Außervertragliche Verpflichtungen im Baurecht: Architektenhaftung, Aufklärungspflichten & Fallbeispiele
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Außervertragliche Verpflichtungen im Baurecht: Architektenhaftung, Aufklärungspflichten & Fallbeispiele

Foto von Helmuth Plecker

Ein typisches Beispiel: Die Aufklärung durch den Architekten, Generalunternehmer, Generalübernehmer, Bauträger des Bauherren, wie der Bauherr den Bau zu benutzen hat, wie zum Beispiel das richtige Lüften, das richtige Stellen von Möbeln (Abstand zur Wand) etc. ... Ich denke, hier sollten Erfahrungen und Wissensansätze eingestellt werden.
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    Sicherheitshinweise

    🔴 Gefahr: Falsche Lüftung und Möbelstellung können zu Schimmelbildung führen, was gesundheitsschädlich ist und die Bausubstanz angreift.

    GoogleAI-Analyse

    Ich beurteile die Thematik der außervertraglichen Verpflichtungen im Baurecht als relevant für Bauherren und beteiligte Unternehmen. Es geht primär um die Aufklärungspflichten von Architekten, Generalunternehmern, Generalübernehmern und Bauträgern gegenüber dem Bauherrn bezüglich der korrekten Nutzung des Gebäudes.

    Wichtige Aspekte sind:

    • Aufklärung über richtiges Lüften: Vermeidung von Schimmelbildung.
    • Hinweise zur Möbelstellung: Abstand zur Wand, um Kondensation zu verhindern.

    Diese Aufklärungspflichten sind wichtig, um spätere Schäden am Bauwerk zu vermeiden und die Wohnqualität zu sichern.

    👉 Handlungsempfehlung: Bauherren sollten sich die Aufklärungspflichten schriftlich bestätigen lassen und bei Unklarheiten einen Bausachverständigen hinzuziehen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Außervertragliche Verpflichtung
    Eine Verpflichtung, die nicht explizit in einem Vertrag vereinbart wurde, sondern sich aus dem Gesetz oder der Verkehrssitte ergibt. Im Baurecht betrifft dies oft Aufklärungspflichten.
    Verwandte Begriffe: Deliktische Haftung, Aufklärungspflicht, Verkehrssicherungspflicht.
    Aufklärungspflicht
    Die Pflicht, eine andere Person über Tatsachen oder Umstände zu informieren, die für deren Entscheidung oder Verhalten relevant sind. Im Baurecht betrifft dies oft die sachgerechte Nutzung des Gebäudes.
    Verwandte Begriffe: Beratungspflicht, Hinweispflicht, Informationspflicht.
    Bauträger
    Ein Unternehmen, das Grundstücke erwirbt, bebaut und anschließend verkauft. Der Bauträger hat gegenüber dem Erwerber Aufklärungspflichten bezüglich des Bauwerks.
    Verwandte Begriffe: Projektentwickler, Bauherr, Investor.
    Generalunternehmer
    Ein Unternehmen, das die Ausführung aller Bauleistungen für ein Bauprojekt übernimmt. Der Generalunternehmer hat Aufklärungspflichten gegenüber dem Bauherrn.
    Verwandte Begriffe: Bauunternehmer, Subunternehmer, Bauleiter.
    Architekt
    Ein Fachmann, der Gebäude entwirft, plant und die Bauausführung überwacht. Der Architekt hat Aufklärungspflichten gegenüber dem Bauherrn bezüglich der sachgerechten Nutzung des Gebäudes.
    Verwandte Begriffe: Bauingenieur, Innenarchitekt, Landschaftsarchitekt.
    Schimmelbildung
    Das Wachstum von Schimmelpilzen in Innenräumen, oft verursacht durch hohe Luftfeuchtigkeit und mangelnde Belüftung. Schimmelbildung kann gesundheitsschädlich sein und die Bausubstanz angreifen.
    Verwandte Begriffe: Kondensation, Feuchtigkeitsschaden, Bauschaden.
    Stoßlüften
    Eine Form der Lüftung, bei der Fenster mehrmals täglich für kurze Zeit vollständig geöffnet werden, um die Luft schnell auszutauschen. Stoßlüften ist effektiv, um Feuchtigkeit abzuführen und Schimmelbildung vorzubeugen.
    Verwandte Begriffe: Querlüften, Dauerlüften, Fensterlüftung.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Welche außervertraglichen Pflichten hat ein Architekt?
      Ein Architekt hat die Pflicht, den Bauherrn über die sachgerechte Nutzung des Gebäudes aufzuklären, auch wenn dies nicht explizit im Vertrag steht. Dies umfasst beispielsweise Hinweise zur richtigen Lüftung und Heizung, um Bauschäden zu vermeiden.
    2. Was bedeutet "richtiges Lüften" im Zusammenhang mit Neubauten?
      Richtiges Lüften bedeutet, mehrmals täglich für kurze Zeit Stoßzulüften, um Feuchtigkeit abzuführen und Schimmelbildung zu verhindern. Insbesondere in Neubauten ist die Luftfeuchtigkeit aufgrund von Baufeuchte oft erhöht.
    3. Warum ist der Abstand von Möbeln zur Wand wichtig?
      Ein ausreichender Abstand von Möbeln zur Wand ermöglicht eine Luftzirkulation, wodurch Kondensation und Schimmelbildung vermieden werden können. Besonders betroffen sind Außenwände, die kälter sind als die Raumluft.
    4. Was ist der Unterschied zwischen einem Generalunternehmer und einem Generalübernehmer?
      Ein Generalunternehmer übernimmt die Ausführung der Bauleistungen, während ein Generalübernehmer zusätzlich die Planung und Koordination der Bauleistungen verantwortet. Beide haben Aufklärungspflichten gegenüber dem Bauherrn.
    5. Welche Rolle spielt der Bauträger bei außervertraglichen Pflichten?
      Der Bauträger ist verpflichtet, den Erwerber über alle wesentlichen Eigenschaften des Bauwerks und dessen sachgerechte Nutzung aufzuklären. Dies umfasst auch Hinweise zur Vermeidung von Bauschäden.
    6. Was kann ich tun, wenn ich als Bauherr nicht ausreichend aufgeklärt wurde?
      Wenn Sie als Bauherr den Eindruck haben, nicht ausreichend aufgeklärt worden zu sein, sollten Sie dies schriftlich beim Architekten, Generalunternehmer oder Bauträger beanstanden und gegebenenfalls einen Bausachverständigen hinzuziehen.
    7. Welche rechtlichen Konsequenzen hat eine Verletzung der Aufklärungspflicht?
      Eine Verletzung der Aufklärungspflicht kann zu Schadensersatzansprüchen des Bauherrn führen, wenn durch die mangelnde Aufklärung Schäden am Bauwerk entstehen.
    8. Wie kann ich mich als Bauherr absichern?
      Als Bauherr können Sie sich absichern, indem Sie die Aufklärungspflichten schriftlich im Vertrag festhalten und sich bei Unklarheiten von einem Bausachverständigen beraten lassen.

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      Die Haftung des Architekten für Fehler in der Planung, die zu Schäden am Bauwerk führen.
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  2. Diskussionsstruktur: Rubriken für Bauherren-Verhalten?

    Schimpf ruhig, ich wieder 🙂
    Und jetzt gebe ich es Dir! Genauso wie Bauherren meine unangenehmen Rückfragen ertragen müssen.
    Wie stellst Dir das vor? In einzelnen Rubriken?
    Oder wie sich ein Bauherr verhalten muss bei Neueinzug? Geteilt nach Bauweise?
    Nu mal raus mit der Sprache (Schrift)
    • Name:
    • Martin Beisse
  3. Außervertragliche Pflichten: Sammlung von Expertenmeinungen

    Foto von

    Du bist aber auch was empfindlich 😉
    Nein, ich möchte hier keine Checklistge aufbauen, sondern einfach nur eine Sammlung eröffnen, was der eine oder andere Experte und Fachmann (als Anbieter von bau- und Planungsleistungen (Bauleistungen, Planungsleistungen)) meint, was zu den außervertraglichen Pflichten zählt. Hierbei gibt es wohl keine Rechtsprechung, sondern wird ja (leider) immer wieder durch die Rechtsprechung neu definiert. Und wie es die Praxis an deutschen Gerichten zeigt: Der Unternehmer ist immer schuld. Deshalb möchte ich als Unternehmer (der bestrebt ist, alles richtig zu machen *schleim*) eine Fachsammlung von Meinungen wissen ... und jetzt sei nicht so empfindlich. MB! 😉
  4. Verhaltensfehler: Heizen, Lüften & Wasserdampf im Schlafzimmer

    Keine Panik
    Wenn ich das wirklich wäre, hätte ich das 🙂 weggelassen ...
    Ich biete zwar keine Planungsleistung in diesem Sinne an, aber ich sehe ja die Schäden und auch die Ursachen. Ich denke, dass ist auch in Deinem Sinne.
    Typische Verhaltensfehler:
    1. Schlafzimmer nicht heizen (dauerlüften nutzt da nix)
    2. Übermäßig Wasserdampfproduktion in Kombination mit falscher Lüftung. z.B. sehr viele Pflanzen, Wäsche im Zimmer trocknen, Kochen, Aquarien etc.
    3. Möbel zu nahe an der Wand (haste ja schon)
    4. Baufeuchte nicht berücksichtigt (Lüften, Heizen), und parallel Bauwerksteile am Abgeben des Überschusswassers hindern (z.B. zu früh fliesen)
    5. Mangelnde Reinigung der Regenrinne (nicht unterschätzen!)
    Mehr fält mir im Moment nicht ein.
    • Name:
    • Martin Beisse
  5. Übergabe-Checkliste: Lüften, Fliesenpflege & Bezugsquellen

    Die Idee ist gut
    und richtig! Am Ende ist der Unternehmer immer der Dumme. Ich Übergebe daher bei der Hauübergabe den Bauherren seit kurzem eine Liste mit wichtigen Punkten, die ich mir dann auch unterschreiben lasse. U.a. natürlich richtiges Lüftungsverhalten, Pflegehinweise von Fliesen z.B. Terracotta, Marmorbeläge, Fenster, sowie Bezugsquellen dafür. Für Holzfenstern bekommen meine Kunden z.B. eine Bestellnummer für die richtige Farbe mit, damit können Sie dann zu bestimmten Firmen fahren und bekommen dann dort genau die richtige Farbe gemischt.
    Wir sollten das wirklich vertiefen, also einfach drauflos schreiben, gerade auch die Bauherren. Manche Probleme erscheinen einem selber ja oftmals als selbstverständlich.
    Grüße
  6. Magic Dust Effekt: Ratschläge für Teppichböden & Tapeten

    Bop Pao ist ein Schläger!
    Oder was ist mit Hauübergabe gemeint? 🙂
    Mir fällt gerade noch der Magic Dust Effekt ein. Irgendwie scheint das ja mit Teppichböden und Tapeten / Farben zusammenzuhängen. Was gibt man denn da für einen Rat?
    • Name:
    • Martin Beisse
  7. Unterschrift sichern: Wichtige Punkte für Bauherren

    hehe
    na sonst bekomme ich die Unterschrift doch nicht 🙂
  8. Reinigungshinweise: Naturstein, Kunststein & Holzfenster

    Foto von

    Prima Bop Pao
    Das mit dem Reinigen vom Natur- oder Kunststeinböden ist gut und richtig. Das habe ich schon einmal in Kassel von HF (Fahrenkrog) gehört. Da viel mir der Punkt schon positiv auf.
    Was auch Sinn macht ist die Beschreibung zur Reinigung der Fenster, da hier Dichtungen etc. beschädigt werden können (bei Holzfenster auch Lacke etc.), wenn das falsche Reinigungsmittel verwendet wird.
    Wenn die Bauherren die Maler- und Tapezierarbeiten (Malerarbeiten, Tapezierarbeiten) in Eigenleistung ausführen: Mit welchem Klebeband darf er wie lange die lackierten Holzfenster abkleben  -  Weichmacher und so ...
  9. Holzlagerung im Keller: Feuchte, Allergien & Architektenfehler

    Foto von Martin Malangeri

    Keller, Feuchte, Holz, Allergien und der A ... des Architekten
    Ein Textbaustein in meinen Sanierungskonzepten für Holzschutz in Altbauten ist der Vermerk, dass die Lagerung von Holzelementen im Keller nichts zu suchen hat, wenn mal wieder aus Kostengründen die Kellersanierung nur 'ne halbe Sache wird (kommt häufiger vor als 100 %ige Varianten). Wurde von dem ein oder anderen schon in seine Mietverträge aufgenommen. Ebenso wichtig ist mir bei der Verarbeitung von Holzschutzmitteln (bekämpfend oder vorbeugend) das irgendwo im Haus frei zugänglich ein Schild anzubringen ist mit Wirkstoffen, usw. (gem. DINAbk. 68800). Kommt vielleicht selten vor, aber wenn mal ein Mieter oder späterer Eigentümer eine Überempfindlichkeit oder Allergie entwickelt, weiß man wonach man suchen kann und gleichzeitig rettet es den A ... des Architekten.
    Grüße aus Leipzig von
  10. Nutzungsänderung: Lagerkeller als Hobbyraum – Feuchteprobleme

    Ach ja: Nutzungsänderung
    Auch so eine heikle Sache. Ein reiner Lagerkeller (laut Planung) wird auf einmal doch ein Hobby-, Party-, Bastelkeller oder gar ein Gästezimmer. Wenn dann die feuchte kommt, geht's los.
    Auch das sollte klar vereinbart sein.
    • Name:
    • Martin Beisse
  11. Bauherren-Aussagen: 'Sie wussten doch, was wir beabsichtigen!'

    Foto von

    Ja, das kenne ich ...
    Ja, das kenne ich dann wird später nämlich behauptet: "Sie wussten doch von Anfang an, dass wir sowas beabsichtigen  -  wir sind Laien und können es nicht wissen, dass durch sowas Schäden entstehen können" Das habe ich schon zweimal erlebt  -  schon länger her.
  12. Bedienungsanleitung fürs Haus: Pflege- & Wartungshinweise

    also praktisch eine Bedienungsanleitung mit pflege - und
    Wartungshinweisen. wäre eine tolle Sache, wenn das alle ihren Kunden mal mitgeben würden. welche Reinigungsmittel schädigen übrigens die Fensterdichtungen? ich nehme dafür das normale Fensterklar oder spüliwasser, das war's? man sollte es allerdings nicht in den idiotensektor treiben, in USA z.B. steht auf den außenSpiegeln der PKW's sinngemäß "Achtung, gegenstände die sie in diesem Spiegel sehen, sind näher als es scheint! " spätestens bei solchen Sachen wird's blöd! MfG Holzauge:-)
    • Name:
    • Herr Holzauge
  13. Fensterreinigung: Beschädigungen durch aggressive Mittel vermeiden

    Foto von

    @Holzauge
    Nein: Nicht den Idiotensektor. Beim Neubau findet man auf den Fenstern oft noch irgendwelche Rückstände von Aufklebern der Glashütten etc. Und da gehen manche Bauherren auch ganz schön brutal ran. Allzu oft mit groben Schwämmen etc. (Erfahrung!) und kommen dann auch gegen die Dichtungen der Scheiben  -  mechanische Beschädigungen. Sicherlich kann man die Aufklärung übertreiben, was Sie dann mit "Idiotensektor" interpretieren  -  aber denken Sie mal darüber nach, wie heutzutage die Gerichte und Verbraucherverbände beurteilen. Nicht umsonst steht auf Ihrem Außenspiegel solch ein Satz. Und genau darum habe ich diesen Topic eröffnet, um zu erörtern, wie weit die außervertragliche Pflicht gehen kann.
  14. Anleitung fürs Haus: Wertdarstellung & Bestandteile

    nein, da haben sie mich falsch verstanden.
    das was sie meinen, bezeichne ich als sinnvoll, schließlich gibt es für jede banane eine Anleitung, wo die batterien reingehören *g*, also warum nicht gerade auch für ein Haus und seine Bestandteile, alleine der Wert den das darstellt. hatte zwar nicht an putzreste gedacht, aber schon den richtigen hintergedanken. spätestens bei sowas wie einem außenspiegel/PKW wird es aber lachhaft weil Feder eine fahrschule besuchen muss, wo er/sie sowas beigebogen bekommen sollte. schließlich würden sie doch auch nicht auf'n kaffeebecher "Achtung, heißer Inhalt kann ihre haut verbrühen" draufschreiben, weil da wird es echt blöd. also, munter bleiben. 😉 MfG Holzauge
    • Name:
    • Herr Holzauge
  15. Erfahrung: Zerkratzter Außenspiegel durch ungeeignete Reinigung

    Foto von Stefan Ibold

    nicht lachen, aber
    Moin,
    das mit dem Außenspiegel ist mir passiert.
    Und zwar im Urlaub in Tu's und meinen geliebten Dolomiten. Der Page meinte es gut und hat den linken Außenspiegel eisfrei machen wollen und dabei völlig zerkratzt. Was er nicht wusste: da ist eine Schicht gegen schnellem Beschlagen draufgewesen und der Spiegel war beheizbar.
    So dumm, wie so manches läuft, so dumm können wir manchmal gar nicht denken.
    Das die Usianer allerdings nicht wissen, dass nen Hamster zum Trocknen nicht in die Mikrowelle gehört, spricht Bände 😉
    Grüße
    si
    • Name:
  16. Wartungsempfehlungen: Heizung, Elektroanlagen & Silikonfugen

    Foto von Lieselotte Tussing

    Die Dolomiten
    haben mich auf den Plan gerufen 😉
    HP, wie wäre es mit Wartungsempfehlungen (Heizungsanlage, sonst. elektrische Anlagen etc.). Auflistung der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen sowie Empfehlungen zu Zwischenprüfungen, bzw. auch, wer diese durchführen kann (Fachkraft, unterwiesene Personen, Nutzer ...).
    Tipps und Tricks, wie z.B. mit abgerissenen Silikonfugen umgegangen werden soll, wie hakende Schlüssel im PZ-Schloss am besten behandelt werden, was tun bei tropfenden Wasserhähnen ...
    • Name:
  17. Katze im Herd: Tragische Missverständnisse & Heizverhalten

    Hallo SI, das war kein hamster, man muss dazu die ganze Geschichte wissen, dann
    ergibt sich erst das menschlich/tierisch tragische an der Sache. also die Frau hatte also eine Katze, wenn sie die gebadet hatte, hat sie diese zum trocknen (quasi fönersatz) in ihren heißluftHerd gesteckt und auf 40 Grad o.ä. gestellt. habe sogar mal einen getroffen, der gesagt hat das seine Katze, wenn die klappe offen ist, auch ohne nass zu sein da reingeht. Katzen haben es halt mit der Wärme. Ich denk da immer an Kachelofen und die Katze meiner Schwester, welche sich zwischen Wand und Ofen durchzwängte. auf alle fälle lief das solange gut, bis die Frau einen neuen Herd bekam. dies war ein kombinationsgerät mikrowelle/heißluft. Ich glaube das Ergebnis ist klar, die Katze ist geplatzt und der arme Ofen war zu nichts mehr zu gebrauchen. *g* es ist also nicht ganz so bescheuert, wie es immer erzählt wird, aber es ist trotzdem schon hart an der Grenze zum laufenden Schwachsinn. übrigens gibt es auch sogenannte fönboxen für Katzen. das mit der heißluft ist also gar nicht ohne. MfG Holzauge 🙂 PS: wollte mal eine E-Mail wegen einer vertraulichen baufrage zusenden, wo soll ich die hinschicken?
    • Name:
    • Herr Holzauge
  18. Hausübergabe-Ordner: Anleitungen & Ergänzungen für Käufer

    @TU, teilweise gibt es das ja schon, zu jeder Heizung, jedem veluxfenster
    türschlössern gibt's 'ne Gebrauchsanweisung. aber wer außer mir Idiotien hebt sowas schon auf ... da wär es ein echter fortschritt, wenn man praktisch bei Übergabe des Hauses 'nen Ordner übergeben bekommt, wo die sowieso vorhandenen Anleitungen mit weiteren Ergänzungen drin sind, richtig schön kompackt. wenn's der Käufer dann nicht beachtet, hat er selbst schuld. MfG Holzauge 🙂
    • Name:
    • Herr Holzauge
  19. Neubau/Sanierung: Übergabe mit vollständiger Liste

    Foto von

    Genau,
    mach ich doch auch bei meinen Neubauten oder Sanierungen (sind wir jetzt schon 2 Idioten ;--)) )? . Deshalb warte ich auch ganz begierig auf die vollständige Liste!
    • Name:
  20. Heizungsunterlagen: Rechtzeitig vor Entsorgung retten!

    @Holzauge
    ich konnte mir die Anleitungen/Unterlagen zur Heizung und anderen hautechnischen Sanitären Komponenten aus dem Karton mit dem Verpackungsmüll raussuchen, gerade rechtzeitig bevor der Sanitär- und Heizungsinstallateur (Sanitärinstallateur, Heizungsinstallateur) ihn mitnehmen wollte ...
  21. E-Mail Adresse für weitere Informationen

    Foto von

    hierhin
    [email protected]
    Grüße
    si
    • Name:
  22. Anleitungen aufheben: Haus, Haushalt & Technik

    dann sind wir jetzt 3 (Idioten?)
    ich hebe sowas auch immer auf ... nicht nur vom Haus, sondern von allen Haushalts- und techn. Produkten ...
  23. Anachronismus: Anleitung lesen vs. 'Ich kann das!'

    Idiotien in "" , weil heutzutage doch gerade "wir Männer" aber auch "Frauen" mit
    der massgabe durchs leben gehen "ich habe abitur, ich kann das", Ergebnisse teilweise hier im Forum zu lesen. da sind wir halt ein anachronismus, eigentlich sind wir unpassend in unserer Zeit*ggg*. man sollte allerdings darauf achten, das man/Frau nie dieselben Geräte hat wie "Freunde/bekannte/verwandte" da man sonst um 23:30 angerufen wird, sag mal hast du die Anleitung vom drucker? ich habe die patrone gewechselt, aber der druckt immer noch nicht! *ggg*MfG Holzauge:-)
    • Name:
    • Herr Holzauge
  24. Aufklärungspflicht: Lüften, Möbel & Schimmel vermeiden

    Foto von

    Wir verennen uns ...
    Wir verennen uns ich denke, und da sind wir uns auch wohl einig (übrigens, ich bin der 4. Idiot), dass die Notwendigkeit der außervertraglichen Verpflichtung zur Aufklärung gegeben ist. Mir geht es doch darum, Entschuldigung, nicht über Hamster in der Mikrowelle zu reden, sondern mögliche Fallinterpretationen zu sammeln.
    Halten wir mal fest:
    • Richtig lüften
    • Richtig möbelieren um Schimmel zu vermeiden
    • richtig reinigen (Hinweise zu Reinigungsmitteln oder Medien)
    • Übergabe einer Hausakte mit Einbau- und Gebrauchsanweisungen zu allen mechenaischen und haustechnischen Teilen
    • Notfallplan  -  wenn z.B. mal die Heizung ausfällt oder eine Sicherung heraussspringt: Liste mit allen chronologishcen Lösungen und Obliegenheiten
    • Notfallplan  -  wenn's mal brennt  -  Beratung Feuerlöscher, Löschdecke etc.
    • Einbruchsschutz  -  Beratung?!

    Bitte jetzt vervollständigen!

  25. Rauchmelderpflicht: Baumaterialien & Brandsicherheit

    bei feuerlöscher unbedingt noch RAUCHMELDER in jedem Raum
    davorsetzen, die meisten Leute verbrennen erst, wenn sie schon 30 Minuten vorher an Rauchvergiftung zugrunde gegangen sind. das wäre übrigens auch noch 'ne Idee, über Baumaterialien und deren Brandsicherheit/Giftgasentwicklung im brandfall aufzuklären. was nützt der gesparte t€, wenn man danach die gute Deckenverkleidung aus holzimmitat/styroporbasis unter der Decke hat. MfG Holzauge:-)
    • Name:
    • Herr Holzauge
  26. Wartungsbedürftige Teile: Heizung, Speicher, Filter & Fugen

    Explizite Hinweise auf wartungsbedürftige Teile + Komponenten
    wie z.B.
    • Heizungskessel/-Therme
    • Korrosionsschutzanode am Warmwasserspeicher
    • Wasserfilter am Hausanschluss
    • Sperrfix (falls vorhanden)
    • alle Silikonfugen / Acrylfugen
  27. Notfallpläne: Feuer, Blitzschlag & Sicherheitsmaßnahmen

    ich liste mal auf was mir zum Thema notfallpläne einfällt.
    Notfall 1. Feuer, dessen Vermeidung (nicht zehn dreifachstecker ineinander usw.), dessen Wahrnehmung (rauchmelder!), dessen Bekämpfung (Feuerlöscher, Brandschutzdecke, Türen/Fenster schließen, sofort 112 und Haus verlassen. (ist nicht ganz vollständig und die Reihenfolge naja). Notfall 2. blitzeinschlag, dessen "Verhinderung/Ableitung", was ist zu tuen evtl. 112 um nach schwelBrand zu gucken (reiner Sicherheitsaspekt). Notfall 3. Wasser, Vermeidung (keine Schläuche unbeaufsichtigt unter Druck lassen), Bekämpfung (hauptWasserhahn abdrehen/nie ganz öffnen, damit er sich nicht festsetzt), entfernen des Wassers, evtl. SV für weitergehende Schadensfeststellung, Maßnahmen empfehlen. Notfall 4. abWasserrückstau, Vermeidung (automatische sperrschieber), deren Wartung, über Beseitigung schweige ich. Notfall 5. Heizungsstörung, vermeiden (Wartung, regelmäßige Sichtkontrolle), bei Brand/Brandgefahr wo sind die absperrhähne, speziell bei Gas keine elektr. Sachen einschalten, Fenster/Türen auf, kontrolliertes verlassen, 112 und Gaswerke verständigen. auf erdbeben, lawienern und sturmfluten geh ich aber nicht ein. *ggg* MfG Holzauge:-)
    • Name:
    • Herr Holzauge
  28. Frost & Sturm: Schutzmaßnahmen für Wasserhähne & Rollläden

    und nicht zu vergessen: Was beachten bei Frost? Sturm?
    z.B. bei Frost Außenwasserhähne entleeren, ggf. Rohre vor Frost schützen, etc.
    Und bei Sturm die Rollläden GANZ schließen (oder ganz offen lassen), da sie sonst aus der Führung herausgedrückt werden können ...
  29. Frost & Sturm: Keine Notfälle, sondern Bereicherung!

    Frost und Sturm sind keine notfelle, darauf
    kann man sich einstellen*ggg*, die bereichern das leben, sonst wär's ja langweilig. 😉 MfG Holzauge
    • Name:
    • Herr Holzauge
  30. Hinweisbedürftigkeit: Auch bei vermeintlichen Nicht-Notfällen

    Notfälle nicht, aber
    trotzdem hinweisbedürftig ... 😉
  31. Pestizide im Neubaugebiet: Aufklärungspflicht für Altlasten?

    Foto von

    Au weia ...
    Die Liste wird ja immer länger! ☹
    Mir fällt da gerade noch was ein: Oftmals kommt es ja vor, dass Neubauvorhaben  -  vor allem die in Neubaugebieten  -  auf ehemaligen landwirtschaftlichen Flächen errichtet werden. Diese Flächen wurden in der Vergangenheit mit Pestiziden und Herbiziden behandelt, was natürlich im Boden bleibt und sich nur langsam abbaut. Also auch im zukünftigen Garten können diese Rückstände zu finden sein. Nun bleibt es spekulativ, ob die Grenzwerte für die neue Nutzung eingehalten werden. Wie sieht's eigentlich hier mit der außervertraglichen Aufklärungs- und Hinweispflicht (Aufklärungspflicht, Hinweispflicht) aus.
    Ich habe sowas schon einmal erlebt, als ich einen Kindergartenneubau auf einem ehemaligen Gärtnereigelände betreut habe und ich feststellte, dass auf der Oberbodenmiete gar kein Unkraut wächst. Ich habe also den Auftraggeber diesbezüglich angeschrieben und darauf hingewiesen. Dieser wurde ganz schnell wach und hat eine Bodenuntersuchung durchführen lassen. Die Ergebnisse lagen weitestgehend knapp unter den zulässigen Werten, die anderen weit drunter. Der fehlende Bewuchs war auf die Auslaugung des Oberbodens zurückzuführen. Glück gehabt! Aber einmal wird's schief gehen, und dann möchte ich es nicht sein, der sich vom Richter anhören muss: " Sie HÄTTEN ... "
    • Auch das Risiko, im späteren Oberboden Überreste von Kampfmitteln zu finden, wie Handgranaten etc. ist nicht wegzudiskutieren. Bei uns am Niederrhein liegen genug metallische Kartoffeln auf den Akkern.
  32. Sicherheitsbedürfnis: Paranoia durch Überinformation?

    mich deucht, ich habe da noch eine Packung pampers ...
    ich glaube das ein Sicherheitsbedürfnis dieser Art, zu paranoia führt. dann kann man auch gleich zu hause im Bett liegen bleiben. wozu gibt es Bodengutachten. Ich weiß um ihre Intention, aber wir wollen doch nicht, wie die amis, jeden Menschen per se zum Idiotien erklären, oder? 🙂 MfG Holzauge
    • Name:
    • Herr Holzauge
  33. Bodengutachten: Tragfähigkeit vs. chemische Zusammensetzung

    Foto von

    @holzauge
    Was wir wollen, ist doch eigentlich klar  -  nämlich es leichter haben. Leider ist die Realität anders und es wird immer schlimmer. Sicherlich gibt es Bodengutachten, aber die Bewerten in der Regel doch eher die Tragfähigkeit (Elastizitätsmodul etc.) jedoch nicht die chemische und biologische Zusammensetzung. Und dann fragen Sie doch mal den Einfamilienhäuslebauer, ob er ein Bodengutachten hat, oder den Billigheimer-Bauträger (Generalunternehmer, Generalübernehmer).
    Ich kann Ihre "Bremse" gut verstehen, deshalb diskutiren wir ja auch hier!
  34. Geschäftsfähige Bauherren: Keine Anleitung für Alles!

    ich dachte halt nur, das es langsam in die Richtung geht, das
    man erwachsene Menschen an die Hand nimmt und über den zebrastreifen geleitet. das geht dann einfach zu weit, schließlich Handelt es sich um voll geschäftsfähige Menschen, auch wenn man trotzdem manchmal das Gefühl hat, das gehirne an der Garderobe abgegeben wurden. 😉 deshalb auch meine Ablehnung von Sturm und Frost als Notfall, weil man sich darauf vorbereiten kann. denn, wo führt das hin? Achtung Sturm, das müssen sie tuen wenn ihr dachwegfliegt, das müssen sie tuen wenn sie dabei verletzt werden, das müssen sie tuen wenn ihr rtw auf dem weg zum krankenhaus einen unfall hat ... man kann nicht auf alle eventualitäten vorbereitet sein. Ich weiß, meine abfolge war ein bisschen extrem. dann muss man halt eine Bodenanalyse machen lassen, dabei findet man aber nur die Stoffe, nach denen man sucht. das leben an und für sich ist halt risikobehaftet. MfG Holzauge 🙂
    • Name:
    • Herr Holzauge
  35. Gerichtstermin: Erfahrungen aus der Praxis

    "das gehirne an der Garderobe abgegeben wurden. 😉 "
    Hat mir mal wieder gefallen. Es klingt hart, aber oft genug habe ich den Eindruck auch.
    Ich erzähl mal von dem heutigen Gerichtstermin, wenn der Fall beendet ist ☹
    • Name:
    • Martin Beisse
  36. Hirngröße schrumpft: Leidiges Thema Kohle & Rechtsprechung

    Foto von

    Ich habe jetzt ja auch nicht die Endlösung!
    Sicherlich haben wir es mit voll geschäftsfähigen Bauherren zu tun, nur wenn's ums leidige Thema Kohle geht, kommt es immer wieder vor, dass die Hirngröße schrumpft. Sorry, dass ich es so deutlich sage, aber was ich schon so alles erlebt habe ... Beruht auf Erfahrung. Natürlich will ich nicht alle über einen kam scheren, aber die Rechtsprechung ...?!
  37. Technische Unterlagen: Wartung, Pflege & Gefahrenhinweise

    @holzauge: es geht hier nicht nur um Notfälle
    oder würdest Du Wartung und Pflege als Notfall werten?
    Wir sprachen doch von technischen Unterlagen des Hauses und sämtlicher Einbauten.
    Insofern gehört die oben gesagten Hinweise mit dem Sturm und Frost natürlich dazu.
    Natürlich ist es immer problematisch, wie weit man da gehen muss.
    Müsste nun also auch noch abei stehen: Vorsicht, nicht in die Steckdose fassen, weil man einen gewischt bekommt?
    Oder: Vorsicht, nicht an dem Eis im Eisfach lecken, weil dann die Zunge anfriert?
    Ist in der Tat problematisch ... wo ist die Grenze?
  38. Hinweispflicht: Notfälle vs. Höhere Gewalt im Baurecht

    Foto von

    Notfälle oder höhere Gewalt
    Das mit den Notfällen ist auf meine tabelarische "Einleitung" zurückzuführen. Dabei meine ich nicht Schäden, die Aufgrund höherer Gewalt zurückzuführen sind, sondern Notfälle, die Aufgrund Versagen und Defekten technischer Geräte und Bauteile entstehen können. Deshalb ist Sturm und Frost sicherlich nicht m.E. als außervertragliche Hinweispflicht zu bewerten, außer das Entleeren der Außenzapfstelle, da dies eine Schnittstelle bedeutet.
  39. Amerikanisches Rechtssystem: Prozesse & UNBESCHOLTENE BÜRGER

    @werner, nein nein, das mit der pflege und Wartung ist schon
    richtig, ich hatte halt nur erstmal zum Bereich notfälle mir Gedanken gemacht. das man von allen technischen aus- und einrichtungsgegenständen die bedienungs-, pflege- und Wartungsanleitung reinnimmt ist klar. @helmuth, wenn man die Andeutungen so liest, könnte man denken wir sind im amerikanischen rechtssystem!? ich habe auch schon Prozesse miterlebt, wo man selbst dem Richter jeglichen verstand absprechen müsste. ein Beispiel aus vielen strafProzessen, Voraussetzung der angeklagte steht das erste mal vor Gericht. Formulierung des staatsanwalts: anzurechnen ist dem angeklagten, das er bisher nicht in Erscheinung getreten ist (was nur bedeutet, das er bis jetzt nicht erwischt wurde!) daher fordere ich eine strafe von ... auf bewährung. der Richter übernimmt diesen Blödsinn. nach der Verhandlung beim klönschnack mach ich die beiden auf den Schwachsinn aufmerksam. jeder UNBESCHOLTENE BÜRGER ist bisher nicht in Erscheinung getreten! das ist der Normalfall! und das wird dem angeklagten positiv angerechnet? die beiden haben mir übrigens zugestimmt, ich hoffe, das ich wenigstens zwei Leuten die Augen öffnen konnte. MfG Holzauge 🙂
    • Name:
    • Herr Holzauge
  40. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026

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    Außervertragliche Pflichten im Baurecht: Architektenhaftung & Aufklärung

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die außervertraglichen Aufklärungspflichten von Architekten und Bauunternehmen gegenüber Bauherren. Es geht um Themen wie richtiges Lüften, Möbelstellung zur Vermeidung von Schimmel, Wartungshinweise für technische Anlagen und potenzielle Gefahrenquellen. Die Teilnehmer tauschen Erfahrungen und Meinungen aus, inwieweit Bauherren über Risiken und notwendige Maßnahmen informiert werden müssen.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Details zur Reinigung von Fenstern sind wichtig, um Beschädigungen an Dichtungen zu vermeiden, wie im Beitrag Fensterreinigung: Beschädigungen durch aggressive Mittel vermeiden erläutert wird.

    ✅ Zusatzinfo: Eine Übergabe-Checkliste mit Hinweisen zu Lüftung, Fliesenpflege und Bezugsquellen kann Bauherren helfen, Schäden zu vermeiden (siehe Übergabe-Checkliste: Lüften, Fliesenpflege & Bezugsquellen).

    🔴 Kritisch/Risiko: Die Lagerung von Holzelementen im Keller kann zu Feuchtigkeitsproblemen und Allergien führen, besonders wenn die Kellersanierung mangelhaft ist (Holzlagerung im Keller: Feuchte, Allergien & Architektenfehler).

    👉 Handlungsempfehlung: Bauherren sollten bei der Hausübergabe einen Ordner mit Anleitungen und Wartungshinweisen erhalten (Hausübergabe-Ordner: Anleitungen & Ergänzungen für Käufer). Es ist ratsam, sich über die Wartung von Heizungsanlagen, Filtern und Fugen zu informieren (Wartungsbedürftige Teile: Heizung, Speicher, Filter & Fugen).

    Die Diskussion beleuchtet auch die Grenzen der Aufklärungspflicht, da eine Überinformation zu Paranoia führen kann (Sicherheitsbedürfnis: Paranoia durch Überinformation?). Es wird betont, dass Bauherren grundsätzlich geschäftsfähig sind, aber im Streitfall oft das Wissen fehlt (Hirngröße schrumpft: Leidiges Thema Kohle & Rechtsprechung). Die Notwendigkeit von Rauchmeldern und Brandschutz wird ebenfalls hervorgehoben (Rauchmelderpflicht: Baumaterialien & Brandsicherheit).

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