Architektenhonorar Grundschule berechnen: HOAI Phasen 1-5, Bausumme & Kosten?

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 18.01.2026

Die Berechnung des Architektenhonorars für eine Grundschule nach HOAI hängt von der Honorarzone (hier Zone III), den anrechenbaren Kosten und den Leistungsphasen (LPh 1-5) ab. Online-Rechner können helfen, aber oft nur bis zu einer bestimmten Bausumme. Die Kostenberechnung ist entscheidend für die Ermittlung des Honorars.

⚠️ Wichtiger Hinweis · 💰 Zusatzinfo · 👉 Handlungsempfehlung

Architektenhonorar Grundschule berechnen: HOAI Phasen 1-5, Bausumme & Kosten?

Wer kann mir helfen, wie hoch ist das Architektenhonorar Lp. 1-5 für eine Grundschule mit einer geschätzten Bausumme von 3.720.500 € bzw. einer berechneten Bausumme von 3.807.300 € (Mittelsatz). Wie bekomme ich das Architektenhonorar raus?
  • Name:
  • A. Cesir
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Die HOAIAbk. 2021 ist keine verbindliche Preisvorgabe mehr – jede Honorarvereinbarung muss schriftlich, leistungsgerecht und im Einklang mit Vergaberecht (bei öffentlichen Auftraggebern) erfolgen.

    🔴 KRITISCH: Die angegebenen Bausummen (3,72 Mio. € / 3,81 Mio. €) sind vermutlich Gesamtbaukosten – für die HOAI-Berechnung sind ausschließlich die anrechenbaren Kosten nach DINAbk. 276 (Kostengruppen 300 + 400) maßgeblich; eine falsche Kostenzuordnung führt zu rechtlich angreifbaren Honorarvereinbarungen.

    ⚠️ WICHTIG: Für Grundschulen als öffentliche Bauvorhaben gelten landesspezifische Hochbau- oder Schulhof-Richtlinien (z. B. LHO), die höhere Honorarobergrenzen oder Mindestsätze vorsehen können – diese müssen vor Vertragsabschluss geprüft werden.

    ⚠️ WICHTIG: Leistungsphasen 1–5 umfassen keineswegs einen „Standardumfang“ – bei Schulen sind Sonderleistungen (z. B. Brandschutzgutachten, Schallschutzkonzept, Barrierefreiheitsnachweis) gesetzlich vorgeschrieben und erfordern vertragliche Festlegung sowie gesonderte Vergütung.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Um das Architektenhonorar für die Leistungsphasen 1-5 einer Grundschule zu berechnen, sind folgende Schritte notwendig:

    • Grundlagen ermitteln: Die anrechenbaren Baukosten (hier ca. 3.720.500 € bis 3.807.300 €) sind entscheidend.
    • Honorartabelle der HOAI nutzen: Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) enthält Tabellen, die das Honorar in Abhängigkeit von den anrechenbaren Kosten und dem Schwierigkeitsgrad (Honorarzone) festlegen.
    • Honorarzone bestimmen: Grundschulen fallen meist in die Honorarzone III oder IVAbk., abhängig von der Komplexität des Projekts.
    • Leistungsphasen berücksichtigen: Die Leistungsphasen 1-5 umfassen Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung und Ausführungsplanung. Jede Phase hat einen bestimmten prozentualen Anteil am Gesamthonorar.

    Beispielrechnung: Angenommen, die anrechenbaren Kosten betragen 3.800.000 € und die Honorarzone ist III. Die Leistungsphasen 1-5 machen etwa 51% des Gesamthonorars aus. Das genaue Honorar kann dann aus der HOAI-Tabelle abgelesen und mit dem Prozentsatz multipliziert werden.

    👉 Handlungsempfehlung: Nutzen Sie einen Online-Honorar-Rechner oder konsultieren Sie direkt einen Architekten, um eine genaue Berechnung zu erhalten.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der Sachverhalt betrifft die Berechnung des Architektenhonorars für die Leistungsphasen 1-5 nach HOAI für eine Grundschule. Der Nutzer fragt nach der konkreten Honorarermittlung auf Basis zweier unterschiedlicher Bausummen (3.720.500 € und 3.807.300 €) zum Mittelsatz.

    ✅ Zustimmung: Die Frage ist fachlich korrekt gestellt. Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) ist in Deutschland die verbindliche Grundlage für die Honorarberechnung bei Planungsleistungen für Gebäude wie eine Grundschule. Die Angabe der Leistungsphasen 1-5 (Grundlagenermittlung bis Ausführungsplanung) ist präzise und entspricht dem üblichen Leistungsumfang für die Planungsphase.

    ➕ Ergänzung: Die Berechnung des Honorars erfolgt nach der HOAI 2021. Maßgeblich sind die anrechenbaren Kosten nach DIN 276 (Kostengruppen 300 und 400). Die genannten Bausummen sind vermutlich die Gesamtbaukosten (KG 200-700). Für die Honorarzone ist eine Grundschule in der Regel der Honorarzone III (Durchschnitt) zuzuordnen. Der Mittelsatz ist der Regelsatz, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

    👉 Handlungsempfehlung: Zur exakten Berechnung sollte der Nutzer die aktuelle HOAI 2021 konsultieren oder ein spezielles HOAI-Berechnungstool verwenden. Alternativ kann ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht oder ein erfahrener Architekt die Berechnung prüfen. Wichtig ist, die anrechenbaren Kosten präzise zu ermitteln und die Honorarzone sowie den zutreffenden Tabellenwert (z.B. Tabelle für Gebäude) korrekt anzuwenden. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich eine verbindliche Auskunft durch die Architektenkammer.

    KI-Analyse (Qwen)

    Die Anfrage bezieht sich auf die Berechnung des Architektenhonorars für Leistungsphasen 1–5 einer Grundschule nach der bis 2020 geltenden HOAI – einer Rechtsgrundlage, die seit dem 1. Januar 2021 durch die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2021) abgelöst wurde, die grundsätzlich freie Honorarvereinbarung vorsieht, aber weiterhin Orientierungswerte enthält.

    ⚠️ Korrektur: Die HOAI in ihrer alten Form (vor 2021) ist nicht mehr gesetzlich verbindlich; die Honorarberechnung erfolgt heute vertraglich, wobei die HOAI 2021 lediglich als Orientierungsrahmen dient – insbesondere bei öffentlichen Aufträgen, wo oft weiterhin HOAI-basierte Vergabegrundsätze gelten.

    ➕ Ergänzung: Für öffentliche Bauvorhaben wie Grundschulen sind häufig besondere Vergabevorschriften (z. B. VgV, Sektorenvergabe) und landesspezifische Richtlinien (z. B. LHO) maßgeblich, die Honorarobergrenzen oder Mindesthonorare vorschreiben können – dies muss separat geprüft werden.

    ⚠️ Korrektur: Die Angabe einer "Berechneten Bausumme von 3.807.300 € (Mittelsatz)" ist irreführend: Der Mittelsatz ist kein berechneter Wert, sondern ein Orientierungswert innerhalb eines Spannbandes (z. B. 70–100 % des Grundhonorars nach HOAI 2021), der vertraglich festgelegt wird.

    ➕ Ergänzung: Die Leistungsphasen 1–5 umfassen die Grundlagenermittlung bis zur Objektplanung; für Schulbauten sind zudem besondere Anforderungen an Barrierefreiheit, Brandschutz, Schallschutz und energetische Standards zu berücksichtigen – diese können den Aufwand und damit das Honorar signifikant erhöhen.

    🔴 Gefahr: Eine rein rechnerische Honorarermittlung ohne Berücksichtigung der konkreten Leistungsumfänge, der Projektcomplexität und der vertraglichen Rahmenbedingungen birgt das Risiko einer unzureichenden Honorarvereinbarung – mit möglichen Ansprüchen auf Nachvergütung oder Haftungsrisiken bei Leistungsdefiziten.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie einen unabhängigen Bauvertragsberater oder einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, um die Honorarvereinbarung im Hinblick auf Rechtskonformität, Vollständigkeit der Leistungsbeschreibung und Vereinbarkeit mit öffentlichen Vergabevorschriften zu prüfen.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle Modelle bestätigen, dass die HOAI als Orientierungsgrundlage für Grundschulplanungen dient.
    • Alle nennen Leistungsphasen 1–5 korrekt (Grundlagenermittlung bis Ausführungsplanung).
    • Alle weisen auf die Relevanz der Honorarzone III für Grundschulen hin.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI behandelt die HOAI noch als verbindliche Regelung („Honorarordnung ... festlegen“), während DeepSeek korrekt auf die HOAI 2021 als Orientierungsrahmen hinweist und Qwen explizit die Aufhebung der Verbindlichkeit seit 2021 benennt.
    • GoogleAI spricht pauschal von „Bausummen“ als Grundlage, DeepSeek differenziert nach anrechenbaren Kosten (DIN 276), Qwen korrigiert klar: Gesamtbaukosten ≠ anrechenbare Kosten.

    ➕ Ergänzung:

    • DeepSeek nennt konkret DIN 276 und Kostengruppen 300/400 – fehlt bei GoogleAI und Qwen.
    • Qwen hebt landesspezifische Richtlinien (LHO), Sektorenvergabe und Sonderanforderungen (Brandschutz, Barrierefreiheit) hervor – nicht erwähnt bei GoogleAI oder DeepSeek.
    • Qwen warnt vor „rein rechnerischer“ Ermittlung und nennt Risiken der Leistungsunterschätzung – einzige Quelle mit juristischer Risikobewertung.

    ❌ Widerspruch:

    • GoogleAI spricht vom „Mittelsatz“ als berechnetem Wert („3.807.300 € (Mittelsatz)“), während Qwen korrekt erklärt, dass der Mittelsatz kein berechneter, sondern ein vertraglich festgelegter Orientierungswert im Spannband (70–100 %) ist – dies ist ein gravierender sachlicher Widerspruch; Qwens Darstellung entspricht der HOAI 2021 und wird daher als sicherere Einschätzung priorisiert.

    👉 Empfehlung: Die sicherste, rechtskonforme Vorgehensweise folgt Qwens Darstellung (HOAI 2021 als Orientierungsrahmen, keine Verbindlichkeit), ergänzt um DeepSeeks technische Präzision (DIN 276, Kostengruppen 300/400) und die explizite Berücksichtigung öffentlicher Vergabevorschriften.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    Verbindlichkeit der HOAI❌ WiderspruchGoogleAI: verbindlich; DeepSeek & Qwen: nur Orientierungsrahmen (HOAI 2021); Konsens: Qwen/DeepSeek → keine gesetzliche Verbindlichkeit mehr.
    Anrechenbare Kosten⚠️ AbwägungGoogleAI nennt „Bausumme“, DeepSeek benennt DIN 276 Kostengruppen 300/400, Qwen korrigiert „Gesamtbaukosten ≠ anrechenbare Kosten“. Konsens: ausschließlich KG 300/400 sind maßgeblich.
    Honorarzone für Grundschule✅ KonsensAlle Modelle stimmen überein: Honorarzone III (Durchschnitt) ist die Regelannahme.
    Leistungsphasen 1–5✅ KonsensAlle Modelle definieren korrekt: Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung.
    Mittelsatz❌ WiderspruchGoogleAI: „berechnet“; Qwen: korrigiert als vertraglich festgelegten Orientierungswert im Spannband 70–100 %. Konsens: Qwens Darstellung ist rechtlich korrekt.

    👉 Handlungsempfehlung: Die Honorarvereinbarung muss schriftlich erfolgen, auf den anrechenbaren Kosten nach DIN 276 Kostengruppen 300 und 400 beruhen, die Honorarzone III zugrunde legen, den Mittelsatz als vertraglichen Orientierungswert (nicht als berechneten Wert) festlegen und alle Sonderleistungen für Schulbauten gesondert benennen – insbesondere unter Berücksichtigung landesspezifischer Vergabevorschriften.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoFehlzuordnung der anrechenbaren Kosten (z. B. Einbeziehung von KG 200 oder KG 700)Rechtlich angreifbare Honorarvereinbarung, Rückforderungsansprüche, Haftungsrisiko bei Planungsfehlern
    🔴 RisikoUnterlassen der gesonderten Vereinbarung für Sonderleistungen (Brandschutz, Barrierefreiheit, Schallschutz)Unentgeltliche Nachleistung, Verzögerung der Genehmigung, Schadensersatzansprüche
    🔴 RisikoNichtprüfung landesspezifischer Hochbaurichtlinien (z. B. LHO)Verstoß gegen Vergabevorschriften, Aufhebung der Vergabe, Vertragsstrafen
    🔴 RisikoVerwendung veralteter HOAI-Version (z. B. HOAI 2013) statt HOAI 2021Fehlende Rechtsgrundlage, Unwirksamkeit der Honorarvereinbarung im Streitfall
    🔴 RisikoAnnahme des „Mittelsatzes“ als automatisch berechnetem Wert ohne vertragliche FestlegungUnklare Honorarhöhe, Streit über Leistungsumfang, gerichtliche Auseinandersetzung
    ✅ ChanceNutzung der HOAI 2021 als Verhandlungsbasis für leistungsadäquate HonorarstaffelungFaire Aufteilung nach Leistungsphasen, Transparenz für Auftraggeber, Reduktion von Konfliktpotenzial
    ✅ ChanceFrühzeitige Einbindung eines BauvertragsberatersRechtssichere Vertragsausgestaltung, Vermeidung von Nachverhandlungen, Zeitersparnis bei Genehmigung
    ✅ ChanceSystematische Dokumentation aller Sonderleistungen im LeistungsverzeichnisNachweisbare Planungsqualität, bessere Ausschreibungsgrundlage, höhere Akzeptanz bei Genehmigungsbehörden
    ✅ ChanceAbstimmung mit der Architektenkammer zu landesspezifischen HandhabungenFrühzeitige Klarstellung offener Fragen, Vermeidung von Interpretationsstreitigkeiten, Vertrauensbildung
    ✅ ChanceEinbeziehung von Fachplanern (z. B. Brandschutz, Akustik) bereits in LPAbk. 2Frühzeitige Integration gesetzlicher Anforderungen, Reduzierung von Planungsänderungen, Kostensicherheit

    Orientierungshilfen

    1. Rechtssichere Honorarvereinbarung schriftlich abschließen: Verzichten Sie auf mündliche Vereinbarungen – formulieren Sie ausdrücklich, dass die HOAI 2021 als Orientierungsrahmen dient, die Honorarzone III festgelegt ist und der Mittelsatz als vertraglich vereinbarter Orientierungswert (nicht als berechneter Wert) gilt.
    2. Anrechenbare Kosten nach DIN 276 prüfen: Sammeln Sie alle Kostenvoranschläge und weisen Sie Klarstellung bei der Bauverwaltung ein, ob die angegebenen Summen 3.720.500 € und 3.807.300 € bereits nur die Kostengruppen 300 (Bautechnik) und 400 (technische Anlagen) enthalten – andernfalls muss eine Neuberechnung erfolgen.
    3. Länderrechtliche Vorgaben einholen: Kontaktieren Sie die zuständige Architektenkammer sowie das zuständige Schulministerium, um die aktuelle Landeshochbauordnung (LHO) oder vergleichbare Richtlinien für Schulbauten anzufordern und deren Honorarvorgaben zu prüfen.
    4. Sonderleistungen vertraglich festhalten: Erstellen Sie ein ausführliches Leistungsverzeichnis, das gesetzlich geforderte Sonderleistungen für Schulen (Brandschutzgutachten, Schallschutzkonzept, Barrierefreiheitsnachweis, energetischer Nachweis nach EnEVAbk./GEG) einzeln aufführt und gesondert vergütet.
    5. HOAI-Tool mit Prüffunktion nutzen: Verwenden Sie ein zertifiziertes HOAI-Berechnungstool (z. B. der Architektenkammer oder von Bau-Softwareanbietern), das die HOAI 2021 korrekt abbildet und bei Abweichungen von DIN 276 oder Honorarzone Warnhinweise gibt.
    6. Unabhängige Rechtsprüfung beauftragen: Beauftragen Sie einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht mit der Überprüfung des Honorarvertrags vor Vertragsunterzeichnung – insbesondere auf Vereinbarkeit mit VgV/Sektorenvergabe und Landesrecht.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    HOAI
    Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine deutsche Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie dient als Grundlage für die Berechnung von Honoraren und soll eine angemessene Vergütung sicherstellen.
    Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Leistungsphasen, Anrechenbare Kosten.
    Leistungsphasen
    Die Leistungsphasen beschreiben die einzelnen Abschnitte eines Architektenprojekts, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Jede Phase hat definierte Aufgaben und Ergebnisse.
    Verwandte Begriffe: HOAI, Entwurfsplanung, Ausführungsplanung.
    Anrechenbare Kosten
    Die anrechenbaren Kosten sind die Kosten, die zur Herstellung eines Bauwerks notwendig sind und als Grundlage für die Berechnung des Architektenhonorars dienen. Sie umfassen in der Regel die Baukosten und Baunebenkosten.
    Verwandte Begriffe: Bausumme, Honorarzone, HOAI.
    Honorarzone
    Die Honorarzone gibt den Schwierigkeitsgrad eines Bauvorhabens an und beeinflusst die Höhe des Architektenhonorars. Es gibt verschiedene Honorarzonen, die sich nach der Komplexität des Projekts richten.
    Verwandte Begriffe: HOAI, Anrechenbare Kosten, Leistungsphasen.
    Bausumme
    Die Bausumme ist die Gesamtheit der Kosten, die für die Errichtung eines Bauwerks anfallen. Sie umfasst sowohl die reinen Baukosten als auch die Baunebenkosten.
    Verwandte Begriffe: Anrechenbare Kosten, Kostenschätzung, Kostenberechnung.
    Mittelsatz
    Der Mittelsatz ist ein Wert innerhalb der Honorarspanne einer Honorarzone, der als Orientierung für die Honorarberechnung dient. Er kann je nach Vereinbarung angepasst werden.
    Verwandte Begriffe: HOAI, Honorarzone, Anrechenbare Kosten.
    Grundlagenermittlung
    Die Grundlagenermittlung ist die erste Leistungsphase eines Architektenprojekts. Sie umfasst die Sammlung und Analyse aller relevanten Informationen und Rahmenbedingungen für das Bauvorhaben.
    Verwandte Begriffe: Leistungsphasen, HOAI, Vorplanung.

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Wie finde ich die passende Honorarzone für mein Projekt?
      Die Honorarzone richtet sich nach dem Schwierigkeitsgrad des Bauvorhabens. Einfache, standardisierte Bauten fallen eher in niedrigere Honorarzonen, während komplexe, individuell gestaltete Projekte in höhere Zonen eingeordnet werden. Die HOAI gibt hierzu Anhaltspunkte.
    2. Welche Kosten sind anrechenbare Kosten im Sinne der HOAI?
      Anrechenbare Kosten sind die Kosten, die zur Herstellung des Bauwerks notwendig sind, einschließlich der Baunebenkosten. Nicht dazu gehören beispielsweise die Kosten für das Grundstück oder die Umsatzsteuer.
    3. Was beinhalten die Leistungsphasen 1-5 im Architektenvertrag?
      Die Leistungsphasen 1-5 umfassen die Grundlagenermittlung (LP1), die Vorplanung (LP2), die Entwurfsplanung (LP3), die Genehmigungsplanung (LP4) und die Ausführungsplanung (LP5). Jede Phase hat definierte Aufgaben und Ergebnisse.
    4. Kann das Architektenhonorar frei verhandelt werden?
      Die Honorare für Architektenleistungen sind in der HOAI festgelegt. Es gibt jedoch einen gewissen Spielraum, insbesondere bei der Vereinbarung von Zuschlägen oder Abschlägen.
    5. Was passiert, wenn sich die Bausumme während des Projekts ändert?
      Ändert sich die Bausumme wesentlich, kann dies Auswirkungen auf das Architektenhonorar haben. Die HOAI sieht in solchen Fällen eine Anpassung des Honorars vor.
    6. Welche Rolle spielt der Mittelsatz bei der Honorarberechnung?
      Der Mittelsatz ist ein Orientierungswert innerhalb der Honorarspanne einer Honorarzone. Er wird oft als Ausgangspunkt für die Honorarberechnung verwendet, kann aber je nach Vereinbarung angepasst werden.
    7. Wo finde ich die aktuelle HOAI-Tabelle?
      Die aktuelle HOAI-Tabelle kann online recherchiert oder bei Architektenkammern und Fachverlagen bezogen werden.
    8. Was ist der Unterschied zwischen einer Kostenschätzung und einer Kostenberechnung?
      Die Kostenschätzung erfolgt in der Vorplanung (LP2) und ist eine erste grobe Einschätzung der Baukosten. Die Kostenberechnung wird in der Entwurfsplanung (LP3) erstellt und ist genauer, da sie auf detaillierteren Planungen basiert.

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  2. Architektenhonorar Grundschule: HOAI Zone III & Kostenberechnung

    Foto von Bruno Stubenrauch, Dipl.-Ing. univ.

    Berechnung
    Grundschulen sind Honorarzone III (§ 12 HOAIAbk.). Für Honorarzone III gibt es im Link einen Honorarrechner. Nach § 10 HOAI sind die anrechenbaren Kosten zu ermitteln
    1. für die Leistungsphasen 1 bis 4 nach der Kostenberechnung, solange diese nicht vorliegt, nach der Kostenschätzung;
    2. für die Leistungsphasen 5 bis 7 nach dem Kostenanschlag, solange dieser nicht vorliegt, nach der Kostenberechnung.
    Sie haben eine berechnete Bausumme vorliegen, ich nehme an damit meinen Sie die Kostenberechnung. Geben Sie also den zweiten Betrag in den Rechner ein, dazu Mittelsatz, löschen Sie die %-Angaben der LPh 6-9. Sie müssen einen Nettobetrag eingeben.
  3. HOAI Rechner: Interpolation für Architektenhonorar LPh 1-9

    Foto von

    noch eine Berechnung
    Der Rechner auf HOAIAbk..de lässt sich in die Interpolation schauen, ermittelt aber nur 100 % des Honorars (LPh 1-9 komplett).
  4. Architektenhonorar Rechner: Umfangreich & mit Hilfetexten

    Foto von

    und noch ein Rechner
    Auf plusaufbau.com finden Sie einen komfortablen und umfangreichen Rechner, der auch Hilfetexte bietet. Die online-Version ist allerdings von der Honorarhöhe begrenzt, Sie dürften über der Grenze liegen.
  5. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Architektenhonorar Grundschule: Berechnung nach HOAIAbk.

    💡 Kernaussagen: Die Berechnung des Architektenhonorars für eine Grundschule nach HOAI hängt von der Honorarzone (hier Zone III), den anrechenbaren Kosten und den Leistungsphasen (LPh 1-5) ab. Online-Rechner können helfen, aber oft nur bis zu einer bestimmten Bausumme. Die Kostenberechnung ist entscheidend für die Ermittlung des Honorars.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Der Rechner auf HOAI.de ermittelt das Honorar für alle Leistungsphasen (LPh 1-9), wie im Beitrag HOAI Rechner: Interpolation für Architektenhonorar LPh 1-9 beschrieben. Es ist wichtig zu beachten, dass die online-Version des Rechners auf plusaufbau.com möglicherweise durch die Honorarhöhe begrenzt ist, wie im Beitrag Architektenhonorar Rechner: Umfangreich & mit Hilfetexten erwähnt.

    💰 Zusatzinfo: Die anrechenbaren Kosten werden gemäß § 10 HOAI für die Leistungsphasen 1 bis 4 nach der Kostenberechnung ermittelt, solange diese nicht vorliegt, nach der Kostenschätzung. Für die Leistungsphasen 5 bis 7 erfolgt die Berechnung nach dem Kostenanschlag, solange dieser nicht vorliegt, nach der Kostenberechnung, wie im Beitrag Architektenhonorar Grundschule: HOAI Zone III & Kostenberechnung erläutert.

    👉 Handlungsempfehlung: Nutzen Sie Online-Rechner zur ersten Orientierung, aber prüfen Sie die Ergebnisse kritisch und berücksichtigen Sie die spezifischen Gegebenheiten Ihres Projekts. Achten Sie auf die korrekte Ermittlung der anrechenbaren Kosten und die Zuordnung zur passenden Honorarzone. Für eine detaillierte Berechnung empfiehlt sich die Beratung durch einen Architekten oder Honorarexperten.

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