HOAI: Architekten- vs. Tragwerksplanungskosten – Was beinhalten die Tabellen?

In diesem Forum sind Sie: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen

📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 18.01.2026

Die Tragwerksplanung wird in der Regel nicht über den Architekten abgerechnet, sondern erfordert einen separaten Vertrag. Die Abrechnung erfolgt gemäß § 62ff HOAI. Grundlage für die Honorarberechnung ist oft die DIN 276 von 1981, auch wenn neuere Versionen existieren. Die Kostengruppen 300 bzw. 400 der neuen DIN 276 entsprechen den alten Kostengruppen 3.1, 3.5.1, 3.2 und 3.5.2.

✅ Empfehlung · 📊 Zusatzinfo · 👉 Handlungsempfehlung

HOAI: Architekten- vs. Tragwerksplanungskosten – Was beinhalten die Tabellen?

Die HOAIAbk. erwähnt Kostentabellen für den Architekt, aber auch für die Tragwerksplanung. Bei den Architektenkosten ist mir soweit alles klar. Ich bin immer davon ausgegangen, dass diese Kosten die Statikarbeit beinhalten. Bei nähere Betrachtung der HOAI fand ich auch die Kostentabellen für die Tragwerksplanung.
Wird jetzt die Tragwerksplanung über den Architekten bezahlt, oder muss ich einen separaten Vertrag mit einem Statiker für die
Tragwerksplanung abschließen? Laut Tabellen sind die Kosten fast genau so hoch wie für den Architekten. Heißt das, dass ich nahezu mit den doppelten Planungskosten rechnen, als ich bisher angenommen hatte?
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Eine eigenständige, HOAIAbk.-konforme Tragwerksplanung durch einen staatlich anerkannten Tragwerksplaner ist zwingend erforderlich – sie ist nicht in den Architektenkosten enthalten und darf nicht „mitvertraglich“ oder pauschal abgedeckt werden.

    🔴 KRITISCH: Fehlende oder nicht vertraglich gesicherte Tragwerksplanung führt zu Genehmigungsverweigerung, Haftungsrisiken und baurechtlicher Unzulässigkeit – unabhängig vom Architektenvertrag.

    ⚠️ WICHTIG: Architekten dürfen Statikarbeiten nur im Ausnahmefall selbst durchführen, wenn sie über die gesonderte, gesetzlich vorgeschriebene Zulassung als Tragwerksplaner verfügen – dies ist nicht die Regel und muss nachweisbar sein.

    ⚠️ WICHTIG: Die Gesamtplanungskosten (Architekt + Tragwerksplaner + ggf. Fachplaner) müssen mit mindestens 15–20 % der Bausumme budgetiert werden – nicht nur die Architektenhonorare.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Ich verstehe, dass Sie sich fragen, ob die Architektenkosten laut HOAI bereits die Tragwerksplanung (Statik) beinhalten.

    Grundsätzlich gilt: Die HOAI führt separate Kostentabellen sowohl für Architektenleistungen als auch für Tragwerksplanungsleistungen auf. Das bedeutet, dass die Kosten für die Tragwerksplanung nicht automatisch in den Architektenkosten enthalten sind.

    Architektenvertrag vs. Statiker: Wenn Sie einen Architektenvertrag haben, der auch die Tragwerksplanung umfasst, muss dies explizit im Vertrag vereinbart sein. Andernfalls müssen Sie einen separaten Vertrag mit einem Statiker (Tragwerksplaner) abschließen.

    👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie Ihren Architektenvertrag genau. Klären Sie, ob die Tragwerksplanung inkludiert ist oder ob ein separates Angebot vom Statiker erforderlich ist.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt zeigt eine typische Verunsicherung bei Bauherren bezüglich der Leistungsbilder der HOAI. Der Nutzer geht fälschlicherweise davon aus, dass die Architektenleistung bereits die Tragwerksplanung (Statik) umfasst. Dies ist ein grundlegender Irrtum, der zu erheblichen Kostenfehleinschätzungen führen kann.

    ❌ Widerspruch: Die Annahme, dass Architektenkosten die Statikarbeit beinhalten, ist falsch. Die HOAI unterscheidet klar zwischen Objektplanung (Architekt) und Tragwerksplanung (Statiker). Es handelt sich um zwei völlig separate Leistungsbilder mit eigenen Honorartafeln.

    ➕ Ergänzung: Die Tragwerksplanung wird nicht über den Architekten abgerechnet. Der Bauherr muss zwingend einen separaten Vertrag mit einem Tragwerksplaner (Statiker) abschließen. Die Kosten hierfür sind in der HOAI in Teil 4, Abschnitt 2 geregelt und liegen tatsächlich in einer ähnlichen Größenordnung wie die Architektenkosten.

    🔴 Gefahr: Die Annahme, dass die Planungskosten nur einfach anfallen, führt zu einer massiven Kostenunterdeckung. Bauherren müssen mit nahezu doppelten Planungskosten rechnen (Architekt + Tragwerksplaner). Dies kann bei fehlender Budgetplanung zu bösen Überraschungen und sogar zu Bauverzögerungen führen.

    ✅ Zustimmung: Die Beobachtung des Nutzers, dass die Kostentabellen für die Tragwerksplanung fast genauso hoch sind wie für den Architekten, ist korrekt. Die Honorare beider Leistungsbilder bewegen sich in ähnlichen Prozentsätzen der anrechenbaren Kosten, sodass die Gesamtplanungskosten tatsächlich etwa doppelt so hoch sind wie ursprünglich angenommen.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie einen Rechtsanwalt für Bau- und Architektenrecht oder einen erfahrenen Bauprojektsteuerer, um die HOAI-konforme Vergabe der Planungsleistungen zu prüfen. Lassen Sie sich vor Vertragsunterzeichnung ein detailliertes Leistungsverzeichnis mit Aufteilung der Kosten für Architekt und Tragwerksplaner erstellen. Kalkulieren Sie Ihr Budget mit mindestens 15-20% der Bausumme für die gesamten Planungskosten (Architekt + Statiker + ggf. Fachplaner).

    KI-Analyse (Qwen)

    Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) regelt klar die Trennung von Leistungen und Honoraren für Architekten einerseits und Tragwerksplaner (Ingenieure für Bauingenieurwesen) andererseits – dies ist kein organisatorisches Detail, sondern eine gesetzlich verankerte fachliche und haftungsrechtliche Differenzierung.

    ⚠️ Korrektur: Die Architektenkosten nach HOAI beinhalten grundsätzlich keine Tragwerksplanung – auch nicht in der Leistungsphase 2 (Entwurfsplanung) oder 3 (Genehmigungsplanung). Die statische Berechnung, Nachweise und Ausführungsplanung für Tragwerke sind gesonderte, eigenständige Ingenieurleistungen gemäß § 51a HOAI und fallen unter das Ingenieurhonorar, nicht unter das Architektenhonorar.

    ➕ Ergänzung: Die Kostentabellen für Tragwerksplanung (Anlage 15 HOAI) und Architekten (Anlage 14) sind unabhängig voneinander anzuwenden; ihre annähernd gleiche Höhe spiegelt die vergleichbare fachliche Komplexität und Haftungstiefe wider – nicht eine Doppelfunktion oder Überschneidung.

    🔴 Gefahr: Ein Verzicht auf eine eigenständige, vertraglich gesicherte Tragwerksplanung birgt erhebliche Risiken: fehlende statische Nachweise können zu Baugenehmigungsverweigerungen, Bauverzögerungen, Nachbesserungskosten oder im Extremfall zu Haftungsansprüchen bei Schäden führen.

    ✅ Zustimmung: Ihre kritische Prüfung der HOAI-Tabellen ist vollkommen richtig – die Annahme, Architektenleistungen umfassen automatisch Statik, ist weit verbreitet, aber fachlich und rechtlich unzulässig.

    ➕ Ergänzung: Die Vertragsstruktur ist entscheidend: Der Architekt kann zwar als Generalplaner tätig werden, muss dann aber ausdrücklich einen Vertrag mit einem qualifizierten Tragwerksplaner abschließen und dessen Honorar separat abrechnen – eine bloße interne Abrechnung oder pauschale Einbeziehung in das Architektenhonorar verstößt gegen die HOAI und gefährdet die Haftungsabgrenzung.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen staatlich anerkannten Tragwerksplaner mit einer eigenständigen, schriftlichen Leistungsvereinbarung gemäß HOAI – prüfen Sie zudem, ob Ihr Architekt die erforderliche Zulassung als Generalplaner besitzt und ob die Leistungsphasen klar getrennt und dokumentiert sind.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei KI-Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) sind sich einig: Die Tragwerksplanung ist nicht automatisch in den Architektenkosten nach HOAI enthalten.
    • Alle bestätigen die gesetzlich verankerte, fachliche und haftungsrechtliche Trennung gemäß HOAI (Anlage 14 vs. Anlage 15).
    • Alle sehen eine erhebliche Kostenfolge: Die Gesamtplanungskosten belaufen sich faktisch auf das Doppelte (Architekt + Statiker), nicht auf eine Einzelleistung.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI betont primär die Vertragsprüfung als erste Handlungsempfehlung, ohne Kostenprognose oder Haftungsrisiko zu quantifizieren.
    • DeepSeek und Qwen gehen stärker auf Haftungs- und Genehmigungsrisiken ein; Qwen ergänzt explizit die Zulassungsvoraussetzungen für Generalplaner und die Unzulässigkeit einer „bloßen internen Abrechnung“.

    ➕ Ergänzung:

    • Qwen ergänzt die fachrechtliche Einordnung mittels § 51a HOAI und klärt die haftungsrechtliche Relevanz der Trennung.
    • DeepSeek konkretisiert die Budgetempfehlung (15–20 % der Bausumme) und betont die Gefahr der Kostenunterdeckung und Bauverzögerung.
    • Qwen und DeepSeek nennen beide die Notwendigkeit einer eigenständigen, schriftlichen Leistungsvereinbarung – GoogleAI erwähnt dies nicht explizit.

    ❌ Widerspruch:

    • GoogleAI formuliert die Trennung als „grundsätzlich gilt“, ohne klare Warnung vor Rechtsverstößen. DeepSeek und Qwen hingegen betonen kategorisch, dass eine fehlende oder nicht HOAI-konforme Tragwerksplanung einen Verstoß gegen die HOAI darstellt – mit haftungs- und genehmigungsrechtlichen Folgen. Die sicherere, vorsichtsorientierte Einschätzung von DeepSeek und Qwen gilt als maßgeblich.

    👉 Empfehlung:

    • Vertrauen Sie nicht auf vermeintliche „integrierte“ Architektenangebote ohne klare, schriftliche und HOAI-konforme Aufteilung – immer getrennte Verträge prüfen.
    • Bevorzugte Quelle für Leistungsverzeichnis und Kostenkalkulation: HOAI 2021 mit Anlagen 14 (Architekten) und 15 (Tragwerksplaner); keine pauschalen Angaben akzeptieren.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    Enthält HOAI-Architektenhonorar automatisch Tragwerksplanung?❌ WiderspruchNein – alle drei KI-Modelle lehnen dies einstimmig ab; Qwen und DeepSeek betonen den Rechtsverstoß bei Annahme.
    Rechtliche Trennung von Architekt- und Tragwerksleistungen✅ KonsensJa – gesetzlich verankert in HOAI (Anlage 14 vs. 15), fachlich und haftungsrechtlich zwingend getrennt.
    Kostenrelation Architekt vs. Tragwerksplaner✅ KonsensBeide Honorare bewegen sich in ähnlichen Prozentsätzen der Bausumme – Gesamtplanungskosten sind daher nahezu doppelt so hoch.
    Vertragliche Sicherung der Tragwerksplanung⚠️ AbwägungAlle fordern schriftliche Vereinbarung – Qwen und DeepSeek zusätzlich HOAI-konforme Leistungsphasen, GoogleAI nur allgemeine Vertragsprüfung.
    Risiko bei fehlender Tragwerksplanung✅ KonsensGenehmigungsverweigerung, Bauverzögerung, Nachbesserung, haftungsrechtliche Konsequenzen – kein Modell relativiert dies.

    👉 Handlungsempfehlung: Stellen Sie vor Vertragsabschluss sicher, dass für die Tragwerksplanung ein separater, HOAI-konformer Vertrag mit einem staatlich anerkannten Tragwerksplaner vorliegt – inklusive schriftlich fixierter Leistungsphasen, Kosten und Haftungsaufteilung. Budgetieren Sie die Gesamtplanungskosten realistisch mit 15–20 % der Bausumme.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoFehlende eigenständige TragwerksplanungGenehmigungsverweigerung durch Bauaufsicht – Baustopp bis zur Nachbesserung
    🔴 RisikoUnklare oder nicht HOAI-konforme VertragsstrukturHaftungsverwischung bei Schäden; unbegrenzte persönliche Haftung des Bauherrn
    🔴 RisikoUnterbudgetierung der PlanungskostenErsatzbeschaffung unter Zeitdruck mit erhöhten Kosten oder Kürzung der Planungsqualität
    🔴 RisikoArchitekt ohne Zulassung als Tragwerksplaner führt Statik durchRechtswidrige Planung – nicht genehmigungsfähig; keine Versicherungsdeckung
    🔴 RisikoFehlende Dokumentation der Leistungsphasen (z. B. fehlende Phase 3)Unklare Haftungsverteilung im Schadensfall; Unmöglichkeit der Nachweisbarkeit für Bauaufsicht
    ✅ ChanceFrühzeitige Beauftragung eines Tragwerksplaners parallel zum ArchitektenOptimale Schnittstellenabstimmung – weniger Planungsfehler, kürzere Genehmigungszeiten
    ✅ ChanceNutzung der HOAI-Leistungsphasen als ProjektsteuerungsinstrumentTransparenz über Fortschritt, Kostenentwicklung und Verantwortlichkeiten – bessere Bauherrenkontrolle
    ✅ ChanceWahl eines Generalplaners mit nachweisbarer ZulassungZentrale Verantwortung, klare Ansprechstelle, reduzierte Schnittstellen – bei ordnungsgemäßer Vertragsgestaltung sicher nutzbar
    ✅ ChanceEinholung mehrerer HOAI-konformer Angebote für TragwerksplanungVergleichbare, transparente Leistungserfassung – bessere Kostenkontrolle und Qualitätsabwägung
    ✅ ChanceIntegration von Energie- und Brandschutzfachplanern bereits in Phase 2Vermeidung von Planungskollisionen, frühzeitige Sicherstellung der Anforderungen – geringere Nachbesserungskosten

    Orientierungshilfen

    1. Tragwerksplaner sofort beauftragen: Kontaktieren Sie einen staatlich anerkannten Tragwerksplaner und schließen Sie einen eigenständigen, schriftlichen HOAI-Vertrag (Anlage 15) ab – vor Unterzeichnung des Architektenvertrags.
    2. Verträge prüfen lassen: Legen Sie Ihren Architektenvertrag und das Angebot des Tragwerksplaners einem Bau-Rechtsanwalt oder Bauprojektsteuerer vor – prüfen lassen, ob Leistungsphasen, Kosten und Haftung klar getrennt sind.
    3. Budget umstellen: Kalkulieren Sie die Gesamtplanungskosten neu mit mindestens 15 % der geplanten Bausumme – getrennt nach Architekt, Tragwerksplaner und ggf. Fachplanern.
    4. HOAI-Tabellen einholen: Fordern Sie von Architekt und Tragwerksplaner jeweils ein detailliertes Leistungsverzeichnis mit Bezug auf die HOAI 2021 (Anlagen 14 und 15) – keine pauschalen Honorarangaben akzeptieren.
    5. Generalplaner-Prüfung: Falls Ihr Architekt sich als Generalplaner anbietet, verlangen Sie den Nachweis seiner gesonderten Zulassung als Tragwerksplaner gemäß § 51a HOAI – ggf. beim zuständigen Ingenieurkammer prüfen lassen.
    6. Leistungsphasen dokumentieren: Stellen Sie sicher, dass alle Leistungsphasen (insb. Phase 2 Entwurf und Phase 3 Genehmigung) schriftlich vereinbart, mit Datum und Unterschrift bestätigt und nachweisbar sind.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    HOAI
    Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine deutsche Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie dient als Grundlage für die Honorarberechnung bei Bauprojekten.
    Verwandte Begriffe: Leistungsbild, Anrechenbare Kosten, Honorarzone
    Tragwerksplanung
    Die Tragwerksplanung (auch Statik) ist ein Teilbereich der Bauplanung, der sich mit der Standsicherheit und Festigkeit von Bauwerken befasst. Sie beinhaltet die Berechnung und Dimensionierung der tragenden Bauteile.
    Verwandte Begriffe: Statik, Lasten, Baustatik
    Architektenvertrag
    Ein Architektenvertrag ist ein Werkvertrag, der die Leistungen eines Architekten für ein Bauvorhaben regelt. Er umfasst in der Regel die Planung, Bauleitung und Objektüberwachung.
    Verwandte Begriffe: Werkvertrag, Bauvertrag, Leistungsbeschreibung
    Statiker
    Ein Statiker (Tragwerksplaner) ist ein Ingenieur, der für die Tragwerksplanung von Bauwerken zuständig ist. Er berechnet die Standsicherheit und Festigkeit der Konstruktion.
    Verwandte Begriffe: Tragwerksplaner, Bauingenieur, Statik
    Leistungsbild
    Ein Leistungsbild beschreibt die typischen Aufgaben und Leistungen eines Architekten oder Ingenieurs für ein bestimmtes Projekt. Die HOAI ordnet jedem Leistungsbild Honorare zu.
    Verwandte Begriffe: HOAI, Grundleistungen, Besondere Leistungen
    Anrechenbare Kosten
    Anrechenbare Kosten sind die Kosten eines Bauprojekts, die zur Berechnung des Honorars nach HOAI herangezogen werden. Sie umfassen in der Regel die Baukosten ohne Grundstückskosten und Baunebenkosten.
    Verwandte Begriffe: Baukosten, Honorar, HOAI
    Honorarzone
    Die Honorarzone ist ein Faktor in der HOAI, der den Schwierigkeitsgrad eines Bauprojekts berücksichtigt. Je höher die Honorarzone, desto höher das Honorar.
    Verwandte Begriffe: HOAI, Schwierigkeitsgrad, Honorar

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist die HOAI?
      Die HOAI ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Sie regelt die Honorare für Planungsleistungen im Bauwesen und dient als Berechnungsgrundlage.
    2. Sind Statikarbeiten immer in den Architektenkosten enthalten?
      Nein, Statikarbeiten (Tragwerksplanung) sind nicht automatisch in den Architektenkosten enthalten. Dies muss explizit im Architektenvertrag vereinbart sein.
    3. Was passiert, wenn die Tragwerksplanung nicht im Architektenvertrag enthalten ist?
      Wenn die Tragwerksplanung nicht im Architektenvertrag enthalten ist, müssen Sie einen separaten Vertrag mit einem Tragwerksplaner (Statiker) abschließen.
    4. Wo finde ich die Kostentabellen für Tragwerksplaner in der HOAI?
      Die HOAI enthält separate Kostentabellen für Architekten und Tragwerksplaner. Diese sind in den entsprechenden Leistungsbildern der HOAI aufgeführt.
    5. Was bedeutet "Leistungsbild" in der HOAI?
      Ein Leistungsbild beschreibt die typischen Aufgaben und Leistungen eines Architekten oder Ingenieurs für ein bestimmtes Projekt. Die HOAI ordnet jedem Leistungsbild Honorare zu.
    6. Wie berechnet sich das Honorar nach HOAI?
      Das Honorar nach HOAI berechnet sich anhand der anrechenbaren Kosten des Bauvorhabens, des Schwierigkeitsgrades (Honorarzone) und des Leistungsumfangs (Leistungsbild).
    7. Was sind "anrechenbare Kosten"?
      Anrechenbare Kosten sind die Kosten, die zur Berechnung des Honorars herangezogen werden. Sie umfassen in der Regel die Baukosten ohne Grundstückskosten und Baunebenkosten.
    8. Kann ich vom HOAI-Honorar abweichen?
      Die HOAI ist seit 2021 nicht mehr bindend. Honorare können frei vereinbart werden, die HOAI dient aber weiterhin als Orientierungshilfe.

    Verwandte Themen

    • HOAI-Änderungen 2021
      Informationen zu den Änderungen der HOAI im Jahr 2021 und deren Auswirkungen auf die Honorarberechnung.
    • Architektenvertrag: Was muss drin stehen?
      Checkliste für wichtige Punkte, die in einem Architektenvertrag enthalten sein sollten.
    • Tragwerksplanung: Ablauf und Kosten
      Überblick über den Ablauf der Tragwerksplanung und die typischen Kosten.
    • Statik-Nachweis: Wann ist er erforderlich?
      Informationen darüber, wann ein Statik-Nachweis für ein Bauvorhaben erforderlich ist.
    • Bauleitung: Aufgaben und Verantwortlichkeiten
      Beschreibung der Aufgaben und Verantwortlichkeiten eines Bauleiters.
  2. HOAI: Tragwerksplanung – Separater Vertrag erforderlich!

    @eric
    Hallo eric, die Tragwerksplanung wird NICHT über den Architekten bezahlt, sondern es wird in der Regel ein separater Vertrag mit dem Tragwerksplaner geschlossen. die Leistungen müssen gemäß § 62ff HOAIAbk. abgerechnet werden. das gesamthonorar der Planer wird nun aber nicht gleich doppelt so hoch! du darfst nicht nur die Tabellen betrachten, sondern musst dich zunächst damit beschäftigen, wie diese gehandhabt werden. wichtig sind hier die anrechenbaren kosten, mit denen du in die Tabelle gehst. diese sind geringer als beim Architekten. sie betragen 55 % der kostengruppen 3.1 und 3.5.1 >> alte Bezeichnung, die neue habe ich gerade nicht im Kopf. sowie 20 % der kostengruppen 3.2 und 3.5.2 (Installationen)
    die HOAI findest du über brunos archiFee am schnellsten, ebenso die kostengruppen der din276
    schöne Grüße
    • Name:
    • Herr Rossi
  3. Bestätigung: Tragwerksplanung – Separate Beauftragung üblich

    Erleichterung
    Danke Rossi. Genau das wollte ich wissen. Schneller geht nicht 🙂 Danke für die genauen Angaben bez. der Kostengruppen. Bruno's Archifee kenne ich selbstverständlich und ist übrigens eine ganz feine Seite.
  4. DIN 276 (1981): Kostengruppen für Architektenhonorare

    Foto von Bruno Stubenrauch, Dipl.-Ing. univ.

    Kostengruppen der alten DINAbk. 276
    Honorargrundlage ist unsinnigerweise immer noch die DIN 276 von 1981. Hier die Bezeichnung der oben genannten Kostengruppen:
    • 3.1 Baukonstruktionen
    • 3.5.1 besondere Baukonstruktionen
    • 3.2 Installationen
    • 3.5.2 Besondere Installationen

    Sie entsprechen den Kostengruppen 300 bzw. 400 der neuen DIN 276. Mehr Details im Link.

  5. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    HOAI: Architekten- vs. Tragwerksplanungskosten – Klarstellung

    💡 Kernaussagen: Die Tragwerksplanung wird in der Regel nicht über den Architekten abgerechnet, sondern erfordert einen separaten Vertrag. Die Abrechnung erfolgt gemäß § 62ff HOAIAbk.. Grundlage für die Honorarberechnung ist oft die DINAbk. 276 von 1981, auch wenn neuere Versionen existieren. Die Kostengruppen 300 bzw. 400 der neuen DIN 276 entsprechen den alten Kostengruppen 3.1, 3.5.1, 3.2 und 3.5.2.

    ✅ Empfehlung: Wie HOAI: Tragwerksplanung – Separater Vertrag erforderlich! erläutert, ist ein separater Vertrag für die Tragwerksplanung üblich, was die Notwendigkeit einer klaren Abgrenzung der Architekten- und Tragwerksplanungskosten unterstreicht.

    📊 Zusatzinfo: Die Honorargrundlage bildet oft die DIN 276 aus dem Jahr 1981, wie im Beitrag DIN 276 (1981): Kostengruppen für Architektenhonorare dargelegt. Dies ist relevant für die korrekte Berechnung der Planungskosten gemäß HOAI.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Verantwortlichkeiten und Abrechnungsmodalitäten für Architekten- und Tragwerksplanungsleistungen frühzeitig, um Missverständnisse und unerwartete Kosten zu vermeiden. Beachten Sie die Hinweise zur DIN 276 im Beitrag DIN 276 (1981): Kostengruppen für Architektenhonorare.

Antworten oder Benachrichtigung einstellen

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen etc. einstellen

  • ⚠️ Keine Rechts-, Steuer- oder Gutachterberatung - dies ist entsprechenden Berufsgruppen vorbehalten. Das Forum dient dem technischen Erfahrungsaustausch!
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "HOAI, Architekt, Tragwerksplanung, Statik". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.

  1. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenhonorar berechnen: Kostenfaktoren, HOAI-Grundlagen & Spartipps für Anbau?
  2. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenleistung nach Stunden: Abrechnung prüfen, Vorentwurf, Vertrag & Kostenkontrolle
  3. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt im Praktikum (AiP): Honorarkürzung bei Planungsfehlern? Vorgehen & Rechte
  4. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenhonorar prüfen: Angemessene Kostenkalkulation für Fertighausbau in NRW?
  5. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt als Immobilienberater: Modernisierungsberatung – Kosten, Ablauf & Vorteile?
  6. BAU-Forum - Architekt / Architektur - HOAI Honorar Fassadensanierung Gewerbe: Kosten, Architektenleistungen & Beauftragung?
  7. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt für Mehrfamilienhaus in Düsseldorf finden: Empfehlungen, Kosten & Planung?
  8. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt Leistungsphasen 1-4: Abbruch wegen hoher Kosten – Honoraranspruch & Alternativen?
  9. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenvertrag: Anrechenbare Kosten zu hoch? Honorar, Leistungsphasen & Eigenleistungen prüfen
  10. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenhonorar Fassadendämmung: Kosten, Berechnungsgrundlage & Baubetreuung?

Interne Suche: Suchbegriffe eingeben und mehr zu "HOAI, Architekt, Tragwerksplanung, Statik" finden

Geben Sie Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu nutzen und passende Fundstellen zu "HOAI, Architekt, Tragwerksplanung, Statik" oder verwandten Themen zu finden.

Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen

Nachfolgende Suchlinks können Ihnen dabei helfen, ähnliche Fragestellungen zu erkunden:

Suche nach: HOAI: Architekten- vs. Tragwerksplanungskosten – Was beinhalten die Tabellen?
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Suche nach: HOAI: Architekt oder Tragwerksplaner? Kosten-Überblick
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Suche nach: HOAI, Architekt, Tragwerksplanung, Statik, Kosten, Kostentabellen, Planungskosten, Architektenvertrag, Statiker
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

✍️ Antworten ▲ TOP ▲ ▼ ENDE ▼