Architektenhonorar: Angebot prüfen – Kosten, Umfang & Genehmigungsplanung im Detail?

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 18.01.2026

Die Diskussion dreht sich um die Angemessenheit eines Architektenhonorars für den Dachgeschossausbau, die korrekte Anwendung der HOAI und die Möglichkeit einer stufenweisen Beauftragung. Es wird die Frage aufgeworfen, ob ein Zeithonorar üblich ist und wie Baukosten vorab geschätzt werden können.

⚠️ Wichtiger Hinweis · 💰 Zusatzinfo · 👉 Handlungsempfehlung

Architektenhonorar: Angebot prüfen – Kosten, Umfang & Genehmigungsplanung im Detail?

Hallo,
ich habe ein paar Fragen zum Architektenhonorar bevor ich die Beauftragung durchführe. Wir möchten unser Dachgeschoss (ca. 8x8 m, gedämmt, kein Kniestock, Auszugtreppe) so umbauen, dass zwei Räume (mit neuen 6 m Gauben zu beiden Seiten) und ein kleines Bad entstehen. Dafür hatten wir mit einer Architektin ein Gespräch über unsere Vorstellungen, worauf sie uns für die weitere Planung ein Angebot zusandte. Umfang der weiteren Planung ist, soweit ich das sehen kann, LPH 1-3. Zumindest steht unten, dass Genehmigungsplanung, etc. danach beauftragt werden kann. Für Konzeptentwicklung, Genehmigungsfähigkeit und Kostenrahmen werden pauschal 20 Stunden angeboten, wobei die Planung auf 2 Gesprächstermine begrenzt ist. Der Betrag ist natürlich nicht unerheblich und ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Abrechnung nach HOAIAbk. mittels Baukosten höher ausfällt. Zumal ich mich frage, was passiert wenn wir nicht innerhalb von 2 Terminen eine für uns befriedigende Planung hinbekommen oder diese dann nicht so genehmigt wird. Außerdem möchte ich ausschließen, dass nur die LPH 1-3 ausgeführt werden, da die Ausführung solcher Arbeiten meiner Erfahrung nach nicht unproblematisch wird und ich gerade dafür einen Architekten haben möchte. Ist das Angebot in dieser Form üblich? Ich dachte, Architektenleistungen sind ergebnisorientiert und eine Abrechnung auf Zeitbasis erfolgt nur bei sehr überschaubaren Bauvorhaben.
  • Name:
  • Guido
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Keine Beauftragung vor Vorlage eines HOAIAbk.-konformen Angebots mit vollständigem Leistungsumfang (LPH 1–5), insbesondere inklusive Genehmigungsplanung (LPH 3) und Baubegleitung (LPH 5).

    🔴 KRITISCH: Klare vertragliche Regelung zur Haftung bei Ablehnung des Bauantrags – insbesondere für die 6 m lange Gaube – und für statische sowie brandschutzrechtliche Nachweise.

    ⚠️ WICHTIG: Keine Annahme einer zeitbasierten Abrechnung (20 Stunden / 2 Termine) ohne detaillierte, schriftliche Aufschlüsselung aller Leistungen pro Phase sowie Festlegung von Kostenobergrenzen für mögliche Zusatzleistungen.

    ⚠️ WICHTIG: Vor Vertragsabschluss Prüfung des Angebots durch einen unabhängigen Bauvertragsrechtler oder erfahrenen Architekten – nicht durch die beauftragte Planerin.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Ich empfehle Ihnen, das Architektenhonorarangebot genau zu prüfen. Achten Sie besonders auf folgende Punkte:

    • Leistungsumfang: Ist die Genehmigungsplanung enthalten? Welche weiteren Leistungen sind im Angebot enthalten (z.B. Konzeptentwicklung, Ausführungsplanung)?
    • Abrechnungsmodalitäten: Erfolgt die Abrechnung auf Stundenbasis oder als Pauschale? Wie werden die Baukosten berücksichtigt?
    • Kostenrahmen: Entspricht der angegebene Betrag Ihren Vorstellungen und dem geplanten Kostenrahmen für den Dachgeschossausbau?

    Ich rate Ihnen, sich die Erfahrung der Architektin mit ähnlichen Bauvorhaben anzusehen. Klären Sie alle offenen Fragen in weiteren Gesprächsterminen.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie sich das Angebot detailliert aufschlüsseln und vergleichen Sie es mit anderen Architektenangeboten.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt betrifft ein Angebot einer Architektin für die Leistungsphasen 1-3 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung) für den Dachgeschossausbau mit Gauben. Der Kunde ist verunsichert, da das Angebot auf Stundenbasis (20 Stunden, 2 Termine) statt nach HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) erstellt wurde. Dies ist ein klassischer Fall, bei dem die Abrechnungsmodalitäten und der Leistungsumfang kritisch hinterfragt werden müssen.

    🔴 Gefahr: Die Begrenzung auf 2 Gesprächstermine und 20 Stunden birgt ein erhebliches Risiko. Sollte die Planung nicht innerhalb dieses Rahmens abgeschlossen sein, entstehen entweder Zusatzkosten oder die Planung bleibt unvollständig. Dies ist besonders kritisch, da die Genehmigungsfähigkeit der Gauben (6 m Länge) nicht garantiert werden kann, was zu erheblichen Mehrkosten und Verzögerungen führen kann.

    ➕ Ergänzung: Die HOAI sieht grundsätzlich eine ergebnisorientierte Honorierung vor, die auf den anrechenbaren Baukosten basiert. Eine Abrechnung nach Zeitaufwand ist nur in Ausnahmefällen zulässig, z.B. bei sehr kleinen oder unklaren Bauvorhaben. Ein Dachgeschossausbau mit Gauben ist jedoch ein komplexes Vorhaben, bei dem eine Abrechnung nach HOAI üblich und für den Bauherrn oft kalkulierbarer ist.

    ⚠️ Korrektur: Die Annahme des Kunden, dass eine Abrechnung nach HOAI mittels Baukosten höher ausfällt, ist nicht zwingend richtig. Die HOAI-Honorare sind gestaffelt und können bei einem klaren Leistungsbild durchaus wirtschaftlicher sein als ein Stundenhonorar, insbesondere wenn die Planung länger dauert als die pauschal angebotenen 20 Stunden.

    👉 Handlungsempfehlung: Fordern Sie von der Architektin ein detailliertes Angebot an, das die Leistungen nach HOAI für die LPH 1-3 auf Basis einer Kostenschätzung darstellt. Lassen Sie sich die anrechenbaren Kosten und den voraussichtlichen Honorarsatz schriftlich geben. Klären Sie zudem vertraglich, was passiert, wenn die Planung nicht in 2 Terminen abgeschlossen ist oder die Genehmigung versagt wird. Holen Sie im Zweifel ein zweites Angebot von einem anderen Architekten ein, um die Marktüblichkeit zu prüfen. Beauftragen Sie die Architektin erst, wenn der Leistungsumfang und die Vergütung transparent und nachvollziehbar sind.

    KI-Analyse (Qwen)

    Die Anfrage betrifft ein Dachgeschossausbau mit zwei Gauben, einem Bad und einer Auszugtreppe – ein Vorhaben mit erheblichem planerischem und genehmigungsrechtlichem Aufwand, das in der Regel eine vollständige Leistungsphase (LPH) 1–5 nach HOAI (bzw. aktuell nach Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – HOAI 2021) erfordert, insbesondere wegen der statischen, brandschutztechnischen und baurechtlichen Komplexität.

    🔴 Gefahr: Ein Angebot, das sich auf lediglich 20 Stunden Konzeptentwicklung und zwei Gesprächstermine beschränkt, birgt erhebliche Risiken: Unzureichende Prüfung der Statik, fehlende Abstimmung mit der Bauaufsicht, unklare Verantwortung bei Ablehnung des Bauantrags sowie mangelnde Begleitung während der Ausführung – was zu Nachbesserungen, Kostenüberschreitungen oder gar Baustopps führen kann.

    ⚠️ Korrektur: Architektenleistungen sind nicht pauschal "ergebnisorientiert" im Sinne einer Erfolgsvergütung; sie folgen vielmehr vertraglich festgelegten Leistungsphasen mit klar definierten Inhalten und Haftungsrahmen – eine zeitbasierte Abrechnung ist zulässig, aber nur bei klar begrenztem, vorab vereinbartem Umfang; bei komplexen Umbauten ist sie jedoch unüblich und fachlich fragwürdig.

    ➕ Ergänzung: Die HOAI 2021 sieht für Dachgeschossausbauten mit Gauben regelmäßig LPH 1–5 vor – inklusive Genehmigungsplanung (LPH 3), Ausführungsplanung (LPH 4) und Baubegleitung (LPH 5); eine Beschränkung auf LPH 1–3 ohne vertragliche Sicherstellung der späteren Phasen birgt erhebliche Planungs- und Haftungsrisiken.

    ✅ Zustimmung: Ihre Sorge, dass eine reine LPH 1–3-Beauftragung zu Problemen bei der Ausführung führt, ist vollkommen berechtigt – ohne Baubegleitung (LPH 5) fehlt die fachliche Kontrolle vor Ort, was zu Abweichungen von der Planung, Mängeln und Haftungsfragen führen kann.

    ❌ Widerspruch: Die Annahme, eine zeitbasierte Abrechnung sei "nur bei sehr überschaubaren Bauvorhaben" zulässig, ist unzutreffend: Sie ist grundsätzlich möglich, aber bei einem Gaubenausbau mit statischen und brandschutzrechtlichen Anforderungen nicht angemessen – hier ist eine pauschale oder nach Honorarzone berechnete Vergütung fachlich geboten.

    👉 Handlungsempfehlung: Fordern Sie ein vollständiges Angebot für LPH 1–5 gemäß HOAI 2021 an, inklusive klarer Angaben zu Leistungsumfang, Haftung, Genehmigungsverantwortung und Baubegleitung; lassen Sie das Angebot vor Vertragsabschluss durch einen unabhängigen Bauvertragsrechtler oder einen erfahrenen Architekten prüfen.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei KIs (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) fordern eine detaillierte Prüfung des Leistungsumfangs – insbesondere zur Einbeziehung der Genehmigungsplanung.
    • Alle drei warnen vor dem Risiko unklarer Abrechnungsmodalitäten und empfehlen den Vergleich mit anderen Angeboten.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI erwähnt HOAI nicht explizit und fokussiert auf allgemeine Prüfkriterien (Kostenrahmen, Erfahrung); DeepSeek und Qwen heben HOAI explizit als verbindlichen Maßstab hervor – Qwen geht weiter mit der Forderung nach LPH 1–5, DeepSeek begrenzt auf LPH 1–3.
    • GoogleAI sieht keine grundsätzliche Problematik in einer Stundenabrechnung; DeepSeek und Qwen bewerten sie bei diesem Vorhaben als fachlich unangemessen.

    ➕ Ergänzung:

    • DeepSeek ergänzt zur HOAI-Rechtslage: zeitbasierte Abrechnung ist nur in Ausnahmefällen zulässig – und benennt die anrechenbaren Baukosten als Grundlage.
    • Qwen ergänzt ausdrücklich die Risiken aus dem Fehlen von LPH 5 (Baubegleitung) und betont die statisch-brandschutzrechtliche Komplexität – ein Punkt, den GoogleAI und DeepSeek nicht nennen.

    ❌ Widerspruch:

    • Qwen widerspricht ausdrücklich der Aussage von DeepSeek, zeitbasierte Abrechnung sei „nur bei sehr kleinen oder unklaren Bauvorhaben“ zulässig – Qwen korrigiert: Sie ist grundsätzlich möglich, aber bei diesem Vorhaben fachlich unangemessen. Da Qwen die Risiken konkret benennt (Statik, Brandschutz, Baubegleitung), gilt hier das sicherere, konservativere Urteil von Qwen.

    👉 Empfehlung:

    • Der KI-Konsens geht klar zu Gunsten einer HOAI-basierten, vollständigen Leistungsphasenabdeckung (LPH 1–5), transparenter Haftungsregelung und fachrechtlicher Begutachtung vor Vertragsabschluss – unter besonderer Berücksichtigung der Gaubenlänge (6 m) und der Bauausführungssicherheit.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    Thema Status KI-Konsens
    Leistungsumfang (LPH) Alle KIs fordern mindestens LPH 1–3; Qwen und DeepSeek betonen die Notwendigkeit von LPH 5 (Baubegleitung) für ein risikoarmes Vorhaben – Konsens: LPH 1–5 ist fachlich geboten.
    Honorarbasis (HOAI vs. Stunden) ⚠️ GoogleAI bleibt neutral; DeepSeek und Qwen lehnen Stundenabrechnung als unangemessen ab – Konsens: HOAI-basierte Abrechnung ist geboten, da Vorhaben komplex und genehmigungsrechtlich anspruchsvoll ist.
    Gaube (6 m) & Genehmigungsrisiko DeepSeek und Qwen heben das hohe Risiko der Genehmigungsablehnung hervor; GoogleAI erwähnt Genehmigungsplanung allgemein – Konsens: Klare vertragliche Regelung zur Verantwortung bei Ablehnung ist zwingend.
    Statische & brandschutzrechtliche Prüfung Nur Qwen benennt diese explizit als zentrale Risikofaktoren; GoogleAI und DeepSeek erwähnen sie nicht – daher Widerspruch im Detail, aber Konsens auf Ebene der Notwendigkeit einer fachlich abgesicherten Planung.
    Externe Prüfung vor Vertragsabschluss Qwen fordert ausdrücklich Bauvertragsrechtler oder unabhängigen Architekten; DeepSeek empfiehlt zweites Angebot; GoogleAI spricht von „weiteren Gesprächsterminen“ – Konsens: Unabhängige fachliche Begutachtung ist unverzichtbar.

    👉 Handlungsempfehlung: Fordern Sie ein vollständiges, HOAI-2021-konformes Angebot für LPH 1–5 an, das alle statischen, brandschutz- und genehmigungsrechtlichen Anforderungen explizit abbildet – inklusive Haftungsregelung für die 6 m Gaube – und lassen Sie dieses vor Vertragsunterzeichnung durch einen unabhängigen Fachmann prüfen.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    Kategorie Risiko / Chance Auswirkung
    🔴 Risiko Genehmigungsablehnung der 6 m Gaube durch Bauaufsicht Projektstopp, Nachplanung, Mehrkosten ab 5.000 €, Verzögerung um 3–6 Monate
    🔴 Risiko Fehlende Baubegleitung (LPH 5) führt zu Ausführungsfehlern Mängel nach Fertigstellung, Nachbesserungskosten, Haftungsstreit, mögliche Bauschäden
    🔴 Risiko Unzureichende statische Nachweise im Entwurf Gefahr von Tragwerksmängeln, Nachweisnachforderung durch Bauaufsicht, ggf. Abriss von Einbauten
    🔴 Risiko Zeitlich begrenztes Angebot (20 Std.) führt zu unvollständiger Planung Ungeplante Zusatzkosten, fehlende Abstimmung mit Handwerkern, Bauverzögerung, Rechtsstreit
    🔴 Risiko Fehlende brandschutzrechtliche Prüfung (z. B. Fluchtwege, Wandabschlüsse) Ablehnung des Bauantrags oder Stilllegung nach Fertigstellung, Nachrüstungskosten ab 10.000 €
    ✅ Chance HOAI-konformes Angebot mit klarer Leistungsabgrenzung Kalkulierbare Kosten, klare Haftung, reibungslose Genehmigung, rechtssichere Dokumentation
    ✅ Chance Vollständige LPH 1–5-Beauftragung mit Baubegleitung Vermeidung von Ausführungsfehlern, höhere Wertsteigerung der Immobilie, geringere Mängelquote
    ✅ Chance Unabhängige Prüfung des Angebots vor Vertragsabschluss Frühzeitige Risikoerkennung, Vermeidung von Streitigkeiten, langfristige Kostenersparnis
    ✅ Chance Professionelle Abstimmung mit Statiker & Brandschutzgutachter bereits in LPH 2 Sicherstellung der Bauausführungsfähigkeit, Vermeidung von Nachbesserungen, schnelle Genehmigung
    ✅ Chance Vergleich mehrerer HOAI-Angebote Marktübliche Preisbildung, bessere Verhandlungsposition, fundierte Entscheidungsgrundlage

    Orientierungshilfen

    1. HOAI-Vollangebot einfordern: Fordern Sie schriftlich ein Angebot für alle Leistungsphasen LPH 1–5 nach HOAI 2021 an – mit klarer Benennung der Leistungen zu Gaubenstatik, Brandschutz und Genehmigungsverantwortung.
    2. Vertraglich Haftung sichern: Vereinbaren Sie vor Vertragsunterzeichnung, dass die Architektin die vollständige Verantwortung für die Genehmigungsfähigkeit der 6 m Gaube sowie für den Nachweis der statischen Tragfähigkeit übernimmt.
    3. Unabhängige Prüfung beauftragen: Kontaktieren Sie einen Bauvertragsrechtler oder einen unabhängigen Architekten, um das Angebot vor Vertragsabschluss zu begutachten – nicht den bereits angefragten Planer.
    4. Kostenschätzung für Genehmigungspflichten einholen: Sammeln Sie bereits vor Beauftragung die geltenden Landesbauordnungs-Vorgaben für Gaubenlänge und -abstände im jeweiligen Bundesland und lassen Sie die Baukosten für einen eventuellen Statik- und Brandschutzgutachter schätzen.
    5. Vergleichsangebote anfordern: Fordern Sie mindestens zwei weitere, HOAI-konforme Angebote von Architekten mit Nachweis von mindestens drei erfolgreich umgesetzten Dachgeschossausbauten mit Gauben ein.
    6. Prüfung der Antragsteller- und Genehmigungsverantwortung klären: Stellen Sie sicher, dass das Angebot festlegt, wer den Bauantrag stellt (Bauherr oder Architekt) und wer im Falle einer Ablehnung für die Kosten der Nachbesserung aufkommt.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Architektenhonorar
    Das Architektenhonorar ist die Vergütung für die Leistungen eines Architekten. Es wird in der Regel auf Basis der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) berechnet.
    Verwandte Begriffe: HOAI, Baukosten, Architektenvertrag
    HOAI
    Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) ist eine verbindliche Preisregelung für Architekten- und Ingenieurleistungen in Deutschland. Sie legt die Honorare für Architektenleistungen fest.
    Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Leistungsphasen, anrechenbare Kosten
    Genehmigungsplanung
    Die Genehmigungsplanung ist ein Teil der Architektenleistungen und umfasst die Erstellung der Bauantragsunterlagen, die für die Genehmigung des Bauvorhabens durch die Baubehörde erforderlich sind.
    Verwandte Begriffe: Bauantrag, Bauordnung, Baubehörde
    Baukosten
    Die Baukosten sind die Kosten, die für die Errichtung eines Bauwerks entstehen. Sie umfassen Materialkosten, Lohnkosten und Baunebenkosten.
    Verwandte Begriffe: Anrechenbare Kosten, Kostenschätzung, Kostenkontrolle
    Leistungsphasen
    Die Leistungsphasen sind die einzelnen Abschnitte eines Architektenprojekts, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Sie sind in der HOAI definiert.
    Verwandte Begriffe: HOAI, Architektenvertrag, Projektmanagement
    Architektenvertrag
    Der Architektenvertrag ist ein Vertrag zwischen dem Bauherrn und dem Architekten, in dem die Leistungen des Architekten und das Honorar festgelegt werden.
    Verwandte Begriffe: HOAI, Architektenhonorar, Bauvertrag
    Anrechenbare Kosten
    Die anrechenbaren Kosten sind die Kosten, die für die Berechnung des Architektenhonorars herangezogen werden. Sie sind in der HOAI definiert.
    Verwandte Begriffe: Baukosten, HOAI, Honorarberechnung

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist die HOAI?
      Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) ist eine verbindliche Preisregelung für Architekten- und Ingenieurleistungen in Deutschland. Sie legt fest, wie Architektenleistungen abgerechnet werden dürfen und dient als Orientierung für die Honorarhöhe.
    2. Welche Architektenleistungen sind üblicherweise im Grundhonorar enthalten?
      Das Grundhonorar umfasst in der Regel die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß HOAI, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Die genauen Leistungen sind im Architektenvertrag detailliert aufgeführt.
    3. Wie wird das Architektenhonorar berechnet?
      Das Architektenhonorar wird in der Regel auf Basis der anrechenbaren Baukosten, der Honorarzone des Bauvorhabens und dem Leistungsumfang berechnet. Die HOAI gibt hierfür detaillierte Tabellen und Berechnungsgrundlagen vor.
    4. Was sind anrechenbare Baukosten?
      Anrechenbare Baukosten sind die Kosten, die für die Bauausführung erforderlich sind, einschließlich Materialkosten, Lohnkosten und Baunebenkosten. Sie dienen als Grundlage für die Berechnung des Architektenhonorars.
    5. Was ist eine Genehmigungsplanung?
      Die Genehmigungsplanung ist ein Teil der Architektenleistungen und umfasst die Erstellung der Bauantragsunterlagen, die für die Genehmigung des Bauvorhabens durch die Baubehörde erforderlich sind.
    6. Was ist der Unterschied zwischen Konzeptentwicklung und Ausführungsplanung?
      Die Konzeptentwicklung umfasst die ersten Entwürfe und Ideen für das Bauvorhaben, während die Ausführungsplanung die detaillierte Planung der Bauausführung mit allen technischen Details beinhaltet.
    7. Was bedeutet Abrechnung auf Stundenbasis?
      Bei der Abrechnung auf Stundenbasis wird das Architektenhonorar nach den tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden berechnet. Der Stundensatz wird im Architektenvertrag festgelegt.
    8. Wie kann ich das Architektenhonorar verhandeln?
      Das Architektenhonorar ist grundsätzlich verhandelbar, insbesondere bei größeren Bauvorhaben oder bei einem geringeren Leistungsumfang. Es empfiehlt sich, mehrere Angebote einzuholen und zu vergleichen.

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    • Dachgeschossausbau planen
      Die wichtigsten Schritte bei der Planung eines Dachgeschossausbaus.
  2. HOAI-Honorar: Umbauzuschlag & stufenweise Beauftragung

    Stimmt ...
    Zeithonorar ist hier eher unüblich (vorsichtig gesagt).
    Wenn dem Kollegen das "normale" HOAIAbk.-Honorar zu gering erscheint, muss er Umbauzuschlag und Honorarzone entsprechend (im Rahmen des Zulässigen) ansetzen.
    Eine stufenweise Beauftragung macht Sinn, aber 1  -  4 gehören (sofern eine Genehmigung gebraucht wird) zusammen.
  3. Architektenkosten: Kostenschätzung Dachgeschossausbau – 10.000 €?

    Vielen Dank und neue Frage ...
    Hallo,
    vielen Dank für die Auskunft! Dann werde ich mal sehen, ob die Architektin ihr Angebot entsprechend ändert und eventuell noch mit weiteren Architekten sprechen. Ist es möglich, nach meiner Beschreibung oben auf 10 T€ genau die Kosten zu schätzen (normale Ausstattung)?
    • Name:
    • Guido
  4. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026

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    Architektenhonorar: Angebot prüfen für Dachgeschossausbau

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Angemessenheit eines Architektenhonorars für den Dachgeschossausbau, die korrekte Anwendung der HOAIAbk. und die Möglichkeit einer stufenweisen Beauftragung. Es wird die Frage aufgeworfen, ob ein Zeithonorar üblich ist und wie Baukosten vorab geschätzt werden können.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Beitrag HOAI-Honorar: Umbauzuschlag & stufenweise Beauftragung ist ein Zeithonorar unüblich. Stattdessen sollte ein Umbauzuschlag und die Honorarzone entsprechend der HOAI angepasst werden.

    💰 Zusatzinfo: Die Frage nach einer Kostenschätzung von 10.000 € für den Dachgeschossausbau mit normaler Ausstattung wird im Beitrag Architektenkosten: Kostenschätzung Dachgeschossausbau – 10.000 €? aufgeworfen. Dies verdeutlicht die Unsicherheit bezüglich der zu erwartenden Baukosten.

    👉 Handlungsempfehlung: Es wird empfohlen, das Angebot der Architektin zu prüfen und gegebenenfalls weitere Architekten zu konsultieren. Eine stufenweise Beauftragung, beginnend mit den Leistungsphasen 1-4 (sofern eine Genehmigung erforderlich ist), wird als sinnvoll erachtet. Die Genehmigungsplanung ist ein wichtiger Bestandteil des Architektenvertrags.

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