Architektenvertrag: Anrechenbare Kosten für Bausubstanz – Netto oder Brutto?
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen
Architektenvertrag: Anrechenbare Kosten für Bausubstanz – Netto oder Brutto?
der Architekt sagt: dies ist natürlich netto da die anrechenbaren kosten auch netto berechnet werden, die HOAIAbk.-tafel sich auch auf nettokosten stützt, die vorhandene Bausubstanz netoo sein muss da in einelnen alten Bauteile ja auch keine steuer steckt.
der Bauherr sagt: die DINAbk. 276 gibt verbindlich vor dass die anrechenbaren kosten brutto zu ermitteln sind und DANACH die nettokosten für die Honorarberechnung rausgerechnet werden müssen. also ist die vorh. Bausubstanz auch erstmal brutto gemeint, die MwSt ist noch abzuziehen.
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Im Architektenvertrag ist die Frage, ob die Kosten für die mitzuverarbeitende Bausubstanz netto oder brutto anzusetzen sind, von Bedeutung für die Honorarberechnung des Architekten. Grundsätzlich gilt, dass die anrechenbaren Kosten nach HOAIAbk. (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) netto, also ohne Umsatzsteuer, berechnet werden.
Da die HOAI-Tafeln und die anrechenbaren Kosten netto ausgewiesen werden, ist es üblich, auch die Kosten für die vorhandene Bausubstanz netto anzusetzen. Dies sollte jedoch explizit im Architektenvertrag vereinbart sein, um Missverständnisse zu vermeiden.
👉 Handlungsempfehlung: Überprüfen Sie Ihren Architektenvertrag auf eine eindeutige Formulierung bezüglich der anrechenbaren Kosten für die Bausubstanz. Im Zweifelsfall holen Sie sich rechtlichen Rat ein.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Anrechenbare Kosten
- Die anrechenbaren Kosten sind die Grundlage für die Honorarberechnung des Architekten oder Ingenieurs. Sie umfassen die Kosten der Baumaßnahme, die durch die erbrachten Leistungen beeinflusst werden. Verwandte Begriffe: Honorarzone, Honorarsatz, Baukosten.
- HOAI
- Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine deutsche Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie dient als Grundlage für die Honorarberechnung. Verwandte Begriffe: Honorar, Leistungsphasen, anrechenbare Kosten.
- Bausubstanz
- Die Bausubstanz bezeichnet die vorhandenen Bauteile und Materialien eines Gebäudes, die bei einer Baumaßnahme erhalten, umgebaut oder erweitert werden. Die Kosten für die Bausubstanz können bei der Honorarberechnung des Architekten relevant sein. Verwandte Begriffe: Altbau, Sanierung, Umbau.
- Netto
- Netto bedeutet "ohne Umsatzsteuer". Im Zusammenhang mit Architektenhonoraren bezieht sich "netto" auf die Honorarbeträge ohne die gesetzliche Mehrwertsteuer. Verwandte Begriffe: Brutto, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer.
- Brutto
- Brutto bedeutet "einschließlich Umsatzsteuer". Im Gegensatz zu Netto beinhaltet der Bruttobetrag bereits die gesetzliche Mehrwertsteuer. Verwandte Begriffe: Netto, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer.
- Architektenvertrag
- Ein Architektenvertrag ist ein Werkvertrag zwischen einem Bauherrn und einem Architekten, der die Leistungen des Architekten und die Vergütung regelt. Er sollte alle wesentlichen Punkte der Zusammenarbeit enthalten. Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Werkvertrag, Honorarvereinbarung.
- Honorarberechnung
- Die Honorarberechnung ist die Ermittlung des Architektenhonorars auf Basis der anrechenbaren Kosten, der Honorarzone und des Honorarsatzes gemäß HOAI. Verwandte Begriffe: HOAI, anrechenbare Kosten, Honorarzone.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was sind anrechenbare Kosten im Architektenvertrag?
Anrechenbare Kosten sind die Grundlage für die Berechnung des Architektenhonorars. Sie umfassen die Kosten für die Bauleistungen, einschließlich der Kosten für die mitzuverarbeitende Bausubstanz. - Was bedeutet "netto" im Zusammenhang mit Architektenhonoraren?
"Netto" bedeutet, dass die Beträge ohne Umsatzsteuer angegeben werden. Die Umsatzsteuer wird zusätzlich auf das Honorar aufgeschlagen. - Wie werden die Kosten für die Bausubstanz im Architektenvertrag berücksichtigt?
Die Kosten für die Bausubstanz werden als Teil der anrechenbaren Kosten berücksichtigt, wenn sie im Rahmen der Architektenleistung mitverarbeitet werden. - Was ist die HOAI?
Die HOAI ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Sie regelt die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen in Deutschland. - Warum ist es wichtig, die anrechenbaren Kosten im Architektenvertrag klar zu definieren?
Eine klare Definition der anrechenbaren Kosten vermeidet Missverständnisse und Streitigkeiten über die Höhe des Architektenhonorars. - Was passiert, wenn im Architektenvertrag keine Regelung zu den anrechenbaren Kosten für Bausubstanz getroffen wurde?
In diesem Fall gilt die übliche Praxis, dass die Kosten für die Bausubstanz netto angesetzt werden, da die HOAI auf Nettobeträgen basiert. Es ist jedoch ratsam, dies im Vertrag zu präzisieren. - Kann ein Architekt auch ein Honorar auf Basis der Bruttokosten verlangen?
Grundsätzlich ist es möglich, ein Honorar auf Basis der Bruttokosten zu vereinbaren, dies muss aber explizit im Architektenvertrag festgehalten werden. - Wo finde ich Informationen zur aktuellen HOAI?
Informationen zur aktuellen HOAI finden Sie auf der Webseite der Bundesarchitektenkammer oder bei den Architektenkammern der einzelnen Bundesländer.
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Die Überprüfung eines Architektenvertrags durch einen Anwalt kann vor bösen Überraschungen schützen. - HOAI-konforme Honorarberechnung
Die korrekte Anwendung der HOAI ist entscheidend für eine faire Honorarberechnung. - Umgang mit Nachträgen im Architektenvertrag
Nachträge sollten schriftlich vereinbart und klar definiert sein. - Rechte und Pflichten von Bauherren
Bauherren haben bestimmte Rechte und Pflichten, die sie kennen sollten. - Streitigkeiten mit Architekten
Bei Streitigkeiten mit Architekten ist eine Mediation oft hilfreich.
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Bausubstanz: MwSt. in anrechenbaren Kosten enthalten?
nicht einfach zu beantworten
Heinicke & Kollegen RAe, siehe Link, sind (in anderem Zusammenhang) der Auffassung, dass der Gesetzgeber mit dem Begriff "Bausubstanz" bezüglich des Architektenhonorars die Kostengruppe 3.1 nach DINAbk. 276 (Fassung 1983) gemeint hat. Zu den Kosten der Bausubstanz würde nach dieser DIN auch die MwSt. gehören.
Anrechenbare Kosten sind bei der Honorarberechnung generell netto anzusetzen.
Dies allein stellt noch keinen Widerspruch dar.
Es kommt m.E. jetzt darauf an, ob die 300.000 DM als "Wert der Bausubstanz" (= brutto nach obigem Gedankenkonstrukt) oder als zusätzlich anzusetzende "anrechenbare Kosten" (= netto nach der Systematik der Honorarberechnung) vereinbart sind.
Ist die Formulierung bez. der genannten Kriterien unklar, spielt evtl. noch der Status des Bauherrn eine Rolle, Stichwort Kaufmann. Der normale Verbraucher als Nichtkaufmann wird wie in anderen Lebensbereichen bei Beträgen ohne Zusatz von Bruttobeträgen ausgehen. Die nachträgliche Erhöhung um die MwSt. dürfte für ihn überraschend sein. Die Vertragsklausel "pauschal 300.000 DM" ohne Zusatz kann irreführend und missverständlich sein, eine Auslegung dürfte zu Lasten des verwendenden Architekten vorzunehmen sein. -
Architektenvertrag: Bausubstanz-Wertvereinbarung mit Kreisstadt
Ergänzung
Vorab Danke für die ausführliche und kompetente Antwort.
Zur Ergänzung: Der Architekt bin ich, der Bauherr ist eine große Kreisstadt, hier ein Sachbearbeiter für Architektenhonorare (selbst Architekt).
Der genaue Text im Architektenvertrag lautet: "Die anrechenbaren Kosten der technisch oder gestalterisch mitzuverarbeitenden Bausubstanz werden gem. § 10 Abs. 3 a HOAIAbk. mit folgendem Wert vereinbart: 300.000,- DM pauschal. "
Grüße F. Wanhoff -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Architektenvertrag: Bausubstanz – Netto oder Brutto abrechnen?
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob die Kosten für mitzuverarbeitende Bausubstanz im Architektenvertrag netto oder brutto anzusetzen sind. Anrechenbare Kosten werden generell netto berechnet, aber die Einbeziehung der Umsatzsteuer in die Bausubstanz-Kosten ist umstritten. Die korrekte Anwendung der HOAIAbk. und die Definition von Bausubstanz gemäß DINAbk. 276 sind entscheidend.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut dem Beitrag Bausubstanz: MwSt. in anrechenbaren Kosten enthalten? könnte der Gesetzgeber mit dem Begriff "Bausubstanz" die Kostengruppe 3.1 nach DIN 276 (Fassung 1983) gemeint haben, welche die MwSt. einschließt. Dies steht jedoch im Widerspruch zur generellen Netto-Berechnung anrechenbarer Kosten.
✅ Zusatzinfo: Im Architektenvertrag sollte der Wert der mitzuverarbeitenden Bausubstanz gemäß § 10 Abs. 3 a HOAI klar vereinbart werden, wie im Beitrag Architektenvertrag: Bausubstanz-Wertvereinbarung mit Kreisstadt erwähnt. Dies ist besonders wichtig, wenn der Bauherr eine Kommune ist.
👉 Handlungsempfehlung: Architekten und Bauherren sollten sich im Vorfeld genau über die Definition von Bausubstanz und die anrechenbaren Kosten informieren. Es empfiehlt sich, rechtlichen Rat einzuholen, um Klarheit über die Einbeziehung der Umsatzsteuer in die Bausubstanz-Kosten zu erhalten. Eine eindeutige Vereinbarung im Architektenvertrag ist unerlässlich, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Architektenvertrag, Bausubstanz, Kosten, HOAI". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
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- … kosten ... also ist auch hier wieder die Frage nach dem Detail …
- … wollen ... und außerdem bezüglich : Budget von 200.000 und einer Kostenberechnung von 260.000 . kann kein Honorar von 40. ooo, oo …
- … nach der HOAIAbk. berechnet werden ... besonders wenn : Vertrag hatten wir nur bis Baugenehmigung ... also auch hier Vorsicht ... meine Empfehlung : such dir eine wirklich gute Vertrauensperson mit viel viel Ahnung und Erfahrung, nicht unter 60 Jahre alt, die alles prüft ... die Kosten dafür? ...dein lol …
- … Empfehlung: Baurecht-Gutachter zur Kostenkontrolle hinzuziehen! …
- … guter Tipp und danke schön. Werde ich tun und die Kosten liebend gerne dafür tragen. Hast du einen Tipp wie ich an …
- … 3 der Höchstsatz zzgl. 35 % für Bauen im Bestand + 5 % Nebenkosten + 1350 pausch für Erfassung (es existierten keine Pläne vom Haus) …
- … Kostenexplosion: Angebote 40% über Architekten-Berechnung! …
- … So für alle die es noch interessiert. Wir haben jetzt alle Angebote. Wir liegen 40 % über der Kostenabrechnung insgesamt. Eigentlich höher da wir die Dämmung des OG …
- … Architektenvertrag: Kündigung bei unzureichender Budgetplanung? …
- … Also in dem geschilderten Fall liegt es so, dass der Architekt für alles beauftragt wurde, seine Ausschreibung aber zu dem Ergebnis kam, das Budget wäre nicht ausreichend. Im Raum steht die Kündigung des Architektenvertrages und die Aufgabe des Bauprojektes. …
- … Kostenüberschreitung beim Hausumbau: Ursachen und Lösungen …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt haftbar machen: Baumängel, Kostenüberschreitung & Pflichtverletzung?
- … Wann haftet ein Architekt? Bei Baumängeln, Kostenüberschreitung? Welche Pflichten hat er? Jetzt informieren & Rechte prüfen lassen …
- … Architekt, Haftung, Baumängel, Kostenüberschreitung, Pflichtverletzung, Baurecht, Gewährleistung, Schadensersatz …
- … Architekt haftbar machen: Baumängel, Kostenüberschreitung & Pflichtverletzung? …
- … Kostenüberschreitung: Weicht der tatsächliche Preis erheblich von der vereinbarten Bausumme ab? Hierbei ist zu prüfen, ob der Architekt seine Pflicht zur Kostenkontrolle verletzt hat. …
- … KostenkontrolleDie Kostenkontrolle ist die fortlaufende Überwachung und Steuerung der Baukosten …
- … einen erlittenen Schaden erhält. Im Baurecht kann Schadensersatz beispielsweise für Baumängel, Kostenüberschreitungen oder entgangenen Gewinn gefordert werden.Verwandte Begriffe: Minderung, Nachbesserung, Aufwendungsersatz …
- … Frage: Was ist, wenn der Architekt die Baukosten überschreitet?Überschreitet der Architekt die vereinbarte Baukosten, kann er …
- … haftbar gemacht werden, wenn er seine Pflicht zur Kostenkontrolle verletzt hat. Dies ist der Fall, wenn er die Kostenentwicklung nicht ausreichend überwacht, den Bauherrn nicht rechtzeitig über Kosten …
- … Ein Bausachverständiger kann die Baumängel begutachten, die Ursachen ermitteln und die Kosten für die Mängelbeseitigung schätzen. Sein Gutachten kann als Beweismittel im Streitfall …
- … ArchitektenvertragInhalte, Rechte und Pflichten im Architektenvertrag. …
- … Bausumme vs. Wert: Architektenhaftung bei Kostenüberschreitung …
- … Architektenrechnung: Wann Kostenüberschreitung beanstanden? …
- … Baukosten: Eigenkapital als Puffer bei Architektenhäusern …
- … baut sollte man zudem mit genügend Eigenkapital ausgestattet sein um evtl. Kostenspitzen auch ohne Anschlussfinanzierung auffangen zu können. …
- … Wohl nur dann wenn er nachweislich Fehler begangen hat die zur Kostenüberschreitung in der genannten Höhe geführt haben. Geht diese Steigerung aber …
- … Kostensteigerung: Architekt haftbar trotz Nachverhandlungen? …
- … Also, es gab Eigenkapital, es war auch klar, das das Objekt teurer wird, weil bauen immer teurer wird. es gab also auch Luft in der Finanzierung. und nein, die Kostenüberschreitung ist nicht unsere schuld, denn es gab nichts an …
- … Baukosten: Hochwertige Einfamilienhäuser unter 1.500 /m² möglich …
- … in Eigenleistung erbringt und in Gegenden baut die sehr geringe Grundstückskosten als Rahmenbedingung bieten. Oder aber man wählt Leichtbauweise, Erbpacht, etc. Gibt …
- … In diesem konkreten Beispiel lagen die reinen Baukosten (ohne Grundstück - nur die 126 m² Wohn- und Nutzfläche (Wohnfläche, …
- … 1.412,70 EUR/m². Die erste Schätzung lag bei 1.253,97 EUR/m². Kostenmehrung also 158,73 EUR/m². Wohlgemerkt: für ein Architektenhaus in Massivbauweise, …
- … Bauvertrag: Unklare Umstände und fehlende Kostenkontrolle …
- … Baukosten: Netto vs. Brutto – Architektenkommunikation verbessern …
- … Kostenaufstellung: Grundstück, Haus, Anschlüsse – Vollständige Planung …
- … Ohne Kostenaufstellung bringt das nichts, nach Ihren Angaben …
- … Tsd gekauft, was ist mit den Notar-, Grunderwerbssteuer- und evtl. Maklerkosten? …
- … den Kosten von 165 Tsd soll nach Ihrer Aussage die Garage mit dabei sein! …
- … Sind die Kosten für die notwendigen Anschlüsse der Versorgungsträger (Gas/Wasser/Strom) und …
- … Waren in den 165 Tsd auch die Architektenkosten enthalten? …
- … Architekt haftbar machen: Baumängel und Kostenüberschreitung? …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt/Bauunternehmer haftbar für defekte Lichtschächte? Gewährleistung, Schadenersatz & Fristen
- … Bauschäden beurteilen kann. Er kann die Ursache des Schadens feststellen, die Kosten für die Beseitigung schätzen und ein Gutachten erstellen. Verwandte Begriffe: Gutachter, …
- … Verantwortlichkeiten der einzelnen Gewerke und zu den Zahlungsmodalitäten. Verwandte Begriffe: Werkvertrag, Architektenvertrag, Generalunternehmervertrag. …
- … Bauschäden beurteilen kann. Er kann die Ursache des Schadens feststellen, die Kosten für die Beseitigung schätzen und ein Gutachten erstellen. Dieses Gutachten kann …
- … Frage: Welche Kosten entstehen bei der Geltendmachung von Ansprüchen wegen Baumängeln?Antwort: Bei der …
- … Geltendmachung von Ansprüchen wegen Baumängeln können Kosten für den Bausachverständigen, den Anwalt und gegebenenfalls Gerichtskosten entstehen. Die Höhe der Kosten hängt vom Umfang des Schadens …
- … und der Komplexität des Falles ab. Es ist ratsam, vorab eine Kosten-Nutzen-Analyse durchzuführen. …
- … Es gibt in der HOAIAbk. eine blöde Formulierung, die anderes zu sagen scheint - aber eben …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Thermografie nach Sanierung: Kosten bei Baupfusch? Architektenhaftung & Feuchtigkeit
- … Thermografie Kosten: Baupfusch & Feuchtigkeit …
- … Thermografie nach Sanierung zeigt Feuchtigkeit? Wer trägt die Kosten bei Baupfusch? Architektenhaftung prüfen! Jetzt informieren. …
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- … Thermografie nach Sanierung: Kosten bei Baupfusch? Architektenhaftung & Feuchtigkeit …
- … Müssen wir als Hauseigentümer die Kosten der Thermographie zahlen. …
- … der Sanierung Ihres Effizienzhauses 100 Feuchtigkeitsprobleme festgestellt haben und nun die Kosten für eine Thermografie im Zusammenhang mit möglichem Baupfusch klären möchten. …
- … Prüfung des Architektenvertrags: Untersuchen Sie den Vertrag auf Haftungsregelungen bei Planungs- oder Bauüberwachungsfehlern. …
- … Kostenerstattung: Wenn der Architekt seine Pflichten verletzt hat (z.B. mangelhafte …
- … Bauüberwachung), kann er für die Kosten der Thermografie und Folgeschäden haftbar gemacht werden. …
- … Mangelhafte oder unsachgemäße Ausführung von Bauarbeiten, die zu Schäden oder Beeinträchtigungen der Bausubstanz führen. Baupfusch kann durch Planungsfehler, Ausführungsfehler oder mangelhafte Materialien verursacht …
- … Frage: Wer trägt die Kosten für eine Thermografie bei Verdacht auf Baupfusch?Antwort: Die Kostenübernahme …
- … Architekten aufdeckt, ist dieser in der Regel haftbar und muss die Kosten tragen. Andernfalls können die Kosten dem Hauseigentümer angelastet werden, es sei …
- … haftet er für die daraus entstehenden Schäden. Dies umfasst auch die Kosten für die Beseitigung der Mängel und eventuelle Folgeschäden. …
- … Schwachstellen, unzureichende Dämmung oder fehlerhafte Ausführung. Wärmebrücken können zu erhöhten Heizkosten, Kondenswasserbildung und Schimmelbildung führen. …
- … Architektenvertrag: Rechte und PflichtenÜberblick über die Inhalte und Bedeutung eines Architektenvertrags. …
- … Architektenhaftung: Wer trägt die Kosten bei Undichtigkeit? …
- … WER denn für die Kosten gerade zu stehen hat. …
- … Und auch, in wie weit der ausführende Unternehmer mit haftbar für die Thermografiekosten ist. …
- … Ursachenforschung: Thermografie vs. Blower-Door-Test Kosten …
- … Thermografie nach Sanierung: Kosten, Haftung und Feuchtigkeitsprobleme …
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