Werkvertrag: Rate zahlen trotz Mängel? Rechte, Vorgehen & Fristen
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Werkvertrag: Rate zahlen trotz Mängel? Rechte, Vorgehen & Fristen

Hallo!
Unser Architekt mahnt uns schon zum zweiten Mal (kommentarlos) an, seine Restraten zu zahlen, obwohl noch zahlreiche Mängel zu beseitigen sind.
Wir weisen ihn täglich mit Faxbrief auf Mängel hin, die mdl. auf der Baustelle seitens seines Bruders (der ist der Bauleiter) auch bestätigt werden und dennoch tut er nun so, als sei nie etwas gewesen und mahnt einfach fröhlich drauf los.
Angeblich weiß "rechts nicht, was links macht" ...
Wie ist die Lage? Müssen wir diese Teilraten aus dem Werkvertrag zahlen und sind erst ganz am Schluss berechtigt, etwas einzubehalten oder sollte nicht genau der Teil der Rate gekürzt werden, den es auch betrifft?
Es sind nicht unerhebliche Mängel (mittlerweile zusammengefasst eine Liste von 5 DINAbk.-A4-Seiten) ..., u.a. :
  • gebrochener Sturz im EGAbk. (dort ist Auslass f. Balkon vorgesehen)
  • Dämmung Dach fehlerhaft, Folie kaputt, Regen im Bau
  • Wände vertauscht/zu lang/zu kurz (wir bauen mit Liapor)
  • Innentreppe in sich verdreht

.- ...
Wieso meldet er sich nicht, wieso beseitigt er die Mängel nicht.
Außerdem liegt teilweise unser ganzer Bau tagelang still, da er sagt, der Estrichleger hat keine Zeit oder der Trockenbauer hat kein Material oder die Ziegel vom Dach kämen nicht ...  -  nach aktiver Recherche unsererseits stellte sich nun aber heraus, dass diese nur deshalb nicht weitermachen, da sie vom Architekt ihr Geld noch nicht hätten.
Sollen wir den Vorschlag machen, in Vorleistung zu treten, damit es weitergeht?
Weiterhin fragen wir uns, was wir tun können, wenn der Architekt einfach, wie gesagt, nicht reagiert.
Dies ist wirklich die Wahrheit. Wir haben heute eigentlich laut Projektplan Endreinigungstermin! Fakt ist, dass nur der Rohbau (ohne Dach) steht. Es liegt kein neuer Projektzeitenplan vor!
Er hat noch nie gesagt, dass der alte nicht gilt oder nicht mehr richtig ist.
Egal, mit was wir drohen  -  er reagiert einfach nicht.
Am Montag haben wir nun einen Rechtsanwaltstermin und außerdem gehen wir mit einem Sachverständigen über den Bau, um den aktuellen Stand festzuhalten. Aber wir wollten das Innenverhältnis ja eigentlich nicht "versauen". Nur, wenn er nie reagiert und macht, was er will, wissen wir irgendwann nicht weiter.
Im übrigen haben wir auch planerische Mängel zu verzeichnen, z.B. hat er uns eine Wendeltreppe vom Balkon in den Garten geplant, die nun nicht genehmigt ist. Und der Kniestock im 1. OGAbk. ist laut Plan 102 cm hoch und nun beim Nachmessen kamen wir auf nur 90 cm! Wie hoch ist dieser "Mangel" zu bewerten?
Könnte noch stundenlang weiterschreiben, aber ich würde mich dann verzetteln, es ist alles so verworren.
Hauptfrage ist, wie gesagt, darf ich die Zwischenraten kürzen oder bin ich dann tatsächlich in Verzug?
Er droht, nicht weiterzumachen, wenn wir nicht sofort zahlen.
Ehrlich gesagt, wäre uns das mittlerweile sogar recht  -  können wir einen Aufhebungsvertrag schließen und den Rest alleine stemmen?
Fragen über Fragen.
Vielen Dank im Voraus schon mal!

  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    GoogleAI-Analyse

    Ich verstehe, dass Sie unsicher sind, ob Sie die Rate an Ihren Architekten zahlen müssen, obwohl noch Mängel vorhanden sind. Grundsätzlich gilt im Werkvertragsrecht: Sie müssen erst eine mangelfreie Leistung erhalten, bevor Sie zur vollen Zahlung verpflichtet sind.

    🔴 Gefahr: Unberechtigte Zahlungen können Ihre Position bei der Mängelbeseitigung schwächen.

    Vorgehen:

    • Mängelanzeige: Dokumentieren Sie alle Mängel schriftlich (mit Fotos) und senden Sie diese per Einschreiben mit Rückschein an den Architekten.
    • Zurückbehaltungsrecht: Sie haben das Recht, einen angemessenen Teil der Vergütung (in der Regel das Doppelte der voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten) bis zur Beseitigung der Mängel einzubehalten (§ 641 Abs. 3 BGBAbk.).
    • Fristsetzung: Setzen Sie dem Architekten eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung.
    • Rechtsbeistand: Da die Situation komplex ist, empfehle ich Ihnen dringend, einen Rechtsanwalt für Baurecht zu konsultieren.

    👉 Handlungsempfehlung: Zahlen Sie die Rate nicht vollständig, sondern nur unter Vorbehalt und nach Rücksprache mit Ihrem Anwalt. Dokumentieren Sie alle Mängel detailliert und setzen Sie eine angemessene Frist zur Beseitigung.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Werkvertrag
    Ein Werkvertrag ist ein Vertrag, bei dem sich ein Unternehmer verpflichtet, ein bestimmtes Werk (z.B. ein Hausbau) herzustellen, und der Besteller verpflichtet sich, die vereinbarte Vergütung zu zahlen.
    Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Architektenvertrag, Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.)
    Mängelanzeige
    Eine Mängelanzeige ist die schriftliche Mitteilung des Bestellers an den Unternehmer, dass das Werk Mängel aufweist. Die Mängelanzeige ist Voraussetzung für die Geltendmachung von Mängelrechten.
    Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Nacherfüllung, Mängelbeseitigung
    Zurückbehaltungsrecht
    Das Zurückbehaltungsrecht ist das Recht des Bestellers, einen Teil der Vergütung bis zur Beseitigung der Mängel einzubehalten. Die Höhe des einbehaltenen Betrags muss angemessen sein.
    Verwandte Begriffe: Leistungsverweigerungsrecht, Sicherheitseinbehalt, Minderung
    Schlussrate
    Die Schlussrate ist der letzte Teil der Vergütung, der nach Abnahme des Werks fällig wird. Die Schlussrate darf erst gezahlt werden, wenn das Werk mangelfrei ist.
    Verwandte Begriffe: Abschlagszahlung, Teilzahlung, Vergütung
    Aufhebungsvertrag
    Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien, den Vertrag vorzeitig zu beenden. Ein Aufhebungsvertrag sollte nur in Absprache mit einem Rechtsanwalt geschlossen werden.
    Verwandte Begriffe: Kündigung, Rücktritt, Anfechtung
    Sachverständiger
    Ein Sachverständiger ist eine Person mit besonderer Fachkenntnis, die beauftragt wird, ein Gutachten zu erstellen. Ein Sachverständigengutachten kann als Beweismittel in einem Rechtsstreit dienen.
    Verwandte Begriffe: Gutachter, Bausachverständiger, Gerichtsgutachter
    Bauleiter
    Der Bauleiter ist die Person, die für die Überwachung und Koordination der Bauarbeiten verantwortlich ist. Der Bauleiter ist in der Regel ein Mitarbeiter des Architekten oder des Bauunternehmers.
    Verwandte Begriffe: Architekt, Bauingenieur, Projektleiter

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Muss ich die Schlussrate zahlen, wenn noch Mängel vorhanden sind?
      Nein, Sie müssen die Schlussrate erst zahlen, wenn die Leistung mangelfrei erbracht wurde. Sie haben das Recht, einen angemessenen Teil der Vergütung bis zur Mängelbeseitigung einzubehalten.
    2. Wie dokumentiere ich Mängel richtig?
      Erstellen Sie eine detaillierte Mängelliste mit Fotos und Beschreibungen. Senden Sie diese per Einschreiben mit Rückschein an den Architekten oder Bauleiter. Bewahren Sie eine Kopie für Ihre Unterlagen auf.
    3. Welche Frist ist für die Mängelbeseitigung angemessen?
      Die Frist muss angemessen sein, um dem Auftragnehmer die Möglichkeit zur Mängelbeseitigung zu geben. Die Angemessenheit hängt von der Art und dem Umfang der Mängel ab. Im Zweifelsfall sollten Sie sich rechtlich beraten lassen.
    4. Was ist das Zurückbehaltungsrecht?
      Das Zurückbehaltungsrecht ermöglicht es Ihnen, einen Teil der Vergütung einzubehalten, bis die Mängel beseitigt sind. Die Höhe des einbehaltenen Betrags sollte in etwa dem Doppelten der voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten entsprechen.
    5. Kann ich einen Aufhebungsvertrag abschließen, wenn die Mängel nicht beseitigt werden?
      Ein Aufhebungsvertrag ist eine Möglichkeit, den Vertrag vorzeitig zu beenden. Dies sollte jedoch nur in Absprache mit einem Rechtsanwalt erfolgen, um Ihre Rechte zu wahren.
    6. Was ist, wenn der Architekt die Mängel bestreitet?
      Wenn der Architekt die Mängel bestreitet, sollten Sie einen Sachverständigen hinzuziehen, der die Mängel begutachtet und ein Gutachten erstellt. Dieses Gutachten kann als Beweismittel dienen.
    7. Wie verhalte ich mich, wenn der Bauleiter die Mängel mündlich bestätigt, aber der Architekt nicht reagiert?
      Mündliche Zusagen sind schwer zu beweisen. Bestehen Sie auf einer schriftlichen Bestätigung der Mängel durch den Architekten. Dokumentieren Sie alle Gespräche mit dem Bauleiter.
    8. Was passiert, wenn der Architekt insolvent geht?
      Im Falle einer Insolvenz des Architekten sollten Sie Ihre Ansprüche beim Insolvenzverwalter anmelden. Es ist ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen, um Ihre Chancen auf eine Befriedigung Ihrer Ansprüche zu erhöhen.

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      Wie sich Mängel auf die Bauzeit auswirken und welche Ansprüche Sie haben.
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