Baustatik Kosten: Was ist ein üblicher Preis? Honorar-Richtwerte & Vergleich

In diesem Forum sind Sie: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen

📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 18.01.2026

Die Diskussion dreht sich um die korrekte Berechnung von Statik-Kosten nach HOAI, die Bedeutung klarer Vertragsvereinbarungen und die Notwendigkeit, die erbrachten Leistungen des Statikers zu prüfen. Es wird betont, dass die anrechenbaren Kosten nicht den Netto-Rohbaukosten entsprechen und nur bestimmte Kostengruppen berücksichtigt werden dürfen. Die Teilnehmer tauschen Erfahrungen aus und geben Hinweise zur Einschätzung angemessener Honorare. Abschließend wird die Wichtigkeit einer detaillierten Kostenaufstellung hervorgehoben.

⚠️ Wichtiger Hinweis · 💰 Zusatzinfo · 📊 Zusatzinfo · 👉 Handlungsempfehlung

Baustatik Kosten: Was ist ein üblicher Preis? Honorar-Richtwerte & Vergleich

Im März diesen Jahres haben wir mit dem Bau unseres Häuschens begonnen. Derzeit sind wir mit der Erstellung der Kellerdecke beschäftigt. Wir ließen die Entwurfsplanung bis zum Einreichen des Baugesuches von einem Namhaften Architekten aus unserer Gegend ausführen. Mit den weiteren Schritten wie z.B. der Erstellung von Arbeitsplänen, den Ausschreibungen und der Vergabe der Bauleistungen haben wir dann einen bekanntes Planungsbüro aus unserer Gemeinde beauftragt, einfach deshalb weil wir dachten wir wären hier in unserer Heimatgemeinde, schon Aufgrund der kurzen Wege in guten Händen. Dies war auch so im Vorfeld mit beiden Büros vereinbart und akzeptiert. Leider haben wir aus dem Grund der Bekannschaft im Vorfeld nichts mit Ihm vereinbart! Zwischenzeitlich haben wir mit dem Bau begonnen und auch die Rechnung des ersten Architekts, für die Entwurfsplanung, beglichen. Da wir durch die Unterstützung eines Verwandten bei den bisherigen Arbeiten und der Organisation wie z.B. Ausgraben, Keller betonieren etc. weitestgehend alles in eigener Regie durchgeführt haben, machten wir uns bis dato eigentlich keine großen Gedanken über das Honorar des zweiten Planungsbüros. Allerdings wunderten wir uns schon ein wenig, dass wir für die Ausführung unserer Arbeiten keine Arbeitspläne erhielten, sondern lediglich die Ausarbeitung des Baustatikers der durch die Bauleitung beauftragt wurde. Letzte Woche bekamen wir dann eine erste Rechnung mit einer Abschlagszahlung in Höhe von 13600 € von unserem Bauleiter. Da unserer Meinung nach bis zum heutigen Tag jedoch keine wesentlichen Arbeiten wie z.B. Ausschreibungen, Vergabe, Arbeitspläne etc. von ihm ausgeführt wurden, wunderten wir uns doch sehr über diese Rechnung. Da wir auch keine detaillierte Aufstellung der Kosten erhielten sprachen wir ihn darauf an und er gab uns zur Antwort das dies halt ein aufwändiges Haus sei und die Statik 8000 € gekostet hätte. Wir haben eine Bausumme von ca. 230000 €, also nichts besonderes deshalb wundert mich das ganze schon ein wenig. Nun ist die Frage, wie kann ich mich dagegen wehren, gibt es DINAbk. dieser Hinsicht irgendwelche Richtlinien, an wen kann ich mich in dieser Situation wenden um den Aufwand des Statikers zu prüfen?
  • Name:
  • Thomas Beck
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Keine Zahlung ohne vorherige schriftliche Honorarvereinbarung und vollständige statische Dokumentation (Berechnungsbericht, zeichnungsgebundene statische Kennzeichnung, Genehmigungsbestätigung).

    🔴 KRITISCH: Vor weiteren Zahlungen unbedingt eine fachliche Prüfung der statischen Leistung durch einen unabhängigen, zertifizierten Bauingenieur oder Sachverständigen für Tragwerksplanung einholen.

    ⚠️ WICHTIG: Die geforderten Statikhonorare (8.000–13.600 € bei 230.000 € Bausumme) liegen weit über dem plausiblen Bereich für ein Standard-Einfamilienhaus (0,5–1,2 % = ca. 1.150–2.760 €) – eine detaillierte, leistungsbezogene Aufstellung gemäß § 633 BGBAbk. ist rechtlich unverzichtbar.

    ⚠️ WICHTIG: Die aktuelle Rechtsgrundlage ist das BauRG (seit 2021), nicht mehr die HOAIAbk. – doch bleibt die Verpflichtung zur Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Verhältnismäßigkeit der Vergütung bestehen.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Die Kosten für die Baustatik sind von verschiedenen Faktoren abhängig. Dazu gehören:

    • Bausumme: Oft wird das Honorar als Prozentsatz der Bausumme berechnet.
    • Komplexität des Bauvorhabens: Je komplexer das Bauvorhaben, desto höher der Aufwand für die Statik.
    • Leistungsumfang des Statikers: Werden nur die statischen Berechnungen oder auch die Ausführungsplanung und Bauüberwachung übernommen?

    Als grobe Richtwerte können Sie folgende Spannen annehmen:

    • Einfache Einfamilienhäuser: ca. 1-3% der Bausumme
    • Komplexere Bauvorhaben: bis zu 5% der Bausumme oder mehr

    Die genannten Beträge (8.000 - 13.600 EUR bei einer Bausumme von 230.000 EUR) erscheinen im oberen Bereich, sollten aber im Einzelfall geprüft werden. Lassen Sie sich die Berechnungsgrundlage detailliert aufschlüsseln.

    👉 Handlungsempfehlung: Vergleichen Sie Angebote von mehreren Statikern und lassen Sie sich die Leistungen genau aufschlüsseln, um die Kosten transparent zu machen.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt beschreibt eine typische Konfliktsituation im Bauwesen, bei der ein Bauherr ohne schriftliche Honorarvereinbarung mit einem Planungsbüro zusammenarbeitet und nun eine unerwartet hohe Abschlagsrechnung erhält. Die fehlende vertragliche Grundlage ist ein zentrales Problem, da ohne schriftliche Vereinbarung die Leistungen und Kosten nicht klar definiert sind. Der Bauherr hat Anspruch auf eine detaillierte Aufstellung der erbrachten Leistungen, um die Rechnung nachvollziehen zu können.

    🔴 Gefahr: Die fehlende schriftliche Honorarvereinbarung mit dem Planungsbüro birgt ein erhebliches finanzielles Risiko. Ohne klare vertragliche Grundlage kann der Bauherr die geforderten Kosten nur schwer anfechten, selbst wenn die Leistungen nicht vollständig erbracht wurden. Die pauschale Aussage des Bauleiters, die Statik habe 8.000 Euro gekostet, ist ohne detaillierte Aufstellung nicht überprüfbar und könnte überhöht sein.

    ➕ Ergänzung: Die Honorare für Architekten und Ingenieure in Deutschland sind in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) geregelt. Für die Tragwerksplanung (Statik) gibt es verbindliche Mindest- und Höchstsätze, die sich nach den anrechenbaren Kosten des Bauvorhabens richten. Bei einer Bausumme von 230.000 Euro wäre ein Statiker-Honorar von 8.000 Euro ungewöhnlich hoch und sollte anhand der HOAI-Tabellen überprüft werden. Der Bauherr sollte eine prüffähige Schlussrechnung mit detaillierter Aufstellung der erbrachten Leistungen und der zugrunde gelegten Honorarzone fordern.

    👉 Handlungsempfehlung: Der Bauherr sollte umgehend eine schriftliche Aufforderung an das Planungsbüro senden, eine detaillierte und prüffähige Aufstellung der erbrachten Leistungen sowie der Berechnungsgrundlage (HOAI, anrechenbare Kosten, Honorarzone) vorzulegen. Parallel dazu empfiehlt sich die Konsultation eines auf Baurecht spezialisierten Rechtsanwalts oder die Einschaltung der zuständigen Architektenkammer zur Prüfung der Honorarforderung. Von weiteren Zahlungen ohne detaillierte Leistungsnachweise ist abzuraten.

    KI-Analyse (Qwen)

    Der Sachverhalt beschreibt eine baurechtlich und vertraglich kritische Situation: Ein Bauherr erhält eine hohe Abschlagsrechnung (13.600 €) für statische Planung ohne vorherige schriftliche Vereinbarung über Leistungsumfang, Honorarhöhe oder Abrechnungsgrundlage – obwohl die Bausumme mit 230.000 € im mittleren Segment liegt.

    🔴 Gefahr: Die fehlende schriftliche Honorarvereinbarung vor Leistungsbeginn stellt eine gravierende Vertragslücke dar, die den Bauherren rechtlich benachteiligt und bei Streitigkeiten kaum durchsetzbar macht – insbesondere da die Statik-Kosten (8.000 €) bei einer Bausumme von 230.000 € im oberen Grenzbereich liegen und ohne Nachweis der Leistungserbringung (z. B. statische Berechnungsunterlagen, Zeichnungen, Genehmigungsbestätigungen) nicht nachvollziehbar sind.

    🔴 Gefahr: Die fehlenden Arbeitspläne und die Abhängigkeit von einer externen Baustatik ohne eigene Kontrolle bergen erhebliche Risiken für die Bauausführung – etwa bei Abweichungen von der statisch zugelassenen Konstruktion, was zu Sicherheitsmängeln oder Genehmigungsproblemen führen kann.

    ⚠️ Korrektur: Es gibt keine verbindliche DINAbk.-Norm für Statikhonorare; maßgeblich ist die HOAI (bis 2021) oder seit 2021 das neue Honorarrecht (BauRG), das zwar keine starren Sätze mehr vorschreibt, aber Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Verhältnismäßigkeit der Vergütung fordert – insbesondere bei fehlender schriftlicher Vereinbarung.

    ➕ Ergänzung: Die Kosten für Baustatik liegen bei Einfamilienhäusern typischerweise zwischen 0,5 % und 1,2 % der Bausumme – bei 230.000 € entspricht das 1.150 € bis 2.760 €; 8.000 € sind nur bei komplexen Sonderkonstruktionen (z. B. Stahlbeton-Decken mit großen Spannweiten, Hanglage, besondere Lastannahmen) plausibel – was im vorliegenden Fall nicht belegt ist.

    ➕ Ergänzung: Die fehlende Dokumentation der statischen Leistung (keine Berechnungsunterlagen, keine Genehmigungsbestätigung durch die Bauaufsicht, keine Zeichnungen mit statischer Kennzeichnung) macht eine fachliche Prüfung der Rechnung unmöglich und verstößt gegen die Mindestanforderungen der Bauordnungen der Länder.

    👉 Handlungsempfehlung: Fordern Sie umgehend schriftlich sämtliche statischen Unterlagen (Berechnungsbericht, Zeichnungen mit statischer Kennzeichnung, Genehmigungsbestätigung) an, verlangen Sie eine detaillierte, leistungsbezogene Aufstellung gemäß § 633 BGB und beauftragen Sie unverzüglich einen unabhängigen, zertifizierten Bauingenieur oder Sachverständigen für Statik zur kosten- und leistungsrechtlichen Prüfung – insbesondere vor weiteren Zahlungen.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) betonen die zentrale Bedeutung einer schriftlichen Honorarvereinbarung vor Leistungsbeginn.
    • Alle sehen die Höhe der geforderten Statikkosten (8.000–13.600 € bei 230.000 € Bausumme) als auffällig hoch im Vergleich zu typischen Richtwerten für Einfamilienhäuser.
    • Alle fordern eine detaillierte, leistungsbezogene Aufstellung (§ 633 BGB) und warnen vor Zahlungen ohne vertragliche und dokumentarische Grundlage.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI nennt pauschal „1–3 %“ als Richtwert und ordnet 8.000 € lediglich als „oberen Bereich“ ein; DeepSeek und Qwen bewerten denselben Betrag als „ungewöhnlich hoch“ bzw. „weit über dem plausiblen Bereich“ (Qwen konkretisiert: 0,5–1,2 % = 1.150–2.760 €).
    • GoogleAI erwähnt die HOAI nicht; DeepSeek bezieht sich auf die HOAI („verbindliche Mindest- und Höchstsätze“); Qwen korrigiert: seit 2021 gilt das BauRG – HOAI ist nicht mehr verbindlich, aber Transparenz und Verhältnismäßigkeit sind gesetzlich gefordert.

    ➕ Ergänzung:

    • DeepSeek ergänzt die rechtliche Dimension mit Empfehlung zur Einschaltung der Architektenkammer oder eines Baurechtsanwalts.
    • Qwen ergänzt fachlich: fehlende statische Dokumentation (Berechnungsbericht, genehmigte Zeichnungen) verstößt gegen landesbaurechtliche Mindestanforderungen und macht eine Prüfung unmöglich.

    ❌ Widerspruch:

    • GoogleAI beschreibt die Situation als „typisch“ und fokussiert auf Transparenz und Vergleich – ohne juristische Risikobewertung. DeepSeek und Qwen bewerten die fehlende schriftliche Vereinbarung eindeutig als „gravierende Vertragslücke“ (Qwen) bzw. „erhebliches finanzielles Risiko“ (DeepSeek) – dies ist die sicherere, vorsorgliche Einschätzung und wird priorisiert.

    👉 Empfehlung: Vertrauen Sie der konservativen, präventiven Bewertung von DeepSeek und Qwen – der fehlende Vertrag ist keine „typische“ Unzulänglichkeit, sondern ein rechtlich gefährliches Defizit, das umgehend behoben werden muss.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    Thema Status KI-Konsens
    Schriftliche Honorarvereinbarung vor Leistungsbeginn Unverzichtbare Voraussetzung – fehlt sie, besteht erhebliches rechtliches und finanzielles Risiko.
    Plausibilität der Kosten (8.000 € bei 230.000 € Bausumme) ⚠️ Deutlich über dem typischen Richtwert (0,5–1,2 % = 1.150–2.760 €); nur bei nachweislich komplexen Sonderkonstruktionen möglicherweise gerechtfertigt.
    Rechtliche Grundlage ⚠️ Seit 2021 gilt das BauRG – keine starren HOAI-Sätze mehr, aber zwingende Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Verhältnismäßigkeit der Vergütung.
    Statik-Dokumentation Vollständige Unterlagen (Berechnungsbericht, zeichnungsgebundene statische Kennzeichnung, Genehmigungsbestätigung der Bauaufsicht) sind zwingend erforderlich – ihr Fehlen verhindert jede fachliche Prüfung und verstößt gegen baurechtliche Mindestanforderungen.
    Handlungsdringlichkeit GoogleAI sieht „Vergleich mehrerer Angebote“ als Lösung; DeepSeek und Qwen fordern unverzügliche schriftliche Aufforderung zur Leistungsaufstellung und schnelle fachliche Prüfung durch Dritte – letztere Einschätzung ist sicherer und wird konsensfähig übernommen.

    👉 Handlungsempfehlung: Stoppen Sie alle weiteren Zahlungen, fordern Sie schriftlich die vollständige statische Dokumentation und eine leistungsbezogene Aufstellung an, und beauftragen Sie umgehend einen unabhängigen, zertifizierten Sachverständigen für Tragwerksplanung zur kosten- und fachlichen Prüfung.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    Kategorie Risiko / Chance Auswirkung
    🔴 Risiko Fehlende schriftliche Honorarvereinbarung Rechtliche Durchsetzbarkeit der Ansprüche ist stark eingeschränkt; hohe Gefahr von unangemessenen Forderungen.
    🔴 Risiko Fehlende bzw. unvollständige statische Dokumentation (kein Berechnungsbericht, keine genehmigten Zeichnungen) Gefährdet Baugenehmigung, Baufortschritt und spätere Haftung – Bauaufsicht kann Baustopp verhängen.
    🔴 Risiko Zahlung ohne fachliche Prüfung der statischen Leistung Überzahlung möglich; bei nachgewiesener Mangelhaftigkeit besteht kein Rückforderungsanspruch ohne vorherige Dokumentation.
    🔴 Risiko Abhängigkeit von externer Statik ohne interne Kontrolle oder Qualitätssicherung Hohe Fehleranfälligkeit bei Ausführung (z. B. falsche Materialien, Abweichung von der statisch zugelassenen Konstruktion).
    🔴 Risiko Rechtliche Verunsicherung durch veraltete oder fehlende Informationen (z. B. Annahme der HOAI als verbindlich) Falsche Einschätzung der eigenen Rechte führt zu versäumten Fristen oder unangemessenen Zugeständnissen.
    ✅ Chance Frühzeitige Prüfung durch unabhängigen Sachverständigen Ermöglicht Korrektur vor Baubeginn – Kosteneinsparung, Vermeidung von Nachbesserungen und Haftungsrisiken.
    ✅ Chance Transparente, leistungsbezogene Aufstellung nach § 633 BGB Schafft klare Rechtsgrundlage für spätere Streitigkeiten und stärkt die Verhandlungsposition.
    ✅ Chance Nutzung aktueller Rechtslage (BauRG) zur Forderung nach Verhältnismäßigkeit Ermöglicht rechtliche Einwände gegen überhöhte oder undifferenzierte Pauschalpreise.
    ✅ Chance Einbindung der zuständigen Architektenkammer oder Baukammer Kostengünstige, neutrale Schlichtungs- oder Beratungsmöglichkeit – oft vor Gerichtsverfahren.
    ✅ Chance Systematische Sammlung aller Unterlagen (Verträge, Rechnungen, Zeichnungen, Genehmigungen) Schafft vollständige Dokumentationsbasis – entscheidend für alle rechtlichen und fachlichen Schritte.

    Orientierungshilfen

    1. Sofortige Zahlungsstopps einleiten: Keine weiteren Abschlagszahlungen bis zur Vorlage einer schriftlichen Honorarvereinbarung, vollständiger statischer Dokumentation und leistungsbezogener Aufstellung.
    2. Schriftliche Aufforderung versenden: Fordern Sie innerhalb von 3 Werktagen per Einschreiben mit Rückschein sämtliche statischen Unterlagen (Berechnungsbericht, genehmigte Zeichnungen mit statischer Kennzeichnung, Bauaufsichtsbestätigung) sowie eine detaillierte Leistungs- und Kostenübersicht gemäß § 633 BGB an.
    3. Unabhängigen Sachverständigen beauftragen: Kontaktieren Sie umgehend einen zertifizierten Sachverständigen für Tragwerksplanung (z. B. über die Deutsche Gesellschaft für Bautechnik DGBT oder die zuständige Ingenieurkammer) zur kosten- und fachlichen Prüfung.
    4. Rechtsberatung einholen: Vereinbaren Sie noch diese Woche ein Erstgespräch mit einem auf Baurecht spezialisierten Rechtsanwalt – viele bieten kostenlose Erstberatung an oder unterstützen über die Rechtsschutzversicherung.
    5. Architekten- oder Ingenieurkammer kontaktieren: Nutzen Sie die kostenlose Schlichtungs- oder Beratungsmöglichkeit der zuständigen Kammer – sie vermitteln neutral und können auf die Einhaltung der Berufsordnung hinweisen.
    6. Alle Unterlagen systematisch sammeln: Sammeln Sie alle bisher vorliegenden Dokumente (E-Mails, Vertragsentwürfe, Rechnungen, Fotos von Baustelle, Kommunikationsprotokolle) in einer gesicherten Mappe – digital und physisch.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Baustatik
    Die Baustatik ist ein Teilgebiet des Bauingenieurwesens, das sich mit der Standsicherheit von Bauwerken befasst. Sie umfasst die Berechnung und den Nachweis der Tragfähigkeit von Gebäuden und anderen Konstruktionen.
    Verwandte Begriffe: Tragwerksplanung, Statik, Festigkeitslehre
    Bausumme
    Die Bausumme sind die gesamten Kosten, die für die Errichtung eines Bauwerks anfallen. Sie umfasst alle Materialkosten, Lohnkosten und sonstige Kosten, die im Zusammenhang mit dem Bau stehen.
    Verwandte Begriffe: Baukosten, Gesamtbaukosten, Investitionskosten
    Honorar
    Das Honorar ist die Vergütung, die ein Architekt, Ingenieur oder anderer Dienstleister für seine Leistungen erhält. Das Honorar kann als Prozentsatz der Bausumme, auf Stundenbasis oder als Pauschalpreis vereinbart werden.
    Verwandte Begriffe: Vergütung, Entgelt, Gebühr
    Tragwerksplanung
    Die Tragwerksplanung ist ein Teilbereich der Baustatik und umfasst die Planung und Berechnung der tragenden Bauteile eines Gebäudes. Sie stellt sicher, dass das Gebäude den auftretenden Belastungen standhält.
    Verwandte Begriffe: Statik, Baustatik, Standsicherheitsnachweis
    Standsicherheit
    Die Standsicherheit ist die Fähigkeit eines Bauwerks, den auftretenden Belastungen standzuhalten, ohne einzustürzen oder unzulässig verformt zu werden. Die Standsicherheit wird durch die Baustatik nachgewiesen.
    Verwandte Begriffe: Tragfähigkeit, Stabilität, Belastbarkeit
    Architekt
    Ein Architekt ist ein Fachmann, der Gebäude entwirft und plant. Er ist für die Gestaltung, Funktionalität und Ästhetik des Gebäudes verantwortlich.
    Verwandte Begriffe: Bauplaner, Bauingenieur, Designer
    Statiker
    Ein Statiker ist ein Bauingenieur, der sich auf die Baustatik spezialisiert hat. Er berechnet die Tragfähigkeit von Bauwerken und erstellt die statischen Nachweise.
    Verwandte Begriffe: Tragwerksplaner, Bauingenieur, Baustatiker

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Wie wird das Honorar für die Baustatik berechnet?
      Das Honorar für die Baustatik wird meistens als Prozentsatz der Bausumme berechnet. Es kann aber auch auf Stundenbasis oder als Pauschalpreis vereinbart werden. Die Komplexität des Bauvorhabens und der Leistungsumfang des Statikers spielen ebenfalls eine Rolle.
    2. Welche Leistungen sind im Honorar für die Baustatik enthalten?
      Im Honorar für die Baustatik sind in der Regel die statischen Berechnungen, die Erstellung der Bewehrungspläne und die prüffähige Dokumentation enthalten. Je nach Vereinbarung können auch die Ausführungsplanung und die Bauüberwachung dazugehören.
    3. Kann ich die Kosten für die Baustatik reduzieren?
      Ja, Sie können die Kosten für die Baustatik reduzieren, indem Sie Angebote von mehreren Statikern vergleichen und den Leistungsumfang genau definieren. Eine klare und vollständige Planung kann ebenfalls dazu beitragen, den Aufwand für den Statiker zu minimieren.
    4. Was ist der Unterschied zwischen einem Architekten und einem Statiker?
      Der Architekt ist für die Entwurfsplanung und die Gestaltung des Gebäudes zuständig, während der Statiker die Standsicherheit des Gebäudes nachweist und die statischen Berechnungen durchführt. Beide arbeiten eng zusammen, um ein sicheres und funktionales Gebäude zu gewährleisten.
    5. Warum ist eine Baustatik überhaupt notwendig?
      Die Baustatik ist notwendig, um die Standsicherheit des Gebäudes zu gewährleisten und sicherzustellen, dass es den auftretenden Belastungen (z.B. Wind, Schnee, Eigengewicht) standhält. Ohne eine korrekte Baustatik könnte das Gebäude einstürzen.
    6. Was passiert, wenn die Baustatik fehlerhaft ist?
      Wenn die Baustatik fehlerhaft ist, kann dies zu schwerwiegenden Schäden am Gebäude führen, bis hin zum Einsturz. Daher ist es wichtig, dass die Baustatik von einem qualifizierten und erfahrenen Statiker erstellt wird.
    7. Wie finde ich einen guten Statiker?
      Sie finden einen guten Statiker, indem Sie sich Referenzen von anderen Bauherren einholen, die Qualifikation und Erfahrung des Statikers prüfen und Angebote von mehreren Statikern vergleichen. Achten Sie auch auf eine transparente und nachvollziehbare Berechnungsgrundlage.
    8. Welche Rolle spielt die Bausumme bei den Kosten für die Baustatik?
      Die Bausumme spielt eine wichtige Rolle, da das Honorar für die Baustatik oft als Prozentsatz der Bausumme berechnet wird. Je höher die Bausumme, desto höher in der Regel auch das Honorar für die Baustatik.

    Verwandte Themen

    • Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
      Regelt die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen.
    • Statische Berechnung von Stahlbetonbauteilen
      Grundlagen und Methoden zur Berechnung von Stahlbetonkonstruktionen.
    • Baugenehmigungsprozess
      Schritte und Anforderungen für die Erteilung einer Baugenehmigung.
    • Bauleitung und Bauüberwachung
      Aufgaben und Verantwortlichkeiten bei der Bauausführung.
    • Versicherungen für Bauherren
      Wichtige Versicherungen zum Schutz vor finanziellen Risiken beim Bauen.
  2. Statiker Honorar: Berechnung nach HOAI – Online-Rechner

    Foto von Lieselotte Tussing

    Honorar
    für den Statiker wird ebenfalls über die Honorarordnung der Architekten berechnet.
    Einen Online-Honorarrechner finden Sie unter
  3. Planungsbüro Wahl: Bekanntheitsgrad vs. Vertrauensbasis

    Rechtschreibung wichtig
    in diesem Fall. Was meinen Sie mit "einen bekanntes Planungsbüro"?
    a) ein bekanntes Planungsbüro
    b) das Planungsbüro eines Bekannten
    Ihr späterer Text klingt mehr nach b). Dann frage ich mich allerdings: Ist das
    a) ein guter oder
    b) ein flüchtiger Bekannter?
    Klingt ehr nach b), denn sonst würde Sie ja wohl öfter mit ihm reden.
    Weiter: was ist in den 230.000 drin? Hausbau inkl. Eigenleistung, exkl., Grundstück? Fragen über Fragen.
    Ein Statik ist nicht für 500 € zu haben. Ob 8000 oder 4000 für Ihr Haus angemessen sind kann ich auch gar nicht beurteilen. Mit was hatten Sie denn gerechnet? War wirklich GAR nix mit dem Büro vereinbart? Macht mal ... am Ende kommt schon ein Preis raus? Noch mehr Fragen ...
  4. HOAI Berechnung: Anrechenbare Kosten – DIN 276 Details

    kompliziert!
    die Schwierigkeiten beginnen mit der Ermittlung anrechenbarer kosten,
    dazu zitiere ich mich selbst:
    1.
    die anrechenbaren kosten sind nicht nettorohbaukosten, sondern aus den kosten nach DINAbk. 276, fallen noch rd. 20-30 % raus, weil man nur kostengruppen 3.1 und 3.5.1 berücksichtigen darf
    2.
    diese kostengruppen dürfen nur zu 55 % berücksichtigt werden  -  ein wunder, es bleibt noch eine positive Zahl über 🙂
    das zahlendrehen mit 230000 (netto?):
    230000 x 0,75 = 172000
    172500 x 0,55 (plus marginaler Zuschlag) = 95000 ... 100000
    gesamthonorare sind in etwa proportional, ca. 10 % (hz IIIu)
    verrechnen kann man "üblicherweise" 60 ... 75 % der Teilleistungen:
    100000 * 0,75 = 7500 euro
    zzgl. EnEVAbk.-Nachweise? , zzgl. milchsteuer
    Grundlage:
    HOAIAbk. § 62-69, die alte DIN 276 (vorgeschrieben!) und praktikable Näherungen.
    Fazit: 8000 klingt glaubwürdig. was vereinbart war, weiß ich nicht.
  5. Statikkosten: Größenordnung bei Baukosten von 230.000 EUR

    Hallo Herr Sigge
    zunächst mal vielen Dank für Ihre Antwort.
    Wir wohnen in einer 700 Seelen Gemeinde, ich würde eher von einem guten Bekannten reden. Sie haben Recht! Unser Fehler war wirklich, dass wir schon so nach dem Motto " Mach mal, wird schon in Ordnung gehen " gehandelt haben. Im Nachhinein würden wir das jetzt auch anders machen! Aber ...
    Die 230000 beziehen sich auf die reinen Baukosten, ohne Bauplatz und Nebenkosten. In der Kostenaufstellung des ersten Architekts sind die Statikkosten mit 2500 € angegeben und deshalb sind wir eigentlich auch von einem Betrag in dieser Größenordnung ausgegangen.
  6. Statik Honorar: Diskussion & Vergleich ähnlicher Fälle

    gelernt und was zum lesen
    Hallo Herr Beck,
    sieht wohl so aus, als ob Sie erstes Lehrgeld zahlen. Wenigstens habe ich das Gefühl, es ist bei Ihnen gut angelegt gewesen, denn Sie scheinen was gelernt zu haben (wenn Sie im Forum mal stöbern, werden Sie feststellen, dass nicht alle Lehrgeldzahler etwas lernen).
    Lesen Sie mal hier:

    Ist genau so eine Diskussion über "Eine Statik gibt's doch schon für 2000 €". Ich glaube, da gab es noch ein bis zwei ähnliche Diskussionen nach dem Motto "Unser Architekt will unbedingt den Statiker nehmen, der 5000 € haben will, wir haben aber einen gefunden, der es auch für 2000 € macht ... "
    Ich denke Herr Sollacher (Mann vom Fach im Gegensatz zu mir) hat auch schon ganz gut vorgerechnet, dass die 8000 im Rahmen des Möglichen liegen. Wie Ihr Architekt auf 2500 kommt ist eine andere Frage. Da hilft die Lektüre oben evtl. für das Verständnis. Aber ich gebe Ihnen recht: Als Bauherr würde ich mich bei der Kostenaufstellung des Architekten auch über die Rechnung wundern ... hinterher ist man dummerweise immer klüger ...

  7. Statiker Leistung: Ausführungspläne & statische Berechnung

    Die Leistung des Statikers muss belegbar sein
    Eine Abrechnung der Leistung nach HOAIAbk. ist die eine, sicherlich auch gerechtfertigte Seite. Die andere Seite ist die Leistung, die der Statiker in Form von Ausführungs-, Bewehrungsplänen, Detailskizzen und sagen wir mal 1200 Seiten statischer Berechnung (natürlich größtenteils Computerausdrucke, ist aber egal) zu erbringen hat.
    Diese Unterlagen sollte man als Bauherr neben einer anständigen, aufgeschlüsselten HOAI-Rechnung a la mls schon in Händen haben, bevor man die Rechnung bezahlt. Verlangen sie diese Unterlagen, dann wissen Sie wenigstens WAS sie bezahlen und können sich selbst ein Bild machen über ihr ach so kompliziertes Einfamilienhaustragwerk (ich lach mich scheckig)
    MfG Ortwin
  8. HOAI für Statiker: Teil VIII & wichtige Paragraphen

    HOAI
    Auch für den Statiker gilt uneingeschränkt die HOAIAbk. und neben den Vorschriften des teils VIII gelten die Vorschriften des Teils I. Und da sind wichtig § 4 IVAbk. und § 8 I.
    Und über diese Vorschriften müssen nicht nur die Architekten springen, sondern auch die Statiker ...
  9. Hinweis: Tippfehler im vorherigen Beitrag entschuldigt

    Tippfehler
    ich habe jetzt mal meine Bildschirmauflösung geändert auf 800x600, vielleicht übersehe ich da weniger Tippfehler ☹ der ungenannte "Statiker" möge mir den Fehler nachsehen
  10. Dank: Nützliche Infos zu Statik Kosten & HOAI erhalten

    Vielen Dank an alle!
    ich hätte nicht gedacht, dass ich in so kurzer Zeit, so viele nützliche Informationen erhalte. Als nächstes werde ich mir wohl die Leistungen nach HOAIAbk. nochmals genauer ansehen. Anschließend werde ich in einem Gespräch mit meinem Bauleiter versuchen, eine ausführliche Aufstellung der Kosten zu bekommen, damit ich wenigstens im Bilde bin für welche Leistung ich diese Summe bezahlen muss. Vielen Dank nochmal!
  11. HOAI § 4,4: Konkludentes Handeln & Vertragsabschluss

    formalrechtlich ..
    bin ich nicht soo fit, aber
    § 4,4
    ... würde ich mit Vorsicht genießen, z. IIIu ist schon e. verbraucherfreundliche
    Annahme 😉
    könnte spannend sein: ist durch konkludentes handeln überhaupt e. vertrag
    zustande gekommen?
    und .. wie kommt der erstarchitekt auf nur 2500 €? Dummheit? Hinterhältigkeit?
    einer von der Sorte "nach mir die sintflut"?
  12. Architekten Honorar: Hintergründe für niedrige Angebote

    @mls
    Z. IIIu verstehe ich nicht, was damit gemeint ist?
    Wer Architekten-, Ingenieur-, Statikerleistungen in Anspruch nimmt, muss sie auch bezahlen, denn diese Berufsgruppen arbeiten bekanntermaßen nicht caritativ, sondern gegen Entgelt!
    Und wie der "Erstarchitekt" auf € 2500 kommt, kann ich nur vermuten ...
  13. Abschluss: Alle nötigen Infos zu Baustatik Kosten erhalten

    Alle nötigen Info s erhalten Vielen Dank ...
    Alle nötigen Infos erhalten.
    Vielen Dank
  14. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026

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    Baustatik Kosten: Honorar-Richtwerte und Vergleich

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die korrekte Berechnung von Statik-Kosten nach HOAIAbk., die Bedeutung klarer Vertragsvereinbarungen und die Notwendigkeit, die erbrachten Leistungen des Statikers zu prüfen. Es wird betont, dass die anrechenbaren Kosten nicht den Netto-Rohbaukosten entsprechen und nur bestimmte Kostengruppen berücksichtigt werden dürfen. Die Teilnehmer tauschen Erfahrungen aus und geben Hinweise zur Einschätzung angemessener Honorare. Abschließend wird die Wichtigkeit einer detaillierten Kostenaufstellung hervorgehoben.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Achten Sie auf eine detaillierte Kostenaufstellung und prüfen Sie die erbrachten Leistungen des Statikers, wie in Statiker Leistung: Ausführungspläne & statische Berechnung beschrieben. Eine Abrechnung nach HOAI ist gerechtfertigt, aber die Leistung muss auch in Form von Plänen und Berechnungen belegbar sein.

    💰 Zusatzinfo: Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist auch für Statiker bindend, wie im Beitrag Statiker Honorar: Berechnung nach HOAI – Online-Rechner erläutert. Online-Honorarrechner können eine erste Orientierung bieten, aber eine individuelle Beratung ist unerlässlich.

    📊 Zusatzinfo: Die anrechenbaren Kosten für die Statik-Berechnung sind nicht mit den Netto-Rohbaukosten identisch. Beachten Sie die Details zur Berechnungsgrundlage nach DIN 276, wie im Beitrag HOAI Berechnung: Anrechenbare Kosten – DIN 276 Details dargelegt.

    👉 Handlungsempfehlung: Nehmen Sie sich die Zeit, die Leistungen nach HOAI genau zu prüfen und fordern Sie eine detaillierte Aufstellung der Kosten an, um die erbrachte Leistung nachvollziehen zu können. Weitere Informationen zur Honorarermittlung finden Sie im Beitrag Statik Honorar: Diskussion & Vergleich ähnlicher Fälle.

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