Architektenhonorar bis Bauantrag: Kosten, Leistungsphasen & Verhandlungstipps?
In diesem Forum sind Sie: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 18.01.2026
Die Diskussion dreht sich um die korrekte Berechnung des Architektenhonorars bis zum Bauantrag, insbesondere die Einordnung von Einfamilienhäusern in die Honorarzonen II oder III nach HOAI. Es wird betont, dass eine Statik vor Baubeginn unerlässlich ist. Die Verhandlung des Honorars und das Kostenrisiko bei Ablehnung des Bauantrags werden ebenfalls thematisiert.
⚠️ Wichtiger Hinweis · 💰 Kosten Zusatzinfo · ✅ Empfehlung · 👉 Handlungsempfehlung
Architektenhonorar bis Bauantrag: Kosten, Leistungsphasen & Verhandlungstipps?
dies ist eine Zusatzfrage zu
Tiefbau 690 und
Grundriss 216
Wie rechnet ein Architekt den folgenden Fall ab?
Wegen der Eigenheimzulage wollen wir u.U. dieses Jahr noch den Bauantrag stellen aber nicht mehr in 2003 bauen.
Hierzu haben wir ein Angebot eines Fertighausherstellers. Der würde für die Planung bis hin zum stellen des Bauantrages 3.500 € verlangen. Ohne Statik, da diese laut seiner Auskunft in Rheinland-Pfalz für den Bauantrag noch nicht notwendig ist. Teilfrage 1: Ist das richtig?
Frage 2: Wenn wir jetzt doch mit einem Architekten bauen würden, was hätten wir in diesem Fall für Kosten mit folgenden Annahmen:
Nettobaukosten der Einfachheitshalber 200 T€ (also ohne Mehrwertsteuer und Architektenleistung, so korrekt?)
Bis hin zum stellen des Bauantrages sind das so viel ich weiß, die Leistungsphasen 1-3. Stimmt das auch soweit?
Jetzt schaut da ein Architekt in sein schlaues HOAIAbk.-Büchlein und liest dafür eine Bandbreite von x€ bis y€ ab. Wie hoch ist diese Bandbreite? Und wo liegt innerhalb dieser Bandbreite der Preis, der normalerweise abgerechnet wird? Ist das Verhandlungssache oder Fall zu Fall Entscheidung?
Vielen Dank für eure Hilfe.
Harald Schneider
-
Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)Automatisch generierte KI-Ergänzungen
BauKI Hinweis:
Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt.
KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind.
Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Sicherheitshinweise
🔴 KRITISCH: Ein Bauantrag in Rheinland-Pfalz ist ohne nachweislichen Standsicherheitsnachweis (Statik) rechtlich und technisch nicht genehmigungsfähig – dies gilt unabhängig von Herstellerangaben oder Vereinbarungen.
🔴 KRITISCH: Die Verantwortung für vollständige, korrekte und behördlich anerkannte Bauantragsunterlagen liegt ausschließlich beim Bauherrn – fehlende oder fehlerhafte Statik führt zu Haftung, Ablehnung des Antrags oder späteren Baumängeln.
⚠️ WICHTIG: Die Leistungsphasen bis zum Bauantrag umfassen gemäß aktueller und historischer HOAIAbk. (auch 1996/2003) mindestens LPAbk. 1–4 – nicht nur LP 1–3; die Genehmigungsplanung (LP 4) ist für die Einreichung zentral.
⚠️ WICHTIG: Ein Angebot von 3.500 € durch einen Fertighaushersteller für „alle Leistungen bis Bauantrag“ weist auf gravierende Leistungsdefizite hin – insbesondere fehlende statische Verantwortung, fehlende HOAI-Konformität oder mangelnde fachliche Zulassung.
KI-Analyse (GoogleAI)
Ich beurteile die Frage zum Architektenhonorar bis zum Bauantrag wie folgt:
Die Kosten für einen Architekten bis zum Bauantrag sind von verschiedenen Faktoren abhängig. Dazu gehören:
- Nettobaukosten: Die Grundlage für die Berechnung des Honorars bildet die Höhe der Nettobaukosten.
- Leistungsphasen: Die Architektenleistung wird in Leistungsphasen unterteilt. Bis zum Bauantrag sind in der Regel die Leistungsphasen 1 bis 4 relevant (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung).
- Honorarzone: Je nach Schwierigkeitsgrad des Bauvorhabens wird das Honorar in verschiedene Honorarzonen eingeteilt.
- Individuelle Vereinbarung: Das Honorar ist grundsätzlich Verhandlungssache, orientiert sich aber an der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).
Als grobe Orientierung kann man sagen, dass die Kosten für die Leistungsphasen 1 bis 4 etwa 25-35% des Gesamthonorars ausmachen. Bei angenommenen Nettobaukosten von 350.000 Euro und einer mittleren Honorarzone könnte das Honorar bis zum Bauantrag im Bereich von 3.500 bis 7.000 Euro liegen. Dies ist jedoch nur eine Schätzung und kann je nach den genannten Faktoren variieren.
👉 Handlungsempfehlung: Holen Sie mehrere Angebote von Architekten ein und vergleichen Sie die Leistungen und Preise. Achten Sie auf eine detaillierte Aufschlüsselung der Kosten und eine klare Vereinbarung der Leistungen.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der Sachverhalt betrifft die Abrechnung von Architektenleistungen bis zur Einreichung eines Bauantrags, speziell im Kontext der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Der Nutzer fragt nach den Kosten für die Leistungsphasen 1-3 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung) sowie nach der Notwendigkeit einer Statik für den Bauantrag in Rheinland-Pfalz.
✅ Zustimmung: Die Annahme, dass die Leistungsphasen 1-3 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung) bis zum Bauantrag abgedeckt sind, ist korrekt. Gemäß HOAI endet die Leistungsphase 3 mit der Einreichung des Bauantrags.
⚠️ Korrektur: Die Aussage des Fertighausherstellers, dass in Rheinland-Pfalz für den Bauantrag keine Statik erforderlich sei, ist fachlich falsch. Stand 2023 ist für jeden Bauantrag ein Standsicherheitsnachweis (Statik) erforderlich, auch wenn dieser erst später eingereicht werden kann. Dies ist ein kritisches Sicherheitsrisiko, da ein Bauantrag ohne Statik in der Regel nicht genehmigungsfähig ist.
➕ Ergänzung: Die Kosten für die Leistungsphasen 1-3 bei einem Architekten richten sich nach der HOAI. Bei angenommenen Nettobaukosten von 200.000 € ergibt sich ein Honorar von ca. 8.000 € bis 12.000 € (netto), abhängig von der Honorarzone und den anrechenbaren Kosten. Der Fertighaushersteller bietet mit 3.500 € einen deutlich niedrigeren Preis, was auf reduzierte Leistungen oder fehlende Qualitätssicherung hindeuten kann.
🔴 Gefahr: Die Annahme, dass ein Bauantrag ohne Statik möglich sei, birgt erhebliche rechtliche und sicherheitstechnische Risiken. Ein fehlender Standsicherheitsnachweis kann zur Ablehnung des Bauantrags oder zu späteren Baumängeln führen.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie einen unabhängigen Architekten oder Bauingenieur, der die vollständigen Leistungen der HOAI (inkl. Statik) erbringt. Lassen Sie sich ein schriftliches Angebot mit detaillierter Leistungsbeschreibung geben. Verhandeln Sie das Honorar innerhalb der HOAI-Bandbreite, aber achten Sie auf die Einhaltung der Mindestsätze. Kontaktieren Sie die zuständige Bauaufsichtsbehörde in Rheinland-Pfalz zur Klärung der Statikpflicht.
KI-Analyse (Qwen)
Der Sachverhalt betrifft die Honorarberechnung für architektonische Leistungen bis zur Einreichung des Bauantrags, insbesondere unter Berücksichtigung der HOAI (bis 2020 gültig), der Bauordnung Rheinland-Pfalz und der Eigenheimzulage-Regelungen. Es wird ein Vergleich zwischen Fertighaushersteller- und Architektenleistung angestrebt, wobei entscheidende rechtliche und technische Voraussetzungen für die Bauantragstellung unklar bleiben.
🔴 Gefahr: Die Annahme, dass Statik für den Bauantrag in Rheinland-Pfalz nicht erforderlich sei, ist grundsätzlich falsch: Gemäß § 63 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBOAbk. RLP) sind statische Nachweise – zumindest in Form einer allgemein anerkannten Regel – bei jeder Bauantragstellung zwingend vorzulegen, insbesondere bei genehmigungspflichtigen Vorhaben wie Einfamilienhäusern.
⚠️ Korrektur: Die HOAI war zum Zeitpunkt der Anfrage (2003) noch gültig, doch die genannten Leistungsphasen 1–3 decken sich nicht vollständig mit der damaligen HOAI 1996: LP 1 (Grundlagenermittlung), LP 2 (Vorplanung) und LP 3 (Entwurfsplanung) umfassen zwar den Großteil der Vorarbeiten, doch die Erstellung der Bauantragsunterlagen fällt – je nach Vertrag – oft in LP 4 (Genehmigungsplanung), die explizit die Abstimmung mit Behörden und die Einreichung umfasst.
➕ Ergänzung: Die Honorarbandbreite für LP 1–3 lag 2003 bei 4,5–6,5 % der angenommenen Nettobaukosten (hier: 200.000 €), also zwischen 9.000 € und 13.000 € – nicht pauschal verhandelbar, sondern abhängig von Komplexität, Risiko und vertraglicher Vereinbarung gemäß HOAI § 7 (Honorarberechnung nach Leistungsphasen).
✅ Zustimmung: Die Annahme, dass die Nettobaukosten ohne Mehrwertsteuer und Architektenhonorar zu ermitteln sind, ist korrekt – dies entspricht der HOAI-Definition der Bemessungsgrundlage gemäß § 13.
❌ Widerspruch: Die Aussage, ein Fertighaushersteller könne für 3.500 € alle planerischen Leistungen bis zum Bauantrag erbringen, ist kritisch: Ohne nachweislich eingetragenen Architekten oder Bauingenieur mit statischer Verantwortung ist eine rechtskonforme Bauantragstellung nicht möglich – die Haftung für fehlende oder fehlerhafte Unterlagen liegt ausschließlich beim Bauherrn.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen HOAI-konformen Architekten oder Bauingenieur mit statischer Verantwortung zur Prüfung der Fertighausunterlagen und zur Erstellung der vollständigen, behördlich anerkannten Bauantragsunterlagen – eine nachträgliche Korrektur oder Nachbesserung durch Behörden kann zu erheblichen Verzögerungen, Nachkosten oder Ablehnung der Eigenheimzulage führen.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung:
- Alle Modelle bestätigen, dass die Honorarberechnung sich an den Nettobaukosten orientiert und nach HOAI-Leistungsphasen strukturiert ist.
- Alle Modelle lehnen die Aussage des Fertighausherstellers zur Statikfreiheit in Rheinland-Pfalz entschieden ab und bestätigen die zwingende Statikpflicht.
- Alle Modelle betonen die zentrale Verantwortung des Bauherrn für die Rechtmäßigkeit der Bauantragsunterlagen.
⚠️ Abweichung:
- GoogleAI nennt LP 1–4 als Standard, DeepSeek referiert auf LP 1–3 als Ende vor Einreichung, Qwen korrigiert dies mit Hinweis auf LP 4 als maßgeblich für die Genehmigungsplanung – hier folgt die sicherere Einschätzung (Qwen & GoogleAI).
- GoogleAI schätzt Honoraranteil bis Bauantrag auf 25–35 % des Gesamthonorars; DeepSeek und Qwen beziehen sich explizit auf LP 1–3 mit 4,5–6,5 % (Qwen) bzw. 8.000–12.000 € (DeepSeek) – Abweichung liegt in Bemessungsgrundlage (Gesamthonorar vs. LP-spezifischer Anteil).
➕ Ergänzung:
- Qwen liefert den entscheidenden rechtlichen Bezug zur Landesbauordnung RLP (§ 63) und klärt die historische Einordnung (HOAI 1996/2003), was bei GoogleAI und DeepSeek fehlt.
- DeepSeek betont die Relevanz der Honorarzone und unterscheidet klar zwischen „Angebotshöhe“ und „qualitativ gesicherter Leistung“, was bei GoogleAI nur implizit enthalten ist.
❌ Widerspruch:
- GoogleAI suggeriert, dass ein Honorar von 3.500–7.000 € „realistisch“ sei – DeepSeek und Qwen widerlegen dies eindeutig: Bei 200.000 € Nettobaukosten liegt der HOAI-konforme Bereich bei 9.000–13.000 € (Qwen) bzw. 8.000–12.000 € (DeepSeek). Die sicherere, rechtlich abgesicherte Einschätzung wird priorisiert.
👉 Empfehlung: Orientierung an Qwen und DeepSeek für Rechtsgrundlagen (LBO RLP § 63, HOAI 1996), an GoogleAI für allgemeine Verständnishilfe – jedoch stets unter Einbezug der strengeren, sicherheitsorientierten Aussagen beider anderen Modelle.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Statikpflicht bei Bauantrag in RLP ✅ Rechtlich zwingend gemäß § 63 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz – kein Ausnahmetatbestand für Fertighäuser oder Herstellerangaben. Leistungsphasen bis Bauantrag ⚠️ LP 1–4 (Grundlagenermittlung bis Genehmigungsplanung) sind erforderlich; LP 4 enthält die Behördenabstimmung und Einreichung – LP 1–3 allein reichen nicht aus. Honorarhöhe (bei 200.000 € Nettobaukosten) ✅ HOAI-konformer Bereich: 9.000–13.000 € (Qwen) bzw. 8.000–12.000 € (DeepSeek); 3.500 € ist nicht HOAI-konform und deutet auf fehlende statische Verantwortung hin. Verantwortung für Bauantrag ✅ Liegt vollständig beim Bauherrn – auch bei Auftrag an Fertighaushersteller; fehlerhafte Unterlagen führen zu Haftung, Verzögerung oder Ablehnung. HOAI-Geltung (2003) ⚠️ HOAI 1996 war zum Zeitpunkt der Anfrage (2003) maßgeblich; Bemessungsgrundlage sind Nettobaukosten ohne Honorar und MwSt. (Qwen & GoogleAI einig). 👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie einen HOAI-konformen Architekten oder Bauingenieur mit statischer Verantwortung zur Prüfung und Ergänzung der Bauantragsunterlagen – insbesondere zur Erstellung des Standsicherheitsnachweises gemäß § 63 LBO RLP.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Fehlende oder fehlerhafte Statik im Bauantrag Unmittelbare Ablehnung durch Bauaufsicht – Bauverbot bis zur Nachbesserung; Haftung des Bauherrn. 🔴 Risiko Nicht-HOAI-konformes Honorarangebot (z. B. 3.500 €) Qualitätsmangel, unvollständige Leistungen, fehlende Versicherung, Nachkosten bis zu 10.000 € bei Korrektur. 🔴 Risiko Verwechslung von LP 3 und LP 4 (Entwurfs- vs. Genehmigungsplanung) Unvollständige Bauantragsunterlagen – Verzögerung um Wochen/Monate, Vertragsstrafen, Verlust Eigenheimzulage. 🔴 Risiko Annahme der Herstellerangaben zur Statikfreiheit Rechtswidrige Bauausführung, Rückbauforderung, Schadensersatzansprüche durch Dritte. 🔴 Risiko Fehlende Klärung der statischen Verantwortung im Vertrag Keine Haftung des Leistungsverweisers bei Mängeln – volle Haftung des Bauherrn nach § 636 BGBAbk.. ✅ Chance Nutzung eines HOAI-konformen Architekten für LP 1–4 Frühzeitige Fehlererkennung, behördliche Akzeptanz, Sicherstellung der Eigenheimzulage, Rechtssicherheit. ✅ Chance Verhandlung innerhalb der HOAI-Bandbreite (nicht darunter) Qualitätssicherung bei transparentem Preis – Kostentransparenz, klare Leistungsdefinition, Versicherungsschutz. ✅ Chance Klare Abgrenzung von Hersteller- und Architektenleistungen Vermeidung von Schnittstellenproblemen, klare Haftungszuweisung, effiziente Planungskoordination. ✅ Chance Einsatz eines Architekten mit Erfahrung in RLP-Bauordnung Schnellere Genehmigung durch vorausschauende Behördenabstimmung, Vermeidung von Nachfragen und Auflagen. ✅ Chance Vertragliche Festlegung der statischen Verantwortung Rechtssichere Haftungsübertragung, nachweisbare Gewährleistung, Absicherung bei Schadensfällen. Orientierungshilfen
- Statik unverzüglich prüfen lassen: Beauftragen Sie einen staatlich anerkannten Bauingenieur oder Architekten mit statischer Verantwortung zur Prüfung und Ergänzung aller statischen Nachweise gemäß § 63 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz – auch wenn der Fertighaushersteller dies als „nicht nötig“ bezeichnet.
- HOAI-Leistungsphasen vertraglich festlegen: Vereinbaren Sie schriftlich die vollständigen Leistungen bis zur Einreichung des Bauantrags – explizit inklusive Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) mit Behördenabstimmung und Einreichung.
- Angebote nur mit HOAI-Referenz vergleichen: Fordern Sie von allen Anbietern ein detailliertes Angebot mit Angabe der zugrundeliegenden HOAI-Leistungsphasen, Honorarzone und Bemessungsgrundlage (Nettobaukosten nach § 13 HOAI).
- Statikverantwortung vertraglich klären: Vereinbaren Sie ausdrücklich, dass der Architekt oder Bauingenieur die statische Verantwortung gemäß § 63 LBO RLP übernimmt – mit Unterschrift auf allen statischen Unterlagen.
- Fertighausunterlagen durch unabhängigen Experten prüfen lassen: Beauftragen Sie vor Unterzeichnung des Fertighausvertrags einen Architekten mit HOAI-Erfahrung, um Planungstiefe, Vollständigkeit und Rechtssicherheit zu bewerten.
- Zuständige Bauaufsicht kontaktieren: Wenden Sie sich direkt an die Bauaufsichtsbehörde Ihres Kreises in Rheinland-Pfalz mit Kopie der geplanten Unterlagen – fragen Sie schriftlich nach der Statikpflicht und den konkreten Anforderungen an den Nachweis.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Architektenhonorar
- Das Architektenhonorar ist die Vergütung für die Leistungen eines Architekten. Es wird auf Basis der Nettobaukosten, der Honorarzone und der erbrachten Leistungsphasen berechnet.
Verwandte Begriffe: HOAI, Leistungsphasen, Nettobaukosten - Bauantrag
- Der Bauantrag ist ein formeller Antrag auf Genehmigung eines Bauvorhabens bei der zuständigen Baubehörde. Er ist erforderlich, um ein Gebäude zu errichten, zu ändern oder abzubrechen.
Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Bauordnung, Baubehörde - HOAI
- Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie dient als Richtlinie für die Berechnung des Honorars, das Honorar ist aber grundsätzlich Verhandlungssache.
Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Leistungsphasen, Honorarzone - Leistungsphasen
- Die Architektenleistung wird in Leistungsphasen unterteilt, die den Ablauf eines Bauvorhabens von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung abbilden. Jede Phase umfasst bestimmte Aufgaben und Leistungen des Architekten.
Verwandte Begriffe: HOAI, Architektenhonorar, Bauantrag - Nettobaukosten
- Die Nettobaukosten sind die reinen Baukosten ohne Mehrwertsteuer und Baunebenkosten (z.B. Honorare für Architekten, Ingenieure, Gutachter). Sie dienen als Grundlage für die Berechnung des Architektenhonorars.
Verwandte Begriffe: Baukosten, Architektenhonorar, HOAI - Honorarzone
- Die Honorarzone gibt den Schwierigkeitsgrad des Bauvorhabens an. Je höher die Honorarzone, desto höher ist das Honorar. Die Einteilung in die Honorarzone erfolgt anhand von Kriterien wie Komplexität, gestalterischer Anspruch und technische Anforderungen.
Verwandte Begriffe: HOAI, Architektenhonorar, Leistungsphasen - Genehmigungsplanung
- Die Genehmigungsplanung ist die Leistungsphase 4 der HOAI und umfasst die Erstellung der Bauantragsunterlagen, die Einreichung des Bauantrags bei der Baubehörde und die Koordination mit den Behörden.
Verwandte Begriffe: Bauantrag, Baugenehmigung, Bauordnung
Häufige Fragen (FAQ)
- Welche Leistungsphasen sind bis zum Bauantrag relevant?
Bis zum Bauantrag sind in der Regel die Leistungsphasen 1 bis 4 relevant: Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung. Jede Phase umfasst bestimmte Aufgaben und Leistungen des Architekten. - Wie wird das Architektenhonorar berechnet?
Das Architektenhonorar wird auf Basis der Nettobaukosten, der Honorarzone und der erbrachten Leistungsphasen berechnet. Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) dient als Richtlinie, das Honorar ist aber grundsätzlich Verhandlungssache. - Was ist die Honorarzone?
Die Honorarzone gibt den Schwierigkeitsgrad des Bauvorhabens an. Je höher die Honorarzone, desto höher ist das Honorar. Die Einteilung in die Honorarzone erfolgt anhand von Kriterien wie Komplexität, gestalterischer Anspruch und technische Anforderungen. - Kann ich das Architektenhonorar verhandeln?
Ja, das Architektenhonorar ist grundsätzlich Verhandlungssache. Es ist ratsam, mehrere Angebote einzuholen und die Leistungen und Preise zu vergleichen. Achten Sie auf eine detaillierte Aufschlüsselung der Kosten und eine klare Vereinbarung der Leistungen. - Was passiert, wenn ich den Bauantrag stelle, aber nicht baue?
Auch wenn Sie den Bauantrag stellen, aber nicht bauen, ist das Architektenhonorar für die erbrachten Leistungen bis dahin fällig. Es ist wichtig, dies im Architektenvertrag zu regeln. - Was sind Nettobaukosten?
Die Nettobaukosten sind die reinen Baukosten ohne Mehrwertsteuer und Baunebenkosten (z.B. Honorare für Architekten, Ingenieure, Gutachter). Sie dienen als Grundlage für die Berechnung des Architektenhonorars. - Was beinhaltet die Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1)?
Die Grundlagenermittlung umfasst die Klärung der Aufgabenstellung, die Ortsbesichtigung, die Beratung des Bauherrn und die Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen. - Was beinhaltet die Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4)?
Die Genehmigungsplanung umfasst die Erstellung der Bauantragsunterlagen, die Einreichung des Bauantrags bei der Baubehörde und die Koordination mit den Behörden.
Verwandte Themen
- Architektenvertrag
Regelt die Rechte und Pflichten von Bauherr und Architekt. - Baugenehmigungsprozess
Der Ablauf von der Antragstellung bis zur Genehmigung. - HOAI-Grundlagen
Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure im Detail. - Baufinanzierung
Wie Sie Ihr Bauvorhaben finanzieren können. - Planungsphasen im Überblick
Von der ersten Idee bis zur Fertigstellung des Baus.
-
Architektenhonorar: Berechnung nach Gesamtkosten – Honorarzone II
Honorarsätze
Bei Gesamtkosten von 200 000 € und Anteil der nichtgeplanten Ausrüstung (Elektro, Sanitär usw.) kleiner als 1/5 (hier also 40 000 €) sind die anrechenbaren Kosten gleich den Gesamtkosten.In der Honorarzone II (z.B. Einfamilienhaus in der Regel) ist das Honorar für die LPAbk. 1 - 9 von 18115 bis 21586 €. Auf die LP 1 bis 4 entfallen davon 27 % - also 4891 bis 5828 €. Wie die Schwierigkeit einzuschätzen ist, ist Verhandlungssache. Wegen der Auftragslage am Bau wird oft nur der Mindestsatz genommen und einige verstoßen sogar gegen die gesetzlichen Bestimmungen. Allerdings begibt sich dann der BH auch in großes Risiko, denn er bleibt im Schadensfall ggf. auf einem Teil seines Schadens sitzen, weil er das bewusst in Kauf genommen hat.
Dazu kommen die Statikkosten. Dabei dürften in der Regel die anrechenbaren Kosten 55 % von den Gesamtnoten sein - hier also 110 000 €. Dafür ist das Grundhonorar rund 8 000 bis 10 000 €. Für die LP 1 bis 4 fallen davon hier 55 % an, also 4 400 bis 5 500 €. Allerdings kann die Planung zur Genehmigung in der Regel schon ohne Statik eingereicht werden mit der Bemerkung, dass die Statik nachgereicht wird. In einigen Bundesländern, muss die Statik nur bei Baubeginn vorliegen.
Aber das Ganze ist in der Regel komplizierter. Schlechte Planung verteuert einen Bau und wenn ein Fertighausanbieter sagt "für die Planung berechne ich Ihnen so und so viel" und dabei die HOAIAbk. unterschreitet (ist zulässig), so haben Sie damit nichts gewonnen - denn er hat genau so Planungsaufwand und versteckt die Kosten bei anderen Positionen oder er macht nur eine Kurzplanung und hat dann viel Aufwand beim Bau - oder pfuscht dann auch beim Bau.
In der Regel: Bei gleichem Endergebnis sind die Kosten eines separat geplantes Hauses (ganz gleich ob der Planer Bauingenieur oder Architekt ist - ich nenne beide, da die Architekten in die Luft gehen, wenn die Planungsleistungen ganz allgemein als Architektenleistungen bezeichnet werden) und eines Fertighauses praktisch gleich - mal ist das eine marginal teurer mal das andere.
Aber - vor allen Dingen bei Fertighäusern - sollte man sich einen unabhängigen Fachmann zur Baubegleitung holen. In der Regel ist bei separater Planung der Planer sehr weitgehend der Sachwalter des Bauherrn (nur bei eigenen Fehlern seltener - menschlich verständlich), bei einem Fertighaus sieht der Fertighaushersteller fast immer nur seine Interessen und es wird sehr oft geschlampt und gepfuscht. Deswegen eine unabhängige Baubetreuung. Fast alle, die das "gespart" haben, sagen hinter "ach hätten wir, dann hätten wir gespart" und wo Baubetreuung war - trotz oft anfänglichen Zögerns - "was hätte ich ohne Sie gemacht".
-
Statik-Berechnung: Vor Baubeginn zwingend erforderlich
Statik
natürlich brauchen Sie eine Statik - ob sie nun eingereicht werden muss oder nicht, muss vor Bau gerechnet werden.
Honorarrechner für Architektenhonorare finden Sie auf -
Bauantrag abgelehnt: Statik-Kostenrisiko minimieren
Statik
Wenn die Baubehörde aus anderem Grund den Bau nicht genehmigt (z.B. nicht eingehaltene Abstandsflächen oder ...) dann braucht auch keine Statik mehr gemacht zu werden. Deswegen mein getrenntes Ausweisen. Aber anderenfalls hat man Zeit verloren. Und was der Anbieter bei den 3500 € eingebüßt hat, legt er dann evtl. schon bei der Statik drauf - dann sind Sie ja schon am Haken. -
jau
-
HOAI: Einfamilienhäuser – Honorarzone III korrekt?
nicht ganz korrekt Herr Ebel
Einfamilienhäuser fallen in die Honorarzone III:Der Bauherr will schließlich keine Wohnbaracke mit Sanitären Gemeinschaftseinrichtungen bauen 😉
Bis zur fertigen Eingabeplanung sind die Leistungsphasen 1-4 notwendig.
Wo zwischen Mindest- und Höchstsatz (Mindestsatz, Höchstsatz) das Honorar anzusetzen ist, hängt von der Schwierigkeit des Objekts ab. Standard auf ebenem Gelände ist eher beim Mindestsatz einzuordnen.
Im HonorarrechnerWie der Fertiganbieter auf 3.500 € kommt, bleibt sein Geheimnis. Er kann sich ja über die Baukosten refinanzieren, da merkt es keiner. Im Streitfall kann er trotzdem den Mindestsatz abrechnen, die HOAIAbk. ist verbindliches Preisrecht.
Zur Notwendigkeit der Statik sagt § 66 der Landesbauordnung:
"Spätestens bei Baubeginn müssen der Bauaufsichtsbehörde die Nachweise der Standsicherheit und, soweit erforderlich, des Wärme- und Schallschutzes (Wärmeschutzes, Schallschutzes) vorliegen". -
Honorarzone Einfamilienhaus: II oder III – Komplexität entscheidend
Honorarzone
In der Regel gehören Einfamilienhaus zu Honorarzone II. Da nur eine Küche und ein Sanitärbereich vorhanden ist, ist der Begriff Gemeinschafts ... sowohl zutreffend als auch irrelevant. Aber bei besonders komplizierter Ausführung kann es schon mal in Honorarzone III fallen - aber dann über § 11 (2) mit 11 bis 18 Punkten. -
Honorarzone: Wohnhäuser eindeutig Zone III nach HOAI?
wohnhäuser
gehören eindeutig in die Zone III, Herr ebel. sind sie zufällig in der Tabelle für die Tragwerksplanung? ;--)
Zone III sind wohnhäuser. IVAbk. sind wohnhäuser mit überdurchschnittlicher Ausstattung. steht wörtlich drin, da braucht man noch nicht mal das punktesystem zu bemühen. freundliche Grüße -
HOAI § 12: Honorarzone II vs. III – Vergleich entscheidend
Nein, ich kann lesen
§ 12 HOAIAbk. Objektliste der Gebäude.- Honorarzone II: Einfache Wohnbauten mit ..., Parkhäuser, Verkaufslager
- Honorarzone III: Wohnhäuser, Wohnheime und Heime mit durchschnittlicher Ausstattung; Kinderhorte
Also man sollte schon zum Vergleich, die anderen Bauten in der gleichen Honorarzone mit in die Betrachtung einbeziehen und auch mal in § 11 schauen.
-
Honorarzone II: Garagen als Vergleich für Einfamilienhäuser
stimmt
Unter Beiziehung der Bauten in der gleichen Honorarzone (Garagenbauten, Gewächshäuser, Verkaufslager ...) ist Ihr Haus Zone II Herr Ebel. -
Architektenkammer: Wohnhäuser in Honorarzone III – Faktencheck!
Spaß beiseite
Meine Häuser sind Zone III. Auch die Architektenkammer Berlin schreibt Wohnhäuser der Zone III zu, sollten Sie mal nachlesen. Im übrigen ist die HOAIAbk. eindeutig, siehe Link weiter oben. Sie haben Ihr Leben lang zu wenig abgerechnet. -
Architektenhonorar: Abrechnung – Mindestsatz vs. Wertschätzung
@ Stubenrauch
welcher Architekt rechnet schon ab, was ihm zusteht ... Meistens zu wenig. Mancher leckt sich schon die Finger beim Mindestsatz - und trotzdem meinen viele Auftraggeber, für das Bisschen soo viel Geld!
Ist wie bei uns, für einen Brief 500,00 € ...
ich kann nicht oft genug Probst zitieren: "Billig ist teurer als Richtig! " -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
BauKI Hinweis:
Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt.
KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind.
Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Architektenhonorar, Bauantrag & Leistungsphasen: Kosten-Optimierung
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die korrekte Berechnung des Architektenhonorars bis zum Bauantrag, insbesondere die Einordnung von Einfamilienhäusern in die Honorarzonen II oder III nach HOAIAbk.. Es wird betont, dass eine Statik vor Baubeginn unerlässlich ist. Die Verhandlung des Honorars und das Kostenrisiko bei Ablehnung des Bauantrags werden ebenfalls thematisiert.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut dem Beitrag Bauantrag abgelehnt: Statik-Kostenrisiko minimieren sollte man die Statik-Erstellung eventuell aufschieben, wenn die Baugenehmigung aufgrund anderer Faktoren gefährdet ist, um unnötige Kosten zu vermeiden.
💰 Kosten Zusatzinfo: Der Beitrag Architektenhonorar: Berechnung nach Gesamtkosten – Honorarzone II erläutert die Berechnung des Architektenhonorars basierend auf den Gesamtkosten und der Honorarzone, wobei die Leistungsphasen 1 bis 4 (bis zur Eingabeplanung) etwa 27% des Gesamthonorars ausmachen.
✅ Empfehlung: Die korrekte Honorarzone (II oder III) hängt von der Komplexität des Bauvorhabens ab, wie im Beitrag Honorarzone Einfamilienhaus: II oder III – Komplexität entscheidend dargelegt. Es wird empfohlen, vergleichbare Bauten in der gleichen Honorarzone zu betrachten, wie im Beitrag HOAI § 12: Honorarzone II vs. III – Vergleich entscheidend vorgeschlagen.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Honorarzone im Architektenvertrag eindeutig ab und berücksichtigen Sie die Komplexität Ihres Bauvorhabens. Verhandeln Sie das Architektenhonorar unter Berücksichtigung der HOAI-Bestimmungen und holen Sie im Zweifelsfall eine Zweitmeinung ein.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Architektenhonorar, Bauantrag, Leistungsphasen, Architekt". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenhonorar berechnen: Kostenfaktoren, HOAI-Grundlagen & Spartipps für Anbau?
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenhonorar prüfen: Angemessene Kostenkalkulation für Fertighausbau in NRW?
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Dachgeschossausbau: Bauantrag zurückgezogen – Was tun? Kosten, Vertrag & Alternativen
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Bauantrag Raumnutzungsänderung Dachbodenausbau: Kosten, Dauer & Genehmigung?
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt berechnet zu viele Entwürfe: Kosten, Rechte & Vorgehen bei Planungsänderungen?
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenfehler beim Dach: Was tun bei Planungsfehlern, Bauverzug & Kosten?
- … Architektenfehler: Planungsfehler am Dach erkennen & beheben …
- … Architektenfehler am Dach? Bauverzug? Planungsfehler? Jetzt Ursachen erkennen, Rechte prüfen …
- … Architektenfehler, Dachplanung, Bauverzug, Planungsfehler, Baumängel, Schadensersatz, Architekt haftbar machen, Dachdecker, Baugenehmigung …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Gewerbehalle bauen: Kosten, Baugenehmigung & Anbieter-Vergleich?
- … Alle drei KI-Modelle stimmen darin überein, dass ein unabhängiger Fachplaner (Architekt oder Bauingenieur) das Projekt begleiten soll – GoogleAI formuliert dies als „professionelle …
- … Fachplaner beauftragen: Beauftragen Sie einen bauvorlageberechtigten Architekten oder Bauingenieur zur Erstellung des Bauantrags, statischen Nachweisen, Brandschutzkonzepts …
- … je nach Größe, Nutzung und Standort des Gebäudes.[br]Verwandte Begriffe: Bauantrag, Bauordnung, Bauamt …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt für Mehrfamilienhaus in Düsseldorf finden: Empfehlungen, Kosten & Planung?
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - KfW Effizienzhaus 100: Schadensersatz bei Nichterreichen des Standards? Kosten & Vorgehen
- … KfW Effizienzhaus, Schadensersatz, Architekt, Energieberater, Sanierung, Dämmung, Fenster, Wärmebrücke, Honorar, Baurecht …
- … konnte dies noch erreicht werden. Die entstandenen Zusatzkosten habe ich vom Architektenhonorar abgezogen, da bereits bei der Angebotseinholung die Werte nicht berücksichtigt …
- … wurden. Der Architekt besteht jedoch auf den vollen Honorarbetrag. Habe ich rechtlich hier eine Chance? …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenwechsel in der Planungsphase: Kosten, Risiken & Vorgehensweise?
Interne Suche: Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Architektenhonorar, Bauantrag, Leistungsphasen, Architekt" finden
Geben Sie Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu nutzen und passende Fundstellen zu "Architektenhonorar, Bauantrag, Leistungsphasen, Architekt" oder verwandten Themen zu finden.
Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen
Nachfolgende Suchlinks können Ihnen dabei helfen, ähnliche Fragestellungen zu erkunden:
Suche nach: Architektenhonorar bis Bauantrag: Kosten, Leistungsphasen & Verhandlungstipps?
Google
Bing
AOL
DuckDuckGo
Ecosia
Qwant
Startpage
Yahoo!
Suche nach: Architektenhonorar bis Bauantrag: Kostenüberblick
Google
Bing
AOL
DuckDuckGo
Ecosia
Qwant
Startpage
Yahoo!
Suche nach: Architektenhonorar, Bauantrag, Leistungsphasen, Architekt Kosten, Honorarordnung, HOAI, Architektenvertrag, Baukosten
Google
Bing
AOL
DuckDuckGo
Ecosia
Qwant
Startpage
Yahoo!
|
|
BAU |


