Gutachter hat Mängel übersehen: Schadensersatzansprüche & Vorgehen?
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen

Gutachter hat Mängel übersehen: Schadensersatzansprüche & Vorgehen?

Zur Baubegleitung hatte ich einen Sachverständigen, der selbst auch ein eigenes Ingenieurbüro besitzt (Dipl. -Ing (FH)  -  Mitglied im Bauprüfverband e.V.) beauftragt. Insgesamt war er 5 mal vor Ort und hat die Baufirma auf einige Mängel hingewiesen und uns bei der Bauabnahme unterstützt. Nach der Bauabnahme wurden aber gravierende Mängel festgestellt. So wurde von einem gerichtlich beauftragten Sachverständigen z.B. eine Schadensersatzsumme von 15.5 TDM beim Dach ermittelt (falsche Hinterlüftung, Folie nicht diffusionsoffen PE-Folie nicht luftdicht eingebaut, ...) usw. Nun habe ich 2,5 TDM an den Sachverständigen bezahlt, der so viele Sachen übersehen hat. Muss ein Sachverständiger zwingend offensichtliche Mängel erkennen? Die Betonung liegt auf gravierend und offensichtlich!
Danke für die Antworten.
  • Name:
  • Andreas Beilschmidt
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    GoogleAI-Analyse

    Wenn ein Gutachter Mängel übersehen hat, können Sie als Auftraggeber Schadensersatzansprüche geltend machen.

    Wichtig ist: Dokumentieren Sie alle Mängel detailliert und lassen Sie diese von einem anderen Sachverständigen bestätigen. Die Beweislast liegt bei Ihnen.

    Prüfen Sie den Vertrag mit dem ursprünglichen Gutachter. Darin sollten Haftungsfragen geregelt sein.

    Die Schadensersatzsumme kann die Kosten für die Beseitigung der übersehenen Mängel umfassen.

    👉 Handlungsempfehlung: Nehmen Sie Kontakt zu einem Anwalt für Baurecht auf, um Ihre Ansprüche prüfen und durchsetzen zu lassen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Sachverständiger
    Ein Sachverständiger ist eine Person mit besonderer Fachkenntnis auf einem bestimmten Gebiet, die in der Lage ist, objektive Gutachten zu erstellen. Er wird oft zur Klärung von Streitfragen oder zur Bewertung von Schäden hinzugezogen.
    Verwandte Begriffe: Gutachter, Experte, Bausachverständiger
    Baumangel
    Ein Baumangel ist eine Abweichung vom Sollzustand eines Bauwerks, die dessen Gebrauchstauglichkeit beeinträchtigt oder den Wert mindert. Baumängel können durch Planungsfehler, Ausführungsfehler oder Materialfehler entstehen.
    Verwandte Begriffe: Bauschaden, Konstruktionsfehler, Ausführungsfehler
    Schadensersatz
    Schadensersatz ist eine finanzielle Entschädigung, die eine Person für einen erlittenen Schaden erhält. Im Baurecht kann Schadensersatz beispielsweise für Baumängel, Bauverzögerungen oder Pflichtverletzungen gefordert werden.
    Verwandte Begriffe: Entschädigung, Ausgleich, Wiedergutmachung
    Beweislast
    Die Beweislast bezeichnet die Verpflichtung einer Partei in einem Gerichtsverfahren, Tatsachen zu beweisen, die für ihre Behauptung relevant sind. Im Baurecht liegt die Beweislast oft beim Bauherrn, der einen Mangel oder Schaden nachweisen muss.
    Verwandte Begriffe: Beweisführung, Beweismittel, Beweisurkunde
    Hinterlüftung
    Die Hinterlüftung ist ein Bauteil, das dazu dient, Feuchtigkeit aus Bauteilen abzuführen und eine Austrocknung zu ermöglichen. Sie ist besonders wichtig bei Dächern und Fassaden, um Schimmelbildung und Bauschäden zu vermeiden.
    Verwandte Begriffe: Belüftung, Ventilation, Luftzirkulation
    Bauabnahme
    Die Bauabnahme ist die förmliche Übergabe eines Bauwerks vom Bauunternehmer an den Bauherrn. Sie ist ein wichtiger Zeitpunkt, da ab diesem Zeitpunkt die Gewährleistungsfrist beginnt und der Bauherr für erkennbare Mängel verantwortlich ist.
    Verwandte Begriffe: Übergabe, Fertigstellung, Inbesitznahme
    Folie (Bau)
    Im Bauwesen werden Folien für verschiedene Zwecke eingesetzt, z.B. als Dampfsperre, Dampfbremse oder zur Abdichtung gegen Wasser. Die richtige Auswahl und Verarbeitung der Folie ist entscheidend für die Funktionstüchtigkeit des Bauteils.
    Verwandte Begriffe: Dampfsperre, Dampfbremse, Abdichtung, Membran

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Welche Pflichten hat ein Sachverständiger bei einer Baubegleitung?
      Ein Sachverständiger ist verpflichtet, die Baumaßnahmen sorgfältig zu überwachen und auf Mängel hinzuweisen. Er muss sein Fachwissen einsetzen, um Baumängel zu erkennen und den Bauherrn vor Schäden zu bewahren.
    2. Was kann ich tun, wenn der Sachverständige Mängel übersehen hat?
      Sie sollten die übersehenen Mängel dokumentieren und von einem anderen Sachverständigen bestätigen lassen. Anschließend können Sie Schadensersatzansprüche gegen den ursprünglichen Sachverständigen geltend machen.
    3. Welche Kosten kann ich als Schadensersatz geltend machen?
      Sie können die Kosten für die Beseitigung der übersehenen Mängel, eventuelle Folgeschäden und die Kosten für die Beauftragung eines neuen Sachverständigen geltend machen.
    4. Wie lange habe ich Zeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen?
      Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche beträgt in der Regel drei Jahre ab Kenntnis des Mangels und der Verantwortlichkeit des Sachverständigen.
    5. Was ist der Unterschied zwischen einem Gutachter und einem Sachverständigen?
      Im allgemeinen Sprachgebrauch werden die Begriffe oft synonym verwendet. Ein Sachverständiger verfügt jedoch über eine besondere Expertise und ist häufig öffentlich bestellt und vereidigt.
    6. Wie finde ich einen qualifizierten Sachverständigen?
      Achten Sie auf die Qualifikation, Zertifizierung und Erfahrung des Sachverständigen. Empfehlungen von anderen Bauherren oder Architekten können ebenfalls hilfreich sein.
    7. Was bedeutet "Beweislast" in diesem Zusammenhang?
      Die Beweislast liegt bei Ihnen als Bauherr. Sie müssen nachweisen, dass der Sachverständige seine Pflichten verletzt hat und dass dadurch ein Schaden entstanden ist.
    8. Kann ich den Vertrag mit dem Sachverständigen kündigen?
      Eine Kündigung des Vertrags ist in der Regel möglich, wenn der Sachverständige seine Pflichten nicht erfüllt. Die genauen Bedingungen sind im Vertrag geregelt.

    🔗 Verwandte Themen

    • Haftung des Sachverständigen
      Welche Pflichten hat ein Sachverständiger und wann haftet er für Fehler?
    • Beweissicherung bei Baumängeln
      Wie sichere ich Beweise für Baumängel, um meine Ansprüche durchzusetzen?
    • Verjährung von Mängelansprüchen
      Wie lange habe ich Zeit, Mängelansprüche geltend zu machen?
    • Kosten der Mängelbeseitigung
      Wer trägt die Kosten für die Beseitigung von Baumängeln?
    • Rechte des Bauherrn bei Baumängeln
      Welche Rechte habe ich als Bauherr, wenn Baumängel auftreten?
  2. Sachverständiger vs. Gutachter: Unterschiede & Haftung

    Gute Frage
    Aber öffentlich bestellt und vereidigt war der wohl nicht? Den für die gelten andere Gesetze als für die sog. freien Sachverständigen. Zum Verständnis, der Begriff "Sachverständiger" ist nicht geschützt, darf sich also jeder so ein nennen.
    • Name:
    • Martin Beisse
  3. Freier Gutachter: Keine öffentliche Bestellung, was bedeutet das?

    war er nicht
    öffentlich bestellt und vereidigt war er nicht, er nannte sich freier Gutachter/Sachverständiger.
    • Name:
    • Andreas Beilschmidt
  4. Hinterlüftung mangelhaft? – Unterspannbahn-Anforderungen prüfen!

    Foto von Stefan Ibold

    ist zwar nicht Gegenstand der frage, aber ...
    Hallo Herr Beilschmidt,
    was genau ist den an der Hinterlüftung mangelhaft? Wo steht geschrieben, wie offen eine Unterspannbahn sein muss?
    Die luftdichte Schicht kann man auch über die Innenbekleidung erreichen, da stellt sich die Frage wer was im Auftrag hatte.
    Das möchte ich schon ganz gerne abgeklärt haben, bevor ich Jemanden "abstrafe".
    MfG
    Stefan Ibold
  5. Sachverständigenhaftung: Vorsatz & grobe Fahrlässigkeit entscheidend

    Das wäre meine nächste Frage gewesen 🙂
    Warst schneller. Die Regeln des Bauprüfverbandes kenne ich nicht. Die Haftungsfrage müsste eigentlich im Vertrag stehen. Im allgemeinen haften SV nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
    • Name:
    • Martin Beisse
  6. Mängelfeststellung: Wer hat den Baumangel entdeckt?

    Den Mangel hat dr zweite "richtige" SV doch festgestellt ...
    Den Mangel hat dr zweite "richtige" SV doch festgestellt und nicht der Bauherr.
  7. Unterspannbahn: Wo steht, dass sie diffusionsoffen sein MUSS?

    Foto von Stefan Ibold

    zwar anonym, aber trotzdem
    Es ist mir ziemlich egal, was der zweite "richtige" SV festgestellt hat und was nicht. Auch der kann nämlich, ob öffentlich bestellt oder nicht, auch Murks machen. Soll leider auch da manchmal Probleme geben. Und wenn da die Behauptung aufgestellt wird, die Unterspannbahn MUSS diffusionsoffen sein, dann darf mir die Frage erlaubt sein, wo genau das bitte steht. Das gilt für den RTest der Fragen übrigens auch.
    M f. G.
    si
    • Name:
  8. Beweissicherungsverfahren: SV darf keine Mängel selbst feststellen!

    Zement mal
    Also das nicht luftdicht lasse ich mal gelten. ABER: es handelt sich doch offensichtlich um ein selbständiges Beweisverfahren (Beweissicherungsverfahren). Da kann der gerichtlich beauftragte SV überhaupt keine Mängel selbständig feststellen. Er darf es nicht einmal.
    Er darf nämlich nur die gestellten Fragen beantworten. Wie lauteten die Fragen und wer hat die formuliert?
    • Name:
    • Martin Beisse
  9. Dämmung: Dickenzunahme durch falsche Lagerung? – Hinterlüftung fehlt!

    Dickenzunahme
    es ist zu einer Dickenzunahme der Dämmung gekommen, die offensichtlich vor Einbau sehr dicht verpackt war. Die Sparrentiefe beträgt 17 cm, die der Dämmung jetzt 17,7 cm. Die Unterspannbahn besteht aus verstärkter PVC-Folie und die innere Hinterlüftung sollte 2 cm (Luftspalt) betragen  -  existiert aber nicht. Da gleichzeitig innen die PE-Folie nicht luftdicht verklebt wurde und zum Teil gefehlt hat, ist warme Luft nach außen gedrungen, hat sich abgekühlt und Wasser ist auskondensiert. Die Unterspannbahn ist tropfnass (im Winter) und die Sparren fangen an zu schimmeln.
    Es war kein selbständiges Beweissicherungsverfahren. Der Beweisbeschluss wurde vom Gericht erstellt, da die Baufirma die Mängel auf unzureichende Belüftung geschoben und Nachbesserung verweigert hat. Davor hatten wir einen privaten, ebenfalls öffentlich bestellten und vereidigten Gutachter (Parteiengutachten), der hat die gleichen Mängel festgestellt  -  um vor den gerichtlichen Einstieg erst einmal auf Nummer Sicher zu gehen.
    In der Leistungsbeschreibung ist der Dachaufbau eindeutig festgeschrieben, die hatte der "vogelfreie" Gutachter während unserer Bauphase und da steht drin Gipskartonplatte, Sparschalung, PE-Folie als Luftsperre und Dampfbremse, Dämmung zwischen den Sparren, Unterspannbahn Konterlattung, Lattung, Dachziegel (von innen nach außen) im ausgebauten Bereich.
    • Name:
    • Andreas Beilschmidt
  10. Parteigutachten: Nützlich oder nicht? – Rechtsberatung empfohlen!

    Ah so
    Da haben Sie ja sehr schön beschrieben, dass ein privates Gutachten sehr wohl nützlich ist. Es ist Unsinn sowas als Parteigutachten abzutun. Darauf stützten sich also die Fragen.
    Nun zur eigentlichen Frage: es kommt wirklich auf den Vertrag an. Lassen Sie sich doch mal von einem Rechtsanwalt beraten. Meines Wissens nach kostet eine Erstberatung weniger als 500 DM.
    • Name:
    • Martin Beisse
  11. Parteigutachten: Gericht erkennt Kosten an! – Prozesskostenhilfe

    grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz steht drin
    ein Parteiengutachten ist auf jeden Fall nützlich, auch wurden die Kosten vom Gericht anerkannt. Es erleichtert den gerichtlichen Einstieg und uns wurde sogar, sicher wegen des Parteiengutachtens, Prozesskostenhilfe gewährt. Zwischen dem Parteiengutachten und dem gerichtlichen Gutachten besteht seltsame 100 % Identität in der Beurteilung der Schäden, leider nicht bei der Schadensersatzsumme.
    zum Vertrag: es steht nur drin, dass der Sachverständige bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz haftet. Ich ahne es schon, dass ich auf den Kosten sitzen bleibe. Gerade das Aufdecken von Mängeln sollte dieser "vogelfreie" Sachvertständige doch machen, da ich von Tuten und Blasen ... hatte. Inzwischen kann ich aber selbst als Sachverständeiger für das Dach arbeiten. Herr Beisse sagte ja  -  jeder kann sich so nennen.
    • Name:
    • Andreas Beilschmidt
  12. Grobe Fahrlässigkeit: Blower-Door-Test unterlassen? – Chance nutzen!

    Da sehe ich aber grobe Fahrlässigkeit
    Wie kann man so dumm sein, keinen Blower-Door-Test (BDT) zu machen? Spätestens da wäre es doch aufgefallen. Ich sehe schon eine Chance. Übrigens zu Parteigutachten hat ein Rechtsanwalt was interessantes geschrieben. Siehe weiterführenden Link.
    • Name:
    • Martin Beisse
  13. Haftung: Gerichtsgutachter vs. Privater Sachverständiger – Unterschiede!

    Foto von Hans-Joachim Rüpke

    Haftung des Sachverständigen
    Ich meine es gibt es großen Unterschied bei dem vom Gericht bestellten Gutachter und dem privat bestellten Gutachten, das Vertragsverhältnis! Der erstere braucht mangels privatem Auftragsverhältnisses (vereinfacht gesagt) eigentlich (bei der jetzigen stabilen Rechtsprechung) nur sehr bedingt haften und muss für kaum einen Fehler gerade stehen, zumindest was Geld betrifft. Seinem Ruf sollte es dann doch schon schaden. Der zeitere muss für alles, was aus seinem fehlerhaften Gutachten an Schaden für seinen Auftraggeber entsteht, voll haften und mit Geld gerade stehen. Somit ist für einen privat beauftragten Gutachter die Haftung schon eine bedeutende Sache, die der gerichtlich bestellte Gutachter (noch, die Rechtsprechung wird sich vermehrt damit befassen müssen!) risikomäßig vernachlässigen kann. Das alles sagt jedoch gar nichts über die Qualität von Sachverständigen aus. Manche werden sich niemals für ein Gerichtsgutachten einspannen lassen, andere leben nur davon. Beide haben ihre spezifischen Gründe. Da heißt es wie überall, über die Bitte nach Referenzen nachfragen und nochmals nachfragen. Viele Grüße
  14. Baubegleitender Gutachter: Schriftliche Fixierung wichtig für Haftung!

    Foto von

    so, na prima : ((
    Hallo Herr Beilschmidt,
    das hört sich wirklich nicht gut an. Vermurkst sozusagen.
    Wenn der baubegleitene Mensch tatsächlich als Gutachter im Sinne des Wortes eingesetzt werden sollte, dieses schriftlich fixiert ist, einschl. der expliziten Aufgabenstellung, dann wird er m.E. Probleme bekommen. Er haftet meines Wissens nach sehr viel eher als der gerichtsbestellte Gutachter. Nebenbei hat der Mensch auch eine Versicherung.
    Lassen Sie also den Vertrag vom RA oder einer Handwerkskammer prüfen, schildern Sie u.U. bei der HWKAbk. das Problem. Die haben auch ein Interesse, dass "ihre" SV anständige Arbeit leisten.
    MfG
    Stefan Ibold
  15. Sachverständigenhaftung: Vorsatz & sittenwidrige Schädigung (§ 826 BGB)

    Ist Herr Rüpke Nebenerwebs-RA?
    Wenn nicht, sollte er sich überlegen, einmal in diese Branche einzusteigen. Ich erlaube mir nur seine Gedanken zur Haftung des Sachverständigen etwas zu präzisieren:
    Der gerichtlich bestellte Sachverständige haftet nach derzeitiger Rechtslage nur gem. § 826 BGBAbk. im Falle einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung. Im Einzelfall sind die Gerichte bemüht bei besonders schwerwiegenden Fehlern einen Anspruch zu konstruieren. Der Gerichtssachverständige ist aber derzeit ganz gut geschützt.
    Konkret geplant ist eine Rechtsänderung: Danach soll der Gerichtssachverständige immer für Fehler seines Gutachten auf Schadensersatz haften, wenn er den Fehler grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat und kein anderer für den Schaden einstandspflichtig ist (also nachrangige Haftung). Dies Umsetzung lässt noch auf sich warten.
    Der Privatsachverständige (egal ob öbuvAbk. oder "freier" Sachverständiger) haftet allein nach vertragsrechtlichen Grundsätzen. Wonach sich die Haftung bestimmt, regelt der Vertrag. Dabei kann eine vereinbarte Qualitätssicherung (Bspw. durch TÜV oder Dekra) werkvertraglichen Charakter besitzen. Die bloße vereinbarte Sichtprüfung könnte auch dienstvertraglich eingestuft werden: Wie auch immer: Eine Haftung auf Schadensersatz setzt eine schuldhafte Vertragsverletzung voraus. "Übersieht" der SV offenstichtliche Fehler, erfüllt er seine Pflicht nach meinem Verständnis schuldhaft mangelhaft.
    Vor Haftungsbeschränkungen, die der SV formularmäßig vorlegt, darf sich der BH nicht erschrecken lassen. Sie sind in schöner Regelmäßigkeit unwirksam. Dies gilt gerade auch für die Beschränkung der Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies ist eine im Einzelfall zu prüfende Frage.
    MfG
    RA Schotten, Reutlingen
  16. Ironie: Abbitte mit Hausbocklarven & Hausschwamm-Strangmycels!

    Foto von

    Asolution
    Hallo Herr Schotten, wenn nötig knie ich nieder zur Abbitte.
    Als Strafmaß bitte nicht wieder 50 Hausbocklarven freilegen ... dann nehme ich lieber 10 Hiebe mit einem Meterstück frischen Strangmycels des Echten Haussschwamms!
    Viele Grüße
  17. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Gutachter hat Mängel übersehen: Schadensersatzansprüche & Vorgehen?

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Haftung eines Sachverständigen, der im Rahmen einer Baubegleitung Mängel übersehen hat. Es wird diskutiert, ob es sich um einen öffentlich bestellten oder freien Sachverständigen handelte, da dies Auswirkungen auf die Haftung hat. Ein wichtiger Punkt ist die Frage, ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt, beispielsweise durch das Unterlassen eines Blower-Door-Tests. Zudem wird die Rolle von Parteiengutachten und deren Anerkennung durch Gerichte thematisiert.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut dem Beitrag Beweissicherungsverfahren: SV darf keine Mängel selbst feststellen! darf ein gerichtlich beauftragter Sachverständiger im Rahmen eines Beweissicherungsverfahrens keine Mängel selbstständig feststellen, sondern nur die gestellten Fragen beantworten. Dies ist ein wichtiger Aspekt bei der Beurteilung der Verantwortlichkeit.

    ✅ Empfehlung: Es wird empfohlen, den Vertrag mit dem Sachverständigen genau zu prüfen und sich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen, wie im Beitrag Parteigutachten: Nützlich oder nicht? – Rechtsberatung empfohlen! angeraten. Eine Erstberatung kann Klarheit über die Erfolgsaussichten von Schadensersatzansprüchen bringen.

    🔧 Praktische Umsetzung: Bei der Hinterlüftung ist es entscheidend, die Anforderungen an die Unterspannbahn zu prüfen, wie im Beitrag Hinterlüftung mangelhaft? – Unterspannbahn-Anforderungen prüfen! diskutiert. Es sollte geklärt werden, ob die vorhandene Konstruktion den geltenden Normen und Richtlinien entspricht.

    📊 Fakten/Zahlen: Die Dickenzunahme der Dämmung wird im Beitrag Dämmung: Dickenzunahme durch falsche Lagerung? – Hinterlüftung fehlt! als möglicher Mangel genannt, der auf falsche Lagerung oder fehlende Hinterlüftung zurückzuführen sein kann. Die genauen Maße und Materialien sollten dokumentiert und von einem unabhängigen Sachverständigen geprüft werden.

    👉 Handlungsempfehlung: Um die Haftung des Sachverständigen zu klären, sollte geprüft werden, ob eine schriftliche Fixierung der Aufgabenstellung vorliegt, wie im Beitrag Baubegleitender Gutachter: Schriftliche Fixierung wichtig für Haftung! betont wird. Dies ist entscheidend für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.

Antworten oder Benachrichtigung einstellen

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen etc. einstellen

  • ⚠️ Keine Rechts-, Steuer- oder Gutachterberatung - dies ist entsprechenden Berufsgruppen vorbehalten. Das Forum dient dem technischen Erfahrungsaustausch!
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Gutachter, Mangel, Schadensersatz, Bauabnahme". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.

  1. BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Erdwärmeleitung hochgefroren: Ursachen, Risiken & Sofortmaßnahmen bei Frostschäden?
  2. BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Solaranlage Abnahmeprotokoll Pflicht? Ansprüche bei fehlendem Protokoll & Mängel nach Installation?
  3. BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Ausdehnungsgefäß Solaranlage: Zulauf oben/unten? Montage, Funktion & Druck im Solarkreislauf
  4. BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Schlecht installierte Solaranlage? TV-Journalist sucht Betroffene für Reportage!
  5. BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Pelletsheizung Störung seit 2001: Rechte bei Ausfällen, Entschädigung & Austausch?
  6. BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Stinkende Holzheizung im Wohngebiet: Ursachen, Gesundheitsrisiken & Rechte der Anwohner?
  7. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Risse im Tragwerk: Ursachen, Baugrund, Statik & Gewährleistung – Was tun?
  8. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenfehler beim Dach: Was tun bei Planungsfehlern, Bauverzug & Kosten?
  9. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Fundamentplatte weicht vom Vertrag ab: Rechte, Vorgehen & Kosten bei Mängeln?
  10. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Lichtschacht zu niedrig nach Pflasterarbeiten: Wer trägt die Kosten für Aufsätze in NRW?

Interne Suche verfeinern: Weitere Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Gutachter, Mangel, Schadensersatz, Bauabnahme" finden

Geben Sie eigene Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu verfeinern und noch mehr passende Fundstellen zu "Gutachter, Mangel, Schadensersatz, Bauabnahme" oder verwandten Themen zu finden.

Interne Suche: Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Gutachter, Mangel, Schadensersatz, Bauabnahme" finden

Geben Sie Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu nutzen und passende Fundstellen zu "Gutachter, Mangel, Schadensersatz, Bauabnahme" oder verwandten Themen zu finden.

Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen

Nachfolgende Suchlinks können Ihnen dabei helfen, ähnliche Fragestellungen zu erkunden:

Suche nach: Gutachter hat Mängel übersehen: Schadensersatzansprüche & Vorgehen?
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Suche nach: Gutachterfehler: Schadensersatz bei übersehenen Mängeln
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Suche nach: Gutachter, Mängel, Schadensersatz, Bauabnahme, Sachverständiger, Baumängel, Folie, Hinterlüftung, Dach, Baubegleitung
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

✍️ Antworten ▲ TOP ▲ ▼ ENDE ▼