HOAI-Abrechnung für Architekten & Ingenieure: Verbraucherunfreundlich? Alternativen & Leistungskataloge?
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen
HOAI-Abrechnung für Architekten & Ingenieure: Verbraucherunfreundlich? Alternativen & Leistungskataloge?
was macht die HOAI verbraucherunfreundlich?
welche Alternativen und Lösungen gibt es?
gibt es Ansätze für verbindliche Leistungskataloge, die bei Vertragsabschluss vereinbart werden sollten (für a+i!)?
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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Die HOAIAbk. (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) regelt die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen. Kritisiert wird oft die fehlende Flexibilität und Transparenz für Verbraucher.
Mögliche Alternativen:
- Freie Honorarvereinbarung: Honorar wird individuell verhandelt.
- Pauschalpreisvereinbarung: Festpreis für definierte Leistungen.
- Stundenlohnvereinbarung: Abrechnung nach tatsächlichem Zeitaufwand.
Leistungskataloge: Verbindliche Leistungskataloge können helfen, den Leistungsumfang klar zu definieren und Missverständnisse zu vermeiden. Diese sollten detailliert sein und alle relevanten Leistungen umfassen.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie vor Vertragsabschluss alle Leistungen und Honorare detailliert ab und halten Sie diese schriftlich fest. Ziehen Sie bei Unklarheiten einen unabhängigen Sachverständigen hinzu.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- HOAI
- Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) regelte bis 2020 die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen in Deutschland. Seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist sie nicht mehr verbindlich, dient aber weiterhin als Orientierungshilfe.
Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Ingenieurhonorar, Honorarberechnung. - Leistungskatalog
- Ein Leistungskatalog ist eine detaillierte Auflistung der zu erbringenden Leistungen im Rahmen eines Bauprojekts. Er dient dazu, den Leistungsumfang klar zu definieren und Missverständnisse zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zu vermeiden.
Verwandte Begriffe: Leistungsverzeichnis, Baubeschreibung, Projektbeschreibung. - Freie Honorarvereinbarung
- Eine freie Honorarvereinbarung ist eine individuelle Vereinbarung zwischen Architekt/Ingenieur und Auftraggeber über die Höhe des Honorars. Sie ermöglicht eine flexible Anpassung an die spezifischen Anforderungen des Projekts.
Verwandte Begriffe: Honorarvereinbarung, Vergütungsvereinbarung, Individualvereinbarung. - Pauschalpreisvereinbarung
- Eine Pauschalpreisvereinbarung ist eine Vereinbarung, bei der ein fester Preis für die gesamte Leistung oder für bestimmte Leistungsphasen vereinbart wird. Sie bietet dem Auftraggeber Planungssicherheit.
Verwandte Begriffe: Festpreisvereinbarung, Globalpreis, Einheitspreis. - Stundenlohnvereinbarung
- Eine Stundenlohnvereinbarung ist eine Vereinbarung, bei der das Honorar nach dem tatsächlichen Zeitaufwand berechnet wird. Der Stundensatz wird im Vorfeld vereinbart.
Verwandte Begriffe: Zeithonorar, Aufwandshonorar, Regiestunden. - Sachverständiger
- Ein Sachverständiger ist eine Person mit besonderer Fachkenntnis auf einem bestimmten Gebiet. Er kann zur Klärung von Streitfragen oder zur Bewertung von Leistungen hinzugezogen werden.
Verwandte Begriffe: Gutachter, Experte, Mediator. - Architektenkammer
- Die Architektenkammer ist eine berufsständische Vertretung der Architekten. Sie setzt sich für die Interessen der Architekten ein und bietet ihren Mitgliedern Beratung und Fortbildung.
Verwandte Begriffe: Ingenieurkammer, Berufsverband, Interessenvertretung.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist die HOAI?
Die HOAI ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Sie regelt die Honorare für Planungs- und Überwachungsleistungen im Bauwesen. Die HOAI ist in Deutschland nicht mehr verbindlich, dient aber oft als Berechnungsgrundlage. - Warum wird die HOAI als verbraucherunfreundlich kritisiert?
Kritikpunkte sind die fehlende Transparenz bei der Honorarberechnung, die starren Honorarsätze und die mangelnde Flexibilität bei der Anpassung an individuelle Projektanforderungen. Verbraucher bemängeln oft, dass sie die Honorarhöhe nicht nachvollziehen können. - Welche Alternativen zur HOAI gibt es?
Alternativen sind freie Honorarvereinbarungen, Pauschalpreisvereinbarungen und Stundenlohnvereinbarungen. Bei freien Vereinbarungen können Architekten und Ingenieure ihre Honorare individuell mit dem Auftraggeber aushandeln. - Was sind verbindliche Leistungskataloge?
Verbindliche Leistungskataloge definieren detailliert die zu erbringenden Leistungen von Architekten und Ingenieuren. Sie helfen, den Leistungsumfang klar festzulegen und Missverständnisse zu vermeiden. Solche Kataloge sollten bei Vertragsabschluss vereinbart werden. - Wie kann ich mich vor hohen Architektenhonoraren schützen?
Klären Sie vor Vertragsabschluss alle Leistungen und Honorare detailliert ab. Holen Sie mehrere Angebote ein und vergleichen Sie diese. Lassen Sie sich bei Unklarheiten von einem unabhängigen Sachverständigen beraten. - Was ist eine Pauschalpreisvereinbarung?
Bei einer Pauschalpreisvereinbarung wird ein fester Preis für die gesamte Leistung oder für bestimmte Leistungsphasen vereinbart. Dies gibt dem Auftraggeber Planungssicherheit, birgt aber auch das Risiko, dass unerwartete Mehraufwendungen nicht berücksichtigt werden. - Was ist eine Stundenlohnvereinbarung?
Bei einer Stundenlohnvereinbarung wird das Honorar nach dem tatsächlichen Zeitaufwand berechnet. Der Stundensatz wird im Vorfeld vereinbart. Diese Abrechnungsart ist transparent, erfordert aber eine genaue Dokumentation der geleisteten Arbeitsstunden. - Wo finde ich unabhängige Sachverständige für Architektenhonorare?
Sachverständige für Architektenhonorare finden Sie bei Architektenkammern, Ingenieurkammern oder über Online-Portale für Sachverständige. Achten Sie auf eine Zertifizierung und einschlägige Erfahrung des Sachverständigen.
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HOAI-Problem: Architektenhonorar vs. Kosteneinsparung
Problem
Hallo Till,
für mich ist eine Grundproblematik, dass bei Standardabrechnung nach HOAIAbk. das Honorar entsprechend der Baukosten steigt und ich immer die Befürchtung haben muss, dass der Architekt sich zwar um Kosteneinsparungen bemüht aber gleichzeitig damit ja seine Einkünfte schmälert bzw. Ich auf seine Fairness angewiesen bin.
Das Problem ist vor allem dadurch für mich gegeben, dass ich als Kunde nur schlecht beurteilen kann, ob nun die Kostenberechnung wirklich gerechtfertigt ist bzw. auch die Bauweise oder ob es nicht doch eine günstigere Bauweise geben könnte.
Dazu mal ein Beispiel aus meiner Praxis: ich bin in einem konzeptionellen Projektberatungsauftrag tätig für einen Interessenten, der ein Altenheim bauen möchte. Dabei vermittle ich zwischen dessen Architekten und der finanzierenden Bank. Von Architektenseite höre ich, dass die Baukosten bei der Schätzung mit 585,- DM/m³ wirklich extrem niedrig seien, von Bankenseite höre ich, dass der Architekt viel zu hoch kalkulieren würde, es gäbe genug Bauten von Alten- / Pflegeheimen derzeit, die darunter liegen. Der Architekt wiederum beruft sich darauf, dass ein Puffer für etwaig auftretende Probleme in der Bauphase (ist nämlich erst eine Kostenschätzung) vorhanden sein müssen. Der Architekt hat mit dem Interessenten schon einen Vertrag abgeschlossen und berechnet seine Vorplanungsleistungen, auch wenn der Interessent eine Finanzierung mit einer Bank nicht hinbekommt bzw. das Bauvorhaben scheitern sollte. Und bei einem Bauvorhaben von ca. 10 Mio. DM sind auch die Vorplanungsleistungen schon ordentliche Honorare. Er erklärte seine Berufsethik so, dass er seine Leistungen berechnen muss und nicht in Vorleistung gehen kann. Die Beratungsunternehmung, wo ich tätig bin hingegen, berechnet ihre Leistung erfolgsabhängig nur dann, wenn die Finanzierung und der Bau klappt, wobei auch wir/ich mit einer umfangreichen inhaltlichen und betriebswirtschaftlichen Konzeptentwicklung in hohe Vorleistungen getreten sind. Der Architekt macht eigentlich einen fähigen Eindruck, aber ich als Nicht-Fachmann weiß nicht, worauf ich mich verlassen soll und ob die HOAI ihn nicht doch dazu verlockt, höhere Baukosten zu kalkulieren.
Für mich zeigt sich, dass das Hauptproblem des Kunden wirklich ist, diese komplexen fachlichen Leistungen des Architekten zu beurteilen. Und so kommt es dann meiner Meinung nach auch immer zu diesen Streiten (auch hier im Forum).
Gruß,
Jule -
Interesse vorausgesetzt: Ernsthafte Beteiligung erwartet
ist klar und längst verstanden, gp
ich setze auch ernsthaftes Interesse voraus! -
HOAI-Kritik: Zahlung unabhängig vom Erfolg & Nebenkosten
Hauptsächlich zwei Dinge
1. Ist im Prinzip schon von Jule beschrieben. Dazu kommt aber auch noch, dass die Zahlung unabhängig vom geschuldetetn Erfolg fällig ist.
2. Nebenkosten können quasi in unbegrenzter Höhe berechnet werden, ohne dass der Bauherr das vorher überhaupt weiß.
Damit eines klar ist: ich unterstelle das keiner Person, es geht mir nur darum was möglich ist (und auch schon vorgekommen ist).
Auch die Alternative hat Jule im Prinzip schon beschrieben: ein Erfolgsabhängiges Honorar. Das sollte dann aber auch nach Aufwand (im Prinzip die Honorarzone) ermittelt werden.
Nochmal das Beispiel: ob ein Flachdach 150.000 m² oder 150 m² groß ist: der Aufwand für die Planung (nicht für die Bauleitung) ist exakt identisch. -
HOAI-Trend: Komplettplanung vs. Einzelabrechnung
der Trend
Was mir so einfällt sind Probleme mit der HOAIAbk.. Der Trend geht in die Richtung komplett Planungen anzubieten und das beinhaltet dann nicht nur Bauplanung/Tragwerksplanung, sondern im Industriebau auch die Maschinenplanung, die mit der HOAI nichts zu tun hat. Wer trennt dann nach HOAI? Der Kunde will eine Gesamtsumme hören. Und auf die Weise wird die HOAI teilweise unterlaufen, weil die Abrechnung nach HOAI quasi intern erfolgt und dort ist sie nur begrenzt durchsetzbar.
Europäisch gibt es keine Einigung, gibt es auch keine HOAI und so bieten mittlerweile Ausländische (meist außereuropäische) Büros deutsche Statiken (statische Berechnungen, Pläne etc.) an zu Preisen, weit jenseits der HOAI. Wer sagt, der Kunde freut sich, irrt, weil es schwierig ist ohne Vor-Ort Kenntnisse - und damit meine ich auch die Arbeitsweisen der Bauunternehmer - qualtiätsvolle Arbeit zu bieten. Von Kommunikationsproblemen etc. möchte ich gar nicht reden. Hier ein europäiischen Standard einzuführen, halte ich für dringend Notwendig.
Ja eine Honorierung nach "Erfolg" ist erstens kaum praktikabel, denn WAS ist Erfolg? Sicherlich gibt es Fehler die nicht auftreten sollten. Aber es gibt auch Fehler die Zwangsläufig sind. Bei großen Projekten ist es unmöglich ohne "Irrungen und Wirrungen" auszukommen, da die Schnittstellen nicht immer klar sind und bei der Zusammenarbeit vieler Firmen einmal eine Rohrabdeckung auf der Strecke bleiben kann: Heißt das dann Misserfolg, also nur Teilbezahlung? Und dann gibt es ja noch einige Gebiete, in den wir mit einer gewissen Experimentierfreude bauen, weil hier die Grenzen der Berechenbarkeit auftreten. Fachleute wissen dann, ja hier ist mit Rissen zu rechnen, aber der Leihe, der Bauherr, der Jurist, weiß es nicht und ist das dann Misserfolg?
Auch wenn hier nur im Häuslebau diskutiert wird, die HOAI gilt ja weit darüber hinaus.
Und bei allen Verbraucherfreundlichen Diskussionen, wer von uns erlebt eigentlich nicht, dass momentan bei der Vergabe ein Halsbrecherischer Preiskampf tobt der sehr zu Lasten der Bauqualität geht? Ist es dann so falsch die Architekten- und Ingenieurleistungen (Architektenleistungen, Ingenieurleistungen) zu "schützen"?
Deshalb meine Appell: Eine Reformierung der HOAI mit europäischer Erweiterung (insbesondere in Hinblick auf die Beitrittskandidaten).
Elias Brunn -
HOAI-Diskussion: Flachdachplanung – Kostenunterschätzung?
oh oh
mb ... da muss ich aber mal widersprechen.. hatte mich ja neulich schon gewundert, wie man ein so großes Flachdach mit Leistungsphase 1 (lph 1)-7 für 1500 Mark betreuen kann ... da geht wohl was daneben?! Da haben sie ja nicht mal die Nebenkosten raus. 150 m² und meinetwegen 6000 m² sind eben nicht das gleiche. Oder wie entwässern sie das Ding? Muss ja wohl auch gezeichnet und geplant werden. Und die RWA-Anlage? Mann o Mann ... (ach ja, die lassen sie ja von einer Firma berechnen?! ;--))
@gp: ich nehme mal an, till möchte es jetzt mal wirklich wissen. der kondensierte beirag bestand ja fast nur noch aus seinen und meinen Beiträgen ...
zur HOAIAbk.: die Einteilung der honorarzonen ist logisch nachvollziehbar, es kann ein pauschalhonorar, ein stundenhonorar oder ein erfolgshonorar bei Kosteneinsparungen vereinbart werden. wo ist denn nun eigentlich das Problem?
zu jule: das jemand auch seine Vorplanung bezahlt haben möchte, ist doch logisch. Architekten machen meiner Meinung nach auf diesem Gebiet schon viel zu viel. der Bauherr muss eben von Anfang an sagen, wieviel Geld er hat, das ist doch normal. dann hat man das Budget fest und gut ist.
@mb: mal einen Werkvertrag für Architektenleistungen anschauen: dort sind Nebenkosten explizit aufgeführt! entweder ein Prozentsatz der honorarsumme (üblich) oder die Abrechnung nach tatsächlichen Kosten. Auch ein Mix daraus ist möglich. Die Frage lautet: was würden sie anders machen (wollen) und warum? weil sich mal ein schwarzes schaf reichgerechnet hat? : --) Ich kenne ziemlich viele Architekten und wir haben hier selbst so ca. 100 Projekte im Jahr. Alle nach HOAI und mit Vertrag. Da gibt es keine Probleme. Auf beiden Seiten. Soviel zur Praxis. -
EU-Harmonisierung: Kritik an Generalplanung & Verbraucher
@eliase
europäische Harmonisierung: ja, die muss kommen, aber bitte nicht auf Grundlage der Meinung "unseres" EU-Gurus ... Der hat es nämlich auch nicht begriffen. Unsere Politiker haben da noch einiges zu tun. Die Generalplanung halte ich persönlich für zu teuer ... das ist ja auch schon in Versuchen bewiesen worden.. also verbraucherunfreundlich.. -
Forum-Hinweis: Gelbe Karte für provokanten Stil!
-
HOAI-Beispiel: Architektenplanung vs. Bankfinanzierung
@rossi
Hallo Rossi,
ich habe ja nichts gegen eine Bezahlung auch der Vorplanung, aber geh doch mal auf mein Beispiel ein.
Bei so einem Großprojekt kann man ja nicht sagen, ich habe 10 Mio., bau mal was. Hier hängt z.B. die Finanzierung auch davon ab, wie die Planung des Architekten ist. Sind denn z.B. 585,- DM/m³ zu viel oder zu wenig? Der Bankmensch meint, das wäre zu viel für ein Altenheim.
Und außerdem: wie weiß ich wirklich, dass der Architekt nun kostengünstig am Limit geplant hat und nicht doch großzügig, um sein Honorar zu maximieren? Ich vertraue ihm ja, aber mehr habe ich nicht in der Hand außer des Vertrauens. Und auf der anderen Seite mosert der Bankmann, das wäre zu teuer?
Wie kann ich als Kunde mit so einer Situation zurecht kommen.
Gruß, Jule -
Forum-Feedback: Gelbe Karte – Wo ist die Provokation?
gelbe karte! @gp
hi gp,
die gelbe ist ja OK, finde ich gut! nur wo ist die unerlaubte provokation?
könnten sie nicht direkt die texpassage färben? (wenn es nicht zu viel verlangt ist:-) -
Architekten-Tipp: Fingerspitzengefühl im Kundenkontakt
-
HOAI-Statements: Spiegel vorhalten statt Provokation?
so schlimm
wie effenberg war ich aber nicht ;--) - also ich fand das nicht provokant. Der EU-Präsident nimmt hier nicht Teil.. (ich nehme mal an, sie kennen dessen Statements zu HOAIAbk.?) Oder meinen Sie die RWA-Anlage? (Von mir stammt diese These ja nicht, also nennen wir es "Spiegel vorhalten" - der Bezug ist da- und mein Beitrag war nicht provokant gemeint, er spiegelt lediglich die Meinung einiger anderer in einem anderen Licht wider). Das Thema zeigt, das Architekten eben doch etwas mehr machen müssen für das Geld, das sie nach HOAI bekommen. Mit dem Aufzeichnen eines einzigen Dachdetails (womöglich aus dem Katalog) ist es eben nicht getan. 1 Grundlagenermittlung (Bestand, Abbruch der Fläche, Entsorgungsproblematiken) 2 Vorplanung (Entwässerungskonzept, Brandschutz! etc.) Kosten! , 3 Entwurf (konkretisieren) 4 Bauantrag (inkl. Berechnungen und Beschreibung) 5 Ausf. -Planung (Anschlüsse etc..?! an ALLE BauTeile) 6 Vorber. d. Vergabe (5 Bieter?) 7. Mitwirkung bei der Vergabe (Gespräche! , Preisspiegel etc. ...) das rechne jetzt mal jemand für das genannte Beispiel zusammen. -
Diskussions-Idee: Rollentausch der Forum-Teilnehmer!
vielleicht
sollten wir uns alle mal ein paar Stunden auswechseln lassen?
Sitzen ja genug Ersatzspieler auf der Bank! 😉 Sogar Jupp DER Wall hat das seinerzeit in brenzligen Situationen so gemacht ... -
HOAI-Honorierung: Haftung bei steigenden Baukosten?
@jule+rechtssichere
die Sache mit der Honorierung bei steigenden Baukosten: dazu sage ich immer (sie merken, diese argumete werden oft gebraucht!), es lohnt einfach nicht! bei Kostensteigerungen um die 10 Prozent werde ich als Planer in die Haftung genommen (wer weiß bitte präzisieren!). und die zusammen mit dem ärger kostet mehr Geld, als das bisschen Honorarmehrung bringen kann.
fordern sie eine detaillierte Kostenplanung ein. dazu gehört eine mehrseitige Kostenberechnung (z.B. bei einem EFHAbk. sind da mal leicht 15 Seiten fällig), nach Gewerken und Positionen gegliedert, damit kann man dann nachvollziehbar im folgenden planen.
was kosten angeht glauben sie ihrem Architekten! wenn die Kosten ihnen zu hoch erscheinen, lassen sie sich vergleichszahlen vorlegen! wenn er diese nicht hat: BKI oder Mittag mal in die Diskussion einwerfen! -
Forum-Tipp: Direkte Ansprache vermeiden – Blickkontakt!
Es ist doch eigentlich ganz einfach,
sprechen Sie die Personen (wen auch immer) doch einfach nicht so direkt/fontal und provokativ an - "haben Sie schon mal ... und so" - "natürlich habe ich ... und so" - und so gibt sich ein Ding nach dem anderen.
Egal wie es gemeint war - der Andere liest es so, wie es da steht und man (n) es lesen und verstehen kann/könnte - wir sitzen noch nicht an einem Tisch mit Blickkontakt und so - Auge in Auge, Zahn in Zahn - da habe' ich wohl was verwechselt 😉 -
BKI-Zahlen: Vermittlung zwischen Bank & Architekt
danke, Till,
habe selbst im Internet schon mal BKI-Zahlen angeguckt, danach passen schon die 585,- DM.
Nur jetzt stehe ich vor der Aufgabe, dem Bankmann das auch klar zu machen, grins. Nichts ist schwieriger, als vermittelnden zwischen zwei Parteien zu stehen.
Trotz allem denke ich, dass dieser Streitpunkt einfach immer bleiben wird und es schwierig ist, da eine Lösung zu finden.
Gruß, Jule -
HOAI-Legende: Urteile zu Kostensteigerung & Honorar?
@jule
und die kostensteigerungweilmehrhonorarlegende?
haste da was gefunden? urteile etc? -
BKI-Diskussion: Erfahrungswerte vs. Standardwerte
zurück zur Arbeit
also BKI hat bei uns noch nie gepasst.. besser sind dann doch die Erfahrungswerte. BKI ist ziemlich ungenau, meiner bescheidenen Meinung nach. Vor Gericht aber wahrscheinlich gute Aussicht damit, weil Standard auf dem Lehrplan? -
HOAI-Praxis: Spezialimmobilie – Angemessenes Honorar?
Nein, Till
so bewandert bin ich in dem Thema nicht, noch traue ich dem Architekten. Aber im Ernst, sind denn 585,- DM, Nürnberger Raum, nicht angemessen für diese Spezialimmobilie?
Aber nichts desto trotz musste die Planung auf Druck der Bank erst auf diese Berechnung reduziert werden, auch m² wurden dabei eingespart, weniger Balkone etc. Statt den nun stehenden 10 Mio. war der Ansatz vorher bei 11,5 Mio.
Nur im Ernst, bei solchen Bauvorhaben ist jede Mark wichtig, denn wenn in dieser Branche lässt sich der Kapitaldienst nicht so leicht bedienen, wie mancher sich das vorstellt.
Gruß, Jule -
wie?
nürberger Raum? träum ich? -
Projekt-Info: Wo liegt das Bauvorhaben genau?
Ich
bin nicht aus der Ecke, aber das Projekt schon.
Wieso träumen?
Gruß, Jule -
Forum-Gruß: Jägermeister auf Till!
da wildert
einer in deinen gefilden, till ...
wir trinken jetzt einen jägermeister auf dich! -
Komplettplanung: Trend für Bauherren mit Ansprechpartner
Antwort
Rossi, muss Ihnen vollständig widersprechen! Mein Firma lebt seit 25 Jahren von Komplettplanungen und wir werden immer trendiger und wir können immer mehr mitplanen. Es ist ja wohl eine Frage der Branche. Dem Bauherrn gefällt es, weil er nur "einen" Ansprechpartner hat.
Und zu den zweiten Ausführungen kann man nur widersprechen. Es ist immer leicht auf die Globalisierung, Europäisierung etc. zu schimpfen. Aber wie sieht die Alternative aus? Ich will nicht sagen, alle europäische Harmonisierung sei toll nur sehe ich nur eine konstruktive Zukunft innerhalb unseres Systems und im Rahmen der europäischen Harmonisierung. Bitte machen Sie es sich nicht so einfach in einem lustigen Nebenquerhieb auf das zu Treten was eine Basis unseres Zukunftskonzeptes darstellt. Das ist mir zu wenig.
nicht für Ungut, E. Brunn -
HOAI-Update: Schwierigkeitseinstufung räumlicher Systeme
Nachtrag
Ein gerade zu klassisches Beispiel für den Überarbeitungsbedarf der HOAIAbk. stellt die Schwierigkeitseinstufung dar: Besonders schwierig räumliche Systeme. Das ist eben alles aus einer Zeit vor der Erfindung des PCs.
E. Brunn -
Architekten-Vorkasse: Praxis in den Niederlanden!
die kostenbewussten niederländer!
habe grad mit meinem Freund, Architektenkollege aus groningen, niederland gesprochen!
in NL werden seit geraumer Zeit Architektenleistungen nur noch bei vorkasse erbracht!
+++
soviel zum Thema Harmonisierung in der EU -
Bauherren-Meinung: Architekten-Vorkasse – Nein Danke!
Vorkasse?
würd ich nicht machen. Mal ehrlich: In welchen Bereichen würden Sie als Kunde denn Vorkasse leisten? *kopfschüttel*
Meine Meinung als Bauherr: Geld gegen Leistung, das ist die Devise. Beim Architekt wie sonst auch im Leben.
Übrigens: Ich versteh immer nicht, warum bei einem Architekt die Leistung (in diesem Fall rede ich nur über die Planung) erbracht ist, wenn er geplant hat, egal wie gut oder schlecht. Stellen Sie sich mal vor: Der Bau wird 100.000 DM zu teurer als vorgegeben? Prima, dann lassen wir's, aber der Architekt bekommt die Kohle für die Planung trotzdem? Leistung ist für mich erst dann erbracht, wenn die vorgegebenen Rahmendaten (z.B. Kostenrahmen) weitgehend eingehalten werden. Wenn's dann plötzlich 100 TDM mehr sind (als Beispiel), ist die Leistung nach meinem Verständnis nicht bzw. bei weitem nicht vollständig erbracht. Also auch kein Geld bzw. höchstens eine kleine anteilige Aufwandsentschädigung.
Und Vorkasse schon mal gar nicht ... *kann es gar nicht glauben, dass das jemand als Kunde mitmacht* -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
BauKI Hinweis:
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Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).HOAI-Abrechnung: Verbraucherfreundlichkeit, Alternativen & Leistungskataloge
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Verbraucherfreundlichkeit der HOAI-Abrechnung für Architekten- und Ingenieurleistungen. Es werden Bedenken hinsichtlich steigender Honorare bei steigenden Baukosten geäußert, sowie die Unabhängigkeit der Zahlung vom tatsächlichen Erfolg der Planung. Alternativen zur klassischen HOAIAbk.-Abrechnung und die Notwendigkeit transparenter Leistungskataloge werden diskutiert. Ein weiterer Punkt ist die europäische Harmonisierung und deren Auswirkungen auf die Honorarordnung.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Achtung: Konsequenzen bei Regelverstößen im Forum! wird auf die Einhaltung der Forenregeln hingewiesen.
💰 Zusatzinfo: Die Diskussionsteilnehmer tauschen sich über die Angemessenheit von Architektenhonoraren für spezielle Bauvorhaben aus, wie im Beitrag HOAI-Praxis: Spezialimmobilie – Angemessenes Honorar?. Dabei werden auch Vergleichswerte wie BKI-Zahlen herangezogen, siehe BKI-Zahlen: Vermittlung zwischen Bank & Architekt.
📊 Fakten/Zahlen: Es wird ein Beispiel genannt, bei dem die Planung eines Altenheims aufgrund von Bankvorgaben reduziert wurde, um Kosten zu sparen (siehe HOAI-Beispiel: Architektenplanung vs. Bankfinanzierung). Die Frage nach Urteilen zu Kostensteigerungen und deren Auswirkungen auf das Honorar wird im Beitrag HOAI-Legende: Urteile zu Kostensteigerung & Honorar? aufgeworfen.
🔧 Praktische Umsetzung: Einige Teilnehmer bevorzugen Komplettplanungen mit einem einzigen Ansprechpartner, wie im Beitrag Komplettplanung: Trend für Bauherren mit Ansprechpartner beschrieben. Andere sehen die Gefahr, dass die HOAI dadurch unterlaufen wird (siehe HOAI-Trend: Komplettplanung vs. Einzelabrechnung).
👉 Handlungsempfehlung: Bauherren sollten sich im Vorfeld detailliert über die Leistungen und Kosten informieren und gegebenenfalls Alternativen zur HOAI-Abrechnung in Betracht ziehen. Der Beitrag Bauherren-Meinung: Architekten-Vorkasse – Nein Danke! gibt einen Einblick in die Sichtweise eines Bauherrn bezüglich Vorkasse-Leistungen.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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- … und Ingenieurleistungen regelt. Sie dient als Grundlage für die Berechnung des Architektenhonorars und soll eine angemessene Vergütung sicherstellen. Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Leistungsphasen. …
- … LeistungsphasenDie Leistungsphasen sind die einzelnen Abschnitte eines Bauprojekts, die in der HOAIAbk. definiert sind. Sie umfassen unter anderem die Grundlagenermittlung, die Vorplanung, die …
- … Mitwirkung bei der Vergabe, die Objektüberwachung und die Objektbetreuung. Verwandte Begriffe: HOAIAbk., Architektenleistung. …
- … Was ist die HOAIAbk. und welche Bedeutung hat sie?Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und …
- … Honorare für Architektenleistungen. Sie dient als Grundlage für die Berechnung des Architektenhonorars. …
- … Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.)Informationen zur HOAI und zur Berechnung des Architektenhonorars. …
- … Kann das Architektenhonorar auf Grund des Einsatzes eines AiP gekürzt werden? …
- … Architektenhonorar: Keine Minderung durch AiP-Einsatz möglich …
- … ✅ Zusatzinfo: Die Honorarordnung (HOAIAbk.) bezieht sich nicht auf die Person des Architekten, sondern auf die …
- … die Planung den anerkannten Regeln der Technik entspricht, wie im Beitrag Architektenhonorar: Keine Minderung durch AiP-Einsatz möglich erläutert wird. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenhonorar prüfen: Angemessene Kostenkalkulation für Fertighausbau in NRW?
- … Architektenhonorar prüfen: Kosten im Blick …
- … Architektenhonorar prüfen: Wie Bauherren in NRW die Honorarkalkulation ihrer Architekten nachvollziehen und Kostenfallen vermeiden. Jetzt informieren! …
- … Architektenhonorar, Honorarkalkulation, Fertighausbau, NRW, Baukosten, Architektvertrag, HOAIAbk., Leistungsphasen, Kostenprüfung …
- … Architektenhonorar prüfen: Angemessene Kostenkalkulation für Fertighausbau in NRW? …
- … Um das Architektenhonorar zu prüfen, empfehle ich Ihnen folgende Schritte: …
- … HOAIAbk.-Konformität: Prüfen Sie, ob die Honorarkalkulation der Architektin der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) entspricht. Die HOAI regelt die Honorare nach Leistungsphasen und …
- … HOAIAbk.Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine deutsche Verordnung, die die Honorare für Architekten- …
- … sich nach dem Schwierigkeitsgrad und den Baukosten richten.Verwandte Begriffe: Leistungsphasen, Baukosten, Architektenhonorar. …
- … Objektbetreuung. Jede Leistungsphase umfasst bestimmte Aufgaben und Leistungen des Architekten.Verwandte Begriffe: HOAIAbk., Architektenleistung, Bauprojekt. …
- … Baunebenkosten. Die Baukosten sind eine wichtige Grundlage für die Berechnung des Architektenhonorars.Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, HOAIAbk., Baunebenkosten. …
- … ArchitektenhonorarDas Architektenhonorar ist …
- … seine Leistungen erhält. Die Höhe des Honorars richtet sich nach der HOAIAbk. und hängt von den erbrachten Leistungen, den Baukosten und dem Schwierigkeitsgrad …
- … des Projekts ab.Verwandte Begriffe: HOAIAbk., Baukosten, Leistungsphasen. …
- … GrundleistungenGrundleistungen sind die typischen Leistungen, die ein Architekt im Rahmen eines Bauprojekts erbringt. Dazu gehören beispielsweise die Planung, die Erstellung von Bauanträgen und die Bauleitung.Verwandte Begriffe: Architektenleistung, HOAI, Leistungsphasen. …
- … Wie kann ich das Architektenhonorar prüfen?Prüfen Sie die erbrachten Leistungen, die HOAIAbk.-Konformität, die Baukosten …
- … Was ist die HOAIAbk.?Die HOAI ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Sie regelt die …
- … Wie beeinflusst die Bausumme das Architektenhonorar?Das Architektenhonorar wird prozentual von der Bausumme berechnet. Je höher die …
- … HOAIAbk.-konforme HonorarberechnungWie Architekten ihr Honorar korrekt nach der HOAI berechnen. …
- … HOAIAbk.-konforme Abrechnung: Architektenvertrag vs. Pauschalpreis …
- … Wenn in Eurem Architektenvertrag die HOAI genannt ist, dann sollte die Abrechnung auch auf deren Grundlage …
- … Architektenhonorar prüfen: Kostenkontrolle beim Fertighausbau in NRW …
- … 💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Prüfung und Angemessenheit von Architektenhonoraren beim Fertighausbau in NRW. Bauherren sollten Architektenleistungen genau prüfen …
- … Unklarheiten oder nicht erbrachten Leistungen ist eine detaillierte Auseinandersetzung ratsam. Die HOAIAbk. sollte als Grundlage für die Abrechnung dienen, sofern im Vertrag vereinbart. …
- … erbrachte Architektenleistungen absetzen wird darauf hingewiesen, dass nicht erbrachte Leistungen vom Architektenhonorar abgezogen werden können. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Vorbereitungskosten …
- … ✅ Zusatzinfo: Die Abrechnung des Architektenhonorars sollte auf Basis der HOAIAbk. (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) erfolgen, wenn dies im Architektenvertrag …
- … Ansatz von 2,5 % des Hauspreises ist nicht ausreichend, wie im Beitrag HOAIAbk.-konforme Abrechnung: Architektenvertrag vs. Pauschalpreis erläutert wird. …
- … unabhängige Kostenprüfung durch einen Bausachverständigen sinnvoll sein, um die Angemessenheit des Architektenhonorars sicherzustellen. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt für Mehrfamilienhaus in Düsseldorf finden: Empfehlungen, Kosten & Planung?
- … HOAIAbk.Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) regelt die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen. Sie ist …
- … ein Gesetz und dient als Berechnungsgrundlage für die Architektenkosten. Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Ingenieurhonorar, Baukosten. …
- … Die Architektenkosten richten sich nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) und sind abhängig vom Umfang der Leistungen und der Bausumme. Klären …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt Leistungsphasen 1-4: Abbruch wegen hoher Kosten – Honoraranspruch & Alternativen?
- … Grundlage hierfür ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.). Die HOAI regelt die Berechnung des Honorars nach Leistungsphasen und …
- … LeistungsphasenDie Leistungsphasen nach HOAIAbk. gliedern ein Bauprojekt von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung in einzelne …
- … Jede Phase umfasst spezifische Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Architekten. Verwandte Begriffe: HOAIAbk., Architektenhonorar, Projektplanung. …
- … HOAIDie Honorarordnung für Architekten und Ingenieure ( …
- … HOAIAbk.) regelt die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen in Deutschland. Sie dient …
- … als Grundlage für die Berechnung des Architektenhonorars. Verwandte Begriffe: Leistungsphasen, Architektenhonorar, anrechenbare Kosten. …
- … Berechnung des Architektenhonorars nach HOAIAbk.. Sie umfassen die Kosten, die für die Herstellung des Bauwerks erforderlich sind. Verwandte Begriffe: HOAI, Architektenhonorar, Baukosten. …
- … Architekten oder Ingenieurs. Es wird in der Regel auf Basis der HOAIAbk. und der anrechenbaren Kosten berechnet. Verwandte Begriffe: HOAI, Leistungsphasen, anrechenbare …
- … Frage: Welche Leistungsphasen umfasst die HOAIAbk.?Die HOAI umfasst neun Leistungsphasen, von der Grundlagenermittlung (LPAbk. 1) bis …
- … die Baukosten während der Planung steigen, kann dies Auswirkungen auf das Architektenhonorar haben, da sich die anrechenbaren Kosten erhöhen. Es ist wichtig, dies …
- … HOAIAbk. Honorar: Splittertabelle für Architektenleistungen …
- … -://www.abg-plus.de/abg2/ebuecher/acroread/alle/arch_r/splittertabelle%20HOAI.pdf …
- … Kostenkontrolle und die rechtlichen Aspekte des Honoraranspruchs beleuchtet. Die Splittentabelle der HOAIAbk. wird als wichtige Ressource genannt. …
- … HOAIAbk. ist entscheidend für die Honorarermittlung. Siehe HOAI Honorar: Splittertabelle für Architektenleistungen …
- … Kostenüberschreitungen sollten alternative Lösungen zur Kostenreduktion gesucht werden. Die Splittentabelle der HOAIAbk. kann hierbei helfen, die erbrachten Leistungen korrekt zu bewerten. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenvertrag: Anrechenbare Kosten zu hoch? Honorar, Leistungsphasen & Eigenleistungen prüfen
- … zur Objektbetreuung. Jede Phase hat einen bestimmten Anteil am Gesamthonorar.Verwandte Begriffe: HOAIAbk., Architektenvertrag, Bauplanung. …
- … vom Architekten beauftragt wurden. Diese Kosten werden bei der Berechnung des Architektenhonorars nicht berücksichtigt.Verwandte Begriffe: Anrechenbare Kosten, Baukosten, Bauherr. …
- … Faktor zur Bestimmung des Architektenhonorars. Sie richtet sich nach dem Schwierigkeitsgrad der Planungsaufgabe.Verwandte Begriffe: Anrechenbare Kosten, Honorarsatz, HOAIAbk.. …
- … HOAIDie HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) regelt …
- … Architektenvertrag?Antwort: Anrechenbare Kosten sind die Grundlage für die Berechnung des Architektenhonorars. Sie umfassen die Kosten für die Baukonstruktion, die technischen Anlagen …
- … Frage: Wie werden Eigenleistungen bei der Berechnung des Architektenhonorars berücksichtigt?Antwort: Eigenleistungen werden aus den anrechenbaren Kosten herausgerechnet, da der …
- … Bestandteil des Architektenvertrags. Sie dient als Grundlage für die Berechnung des Architektenhonorars und sollte möglichst genau sein. …
- … Frage: Was ist die HOAIAbk.?Antwort: …
- … Die HOAIAbk. ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Sie regelt die Honorare für Architektenleistungen und dient als Orientierungshilfe bei der Vertragsgestaltung. …
- … Honorarberechnung nach HOAIWie das Architektenhonorar gemäß HOAI berechnet wird. …
- … Architektenhonorar: Eigenleistungen & Baukosten – Logik-Beispiel …
- … 💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die korrekte Berechnung der anrechenbaren Kosten im Architektenvertrag, insbesondere im Hinblick auf Eigenleistungen. Es wird geklärt, dass Eigenleistungen das Architektenhonorar nicht mindern, da dieses auf Basis der Kostenschätzung bzw. Kostenberechnung …
- … ist es wichtig zu verstehen, dass auch bei hohen Eigenleistungsanteilen das Architektenhonorar auf Basis ortsüblicher Preise berechnet wird, wie im Beitrag Architektenhonorar: …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenhonorar Fassadendämmung: Kosten, Berechnungsgrundlage & Baubetreuung?
- … Architektenhonorar Fassadendämmung: Kosten & Berechnung …
- … Architektenhonorar für Fassadendämmung: Wie berechnet sich das Honorar? Welche Kosten entstehen bei Baubetreuung? Jetzt informieren! …
- … Architektenhonorar, Fassadendämmung, Baubetreuung, EnEVAbk., Honorarberechnung, Sanierungskosten, Angebotsprüfung, Energiebericht …
- … Architektenhonorar Fassadendämmung: Kosten, Berechnungsgrundlage & Baubetreuung? …
- … Für die Baubetreuung hat er 13.311 veranschlagt. Grundlage sind die Lf 5-8 der HOAIAbk. = 70 % von 106.000 geschätzten Baukosten + 20 % Aufschlag für Modernisierung. …
- … dämmen und Fenster tauschen möchten und sich fragen, wie sich das Architektenhonorar dafür zusammensetzt. …
- … Grundlage für die Berechnung des Architektenhonorars ist die …
- … Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.). Diese regelt die Leistungsphasen (z.B. Planung, Ausführung) und die anrechenbaren Kosten (Baukosten). Die Fassadendämmung und der Fenstertausch fallen unter die anrechenbaren Kosten. Der Schwierigkeitsgrad des Projekts beeinflusst das Honorar ebenfalls. …
- … HOAIDie Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist …
- … und Ingenieurleistungen regelt. Sie dient als Grundlage für die Berechnung des Architektenhonorars bei Bauprojekten.Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Leistungsphasen, anrechenbare Kosten …
- … LeistungsphasenDie HOAIAbk. unterteilt …
- … Objektbetreuung. Jede Leistungsphase umfasst bestimmte Aufgaben und wird entsprechend honoriert.Verwandte Begriffe: HOAIAbk., Planung, Bauüberwachung …
- … Anlage erforderlich sind. Sie dienen als Grundlage für die Berechnung des Architektenhonorars nach HOAIAbk..Verwandte Begriffe: HOAI, Baukosten, Honorarberechnung …
- … Frage: Wie wird das Architektenhonorar bei einer Fassadensanierung berechnet? …
- … Antwort: Das Architektenhonorar wird auf Basis der …
- … HOAIAbk. berechnet. Dabei spielen die anrechenbaren Kosten der Sanierung, der Schwierigkeitsgrad und …
- … die erbrachten Leistungsphasen eine Rolle. Die HOAIAbk. legt Honorarspannen fest, innerhalb derer das Honorar verhandelt werden kann. …
- … Frage: Was sind anrechenbare Kosten im Sinne der HOAI? …
- … Frage: Kann das Architektenhonorar frei verhandelt werden? …
- … Antwort: Innerhalb der Honorarspannen der HOAIAbk. ist das …
- … Architektenhonorar: Bauleitung – Aufwand, Haftung & Kosten! …
- … Solch ein Angebot über 1.300 (vermutlich brutto) kann nur funktionieren, wenn es als Grundlagenermittlung für eine nach HOAIAbk. abrechenbare Sanierungsplanung, Ausschreibung, Vergabe und Bauüberwachung funktioniert und der Ingenieur …
- … HOAIAbk. Phasen 5-8: Kostenansatz für Fassadendämmung angemessen? …
- … Es handelt sich um HOAI Phasen 5-8 …
- … Auge auf die Bauarbeiten zu werfen. Dass das dann in einem HOAIAbk.-Vertrag mit offensichtlich entsprechenden Kosten endet, war uns nicht klar, wobei …
- … Missverständnis: Klärung der Bedenken zum Architektenhonorar …
- … Architektenhonorar Fassadendämmung: Kosten, Berechnung & Baubetreuung …
- … 💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Angemessenheit eines Architektenhonorars für eine Fassadendämmung und Fensteraustausch in einem Mehrfamilienhaus. Dabei …
- … 💰 Kosten: Die Diskussionsteilnehmer erörtern die Angemessenheit des Architektenhonorars und weisen darauf hin, dass bei Sanierungen oft unvorhergesehene Zusatzkosten entstehen …
- … können. Der Beitrag Architektenhonorar: Bauleitung – Aufwand, Haftung & Kosten! beleuchtet den tatsächlichen Aufwand und die …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt zu viel geplant: Kostenüberschreitung, Honorar & Rechte bei Planungsfehlern?
- … die Leistungen des Architekten und das Honorar regelt.Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Werkvertrag, HOAIAbk. …
- … HOAIDie HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) ist eine Verordnung, …
- … die für die Errichtung eines Bauwerks anfallen, einschließlich Materialkosten, Lohnkosten und Architektenhonorare.Verwandte Begriffe: Baunebenkosten, Gesamtkosten, Investitionskosten …
- … Was bedeutet HOAIAbk.?HOAI steht für Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Sie regelt die …
- … Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.)Grundlagen und Anwendung der HOAI. …
- … Laut HOAIAbk. 2009 (ebenfalls Grundlage für diese Rechnung) …
- … Ich weiß nicht, wie außerhalb der allgemeinen HOAIAbk. Aufstellung eine solche Planung kostet. Wir haben uns damals für diesen …
- … ✅ Zusatzinfo: Die Berechnungsgrundlage für Architektenhonorare basiert auf der HOAIAbk. 2009. Die anrechenbaren Kosten umfassen unter anderem …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenwechsel in der Planungsphase: Kosten, Risiken & Vorgehensweise?
- … wie das Honorar abgerechnet wird. Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) regelt die Honorare nach Leistungsphasen. …
- … HOAIAbk.Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine deutsche Verordnung, die die Honorare für Architekten- …
- … definiert verschiedene Leistungsphasen und legt fest, wie diese abgerechnet werden. Die HOAIAbk. dient als Grundlage für die Honorarberechnung und soll eine angemessene Vergütung …
- … die von Architekten oder Ingenieuren erbracht werden. Sie sind in der HOAIAbk. festgelegt und umfassen verschiedene Aufgaben, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. …
- … Jede Leistungsphase hat einen bestimmten Honoraranteil.Verwandte Begriffe: HOAIAbk., Architektenvertrag, Bauprojekt …
- … ArchitektenvertragDer Architektenvertrag ist ein Vertrag zwischen dem Bauherrn und dem Architekten, der die Leistungen des Architekten und die Vergütung regelt. Er sollte alle wichtigen Aspekte des Bauprojekts, wie zum Beispiel die Leistungsphasen, das Honorar und die Haftung, detailliert beschreiben.Verwandte Begriffe: HOAI, Leistungsphase, Honorar …
- … seine Leistungen erhält. Die Höhe des Honorars richtet sich nach der HOAIAbk. und den vereinbarten Leistungsphasen. Es kann als Pauschalhonorar oder als Zeithonorar …
- … vereinbart werden.Verwandte Begriffe: HOAIAbk., Leistungsphase, Architektenvertrag …
- … Frage: Was ist die HOAI?Die HOAI ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Sie …
- … Architektenhonorar: Vorentwurf bezahlen – Unfaire Gewinnausfälle? …
- … 💰 Kosten: Die Höhe des Honoraranspruchs nach einem Architektenwechsel ist individuell und hängt von den erbrachten Leistungen ab. Es ist wichtig, die erbrachten Vorentwürfe fair zu entlohnen, wie im Beitrag Architektenhonorar: Vorentwurf bezahlen – Unfaire Gewinnausfälle? diskutiert wird. …
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