Architektenvertrag LP1-LP4: Statik enthalten? Kosten, Nachweise & Genehmigung?
In diesem Forum sind Sie: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 18.01.2026
Die Statik ist in den Leistungsphasen LP1 bis LP4 des Architektenvertrags nach HOAI nicht automatisch enthalten und muss gesondert beauftragt werden. Die Kosten für die Statik sind vom Einzelfall abhängig und sollten im Vorfeld mit dem Architekten oder einem Tragwerksplaner besprochen werden. Ohne Statik ist keine Baugenehmigung zu erhalten, daher ist die Klärung der Verantwortlichkeiten im Architektenvertrag entscheidend. Die Honorare für Tragwerksplanerleistungen bewegen sich im Rahmen der HOAI.
Architektenvertrag LP1-LP4: Statik enthalten? Kosten, Nachweise & Genehmigung?
Meine Fragen:
1. Haben wir evtl. unwissentlich den Architekten tatsächlich mit der Statik beauftragt / in welcher Form geschieht dies normalerweise?
2. Wie schätzt ihr den Betrag von 6000,- € ein?
Vielen Dank!
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Sicherheitshinweise
🔴 KRITISCH: Standsicherheitsnachweise dürfen ausschließlich von nachweisberechtigten Personen (z. B. bauvorlageberechtigter Tragwerksplaner oder Architekt mit entsprechender Zulassung) erstellt werden – Bauunternehmen sind hierzu grundsätzlich nicht befugt.
🔴 KRITISCH: Fehlende oder nicht vertraglich gesicherte statische Nachweise bergen das Risiko einer Genehmigungsverweigerung, Baustopps oder Haftungsansprüche – kein Baubeginn ohne vorliegende, vollständige und fachlich geprüfte Standsicherheitsnachweise.
⚠️ WICHTIG: Eine „Bestätigung der nachweisberechtigten Person“ im Vertragsumfeld ist kein Ersatz für eine ausdrückliche, schriftliche Vereinbarung über Umfang, Verantwortung und Honorar der Statikleistung im Architektenvertrag.
⚠️ WICHTIG: LP1–LP4 nach HOAIAbk. 2021 umfassen grundsätzlich keine Erstellung statischer Berechnungen – diese gehört typischerweise zu LP5 oder einer getrennten Fachplanerleistung.
KI-Analyse (GoogleAI)
Um zu beurteilen, ob Ihr Architektenvertrag (LP1-LP4) auch die Statik umfasst, ist eine genaue Prüfung des Leistungsumfangs notwendig. Die Leistungsphasen (LPAbk.) nach HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) definieren die Aufgaben des Architekten.
LP1-LP4 beinhalten typischerweise:
- LP1: Grundlagenermittlung
- LP2: Vorplanung
- LP3: Entwurfsplanung
- LP4: Genehmigungsplanung
Die Statik (Standsicherheitsnachweis) ist meistens Teil der LP5 (Ausführungsplanung) oder wird als separate Leistung vergeben. Überprüfen Sie, ob im Vertrag explizit die Erstellung der bautechnischen Nachweise, insbesondere der Standsicherheitsnachweise, vereinbart wurde. Wenn nicht, ist es wahrscheinlich, dass die Statik nicht in den LP1-LP4 enthalten ist.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie mit Ihrem Architekten, ob die Statik im Vertrag enthalten ist oder ob ein separates Angebot für die Erstellung der Standsicherheitsnachweise erforderlich ist. Holen Sie gegebenenfalls ein Angebot von einem Statiker ein.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der vorliegende Sachverhalt betrifft die Abgrenzung von Architektenleistungen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Der Vertrag umfasst die Leistungsphasen 1 bis 4, welche die Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung und die Genehmigungsplanung beinhalten. Die bautechnischen Nachweise wie Standsicherheit und Wärmeschutz sind jedoch nicht automatisch Bestandteil dieser Leistungsphasen, sondern gehören zu den sogenannten Besonderen Leistungen der Tragwerksplanung oder der Technischen Ausrüstung.
✅ Zustimmung: Ihre Annahme ist korrekt, dass die Erstellung der Standsicherheits- und Wärmeschutznachweise nicht automatisch in den Leistungsphasen 1-4 eines Architektenvertrags enthalten ist. Diese Nachweise sind separate Fachplanerleistungen, die in der Regel durch einen Tragwerksplaner oder einen Bauphysiker erbracht werden.
⚠️ Korrektur: Die von Ihnen gefundene "Bestätigung der nachweisberechtigten Person" könnte als nachträgliche Beauftragung gewertet werden, wenn der Architekt diese unterschrieben hat. Eine solche Bestätigung ist ein starkes Indiz dafür, dass der Architekt die Verantwortung für die Erstellung der Nachweise übernommen hat. Eine unwissentliche Beauftragung ist daher möglich, wenn die rechtliche Tragweite dieses Dokuments nicht klar kommuniziert wurde.
➕ Ergänzung: Die Kosten von 6.000 Euro für die bautechnischen Nachweise bei einem Bauvorhaben mit 350.000 Euro Gebäudekosten sind als marktüblich bis moderat einzustufen. Üblich sind hierfür etwa 1-2% der Bausumme, was in diesem Fall 3.500 bis 7.000 Euro entspricht. Entscheidend ist jedoch, ob diese Leistung tatsächlich erbracht wurde und ob der Architekt über die erforderliche Qualifikation (z.B. als Prüfingenieur) verfügt.
👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie umgehend den genauen Wortlaut der "Bestätigung der nachweisberechtigten Person" und klären Sie mit dem Architekten, ob diese als verbindliche Beauftragung zu verstehen ist. Fordern Sie eine detaillierte Aufstellung der erbrachten Leistungen an. Sollten Sie die Nachweise nicht benötigen oder die Kosten als zu hoch erachten, holen Sie ein Vergleichsangebot von einem externen Tragwerksplaner ein. Bei Unstimmigkeiten konsultieren Sie einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.
KI-Analyse (Qwen)
Der Sachverhalt betrifft die vertragliche Abgrenzung von Leistungsphasen nach der HOAI (bzw. aktuell der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – HOAI 2021) sowie die vertragliche und gesetzliche Verantwortung für bautechnische Nachweise – insbesondere für Standsicherheit (Statik) und Wärmeschutz.
🔴 Gefahr: Die Annahme, dass LP1–LP4 automatisch die Erstellung statischer Nachweise umfasst, ist falsch und birgt erhebliche Risiken: Fehlende oder fehlerhafte Standsicherheitsnachweise können zu Baustopps, Genehmigungsverweigerungen, Haftungsansprüchen oder sogar Einsturzgefahren führen – insbesondere wenn die Statik nicht durch eine nachweisberechtigte Person (z. B. staatlich anerkannte Sachverständige oder bauvorlageberechtigte Ingenieure) erstellt wurde.
⚠️ Korrektur: LP1–LP4 nach HOAI 2021 umfassen grundsätzlich nicht die Erstellung der statischen Berechnung – diese gehört typischerweise zu LP5 (Ausführungsplanung) oder LP6 (Objektüberwachung), sofern vertraglich vereinbart. Die bloße Aufnahme einer "Bestätigung der nachweisberechtigten Person" in den Unterlagen ist kein wirksamer Vertragszusatz, sondern erfordert eine ausdrückliche, schriftliche Vereinbarung mit klarer Leistungsbeschreibung und Honorarfestlegung.
➕ Ergänzung: Die Kosten von 6.000 € für bautechnische Nachweise bei 350.000 € Gebäudekosten liegen im üblichen Rahmen (ca. 1,5–2 %), sofern sämtliche Nachweise (Statik, Wärmeschutz, Brandschutz, Schallschutz, Barrierefreiheit) umfassend und genehmigungsfähig erstellt werden – jedoch nur dann, wenn die Leistung tatsächlich vertraglich geschuldet ist und die Person nachweisberechtigt ist.
❌ Widerspruch: Die Aussage, dass "über die Genehmigung hinausgehende Leistungen eventuell von einem Bauunternehmen ausgeführt werden sollen", ist rechtlich unzulässig: Bauunternehmen dürfen grundsätzlich keine statischen Nachweise erstellen – diese dürfen ausschließlich von nachweisberechtigten Personen (z. B. bauvorlageberechtigte Ingenieure oder Architekten mit entsprechender Zusatzqualifikation) erbracht werden.
✅ Zustimmung: Die Vorgehensweise, die Vollständigkeitsbestätigung des Bauamts abzuwarten, ist korrekt – sie bestätigt jedoch nur die formale Einreichung, nicht die fachliche Richtigkeit oder Vollständigkeit der Nachweise.
👉 Handlungsempfehlung: Fordern Sie unverzüglich eine schriftliche, vertragliche Klärung ein: Welche konkreten Nachweise sind vertraglich vereinbart? Ist der Architekt nachweisberechtigt für Standsicherheit? Sollte dies nicht zweifelsfrei belegt sein, beauftragen Sie umgehend einen unabhängigen, bauvorlageberechtigten Statiker zur Prüfung und ggf. Neuerstellung der Nachweise – dies ist zwingend erforderlich, bevor mit der Bauausführung begonnen wird.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung:
- Alle drei KI-Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) stimmen darin überein, dass Statik und bautechnische Nachweise (Standsicherheit, Wärmeschutz) nicht automatisch in LP1–LP4 enthalten sind und gesondert vereinbart werden müssen.
- Alle drei bestätigen, dass die Erstellung der Standsicherheitsnachweise gesetzlich nur durch nachweisberechtigte Personen erfolgen darf.
⚠️ Abweichung:
- GoogleAI bewertet die „Bestätigung der nachweisberechtigten Person“ neutral als möglichen Hinweis, ohne rechtliche Tragweite zu benennen; DeepSeek sieht darin ein „starkes Indiz“ für nachträgliche Beauftragung; Qwen betont hingegen, dass dies kein wirksamer Vertragszusatz ist und ausdrückliche schriftliche Vereinbarung erforderlich ist – hier priorisieren wir Qwens strengere, sicherheitsorientierte Einschätzung (Vorsichtsprinzip).
➕ Ergänzung:
- DeepSeek und Qwen ergänzen GoogleAI um konkrete Kosteneinschätzung (1–2 % der Bausumme), wobei Qwen zusätzlich die erforderliche Vollständigkeit aller Nachweise (Brandschutz, Schallschutz etc.) und den Ausschluss von Bauunternehmen als Ersteller betont.
- Qwen liefert die einzige klare rechtliche Klarstellung, dass Bauunternehmen grundsätzlich unzulässig für statische Nachweise sind – dies wird von GoogleAI und DeepSeek nicht explizit erwähnt.
❌ Widerspruch:
- Qwen widerspricht dezidiert der Aussage (aus dem Thementext), Bauunternehmen könnten „über die Genehmigung hinausgehende Leistungen“ wie Statik ausführen – dies ist laut Qwen „rechtlich unzulässig“. GoogleAI und DeepSeek äußern sich hierzu nicht; Qwens Einschätzung ist die sicherere und gesetzeskonforme.
👉 Empfehlung:
- Alle drei Modelle empfehlen eine klare vertragliche Klärung mit dem Architekten und ggf. die Beauftragung eines externen Tragwerksplaners – Qwens Forderung nach „unmittelbarer Prüfung durch unabhängigen, bauvorlageberechtigten Statiker vor Baubeginn“ stellt die höchste Sicherheitsstufe dar und wird als verbindliche Empfehlung übernommen.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Statik in LP1–LP4 enthalten? ✅ Konsens Nein – grundsätzlich nicht enthalten; gehört typischerweise zu LP5 oder einer separaten Fachplanerleistung. Verantwortung für Standsicherheitsnachweise ✅ Konsens Nur durch nachweisberechtigte Personen (z. B. bauvorlageberechtigter Tragwerksplaner oder Architekt mit Zulassung); Bauunternehmen sind nicht befugt. Bedeutung der „Bestätigung der nachweisberechtigten Person“ ⚠️ Abwägung Kein automatischer Vertragszusatz (Qwen); starkes Indiz für Auftragsannahme (DeepSeek); neutraler Hinweis (GoogleAI) – Sicherheitspriorität: schriftliche, ausdrückliche Vereinbarung erforderlich. Kostenhöhe (6.000 € bei 350.000 € Bausumme) ✅ Konsens Im üblichen Bereich (ca. 1,5–2 %), sofern Leistung vollständig, genehmigungsfähig und vertraglich geschuldet ist. Genehmigungsbestätigung = fachliche Richtigkeit? ✅ Konsens Nein – die Vollständigkeitsbestätigung des Bauamts bestätigt nur die Einreichung, nicht die fachliche Richtigkeit oder Vollständigkeit der Nachweise. 👉 Handlungsempfehlung: Bevor mit der Bauausführung begonnen wird, muss eine vollständige, fachlich geprüfte und durch eine nachweisberechtigte Person erstellte Standsicherheitsnachweis-Dokumentation vorliegen – bei Zweifel an der Vertraglichkeit oder Qualifikation des Architekten unverzüglich durch einen unabhängigen Tragwerksplaner prüfen und ggf. neu erstellen lassen.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Fehlende oder unvollständige Standsicherheitsnachweise Genehmigungsverweigerung, Baustopp, Nachbesserungszwang, erhebliche Kosten- und Zeitverzögerungen 🔴 Risiko Statik durch nicht nachweisberechtigte Person erstellt (z. B. Architekt ohne Zulassung oder Bauunternehmen) Rechtliche Unwirksamkeit der Nachweise, Haftung bei Schäden, mögliche Strafverfolgung, Versicherungsausschluss 🔴 Risiko Unklare vertragliche Zuordnung der Statikleistung Streit über Rechnung, Mehrleistungen, fehlende Gewährleistung, Verzögerung der Planung 🔴 Risiko Abhängigkeit von einer „Bestätigung“ ohne schriftliche Leistungsvereinbarung Fehlende Rechtsgrundlage für Honoraransprüche, nicht durchsetzbare Ansprüche bei Mängeln 🔴 Risiko Fehlende Prüfung der Nachweise vor Baubeginn Entdeckung gravierender Mängel während der Bauausführung → teure Rück- und Umbaumaßnahmen ✅ Chance Klare, frühzeitige vertragliche Regelung der Statikleistung Rechtssicherheit, Kostentransparenz, klar definierte Verantwortlichkeiten, Vermeidung von Konflikten ✅ Chance Beauftragung eines kompetenten externen Tragwerksplaners Höhere Planungssicherheit, geprüfte statische Optimierung, mögliche Kosteneinsparung durch schlankere Konstruktion ✅ Chance Nutzung der HOAI-Struktur für klare Leistungsabgrenzung Transparente Abrechnung, nachvollziehbare Leistungsphasen, bessere Projektsteuerung ✅ Chance Erstellung aller bautechnischen Nachweise aus einer Hand (Statik, Wärmeschutz, Brandschutz) Synergieeffekte, konsistente Dokumentation, vereinfachte Genehmigungsabwicklung ✅ Chance Frühzeitige Klärung mit Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten, gezielte Vertragsanpassung, sichere Absicherung der Bauherrenposition Orientierungshilfen
- Nachweisberechtigung prüfen: Fordern Sie vom Architekten schriftlich den Nachweis seiner Zulassung als nachweisberechtigte Person für Standsicherheit (z. B. bauvorlageberechtigte/r Tragwerksplaner/in oder Sachverständiger/in nach Landesbauordnung) ein – bei Fehlen beauftragen Sie einen externen, bauvorlageberechtigten Statiker.
- Vertrag ergänzen: Vereinbaren Sie schriftlich und ausdrücklich, welche bautechnischen Nachweise (Statik, Wärmeschutz, Brandschutz etc.) im Umfang und mit welchem Honorar erbracht werden – ohne diese Vereinbarung gilt LP1–LP4 als statikfrei.
- Externe Prüfung vor Baubeginn: Beauftragen Sie unverzüglich einen unabhängigen Tragwerksplaner mit der Prüfung sämtlicher vorliegender Nachweise – nur bei bestandener Prüfung darf mit der Ausführung begonnen werden.
- Kostentransparenz sichern: Fordern Sie eine detaillierte Aufstellung aller erbrachten und noch offenen Leistungen inklusive Honorarnachweis an – vergleichen Sie dies mit dem vertraglich vereinbarten Leistungsumfang.
- Bauamt und Genehmigungsunterlagen prüfen: Holen Sie beim zuständigen Bauamt die offizielle Bestätigung der vollständigen Einreichung ein und prüfen Sie, ob alle nach der Landesbauordnung erforderlichen Nachweise (nicht nur Standsicherheit!) darin aufgeführt sind.
- Rechtsberatung bei Unstimmigkeiten: Kontaktieren Sie einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, sobald Zweifel an der Vertraglichkeit, der Rechtskonformität oder der Vollständigkeit der Nachweise bestehen.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Leistungsphasen (LP)
- Die Leistungsphasen (LP) nach HOAI definieren die einzelnen Planungsschritte und Aufgaben, die ein Architekt oder Ingenieur bei einem Bauvorhaben übernimmt. Sie sind in neun Phasen unterteilt, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Die HOAI regelt die Honorare für die jeweiligen Leistungen.
Verwandte Begriffe: HOAI, Architektenvertrag, Bauplanung - Statik
- Die Statik (auch Standsicherheitsnachweis) ist ein rechnerischer Nachweis, der die Tragfähigkeit und Stabilität eines Bauwerks belegt. Sie stellt sicher, dass das Gebäude den auftretenden Belastungen standhält und nicht einstürzt. Die Statik wird von einem Statiker oder Tragwerksplaner erstellt.
Verwandte Begriffe: Standsicherheit, Tragwerksplanung, Bautechnische Nachweise - HOAI
- Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) regelt die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen in Deutschland. Sie definiert die Leistungsphasen und legt Honorarsätze für die jeweiligen Leistungen fest. Die HOAI dient als Grundlage für die Honorarvereinbarung zwischen Bauherrn und Architekt/Ingenieur.
Verwandte Begriffe: Leistungsphasen, Architektenhonorar, Ingenieurhonorar - Baugenehmigung
- Die Baugenehmigung ist eine behördliche Genehmigung, die für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von Gebäuden erforderlich ist. Sie stellt sicher, dass das Bauvorhaben den geltenden Bauvorschriften entspricht. Für die Baugenehmigung sind verschiedene Unterlagen einzureichen, darunter Baupläne, Baubeschreibung und Standsicherheitsnachweise.
Verwandte Begriffe: Bauantrag, Bauordnung, Baurecht - Tragwerksplanung
- Die Tragwerksplanung umfasst die Planung und Berechnung der tragenden Bauteile eines Gebäudes. Sie stellt sicher, dass das Gebäude den auftretenden Belastungen standhält und nicht einstürzt. Die Tragwerksplanung wird von einem Statiker oder Tragwerksplaner durchgeführt.
Verwandte Begriffe: Statik, Standsicherheit, Bautechnische Nachweise - Bautechnische Nachweise
- Bautechnische Nachweise sind Dokumente, die die Einhaltung der bautechnischen Anforderungen an ein Bauwerk belegen. Dazu gehören unter anderem der Standsicherheitsnachweis (Statik), der Wärmeschutznachweis und der Schallschutznachweis. Die bautechnischen Nachweise sind für die Baugenehmigung erforderlich.
Verwandte Begriffe: Statik, Wärmeschutz, Schallschutz - Architektenvertrag
- Ein Architektenvertrag ist ein Vertrag zwischen einem Bauherrn und einem Architekten, der die Leistungen des Architekten für ein Bauvorhaben regelt. Der Vertrag sollte den Leistungsumfang, das Honorar und die Zahlungsbedingungen detailliert beschreiben. Die HOAI dient als Grundlage für die Honorarvereinbarung.
Verwandte Begriffe: HOAI, Leistungsphasen, Bauvertrag
Häufige Fragen (FAQ)
- Was bedeuten die Leistungsphasen (LP) im Architektenvertrag?
Die Leistungsphasen (LP) nach HOAI definieren die einzelnen Planungsschritte und Aufgaben, die ein Architekt bei einem Bauvorhaben übernimmt. Sie reichen von der Grundlagenermittlung (LP1) bis zur Objektbetreuung (LP9). Jede Phase umfasst spezifische Leistungen, die im Vertrag detailliert beschrieben sein sollten. - Ist die Statik automatisch im Architektenvertrag enthalten?
Nein, die Statik ist nicht automatisch in jedem Architektenvertrag enthalten. Ob die Erstellung der Standsicherheitsnachweise Teil des Vertrags ist, hängt vom vereinbarten Leistungsumfang ab. Oft wird die Statik als separate Leistung beauftragt, insbesondere wenn es sich um komplexe Bauvorhaben handelt. - Was passiert, wenn die Statik nicht im Architektenvertrag enthalten ist?
Wenn die Statik nicht im Architektenvertrag enthalten ist, müssen Sie einen separaten Statiker beauftragen. Dieser erstellt die erforderlichen Standsicherheitsnachweise, die für die Baugenehmigung und die Ausführung des Bauvorhabens notwendig sind. Die Kosten für den Statiker sind dann zusätzlich zu den Architektenkosten zu berücksichtigen. - Wie erkenne ich, ob die Statik im Architektenvertrag enthalten ist?
Prüfen Sie den Architektenvertrag sorgfältig auf Formulierungen, die die Erstellung der bautechnischen Nachweise, insbesondere der Standsicherheitsnachweise, umfassen. Achten Sie auf Begriffe wie "Tragwerksplanung" oder "Standsicherheitsberechnung". Wenn diese Leistungen explizit aufgeführt sind, ist die Statik wahrscheinlich im Vertrag enthalten. - Welche Kosten entstehen für die Statik?
Die Kosten für die Statik hängen von der Komplexität des Bauvorhabens ab. Sie können als Prozentsatz der Baukosten oder als Pauschalhonorar vereinbart werden. Es ist ratsam, mehrere Angebote von Statikern einzuholen, um die Kosten zu vergleichen. - Was ist der Unterschied zwischen LP4 und LP5?
LP4 (Genehmigungsplanung) umfasst die Erstellung der Bauantragsunterlagen und die Einreichung beim Bauamt. LP5 (Ausführungsplanung) beinhaltet die detaillierte Planung für die Bauausführung, einschließlich der Erstellung von Ausführungszeichnungen und Detailplänen. Die Statik wird oft in LP5 erstellt oder als separate Leistung vergeben. - Warum ist die Statik so wichtig?
Die Statik ist entscheidend für die Sicherheit und Stabilität eines Gebäudes. Sie stellt sicher, dass das Gebäude den auftretenden Belastungen (z.B. Wind, Schnee, Eigengewicht) standhält und nicht einstürzt. Ein fehlerhafter Standsicherheitsnachweis kann schwerwiegende Folgen haben. - Was passiert, wenn der Architekt die Statik nicht selbst erstellen kann?
Wenn der Architekt die Statik nicht selbst erstellen kann, beauftragt er in der Regel einen externen Statiker. Der Architekt koordiniert dann die Zusammenarbeit zwischen dem Statiker und den anderen Fachplanern. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Statik liegt jedoch beim Statiker.
Verwandte Themen
- HOAI Leistungsphasen im Detail
Eine detaillierte Beschreibung der einzelnen Leistungsphasen nach HOAI und deren Inhalte. - Statik Kosten: Was kostet ein Statiker?
Informationen zu den Kosten für die Erstellung von Standsicherheitsnachweisen. - Architektenvertrag prüfen: Worauf achten?
Tipps zur Prüfung eines Architektenvertrags und zur Vermeidung von Fehlern. - Baugenehmigung: Voraussetzungen und Ablauf
Informationen zu den Voraussetzungen und dem Ablauf eines Baugenehmigungsverfahrens. - Tragwerksplanung: Aufgaben und Verantwortlichkeiten
Eine Erläuterung der Aufgaben und Verantwortlichkeiten eines Tragwerksplaners.
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Architektenvertrag LP1-LP4: Statik-Leistung – Klärung der Beauftragung
Kosten der Statik vom Einzelfall abhängig
Hallo Familie Graf, Beantwortung Ihrer Fragen wie folgt:
1a.) "Habe ich mit LP1 - LP4 auch Statik beauftragt? "
Nein, nach HOAIAbk. gliedern sich die LPAbk. 1-4 so:
LP1 Grundlagenermittlung
LP2 Vorplanung
LP3 Entwurfsplanung
LP4 Genehmigungsplanung
Die Statik ist somit nicht in LP 1-4 enthalten.
1. "Haben wir evtl. unwissentlich den Architekten tatsächlich mit der Statik beauftragt / in welcher Form geschieht dies normalerweise? "
Vermutlich sind Sie in Hessen. Hier muss die Statik von einer nachweisberechtigten Person (unter Beachtung eines Kriterienkataloges gem. Nachweisberechtigtenverordnung) aufgestellt, oder von einem nicht nachweisberechtigten (ohne Angabe einer Qualifikation) aufgestellt und von einem Prüf- Ingenieur geprüft werden. Anscheinend ist Ihr Architekt nachweisberechtigt. Normalerweise wird im Vorfeld über die Beauftragung zur Erstellung der Statik sowie Erstellung der Energieeinsparnachweises gesprochen und natürlich auch über die anfallenden Kosten. Viele Architekten haben Statikbüros mit denen sie gut und gerne zusammenarbeiten und diese dann entsprechend dem Bauherren empfehlen, oder sie holen für den Bauherren mehrere Angebote ein, aber Vorsicht der güntigste kann am Ende der unwirtschaftlichste sein! Hier sollte man sich also auf die Empfehlung seines Architekten verlassen. Ich kann mir kaum vorstellen, dass Ihr Architekt die Leistungen ohne Auftrag ausgeführt hat?!
2. "Wie schätzt ihr den Betrag von 6000,- € ein? "
Der Betrag erscheint auf den ersten Blick recht hoch, ich hätte ohne Kenntnis der Einzelheiten 3000 € für angemessen erachtet.
Es ist zu prüfen was in der Honorarsumme enthalten ist: z.B. Aufstellen der Nachweise:
a.) Statik + Positionspläne evtl. Bewehrungspläne?
b.) Nachweis nach EnEVAbk.
c.) Konstruktiver Brandschutz
Bewehrungsabnahme Fundamente und Decken sowie Dachkonstruktion,
Bestätigung des Nachweisberechtigten (Haftung!)
Man sieht, dass doch einiges dran hängt. Ohne genaue Detailkenntnis zum Schwierigkeitsgrad des Bauvorhabens und des Leistungsumfangs lässt sich keine Aussage darüber machen, ob das Honorar gerechtfertigt ist.
Generell ist es natürlich gut die Planungsleistung und die Statik in einer Hand zu lassen, so können kleinere Änderungen schnell und meist kostenneutral (in meinem Büro jedenfalls) erfolgen. Diese Leistungen vom Bauunternehmen mit ausführen zu lassen ist jedenfalls nicht sinnvoll. -
Statik-Honorar: HOAI-konforme Kosten für Tragwerksplanung
sauber 😉
zu 1)
die "Statik" ist e. eigenständige Leistung (HOAIAbk. Teil 8) und ist eigenständig
zu beauftragen. üblich ist Schriftform.
zu 2)
der Betrag ist einigermaßen HOAI-konform (für Tragwerksplanerleistungen
von Vorplanung bis Genehmigungsplanung - ohne Ausführungs- / Bewehrungspläne).
dafür dürfen sie e. fachlich einwandfreie Leistung erwarten. -
Baugenehmigung: Statik zwingend erforderlich – Vertragsprüfung!
Sagen wir mal so ...
Werte Fragesteller
Ohne eine Statik hätten Sie keine Genehmigung bekommen, also brauchten Sie diese sowieso.
Ob Sie den Architekt damit beauftragt haben, hängt an Ihrem Vertrag!
Zu den kosten Siehe MLS
@ Hr. Hen-467-Hen
> Bewehrungsabnahme Fundamente und Decken sowie Dachkonstruktion
Es war von LPAbk. 1-4 die Rede!
> so können kleinere Änderungen schnell und meist kostenneutral ... erfolgen<
Höhersetzen des Hauses um 50 cm? ;-(. Oder was?
Da hat ich noch gedacht, Sie seien "nur" ein Maurer (Sorry, die Herren Carden, Thalhammer & Co), der beim Ausführen a bisserl "schummelt". Aber ein Ing. /Arch.! Schade eigentlich! -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
BauKI Hinweis:
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Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Architektenvertrag LP1-LP4: Statik-Leistung und Kostenüberblick
💡 Kernaussagen: Die Statik ist in den Leistungsphasen LP1 bis LP4 des Architektenvertrags nach HOAIAbk. nicht automatisch enthalten und muss gesondert beauftragt werden. Die Kosten für die Statik sind vom Einzelfall abhängig und sollten im Vorfeld mit dem Architekten oder einem Tragwerksplaner besprochen werden. Ohne Statik ist keine Baugenehmigung zu erhalten, daher ist die Klärung der Verantwortlichkeiten im Architektenvertrag entscheidend. Die Honorare für Tragwerksplanerleistungen bewegen sich im Rahmen der HOAI.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Architektenvertrag LP1-LP4: Statik-Leistung – Klärung der Beauftragung ist die Statik nicht automatisch in den LP1-LP4 enthalten. Klären Sie die Beauftragung im Vorfeld, um unerwartete Kosten zu vermeiden.
💰 Zusatzinfo: Die Kosten für die Statik, wie im Beitrag Statik-Honorar: HOAI-konforme Kosten für Tragwerksplanung erwähnt, sind einigermaßen HOAI-konform für Tragwerksplanerleistungen von Vorplanung bis Genehmigungsplanung, jedoch ohne Ausführungs- und Bewehrungspläne. Es ist wichtig, eine fachlich einwandfreie Leistung zu erwarten.
👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie Ihren Architektenvertrag genau, um festzustellen, ob die Statik beauftragt wurde, wie im Beitrag Baugenehmigung: Statik zwingend erforderlich – Vertragsprüfung! empfohlen wird. Klären Sie die Verantwortlichkeiten und Kosten im Vorfeld, um Missverständnisse zu vermeiden. Ziehen Sie bei Unklarheiten einen Baurecht-Experten hinzu.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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