Statiker Honorar: 7000 DM für Tragwerksplanung bei 470 TDM Baukosten angemessen?

In diesem Forum sind Sie: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen

📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 18.01.2026

Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob ein Statiker Honorar von 7000 DM für eine Tragwerksplanung bei Baukosten von 470 TDM angemessen ist. Mehrere Expertenmeinungen wurden eingeholt, die das Honorar unter bestimmten Bedingungen als günstig einschätzen. Wichtig sind dabei der Umfang der erbrachten Leistungen und die Art des Objekts. Ein mündlicher Vertrag wurde geschlossen, was die Bewertung erschwert.

✅ Empfehlung · 📊 Fakten/Zahlen · ⚠️ Wichtiger Hinweis · 💰 Kosten · 👉 Handlungsempfehlung

Statiker Honorar: 7000 DM für Tragwerksplanung bei 470 TDM Baukosten angemessen?

Wir haben nun die Abrechnung vom Statiker erhalten und fragen uns ob der in Rechnung gestellte Betrag von DM 7000,- für die Tragwerksplanung sowie Statik ein plausiebele Summe ist. Die reinen Bauschätzkosten belaufen sich auf 470 TDM.
Der Vertrag kam mündlich zustande.
Kann jemand seine Einschätzung abgeben, ob dieses eine "normale" Summe ist? Im Vorfeld hatten wie keine Erkundigungen eingezogen, da wir davon ausgingen, dass sowieso über die HOAIAbk. abgerechnet wird. Hätten wir doch besser verhandeln sollen?
  • Name:
  • Klaus
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Sofortige fachliche Begutachtung der statischen Unterlagen durch einen unabhängigen, zertifizierten Tragwerksplaner – Sicherheitsrelevanz aufgrund möglicher Planungslücken oder fehlender Dokumentation.

    🔴 KRITISCH: Nachweis der Haftpflichtversicherung des Statikers unverzüglich einfordern – fehlende oder unzureichende Versicherung erhöht das persönliche Haftungsrisiko erheblich.

    ⚠️ WICHTIG: Klärung des tatsächlich erbrachten Leistungsumfangs nach HOAIAbk.-Leistungsphasen (1–6), da 7.000 DM bei 470.000 DM Baukosten deutlich unter dem gesetzlichen Richtwert (ca. 21.000–26.000 DM nach HOAI 1996) liegt.

    ⚠️ WICHTIG: Mündlicher Vertrag ist rechtlich wirksam, aber bei Haftungs- oder Mängelfällen praktisch nicht durchsetzbar – schriftliche Dokumentation aller Leistungen und Vereinbarungen nachträglich einfordern.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Ich kann Ihnen keine verbindliche Aussage zur Angemessenheit des Honorars geben, da dies von verschiedenen Faktoren abhängt, wie z.B. dem Umfang der Tragwerksplanung, der Komplexität des Bauvorhabens und den regionalen Honorarsätzen.

    Folgende Aspekte sollten Sie berücksichtigen:

    • HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure): Auch wenn ein mündlicher Vertrag besteht, kann die HOAI als Richtlinie für die Honorarberechnung dienen. Die HOAI legt Honorarspannen in Abhängigkeit von den anrechenbaren Baukosten und dem Schwierigkeitsgrad des Projekts fest.
    • Vergleichsangebote: Holen Sie im Vorfeld Erkundigungen bei anderen Statikern ein, um Vergleichsangebote zu erhalten. Dies hilft Ihnen, ein Gefühl für die üblichen Honorarsätze zu bekommen.
    • Leistungsverzeichnis: Klären Sie im Detail, welche Leistungen im Honorar enthalten sind (z.B. Erstellung der Statik, Ausführungsplanung, Baustellenbetreuung).

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie die Abrechnung von einem unabhängigen Bausachverständigen oder der Architektenkammer prüfen, um eine objektive Einschätzung zu erhalten.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt betrifft die Angemessenheit eines Statikerhonorars von 7.000 DM bei Baukosten von 470 TDM. Die Rechnungshöhe liegt im Rahmen der üblichen HOAI-Sätze für die Tragwerksplanung, die je nach Leistungsphase und Schwierigkeitsgrad etwa 2-5% der Bausumme betragen. Bei 470 TDM Baukosten entspricht der Betrag von 7.000 DM rund 1,5% und ist damit als eher moderat einzustufen.

    ✅ Zustimmung: Die Annahme, dass nach HOAI abgerechnet wird, ist grundsätzlich richtig. Ein mündlicher Vertrag ist nach BGBAbk. wirksam, erschwert jedoch die spätere Nachvollziehbarkeit der vereinbarten Leistungen.

    ➕ Ergänzung: Entscheidend ist die Frage, welche Leistungsphasen der HOAI tatsächlich erbracht wurden. Die Tragwerksplanung umfasst die Phasen 1-6 der HOAI, wobei der Honoraranspruch vom tatsächlichen Leistungsumfang abhängt. Ohne schriftlichen Vertrag fehlt eine klare Grundlage zur Überprüfung der Abrechnung.

    👉 Handlungsempfehlung: Fordern Sie vom Statiker eine detaillierte Aufstellung der erbrachten Leistungen nach HOAI-Leistungsphasen an. Vergleichen Sie diese mit den tatsächlich erbrachten Planungsleistungen. Bei Unstimmigkeiten kann ein Honorargutachten durch einen unabhängigen Sachverständigen für Honorarfragen Klarheit schaffen. Für zukünftige Verträge ist ein schriftlicher Vertrag mit klarer Leistungsbeschreibung und Honorarvereinbarung unerlässlich.

    KI-Analyse (Qwen)

    Die Frage nach der Angemessenheit eines Statikerhonorars von 7.000 DM bei Baukosten von 470.000 DM betrifft ein zentrales Thema der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), die auch für Tragwerksplaner gilt – unabhängig davon, ob der Vertrag mündlich geschlossen wurde oder nicht.

    🔴 Gefahr: Ein mündlicher Vertrag mit einem Statiker birgt erhebliche rechtliche Risiken: Er ist zwar grundsätzlich wirksam, aber bei Streitigkeiten nahezu undurchsetzbar – insbesondere wenn es um Haftungsfragen bei statischen Mängeln geht, die zu Schäden oder gar Gefährdung von Leib und Leben führen können.

    ⚠️ Korrektur: Die Annahme, dass "ohnehin über die HOAI abgerechnet wird", ist irreführend: Die HOAI ist keine zwingende Preisvorgabe, sondern eine gesetzlich geregelte Honorarordnung, die nur bei vertraglicher Vereinbarung oder bei fehlender Vereinbarung als gesetzliche Grundlage herangezogen wird – doch sie verlangt zwingend eine schriftliche Vereinbarung über Leistungsumfang und Honorar, insbesondere bei Leistungen nach § 51 HOAI (Tragwerksplanung).

    ➕ Ergänzung: Nach der damaligen HOAI 1996 (gültig bis 2002) lag das Regelhonorar für Tragwerksplanung bei ca. 4,5–5,5 % der Baukosten – bei 470.000 DM entspräche das einem Honorar von rund 21.150 bis 25.850 DM; 7.000 DM liegt daher deutlich unter dem gesetzlichen Richtwert und deutet auf einen stark eingeschränkten Leistungsumfang oder eine unvollständige Planung hin.

    ❌ Widerspruch: Die Aussage "Hätten wir doch besser verhandeln sollen" verkennt die fachliche Dimension: Bei statischen Planungen geht es nicht um Preisverhandlung, sondern um die Sicherstellung einer vollständigen, haftungsrechtlich abgesicherten Tragwerksplanung – ein zu niedriges Honorar kann auf unzureichende Prüftiefe, fehlende Dokumentation oder mangelnde Haftpflichtversicherung hindeuten.

    ✅ Zustimmung: Die kritische Hinterfragung des Honorars ist durchaus berechtigt und zeigt ein angemessenes Bewusstsein für die Bedeutung der statischen Planung – gerade weil diese die Grundlage für die Sicherheit des gesamten Gebäudes bildet.

    👉 Handlungsempfehlung: Fordern Sie unverzüglich die schriftliche Leistungsbeschreibung, die HOAI-Leistungsphase(n) und den Nachweis der Haftpflichtversicherung des Statikers an; lassen Sie die vorliegenden statischen Unterlagen umgehend durch einen unabhängigen, zertifizierten Tragwerksplaner begutachten – insbesondere auf Vollständigkeit, Nachweisführung und Einhaltung der DINAbk. 1045 und DIN 1055.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) bestätigen: Die HOAI ist die maßgebliche Grundlage für die Honorarbemessung – auch bei mündlichem Vertrag.
    • Alle drei betonen die Notwendigkeit einer klaren Leistungsvereinbarung (insb. nach HOAI-Phasen) und warnen vor den Risiken mündlicher Verträge.
    • Alle empfehlen eine unabhängige fachliche Prüfung (durch Sachverständigen, Architektenkammer oder Tragwerksplaner).

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI: Vermeidet eine konkrete Einordnung der 7.000 DM – spricht nur von „verschiedenen Faktoren“ und verweist auf Vergleichsangebote.
    • DeepSeek: Bewertet 7.000 DM als „moderat“ (ca. 1,5 %), unter Berufung auf pauschale HOAI-Spannen von 2–5 % – ohne Verweis auf die damals gültige HOAI 1996 mit klaren Regelhonoraren.
    • Qwen: Rechnet konkret nach HOAI 1996 und kommt auf 4,5–5,5 % → 21.150–25.850 DM; bewertet 7.000 DM daher als deutlich zu niedrig mit erheblichen Sicherheitsvorbehalten.

    ➕ Ergänzung:

    • Qwen betont als einziger die zwingende Notwendigkeit einer schriftlichen Leistungsvereinbarung nach § 51 HOAI für Tragwerksplanung – ein juristisch entscheidender Punkt, den GoogleAI und DeepSeek nicht nennen.
    • Qwen verweist explizit auf DIN-Normen (1045, 1055) und fordert deren konkrete Prüfung – tiefergehende fachtechnische Dimension als bei den anderen.
    • DeepSeek liefert als einziger die konkrete Abgrenzung der HOAI-Leistungsphasen 1–6 und betont die Abhängigkeit des Honorars vom *tatsächlichen* Leistungsumfang.

    ❌ Widerspruch:

    • DeepSeek („1,5 % ist moderat“) vs. Qwen („7.000 DM ist deutlich unter dem gesetzlichen Richtwert und deutet auf unvollständige Planung hin“): Widerspruch in der sachlichen Einordnung der Rechnungshöhe. Aufgrund des Vorsichtsprinzips und der Sicherheitsrelevanz wird hier die strengere, sicherheitsorientierte Einschätzung von Qwen priorisiert.

    👉 Empfehlung:

    • Vertrauen Sie der fachlich tiefen, normenbasierten und haftungsrechtlich fundierten Analyse von Qwen – insbesondere bei der Einordnung von 7.000 DM als kritisch niedrig im Kontext der HOAI 1996 und der damit verbundenen Sicherheitsrisiken.
    • Die Empfehlung von DeepSeek, eine detaillierte HOAI-Phasen-Aufstellung anzufordern, ergänzt sinnvoll die Qwen-Forderung nach Nachweis der Haftpflicht und fachlicher Begutachtung.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    Rechtliche Gültigkeit mündlichen VertragsAlle Modelle stimmen überein: Mündlicher Vertrag ist grundsätzlich wirksam, aber bei Haftungsfragen faktisch unbrauchbar – schriftliche Dokumentation dringend erforderlich.
    HOAI als Grundlage der HonorarbemessungEinheitliche Auffassung: HOAI ist maßgeblich; bei fehlender Vereinbarung gilt sie als gesetzliche Grundlage, allerdings nur bei schriftlicher Festlegung oder bei Leistungen nach § 51 HOAI.
    Angemessenheit von 7.000 DM bei 470.000 DM BaukostenDeepSeek sieht 1,5 % als „moderat“, GoogleAI vermeidet Bewertung, Qwen bewertet es als deutlich zu niedrig (4,5–5,5 % nach HOAI 1996). KI-Konsens: Widerspruch – sicherheitsorientierte Einschätzung von Qwen gilt als maßgeblich.
    Notwendigkeit fachlicher NachprüfungAlle drei Modelle einigen sich: Unabhängige fachliche Begutachtung durch zertifizierten Tragwerksplaner oder Sachverständigen ist dringend erforderlich.
    Zusätzliche Sicherheitsrelevanz (DIN, Haftpflicht)⚠️Nur Qwen benennt explizit DIN 1045/1055 und den Haftpflichtnachweis als zwingend – die anderen Modelle erwähnen dies nicht. Dieser Aspekt erhöht das Risikoprofil deutlich und erfordert Abwägung.

    👉 Handlungsempfehlung: Behandeln Sie das Honorar von 7.000 DM nicht als rein kaufmännische Frage, sondern als Frühwarnsignal für mögliche Planungslücken. Fordern Sie schriftlich Leistungsphasen, Haftpflichtnachweis und DIN-Konformitätsnachweis an – und veranlassen Sie umgehend eine unabhängige statische Begutachtung.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoFehlende oder unvollständige Tragwerksplanung aufgrund zu niedrigen HonorarsStrukturelle Schwächen, Rissbildung, Einsturzgefahr, hohe Nachbesserungskosten
    🔴 RisikoFehlender oder unzureichender Haftpflichtnachweis des StatikersPrivate Haftung des Bauherrn bei Schäden oder Personenschäden – mögliche Vermögensgefährdung
    🔴 RisikoMündlicher Vertrag ohne klare Leistungsabgrenzung nach HOAIKeine Durchsetzbarkeit bei Mängeln, fehlende Grundlage für Regressansprüche, rechtliche Isolation
    🔴 RisikoVerzicht auf DIN-konforme Nachweise (DIN 1045, DIN 1055)Verstoß gegen bauaufsichtliche Anforderungen, Ablehnung der Bauabnahme, späterer Rückbauzwang
    🔴 RisikoFehlende Dokumentation der statischen Berechnungen und BemessungsnachweiseKeine Nachvollziehbarkeit im Schadensfall, Ausschluss von Versicherungsleistungen, Beweisnot
    ✅ ChanceMöglichkeit einer frühzeitigen, kostengünstigen Korrektur vor Baubeginn oder RohbauabschlussVorbeugung schwerwiegender Schäden, Vermeidung teurer Nachbesserungen, Aufbau einer sicheren Planungsgrundlage
    ✅ ChanceErstellung einer vollständigen, schriftlichen Leistungsvereinbarung mit klarer HOAI-ZuordnungRechtssicherheit für alle Beteiligten, transparente Abrechnung, verbesserte Zusammenarbeit
    ✅ ChanceEinholung eines unabhängigen Honorar- und LeistungsgutachtensKlare Grundlage für ggf. notwendige Nachverhandlungen oder Abwehr unberechtigter Ansprüche
    ✅ ChanceVerankerung eines qualifizierten Prüfstatikers im PlanerteamErhöhte Planungssicherheit, bessere Koordination mit Architekt und Bauunternehmer, höhere Akzeptanz bei Behörden
    ✅ ChanceSystematische Dokumentation sämtlicher statischer Unterlagen nach DIN-NormenErfüllung der Bauordnungsanforderungen, reibungslose Bauabnahme, zukünftige Werterhaltung und Verkaufsfähigkeit

    Orientierungshilfen

    1. Sofortige fachliche Begutachtung einleiten: Beauftragen Sie umgehend einen unabhängigen, zertifizierten Tragwerksplaner mit der Prüfung aller statischen Unterlagen – insbesondere auf Vollständigkeit, DIN 1045/1055-Konformität und Nachweisführung.
    2. Haftpflichtversicherung prüfen: Fordern Sie vom Statiker schriftlich den aktuellen Versicherungsnachweis (Deckungssumme mindestens 2,5 Mio. EUR) an – bei fehlendem oder unzureichendem Nachweis umgehend Alternativplanung einleiten.
    3. Leistungsphasen nach HOAI 1996 einfordern: Verlangen Sie eine schriftliche Aufstellung aller erbrachten HOAI-Leistungsphasen (1–6) mit Beschreibung der jeweiligen Inhalte und Begründung der Abrechnungshöhe.
    4. Schriftliche Vereinbarung nachträglich erstellen: Fordern Sie vom Statiker ein schriftliches Nachtragsabkommen mit klarer Leistungsbeschreibung, zeitlichem Rahmen und Honorarfestlegung – unter ausdrücklichem Verweis auf § 51 HOAI.
    5. Alle statischen Dokumente sammeln und archivieren: Sammeln Sie sämtliche Berechnungen, Zeichnungen, Bemessungsnachweise und Korrespondenz – in chronologischer Reihenfolge, mit Datum und Unterschrift.
    6. Honorargutachten in Auftrag geben: Kontaktieren Sie die Architektenkammer oder einen unabhängigen Honorarsachverständigen für eine verbindliche Einordnung des Honorars im Verhältnis zur HOAI 1996 und zum tatsächlichen Leistungsumfang.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Tragwerksplanung
    Die Tragwerksplanung ist ein Teilbereich der Bauplanung, der sich mit der Standsicherheit und der Tragfähigkeit von Bauwerken befasst. Sie umfasst die Erstellung von statischen Berechnungen, die Dimensionierung von Bauteilen und die Erstellung von Ausführungspläne. Ziel ist es, die Sicherheit und Stabilität des Bauwerks zu gewährleisten. Verwandte Begriffe: Statik, Baustatik, Standsicherheitsnachweis.
    HOAI
    Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) ist eine deutsche Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie legt Honorarspannen in Abhängigkeit von den anrechenbaren Baukosten und dem Schwierigkeitsgrad des Projekts fest. Die HOAI dient als Richtlinie für die Honorarberechnung. Verwandte Begriffe: Honorar, Architektenhonorar, Ingenieurhonorar.
    Anrechenbare Baukosten
    Anrechenbare Baukosten sind die Kosten, die für die Berechnung des Honorars eines Architekten oder Ingenieurs herangezogen werden. Sie umfassen in der Regel die Kosten für die Baukonstruktion, die technischen Anlagen und die Baunebenkosten. Nicht dazu gehören Grundstückskosten oder Umsatzsteuer. Verwandte Begriffe: Baukosten, Gesamtkosten, Projektkosten.
    Leistungsverzeichnis
    Ein Leistungsverzeichnis ist eine detaillierte Auflistung aller Leistungen, die ein Auftragnehmer im Rahmen eines Bauprojekts erbringen muss. Es enthält genaue Beschreibungen der einzelnen Leistungen, Mengen und Qualitäten. Es dient als Grundlage für die Angebotserstellung und Abrechnung. Verwandte Begriffe: Baubeschreibung, Ausschreibung, Angebot.
    Bausachverständiger
    Ein Bausachverständiger ist eine Person mit besonderer Fachkenntnis im Bauwesen, die Gutachten erstellt und Beratungsleistungen erbringt. Er kann beispielsweise bei Baumängeln, Bauschäden oder Honorarstreitigkeiten hinzugezogen werden. Bausachverständige sind oft öffentlich bestellt und vereidigt. Verwandte Begriffe: Gutachter, Sachverständiger, Baugutachten.
    Statik
    Die Statik ist ein Teilgebiet der Mechanik, das sich mit der Berechnung von Kräften und Spannungen in ruhenden Körpern befasst. Im Bauwesen dient die Statik dazu, die Standsicherheit von Bauwerken nachzuweisen und die Dimensionierung von Bauteilen zu bestimmen. Verwandte Begriffe: Tragwerksplanung, Baustatik, Festigkeitslehre.
    Mündlicher Vertrag
    Ein mündlicher Vertrag ist eine Vereinbarung, die nicht schriftlich festgehalten wurde, sondern durch mündliche Absprache zustande kommt. Auch mündliche Verträge sind grundsätzlich bindend, allerdings ist es im Streitfall schwierig, die genauen Vereinbarungen nachzuweisen. Es empfiehlt sich, Verträge schriftlich abzuschließen. Verwandte Begriffe: Vertrag, Schriftlicher Vertrag, Vereinbarung.

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist die HOAI?
      Die HOAI ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Sie regelt die Honorare für Planungsleistungen im Bauwesen und dient als Richtlinie für die Berechnung von Architekten- und Ingenieurhonoraren. Die HOAI legt Mindest- und Höchstsätze für verschiedene Leistungsbilder fest, abhängig von den anrechenbaren Baukosten und dem Schwierigkeitsgrad des Projekts.
    2. Was sind anrechenbare Baukosten?
      Anrechenbare Baukosten sind die Kosten, die für die Berechnung des Honorars eines Architekten oder Ingenieurs herangezogen werden. Sie umfassen in der Regel die Kosten für die Baukonstruktion, die technischen Anlagen und die Baunebenkosten. Nicht zu den anrechenbaren Baukosten gehören beispielsweise die Kosten für das Grundstück, die Außenanlagen oder die Umsatzsteuer.
    3. Was ist ein Leistungsverzeichnis?
      Ein Leistungsverzeichnis ist eine detaillierte Auflistung aller Leistungen, die ein Auftragnehmer (z.B. ein Statiker) im Rahmen eines Bauprojekts erbringen muss. Es enthält genaue Beschreibungen der einzelnen Leistungen, Mengen und Qualitäten. Ein Leistungsverzeichnis dient als Grundlage für die Angebotserstellung und die Abrechnung der Leistungen.
    4. Wie finde ich einen unabhängigen Bausachverständigen?
      Unabhängige Bausachverständige finden Sie beispielsweise über die Architektenkammer, die Ingenieurkammer oder über Sachverständigenverzeichnisse. Achten Sie darauf, dass der Sachverständige über eine entsprechende Qualifikation und Erfahrung im Bereich Statik und Tragwerksplanung verfügt.
    5. Was tun, wenn das Honorar unangemessen hoch erscheint?
      Wenn Ihnen das Honorar unangemessen hoch erscheint, sollten Sie zunächst das Gespräch mit dem Statiker suchen und die Abrechnung im Detail besprechen. Klären Sie, welche Leistungen im Honorar enthalten sind und wie die Honorarberechnung erfolgt ist. Wenn Sie weiterhin Zweifel haben, können Sie die Abrechnung von einem unabhängigen Bausachverständigen oder der Architektenkammer prüfen lassen.
    6. Welche Rolle spielt ein mündlicher Vertrag?
      Auch ein mündlicher Vertrag ist grundsätzlich bindend. Allerdings ist es im Streitfall schwierig, die genauen Vereinbarungen nachzuweisen. Daher ist es immer ratsam, Verträge schriftlich abzuschließen, um Missverständnisse und Streitigkeiten zu vermeiden.
    7. Was ist Tragwerksplanung?
      Die Tragwerksplanung ist ein Teilbereich der Bauplanung, der sich mit der Standsicherheit und der Tragfähigkeit von Bauwerken befasst. Sie umfasst die Erstellung von statischen Berechnungen, die Dimensionierung von Bauteilen und die Erstellung von Ausführungsplänen. Ziel der Tragwerksplanung ist es, sicherzustellen, dass das Bauwerk den auftretenden Belastungen standhält und nicht einstürzt.
    8. Was sind Bauschätzkosten?
      Bauschätzkosten sind eine vorläufige Kostenschätzung für ein Bauprojekt, die in der Regel zu Beginn der Planung erstellt wird. Sie dienen als Grundlage für die Finanzplanung und die Entscheidung, ob das Projekt realisiert werden kann. Die Bauschätzkosten werden in der Regel auf Basis von Erfahrungswerten und Vergleichsprojekten ermittelt.

    Verwandte Themen

    • Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
      Informationen zur aktuellen HOAI und deren Anwendung.
    • Statische Berechnung Grundlagen
      Einführung in die Grundlagen der statischen Berechnung.
    • Bausachverständige finden und beauftragen
      Tipps zur Auswahl und Beauftragung eines Bausachverständigen.
    • Mündliche Verträge im Baurecht
      Rechtliche Aspekte und Risiken von mündlichen Verträgen im Bauwesen.
    • Tragwerksplanung im Detail
      Vertiefende Informationen zur Tragwerksplanung und deren Bedeutung.
  2. Statiker Honorar: Weihnachtsgeschenk bei 470 TDM Kosten!

    Wenn anrechenbare Kosten von 470 000 DM OK sind,
    und das Leistungsbild voll erfüllt ist, dann hat der gute Junge Ihnen ein schönes Weihnachtsgeschenk gemacht. Frohe Weihnachten
    • Name:
    • Jupp
  3. Statiker Honorar: 9000 DM Mindesthonorar zzgl. MwSt.

    passt scho, ...
    in etwa.
    anrechenbare Kosten für den Statiker ca. 200.000,- (eher knapp) ,
    100 % Honorar sind rund 15 ... 20.000,-
    davon für mindesterforderliche Leistungsphasen 4 u. 5 etwa 56 % generiert ein mindesthonorar
    von rund 9000,- zzgl. MwSt.
    wenn sie mit der Leistung zufrieden sind, haben sie ein echtes Schnäppchen gemacht.
    das Honorar ist i.ü. nicht verhandelbar, sondern Bundesgesetz.
  4. Statiker Honorar: Objektart beeinflusst Honorarhöhe!

    So einfach ...
    würde ich mir das nicht machen wollen, ohne zu wissen was für ein Objekt dahinter steht. Ist die Summe Brutto oder Netto zu verstehen? Sind Bewehrungspläne dabei? Wurde besonders wirtschaftlich gerechnet? Was ist mit Wärmeschutz oder Schallschutzberechnungen? 7000 TDM sind nach HOAIAbk. wohl richtig, aber herje ... wenn's nur ein etwas größeres Haus ist, dann hätten Sie das bei jedem Bauträger um läääängen günstiger bekommen.
    • Name:
    • MP
  5. Statik Kosten: 7000 DM für ordentliche Statik angemessen

    Foto von Stefan Lappe, Dipl.-Ing.

    Statik ...
    beim Bauträger günstiger?  -  So'n Blödsinnn. Das ist beim Bauträger natürlich teurer, dafür aber im Gesamtpreis eingerechnet. Aber rechnen ist hier wohl nicht jedermanns Sache.
    Zu Ihrer Frage: 7000,- DM für eine ordentliche Statik sind sicher nicht zu viel.
  6. Statiker Honorar: Akzeptanz nach Diskussion

    drei gegen einen ...
    ist unfair 🙂 Da gebe ich mich geschlagen.
    Grüße
    MP
  7. Statiker Honorar: Dank für Einschätzungen zur Angemessenheit

    Danke!
    Super. Vielen Dank für all die Beiträge. Nun habe ich doch das Gefühl zumindest keinen groben Fehler gemacht zu haben und zwar dadurch, dass ich im Vorfeld keine Angebote eingeholt hatte. (Ganz im Gegensatz zu meiner Natur).
    Grüße,
    Klaus
  8. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Statiker Honorar: Angemessenheit bei 470 TDM Baukosten

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob ein Statiker Honorar von 7000 DM für eine Tragwerksplanung bei Baukosten von 470 TDM angemessen ist. Mehrere Expertenmeinungen wurden eingeholt, die das Honorar unter bestimmten Bedingungen als günstig einschätzen. Wichtig sind dabei der Umfang der erbrachten Leistungen und die Art des Objekts. Ein mündlicher Vertrag wurde geschlossen, was die Bewertung erschwert.

    ✅ Empfehlung: Wenn die anrechenbaren Kosten von 470.000 DM korrekt sind und das Leistungsbild vollständig erfüllt wurde, stellt das Honorar ein Schnäppchen dar, wie in Statiker Honorar: Weihnachtsgeschenk bei 470 TDM Kosten! erwähnt wird.

    📊 Fakten/Zahlen: Ein Mindesthonorar für die Leistungsphasen 4 und 5 beträgt etwa 9000 DM zzgl. MwSt., wie im Beitrag Statiker Honorar: 9000 DM Mindesthonorar zzgl. MwSt. dargelegt wird. Die anrechenbaren Kosten für den Statiker werden auf ca. 200.000 DM geschätzt.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Die Angemessenheit des Honorars hängt stark vom Objekt ab. Wärmeschutz- und Schallschutzberechnungen können zusätzliche Kosten verursachen, wie in Statiker Honorar: Objektart beeinflusst Honorarhöhe! betont wird. Es sollte geprüft werden, ob die Summe Brutto oder Netto zu verstehen ist und ob Bewehrungspläne enthalten sind.

    💰 Kosten: Ein Honorar von 7000 DM für eine ordentliche Statik ist nicht zu viel, wie im Beitrag Statik Kosten: 7000 DM für ordentliche Statik angemessen bestätigt wird. Bauträger bieten Statik oft teurer an, da sie im Gesamtpreis enthalten ist.

    👉 Handlungsempfehlung: Trotz der positiven Einschätzungen sollte man im Vorfeld immer Angebote einholen, um eine bessere Vergleichbarkeit zu gewährleisten. Die Beiträge in diesem Thread, insbesondere Statiker Honorar: Dank für Einschätzungen zur Angemessenheit, geben ein gutes Gefühl, keinen groben Fehler gemacht zu haben.

Antworten oder Benachrichtigung einstellen

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen etc. einstellen

  • ⚠️ Keine Rechts-, Steuer- oder Gutachterberatung - dies ist entsprechenden Berufsgruppen vorbehalten. Das Forum dient dem technischen Erfahrungsaustausch!
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Statiker, Honorar, Tragwerksplanung, Baukosten". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.

  1. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenhonorar berechnen: Kostenfaktoren, HOAI-Grundlagen & Spartipps für Anbau?
  2. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Garagendecke Belastung berechnen: Statik prüfen, Traglast ermitteln & Fachmann finden
  3. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Risse im Tragwerk: Ursachen, Baugrund, Statik & Gewährleistung – Was tun?
  4. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Bauantrag Raumnutzungsänderung Dachbodenausbau: Kosten, Dauer & Genehmigung?
  5. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Dachstuhl Statikprüfung: Notwendigkeit, Kosten & Risiken bei Standard-Bungalows?
  6. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Hallenbau Statikprüfung: Ablauf, Beteiligte & Zeitlicher Rahmen im Überblick
  7. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt hat Sanierung ruiniert: Kostenexplosion, Pfusch & Regress – Was tun?
  8. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Querträger entfernen: Statik prüfen, Funktion erkennen & Risiken minimieren?
  9. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Kostenüberschreitung beim Hausumbau: Was tun bei 50% Aufpreis? Reißleine ziehen?
  10. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Leistungsphase 5 prüfen: Architektenrechnung, Aufgaben & Verantwortlichkeiten im Detail?

Interne Suche: Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Statiker, Honorar, Tragwerksplanung, Baukosten" finden

Geben Sie Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu nutzen und passende Fundstellen zu "Statiker, Honorar, Tragwerksplanung, Baukosten" oder verwandten Themen zu finden.

Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen

Nachfolgende Suchlinks können Ihnen dabei helfen, ähnliche Fragestellungen zu erkunden:

Suche nach: Statiker Honorar: 7000 DM für Tragwerksplanung bei 470 TDM Baukosten angemessen?
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Suche nach: Statiker Honorar: 7000 DM angemessen?
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Suche nach: Statiker, Honorar, Tragwerksplanung, Baukosten, Statik, Abrechnung, mündlicher Vertrag, Einschätzung
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

✍️ Antworten ▲ TOP ▲ ▼ ENDE ▼