in so fern geschützt, wie es eine Mindesqualifikation für die Vertretung bei Gerichten gibt. Wer Anwalt ist, ist Anwalt. Genau so ist bei den Architekten und Ingenieuren. Wer eine Baugenehmigung einreichen möchte, muss eine Berechtigung nachweisen. -
Architekt vs. Jurist – Schutz des Berufsbildes
das hinkt schwer
In der von mir in Bezug genommenen Statistik der BAK ist alles berücksichtigt, auch das "auftragslose" Architekturbüro.
Auch über die andere Bemerkung muss ich mich wundern. Der Schutz des Juristenberufs ist wesentlich weiter gefasst als der des Architekten. Der Architekt wird in den meisten Bundesländern nur für die Unterschrift auf dem Bauantrag gesetzlich verpflichtend nötig, und das nur bei Objekten, die über ein Zweifamilienhaus hinaus gehen. Zum Glück wird das zwingende Berufsbild Architekt immer mehr auch auf den Bauleitungssektor erweitert. Und wenn Beckstein bayerischer Ministerpräsident werden sollte, werden wir ihn an seinen Ausspruch "Architekten sind die Notare des Bauens" erinnern: alles über unseren Tisch, wie beim Immobilienkauf über den des Notars.
Die dubiosen Auswüchse, dass jeder Ungelernte mit Phantasieberufsbezeichnung die größte Investition, die Menschen je in ihrem Leben tun, treuhänderisch abwickeln darf, müssen verschwinden.
Versuchen Sie mal, als Nichtangehöriger eines steuerberatenden Berufs (Studium, Titel) eine Bilanz zu verkaufen oder als Nichtjurist Rechtsangelegenheiten für Fremde zu besorgen oder als Nichtmediziner eine operative Heilbehandlung anzubieten. Dann werden Sie sehen wo es in der Baubranche im Argen liegt. -
Architekt als Notar? – Logische Argumentation!
Gute Argumente.
Ob die Statistik stimmt? Ich weiß es nicht. Ihre Argumentation (Architekt ist der Notar des Bauherrn) ist logisch und konsequent und ist für jeden Menschen nachvollziehbar, weil einfach und trivial. Nur haben Sie dabei einen kleinen Denkfehler gemacht. Anwälte sind vom Rechtssystem gewollt, weil Teil eines Rechtssystems. Notare sind vom Staat gewollt, weil Teil der Grundstücksverwaltung und Steuererhebung. Architekten sind auch gewollt und zwar für die Beantragung und Berechnung von Bauanträgen, EnEVAbk. Berechnungen und statischen Berechnungen. Allerdings dann hört das Interesse des Staates auf und das ist der Unterschied. Sie haben die Ärzte genannt. Behandeln darf nur ein Arzt, genau wie nur ein Bauingenieur oder Architekt die Bauvorlagen unterschreiben darf. Allerdings gibt es im Gesundheistswesen auch den Heilpraktiker, den Bademeister und die examinierte Krankenpflegerin. -
Staatliches Interesse – Förderung der Baukultur
Mangelndes staatliches Interesse
Mangelndes staatliches Interesse, interessanter Aspekt. Zum Glück wird aber langsam umgedacht, vgl. Stiftung Baukultur, Förderung des Bewusstseins für Architektur in schulischen Lehrplänen, und der schon genannte Trend hin zum verpflichtenden qualifizierten Bauleiter in den LBOs. Und auch die HOAIAbk. wurde inzwischen als europatauglich erkannt. Wir sind auf einem guten Weg.
Würde sich im Ergebnis das System am Bau - ähnlich wie mit den genannten Berufen im Gesundheitssystem - darauf beschränken, dass es neben den Ingenieuren und Architekten ergänzend Bauzeichner und Bautechniker gibt (hervorragende Ausbildungsberufe), jeder an seinem Platz im klar umrissenen Berufsfeld tätig, z.B. angestellt beim Architekten, gäbe es nichts dagegen zu sagen.
Bedauerlich ist aber, dass sich heute noch am Bau übermäßig viele Scharlatane bewegen, mit Phantasiebezeichnungen, ohne Ausbildung, und mit scheinbar immer neuen Patentrezepten und Vertriebswegen. Wäre es in der Juristerei ähnlich, würde jeder mit 20 Stunden "Barbara Salesch" als Fortbildung schon als "Rechtsmeister" rumspringen. Das verwirrt den Markt und den Kunden. Und dagegen lohnt es sich anzuarbeiten, in allen Umfeldern, auch hier.
Gut, im Gesundheitswesen gibt es auch ein paar Quereinsteiger, die geschliffene Steine oder bunte und levitierte Wässerchen verkaufen, aber so schlimm wie am Bau ist es nicht. Und vor allem können die keinen so großen finanziellen Schaden anrichten wie am Bau. -
Baubetreuer NRW – Zulassung & Qualifikation
Den
seriösen Baubetreuern ging es wie den Architekten.
Bis vor wenigen Jahren bedurfte es in NRW einer Zulassung als Betereuungsunternehmen, die nur bei entsprechender Qualifikation und wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit erteilt wurde. Verbunden war die Zulassung mit der Auflage eines jährlich vorzulegenden Prüfberichts über die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung, erstellt durch einen Wirtschaftsprüfer.
Heute darf es jeder machen. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
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💡 Kernaussagen: Der Thread diskutiert eine strittige Statiker Rechnung ohne erbrachte statische Berechnung. Es geht um die Frage, ob eine "konstruktive Baubegleitung" ohne Auftrag berechnet werden darf. Die Diskussionsteilnehmer beleuchten die Bedeutung eines klaren Auftrags, die Rolle des Schwiegervaters als möglicher Zeuge und die Problematik ungerechtfertigter Rechnungen im Bauwesen. Zudem wird die Abgrenzung geschützter Berufe (Juristen) zu ungeschützten (Planer, Baucoach) thematisiert.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Achten Sie auf eine klare Auftragsformulierung, um Missverständnisse und unberechtigte Rechnungen zu vermeiden. Siehe Beitrag Auftrag zur Statik – Klare Formulierung wichtig!.
💰 Zusatzinfo: Die HOAIAbk. (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) regelt die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen. Es ist ratsam, sich vorab über die entsprechenden Honorarsätze zu informieren und eine detaillierte Leistungsbeschreibung zu vereinbaren.
👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie den Auftrag und die erbrachten Leistungen genau. Holen Sie sich im Zweifelsfall rechtlichen Rat, um Ihre Rechte als Bauherr zu wahren. Beachten Sie den Beitrag Ungerechtfertigte Bereicherung – Rechnung zurückweisen! für weitere Vorgehensweisen.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Statiker, Rechnung". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
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