Architektenhonorar: Nachträgliche Berechnung für Eigenleistungen? Kosten & Vorgehen
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen

Architektenhonorar: Nachträgliche Berechnung für Eigenleistungen? Kosten & Vorgehen

Wo sind die Spezalisten!
Wir haben im letztes Jahr ein Einfamilienhaus gebaut. Wobei einige Leistungen (Elektroinstallation (Meister in der Fam.), Innenausbau, Tapezieren) in Eigenleistungen angefertigt wurden. Dieses wurde auch zu Beginn auch mit dem Architekten abgesprochen. Jetzt hat er eine Schlussrechnung gestellt. Die ich aber so nicht nachvollziehen kann.
1.) Darf der Architekt für Leistungen, die er nicht geplant hat ein Honorar berechnen? Wenn ja, nach seiner Abschätzung oder nach tatsächlichen Kosten (Rechnungen usw.)
2.) Falls ja, ist der Architekt immer im VORTEIL! Das kann ich so nicht verstehen. Vielleicht ist Einer der Spezis in der Lage, mir diesen Zusammenhang einmal zu erklären.
Übrigens die Berechnungsprogramme aus dem Netz habe ich mir soebn runtergezogen, werde sie Heute Abend ausprobieren.
Bin gespannt wer sich hier meldet.
Gruß
  • Name:
  • D. Lüttermann
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Ich verstehe, dass Sie sich fragen, wie das Architektenhonorar nachträglich berechnet wird, wenn Eigenleistungen erbracht wurden. Grundsätzlich gilt: Das Honorar des Architekten richtet sich nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.).

    Wichtig: Wenn Eigenleistungen von vornherein vereinbart waren, müssen diese bei der Honorarberechnung berücksichtigt werden. Das bedeutet, dass der Architekt nur die Leistungen abrechnen darf, die er tatsächlich erbracht hat.

    Falls die Eigenleistungen erst im Laufe des Bauprojekts hinzugekommen sind, sollte dies schriftlich festgehalten und mit dem Architekten besprochen werden. Eine nachträgliche Reduzierung des Honorars ist möglich, wenn die erbrachten Leistungen des Architekten dadurch geringer waren.

    Ich empfehle Ihnen, die Rechnungen des Architekten genau zu prüfen und mit den ursprünglichen Vereinbarungen abzugleichen. Bei Unklarheiten kann eine Beratung durch einen Bausachverständigen oder einen Anwalt für Baurecht sinnvoll sein.

    👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie alle Absprachen und erbrachten Eigenleistungen schriftlich und holen Sie sich bei Bedarf fachkundigen Rat ein.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    HOAI
    Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine deutsche Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie dient als Grundlage für die Berechnung des Architektenhonorars und soll eine angemessene Vergütung für die erbrachten Leistungen sicherstellen.
    Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, anrechenbare Kosten, Leistungsphasen.
    Anrechenbare Kosten
    Anrechenbare Kosten sind die Kosten, die für die Berechnung des Architektenhonorars herangezogen werden. Sie umfassen in der Regel die Baukosten ohne Umsatzsteuer, abzAbk.üglich der Kosten für die Eigenleistungen und Baunebenkosten.
    Verwandte Begriffe: HOAI, Architektenhonorar, Baukosten.
    Eigenleistung
    Eigenleistung bezeichnet die Leistungen, die der Bauherr selbst oder durch Dritte (z.B. Familienangehörige) ohne Bezahlung erbringt. Diese Leistungen können bei der Berechnung des Architektenhonorars berücksichtigt werden, indem die entsprechenden Kosten von den anrechenbaren Kosten abgezogen werden.
    Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Baukosten, HOAI.
    Architektenvertrag
    Der Architektenvertrag ist ein Vertrag zwischen dem Bauherrn und dem Architekten, der die Leistungen des Architekten und die Vergütung regelt. Er sollte klar definieren, welche Leistungen der Architekt erbringt und welche Eigenleistungen vom Bauherrn übernommen werden.
    Verwandte Begriffe: HOAI, Architektenhonorar, Leistungsphasen.
    Leistungsphasen
    Die Leistungsphasen sind die einzelnen Abschnitte eines Bauprojekts, die vom Architekten erbracht werden. Sie sind in der HOAI definiert und dienen als Grundlage für die Honorarberechnung. Jede Leistungsphase umfasst bestimmte Aufgaben und Leistungen des Architekten.
    Verwandte Begriffe: HOAI, Architektenhonorar, Architektenvertrag.
    Bausachverständiger
    Ein Bausachverständiger ist ein Experte, der über spezielle Kenntnisse im Bereich Bauwesen verfügt. Er kann bei Streitigkeiten über Bauleistungen, Mängel oder Honorarfragen hinzugezogen werden, um eine unabhängige Bewertung abzugeben.
    Verwandte Begriffe: Gutachter, Baurecht, Mängelgutachten.
    Baurecht
    Das Baurecht umfasst alle Gesetze und Verordnungen, die das Bauen regeln. Es beinhaltet unter anderem das öffentliche Baurecht (z.B. Bauordnungen der Länder) und das private Baurecht (z.B. Werkvertragsrecht).
    Verwandte Begriffe: Bauordnung, Baugenehmigung, Architektenrecht.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Wie wird das Architektenhonorar bei Eigenleistungen berechnet?
      Das Architektenhonorar wird auf Grundlage der HOAI berechnet. Wenn Eigenleistungen erbracht wurden, muss dies bei der Honorarberechnung berücksichtigt werden, indem die entsprechenden Leistungen des Architekten herausgerechnet werden.
    2. Was passiert, wenn Eigenleistungen erst während des Bauprojekts erbracht werden?
      Wenn Eigenleistungen erst im Laufe des Bauprojekts erbracht werden, sollte dies schriftlich festgehalten und mit dem Architekten besprochen werden. Eine nachträgliche Reduzierung des Honorars ist möglich, wenn die erbrachten Leistungen des Architekten dadurch geringer waren.
    3. Kann ich das Architektenhonorar nachträglich reduzieren, wenn ich Eigenleistungen erbracht habe?
      Ja, eine nachträgliche Reduzierung des Architektenhonorars ist möglich, wenn die erbrachten Leistungen des Architekten durch die Eigenleistungen geringer waren. Dies sollte jedoch im Vorfeld mit dem Architekten besprochen und schriftlich vereinbart werden.
    4. Was ist die HOAI?
      Die HOAI ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Sie regelt die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen und dient als Grundlage für die Honorarberechnung.
    5. Was mache ich, wenn ich mit der Honorarrechnung des Architekten nicht einverstanden bin?
      Wenn Sie mit der Honorarrechnung des Architekten nicht einverstanden sind, sollten Sie zunächst das Gespräch mit dem Architekten suchen. Wenn keine Einigung erzielt werden kann, können Sie sich an einen Bausachverständigen oder einen Anwalt für Baurecht wenden.
    6. Welche Rolle spielt der Architektenvertrag bei Eigenleistungen?
      Der Architektenvertrag sollte klar regeln, welche Leistungen der Architekt erbringt und welche Eigenleistungen vom Bauherrn übernommen werden. Dies ist wichtig, um Missverständnisse und Streitigkeiten bei der Honorarberechnung zu vermeiden.
    7. Was sind anrechenbare Kosten im Zusammenhang mit dem Architektenhonorar?
      Anrechenbare Kosten sind die Kosten, die für die Berechnung des Architektenhonorars herangezogen werden. Dazu gehören in der Regel die Baukosten ohne Umsatzsteuer, jedoch abzüglich der Kosten für die Eigenleistungen.
    8. Wie kann ich sicherstellen, dass das Architektenhonorar korrekt berechnet wird?
      Um sicherzustellen, dass das Architektenhonorar korrekt berechnet wird, sollten Sie den Architektenvertrag sorgfältig prüfen, alle Absprachen schriftlich festhalten und die Honorarrechnung genau mit den erbrachten Leistungen abgleichen. Bei Unklarheiten sollten Sie sich fachkundigen Rat einholen.

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  2. Architektenhonorar: Eigenleistung – Erhöhter Koordinationsaufwand?

    es ist in der Regel doch so,
    das bei Eigenleistung des Bauherren für den Architekten ein erhöhter koordinationsaufwand entsteht. also ich sehe da keinen minderaufwand seitens des Architekten, im Gegenteil. den Innenausbau hat er nicht geplant? keine Innenwände beantragt? alles leergelassen in den Plänen?
    wie er sein Honorar zu berechnen hat, steht in der HOAIAbk.. die können sie bei

    nachlesen, dort gibt es auch einen Honorarrechner online.es ist schon erstaunlich, auf was für Ideen die Menschen kommen, um 100 € Honorar zu sparen ... leider sind das meist die ersten, die bei Bauschäden an ihren Eigenleistungen oder bei Terminüberschreitungen wegen Koordinationsschwierigkeiten mit "bekannten und verwandten" beim Architekten auf der matte stehen (meist am Wochenende oder spät abends ...): ----)

    • Name:
    • Herr Rossi
  3. Architektenhonorar: Keine Mehraufwand – Bauherren-Koordination

    Ich denke da nicht 100 € ... ,
    sondern es werden wahrscheinlich schon mehrere sein. Zudem weiß ich ganz genau wann ich zum Architekten laufen muss und wann nicht. Zudem entstand für den Architekten kein Mehraufwand, keine Koordinationsmehraufwand. Leider war es bei uns so, dass ich zu Teil die Koordination selber übernehmen musste. Termine wurden sowieso nicht eingehalten. Da ist der Zeitaufwand für die Eigenleistung nicht Zeitbestimmend gewesen. Ich habe versucht, mich soweit es ging an die Termin gehalten. Leider der Architekt nicht. Die Firmen haben es ausgenutzt, und immer nur die Bauherren bedinnt, die am lautesten Geschrien haben.
    Das ist meine Erfahrung, die ich während des Bauens machen musste.
    danke für die erste Antwort. Werde auf den Seiten nachsehen.
    • Name:
    • DL
  4. Eigenleistung: Baustelle – Eigendynamik & Architektenhaftung

    ihr Hinweis,
    das die Koordination nicht gestimmt hat, bestätigt meine Vermutung, das bei zu viel Eigenleistung bzw. Eigenleistung an falscher Stelle die Baustelle eine "eigendynamik" bekommt, die man nur sehr schwer abstellen kann. wie war das denn nun z.B. mit dem Innenausbau? keine Wände geplant, nichts beantragt? wurde die Haftung des Architekten bei den entsprechenden Konstruktionen eigentlich vertraglich ausgeschlossen? schöne Grüße
    • Name:
    • Herr Rossi
  5. Architektenhonorar: Pauschalhonorar als Alternative

    noch ein Tipp:
    vereinbaren sie doch das nächste mal ein pauschalhonorar, das wäre in ihrem falle für alle beteiligten sicher besser gewesen.
    • Name:
    • Herr Rossi
  6. Architektenvertrag: Fehlend – Honoraranspruch trotzdem gültig?

    Kein Architektenvertrag
    Bis heute gibt es keinen Vertrag zwischen dem Architekten und uns. Wir haben ihm des öfteren darauf angesprochen, "wird vorbereitet, kommt in den nächsten Tagen" durften wir uns dann jedesmal anhören.
    Außerdem waren die Innenwände schon geplant, nur die Koordination der einzelnen Gewerke musste er nun überhaupt nicht planen. Selbst die wo er die volle Verantwortung hatte, hat er sich Zeit gelassen. sodass selbst der Rohbau schon sehr lange gedauert hat.
    Gruß
    • Name:
    • DL
  7. Architekt auswählen: Information VOR Planungsbeginn wichtig!

    mir scheint,
    sie haben überhaupt keine Vorstellung davon, wie man sich einen Architekten aussucht, was ein Architekt leistet und warum sie überhaupt einen Architekten brauchen, richtig? : ----/
    Bauherren sollten sich wirklich VOR Planungsbeginn etwas besser informieren, dann gibt's auch später keinen ärger und sie sparen Geld und nerven ...
    • Name:
    • Herr Rossi
  8. Architektenleistung: Klärung & Aufklärung des Bauherrn nötig

    interessantes Thema mal wieder
    der Architekt von DL scheint aber seinerseits auch nicht an einer Klärung der Angelegenheit bzw. Aufklärung des Bauherrn über seine Arbeit interessiert zu sein ...
    Bitte nicht immer alle Schuld dem Bauherrn geben, Rossi 😉
  9. Architektenhonorar: Bekannte Problematik bei Eigenleistungen?

    Foto von Stefan Ibold

    warum kommt mir ...
    Moin,
    das alles so bekannt vor?
    Grüße
    Stefan Ibold
  10. Architektenrechnung kürzen? Geänderte Ausstattung vs. HOAI

    @ wa, si
    das alte Thema: geplant waren erst silberne, jetzt goldene Wasserhähne, kann ich deshalb die Rechnung des Architekten kürzen? ;--) wa, ich gebe DEN Bauherren keine schuld, aber ich kann mir vorstellen, wie das hier abgelaufen sein muss.
    @ si: wie gesagt, da hilft ein pauschalhonorar. für alle fälle kann die HOAIAbk. nicht gemacht sein, so ein Regelwerk wünscht du dir zwar, aber keiner ist in der Lage, dieses zu verfassen!
    • Name:
    • Herr Rossi
  11. Architektenhonorar: Hinweis auf Mehraufwand erforderlich?

    Foto von

    schon klar
    Moin,
    und ich will hier um Gottes willen nicht wieder von Vorn anfangen. Dennoch meine ich, der Architekt hätte ja mal nen Hinweis geben können.
    Ach und noch eines stört mich: Wenn der Architekt nun einen behaupteten Mehraufwand hat, weil der BH oder ein weiterer Fachplaner einzelne Gewerke plant, dann braucht er nicht anzuzeigen, dass er dadurch einen Mehraufwand hat?
    Nein, dass würde ja meine Meinung zur HOAIAbk. nur bestätigen.
    Nehmen wir folgendes Beispiel: rossi plant den Rohbau. So richtig schick mit Zeichnungen und Ansichten, also allem was dazu gehört.
    Fachplanung Elektro macht en anderes Ing. Büro. Die erstellen dann auch die Pläne und LVAbk..
    Dann kommt der doofe Dachfachplaner und verfährt beim Dach ähnlich. Rossi gibt nur vor, dass die Eindeckung rot sein soll und dass es sich um Ziegel handeln soll.
    Details und LV werden durch eben den Fachplaner erstellt.
    Wo bitte ist für rossi da der Mehraufwand, der gerechtfertigen würde, dass er nach Möglichkeit dafür auch eine zusätzliche Endgeltung erwarten dürfte?
    Ich betrachte das eher als eine Minderleistung.
    Pauschalhonorar ist zwar hier einfacher, aber auch rossi wird wissen, dass es dort von der Sache her ähnliche Probs geben kann wie bei Festpreisaufträgen der Handwerker. Und zwar auch ausdrücklich aus der Sicht des Architekten.
    Grüße
    Stefan Ibold
  12. Architektenhonorar: Höherer Aufwand durch geänderte Planung?

    @Rossi
    Wenn er durch goldene Wasserhähne einen höheren Planungs- / Koordinations- etc. Aufwand hatte, dann ist auch ein höheres Architektenhonorar vollkommen in Ordnung. Ansonsten aber eben nicht. Das sagt einem der gesunde Menschenverstand. Ist aber sicherlich nicht HOAIAbk.-konform ...
    Wie könnte es denn hier abgelaufen sein, Rossi? Die Einschätzung würde mich mal interessieren, und dann vielleicht dazu die Stellungnahme von DL wie's wirklich war ...
    ... aber bitte sachlich und emotionslos!
  13. Architektenleistung: Was leisten Architekten wirklich?

    @Rossi
    "mir scheint, sie haben überhaupt keine Vorstellung davon, wie man sich einen Architekten aussucht, was ein Architekt leistet und warum sie überhaupt einen Architekten brauchen, richtig? "
    Wie wäre es, wenn die Architekten mal etwas gegen diese Unwissenheit tun würden, und mal erläutern würden, was sie denn so alles leisten?
    Nicht, dass ich denken würde, dass Architekten nichts leisten, meiner Meinung nach können sich einfach nur viele Bauherren nicht vorstellen, was die Arbeit eines Architekten so alles beinhaltet. Ich erwarte ja auch nicht, dass jeder weiß, was dazugehört, z.B. einen temperaturkompensierten Quarzoszillator zu entwickeln. Nur mein Chef sollte es schon wissen, damit er meine Arbeitsleistung einschätzen kann, und der Chef vom Architekten ist nun mal der Bauherr ...
    Gruß Roland
  14. Architekt vs. Hausbaufirma: Informationsstand des Bauherrn

    @roland
    der "Bauherr" hat in der Regel auch keine Ahnung wie man Autos baut, doch weiß er vor dem kauf über das fahrzeug in der Regel mehr, als derjenige, der es ihm verkauft. er liest vorher Fachzeitschriften und kümmert sich um jedes kleinste Ausstattungsdetail. was macht der Bauherr vor der Lebensinvestition Hausbau? er holt sich 5 Angebote von Hausbaufirmen und sucht sich das billigste aus. OK, ist nicht die Regel, aber wer hier oder sonst wo im Internet sich mal einen Abend die mühe macht, das Leistungsbild des Architekten zu erkunden, der kann sich schon ein Bild davon machen, was es heißt, ein bau von vorne bis hinten zu betreuen.
    • Name:
    • Herr Rossi
  15. HOAI: Anrechenbare Kosten bei Fachplaner-Leistungen

    @si
    nicht wieder alles durcheinanderbringen!
    wenn jemand anders als der Architekt die Details z.B. für das Dach erledigt, gehören die anrechenbaren Kosten für das Dach zum Honorar dieses Fachplaners. sonst würde der Bauherr ja doppelt bezahlen. und das wird auch so gemacht. auch die Leistungen der anderen Fachingenieure sind in der HOAIAbk. geregelt. wenn du natürlich die HOAI Aufgrund des umstandes in frage stellst, das jemand  -  wenn er die Elektroleitung selber verlegt  -  dann die anrechenbaren kosten um 1000 € niedriger ansetzen will ... naja, dann denke dir mal was besseres aus. leider ist dir seit einem Jahr noch nichts eingefallen.. ;--) aber mal im ernst: der Bauherr weiß VORHER, was der Architekt kostet, ihm werden auch die Berechnungsverfahren der HOAI erklärt, wenn es sein muss. meistens schenke ich meinen Bauherren sogar ein exemplar der HOAI, dann können die das nachlesen. ein pauschalhonorar ist bei einem EFHAbk. die m.e. beste Lösung. oder hast du mal gesehen, das jemand, der 150.000 € für ein EFH ausgeben will, dann plötzlich 10 % weniger braucht? da kann man das Honorar doch von vornherein gut festlegen. bringt auch Kostensicherheit für den Bauherren ... also, HOAI kreativ und ehrlich anwenden, dann sind alle zufrieden. eine bessere Preisfindung gibt es für Dienstleistungen im Qualitätswettbewerb nicht! schöne Grüße
    • Name:
    • Herr Rossi
  16. Architektenleistung vs. Handwerkerleistung: Unterschiedliche Märkte

    und noch was
    si, du vergleichst mal wieder handwerkerverträge und Handwerkerleistungen mit Architektenleistungen. das geht nicht, da es sich um zwei völlig verschiedene Tätigkeitsfelder mit völlig unterschiedlichen Marktvoraussetzungen handelt: Qualitätswettbewerb / Preiswettbewerb
    • Name:
    • Herr Rossi
  17. Architekt & Handwerker: Gleiche Bedingungen im Wettbewerb?

    Foto von

    oh Moment
    Moin,
    ich lass mir deshalb nichts besseres einfallen, weil ich die Grabenkämpfe nicht mehr haben möchte. Die bringen weder dem einen noch dem anderen etwas.
    Allerdings gibt mir eine Bemerkung zu denken: Weshalb sollen für einen Architekt nicht die gleichen Bedingungen herrschen, die für den Handwerker gelten?
    Wieder von mir ein Vorurteil: Der Architekt kann! mit seinem Einfluss den Handwerker im Preis massiv dengeln, der Handwerker und der BH hat diese Chance offensichtlich nicht.
    Für mich stellt sich hier die Frage: wenn der Architekt einem Fachplaner einen Teil dessen Kosten sich selber anrechnen lassen muss, weshalb kann der selbe Umstand bei einem BH, dessen Qualifikation man ja u.U. nicht kennt, nicht ebenso gelten?
    Rossi, ich würde gern mal so richtig privat mit Ihnen darüber diskutieren. Ich würde dem Forum hier einen Bärendienst erweisen, wenn ich mit den alten Kamellen wieder anfangen würde.
    Wie geschrieben, lassen Sie uns diese Gegensätze bei einem schönen Roten ausdiskutieren, aber nicht mehr hier im Forum.
    Grüße
    Stefan Ibold
  18. HOAI: Anrechenbare Kosten bei Eigenleistung – Dachstuhl Beispiel

    @wa
    mal ein kleines Beispiel: jemand zimmert seinen Dachstuhl selbst, mauert den verblendstein und setzt die veluxfenster ein. soll der Architekt nun 50.000 € von den anrechenbaren kosten abziehen, weil der Bauherr dafür ja keine Firma bezahlt hat? soll Leute geben, die so denken ... : ---)
    zurück zum Beispiel e-Installation: da gibt es ganz klar folgende HOAIAbk.-Regelung:
    [ Zitat Anfang ] ...
    (4) Anrechenbar sind für Grundleistungen bei Gebäuden und raumbildenden Ausbauten die Kosten für Installationen, zentrale Betriebstechnik und betriebliche Einbauten (DINAbk. 276, Kostengruppen 3.2 bis 3.4 und 3.5.2 bis 3.5.4), die der Auftragnehmer fachlich nicht plant und deren Ausführung er fachlich auch nicht überwacht,
    1. vollständig bis zu 25 v.H. der sonstigen anrechenbaren Kosten,
    2. zur Hälfte mit dem 25 v.H. der sonstigen anrechenbaren Kosten übersteigenden Betrag.
    Plant der Auftragnehmer die in Satz 1 genannten Gegenstände fachlich und/oder überwacht er fachlich deren Ausführung, so kann für diese Leistungen ein Honorar neben dem Honorar nach Satz 1 vereinbart werden.
    ... [ Zitat Ende ]

    das war der HOAI-Auszug. und eine Anrechnung der kosten zu dem genannten Teil ist so auch sinnvoll, da diese Installationen in jedem Fall die übrige Planung beeinflusst (Durchbrüche, Schächte, Fußböden etc. ...)
    naja, und nicht zu vergessen, die Tatsache, das diejenigen, die sich heute als erstes beschweren, auch die ersten sind, die abends um 10 beim Architekten anrufen, wenn der Estrich an einigen stellen nur einen cm dick ist, weil die elektrokabel kreuz und quer über den Fußboden gezogen wurden. oder: gut ist auch das Bild im "intranet" auf

    , welches etliche kabelbündel von etwa 15 cm Durchmesser in der druckzone einer stahlbetondecke zeigen ... (OT @j.debakel: ja, ich habe eine Berechtigung! 😉
    aber macht ruhig, ich warte gerne noch ein paar Jahre auf eure Novellierung der HOAI! ;-----------) schöne Grüße

    • Name:
    • Herr Rossi
  19. Architekt vs. Handwerker: Preisdumping & Bauherren-Urteil

    Moment mal, si!
    warum sollte der Architekt den Handwerker dengeln?
    der Architekt ist nicht der Vertragspartner des Handwerkers und wir dengeln da gar nichts! die Handwerker sollten die schuld nicht bei den anderen suchen, das preisdumping haben sie selbst zu verantworten! warum kann so ein preisgefüge überhaupt entstehen? weil der Bauherr nicht selbst urteilen kann und durch fehlende Planung und Bauleitung den preisdumpern Tor und Tür geöffnet wird. Ich gehe sogar soweit zu behaupten, das ein zusammenarbeiten von Bauherr, Architekt und Handwerker, so wie "wir" es gewohnt sind, das für alle beteiligten beste Ergebnis bringt! ist auch logisch! oder bist du anderer Meinung?
    • Name:
    • Herr Rossi
  20. Bauherren-Sicht: Kritik an pauschaler Darstellung durch Architekten

    Sen. Rossi als Autoverkäufer?
    Hallo Herr Rossi,
    eigentlich wollte ich mich gar nicht zu Wort melden, jedoch Ihre Art mit der Sie mir gegenübertreten (schreiben) bewegt mich dazu es doch zu tun. Ich fühle mich angesprochen, weil Sie gerne vom Bauherren sehr allgemein sprechen und dazu gehöre ich nun mal. Ich ärgere mich (obwohl ich es versuche zu unterdrücken) über Ihre Darstellung.
    Ich unterstelle mal, dass Ihr Vergleich Auto / Haus richtig ist. Warum ist das so? Stellen Sie sich die Frage selber! Hat der Autokäufer alle Autos selber getestet? Ich denke nicht, aber ihm werden diverse Hilfsmittel zu Entscheidungsfindung gegeben. Wer gibt ihm diese beim Haus- kauf/bau? Ich habe mir meine nach bestem Wissen und Gewissen, ja auch mit BAU.DE selber versucht zu erabeiten, es ist nicht immer leicht und zwar für jedes einzelne Gewerk. Wer, wenn nicht der Architekt ist besser geeignet dem Bauherren zumindest Hinweise für den Zugang zu Informationen zu geben? Seien Sie nicht so überheblich gegenüber dem dummen Bauherren, helfen Sie, es muss ja nicht um 10:00 PM sein 😉
    Grüße ein Dummer
    • Name:
    • Herr Ber-180-Sob
  21. Architekten: Schlawiner wie in jeder Berufsgruppe?

    Rossi, das ist krank.
    Du hast viel zu wenig Infos, um deinen 'Berufskollegen' hier zu verteidigen. Du fühlst dich berufen, hier immer wieder die gleichen Statements zu posten und erreichst doch eher das Gegenteil. Unter den Architekten gibt es genauso viele Schlawiner wie in jeder anderen Berufsgruppe.
    Dass Eigenleistung den Aufwand der Bauleitung erhöhen kann, ist unstrittig.
    Dass es Architekten gibt, die "Ihre" z.T. überteuerten Handwerker zum Zuge kommen lassen, weil es halt erfahrungsgemäß "läuft" auf der Baustelle (gleichzeitig natürlich auch sehr bequem ist), ist aber auch die Realität.
    Wenn dann volles Bauleitungshonorar abgerechnet wird, hat man als Bauherr zumindest einen spürbaren bitteren Beigeschmack beim überweisen der Rechnung.
    Wieso immer sofort in Verteidigungshaltung?
    So ganz ohne wesentliche Infos ...
  22. Architektenleistung: Fehler im Detail vs. fehlende Basis?

    Aua
    ist das nicht so, als ob man sich nach einem Autoneukauf über einen Fehler im Stoffmuster aufregt und merkt gar nicht, dass gar kein Motor mitgeliefert wurde?
  23. Architektenhonorar: Unklare Aussage – Erläuterung benötigt

    wow, @bop Pao
    es fällt mir schwer Ihnen zu folgen, was Sie uns damit sagen möchten. Können Sie es mir erklären?
    • Name:
    • Herr Ber-180-Sob
  24. Architektenvertrag fehlt: Honorar – Höchstsumme & Nebenkosten?

    Beitrag 5
    von DL "wir haben bis heute noch keinen Vertrag" ... der Architekt kann jetzt sich bei seinem Honorar jetzt auch den Höchstsumme geben plus die Nebenkostenabrechnung natürlich.
  25. Diskussion: Deutschlehrer Rossi – Fehler im Beitrag entdeckt

    ups
    das ist jetzt ein Fall für Rossi, dem Deutschlehrer. So viele Fehler auf einem Haufen ☹
  26. Architekten verteidigen? Infos des Fragestellers entscheidend

    @jdb
    krank oder nicht, wo habe ich denn den berufskollegen verteidigt? ich denke mal, gar nicht. bin nur auf die Infos eingegangen, die der Fragesteller liefert. um den berufskollegen kümmern wir uns, wenn wir mehr Infos haben, oder? ansonsten ... bla bla.. haben die mal wieder ein fass aufgemacht, heute Nacht?
    • Name:
    • Herr Rossi
  27. Architekten: Konkreter Fall vs. Verallgemeinerung – Bauherrenbetreuung

    @specially for Sobotta
    erstmal: wenn ich eins nicht bin, dann ist es überheblich. dann: es geht um einen konkreten fall, verallgemeinert haben sie selber. zudem ist die Frage wohl ausreichend beantwortet. und ihnen sei versichert, das ich mich zur not auch um 24.00 Uhr noch um meinen Bauherren kümmere und das gerne und mit Freude an meinem beruf. Ich habe bisher mit meinen Bauherren einen solchen zirkus, wie er hier manchmal aufgeführt wird, zum Glück auch noch nicht erlebt ...
    @bop pao, was ist denn "die höchstsumme"? du schreibst dir hier aber manchmal auch einen Schmarrn zusammen ... : ---)
    • Name:
    • Herr Rossi
  28. Architektenrechnung: Verteidigung ohne Leistungsprüfung?

    @rossi: Du
    verteidigst die Rechnung deines Berufskollegen, ohne seine Leistung zu kennen. Der Bezug zur HOAIAbk. ist hier nachrangig.
    Wer sind 'die'?
    Was für ein 'Fass'?
  29. Architektenhonorar: Eigenleistungen rausrechnen – Falsche Vermutung?

    Moment, jdb,
    ich habe die Rechnung nicht verteidigt, ich muss es auch gar nicht.
    was ist passiert?
    ein Architekt-Auftrag wurde vergeben, jemand will Eigenleistungen erbringen, der Architekt stellt eine Rechnung gemäß HOAIAbk.. Ich muss also zuerst mal davon ausgehen, das er richtig gehandelt hat. der Bauherr liegt ja falsch in der Vermutung, er könnte den Wert der Eigenleistungen nun rausrechnen. was ist daran so schwer zu verstehen? schöne Grüße
    • Name:
    • Herr Rossi
  30. Architektenauswahl: Planung mit ARCON – Gefühl entscheidend?

    Fragesteller meldet sich noch einmal
    erstmal besten Dank für die lebhafte und informative Diskussion. Ich habe nicht erwartet so viele Meldungen zu so später Stunde zu erahlten.
    Ich soll einmal erläutern wie es gelaufen ist. Vor dem Bau haben wir mit ARCON eine sehr gute Vorstellung von unserem Einfamilienhaus geplant. Anschließend sind wir mit diesen Plänen zu 4 Architekten gelaufen und haben uns unterhalten und unser Gefühl sagte uns, dieser ist es. Uns ist aufgefallen, dass alle die HOAIAbk. unterschiedlich benutzten, zum Teil sehr schwammig. Dieser hatte aber sehr gute Vorstellungen, gesunden Menschenverstand, ich denke, auch heute noch, das ist der Richtige.
    Wir haben zu Beginn sehr genau gesagt welche Leistungen wir Komplett in Eigenleistung erstellen. In der Fam. ist ein E-Meister und Heizungsbauer. So das diese Gewerke komplett aus der Planung genommen. Des weiteren haben wir die Außenanlagen, Malerarbeiten in Eigenleistung erbracht.
    Jetzt zu meiner o. gen. Frage. Mir liegt nur eine Internet-14-seitige- HOAI vor.
    Sind solche Leistungen dennoch anrechenbar und wenn ja, zu welchen Konditionen, a) geplante Kosten, b) tatsächliche Kosten. Hier sind nämlich massive Unterschiede.
    Zum Anderen kann ich schon sehr gut unterschieden welcher Mangel von wem verursacht. Da ich jeden Tag auf der Baustelle war. Zum Teil habe ich mir gedacht dieses Gewerk, die der Architekt betreut müsste er auch überwachen. Die meistn Fehler, zu Teil gravierende wurden von mir enddeckt, Dank BAU.DE.
    Angenommen ein Architekt plant ein Einfamilienhaus mit 500.000 €. Nach Fertigstellung kostet es aber nur noch 250.000 €. Der Architekt rechnet nach geplanten Kosten (500.000) ab. Ich denke eine guter Nebenverdienst. Weiter angenommen, der BH hat selbst mit angepackt und diesen Preis ermöglicht  -  Weil 500.000 € nicht bezahlbar wären. Welche kosten darf der Architekt jetzt abrechnen.
    @ Ro Herr Rossi würde sie mir eine Kopie der HOAI zukommen lassen.
    Danke für die interssante Diskussion.
    • Name:
    • DL.
  31. HOAI §10: Anrechenbare Kosten – Eigenleistungen & Vergünstigungen

    Hilft das weiter?
    Hallo,
    ich hatte eigentlich auch den Eindruck, dass Herr Lüttermann die Ermittlung der Honorar-Bemessungsgrundlage in der HOAIAbk. in Frage stellt.
    Hier ein Hinweis auf § 10 der HOAI:
    als anrechenbare Kosten gelten die ortsüblichen Preise, wenn der Auftraggeber
    1. selbst Lieferungen oder Leistungen übernimmt,
    2. von bauausführenden Unternehmen oder von Lieferern sonst nicht übliche Vergünstigungen erhält,
    3. Lieferungen oder Leistungen in Gegenrechnung ausführt oder
    4. vorhandene oder vorbeschaffte Baustoffe oder Bauteile einbauen lässt.
    Diese Vorschrift dient m.E. dem Schutz der Architektenleistung. Sie sollte nicht durch die o.g. Fälle geschmälert werden.
    Viele Grüße
  32. HOAI: Link zur Archifee-Seite

    Foto von Lieselotte Tussing

    HOAI
    hier finden Sie sie:
    • Name:
  33. HOAI: Gewerke aus Planung genommen – Indirekte Leistungen?

    also
    sie schreiben. " So das diese Gewerke komplett aus der Planung genommen. " aber ja nicht alle Leistungen die indirekt mit der selber erbrachten in Berührung kommen. die HOAIAbk. ist hier eindeutig, ich habe es oben schon geschrieben. Ich kann mir schon vorstellen, wie eine Baustelle abläuft, auf der der Bauherr jeden Tag ankommt, um Mängel zu finden (die er natürlich als erster findet und dem Architekt damit jede "Chance" nimmt, seinen Job zu erledigen ... ;--)) die Handwerker müssen ja irre genervt gewesen sein  -  wahrscheinlich sind deshalb so viele Fehler passiert ... ;--)
    als Fazit kann ich nur anmerken: erst die HOAI lesen und verstehen, dann Vermutungen aufstellen und Märchen erfinden ... (die Sache mit dem Haus für 500.000 ist doch ziemlich weit hergeholt  -  und so wie sie es schreiben, funktioniert das gar nicht) also nichts mit "nebenverdienst". oh je, zum Glück denken nicht alle Bauherren so wie sie! : -----) trotzdem schöne Grüße!
    roger and out
    • Name:
    • Herr Rossi
  34. Architektenhonorar: Dachstuhl in Eigenleistung – Planung & Überwachung?

    @Rossi
    um auf Deine Frage in "@wa" einzugehen:
    Klar, wenn jemand seinen Dachstuhl in Eigenleistung selber errichtet, würde ich mit gesundem Menschenverstand (mal ganz jenseits der HOAIAbk.) das so beurteilen:
    1.) Planung: Wenn der Architekt den Dachstuhl mit geplant hat, stehen diesbezüglich ihm auch Planungskosten zu. Sonst nicht.
    2.) Bauüberwachung/Koordination: Wenn der Architekt bezüglich des Dachstuhls wirklich überwacht und koordiniert hat, dann stehen ihm logischerweise auch Bauüberwachungs- / Koordinationskosten zu. Sonst nicht.
    Die HOAI mag das teilweise anders sehen (ich bin ehrlich: mit der HOAI kenn ich mich nicht gut aus), richtiger wird's dadurch aber trotzdem nicht.
  35. Architekten: Fehlererkennung durch Anwesenheit auf Baustelle?

    @rossi II
    um mal deinem Stil vergleilchbar in die andere Richtung zu unterstellen. Einem Architekten kann man nur dann die Chance nehmen, Fehler zu erkennen, wenn dieser auch durch körperliche Anwesenheit in der Lage ist, Fehler zu suchen. Habe schon gehört, dass man z.B. durch den Baufortschritt Fehler sehr schnell zudecken kann. Und wenn nicht erkannte Fehler z.B. 5 Jahre nach Fertigstellung erst in ihrer Konsequenz in Erscheinung treten, ob dann alles noch so schön einfach "Dank Zuhilfenahme eines Architekten" läuft?
    Wie gesagt, das mal als rossi-Stil in die andere Richtung.
    • Name:
  36. Baustelle: Bauherr – Recht auf Anwesenheit & Mängelanzeige

    Foto von

    Moment, Rossi!
    Der Bauherr hat durchaus das Recht, seine Baustelle jeden Tag aufzusuchen  -  ob das förderlich ist oder nicht, ist absolut zweitrangig. Und wenn er Mängel findet, sollte er sie auch keineswegs für sich behalten. ABER: er sollte sie seinem Architekten sagen und nicht für Durcheinander sorgen, indem er 'seine' Handwerker anweist (es sei denn, es ist erkennbar Gefahr im Verzug).
    Problem ist m.E. hier: wer schätzt ein, wie oft eine Baustelle wie intensiv vom Architekten besucht und beobachtet werden muss? Ein erfahrener Architekt/Bauleiter wird Fehler oder Mängel auch erkennen, bevor sie auftreten können oder nachdem sie  -  für den Laien-Bauherrn  -  bereits 'verdeckt' sind. Kein Architekt wird sich jeden Tag auf einem Einfamilienhaus einfinden und den Handwerkern auf die Finger gucken (außer in heißen Phasen ...).
    @Rossi, prüf mal deinen Stil ... 😉
    • Name:
  37. Architekten: Honorar & Leistung – Klare Absprache versäumt

    @rossauge
    :-)
    viel fehlt nimmer ...
    Und dazu ist jener weniger überheblich.
    Warum greifst du diesen Bauherrn an, ansatt ihn erst einmal zu loben, dass er sich überhaupt für einen Architekten entschieden hat?
    Es wurde anscheinend ganz klar versäumt, über Honorar und Leistung im Vorfeld KLARTEXT zu sprechen.
    Dieses ist aus Architektensicht unklug und aus Bauherrensicht leichtfertig.
    That's all.
  38. Architektenhonorar: Höchstsatz vs. Höchstsumme – Korrektur

    ad rossi
    Stimmt Höchstsumme ist Schmarrn ich wollte auch Höchstsatz schreiben. An dem Sachverhalt ändert das aber rein gar nichts, außer dass du mit der Goldwaage durch die Gegend rennst.
  39. Architekten: Preisfindung & Stammkunden – Ärgerliche Verhandlung?

    Foto von

    mit dengeln war ...
    Moin,
    ... wirklich die "Preisfindung" so mancher "lieber" Architekten gemeint. Unter der Behauptung, der nächste Kollege vom potentiellen AN würde rd. 5 % unterhalb des Preises liegen, wird hier schick verhandelt. Ärgerlich ist das im Besonderen, wenn es sich bei dem Kunden um einen alten und langjährigen Stammkunden handelt.
    Nochmals: ich verwexsle hier nicht Handwerkerleistung mit irgendeiner anderen Dienstleistung. Allerdings sehe ich nicht so recht ein, warum der Schutz vor einem Markt ausgerechnet bei einem Architekt halt machen sollte. Mit Baukultur kann das ursächlich nichts zu tun haben.
    Auch bei RAs ist mir dieser Umstand etwas im Wege. Wobei ich hier schon wieder zwischen Notariat und normaler Kanzlei unterscheiden möchte. Hoheitliche Aufgaben sollten an sich überall das gleiche kosten.
    Aber wer die Gebührenordnungen von Bauämtern kennt, der wundert sich nun wieder gar nicht mehr.
    Nein rossi, dem Bauherren nur zu empfehlen: geh zum Architekt und Du wirst glücklich, der Satz mag vor 25 Jahren noch gegolten haben.
    Leider unterhalten wir uns mittlerweile sehr wohl auch über Schlechtleistungen von Architekts. Diesen Umstand einfach ignorieren zu wollen, halte ich für etwas übertrieben. Und warum soll bitte ein BH einem Architekt, der eine Schlechtleistung erbracht hat, dafür den vollem Umfang der Endgeltung zahlen, wo doch derselbe Architekt bei einem Handwerker schon mal nach Minderung Ausschau hält?
    In einem stimmen wir beide völlig überein: Nur in einer ordentlichen Zusammenarbeit kann und wird auf dem Bau sauber gearbeitet. Die Koordinierung der Gewerke ist aber auch hier leider nicht immer durch den Architekt gegeben. Und wenn nicht so mancher Handwerksmeister über seinen eigenen Schatten springen würde und sich von sich aus mit seinen Kollegen der anderen Gewerke zusammensetzen würde, dann wäre zwar ein riesen Gewulse auf der Baustelle, nur der Erfolg wäre nicht gegeben. Aber auch dieser Weg führt beim Architekt zum Ziel.
    Nur damit es klar wird: ich habe nichts Negatives gegen Architekten. Es gibt auch sehr gute. Und ich hofe, dass die sich am Markt besser durchsetzen als der verkorkste Rest der Zunft.
    MfG
    Stefan Ibold
  40. Markt: Nicht der Beste, sondern der Marktfähigste setzt sich durch

    die Hoffnung in ehren ...
    aber üblicherweise setzt sich am Markt nicht der beste, fleissigste, ...
    sonst was durch, sondern der marktfähigste! das hat mit Qualität rein gar nichts zu tun.
    is übrigens bei Handwerkern das gleiche, oder vielleicht noch krasser ...
  41. Architektenleistung: Geld trotz schlechter Arbeit – Realität?

    mag sein, MLS
    aber ist es gegenwärtig anders?
    Egal ob der Architekt gute oder weniger gute Arbeit abliefert  -  sein Geld bekommt er. Das kann's doch auch nicht sein, oder?
  42. Architektenvertrag: Werkvertrag – Vergütung nur bei Erfolg!

    Foto von Bruno Stubenrauch, Dipl.-Ing. univ.

    das ist es auch nicht
    @ Werner: der Architekt der schlechte Leistung abliefert, bekommt sein Geld nicht. Der Architektenvertrag ist ein Werkvertrag, Vergütung gibt es nur bei Erfolg.
    @ si: "Allerdings sehe ich nicht so recht ein, warum der Schutz vor einem Markt ausgerechnet bei einem Architekt halt machen sollte. Mit Baukultur kann das ursächlich nichts zu tun haben. " Doch, genau damit hat es was zu tun. Und auch mit Verbraucherschutz. Die Diskussion gab es auch schon im archiFee-Forum. Wie auch in anderen Lebensbereichen, in denen wir mit Freiberuflern zu tun haben, ist Qualität vorrangig vor billig. Wir wollen den besten Anwalt und die beste medizinische Versorgung und gehen nicht dorthin, wo der Blinddarm am billigsten entfernt wird, sondern wo wir uns gut aufgehoben fühlen. Bessere Qualität zum selben klaren Preis. Wer Architektenleistung billig einkaufen will, hat im übrigen genug Möglichkeiten. Wir kennen die Geschichten auch aus dem Forum. Hausdesignersoftware kaufen, eine Bekannte ist Bauzeichnerin, die malt das dann auf, der Arbeitskollege kennt jemand für eine Gefälligkeitsunterschrift, dann hier Bauexperten fragen.
  43. HOAI: Gute Planer suchen – Schaden erst erkennen?

    ein Grund mehr ...
    sich gute Planer zu suchen!
    übrigens, heute schon zwischen den Zeilen gelesen? wir empfehlen HOAIAbk. 105-2, antw. 8.
    wir können ja noch wetten, um wieviel die HOAI sowieso schon unterschritten
    wurde. was wir nicht wissen: soll der Architekt um mehr geprellt werden?
    finde ich schon erstaunlich, wenn erst ein schaden da ist, tauchen die Fragen
    auf  -  nach guten Architekten/Ingenieuren hat hier noch niemand gefragt;
    eher schon, ob irgendeine Baufirma nicht gar zu schlecht ist ...
  44. Architektenhonorar: Mäßige architektonische Leistung – Minderung?

    ich meinte das auch eher architektonisch, Bruno
    Auftrag vom Bauherrn zur Planung eines Hauses, Ergebnis dann (trotz diverser Verbesserungsversuche mit Einbindung der Bauherrenwünsche) leider architektonisch + gestalterisch nur mäßig.
    Den möchte ich sehen, der daraufhin die mit einer Architektenvergütungsminderung durchkommt.
    Das wurde in ähnlicher Form hier schon diskutiert und ich meine mich zu erinnern, dass die meisten Architekten hier der Meinung waren, dass trotzdem das Honorar für den Entwurf gezahlt werden müsse. Denn der Architekt hat ja den Planungsentwurf gemacht und dafür seine Zeit investiert.
  45. Architektenhonorar: Ergebnis zählt, nicht Aufwand & Zeit!

    Foto von

    Zeit absitzen gilt nicht als Argument,
    auch nicht viele m² Papier oder 200 Baustellenbesuche. Das wäre schön, je langsamer und umständlicher umso mehr Honorar, wie Regiearbeit bei Handwerkern. Nein, der Aufwand den ein Architekt treibt ist nicht das Argument fürs Honorar, sondern immer das Ergebnis. Entspricht es nicht den Vorgaben des Bauherrn, auch gestalterisch, ist der Vertrag nicht erfüllt und es geht ab in die nächste Runde. Bestelle ich einen 500 SL und bekomme ich A-Klasse geliefert, bezahle ich nicht und nehme das Auto auch nicht ab nur weil der Hersteller argumentiert, damit hätte er ja auch Aufwand gehabt.
  46. Architektenhonorar: Eigenleistungen & Sanitärplanung – Abzug?

    Foto von Stefan Lappe, Dipl.-Ing.

    Halloooo ...
    Halloooo darf ich die wehrten Diskutanten zum kleinen Drink in die Lounge einladen?  -  hier ist das 'n bisschen viel, oder?
    Die Kernfrage war doch: was kann ich dem Planer vom Honorar runterrechnen, wenn ich a  -  Eigenleistungen erbringe und b  -  die Heizungs-Sanitärtechnik vom Vater oder sonst wem geplant wurde?
    Eigenleistungen:
    Werden i.d.R. auf der Baustelle erbracht. Wie Rossi schon richtig anmerkte: Planen (zeichnen) muss ich die Wand trotzdem. Abzugsmöglichkeiten für Entwurf- und Werkplanung: keine.
    Für Bauleitung: auch keine, es sei denn die Vereinbarung sieht vor: der Bauherr stellt selbst fest, dass die Wand regelgerecht und masshaltig ausgeführt wurde, vorausgehende Gewerke ordnungsgemäß ausgeführt sind und die Terminplanung passt. Darüber hinaus die Haftung für diese Angelegenheiten dem Bauherren obliegt.
    Elektro-Sanitärplanung: Berechnung der Heizung, Ausführungsplanung etc. pp gehören grundsätzlich nicht zu den Aufgaben des Planers. Trotzdem werden die Kosten zur Ermittlung
    des Honorars herangezogen. Logisch: kein durchdachtes Bad ohne Darstellung der Sanitärgegenstände möglich, auch wo und wie Heizkörper sitzen, wo die Hauptleitungsstränge durchs Gebäude laufen, wie Heizung und Abgasführung sitzen: muss alles durchdacht und gezeichnet werden.
    Für Nüsse ...?
    Ne, da leg ich mich lieber schön auf die Terrasse  -  Sie doch auch, oder 😉
  47. Architektenhonorar: Welche Leistungen in Kostenberechnung?

    Wo findet denn das Treffen statt ... der BH
    das ist ja eine sehr lebhafte Diskussion.
    Eines möchte ich hier klarstellen, ich möchte dem Architekt nicht um seinen Lohn bringen. Zum anderen möchte ich schon gerne wissen', welche Leistungen überhaupt in die Kostenberechnung aufgenommen werden müssen. Es ist ja sehr schön wenn man zu Beginn eine Übersicht erhält, was das Ganze Kosten KÖNNTE. Dann wird es immer konkreter und die Berechnung müsste dann auch immer geanuer werden.
    Wie ist dann der Anteil für Eigenleistung, wo der Architekt überhaupt keine Planung, keine Mehrarbeit zubrücksichtigen hatte, zu berücksichtigen?
    Was ich eigentlich wissen wollte wurde z. Teil beantwortet. Werde mir jetzt die HOAIAbk.-Tafeln anschauen und dann nochmal rechnen. Wo ich dann liege.
    @Rossi. Ich war zwar fast jeden Tag auf der Baustelle, bin aber her hergekommen, um den Handwerkern auf die Finger zu schauen, sondern um zu arbeiten (Eigenleistung halt) Die Zusammenarebit lief sogar sehr gut (Ohne viel Bier). Falls ich dann einen Fehler entdeckt habe, wurde er entweder sofort beseitigt oder der Architekt wurde hinzugezogen. Das war ja auch soweit OK. Ich habe nie verlangt, das er jeden Tag vorbeischauen soll. Aber bei einem Gewerk musste ich Ihn dann doch zwingen das so zu veranlsssen und nicht anders. (Dank BAU.DE und Internet)
    Zum Schluss ein Dankeschön an alle Beteiligten.
  48. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Architektenhonorar & Eigenleistungen: Nachträgliche Berechnung?

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die nachträgliche Berechnung des Architektenhonorars unter Berücksichtigung von Eigenleistungen des Bauherrn. Dabei werden Fragen zur HOAIAbk., zum Koordinationsaufwand des Architekten, zur Abgrenzung von Architekten- und Handwerkerleistungen sowie zur Bedeutung eines Architektenvertrags diskutiert. Ein wichtiger Punkt ist, ob und wie Eigenleistungen die anrechenbaren Kosten und somit das Honorar beeinflussen.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Architektenvertrag: Fehlend – Honoraranspruch trotzdem gültig? wird darauf hingewiesen, dass auch ohne schriftlichen Vertrag ein Honoraranspruch bestehen kann. Dies sollte beachtet werden, um unerwartete Kosten zu vermeiden.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag HOAI §10: Anrechenbare Kosten – Eigenleistungen & Vergünstigungen verweist auf die HOAI und erklärt, dass bei Eigenleistungen ortsübliche Preise als anrechenbare Kosten gelten. Dies dient dem Schutz des Architekten vor einer ungerechtfertigten Minderung des Honorars.

    💰 Zusatzinfo: Mehrere Beiträge thematisieren die Frage, ob ein Pauschalhonorar eine sinnvolle Alternative zur Abrechnung nach HOAI sein kann, insbesondere bei einem hohen Anteil an Eigenleistungen. Ein Pauschalhonorar kann für beide Seiten mehr Planungssicherheit bieten, wie im Beitrag Architektenhonorar: Pauschalhonorar als Alternative erwähnt wird.

    👉 Handlungsempfehlung: Bauherren sollten sich vor Beginn der Planung umfassend über die Leistungen des Architekten, die Honorarordnung (HOAI) und die Auswirkungen von Eigenleistungen informieren. Eine klare vertragliche Vereinbarung ist essenziell, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Siehe auch Architekt auswählen: Information VOR Planungsbeginn wichtig!.

    Die Diskussion zeigt, dass das Thema Architektenhonorar und Eigenleistungen komplex ist und viele Aspekte berücksichtigt werden müssen. Eine offene Kommunikation zwischen Bauherr und Architekt sowie eine fundierte Kenntnis der HOAI sind entscheidend für eine erfolgreiche Zusammenarbeit und eine faire Honorarabrechnung. Die Beiträge Architektenhonorar: Dachstuhl in Eigenleistung – Planung & Überwachung? und Architektenhonorar: Eigenleistungen & Sanitärplanung – Abzug? geben hierzu wichtige Hinweise.

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